Bericht des Vorsitzenden Friedrich Merz MdB, Vorsitzender Zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 17. Dezember 2024
I. Kernbotschaften der Woche
Unser Leitantrag der Woche „Politikwechsel für Deutschland – Soziale Marktwirtschaft statt grüner Planwirtschaft“.
In der aktuellen Wahlperiode hat sich die wirtschaftliche Lage Deutschlands drastisch verschlechtert. Dies lässt sich an den wirtschaftlichen Kennzahlen (zwei Jahre Rezession, voraussichtlich Stagnation 2025) festmachen. Im internationalen Vergleich ist Deutschland Schlusslicht unter den G7-Staaten. Insbesondere die Industrieproduktion hat sich nach Corona nur kurz erholt und nimmt seither stetig ab. Deutsche Unternehmen investieren immer mehr im Ausland anstatt im Inland. Zahlreiche große Unternehmen kündigen Stellenabbau an. Die Arbeitslosenzahlen steigen.
Die Regierung Scholz konnte sich weder auf eine realistische Lageeinschätzung noch auf wirksame Maßnahmen einigen. Statt Reformen entschied sich die Ampel inmitten der größten Energiekrise der Nachkriegszeit gegen eine Weiternutzung der Kernkraftwerke und sorgte mit ihrer Energiepolitik für hohe Strompreise. Das „Bürgergeld“ setzt keine Arbeitsanreize und belastet den Bundeshaushalt. Das Heizungsgesetz verunsichert Bürger und Gewerbe. Die Bürokratie hat immens zugenommen: Laut Normenkontrollrat ist der laufende Erfüllungsaufwand seit 2021 von ca. 11 auf 27 Mrd. Euro gestiegen.
Statt einer „transformativen Angebotspolitik“ für einige Wenige setzen wir auf eine Wirtschaftspolitik für Alle. Anstatt Subventionen für einzelne Bereiche brauchen wir Steuersenkungen und Entlastungen für die gesamte Wirtschaft. Die Wirtschaftsinstitute weisen zunehmend darauf hin, dass Deutschland nicht nur unter einer konjunkturellen, sondern einer strukturellen Schwäche leidet. Deshalb sind jetzt auch strukturelle Änderungen notwendig. Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wieder erhöhen, um mehr Wachstum für mehr Wohlstand zu erreichen. Dazu schlagen wir eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, u.a.:
- Wir wollen das Unternehmertum fördern und die Bürokratie abbauen mit einem Belastungsmoratorium auf nationaler und europäischer Ebene. Wir schaffen eine „Gründerschutzzone“, in der Unternehmen in der Startphase von Bürokratie befreit werden. Wir wollen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, den Abschluss von Freihandelsabkommen intensivieren und das Mercosur-Abkommen ratifizieren.
- Die Unternehmenssteuerbelastung wollen wir senken, indem wir insbesondere die Steuern auf thesaurierte Gewinne schrittweise auf 25 Prozent senken sowie die Agrardieselrückvergütung für Land- und Forstwirte wieder einführen.
- Wir wollen Anreize für Beschäftigung und zur Arbeitsaufnahme stärken, indem wir die Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte und die ersten 2.000 Euro Arbeitseinkommen im Monat für Rentner steuerfrei stellen und das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzen.
- Wir wollen Deutschland wieder wettbewerbsfähig machen, u.a. mit einer neuen Energie-Agenda, die dafür sorgt, dass die Kosten der Energiewende deutlich sinken.
Deutschland soll wieder international wettbewerbsfähig werden, seine industrielle Basis nicht weiter verlieren und gute Arbeitsplätze sichern.
Unser Leitantrag der Woche „Politikwechsel für Deutschland – Sicherheit vor Ort, im Alltag und in der Nachbarschaft – Für starke Sicherheitsbehörden und leistungsfähige Justiz“.
Die innenpolitische Bilanz nach drei Jahren Regierung Scholz ist verheerend. Die Sicherheitslage wird seit Ende 2021 immer schlechter. Die Kriminalität hat landesweit zugenommen: Um 11,5 Prozent im Jahr 2022 und weitere 5,5 Prozent im Jahr 2023. Die Straßenkriminalität breitet sich aus, die politisch motivierte Kriminalität ist in vielen Bereichen sprunghaft angestiegen. Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte, aber auch auf Ehrenamtliche und Politiker häufen sich. Die Ausländerkriminalität nimmt rasant zu, allein im letzten Jahr gab es 17,8 Prozent mehr Straftaten. Besondere Sorge bereitet uns die Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen, die 43 Prozent mehr Straftaten gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 verübt haben. Auch Extremismus und Antisemitismus nehmen immer erschreckendere Ausmaße an. In diesem Jahr begehen Islamisten zwei furchtbare Terroranschläge in Mannheim und Solingen. Kalifats-Demonstranten ziehen durch Hamburg. In Berlin beherrschen antisemitische Hetzer ganze Stadtviertel.
Die innere Sicherheit muss wiederhergestellt werden. Dafür benötigen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zeitgemäße Befugnisse, ausreichend Personal für mehr Präsenz in der Öffentlichkeit und das volle Vertrauen von Politik und Gesellschaft. Unsere wichtigsten Forderungen sind:
- Für Sicherheit im Alltag und in der Nachbarschaft ist mehr Präsenz der Polizei auf den Straßen und der Ausbau des Videoschutzes an öffentlichen Gefahrenorten erforderlich. Das Cannabis-Gesetz wird zurückgenommen.
- Wir stärken insbesondere den Schutz vor allem von Frauen, älteren Menschen, Kindern und Menschen mit Behinderungen vor Gewalttaten, häuslicher Gewalt und Missbrauch. Straftaten mit Messern sind deutlich härter zu bestrafen. Im Strafrecht soll überdies gelten: Gleiche Rechte, gleiche Verantwortung. Künftig soll auf alle Heranwachsende das allgemeine Strafrecht Anwendung finden.
- Unsere Sicherheitsbehörden erhalten angemessene Befugnisse gegen Straftaten im Internet, gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Dazu gehört vor allem eine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen samt Port-Nummern.
- Gegenüber Islamismus und Antisemitismus sowie Rechts- und Linksextremismus gilt eine Null-Toleranz-Strategie. Extremisten und Antisemiten dürfen nicht eingebürgert werden. Extremistische und antisemitische Straftäter verlieren künftig ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.
- Wir stehen für Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden. Angriffe auf diejenigen, die uns schützen, werden härter bestraft.
- Mit einem neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ statten wir die Gerichte und Staatsanwaltschaften besser aus und beschleunigen die Gerichtsverfahren. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen.
Deutschland braucht eine klare, konsequente Politik der inneren Sicherheit, die Bürgerinnen und Bürger schützt und Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellt.
Unser Leitantrag der Woche „Politikwechsel für Deutschland – Illegale Migration stoppen, humanitäre Verantwortung erfüllen“
Seit dem Amtsantritt der Regierung Scholz im Dezember 2021 wurden in Deutschland rund 776.000 Asylerstanträge gestellt. Zusätzlich sind rund 1,2 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Diese Zahlen unterstreichen das Ausmaß der schweren Migrationskrise. Die irreguläre Migration überschreitet nicht nur die Integrationsfähigkeit unseres Landes, sondern hat auch gravierende Auswirkungen auf die innere Stabilität und Sicherheit der Gesellschaft. Die Belastungsgrenze ist in vielen Kommunen längst überschritten. Wirksames Gegensteuern der Bundesregierung bleibt dennoch bis heute aus.
Deutschland muss die Kontrolle über die Zuwanderung zurückgewinnen, um die Stabilität des Gemeinwesens und die innere Sicherheit zu bewahren. Eine neue Bundesregierung muss daher von erstem Tag an entschlossen handeln. Sie muss eine grundsätzliche Wende in der Migrationspolitik einleiten. Unsere zentralen Maßnahmen umfassen:
- Zurückweisung von Migranten an den deutschen EU-Binnengrenzen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können.
- Einführung von Asylverfahren in sicheren Drittstaaten, um das Schlepperunwesen zu zerschlagen.
- Verschärfte Abschiebungsregeln insbesondere für Straftäter und Gefährder, einschließlich Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien.
- Wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen, einschließlich des baulichen und technischen Grenzschutzes.
- Eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte und ein Vorrang von Sachleistungen zur Reduktion von Fehlanreizen. Für Ausreisepflichtige werden die Sozialleistungen an dem von Gerichten aufgestellten Grundsatz „Bett, Brot und Seife“ ausgerichtet und sehen, wo immer möglich, einen gänzlichen Leistungsausschluss vor.
- Stärkung der Integration durch verpflichtende Vereinbarungen, klare Erwartungshaltung und ein Ende der Expresseinbürgerung der Ampel.
Wir setzen auf eine konsequente und humane Migrationspolitik, die illegale Zuwanderung stoppt und Kapazitäten für gelingende Integration schafft.
II. Die Woche im Parlament
1. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Mit unserem Antrag Die Mittel aus dem Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Renten-überleitung den Betroffenen zugutekommen lassen reagieren wir auf die unzureichende Umsetzung des Härtefallfonds durch die ehemalige Ampel-Regierung. Viele Betroffene erhielten trotz berechtigter Ansprüche bisher keine oder keine ausreichende Unterstützung. Zum Hintergrund: Noch unter der letzten unionsgeführten Bundesregierung wurde die Bereitstellung des Fonds beschlossen. Der Bund sollte 1 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, die Länder sollte die gleiche Summe beisteuern. Aber die ehemalige Ampel-Regierung kürzte diese Mittel auf 500 Mio. Euro. Der von der Ampel-Regierung auf den Weg gebrachte Härtefallfonds „auf Sparflamme“ wurde auch aufgrund von kurzen Antragsfristen nur von einem Bruchteil der Betroffenen in Anspruch genommen. Die Frist für die Antragsstellung lief bereits zum 30. September 2023 bzw. zum 1. Januar 2024 aus. So hatten die meist hochbetagten Betroffenen viel zu wenig Zeit, um Beratung in Anspruch zu nehmen oder einen Antrag auf Leistungen aus dem Fonds zu stellen. Von den vom Bund für den Fonds bereitgestellten 500 Mio. Euro wurden 416 Mio. Euro noch nicht verwendet. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb, den Fonds wieder zu öffnen und Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote auszubauen.
In dieser Woche beraten wir zwei Gesetzentwürfe in abschließender zweiter und dritter Lesung, die der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts dienen: Den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) sowie für ein Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes. Diese bringen wir gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP ein. Mit dieser Änderung des Grundgesetzes werden wir bestimmte Strukturprinzipien des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festschreiben. Dies betrifft: Den Status des BVerfG als Verfassungsorgan; den Schutz der Grundstruktur des Gerichts, also die Gliederung in zwei Senate und die Zahl der Richter (8 pro Senat); die Amtszeit (12 Jahre) und die Altersgrenze (68 Jahre) der Bundesverfassungsrichter, sowie den Ausschluss der Wiederwahl von Bundesverfassungsrichtern, sowie die Fortführung der Amtsgeschäfte nach Ablauf der Amtszeit bis zur Wahl eines Nachfolgers. Darüber hinaus schreiben wir die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts im Grundgesetz fest. Dabei stellen wir auch klar, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, ein vom BVerfG für nichtig erklärtes Gesetz erneut – in verfassungsgemäßer Form – in Kraft zu setzen. Überdies schreiben wir die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts fest – so wie andere Verfassungsorgane auch, gibt das BVerfG sich eine Geschäftsordnung. Zur krisenfesten Gestaltung der Richterwahl nehmen wir eine Öffnungsklausel in Grundgesetz auf. Damit wird der Gesetzgeber ermächtigt, das Recht zur Wahl von Verfassungsrichtern vom Bundestag auf den Bundestag und umgekehrt übergehen zu lassen, wenn in einem der beiden Wahlorgane eine Sperrminorität von mehr als einem Drittel besteht, welche die Wahl von Verfassungsrichtern tatsächlich blockiert. Eine entsprechende einfachgesetzliche Regelung wird in § 7a BVerfGG eingefügt. Unserer Fraktion war wichtig, dass wir die Resilienz des Verfassungsgerichts stärken, dessen Status und Befugnisse aber unangetastet lassen. Dem wird der mit den Ampel-Fraktionen gefundene Kompromiss gerecht. Es werden lediglich Regelungen, die aktuell im einfachgesetzlich im BVerfGG normiert sind, verfassungsrechtlich gesichert. Inhaltlich ändert sich nichts, aber die Vorgaben sind zukünftig nur noch mittels verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat änderbar.
In dieser Woche beraten wir erstmalig unseren Antrag Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie durch den Deutschen Bundestag verabschieden. Darin fordern wir, dass der Bundestag eine aktive Rolle bei der Gestaltung und Kontrolle der deutschen Nachhaltigkeitsziele übernimmt. Diese sind in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie niedergelegt, welche bisher allein von der Bundesregierung beschlossen wird – ohne umfassende parlamentarische Beteiligung. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen der Strategie auf alle Lebensbereiche darf das Parlament nicht länger nur Zuschauer sein. Durch die Verabschiedung der Nachhaltigkeitsstrategie durch das Parlament schaffen wir mehr Legitimation, Transparenz und Teilhabe. Mit unserem Antrag schlagen wir überdies vor, dass der Fortschritt der Nachhaltigkeitsstrategie künftig durch den Bundestag kontrolliert wird. Dazu soll ein Parlamentarischer Beirat für Nachhaltigkeit eingerichtet werden. Zudem fordern wir die Einführung einer jährlichen Nachhaltigkeitswoche im Deutschen Bundestag. In dieser Woche soll der Fortschritt der Strategie unter aktiver Beteiligung der jeweils zuständigen Bundesminister beraten werden. Wirtschaftliche Entwicklung, Umweltschutz und soziale Verantwortung sollen in Einklang stehen.
Küstenschutz verbessern – Naturkatastrophen rechtzeitig vorbeugen. Neben vielen anderen Großschadensereignissen wie der Ahrtalflut oder Waldbränden sind auch die deutschen Nord- und Ostseeküsten immer wieder von Katastrophenereignissen betroffen. Zuletzt brachte die Sturmflut an der Ostseeküste in der Nacht vom 20. auf den 21. Oktober 2023 unzählige Menschen um ihre Existenz. Diese Naturkatastrophen legen die Schwachstellen unseres Regelungssystems offen. Wir fordern daher eine Stärkung des Küstenschutzes durch erhöhte Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sowie eine Erweiterung des Förderzwecks. Die Vorgaben für Ausgleichsvorhaben bei Eingriffen in den Naturhaushalt müssen gelockert und finanzielle Hilfen bei länderübergreifenden Katastrophenlagen schneller bereitgestellt werden. Zudem setzen wir uns für den Ausbau von Warnsystemen und eine Angebotspflicht für Elementarschadensversicherungen ein, um die Bevölkerung besser zu schützen und abzusichern.
In dieser Sitzungswoche befassen wir uns mit zwei Anträgen zu aktuellen außenpolitischen Themen: Mit unserem Antrag Russlands neuen Akteuren in Afrika entschieden entgegentreten werfen wir ein Schlaglicht auf Russlands Afrikapolitik. Diese schadet deutschen und europäischen Interessen direkt, strategisch und umfassend. Leider gelang es Russland nach der „Reorganisation“ der Wagner-Gruppe, seine Afrika-Strukturen zu erhalten und weiterhin Rohstoffausbeutung, Einfluss und Waffenhandel in Afrika aufrechtzuerhalten. Das Ziel deutscher Außenpolitik muss es sein, den Fußabdruck Russlands in Afrika zu verringern. Mit unserem Antrag Die demokratischen Kräfte in Venezuela stärken und den Wählerwillen des venezolanischen Volkes anerkennen nehmen wir das Maduro-Regime in Venezuela in den Blick. Als enger Verbündeter Russlands destabilisiert Venezuela die Region, verletzt systematisch die Menschenrechte und ist eine wesentliche Ursache des anhaltenden Flüchtlingsstroms nach Nord- und Südamerika. Wir fordern daher, die demokratische Opposition in Venezuela gezielt zu stärken. Dabei setzen wir auf internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den USA, die durch Migration und eine große venezolanische Community unmittelbar betroffen sind. Wir treten klar für Solidarität mit den demokratischen Kräften in Venezuela ein. Die Regierung von Bundeskanzler Scholz hingegen hat in der Lateinamerikapolitik bisher keine nennenswerten Initiativen ergriffen. Mit unserem Antrag nehmen wir eine klare Haltung gegen autoritäre Regime ein und zeigen auf, wie Deutschland einen Beitrag zur Stabilisierung der Region leisten kann.
Digitale Zeitenwende für Deutschland mit der eIDAS 2.0-Umsetzung einleiten. Die Umsetzung der europäischen eIDAS 2.0-Verordnung ist ein Schlüsselprojekt für die digitale Zukunft Deutschlands. Ein wesentliches Element der eIDAS 2.0-Verordnung ist die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, jedem Bürger und Unternehmen des eigenen Landes eine EUDI-Wallet (digitale Brieftasche) bis zum 21. November 2026 zur Verfügung zu stellen. Damit können amtliche Dokumente wie Personalausweis, Führerschein oder Schulabschlüsse sicher und unkompliziert auf dem Smartphone gespeichert werden. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung konsequent voranzutreiben. Dazu gehört insbesondere, sich in der EU für die Interoperabilität der Wallet-Systeme einzusetzen. Zudem müssen alle Verwaltungsebenen – von Bund über Länder bis zu Kommunen – aktiv eingebunden werden. Digitale Identitäten sind der Schlüssel zur Nutzung moderner Verwaltungsdienstleistungen und treiben die Digitalisierung entscheidend voran.
2. Sonstige Tagungsordnungspunkte
Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs, das wir in dieser Woche in abschließender zweiter und dritter Lesung beraten, wird insbesondere der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag im Steuerrecht sowie das Kindergeld angehoben. Der im Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag wird um 300 Euro auf 12 084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 um 252 Euro auf 12 336 Euro angehoben. Das Kindergeld wird mit Wirkung zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat sowie mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat angehoben. Dem Gesetzentwurf werden wir zustimmen.
In dieser Sitzungswoche befassen wir uns mit insgesamt vier Anträgen der Bundesregierung auf Mandate für Bundeswehreinsätze – jeweils in erster Beratung. Bei dem Mandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der maritimen EU-geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES geht es um den Einsatz der Deutschen Marine im Roten Meer. Die fortwährenden Angriffe der Huthi-Miliz auf zivile und militärische Schiffe, insbesondere im südlichen Roten Meer und Bab al-Mandab, bedrohen unverändert die maritime Sicherheit und freie Schifffahrt. Die Wiederherstellung der Freiheit der Schifffahrt erfordert einen militärischen Einsatz im gemeinsamen Vorgehen mit Partnern und Verbündeten. Die EU hat daraufhin EUNAVFOR ASPIDES zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beschlossen und damit die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der EU und Deutschlands unterstrichen. Im Einsatzgebiet liegt die Bedrohung für die internationale Schifffahrt im Einsatzgebiet vornehmlich in Anti-Schiffs-Raketen, Drohnen in der Luft sowie auf dem Wasser und ballistischen Raketen. Das Mandat soll bis zum 31. Oktober 2025 laufen, um über den Zeitraum der Bundestagswahl und Regierungsbildung zu kommen. Es können insgesamt unverändert bis zu 700 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Außerdem befassen wir uns mit der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um Zustimmung, dass Deutschland sich weiterhin an UNMISS beteiligt. Das gegenwärtige Bundestagsmandat endet 31. März 2025. Es soll bis zum 31. Oktober 2025 verlängert werden. Die Mandatsobergrenze soll unverändert bei 50 belassen werden. Das Mandat umfasst die Bereiche Schutz von Zivilpersonen, Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte und die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die erfolgreiche Umsetzung dieses (Schutz-)Mandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen.
Schließlich beraten wir das Mandat für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG) im Mittelmeer bis 30. November 2025. Das Mittelmeer bleibt eines der am stärksten befahrenen Seegebiete der Welt. Etwa ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Gleichzeitig wird die Sicherheit des Mittelmeeres sowohl von den anhaltenden Krisen in Nord- und Westafrika als auch von der regionalen Instabilität im Nahen Osten negativ beeinflusst. Sea Guardian leistet einen aktiven und wichtigen Beitrag zur Sicherung der Südflanke der NATO, an dem sich Deutschland weiterhin beteiligen sollte. Die personelle Mandatsobergrenze der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten bleibt bei 550. Der Auftrag, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels zu leisten, bleibt unverändert.
Schließlich befassen wir uns mit dem Antrag der Bundesregierung auf ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Operation EUNAVFOR MED IRINI. Diese Mission dient der Stabilisierung des Mittelmeerraums und der Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegen Libyen. Die Mission IRINI hat seit ihrem Start im März 2020 zentrale Erfolge erzielt: Über 16.400 abgefragte Schiffe, mehr als 660 „Friendly Approaches“ und 29 „Boardings“ führten zur Feststellung mehrerer Embargoverstöße und zur Beschlagnahmung illegaler Ladungen. Die Hauptaufgabe der Mission – die Überwachung des Waffenembargos – ist entscheidend, um den Friedensprozess in Libyen zu unterstützen. Gleichzeitig trägt die Mission zur Eindämmung von Schleusernetzwerken und illegalen Erdölexporten bei. Dennoch hat die Bundesregierung die Ausbildung der libyschen Küstenwache aus dem Bundestagsmandat gestrichen, obwohl diese Teil des EU-Mandats bleibt. Diesen Schritt sehen wir kritisch. Wir fordern überdies eine klare Strategie der Bundesregierung für den Einsatz: EUNAVFOR MED IRINI ist zu wichtig, um sie nur halbherzig zu unterstützen. Die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Libyen und dem Mittelmeerraum erfordern gemeinsames europäisches Handeln. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert und sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten vor. Das Mandat gilt bis zum 30. November 2025.
Mit dem Entwurf zum Filmförderungsgesetz – den wir in zweiter und dritter Lesung in dieser Woche abschließend beraten – will die Bundesregierung die die Filmförderung des Bundes durch die Filmförderungsanstalt (FFA) für weitere fünf Jahre regeln. Die Novellierung beinhaltet eine Stärkung der Selbstverwaltungsautonomie der FFA, eine neue Fördersystematik und die Einrichtung eines Diversitätsbeirats. Wir lehnen den Entwurf ab, da er nur einen Teil der seit Jahren angekündigten umfassenden Filmförderungsreform darstellt. Wichtige Bausteine fehlen weiterhin. Zudem belastet die deutliche Erhöhung der Kinoabgabe die Kinos unverhältnismäßig, was gerade in schwierigen Zeiten der Branche schadet. Es braucht eine ganzheitliche Reform, die Planungssicherheit bietet und alle Elemente berücksichtigt, um die deutsche Filmwirtschaft nachhaltig zu stärken.
In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn. Das Gesetz befasst sich mit der sogenannten Mietpreisbremse, die erstmals 2015 eingeführt wurde. Sie ist derzeit bis Ende 2025 befristet. Durch den Änderungsvorschlag soll sie bis Ende 2029 gelten. Die Mietpreisbremse begrenzt die Miethöhe bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % oder die Höhe der Vormiete. Sie gilt bisher nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden – also nicht im Neubau. Die Länder können den Anwendungsbereich per Rechtsverordnung bestimmen. Diese Rechtsverordnungen laufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr 2025 aus. Die Länder haben jedoch die Möglichkeit, ihre Rechtsverordnungen auf Grundlage der bestehenden Rechtslage bis Ende 2025 zu verlängern. Entgegen der bisherigen Regelung sieht der Entwurf außerdem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden. Wir sehen den Entwurf kritisch und lehnen ihn ab. Für uns gilt: Die Bundesregierung hat ihr selbstgestecktes Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr krachend verfehlt – 2024 droht sogar der niedrigste Neubauwert seit 10 Jahren. Statt die Wohnungsbaukrise mit mutigen Maßnahmen zu bekämpfen, setzt die Bundesregierung allein auf die Verlängerung der Mietpreisbremse. Diese trägt aber zum Neubau nicht bei. Wir wollen den Wohnungsmarkt durch eine Ausweitung des Angebots entlasten: mit steuerlichen Anreizen, gezielter Förderung und Kostenabbau. Nur so schaffen wir bezahlbaren Wohnraum für alle und einen fairen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Gleichwohl erkennen wir an: Die aktuell hohen Mieten in den Städten sind ein großes Problem für Mieterinnen und Mieter. Die geltende Mietpreisbremse läuft allerdings erst Ende 2025 aus. Ein neu gewählter Bundestag hat deshalb nach der Wahl ausreichend Zeit, darüber zu entscheiden, ob eine Mietpreisbremse weiter Bestand haben soll.
Überdies beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes abschließend in zweiter und dritter Lesung. Im Regionalisierungsgesetz wird die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geregelt. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es insbesondere um die Finanzierung des Deutschlandtickets. Dazu sollen Mittel in Höhe von 350 Millionen Euro von diesem auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Wir werden dem Entwurf zustimmen. Damit stellen wir die Finanzierung des Deutschlandtickets im nächsten Jahr sicher.
III. Wichtige Termine und Ausblick
1. Innen
- Dezember: BP Steinmeier trifft den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, in Berlin,
- Dezember: Wahl des Ministerpräsidenten im Landtag von Sachsen,
- Dezember: 8. Jahrestag des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz,
- Dezember: BK Scholz empfängt den estnischen MP Michal.
2. Außen/EU
- Dezember: Treffen der EU-Umweltminister (Freisetzung von Kunststoffgranulat und Klimaziel für 2024),
- Dezember: Treffen der EU-Minister für Allgemeine Angelegenheiten (Legislative Programmplanung, Zukunft Europas, Europäisches Semester und EU-Erweiterung),
- Dezember: Teilnahme BK Scholz am EU-Westbalkangipfel (Themen: Fortschritte bei der Integration, geopolitische Herausforderungen mit russischem Angriffskrieg gegen die Ukraine),
- Dezember: Teilnahme BK Scholz am Europäischen Rat (Themen: Ukraine; Teilnahme Präsident Selenskyj geplant, Beziehungen zu Großbritannien, Migration und Naher Osten).