Aktuelles aus Berlin

Bericht des Vorsitzenden

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 5. November 2024

 

I. Kernbotschaften der Woche

Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken.

Insbesondere seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sehen wir eine deutliche Zunahme antisemitischer Straftaten und von Äußerungen des Judenhasses auf unseren Straßen. Das sichtbare Anwachsen des Antisemitismus ist nicht nur eine Bedrohung für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland. Es stellt auch einen Angriff auf die Werte und Grundsätze unserer gesamten Gesellschaft dar. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, jüdisches Leben in Deutschland aktiv zu schützen und weiter zu stärken.

Mit dem interfraktionellen Antrag „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ setzen die Fraktionen der demokratischen Mitte im Deutschen Bundestag ein klares Zeichen gegen jeden Antisemitismus und gegen eine antisemitisch motivierte Verurteilung Israels. Wir treten gemeinsam für einen besseren Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ein. Wir fordern, dass die Bundesregierung ihre Anstrengungen zur Förderung der jüdischen Kultur und Bildung intensiviert. Antisemitismus muss in allen Bereichen der Gesellschaft zurückgedrängt werden. Wo erforderlich, sind auch Gesetzeslücken zu schließen. In diesem Zusammenhang nennt der Antrag neben dem Strafrecht auch das Aufenthalts-, das Asyl- und das Staatsangehörigkeitsrecht.

Der Deutsche Bundestag stellt überdies erneut fest, dass die Bundesregierung die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) als maßgeblich heranzuziehen hat. Überdies verlangen wir den Ausschluss staatlicher Förderung für alle Organisationen, die mit der sogenannten BDS-Bewegung in Verbindung stehen, zum Boykott Israels aufrufen oder sonstige antisemitische Inhalte verbreiten. Ein klares Bekenntnis zu Israels Sicherheitsinteressen und Selbstverteidigungsrecht ist ebenfalls Teil des gemeinsamen Antrags.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben in unseren Gesetzesinitiativen und Anträgen seit dem 7. Oktober 2023 auch deutlich weitergehende Vorschläge zur Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland vorgelegt. Hinter diesen Vorschlägen stehen wir weiterhin uneingeschränkt. Gleichwohl haben wir uns intensiv für einen gemeinsamen Antrag eingesetzt. Dafür sind wir Kompromisse eingegangen. Denn für uns gilt: Die Fraktionen der demokratischen Mitte im Deutschen Bundestags und alle Bürgerinnen und Bürger müssen gegen Antisemitismus zusammenstehen.

Fraktionskongress, Initiativen und „Aktuelle Stunde“ zur Wirtschafts- und Energiepolitik.

Deutschland steckt in der Rezession. Arbeitsplätze gehen verloren. Industrie wandert ab. Der Arbeitsmarkt ist dysfunktional. In dieser Lage bräuchte unser Land eine handlungsfähige Bundesregierung, die mit einem Plan für Deutschland Entscheidungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes trifft. Das Gegenteil ist der Fall: Die Bundesregierung versinkt im Streit und Chaos, während die wirtschaftliche Position Deutschlands jeden Tag schwächer wird.

Wir machen die Wirtschafts- und Energiepolitik in dieser Sitzungswoche zu einem Schwerpunktthema. Am Dienstag richten wir unseren Fraktionskongress „Die Neue Energie-Agenda: Energiepolitik für ein klimaneutrales Industrieland“ aus, bei dem wir den Entwurf eines umfangreichen energiepolitischen Positionspapiers vorstellen. In diesem Positionspapier verdeutlichen wir: Deindustrialisierung ist nicht der Weg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Klimapolitik. Wirtschaft, Energie und Klima zusammen zu denken ist unser Anspruch. Sauberkeit, Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung sind kein Nullsummenspiel, sondern können als gleichrangige Ziele nur im Zusammenspiel erreicht werden. Darüber hinaus haben wir für Freitag eine „Aktuelle Stunde“ zum Thema „Kurs der Bundesregierung in der Wirtschaftskrise“ beantragt, um das Gipfelchaos innerhalb der Bundesregierung zu thematisieren und vor allem auch unsere eigenen wirtschaftspolitischen Vorschläge in den Vordergrund zu rücken.

Ferner werden wir anlässlich des bevorstehenden internationalen Klimaschutzgipfels in Baku vom 11.-22. November 2024 einen eigenen Klimaschutzantrag in den Bundestag einbringen. Zu unseren Forderungen zählt ein beschleunigter Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, die konsequente Anwendung der CO2-Bepreisung als Leitinstrument und die Rückgabe der hieraus resultierenden Einnahmen an die Bürger und Unternehmen, beispielsweise durch die Absenkung der Stromsteuer und der Netzentgelte.

Wir wollen Deutschland als Industrieland stärken und bis 2045 klimaneutral machen. Gelingen wird dies nur, wenn wir Wirtschaft, Energie und Klimaschutz als Einheit betrachten und auch danach handeln. Bezahlbare, saubere und sichere Energie ist eine Grundvoraussetzung für unsere Zukunft als Industrie- und Handelsnation. Das erfordert auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland und zur Stärkung von Mittelstand und Handwerk eine Verbesserung der Energieeffizienz, den systemdienlichen weiteren Ausbau aller erneuerbaren Energien sowie von steuerbaren Kraftwerken und Speichern. Auch der Aus- und Umbau der Übertragungs- und der Verteilnetze sowie die Errichtung einer Wasserstoff- und einer CO2-Infrastruktur sind von großer Bedeutung für den Energiestandort Deutschland.

35 Jahre Mauerfall – 35 Jahre Freiheit in ganz Deutschland – Verantwortung und Auftrag.

Mit dem Sturz der Berliner Mauer am 9. November 1989 durch die Menschen in der ehemaligen DDR öffnete sich für sie das Tor zur Freiheit. Der Tag des Mauerfalls war, zusammen mit dem Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990, ein Moment des großen Glücks für unser gesamtes Land – in Ost und West, Nord und Süd. Die Überwindung der kommunistischen Diktaturen in der DDR sowie in Mittel- und Osteuropa ist ein Meilenstein der europäischen Freiheitsgeschichte. Der dadurch möglich gewordene Prozess der europäischen Integration eröffnete vielen Menschen ein Leben in Freiheit, Sicherheit und Chancen. Aus dieser Erfahrung und Dankbarkeit erwächst die Verantwortung, auch heute denen in Europa zur Seite zu stehen, die noch immer um ihre Freiheit kämpfen – etwa den mutigen Menschen in Belarus.

Die DDR war ein Unrechtsstaat. Den Menschen, die in der SED-Diktatur aus Überzeugung und unter Einsatz ihres Lebens oder Inkaufnahme von Repressionen mutig Widerstand geleistet haben, gebührt Hochachtung und Wertschätzung. Noch immer leiden viele Opfer unter den Folgen von politischer Verfolgung, Zersetzung und Repression. Und noch immer gibt es gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Anerkennung und persönlichen Situation der Opfer. Zu all diesen Themen bringen wir in dieser Woche einen eigenen Antrag ein – auch, um die Bundesregierung an die bisher nicht umgesetzten Versprechen ihres Koalitionsvertrages zu erinnern.

Die Bundesregierung muss endlich tätig werden und ihre dazu vereinbarten Ziele zur Vollendung der inneren Einheit umsetzen. Was hindert sie daran, im Einvernehmen mit den Ländern die Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen für Opfer der SED-Diktatur zu erleichtern und ergänzend einen bundesweiten Härtefallfonds einzurichten? Was hindert die Bundesregierung daran, die Bundesstiftung Aufarbeitung zu stärken und der Geschichte der Demokratie in Deutschland und ihren Orten mehr Sichtbarkeit zu verleihen? Verantwortung für das Zusammenwachsen unseres Landes bleibt in der Ampel-Bundesregierung ein Lippenbekenntnis.

 

II. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Primärprävention stärken – Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung erhalten. Herz-Kreislauferkrankungen sind mit 358.000 Sterbefällen im Jahr 2022 die häufigste Todesursache in Deutschland. Nach Angaben der Deutschen Herzstiftung erfolgten im Jahr 2022 1.574.352 vollstationäre Krankenhausaufnahmen wegen Herzkrankheiten. Fast 217.000 Menschen sterben jedes Jahr an einer Herzkrankheit Das Risiko für eine Koronare Herzerkrankung oder einen Herzinfarkt sowie andere Erkrankungen kann jedoch durch einen gesunden Lebensstil erheblich verringert werden. Deshalb unterstützen wir mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – nicht nur den Erhalt der bestehenden Präventionsangebote, sondern setzen uns auch für deren Intensivierung ein. Gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), den maßgeblichen Verbänden, der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung wollen wir das Bewusstsein in der Bevölkerung für gesundheitliche Eigenvorsorge und Prävention weiter stärken. Parallel zu unserem Antrag debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit in erster Lesung. Kern des „Herzgesetzes“ ist eine bessere Vorsorge. Krankenkassen sollen ihre Versicherten im Alter von 25, 35 und 50 Jahren zum Herz-Check einladen. Die Vorsorge sollen auch Apotheker machen dürfen. Der Entwurf basiert auf einem Impulspapier zur besseren Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits im September 2023 publik gemacht hat. Krankenkassen sollen überdies verpflichtet werden, ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) anzubieten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung Schlaganfälle und Herzinfarkte in Deutschland reduzieren. Das Ziel wird von unserer Fraktion unterstützt. Wir kritisieren allerdings die Art und Weise der Bekämpfung jedoch als „Staatsmedizin“ mit fragwürdiger Evidenz. Mit unserem Antrag nehmen wir eine Gegenposition ein, die nicht nur von den Präventionsverbänden, sondern auch von den Krankenkassen unterstützt wird.

Mit unserem Antrag Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit nachhaltig sichern, Strategie zur Stärkung der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie umgehend anpassen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, ihr Strategiekonzept für die Verteidigungsindustrie schnellstmöglich anzupassen. Wir setzen uns für den gezielten Aufbau und Erhalt nationaler Kompetenzen durch Anwendung von Art. 346 AEUV bei Schlüsseltechnologie-Vergaben ein. Das bedeutet: Wenn es für die Wahrung wesentlicher deutscher Sicherheitsinteressen erforderlich sind, kann bei der Beschaffung von Rüstungsgütern vom EU-Vergaberecht abgewichen werden. Weiterhin fordern wir, die Rüstungsindustrie als unverzichtbare Schlüsseltechnologie zu fördern. Die Effizienz bei Exportkontrollen muss gesteigert werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern. Es bedarf zudem eines optimierten Beschaffungsprozesses, einer klaren Exportpolitik und einer gesellschaftlichen Akzeptanz für eine starke Verteidigungsindustrie. Angesichts neuer Bedrohungen sehen wir die Untätigkeit der Bundesregierung kritisch und fordern die konkrete Umsetzung der in der Nationalen Sicherheitsstrategie angekündigten Maßnahmen.

In einem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FPD mit dem Titel Opfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren setzen wir uns für eine umfassende Anerkennung und stärkere Aufarbeitung der NS-Verbrechen gegen die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation ein. Mit unserem Antrag fordern wir die bundesweite Sicherung von Akten und die Durchführung einer nationalen Fachtagung, um bestehende Forschungslücken zu schließen und die Aufklärung weiter voranzutreiben. Die Erinnerung an die etwa 700.000 Betroffenen und die Aufarbeitung dieser Verbrechen bleibt überparteiliche Verantwortung und darf niemals enden. Wir betonen zudem die Notwendigkeit, die Gedenkstättenarbeit weiter zu fördern. Der Berliner Gedenkort T4 für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Morde zeigt die Bedeutung der Erinnerungskultur. Bereits dieser wichtige Gedenkort geht auf einen interfraktionellen Beschluss von 2014 zurück.

In dieser Woche beraten wir drei wichtige wirtschaftspolitische Anträge und Gesetzentwürfe unserer Fraktion. Mit unserem Antrag Insolvenzwelle stoppen – Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, dringend Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen angesichts steigender Insolvenzzahlen zu ergreifen. Lange haben Vertreter der Regierung die steigende Zahl an Konkursen heruntergespielt und darauf verwiesen, dass ein Großteil des Anstiegs auf eine Normalisierung nach der Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Mittlerweile wurde jedoch das Vor-Corona-Niveau überschritten. Das zeigt: Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind für viele Betriebe in Deutschland existenzgefährdend. Insbesondere die hohen Energiepreise und immer weiter steigende Regulierungsanforderungen belasten die Unternehmen und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit. Hinzu kommen Eingriffe in die Lohnpolitik durch den politisch hochgesetzten Mindestlohn sowie Fehlanreize in der Sozialpolitik, insbesondere durch das Bürgergeld. Unser Antrag umfasst Forderungen wie ein sofortiges Belastungsmoratorium, eine Senkung der Unternehmenssteuern und Energiekosten sowie die Vereinfachung des Arbeitszeitgesetzes. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Liquidität für tragfähige Geschäftsmodelle zu sichern und so die wirtschaftliche Substanz Deutschlands langfristig zu erhalten.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir überdies unseren Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union (Handelsoffensivegesetz). Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu Drittstaaten vertiefen. Wir fordern die Ratifizierung von Wirtschaftspartnerschafts- und Investitionsschutzabkommen mit verschiedenen afrikanischen Staaten, sowie mit Singapur und Vietnam. Diese Abkommen sollen die Handelsmöglichkeiten verbessern, Handelshemmnisse beseitigen und Investitionssicherheit schaffen. Sie sind zentral für die Diversifizierungspläne für die wirtschaftliche Zukunft der EU und Deutschlands. Zudem sollen diese Abkommen helfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, Investitionen anzuziehen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Abkommen schnell zu ratifizieren.

Abschließend befassen wir uns mit unserem Antrag Exportnation Deutschland stärken mit regelbasierter Handelspolitik statt unrealistischen Forderungen. Das Scheitern der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien sowie das zunehmend infrage stehende Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur-Raum müssen endlich zu einem handelspolitischen Erwachen und Umdenken der Bundesregierung führen. Handelsabkommen, die teilweise über Jahrzehnte verhandelt wurden, dürfen nicht länger zerredet, mit Nachforderungen im Nachhaltigkeitsbereich überfrachtet und damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Es gilt, diese Abkommen endlich zum Abschluss zu bringen und die Verhandlungen über andere wegweisende Handelsabkommen, wie z.B. mit Indien, schnellstmöglich voranzutreiben. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum des Deutsches Bundestages beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, geschlossen den Abschluss von Handelsabkommen vorantreiben und unterstützen. Deutschland muss hier auch innerhalb der EU eine Führungsrolle übernehmen. Nur mit dem Ausbau bestehender außenwirtschaftlicher Beziehungen mit gleichgesinnten Ländern sowie mit neuen Kooperationspartnern können Lieferketten diversifiziert, einseitige Abhängigkeiten reduziert und die Resilienz der Europäischen Union und Deutschlands erhöht werden.

Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz). Zum 18. November 2023 hat die Ampel-Koalition das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aus dem Aufenthaltsgesetz gestrichen. Die Streichung sollte – so die Begründung der Koalition – widerspiegeln, dass ein „modernes … Einwanderungsrecht ein wichtiges Anliegen und Ziel der Regierungskoalition“ sei (Bundestagsdrucksache 20/7394, S. 24). Die Ampel-Koalition verabschiedete das Gesetz mitten in einer der schwersten Migrationskrisen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Allein im Jahr 2023 wurden über 350.000 Asylanträge gestellt. Die Bedeutung dieser migrationspolitischen Weichenstellung ist nicht zu unterschätzen: Die ausdrücklich genannten Zielbestimmungen des Aufenthaltsrechts sind nicht unverbindliche Aussagen des Gesetzgebers, sondern bilden vielmehr Richtpunkte und feste Vorgaben für die Gesetzesausführung und -auslegung. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Zielvorgabe der „Begrenzung“ der Zuwanderung wieder in das Gesetz aufnehmen. Dies wird flankiert von weiteren migrationsbegrenzenden Maßnahmen: So soll der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz beendet werden. Ferner soll die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (z.B. Bahnhöfe) antrifft. Diese Maßnahmen stellen – zusammen mit umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen – einen wesentlichen Schritt in Richtung eines Stopps der illegalen Migration nach Deutschland dar. Grenzkontrollen und Zurückweisungen sind allerdings auf Basis des geltenden Rechts bereits möglich, sodass insofern keine gesetzlichen Änderungen erforderlich sind.

Ermittlern notwendige Befugnisse zur Aufklärung von Straftaten geben – Straftatenkataloge in der Strafprozessordnung erweitern, Telekommunikationsüberwachung für den Wohnungseinbruchdiebstahl unbefristet ermöglichen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, wollen wir die Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden stärken und schwere Kriminalität effizienter bekämpfen. Wir setzen uns insbesondere für die Entfristung der gesetzlichen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchdiebstahl ein. Diese Forderung ist besonders aktuell, denn gerade in dieser Woche plant die Ampel-Koalition eine gesetzliche Regelung für eine bloße Verlängerung der Befristung dieses wichtigen Ermittlungsinstruments. Darüber hinaus fordern wir, das Ermittlungsinstrument der Telekommunikationsüberwachung auch für Verbrechen wie den Enkeltrickbetrug und bestimmte schwere Vergehen zur Verfügung zu stellen. Zudem erneuern wir unsere Forderung nach einer Mindestspeicherfrist für IP-Adressen – nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs – zur Aufklärung schwerer Straftaten. Den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen wollen wir absichern und sprechen uns gegen die von der Ampel-Koalition geplanten neuen Erschwernisse für Polizei und Sicherheitsbehörden aus. Damit unterstützen wir praxistaugliche Rechtsgrundlagen für unsere Ermittlungsbehörden. Die müssen Gefahren abwehren, Kriminalität effektiv aufklären und die Sicherheit der Bürger gewährleisten.

In dieser Woche werden wir unseren Antrag Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors in abschließender Lesung beraten. Wir wollen, dass Deutschland zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität schafft, ohne auf Verbote von Verbrennungsmotoren zu setzen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft zu sichern. Wir stehen für eine technologieoffene Herangehensweise, bei der alle verfügbaren klimafreundlichen Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass klimafreundliche Kraftstoffe nicht bereits ab 2035 eine 100-prozentige CO₂-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette erfüllen müssen. Außerdem sollen vergleichbare Maßstäbe für die Bewertung von klimafreundlichen Kraftstoffen und alternativen Antriebssystemen angewendet werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung der gesamten CO₂-Bilanz eines Fahrzeugs über seinen Lebenszyklus hinweg. Mit unserem Antrag fordern wir zudem eine Strategie zur Förderung des Markthochlaufs klimafreundlicher Kraftstoffe.

Vierter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit für den Zeitraum 2022 – 2024 innerhalb der 20. Wahlperiode vorlegen. Am 5. Januar 2022 berief das Bundeskabinett Frank Schwabe MdB zum Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Damit hat die Bundesregierung sich für eine Fortführung des Amtes entschieden und ist dem Antrag unserer Fraktion „Internationales Engagement für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit fortsetzen – Amt des Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit fortführen“ (Drs. 20/267) gefolgt. Dennoch war die Ampel-Koalition bisher nicht bereit, eine Debatte des mit Verzögerung vorgelegten dritten Berichts des Beauftragten im Plenum durchzuführen. Dies unterstreicht die erheblichen Mängel im Einsatz der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in allen Politikbereichen. Zudem drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung den vierten Bericht des Beauftragten in der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode gar nicht mehr vorlegen will. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, den Bericht zeitnah vorzulegen. Darüber wollen wir dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit mehr Gewicht im Rahmen deutscher Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik einräumen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit soll die Kooperation auch mit Religionsgemeinschaften fortgeführt werden, um ihre friedensstiftenden Potenziale zu fördern.

In abschließender Beratung befassen wir uns erneut mit unserem Antrag Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen. Darin adressieren wir das Problem der sich stark vermehrenden Kormoranpopulationen und deren negativen Einflüsse auf die Fischbestände in Deutschland. Wir erkennen an, dass der Kormoran, früher nahezu ausgerottet, heute durch Schutzmaßnahmen nicht mehr als gefährdet gilt. Jedoch führt der erhöhte Fraßdruck dieser Vögel zu ernsthaften Bedrohungen für die Artenvielfalt der Fischbestände sowie die Binnen- und Seefischerei. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, ein bundesweites Kormoranmanagement zu etablieren und einen „Aktionsplan Kormoran“ zu entwickeln. Dieser Plan soll Länderverordnungen harmonisieren und Maßnahmen zur Vergrämung sowie zur Eindämmung der Vermehrung des Kormorans beinhalten. Wir betonen die Wichtigkeit von schonenden, populationsbegrenzenden Maßnahmen, wie das Einölen von Eiern, und fordern eine Anpassung im Bundesnaturschutzgesetz, um solche Maßnahmen zu erleichtern. Außerdem soll die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Einordnung des Kormorans als bejagbare Art einsetzen, um den Schutz heimischer Fischarten zu gewährleisten.

Mit unserem Antrag Die Mittel aus dem Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Rentenüberleitung den Betroffenen zugutekommen lassen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – knüpfen wir an zwei frühere Anträge zwei Anträge zum Härtefallfonds in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer an. Wir fordern wir die Wiederöffnung des Härtefallfonds, um die Unterstützung für die betroffenen Spätaussiedler, jüdischen Zuwanderer und Härtefälle zu verbessern. Über 105.400 Anträge wurde bisher entschieden. Jedoch wurden davon nur 33.586 Anträge bewilligt. 59.035 Anträge wurden abgelehnt. In weiteren 12.779 Fällen hat die Geschäftsstelle Anträge storniert. Von den vom Bund für die Stiftung bereitgestellten 500.000.000 Euro sind 416.035.000 Euro noch nicht verwendet worden. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, die Mittel für den Fonds auf die ursprünglich geplanten 1 Milliarde Euro zu erhöhen. Wir kritisieren die kurzen Antragsfristen. Dadurch wurden viele der hochbetagten Betroffenen an einer Antragstellung gehindert und damit von der Unterstützung ausgeschlossen. Überdies fordern wir eine Erhöhung der einschlägigen Einkommensgrenzen sowie den Ausbau von Informations- und Beratungsangeboten. Durch die erneute Öffnung des Fonds wollen wir sicherstellen, dass die noch vorhandenen Mittel von rund 416 Millionen Euro tatsächlich den Bedürftigen zugutekommen.

In abschließender Beratung befassen wir uns erneut mit unseren Antrag Versprechen der Bundesforschungsministerin einhalten – Zukunft der DDR-Forschung sicherstellen. Wir nehmen Bezug auf eine öffentliche Zusage von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger zur Fortführung des Engagements des Bundes bei der Förderung der DDR-Forschung. Wir fordern die Bundesbildungsministerin auf, ihr Versprechen einzuhalten. Folgende Forderungen sind uns wichtig: Wir brauchen langfristige Förderung zur DDR-Forschung und müssen diese so aufzusetzen, dass nach Auslaufen der aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ keine Förderlücke entsteht. Darüber hinaus müssen alle relevanten Akteure im Bereich der DDR-Forschung frühzeitig in die Erarbeitung der versprochenen Förderlinien eingebunden werden und der Deutsche Bundestag detailliert über den Zeitplan und Fortgang des Arbeitsprozesses zu unterrichtet werden. Die Projektförderung des Bundes im Bereich der DDR-Forschung muss nahtlos fortgeführt werden.

2.2 Sonstige Tagungsordnungspunkte

Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandels-gesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG. Mit dem Gesetzentwurf will die Ampel-Koalition die Vorgaben der beiden Richtlinien (EU) 2023/958 (Luftfahrt) und (EU) 2023/959 (Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten) in nationales Recht umsetzen. Beide Richtlinien betreffen Änderungen der Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG. Emissionshandel ist ein marktbasiertes Instrument zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen. Dabei wird eine Obergrenze für den CO2-Ausstoß festgelegt. Unternehmen erhalten Zertifikate, die ihnen erlauben, eine bestimmte Menge CO2 zu emittieren. Dieses System belohnt Emissionsreduktionen finanziell und macht klimaschädliches Verhalten teurer, wodurch es zur Senkung der Gesamt-Emissionen beiträgt. Zum einen soll mit der Änderung des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG) das Ziel verfolgt werden, die beiden Änderungsrichtlinien vollumfänglich umzusetzen. Zum anderen sollen über Änderungen des Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) in Artikel 2 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Überführung des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS) in den neuen europäischen Brennstoffemissionshandel geschaffen werden. Zugleich verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel einer Kontinuität der CO2-Bepreisung, damit sämtliche Brennstoffe, die der CO2-Bepreisung nach dem BEHG unterliegen, auch innerhalb des künftigen europäischen Emissionshandels einer CO2-Bepreisung unterliegen. Dies betrifft in Deutschland im Wesentlichen den Einsatz fossiler Brennstoffe in der Land- und Forstwirtschaft, im Schienenverkehr und Binnenschifffahrt sowie bei der Abfallverbrennung. Aus unserer Sicht bestehen an dem Entwurf mehrere Kritikpunkte: So haben wir bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Umsetzungsfristen für die Änderungen mittlerweile verstrichen sind. Daher wurden Vertragsverletzungsverfahren eröffnet bzw. drohen. Überdies kritisieren wir die Einbeziehung der Abfallverbrennung und prüfen kritisch die CO2-Bepreisung im Jahr 2026 im BEHG. Hier könnte aus Vereinfachungsgründen ein Festhalten am bisherigen Festpreissystem präferiert werden. Die gesamte Thematik des Übergangs vom nationalen auf den europäischen Emissionshandel werden wir in diesem parlamentarischen Verfahren einbeziehen. Wir werden kritisch das Verfahren begleiten und im Ausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Ampel beantragen.

 

III. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland
  • November: Vorstellung des „IEA World Energy Outlook & Energy Technology Perspectives 2024“ mit BM Habeck und IEA-Exekutivdirektor Birol,
  • -8. November: Energieministerkonferenz,
  • November: Steuerzahlerkongress des Bund der Steuerzahler Deutschland,
  • November: BK Scholz hält eine Rede beim Forum der Betriebsräte der Deutschen Telekom AG,
  • November: Deutscher Pflegetag mit BM Lauterbach,
  • November: Zentrale Gedenkfeier 35 Jahre friedliche Revolution und Mauerfall mit BPräs Steinmeier,
  • November: „Neuhardenberger Rede“ von BM Habeck und Diskussion mit Theo Koll,
  • November: BK Scholz spricht auf der Jubiläumsveranstaltung zum 75-jährigen Bestehen des Deutschen Journalisten-Verbands,
  • November: Dialogveranstaltung der SPD in Mainz mit PV Klingbeil, PV Esken, MP Schweitzer, BM Geywitz, GS Miersch,
  • -13. November: Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  1. Außen/EU:
  • November: US-Präsidentschaftswahlen und Wahlen zum Kongress,
  • November: Wirtschafts- und Finanzministerrat (Aufbau- und Resilienzfazilität, Mehrwertsteuer, Finanzierung der Klimapolitik, wirtschaftliche und finanzielle Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine),
  • November: BK Scholz empfängt den somalischen Staatspräsidenten Hassan Sheikh Mohamud,
  • November: Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft (fünftes Treffen des durch den französischen Staatspräsidenten Macron ins Leben gerufenen Treffens; Themen: Sicherheit, Migration),
  • -8. November: Informeller Europäischer Rat (Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, transatlantische Beziehungen nach der US-Wahl),
  • -16. November: APEC-Gipfel in Lima,
  • November: Beginn der Weltklimakonferenz in Baku, Aserbaidschan.

Bericht des Vorsitzenden

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 15. Oktober 2024

1. Kernbotschaften der Woche

Aktuelle Stunde: „Haltung der Bundesregierung zur Unterstützung des Selbstverteidigungsrechts Israels“.

Während die Bundesregierung 2023 noch Rüstungsgüter im Wert von 326,5 Millionen Euro nach Israel exportiert hat, waren es trotz der existenzbedrohenden Lage für die einzige Demokratie in der Region in diesem Jahr bis Mitte August nur Güter im Wert von 14,4 Millionen Euro. Selbst für dringend benötigte Ersatzteile wurden Exportgenehmigungen seit März nicht erteilt. Dabei ging die Verweigerung offensichtlich hauptsächlich vom Auswärtigen Amt sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aus. Dies kommt einem stillen Waffenembargo gleich. Aufgrund unserer Kenntnis sehr konkreter Fälle hatten wir in der „Vereinbarten Debatte“ zum Jahrestag des schrecklichen Überfalls der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 deutliche Kritik an dieser Haltung der Bundesregierung geübt. Kurz darauf erteilte die Bundesregierung erste Genehmigungen für bislang blockierte Lieferungen von Verteidigungsgütern an Israel.

Die Vorwürfe gegen die Bundesregierung und besonders gegen die Bundesminister Baerbock und Habeck wiegen schwer. Wir fordern daher vollständige Transparenz und lückenlose Aufklärung zu den Beweggründen der Entscheidungsfindung der Bundesregierung und zur Grundhaltung der Bundesregierung zur Unterstützung von Israel. Unsere historische Verantwortung und Solidarität dürfen sich nicht nur in Worten, sondern müssen sich in konkretem Handeln widerspiegeln. Israel muss die Unterstützung erhalten, die es in Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts benötigt. Die Verweigerung von Rüstungsexporten durch die Bundesregierung über mehr als ein halbes Jahr hat das Vertrauen Israels in die Bundesrepublik Deutschland nachhaltig beschädigt. Auch muss der Bundeskanzler die Frage beantworten, warum er in dieser die Grundfesten bundesdeutschen Handelns berührenden Frage nicht von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht hat.

Das sogenannte „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung.

Nach dem islamistischen Anschlag in Solingen am 23. August 2024 hatte sich die Bundesregierung auf ein sogenanntes „Sicherheitspaket“ verständigt. Mehr als einen Monat nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag und nach wochenlangem Streit haben sich die Ampel-Parteien auf eine Abschwächung der geplanten Maßnahmen verständigt. Dies betrifft insbesondere:

(1) Zusätzliche Datenschutz-Hürden für den biometrischen Datenabgleich. Nun gilt insbesondere: Der Abgleich darf nicht mehr bei schweren Straftaten vorgenommen werden, sondern erst bei besonders schweren Straftaten. Er gilt also für weniger Fälle und weniger Täter. Auch die Anwendung des Datenabgleichs zur Identifizierung von Asylsuchenden wird weiter erschwert.

(2) Der ohnehin schon beschränkte Leistungsausschluss für Dublin-Fälle wird weiter abgeschwächt. Viele Ausreisepflichtige werden weiterhin in Deutschland Sozialleistungen erhalten.

(3) Bei der Aberkennung des Schutzstatus bei Heimreisen von Asylsuchenden ins Herkunftsland bleiben ausdrücklich Ausnahmen möglich.

Das vermeintliche „Sicherheitspaket“ war schon in der Fassung der Regierung unzureichend. Die von den Koalitionsfraktionen zuletzt vereinbarten Änderungen schwächen das Paket weiter und machen es weitgehend wirkungslos. Misstrauen gegen unsere Sicherheitsbehörden, Datenschutz-Bedenken und eine grundsätzlich verfehlte Migrationspolitik haben sich in der Ampel-Regierung erneut durchgesetzt. In der nun weitgehend entkernten Fassung bezeichnet es der Deutsche Richterbund zutreffend nur noch als „Mini-Päckchen“.

Unsere Kritik an diesem „Mini-Päckchen“ bringen wir in zwei Entschließungsanträgen vor: Mit unserem Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen“ fordern wir die schnelle Umsetzung eines echten und umfassenden Sicherheitspakets, das effektive Maßnahmen wie die Speicherung von IP-Adressen und den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet. Zudem wollen wir das Problem der massenhaften illegalen Zuwanderung und die daraus entstehenden Folgeprobleme endlich wirksam angehen und erneuern in diesem Antrag unsere Forderung nach umfassenden Zurückweisungen auch von Asylsuchenden an den Grenzen zu unseren europäischen Nachbarstaaten.

Die im Paket enthaltenen Maßnahmen im Waffenrecht lehnen wir ab. Unsere Kritik legen wir in einem weiteren Entschließungsantrag dar. Abgesehen von einigen wenigen sinnvollen Änderungen – insbesondere erweiterte Kontrollbefugnisse der Bundespolizei – drängt sich der Eindruck auf: SPD und Grüne wollen den Anschlag von Solingen nutzen, um lang geplante Änderungen im Waffenrecht gegen die FDP durchzusetzen. Allerdings hätten die geplanten Änderungen die Terroranschläge von Mannheim und Solingen nicht verhindert. Diese ineffektiven, bürokratischen und im Ergebnis unwirksamen Verschärfungen lehnen wir deshalb ab.

Es ist im Übrigen skandalös, dass die Ampel-Fraktionen unsere sicherheits- und migrationspolitischen Anträge nicht zur Abstimmung zulassen wollen. Das ist ein einmaliger Vorgang, der die Grundfesten parlamentarischer Gepflogenheiten berührt. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel zur Anwendung bringen, um unsere Minderheitenrechte im Deutschen Bundestag gegen diese willkürlichen Entscheidungen der Ampel-Mehrheit zu verteidigen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1    Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland – Für angemessene Standortkosten, effiziente Abfertigung und sichere Arbeitsplätze. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten – bringen wir fünf Kernforderungen zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland vor. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Reduzierung der Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland einzusetzen sowie die Effizienz der Luftsicherheitskontrollen unter Beibehaltung der größtmöglichen Sicherheit zu steigern, um Abläufe zu optimieren und die Wartezeit für Fluggäste zu verkürzen. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bundesregierung die Revision der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 auf europäischer Ebene konstruktiv und im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs begleitet und dem Arbeits- und Fachkräftemangel in der Luftfahrtbranche entgegentritt. Flughäfen als Rückgrat der deutschen Luftverkehrsinfrastruktur müssen im weltweiten Wettbewerb unterstützt werden. Nur so können Beschäftigung und Wertschöpfung gesichert werden. Und nur so kann der Luftverkehr zügig in Einklang mit den Klimaschutzzielen gebracht werden.

In dieser Woche befassen wir uns abschließend in zweiter und dritter Lesung mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz). Bundesminister Robert Habeck hat sich bereits vor geraumer Zeit dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Mit unserem Gesetzesentwurf haben wir ihm Gelegenheit gegeben, seinen eigenen Vorschlag zügig umzusetzen. Passiert ist von Seiten des Ministers Habeck und der Bundesregierung gleichwohl – nichts. Zum Hintergrund: Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen). Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Die Aussetzung des Lieferkettengesetzes wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.

Darüber hinaus befassen wir uns abschließend mit drei wichtigen Anträgen zur Wirtschaftswende: Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft, Wirtschaftspolitische Orientierungslosigkeit der Bundesregierung beenden – Für eine echte ‚Wirtschaftswende‘, sowie Pakt für Wachstum und Wohlstand. Während die Weltwirtschaft und andere Industrieländer wachsen, trüben sich die wirtschaftlichen Aussichten für Deutschland weiter ein. Wir befinden uns im zweiten Jahr der Rezession. Bereits seit geraumer Zeit fordern wir Maßnahmen zugunsten einer echten „Wirtschaftswende“ und haben dazu umfangreiche Vorschläge gemacht. Zu nennen ist hier insbesondere der 12-Punkte-Reformplan für eine starke Wirtschaft. Wir nehmen die FDP-Minister in der Bundesregierung beim Wort und verleihen unseren Forderungen Nachdruck: Der Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland muss endlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden. Dazu braucht es kein Showfeuerwerk von Ankündigungen, sondern zeitnah echte Entlastungen für die Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger.

In dieser Woche befassen wir uns abschließend mit unserem Antrag Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern. Wir wollen mit verbesserten Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige dafür sorgen, dass Mutterschaft und Unternehmertum besser unter einen Hut zu bekommen sind. Momentan können Schwanger- und Mutterschaft zur existenziellen Bedrohung für Selbstständige werden – gerade in der Gründungsphase. Dies stellt nicht nur ein persönliches bzw. betriebliches Problem dar – auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht viel Potenzial verloren. Deutschland braucht Gründungen und Selbstständigkeit von Frauen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere Anpassungen in Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Außerdem fordern wir Möglichkeiten einer Erweiterung der Krankentagegeldversicherung in der PKV einschließlich einer verpflichtenden Aufklärung für Gründerinnen und Selbständige. Wir wollen außerdem die Lebensrealität von Selbstständigen beim Elterngeld besser in den Blick nehmen, indem bei Zahlungseingängen während des Elterngeldbezuges auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen abgestellt wird.

Mit unserem Antrag Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein – den wir in dieser Woche abschließend beraten – setzen wir uns für eine Reform der Fahrschulausbildung und Prüfungsverfahren ein. Wir wollen, dass Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum erschwinglich bleibt. Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Wartezeiten für Prüfungen haben sich verlängert. Das erschwert den Zugang zur Mobilität. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausbildung von Fahrlehrern zu Fahrprüfern zu erleichtern, mehr Prüftermine zu ermöglichen und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu flexibilisieren. Zudem soll das Antragsverfahren für Führerscheine digitalisiert und die Integration von Fahrsimulatoren in die Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist es, die Kosten zu senken, die Bürokratie zu reduzieren und die Ausbildungsqualität zu sichern. So fördern wir die individuelle Mobilität und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit.

Flächendeckende Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland verbessern. Eine gute Hospiz- und Palliativversorgung ist Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jede und jeder soll die Gewissheit haben, auf dem eigenen letzten Lebensweg nach den eigenen Wünschen begleitet zu sein und sich gut und individuell betreut und versorgt wissen, um Schmerzen zu lindern, Ängste zu nehmen und um letztendlich würdevoll sterben zu können. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – nehmen wir eine Bestandsaufnahme der bisher erreichten Maßnahmen vor. Darüber hinaus identifizieren wir Weiterentwicklungsperspektiven für die Palliativversorgung und Hospizarbeit und schlagen Maßnahmen vor, um die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland weiter zu stärken und auszubauen.

Mit unserem Antrag Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Ticketbörsen – Verbesserung des Verbraucherschutzes und Schaffung fairer Marktbedingungen setzen wir uns dafür ein, den Missbrauch von Online-Ticketbörsen einzudämmen und Verbraucher zu schützen. Diese Plattformen ermöglichen es, Tickets zu Höchstpreisen weiterzuverkaufen. Dies führt jedoch zu erheblichen Problemen für Verbraucher und Veranstalter. Besonders problematisch ist der Einsatz von „Bots“ und „Fake Accounts“, die den Ticketkauf für Privatpersonen erschweren. Mit unserem Antrag fordern wir Maßnahmen gegen überhöhte Zweitmarktpreise und intransparente Verkaufspraktiken, um faire Bedingungen zu schaffen. Wir fordern eine Anpassung der Rechtslage, um den Verbraucherschutz in Deutschland auf europäisches Niveau anzuheben und die Rechte von Verbrauchern und Veranstaltern gleichermaßen zu stärken. Deutschland muss die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um eine faire und transparente Marktumgebung zu schaffen, in der die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Interessen der Veranstalter gewahrt werden.

Reintegration in das Erwerbsleben verbessern – Durch Lotsen positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen nutzen. Körperliche Gesundheit und Erhalt der Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzung für ein langes Erwerbsleben. Ziel einer guten Sozialpolitik muss sein, Menschen ein langes Erwerbsleben unter guten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Prävention und Rehabilitation sind aus diesem Grund zu stärken. Besonders verbesserungsbedürftig ist aus unserer Sicht die Situation erkrankter Erwerbstätiger mit hohen Behandlungsbedarfen. In vielen Fällen wäre eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben möglich, wenn alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur zielgenauen Verbesserung der gesundheitlichen Lage genutzt würden. Es fehlt in der Regel an einer Stelle, von der die Behandlungsmaßnahmen und Prozesse gezielt koordiniert und gebündelt werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir: Schwer Erkrankte mit besonders komplexen Versorgungssituationen und ihre Angehörigen sollen durch ein individuelles Fallmanagement in Form eines Lotsen mit Information, Beratung und Anleitung individuell unterstützt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der Rehabilitationsprozess ohne Verzögerung eingeleitet und fortlaufend zielgenau begleitet wird. Der Lotse übernimmt dabei die Koordination zwischen allen Beteiligten und ist Ansprechpartner für organisatorische und inhaltliche Fragen. Die Etablierung des Lotsen kann eine wichtige Lücke schließen, da oftmals mangels Kenntnis nicht alle vorhandenen Reha-Möglichkeiten ausgenutzt werden.

Mit unserem Antrag India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen – den wir in dieser Woche abschließend beraten – wollen wir die wirtschaftliche und diplomatische Verbindung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa stärken. Wir fordern: Die Bundesregierung soll sich aktiv an der genauen Ausgestaltung und Umsetzung des IMEC beteiligen. Ziel ist es, durch direkte Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfungen neue Arbeitsplätze zu schaffen, Kosten zu senken und den Handel zu beschleunigen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien, z.B. durch eine geplante Wasserstoffpipeline zwischen Israel und Europa, besteht großes Potenzial. Wir betonen die Bedeutung des Projekts als strategische Alternative zur chinesischen Belt and Road Initiative.

Gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Wechseljahre der Frau – Für eine nationale Menopausen-Strategie nach internationalem Vorbild. Die Wechseljahre sind ein bedeutsamer Lebensabschnitt einer jeden Frau, der mit physischen, psychischen und sozialen Veränderungen einhergeht. In Deutschland gibt es insgesamt einen eklatanten Nachholbedarf für das wichtige Thema in seiner gesamtgesellschaftlichen Brisanz. Wir brauchen eine nationale Menopausen-Strategie, die internationale Erfahrungen und Beispiele guter Praxis aufgreift und daraus Leitlinien für eine neue Politik für die Frauengesundheit entwickelt. Dies sollte Teil einer geschlechtsspezifischen Gesundheitsstrategie sein, in der die jeweils besonderen Belange adressiert werden. In unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmal im Plenum beraten – nehmen wir uns dieses Themas an und schlagen Maßnahmen vor, um Nachholbedarf aufzuholen und das Thema ins gesamtgesellschaftliche Bewusstsein zu bringen.

2.2    Sonstige Tagungsordnungspunkte

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um ein Mandat für die Fortsetzung des Auslandseinsatzes in Irak. Den entsprechenden Antrag beraten wir in dieser Woche abschließend. Das Mandat bleibt im Kern unverändert, soll aber eine Laufzeit von 15 Monaten bis zum 31. Januar 2026 haben. Damit wird der Bundestagswahl im kommenden Jahr Rechnung getragen. Die Mandatsobergrenze verbleibt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz zielt darauf ab, die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nachhaltig zu befähigen, die Sicherheit und Stabilität in Irak eigenständig zu gewährleisten und ein Wiedererstarken der Terrororganisation des sog. Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die internationale Gemeinschaft ist diesem Ziel in den letzten Jahren deutlich nähergekommen, hat es aber noch nicht erreicht. Eine Fortsetzung des Engagements ist notwendig, um das bisher Erreichte zu konsolidieren und tragfähig auszubauen bzw. weiterzuentwickeln. Allerdings fehlt der Bundesregierung weiter ein Konzept für den Irak, für die Kurdenfrage im Irak sowie für den Umgang mit dem Iran im Irak.

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – den wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten – zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft und ihre Finanzierung zu modernisieren. Durch die Einführung einer Vorhaltevergütung soll das Vorhalten von Krankenhausstrukturen unabhängig von der erbrachten Leistung finanziert werden. So will die Bundesregierung dem im aktuellen Fallpauschalensystem bestehenden ökonomischen Anreiz vorbeugen, Fallzahlen künstlich zu erhöhen, um die Einnahmen zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Steigerung der Behandlungsqualität und zur Konzentration spezialisierter Leistungen auf wenige Kliniken gefördert werden, um Qualität zu erhöhen. Die Reform sieht auch eine engere Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen vor. So hofft die Bundesregierung, Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Zudem wird die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse vorangetrieben – in der Hoffnung, so die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und bürokratischen Aufwand zu senken. Unsere Kritik an dem Reformgesetz von Bundesminister Lauterbach bringen wir in unserem Antrag Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern und in unserem Entschließungsantrag vor. Die Krankenhausreform von Minister Lauterbach ist unausgereift und greift weit in Länderkompetenzen ein. Ohne eine geeignete Übergangsfinanzierung wird sie zu einem kalten Strukturwandel und damit zu einem Krankenhaussterben führen. Wir halten sowohl Öffnungsklauseln als auch eine Übergangsfinanzierung für erforderlich, um den regional unterschiedlichen Bedingungen in der Krankenhauslandschaft gerecht zu werden. Außerdem fordern wir eine umfassende Bedarfs- sowie Auswirkungsanalyse und eine echte Einbindung von Kliniken, Ländern und weiteren Akteuren, um die Reform fundiert zu gestalten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt sich stattdessen über die Planungshoheit der Länder hinweg. Das schürt unnötige Konflikte mit den Ländern. Darüber hinaus befürchten wir infolge der vorgesehenen hälftigen Finanzierung des Transformationsfonds durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen steigende Kassenbeiträge. Eine nachhaltige Reform kann nur durch gemeinsames und überlegtes Handeln gelingen.

Mit ihrem Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften will die Bundesregierung das Wehrdisziplinarrecht modernisieren und Wehrdisziplinarverfahren beschleunigen. Das Wehrdisziplinarrecht regelt die Würdigung besonderer Leistungen und die Ahndung von Dienstvergehen von Soldaten der Bundeswehr. Mit dem Gesetzentwurf soll Disziplinarvorgesetzten die Anwendung des Disziplinarrechts erleichtert werden, indem der Maßnahmenkatalog erweitert wird. So können einfache Disziplinarmaßnahmen auch in strengerer Form verhängt und öffentlich vor der Truppe bekannt gemacht werden. Zudem sollen Disziplinarmaßnahmen durch einen Disziplinargerichtsbescheid entschieden werden können. Durch eine einwöchige Frist für Berufungen wird das Verfahren gestrafft, und abgekürzte Urteile bei ausbleibender Berufung werden möglich. Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen werden gestärkt. Der Gesetzentwurf der Regierung stellt die erste grundlegende Reform der Wehrdisziplinarordnung (WDO) seit über 20 Jahren dar und folgt überwiegend den Beschlüssen der WDO-Expertengruppe, die im September 2021 ihren Abschlussbericht veröffentlichte. Die relevanten Verbände halten den Gesetzentwurf überwiegend für gelungen. Auch wir teilen die Ansicht, dass die Änderungen zur Entlastung der Wehrdisziplinaranwaltschaften sowie der Truppendienstgerichte beitragen wird.

Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts – das wir in dieser Woche in abschließender zweiter und dritter Lesung beraten – will die Bundesregierung bestimmte Anpassungen bei der sozialen Versorgung von Soldaten vornehmen. Mit dem Entwurf sollen Dienstzeitregelungen und Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verbessert werden. Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Reservisten werden erhöht, eine finanzielle Benachteiligung von Reservisten im Vergleich zu aktiven Soldaten wird korrigiert. Der Erfüllungsaufwand soll durch die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren gesenkt werden. Dadurch können Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Aus unserer Sicht ist bedauerlich, dass Forderungen im Hinblick auf eine umfassende Anerkennung der Versorgungsansprüche für Auslandsverwendungen und die angekündigten Verbesserungen in der Versorgung von Veteranen bisher nicht im Gesetz berücksichtigt werden konnten. Wir werden diese weiter mit Nachdruck verfolgen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

1.   Inland:

  • Oktober: Eröffnung 8. Energieforschungsprogramm mit BM Habeck,
  • Oktober: Vorstellung 19. Shell-Jugendstudie mit BM Paus,
  • Oktober: BK Scholz nimmt an der Jahreskonferenz der Initiative „Chef:innensache“ teil,
  • Oktober: Festveranstaltung der acatech mit Rede von BM Lindner,
  • Oktober: BDI-Klimakongress mit BM Habeck, BM Geywitz,
  • Oktober: Übergabe der ersten Klimaschutzverträge durch BM Habeck,
  • Oktober: Festival für Finanzbildung mit BM Lindner, BM Stark-Watzinger,
  • -17. Oktober: BP Steinmeier führt die Amtsgeschäfte im Rahmen der „Ortszeit Deutschland“ aus Nordhorn,
  • Oktober: BK Scholz spricht bei der Festveranstaltung zum 150-jährigen Bestehen der Brenntag SE in Essen,
  • -20. Oktober: Frankfurter Buchmesse, Gastland Italien,
  • Oktober: Konstituierende Sitzung des neuen Landtags Brandenburg,
  • Oktober: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • Oktober: Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Inflation im September,
  • -20. Oktober: Bundesparteitag der Linken,
  • -20. Oktober: Bundeskongress der Grünen-Jugend,
  • -20. Oktober: Bundeskongress der Jungen Liberalen,
  • Oktober: Festakt zu 75 Jahre Bundespressekonferenz mit BPräs Steinmeier.

2.   Außen/EU:

  • Oktober: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung ER, Bekämpfung von Antisemitismus, Beziehungen zur Schweiz, Europäisches Semester),
  • Oktober: Energieministerrat (Wettbewerbsfähigkeit, Großhandelspreise für Strom Vorbereitungen für den Winter, Ukraine, Stand der Energieunion),
  • Oktober: Gipfeltreffen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat (verstärkte Kooperation, Naher Osten und Russland; es ist die erste Zusammenkunft dieser Art),
  • Oktober: NATO-Verteidigungsministertreffen (Themen u.a. Ukraine und Stärkung von Abschreckung und Verteidigung),
  • /18. Oktober: Europäischer Rat (illegale Migration, Naher Osten, Ukraine, Wettbewerbsfähigkeit) und Eurogipfel,
  • /18. Oktober: Nato-Verteidigungsministertreffen,
  • /18. Oktober: Informeller Handelsministerrat (China, ASEAN),
  • Oktober: BK Scholz reist in die Türkei und trifft Staatspräsident Erdogan,
  • Oktober: Präsidentenwahl und EU-Referendum in Republik Moldau.

Bericht des Vorsitzenden

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 10. Oktober 2024

 1. Kernbotschaften der Woche

Vereinbarte Debatte: 7. Oktober – Ein Jahre nach dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel.

Die Bilder des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben sich in unser Gedächtnis eingebrannt. Unsere Gedanken sind seither bei den unschuldigen Opfern, bei den Geiseln sowie bei ihren Angehörigen. Auch ein Jahr nach dieser Zäsur tut Israel weiter das Notwendige, um seine eigene Sicherheit wiederherzustellen. Der Iran und seine verbündeten Terrororganisationen – Hamas, Hisbollah und Huthi – attackieren die einzige Demokratie der Region weiter ununterbrochen. Den israelischen Streitkräften ist es gelungen, die Führungsstrukturen dieser Organisationen entscheidend zu schwächen. “Deutsche Staatsräson“ und Solidarität mit Israel wurden dagegen mehrfach durch fragwürdiges Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in den Vereinten Nationen oder durch unpassende Kommunikation des Auswärtigen Amtes düpiert.

Ein Jahr nach jenem 7. Oktober 2023 sehen wir leider auch einen steigenden Antisemitismus in Deutschland. Wir sind Zeugen einer in der Nachkriegsgeschichte bisher nicht dagewesenen Zurschaustellung von Hass, Hetze und offenem Antisemitismus auf unseren Straßen. Demonstranten erklären offen ihre Unterstützung für die Hamas oder andere militante palästinensische Gruppen und bejubeln den Tod von Jüdinnen und Juden. Viel zu oft vernehmen wir in Erklärungen aus dem Kunst- und Kulturbetrieb oder aus den Hochschulen eine Verharmlosung des Hamas-Terrors. Antisemitische Einstellungen drohen in weiteren Teilen der Gesellschaft salonfähig zu werden. Seit Jahresbeginn registrierte die Polizei mehr als 3.200 antisemitische Straftaten – eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Insgesamt zählt die deutsche Polizei seit dem 7. Oktober 2023 knapp 8.500 antisemitisch motivierte Straftaten.

Wir stehen ohne Wenn und Aber klar an der Seite Israels sowie unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland. Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht und gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern auch die Pflicht, sich gegen Angriffe zu verteidigen und zu behaupten. Unser demokratischer Staat darf nicht dulden, wenn auf deutschen Straßen die Existenz Israels in Frage gestellt und Jüdinnen und Juden bedroht und angegriffen werden. Der Rechtsstaat muss jede Form antisemitischer Gewaltverherrlichung unterbinden – mit allen gebotenen Mitteln. Meinungsfreiheit endet dort, wo zur Vernichtung Israels aufgerufen, Juden der Tod gewünscht oder der Holocaust geleugnet wird. Die Ereignisse in Deutschland in den Monaten seit dem 7. Oktober 2023 haben gezeigt, dass wir den Kampf gegen Antisemitismus in unserem Land noch entschlossener führen müssen.

Staatsräson und Solidarität für Israel müssen im Inland, im Ausland sowie in internationalen Organisationen unmissverständlich sein. Die Sicherheit Israels ist unverrückbare Voraussetzung für eine Befriedung des Nahost-Konflikts. Dazu muss sich Israel unserer vollen Unterstützung sicher sein. Wir stehen zudem fest an der Seite der Jüdinnen und Juden in Deutschland. Sie müssen in ihrem Land sicher sein und ohne Angst leben können. Antisemitismus darf in Deutschland keinen Platz haben.

Unser Antrag: Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen.

In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen ehrenamtlich in mehr als 600.000 gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Körperschaften und Initiativen. Ihr Engagement ist vielseitig: In Sport- und Kulturvereinen, in den Kirchen oder der Wohlfahrtspflege, bei der Feuerwehr, beim Roten Kreuz und im Technischen Hilfswerk, im Natur- und Umweltschutz – ganz allgemein beim Einsatz für unsere Gesellschaft und für andere Menschen. Besonders in ländlichen Regionen ist ehrenamtliches Engagement eine tragende Säule für ein lebendiges und funktionierendes Gemeinwesen. Ehrenamtlern gebührt dafür große Anerkennung. Trotz dieses Engagements sehen sich viele Ehrenamtler und Vereine mit zunehmender Bürokratie und staatlichen Auflagen konfrontiert. Diese bürokratischen Hürden erschweren das Engagement und die Vereinsarbeit erheblich. Wo Ehrenamtler und Vereine einfach nur ihre Tätigkeiten für unsere Gesellschaft ausüben möchten, legt ihnen der Staat immer wieder bürokratische Fesseln an.

Ehrenamt und Vereinsarbeit sind ein Rückgrat unserer Gesellschaft. Wir wollen die Ehrenamtler entlasten, Bürokratie abbauen und so Engagement attraktiver gestalten.  Mit unserem Antrag machen wir konkrete Vorschläge zur Entlastung der ehrenamtlichen Arbeit und zur Förderung des Ehrenamts. Wir wollen die Bürokratiebelastung senken und 25 % der Bürokratiebelastung für gemeinnützige Vereine abbauen. Für jede neu eingeführte Belastung muss doppelt so viel Bürokratie abgebaut werden („One in – two out.“).  Haftungsrisiken für ehrenamtliche Vorstände wollen wir reduzieren und Vereine von Kosten und Aufwand – etwa bei der notariellen Beglaubigung von Registeranmeldungen – entlasten. Die Prüfungsintervalle des Finanzamts für Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuerpflicht wollen wir vereinfachen. Schließlich setzen wir uns auch für eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sowie eine Anhebung der Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ein. Ehrenamtler brauchen weniger Belastungen, mehr Rechtssicherheit und umfassende gesellschaftliche Anerkennung.

Unsere Gesetzesinitiativen und Anträge zur Migrationspolitik.

Die Terroranschläge in Mannheim am 31. Mai und in Solingen am 23. August 2024 haben unser Land erschüttert. Am 10. September 2024 hatte die Ampelkoalition ein so genanntes „Sicherheitspaket“ öffentlichkeitswirksam vorgestellt. Inhalt sollten Änderungen beim Waffenrecht sowie eine – geringfügige – Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes sein. Zudem wurden Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht angekündigt. Um den Weg für ein schnelles parlamentarisches Verfahren freizumachen, hatten wir entgegen den üblichen Regeln der Parlamentspraxis zugestimmt, dieses „Sicherheitspaket“ bereits in der Haushaltswoche am 12. September 2024 in erster Lesung zu beraten. Diese erste Beratung ist nun fast einen Monat her. Die Ampel-Bundesregierung zeigt sich jedoch auch in dieser Plenarwoche handlungsunfähig. Gleichzeitig blockiert sie mit ihrer parlamentarischen Mehrheit auch die Befassung mit unseren konstruktiven Ergänzungs- und Gegenvorschlägen – ganz so, als fürchtete sie die Debatte und die Konfrontation mit dem eigenen Scheitern. Bereits in der vergangenen Sitzungswoche haben wir mit unserem Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen“ wichtige ergänzende Forderungen vorgebracht. Wir fordern die schnelle Umsetzung eines echten und umfassenden Sicherheitspakets, das effektive Maßnahmen wie die Speicherung von IP-Adressen und den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet.

Wir bringen deshalb in dieser Sitzungswoche einen weiteren Antrag zur Migrationspolitik in das Plenum des Deutschen Bundestags ein: „Kein Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nur vorübergehendem Schutz in Deutschland“. Darin gehen wir auf die jüngst von der Ampel-Koalition auf drei bzw. fünf Jahre massiv verkürzten Fristen für die Einbürgerung ein. Wir stellen fest, dass der humanitäre Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland grundsätzlich nur vorübergehend gewährt wird. Der Aufenthaltszweck des humanitären Schutzes ist zeitlich begrenzt. Aufgrund der Rechtsänderungen durch die Ampel-Regierung ist es nun aber möglich, dass Schutzsuchende bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Das ist ein Wertungswiderspruch zum Ziel, humanitäre Aufenthaltsrechte auf einen vorübergehenden Zeitraum zu beschränken. Ein solches Einbürgerungsrecht wirkt zudem als weiterer Pull-Faktor in einer Zeit, in der EU-weit bereits jeder dritte Asylantrag in Deutschland gestellt wird. Deshalb fordern wir, dass vorübergehender humanitärer Aufenthalt nicht unmittelbar zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft führen kann. Die Dauer des vorübergehenden Schutzes in Deutschland soll nicht auf die Einbürgerungsfrist anzurechnen sein.

Aktuelle Stunde: Die deutsche Wirtschaft in der Rezession - Wirtschaftswende statt Wunschdenken.

Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben in ihrer gemeinsamen Konjunkturprognose die Erwartungen an das Wirtschaftswachstum 2024 gesenkt. Sie rechnen nun mit einer erneut schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte nach der Gemeinschaftsdiagnose in diesem Jahr um 0,1 Prozent sinken. Im Frühjahr hatten die Forschungsinstitute ihre Erwartungen deutlich gesenkt und nur noch ein minimales Plus von 0,1 Prozent vorhergesagt. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumserwartung auf minus 0,2 Prozent korrigiert. Noch vor wenigen Monaten hatte die Bundesregierung mit einem leichten Plus von 0,3 Prozent gerechnet. Die OECD erwartet, dass Deutschland bis mindestens 2025 eine der am langsamsten wachsenden Industrienationen bleibt. Die Wirtschaftskraft in Deutschland war bereits 2023 um 0,3 Prozent zurückgegangen. Nach 2002/2003 wäre es erst das zweite Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass das Bruttoinlandsprodukt zwei Jahre hintereinander sinkt. Der erneute Rückgang wird sich auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt, auf die zu erwartenden Steuereinnahmen und auf die Sozialversicherungen auswirken.

Die Bundesregierung hat den Ernst der wirtschaftlichen Lage immer noch nicht erkannt. Mit ihren planlosen Entscheidungen, dem internen Streit und dem Chaos bei Förderprogrammen verunsichert sie Unternehmen und Verbraucher. Damit ist sie hauptverantwortlich für die in Europa einmalig schlechte Situation der deutschen Wirtschaft.

Wir wollen, dass Deutschland ein starkes Wirtschafts- und Industrieland bleibt. Der Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland muss endlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden. Die Bundesregierung muss eine Wirtschaftswende einleiten, indem sie Maßnahmen für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes ergreift. Dazu gehören wettbewerbsfähige Energiepreise, ein Belastungsmoratorium und Reduzierung von Bürokratie und eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Es braucht zeitnah echte Entlastungen für die Wirtschaft sowie einen Pakt für Leistung, mit dem Arbeit und Mehrarbeit für die Bürgerinnen und Bürger wieder attraktiver werden.

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Unseren Antrag Cyberresilienz stärken und kritische Infrastrukturen wirksam schützen – NIS-2-Richtlinie unverzüglich umsetzen beraten wir in dieser Woche abschließend. Darin fordern wir die zügige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union. Mit dieser Richtlinie soll die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland erhöht und das Cybersicherheits-Niveau europaweit angehoben werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen, gezielte Beratung für KRITIS-Betreiber bereitzustellen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Ressourcen für ein tagesaktuelles Cybersicherheitslagebild auszustatten. Wir treten darüber hinaus dafür ein, Doppelstrukturen zwischen EU und Mitgliedsstaaten sowie innerhalb der Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Meldepflichten müssen digital erfüllt werden. Wir legen damit ein umfassendes Konzept vor, um Sicherheit und Resilienz Deutschlands in der digitalen Ära zu gewährleisten. Zum Ende der Sitzungswoche befassen wir uns außerdem auch noch in erster Beratung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung.

In dieser Sitzungswoche schließen wir die parlamentarischen Beratungen zu unserem Antrag Geldwäsche, Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben, Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen und Zollpolizei schaffen ab. Mit dem Antrag greifen wir mehrere Punkte des im Zuge des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes eingebrachten Antrags „Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen“ sowie unseres Entschließungsantrags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen/FIU) auf. Darüber bringen wir eine Vielzahl neuer Forderungen ein. Insbesondere fordern wir, eine Zollpolizei zu schaffen und diese mit den erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen auszustatten. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sanktionen effektiv durchgesetzt und die Bekämpfung der Geldwäsche erleichtert wird. Der Antrag sollte ursprünglich parallel zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität abgeschlossen werden. Der Entwurf ist jedoch – wieder einmal – innerhalb der Koalition aufgrund von internen Streitigkeiten blockiert.

In dieser Woche beraten wir zwei Gesetzentwürfe erstmalig, die der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts dienen: Den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) sowie für ein Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes. Diese bringen wir gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen ein. Mit dieser Änderung des Grundgesetzes werden wir bestimmte Strukturprinzipien des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festschreiben. Dies betrifft: Den Status des BVerfG als Verfassungsorgan; den Schutz der Grundstruktur des Gerichts, also die Gliederung in zwei Senate und die Zahl der Richter (8 pro Senat); die Amtszeit (12 Jahre) und die Altersgrenze (68 Jahre) der Bundesverfassungsrichter, sowie den Ausschluss der Wiederwahl von Bundesverfassungsrichtern, sowie die Fortführung der Amtsgeschäfte nach Ablauf der Amtszeit bis zur Wahl eines Nachfolgers. Darüber hinaus schreiben wir die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts im Grundgesetz fest. Dabei stellen wir auch klar, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, ein vom BVerfG für nichtig erklärtes Gesetz erneut – in verfassungsgemäßer Form – in Kraft zu setzen. Überdies schreiben wir die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts fest – so wie andere Verfassungsorgane auch, gibt das BVerfG sich eine Geschäftsordnung. Zur krisenfesten Gestaltung der Richterwahl nehmen wir eine Öffnungsklausel in Grundgesetz auf. Damit wird der Gesetzgeber ermächtigt, das Recht zur Wahl von Verfassungsrichtern vom Bundestag auf den Bundestag und umgekehrt übergehen zu lassen, wenn in einem der beiden Wahlorgane eine Sperrminorität von mehr als einem Drittel besteht, welche die Wahl von Verfassungsrichtern tatsächlich blockiert. Eine entsprechende einfachgesetzliche Regelung wird in § 7a BVerfGG eingefügt. Unserer Fraktion war wichtig, dass wir die Resilienz des Verfassungsgerichts stärken, dessen Status und Befugnisse aber unangetastet lassen. Dem wird der mit den Ampel-Fraktionen gefundene Kompromiss gerecht. Es werden lediglich Regelungen, die aktuell im einfachgesetzlich im BVerfGG normiert sind, verfassungsrechtlich gesichert. Inhaltlich ändert sich nichts, aber die Vorgaben sind zukünftig nur noch mittels verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat änderbar.

Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zukunftsfest machen.  Gute Versorgung unserer Kleinsten und deren Familien muss hohe Priorität haben. Neben einer auskömmlichen Finanzierung braucht es Kooperation zwischen Fachärzten, Hebammen, Pflegekräften und Medizinischen Fachangestellten. Kurz: Es braucht das richtige Team am richtigen Ort. Die zentrale Forderung unseres Antrags – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – lautet: Wir wollen verhindern, dass es im Rahmen der Krankenhausreform zu einer Verschlechterung der Versorgungslage kommt. Schwangere und Familien brauchen eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige stationäre und ambulante Versorgung. Daher schlagen wir u.a. vor, hebammengeleitete Kreissäle stärker zu fördern, das Hebammenstellenförderprogramm weiterzuentwickeln sowie berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten für die Hebammen zu stärken. Wir wollen die Länder darin unterstützen, analog zur Landarztquote die Einführung einer Kinderarztquote zu prüfen und hierfür gesonderte Studienplätze zur Verfügung zu stellen sowie Kinder- und Jugendmedizin als verpflichtenden Teil der Ausbildung festhalten. Neben Verbesserungen in der Weiterbildung wollen wir die Auszubildenden in der Pflege noch besser auf ihre Tätigkeit in der pädiatrischen Versorgung vorbereiten und die Neustrukturierung der Perinatalzentren gesetzlich regeln. Mit unserem Antrag stellen wir wichtige Verbesserungen in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Die Ampel hat in dieser Legislaturperiode bisher nichts Gleichwertiges auf den Weg gebracht.

In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden. Mit diesem Gesetz wollen wir die strafgesetzlichen Normen ausweiten und verschärfen, die Angriffe auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte sowie ihnen gleichgestellte Personen (§ 115 Absatz 3 StGB), aber auch auf allgemein Hilfeleistende besonders unter Strafe stellen. Polizisten, Feuerwehrleute, Sanitäter und andere Einsatzkräfte stehen täglich mit ihrer Arbeit und oft auch mit ihrem Leben für unser aller Sicherheit ein. Mit unserem Gesetzentwurf wird der Strafrahmen für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Hilfeleistende deutlich angehoben. Zudem wird der Schutz auf Situationen erweitert, in denen die Tat „in Beziehung auf“ den Dienst begangen wird, auch außerhalb einer direkten Diensthandlung​. Zudem greift der Gesetzentwurf die Problematik der zunehmenden Gewalt durch Patienten und deren Angehörigen in Arztpraxen und Krankenhäusern auf. Wir erweitern den strafrechtlichen Schutz auf Angehörige der Gesundheitsberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die ebenfalls zunehmend von Gewalt betroffen sind. Parallel zu unserem Vorschlag debattieren wir auch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten.

Betrug mit gefälschten Klima-Zertifikaten lückenlos aufklären – Zu Unrecht ausgestellte Zertifikate aberkennen. Mit unserem Antrag greifen wir die beiden derzeit vorherrschenden Betrugsfälle im Bereich der Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor auf. Zum einen scheint die Europäische Union immer noch kein wirksames Mittel gegen möglicherweise falsch deklarierten Biodiesel gefunden zu haben, der vorrangig aus China importiert wird. Zum anderen steht der Verdacht im Raum, dass zahlreiche Klimaprojekte in China entweder gar nicht existierten oder bei weitem nicht die angegebenen CO2- Einsparungen erreichten und somit zu Unrecht auf die Treibhausgasminderungsquote in Deutschland angerechnet wurden. Mit unserem Antrag erhöhen wir den Druck auf das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Umweltbundesamt (UBA) und verlangen eine zügige Aufklärung der Verdachtsfälle. Unsere Kernforderung ist, dass alle bislang zu Unrecht angerechneten CO2-Gutschriften aberkannt und durch andere Erfüllungsoptionen ersetzt werden. Wir wollen mehr Transparenz erreichen, um das System der Nachhaltigkeitszertifizierung reformieren und dadurch wieder Vertrauen in das wichtige Instrument zurückgewinnen.

Benachteiligung gemeinnütziger Forschungseinrichtungen beenden – Besserstellungsverbot flexibilisieren. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland an das sog. Besserstellungsverbot zu halten, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und dabei nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes die Möglichkeit auf eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte massiv benachteiligt. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, diese Benachteiligung zu beenden und gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibler vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Wir schlagen vor, das Wissenschaftsfreiheitsgesetz anzupassen. Weiterhin fordern wir, dass die Bundesregierung ihrer Rechenschaftspflicht nachkommt und die Auswirkungen der bestehenden Regelungen transparent macht. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Forschungseinrichtungen gesichert und der Standort Deutschland als Innovationsstandort gestärkt werden. Bereits 2023 haben wir mit unserem Antrag "Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen" eine pragmatische Lösung gefordert. Die Ampel-Fraktionen haben in Reaktion im Februar 2024 eine Anpassung von § 8 des Haushaltsgesetzes beschlossen – dies führt jedoch zu keiner substanziellen Verbesserung für gemeinnützige Forschungseinrichtungen.

Mit unserem Antrag Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein – den wir in dieser Woche abschließend beraten – setzen wir uns für eine Reform der Fahrschulausbildung und Prüfungsverfahren ein. Wir wollen, dass Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum erschwinglich bleibt. Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Wartezeiten für Prüfungen haben sich verlängert. Das erschwert den Zugang zur Mobilität. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausbildung von Fahrlehrern zu Fahrprüfern zu erleichtern, mehr Prüftermine zu ermöglichen und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu flexibilisieren. Zudem soll das Antragsverfahren für Führerscheine digitalisiert und die Integration von Fahrsimulatoren in die Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist es, die Kosten zu senken, die Bürokratie zu reduzieren und die Ausbildungsqualität zu sichern. So fördern wir die individuelle Mobilität und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit.

Elektromobilität in Deutschland verlässlich, nachhaltig und mit realistischen Zielen vorantreiben. Um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie zu sichern, muss der Ausbau der Elektromobilität zügig vorangetrieben werden. Wir wollen die Elektromobilität weiterentwickeln und die Ladeinfrastruktur ausbauen, um so das Vertrauen der Bürger wieder zu stärken. Die Bürger sollen selbst wählen können, wie sie sich fortbewegen – starre staatliche Vorgaben lehnen wir ab. Dazu stellen wir in unserem Antrag – den wir in dieser Sitzungswoche erstmals beraten – insgesamt 20 Forderungen auf. Insbesondere fordern wir den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur zur Verwirklichung einer bedarfsgerechten Versorgung in Deutschland auf marktwirtschaftlicher Basis. Die Bundesregierung soll zudem Maßnahmen gegen die zu hohen Ladekosten ergreifen und die Genehmigungsverfahren für den Aufbau von Ladeinfrastruktur drastisch beschleunigen. Beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur ist zudem immer deren Barrierefreiheit in den Blick zu nehmen. Eine Versorgungsauflage für Tankstellen im Rahmen der Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes lehnen wir ab. Zudem treten wir dafür ein, wirkungsvolle Anreize zu schaffen, um den Absatz der deutschen Automobilindustrie zu stärken. Mit Blick auf die aktuelle Dynamik bei den Fahrzeugzulassungen wird deutlich, dass das von der Ampel formulierte Ziel von mindestens 15 Millionen vollelektrischen Pkw bis 2030 nicht zu erreichen ist.  Die Ampel-Politik hat das Vertrauen in die Technologie in den vergangenen Jahren zerstört. Jetzt müssen wir umsteuern.

2.2   Sonstige Tagungsordnungspunkte

Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – ist es, die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie sowie den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen zu beschleunigen. Im Bereich der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sollen laut Ampel Verfahrensdauern halbiert werden. Dies erfordere insgesamt effektive, kohärente und transparente Rahmenbedingungen, die die direkten Förderinstrumente ergänzen müssten. Hierbei nähme, so die Ampel weiter, die Vereinfachung und die daraus folgende Beschleunigung der Genehmigungsverfahren insbesondere im wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren eine zentrale Rolle ein. Diesen Anlagen wird ein überragendes öffentliches Interesse zugeteilt; zudem werden unionsrechtliche Vorgaben umgesetzt (ein mögliches weiteres Vertragsverletzungsverfahren steht dazu im Raum). Wir sehen den Gesetzentwurf kritisch. Bereits im Herbst 2023 – vor etwa einem Jahr – haben wir einen umfassenden eigenen Antrag zur Geothermie eingebracht. In dem Entwurf der Bundesregierung fehlen wesentliche Vorschläge etwa zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos – eine wesentliche Stellschraube für die Beschleunigung der Nutzung von Geothermie.

Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Mit der Novelle des Baugesetzbuchs – die wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – will die Bundesregierung die Schaffung von Wohnraum ausweiten und beschleunigen, Verfahren vereinfachen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels stärken. Dabei sollen Vorhaben aus dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum sowie des Bund-Länder-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung umgesetzt werden. Zudem sollen mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 eingeführte Instrumente weiterentwickelt und entfristet bzw. verlängert werden.  Der Gesetzentwurf umfasst überdies Regelungen zur Erleichterung des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere der Geothermie und der Windenergie an Land (§ 249 BauGB-E). In Reaktion auf die Ahrtal-Flut werden die Befugnisse der Kommunen in Bezug auf Klimaanpassungsmaßnahmen ausgeweitet, u.a. indem die „wassersensible Stadtentwicklung“ als neuer Grundsatz der Bauleitplanung in das Baugesetzbuch aufgenommen wird. Aus unserer Sicht ist der seit mehr als anderthalb Jahren angekündigte Entwurf einer großen BauGB-Novelle nicht ausreichend, um die Rahmenbedingungen für den dringend benötigten Wohnungsbau zu verbessern. Die vereinzelten Möglichkeiten für Befreiungen von Bebauungsplänen oder von städtebaulichen Grundsätzen (§§ 31, 34 BauGB) werden keinen größeren Einfluss haben. Auch die angedachte Regelung zum Bau von Windenergieanlagen an Land nimmt den Kommunen jegliche Planungshoheit und gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz von Erneuerbaren Energien durch ungeregelten Ausbau. Der Entwurf dreht an einigen wichtigen Stellschrauben; mit Aufstockungen und Innenhofverdichtungen allein wird die Wohnungsbaukrise aber nicht gelöst werden. Dafür braucht es ambitioniertere Maßnahmen.

In erster Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen. Mit dem sogenannten TK-NaBeG wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) punktuell überarbeitet und geändert. Nach Angaben der Bundesregierung soll so der Netzausbau beschleunigt und entbürokratisiert sowie eine effizientere Datennutzung gewährleistet werden. Dazu soll künftig u.a. der Ausbau der Mobilfunknetze im „überragenden öffentliche Interesse“ liegen. Dies war über Monate ein zentraler Zeitpunkt zwischen den Ampelparteien. Wie üblich konnte dieser Streit nur durch einen komplizierten und ineffizienten Formelkompromiss beigelegt werden. In § 1 des TKG soll es künftig heißen: „Die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien zum Ausbau von öffentlichen Telekommunikationsnetzen liegen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 im überragenden öffentlichen Interesse. Satz 2 findet im Rahmen der naturschutzrechtlichen Prüfung nur Anwendung, wenn die Verlegung oder Änderung zur Versorgung eines Gebietes durch einen Mobilfunknetzbetreiber erfolgt, in dem dieser keinen durchgehenden, unterbrechungsfreien Zugang zu Sprach- und breitbandigen Datendiensten des öffentlichen Mobilfunks ermöglicht.“ Somit gibt es bezüglich des überragenden öffentlichen Interesses gleich zahlreiche Einschränkungen. Insbesondere gilt das „überragende Interesse“ nur für Mobilfunk und gerade nicht für den Glasfaserausbau. Das ist besonders misslich, denn Glasfaser- und Mobilfunkausbau bedingen oftmals einander – etwa, wenn Mobilfunkmasten per Glasfaser angebunden werden. So kommen wir auf dem Weg zur Digitalisierung und Vernetzung nicht voran.

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Mit dem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche erstmals beraten – verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt zu schützen.  So wird der Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch gesetzlich verankert, ebenso der Betroffenenrat, der die Belange der Opfer vertritt. Vorgesehen ist zudem die verpflichtende Anwendung von Schutzkonzepten in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe, die gesetzliche Verankerung einer medizinischen Kinderschutzhotline sowie die Schaffung eines Forschungszentrums zu sexueller Gewalt. Der Gesetzentwurf greift wesentliche Forderungen der CDU/CSU-Fraktion auf, die wir bereits in unserem Positionspapier „Kinderschutz 4.0 – Unsere Agenda für den Schutz von Kindern in der digitalen Welt“ aufgestellt haben, und geht insoweit in die richtige Richtung. Anpassungen, insbesondere zur Sicherstellung der 24-Stunden-Erreichbarkeit der medizinischen Kinderschutzhotline, sind jedoch notwendig.

3. Wichtige Termine und Ausblick

1. Inland

  • Oktober: BK Scholz hält eine Rede bei der 23. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung; später empfängt er die Vorsitzenden der fünf großen internationalen Wirtschafts- und Finanzorganisationen zu einem Gespräch im Kanzleramt: ILO-Generaldirektor Gilbert Houngbo, IWF-Direktorin Kristalina Georgieva, OECD-Generalsekretär Mathias Cormann, WTO-Generaldirektorin Ngozi Okonjo-Iweala und Weltbank-Präsident Ajay Banga,
  • Oktober: BP Steinmeier begrüßt den Präsidenten der Islamischen Republik Mauretanien, Mohamed Ould Cheikh El Ghazouani,
  • Oktober: BK Scholz in Leipzig; Festrede anlässlich des 35. Jubiläums der Friedlichen Revolution (erste große Montagsdemonstration in Leipzig mit ca. 70.000 Teilnehmern), Teilnahme am Friedensgebet in der Nikolaikirche sowie an der anschließenden Eröffnung des Lichtfests auf dem Augustusplatz,
  • Oktober: Fünf Jahre nach dem Terroranschlag in Halle – BP Steinmeier besucht den Anschlagsort,
  • Oktober: Vorstellung Schwarzbuch 2024/25 des Bundes der Steuerzahler,
  • Oktober: BK Scholz empfängt den gewählten Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, im Bundeskanzleramt (Amtsantritt am 1. Dezember 2024), anschließend Teilnahme an der Jubiläumsfeier des Verbands privater Medien (VAUNET),
  • -12. Oktober: BK Scholz empfängt US-Präsident Joe Biden für einen zweitägigen Besuch,
  • Oktober: BK Scholz nimmt am Festakt 75 Jahre Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) teil.

2. Außen/EU

  • Oktober: Treffen der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (Themen u.a. Aufbau- und Resilienzfazilität sowie Finanzierung der Klimapolitik),
  • -11. Oktober: Gipfeltreffen der ASEAN-Staaten,
  • Oktober: weitere Wahlrunde der Tories in Großbritannien (Reduzierung der Kandidaten für die Nachfolge von Rishi Sunak auf drei),
  • Oktober: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Mosambik,
  • -10. Oktober: Informelles Treffen der EU-Minister für Beschäftigung, Sozialpolitik und Gesundheit,
  • -11. Oktober: Treffen der EU-Justiz- und Innenminister (Themen u.a. Lage im Schengenraum, Verbesserung der Rückführungspolitik, Kampf gegen Drogenhandel und organisierte Kriminalität),
  • Oktober: Bekanntgabe des Friedensnobelpreisträgers.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

 Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 24. September 2024

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen".

Deutschland befindet sich in einer anhaltenden schweren Migrationskrise. Bereits zum zweiten Mal innerhalb nur eines Jahrzehnts sieht sich unser Land mit der größten Zahl von Asylbewerbern und Migranten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges konfrontiert. Allein in den ersten acht Monaten dieses Jahres haben mehr als 160.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Deutschlands Aufnahmekapazitäten sind erschöpft, was sich in der täglichen Realität in den Kommunen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, auf dem Wohnungsmarkt und im öffentlichen Nahverkehr zeigt.

Gleichzeitig sehen wir immer deutlicher die Auswirkungen dieser verfehlten Migrationspolitik auf die innere Sicherheit. Die Ampel-Koalition hat als Reaktion auf die Terroranschläge in Mannheim und Solingen ein „Sicherheitspaket“ versprochen. Inhalt des Pakets sollen Änderungen beim Waffenrecht sowie eine – geringfügige – Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes sein. Zudem wurden Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht angekündigt. Dieses Gesetzespaket hätte eigentlich bereits in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden sollen. Um den Weg für dieses schnelle Verfahren freizumachen, hatten wir entgegen den üblichen Regeln der Parlamentspraxis zugestimmt, das „Sicherheitspaket“ bereits in der vergangenen Haushaltswoche in 1. Lesung zu beraten. Doch die Koalitionsparteien haben sich erneut über Details zerstritten und den Beschluss verschoben. Die Sicherheitsgesetze können somit nicht wie geplant verabschiedet werden.

Die Ampel-Bundesregierung hat weder die Kraft für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik noch für die dringendsten und notwendigsten Änderungen der Sicherheitsgesetze. Sie ist intern heillos zerstritten und kann sich nicht auf wirksame Maßnahmen einigen. Stattdessen verliert sie sich in größtenteils kosmetischen Änderungen des Waffenrechts, die keinen Anschlag verhindern werden.

Die notwendigen Maßnahmen sowohl in der Asyl- und Migrationspolitik als auch in der inneren Sicherheit sind lange bekannt. Wir haben sie bereits in der vergangenen Sitzungswoche und in dieser Woche erneut als Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir erneuern unsere Forderung nach einer konsequenten Zurückweisung an der Grenze, um die massenhafte illegale Einreise nach Deutschland zu beenden. Darüber hinaus fordern wir eine umfassende Stärkung der Sicherheitsbehörden für den wirksamen Schutz der Bevölkerung. Unsere Sicherheitsbehörden brauchen endlich die Befugnisse, die im 21. Jahrhundert zur Bekämpfung und Verhinderung von Verbrechen notwendig sind.

Aktuelle Stunde: „Aufklärung der Vorgänge um den Verkauf der Commerzbank-Anteile des Bundes“.

Im Zuge der Finanzkrise hat der Bund in den Jahren 2008 und 2009 die Commerzbank mit mehr als 18 Milliarden Euro gestützt und einen Anteil von 25 Prozent an der Bank übernommen. Die Bank hat bis heute gut 13 Milliarden Euro an den Bund zurückgezahlt. An den Kapitalerhöhungen in den letzten Jahren hat der Bund nicht teilgenommen. Dadurch ist sein Anteil auf 16,5 Prozent gesunken.

Anfang September hat der Bund einen Anteil von 4,5 Prozent am Markt angeboten. Anders als offenbar vorgesehen, haben nicht mehrere Investoren den Zuschlag erhalten, sondern allein die italienische Großbank UniCredit. Die Bundesregierung wurde nach eigenem Bekunden vom Angebot der UniCredit überrascht und hat offenbar auch nicht bemerkt, dass die Bank zeitgleich über den Markt weitere 4,5 Prozent erworben hat.

Aus ordnungspolitischer Sicht ist zu begrüßen, dass sich der Staat aus der Commerzbank nach Überwindung der Krise zurückzieht; die Beteiligung war nie auf Dauer angelegt. Hierfür ist aber eine kluge Ausstiegsstrategie notwendig, um Nachteile für den Finanzplatz Deutschland und den Verlust von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Es stellen sich deshalb viele Fragen zur Vorbereitung und Durchführung des Anteilsverkaufs durch die Bundesregierung. Nach jetziger Kenntnis war das planlose Vorgehen der Bundesregierung zumindest naiv, wenn nicht gar fahrlässig gegenüber dem Finanzstandort Deutschland sowie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Wir erwarten, dass alle unsere Fragen zeitnah und vollumfänglich beantwortet werden, weshalb wir über die „Aktuelle Stunde“ hinaus auch eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung erarbeitet haben.

Unsere Automobilindustrie braucht eine Zukunft – Den Industriestandort Deutschland wettbewerbsfähig machen.

Die Automobilindustrie ist der bedeutendste Industriezweig in Deutschland. Die Wertschöpfungsketten der Fahrzeug- und Motorenhersteller sind tief mit dem deutschen und europäischen Mittelstand verbunden. In der Automobilwirtschaft mehren sich die Anzeichen für eine Krise: Die Auto-Produktion ist um rund 5 Prozent zurückgegangen. Im August wurden 69 Prozent weniger neue E-Autos zugelassen als im Vorjahresmonat. Bei den Zulassungszahlen von Verbrennern gab es einen Rückgang von 28 Prozent.

Eine zentrale Ursache für die Krise der Automobilindustrie liegt in dem ideologisch verengten wirtschafts- und industriepolitischen Kurs der Ampel-Regierung und der damit verbundenen Fokussierung auf einzelne, politisch definierte Technologien. Und selbst bei den von ihr politisch gewollten Technologien sorgt die Ampel für größtmögliches Förder-Chaos. Förderprogramme wie die Umweltprämie stoppt die Ampel abrupt und ohne jegliche Vorankündigung und bringt so die Nachfrage nach E-Autos zum Erliegen. Auch das Förder-Chaos der Bundesforschungsministerin bei der Batterieforschung ist ein schwerer Rückschlag beim Wiedergewinn von Wettbewerbsfähigkeit und technologischer Souveränität.

Wir wollen, dass Deutschland ein starkes Industrieland bleibt. Dazu gehört eine starke Automobilindustrie. Nur eine wettbewerbsfähige Automobilwirtschaft sichert Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland und ist gleichermaßen in der Lage, in Klimaschutz und CO2-Neutralität zu investieren. Die Bundesregierung muss sich für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes einsetzen. Dazu gehören wettbewerbsfähige Energiepreise, ein Belastungsmoratorium und Reduzierung von Bürokratie und eine Reform der Unternehmensbesteuerung.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In dieser Woche debattieren wir die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre. Am 16. Juni 2024 hat Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger ihre beamtete Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring, die für ihren Einsatz gegen Antisemitismus hohe Anerkennung in der jüdischen Gemeinde genießt, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Auslöser der Debatte war eine Panorama-Veröffentlichung vom 11. Juni 2024. Darin wurde berichtet, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine förderrechtliche Prüfung einleitete, nachdem ein Offener Brief von Hochschuldozenten und Wissenschaftlern mehrerer Berliner Universitäten zur Unterstützung propalästinensischer Demonstrationen an der FU Berlin veröffentlicht worden war. Obwohl der Inhalt des Briefes von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, lehnen wir diesen inhaltlich ab. Unsere Fraktion hat daraufhin eine Große Anfrage zur Aufklärung des Sachverhalts eingereicht. Die Antworten der Bundesregierung blieben jedoch unklar. Besonders offen bleibt die Frage, wer im BMBF die Verantwortung für die förderrechtliche Prüfung trägt, die laut der Ministerin das Vertrauen von Wissenschaftlern in das Ministerium stark erschüttert hat. Die Debatte kommt daher zur richtigen Zeit. Es bleibt weiter ungeklärt, wer im BMBF die Verantwortung für den förderrechtlichen Auftrag trägt, der nach eigenen Worten der Ministerin dazu geeignet ist, „das Vertrauen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in das BMBF nachhaltig zu beschädigen“.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir in dieser Woche unseren Antrag Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen. Die Bundesregierung behandelt die Bioenergie stiefmütterlich, bremst sie künstlich aus und setzt die falschen Rahmenbedingungen. Die Bioenergie benötigt eine klare Zukunftsperspektive und den Abbau von Hemmnissen. Unser Antrag beinhaltet 23 Vorschläge für Verbesserungen bei der Bioenergie. Diese reichen von einer Ausweitung der Ausschreibungen über eine Erhöhung der Ausbauziele bis zur Prüfung von Grüngasquoten. Der unser Antrag reiht sich damit in eine Reihe weiterer Anträge zur Entfesselung aller Erneuerbaren Energien ein. So haben wir bereits zu CCU/CCS, Wasserstoff, Solar, Geothermie und Speichern umfassende Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht und beraten. Die Ampel nutzt immer noch nicht alle Potenziale der Erneuerbaren Energien aus und richtet ihren Fokus lediglich auf Sonne und Wind. Wir wollen mit dem Antrag die Bioenergie entfesseln und haben zu den Inhalten bereits positive Resonanz aus Fachkreisen erhalten. Der Antrag greift die Sorgen und Nöte der Branche auf, was auch in der öffentlichen Anhörung deutlich geworden ist.

Umsetzung des EU-Data-Acts – Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland. Der europäische Data Act hat das Ziel, den Zugang zu und die Nutzung von nutzergenerierten, nicht-personenbezogenen Daten zu verbessern. Er vereinheitlicht die Datenregulierung und schafft erstmals einheitliche Vorgaben für den Zugang zu und die Verwendung von Daten durch Nutzer, Dritte und den Staat. Dies fördert einen einheitlichen Binnenmarkt für Daten in Europa und erleichtert den unternehmens- und sektorübergreifenden Austausch industrieller Daten. Das von der EU vorgegebene Ziel darf in Deutschland nicht durch eine Überregulierung von Seiten der Bundesregierung ausgebremst werden: Der Data Act soll ermöglichen und nicht verhindern. Die Hoffnung auf eine konstruktive, innovationsoffene Umsetzung durch die Ampel-Koalition ist freilich gering. Ob, wie und wann sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit anderen beteiligten Ressorts auf einen Gesetzentwurf einigen können, bleibt fraglich. Eine rechtzeitige Implementierung des Data Acts ist jedoch entscheidend, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen von den neuen Regelungen profitieren und ihre Marktstellung im globalen Wettbewerb stärken können.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit stärken. Die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2030 ist nach aktuellem Stand kaum möglich. Klar ist, dass allein mit staatlichen Mitteln die sogenannte Agenda 2030 nicht erreicht werden kann. Mittel der Privatwirtschaft für die nachhaltige Entwicklung zu mobilisieren, ist daher von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Entwicklungsländer, die einen enormen Finanzbedarf für Investitionen haben. Dabei ist nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern entscheidend, um Arbeitsplätze zu schaffen und den Menschen langfristig gute Perspektiven zu bieten, die letztlich auch zum Verbleib in der angestammten Heimat bewegen. Zudem ist ein verstärkter wirtschaftlicher Austausch auch im ökonomischen Interesse Deutschlands. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – machen wir Vorschläge, wie eine intensivere wirtschaftliche Zusammenarbeit gefördert werden kann. Dabei kritisieren wir insbesondere, dass die Bundesregierung gerade diejenigen Haushaltstitel im BMZ überproportional kürzt, die dazu dienen, unternehmerisches Engagement in Entwicklungsländern anzureizen. Der Antrag setzt hier einen Kontrapunkt. Wir formulieren eine Alternative, die nicht nur entwicklungspolitisch sinnvoll ist, sondern zudem einen Beitrag zur Stärkung des Standortes Deutschland liefern kann.

Für Rechtssicherheit und eine lebendige Hauptversammlung – Reformbedarf im Beschlussmängelrecht. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, die Missbrauchsmöglichkeiten und Häufigkeit der Beschlussanfechtungen im geltenden deutschen Beschlussmängelrecht einem internationalen Vergleich zu unterziehen und – insbesondere unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort – zu bewerten. Darüber hinaus fordern wir, die Effektivität des Freigabeverfahrens im Aktienrecht zur Missbrauchsbekämpfung zu evaluieren sowie den Deutschen Bundestag über das Ergebnis des Rechtsvergleichs und der durchgeführten Evaluierung zu unterrichten. Wir wollen, dass die Bundesregierung nach Maßgabe dieser Ergebnisse Reformvorschläge für das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht vorlegt und bei den Reformbemühungen ein einheitliches rechtsformübergreifendes Beschlussmängelrecht anstrebt. Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss hat gezeigt, dass dringender Reformbedarf besteht. Dies wurde auch durch die allermeisten Sachverständigen der Koalition bestätigt. Mit dem Antrag haben wir ein wichtiges politisches Thema auf die Agenda gehoben und eine Leerstelle der Ampel offenbart.

CO2-Export-Ermöglichungsgesetz. Unser Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche in den Deutschen Bundestag einbringen – schafft die Voraussetzungen für den Export von CO2 in Partnerländer. Dafür muss zum einen der Art. 6 des London-Protokoll ratifiziert werden. Das London-Protokoll ist ein internationales Abkommen, das Regelungen zur CO2-Einlagerung unter dem Meeresboden sowie zum internationalen Handel mit CO2 trifft. Zum anderen bedarf es einer Änderung im Hohe-See-Einbringungsgesetz. Selbst das Umweltbundesamt vertritt inzwischen die Meinung, dass Klimaneutralität ohne die Speicherung von CO2 (Carbon Capture and Storage – CCS) nicht möglich ist. Der Export von CO2, z.B. in Speicherstätten in Norwegen, ist jedoch nur durch eine Ratifizierung des London-Protokolls möglich. Das für das London-Protokoll zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat jedoch bislang – vermutlich aus ideologischen Gründen – keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Diesen Mangel beheben wir mit unserem Gesetzentwurf. Parallel dazu beraten wir auch unseren Antrag Potentiale der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) und CO2-Nutzung (CCU) entfesseln und Hürden konsequent aus dem Weg räumen, sowie den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes.

Für eine praxistaugliche und effektive Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Mit unserem Antrag zielen wir darauf ab, die bisherigen Versäumnisse der Ampel-Regierung mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft deutlich zu machen. Die immer wieder verschobene Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie steht dafür sinnbildlich. Das BMUV hat über zwei Jahre daran gearbeitet und gleichzeitig wichtige Gesetzesvorhaben hintenangestellt. Die bisher noch nicht vom Bundeskabinett beschlossene Strategie weist in ihrer Entwurfsform keinerlei konkrete Maßnahmen aus und wird daher nur wenig Durchschlagskraft entfalten. Auch ist unklar, wann und in welcher Form die dort andiskutierten Ideen umgesetzt werden sollen. Das führt zwangsweise zu Unsicherheiten in der betroffenen Branche. Investitionen werden zurückgestellt. Im Gegensatz dazu schlagen wir mit unserem Antrag konkrete Impulse vor, die das zirkuläre Wirtschaften nach vorne bringen. Dies umfasst eine zeitnahe Reform des § 21 Verpackungsgesetz oder die dringend benötigte Verabschiedung der sog. Abfallende-Verordnung für mineralische Ersatzbaustoffe.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns in dieser Woche mit dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie. Der Entwurf sieht eine Entlastung von rund 944,4 Millionen Euro vor. Ziel dieses Entwurfs ist es zugleich, Abläufe zu vereinfachen und zu verschlanken, ohne hierbei notwendige Schutzstandards in Frage zu stellen. Das Gros der Entlastungen des BEG IV-E entfällt dabei auf folgende vier Maßnahmen: Der Entwurf sieht Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes vor, die die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzen. Es zudem soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung (Generalvollmachten) eingerichtet werden. Darüber hinaus soll für deutsche Staatsangehörige soll zukünftig keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen. Das führt zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft und der betroffenen Übernachtungsgäste. Der digitale Wandel soll insbesondere durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. Insgesamt kommt es zu Änderungen in 61 Gesetzen. Aus unserer Sicht ist das vorliegende Gesetz kein großer Wurf. Dennoch stimmen wir dem Entwurf zu, denn wenig Bürokratieentlastung besser ist als keine Bürokratieentlastung. Die Ampel müsste sich aber vielmehr vornehmen, nicht laufend neue Bürokratie zu schaffen.

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns in dieser Woche mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof. Massenverfahren stellen eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar. Solche Verfahren, die etwa im Zusammenhang mit Verbraucheransprüchen aus dem Diesel-Skandal oder unzulässigen Vertragsklauseln entstehen, stellen oft wiederholt dieselben rechtlichen Fragen. Durch ein Leitentscheidungsverfahren soll der Bundesgerichtshof in einem Musterfall verbindlich entscheiden, sodass gleichgelagerte Verfahren schneller abgeschlossen werden können. Wird in einem Massenverfahren Revision eingelegt, so kann der Bundesgerichtshof dieses Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen. Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Rechtsfragen in Form der Leitentscheidung auch dann, wenn die Parteien die Revision zurücknehmen oder sich das Revisionsverfahren auf andere Weise erledigt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Massenverfahren stellen ohne Frage ein großes Problem für die Justiz dar. Wir haben das bekannte Problem bereits in einem eigenen Antrag aufgegriffen (Drs. 20/5560). Die dazu durchgeführte öffentliche Anhörung hat jedoch ergeben, dass Leitentscheidungsverfahren nicht der richtige Weg sind: Die Verfahren kommen nach dem Durchlaufen des Instanzenzuges erst viel zu spät beim Bundesgerichtshof an. Statt eines Leitentscheidungsverfahrens brauchen wir deshalb ein Vorabentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof.

In dieser Woche befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Opfer politischer Verfolgung in der DDR leiden oft noch heute unter den Folgen der Repressionen, und ihre wirtschaftliche Lage ist häufig prekär. In Anerkennung ihres Leids und in Erfüllung des Einigungsvertrages schlagen wir vor, einen Härtefallfonds bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge einzurichten. Mit unserem Gesetzentwurf fordern wir zudem die Dynamisierung der SED-Opferrente und der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte. Weitere zentrale Punkte sind eine einmalige Leistung von 1.500 Euro für Opfer von Zwangsaussiedlungen und der Verzicht auf die Absenkung der Ausgleichszahlungen bei Renteneintritt. Der Entwurf geht damit über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus, greift jedoch die gesundheitlichen Folgeschäden nicht auf. Zu Recht hat die SED-Opferbeauftragte den Gesetzentwurf als unzureichend kritisiert. So fehlen insbesondere Regelungen für die Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden von politischer Verfolgung gänzlich. Mit unserem Antrag „70. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes am 17. Juni 1953 – Gedenken an Opfer von Widerstand und Opposition – Würdigung von Freiheitsbewegungen“ (Drs. 20/7188) haben wir bereits verschiedene Forderungen adressiert. Dies betrifft insbesondere die Dynamisierung der SED-Opferrenten, Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel, Implementierung der Witwen-Regelungen bei Opferrenten, Abschaffung der bisherigen Absenkung der Ausgleichszahlung beim Renteneintritt, Gewährleistung, dass gesundheitliche Folgeschäden von Opfern in den Anerkennungsverfahren besser berücksichtigt werden.

Mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung will die Ampel-Koalition das Rentenniveau bis 2039 bei 48 Prozent sichern. Der demografische Wandel stellt die Rentenversicherung vor erhebliche finanzielle Herausforderungen, weshalb ohne gesetzliche Eingriffe das Rentenniveau auf 45 Prozent sinken würde. Durch dieses Gesetz wird dieses Niveau stabilisiert, was zu einer Anhebung der Beitragssätze auf 22,6 Prozent bis 2040 führt. Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem das sog. Generationenkapital eingeführt, das ab 2028 von einer unabhängigen Stiftung verwaltet wird. Hierfür werden 200 Mrd. Euro Schulden aufgenommen, um ab 2036 jährlich 10 Mrd. Euro an die Rentenversicherung auszuschütten und so die Beitragssätze geringfügig zu entlasten. Wir lehnen den Entwurf ab. Er verlagert einseitig Lasten auf die Beitragszahler. Die Entlastungswirkung des Generationenkapitals wird erst ab 2036 spürbar. Zudem ist die Finanzierung nicht ausreichend und das Rentensystem wird durch zusätzliche Leistungsausweitungen weiter belastet. Die Ampel hat keine Antwort auf die Folgen des demografischen Wandels. Statt einer nachhaltigen Reform der Rentenversicherung findet eine Leistungsausweitung statt. Diese ist nicht solide gegenfinanziert und wird die bestehenden finanziellen Schwierigkeiten weiter verschärften. Der Gedanke einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Generationen ist von der Ampel aufgegeben worden, zu Lasten der jüngeren Generation.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern – und bringt dazu einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag ein. Das Mandat bleibt im Kern unverändert, soll aber eine Laufzeit von 15 Monaten bis zum 31. Januar 2026 haben. Damit wird der Bundestagswahl im kommenden Jahr Rechnung getragen. Die Mandatsobergrenze verbleibt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz zielt darauf ab, die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nachhaltig zu befähigen, die Sicherheit und Stabilität in Irak eigenständig zu gewährleisten und ein Wiedererstarken der Terrororganisation des sog. Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die internationale Gemeinschaft ist diesem Ziel in den letzten Jahren deutlich nähergekommen, hat es aber noch nicht erreicht. Eine Fortsetzung des Engagements ist notwendig, um das bisher Erreichte zu konsolidieren und tragfähig auszubauen bzw. weiterzuentwickeln. Allerdings fehlt der Bundesregierung weiter ein Konzept für den Irak, für die Kurdenfrage im Irak sowie für den Umgang mit dem Iran im Irak.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • -26. September: Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz,
  • September: BM Wissing eröffnet Bahntechnikmesse Innotrans (bis 27. September, Besuch von BM Habeck am 25. September),
  • September: BM Habeck spricht bei der Verleihung des Deutschen Gründerpreises,
  • September: BM Özdemir stellt Ernährungsreport 2024 vor,
  • September: BM Lindner und BM Stark Watzinger stellen Handlungsempfehlungen der Finanzbildungsstrategie der OECD vor,
  • September: BM Pistorius besucht Kampfhubschrauberregiment 36 „Kurhessen“ in Fritzlar und eröffnet Kongress der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft,
  • -27. September: Deutscher Juristentag in Stuttgart,
  • September: Konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags,
  • September: Herbst-Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute,
  • September: GDV-Versicherungstag mit BM Buschmann,
  • September: BK Scholz spricht auf der queerpolitischen Menschenrechtskonferenz der SPD-Bundestagsfraktion,
  • September: Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Statistik für September,
  • September: Bauministerkonferenz,
  • September: Landesparteitag CDU Nordrhein-Westfalen,
  • September: Meisterfeier des Schleswig-Holsteinischen Handwerks mit BM Habeck.
  1. Außen/EU:
  • -25. September: Konferenz der britischen Labour-Partei,
  • September: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Prioritäten der ungarischen Ratspräsidentschaft, Rechtsstaatlichkeitsdialog, Europäischer Rat am 17./18. Oktober),
  • -30. September: 79. UN-Generaldebatte der UN-Vollversammlung (u.a. mit Rede des ukrainischen Präsidenten Selenskyj),
  • September: BK Scholz empfängt den italienischen Staatspräsidenten Mattarella,
  • September: Wettbewerbsfähigkeitsrat (Draghi-Bericht, Beihilferecht, E-Handel),
  • -29. September: Papst Franziskus reist nach Luxemburg und Belgien,
  • September: Japans Regierungspartei LDP wählt einen neuen Vorsitzenden (der amtierende Vorsitzende Kishida tritt nicht noch einmal an),
  • September: Nationalratswahl in Österreich,
  • September – 2. Oktober: Konferenz der britischen Konservativen (Tories).

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Kalender – Kommende Termine

09.11.202420:00 - Uhr | Lions Konzert in Heppenheim
10.11.202414:00 - Uhr | Martinsmarkt in Fürth
11.11.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag, Deutscher Bundestag in Berlin
12.11.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag, Deutscher Bundestag in Berlin
13.11.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag, Deutscher Bundestag in Berlin
14.11.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag, Deutscher Bundestag in Berlin
15.11.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag, Deutscher Bundestag in Berlin
19.11.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Mörlenbach
07.12.202416:30 - Uhr | Besuch Nikolausmarkt in Heppenheim
11.12.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim

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