Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 12. März 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unterstützung für die Ukraine konsequent fortsetzen – Lieferung des TAURUS-Marschflugkörpers beschließen.

Die Lage in der Ukraine verschlechtert sich von Tag zu Tag immer weiter. Unter enormem Einsatz von Menschen und Material übt Russland hohen militärischen Druck auf den Frontverlauf aus. Moskau setzt auf eine Materialschlacht, auf Terror gegen die Zivilbevölkerung und wettet gegen unsere Durchhaltefähigkeit bei der Unterstützung der Ukraine. Um den russischen Vormarsch zu stoppen, ist die Ukraine mehr denn je auf die Lieferung von wirksamen Waffensystemen angewiesen. Der Bundeskanzler verweigert weiterhin eine TAURUS-Lieferung mit immer neuen Begründungen. Gleichzeitig brüskiert er mit Aussagen zum Einsatz Verbündeter unsere engsten Partner.

Wir wollen, dass das Töten endet. Damit dieser Krieg vorbeigeht, müssen wir die Ukraine in ihrer Verteidigung auch weiterhin unterstützen. Frieden wird es nur durch Stärke und Abschreckung geben; Schwäche hingegen würde Russland zu weiteren militärischen Abenteuern einladen. Somit geht es in der Ukraine um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunft der europäischen Sicherheitsarchitektur; hier entscheidet sich, ob in Europa künftig das Recht des militärisch Stärkeren oder weiterhin die Stärke des Völkerrechts gilt.

In dieser Situation kommt es entscheidend auf die Geschlossenheit und die Übernahme von politischer Führungsverantwortung an. Doch der Bundeskanzler verwirrt mit seinen ständig wechselnden Aussagen die Bevölkerung und schürt dadurch zusätzlich Ängste. Gleichzeitig setzt er Deutschlands Glaubwürdigkeit bei den europäischen sowie transatlantischen Partnern aufs Spiel. Folgerichtig wächst in den Koalitionsfraktionen der Widerstand. Damit die Ukraine den Krieg gewinnen kann, benötigt sie jetzt entschlossenes Handeln und die dafür notwendige Unterstützung unterhalb der Schwelle eines Kriegseintritts. Dazu gehört auch die Lieferung von TAURUS, worüber wir in dieser Sitzungswoche erneut namentlich abstimmen lassen.

Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen.

Deutschland erlebt auch weiterhin einen großen Zustrom an Asylbewerbern. Im Jahr 2023 wurden fast 330.000 Erstanträge auf Asyl gestellt. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2024 kamen weitere 47.000 Asylerstanträge hinzu. Nach wie vor entfällt ein weit überproportionaler Anteil der EU-weit gestellten Asylanträge auf Deutschland, im Jahr 2023 waren es etwa 30 %. Ein Ende dieser für unsere Kommunen und die Gesellschaft insgesamt herausfordernden Situation ist nicht in Sicht.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Landesregierungen haben die Bundesregierung wiederholt zum Handeln aufgefordert. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 hat die Bundesregierung endlich eine Reihe von Zusagen gemacht. Diese Zusagen sind jedoch auch weiterhin zu einem erheblichen Teil nicht umgesetzt. Die jüngste Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 6. März 2024 führte zu nicht mehr als einer oberflächlichen Bestandsaufnahme, verbunden mit allgemeinen Absichtserklärungen. Die Migrationskrise kann so nicht bewältigt werden. Es wächst deshalb die Dringlichkeit, die irreguläre Migration nach Deutschland wirksam zu unterbinden.

Die Bundesregierung hat es versäumt, effektive und dauerhaft wirksame Maßnahmen zur Begrenzung und Steuerung der illegalen Migration zu ergreifen. Die zögerliche und inkonsequente Haltung, ständiger Streit und das Zerreden bereits beschlossener Maßnahmen innerhalb der Ampel untergraben in den Kommunen das Vertrauen in die Bundesregierung. Sie verlängern und verschärfen die Krise unnötig. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb: Die Bundesregierung muss ihre Verantwortung jetzt ernst nehmen. Humanität und Ordnung gehören in der Asylpolitik untrennbar zusammen.

Verschärfte Risiken der Ampel-Energiepolitik nun durch Bundesrechnungshof amtlich – Jetzt mit Maßnahmen für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung entgegensteuern.

Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Bundesregierung den Zielen beim Ausbau erneuerbarer Energien sowie hinreichend gesicherter, steuerbarer Kraftwerksleistung hinterherhinkt. Die Versorgungssicherheit ist gefährdet, der Strom ist teuer und Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt kann die Bundesregierung nicht umfassend bewerten. Insgesamt haben sich die Risiken seit der letzten Prüfung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2021 verschärft.

Der Bundesrechnungshof stellt der Bundesregierung ein verheerendes Zeugnis aus. Ohne Kurskorrektur wird das Klimaziel verfehlt, die Wirtschaft beschädigt und die Energiesicherheit gefährdet werden. Die Ampel muss Konsequenzen aus diesem Bericht ziehen: Eine grundlegende Neuausrichtung ist unumgänglich. Dabei muss der Fokus darauf gerichtet werden, wie mit sauberen Technologien Klima und Wirtschaft zusammen gedacht werden können. Nur so wird die Akzeptanz für Klimapolitik dauerhaft gesichert und nur dann können wir auch international ein Impulsgeber werden.

Die Ampel wirft im Bereich der Klima- und Energiepolitik ständig neue Bälle in die Luft, die wenigsten aber bringt sie ins Ziel. Ändert sich das nicht grundlegend, endet das in dem Scherbenhaufen, den der Bundesrechnungshof der Ampel nun attestiert hat.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Potentiale der Digitalisierung jetzt nutzen – Smart Cities und Smarte.Land.Regionen voranbringen. Die Potentiale von smarten Städten und smarten Regionen sind immens. Die Ampelregierung lässt jedoch Visionen und konkreten Gestaltungs- und Umsetzungswillen vermissen. Länder und Kommunen kritisieren das zögerliche Vorgehen, das Fehlen einer klaren, nachvollziehbaren Strategie – insbesondere für die ländlichen Räume – die fehlende Auswertung der Erfahrungen aus den Modellprojekten Smart Cities sowie das Fehlen von technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Vernetzung und den Austausch von Kommunen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir daher eine Reihe von Maßnahmen, um die Potentiale von smarten Städten und Regionen besser auszunutzen. Dies betrifft die Evaluation des Smart Cities Programms, die Stärkung der Kooperation mit Ländern und Kommunen in den Bereichen Smart Cities und Smart Regions, die Definition weiterer Modellregionen, das Vorlegen eines Smart-City-Stufenplans sowie der Aufbau eines Smart City-Kompetenzzentrums. Darüber fordern wir einen schnelleren Breitbandausbau, bessere Vernetzung und Zusammenarbeit der Kommunen und Länder, mehr Reallabore und Experimentierräume und die Förderung von Smart City Lösungen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.

Mit unserem Antrag Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, den wir in dieser Woche abschließend beraten, stellen wir fest: Überbordende Bürokratie gefährdet den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates. Deshalb braucht es jetzt dringend einen Durchbruch für echten Bürokratieabbau und für bessere Rechtsetzung. Die unionsgeführten Bundesregierungen haben den Bürokratieabbau in den vergangenen Legislaturperioden spürbar vorangetrieben. Mit den Bürokratieentlastungsgesetzen I-III haben sie in Milliardenhöhe Bürokratiekosten eingespart.  Der Bürokratiekostenindex erreichte im Jahr 2021 seinen historischen Tiefstand. Seitdem steigt er aber durch die Politik der Ampel-Koalition wieder kontinuierlich an. Unsere Agenda umfasst als wichtigste Forderungen: (1) Bürokratiebremse: Sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird. (2) „One in, two out“-Regel: Die erfolgreiche Bürokratiebremse „One in, one out“ wird zu einer „One in, two out“-Regel ausgeweitet. (3) 1:1 Umsetzung von EU-Vorhaben: Bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht darf in Deutschland nicht über den europäischen Standard hinaus reguliert werden. (4) Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium auf EU-Ebene: Keine neuen bürokratischen Regelungen, bis die EU in Sachen Wettbewerbsfähigkeit ihren Rückstand auf ihre Hauptkonkurrenten im globalen Wettbewerb aufgeholt hat. (5) Digitalcheck von Gesetzen: Der effiziente digitale Vollzug von Neuregelung (Digitaltauglichkeit) muss bei jeder Gesetzeserstellung von Anfang an mitgedacht und verbindlich geprüft werden.

Mit unserem Antrag Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien setzen wir uns für eine deutliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Deutschland ein. So kommen wir den Bedürfnissen der Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege entgegen. Aktuell wird die Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf einen Acht-Stunden-Tag beschränkt, der auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden kann. Andere EU-Länder sind bereits weiter: Sie nutzen die Vorteile einer flexibleren, wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Wir fordern daher die Einführung einer wöchentlichen Arbeitszeitregelung, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, die Arbeitszeiten – trotz entsprechender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag – flexibler zu gestalten und die Belastung für die Beschäftigten zu verringern.

Mit unserem Antrag Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein – der in dieser Woche erstmals auf der Tagesordnung steht – setzen wir uns für eine Reform der Fahrschulausbildung und Prüfungsverfahren ein. Wir wollen, dass Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum erschwinglich bleibt. Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Wartezeiten für Prüfungen haben sich verlängert. Das erschwert den Zugang zur Mobilität. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausbildung von Fahrlehrern zu Fahrprüfern zu erleichtern, mehr Prüftermine zu ermöglichen und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu flexibilisieren. Zudem soll das Antragsverfahren für Führerscheine digitalisiert und die Integration von Fahrsimulatoren in die Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist es, die Kosten zu senken, die Bürokratie zu reduzieren und die Ausbildungsqualität zu sichern. So fördern wir die individuelle Mobilität und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit.

Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes zur Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes auch bei erstmaliger Einreise. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – streben wir eine dringend notwendige Rechtsanpassung an: Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es nicht, gefährlichen Personen aus dem Ausland die Einreise nach oder den Aufenthalt in Deutschland zu verbieten, falls diese zuvor noch nie in Deutschland waren. Mit unserem Gesetzentwurf reagieren wir auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nur für Personen zulässt, die bereits ausgewiesen oder abgeschoben wurden. Unser Ziel ist es, das Aufenthaltsgesetz so zu ändern, dass auch Personen, die erstmals nach Deutschland einreisen möchten, ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erteilt werden kann, wenn sie eine Gefahr darstellen. So schützen wir unser Land effektiver vor gefährlichen Personen und schließen eine deutliche Lücke im aktuellen Rechtssystem.

In abschließender Beratung befassen wir uns in dieser Woche erneut mit unserem Antrag Versteckte Preiserhöhungen verhindern – Für mehr Klarheit und Transparenz beim Einkauf von Bedarfsgütern sorgen. Gerade in Zeiten hoher Inflation sind versteckte Preiserhöhungen für Verbraucher besonders ärgerlich. Mit unserem Antrag thematisieren wir versteckte Preiserhöhungen von Produkten des täglichen Lebens, indem z.B. Füllmengen geändert werden, der Preis aber gleich bleibt. Wir wollen diesem Umstand durch mehr Transparenz begegnen. Wir schlagen in unserem Antrag deshalb vor, dass die Hersteller eventuelle Änderungen der Füllmenge ihrer Produkte über das Online-Portal www.lebensmittelklarheit.de kenntlich machen sollen. Auch sollen nach Produktgruppen differenzierte Obergrenzen für die oft technisch notwendigen Hohlräume in Verpackungen festgelegt werden. Des Weiteren sollen technisch nicht notwendige doppelte Umverpackungen möglichst vermieden werden.

Wir beraten zudem die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage Projektförderung des Bundes im Bereich der Grundlagenforschung zu Long Covid, ME/CFS und dem Post-Vac-Syndrom. Aktuell gibt es schätzungsweise 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland. Dennoch gibt es Deutschland bei der Forschung zu diesen bedeutsamen Gesundheitsproblemen erheblichen Nachholbedarf. Die Bundesregierung zeigt zu wenig Initiative bei der Förderung der notwendigen Grundlagenforschung. Unser Druck im Deutschen Bundestag hat zwar zu einer Aufstockung der Fördermittel geführt, dennoch bleiben die Anstrengungen und die Koordination zwischen den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), weit hinter dem Notwendigen zurück. Als Folgerung aus der Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage fordern wir einen dringenden Kurswechsel: Die Einrichtung einer Dekade gegen Long Covid und die Überwindung von Ressortegoismen zugunsten einer ressortübergreifenden Strategie. Die Bundesforschungsministerin muss ihre Rolle aktiv wahrnehmen, die Vernetzung zwischen Wissenschaft, Forschung und Industrie vorantreiben und die Forschungsförderung des Bundes und der Länder effektiv koordinieren.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Bürgergutachten – Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ an den Deutschen Bundestag. Am 20. Februar 2024 hat der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ der Bundestagspräsidentin im Rahmen einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag seine Empfehlungen übergeben. Die 160 ausgelosten Bürgerinnen und Bürger haben dem Bundestag neun Empfehlungen vorgelegt. Die wichtigste Forderung ist ein kostenfreies Mittagessen für alle Kinder als Schlüssel für Bildungschancen und Gesundheit. Weitere Forderungen sind u.a. die verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel, eine neue Besteuerung von Lebensmitteln sowie eine Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls. Wir bewerten die Empfehlungen des Bürgerrats differenziert: Unser „Bürgerrat“ sind zuallererst der Deutsche Bundestag mit seinen vom Volk gewählten Repräsentanten und unsere Wahlkreise als Resonanzräume. In diesem Geiste waren wir skeptisch gegenüber der Einsetzung des Bürgerrates im Mai 2023. Die zurückliegende Arbeit des Bürgerrates haben wir aber gleichwohl konstruktiv begleitet – unsere Kritik galt immer und ausschließlich dem Umgang der Ampel mit dem Parlament und nicht den Bürgern, die sich mit kreativen Ideen und Tatkraft eingebracht haben.

Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes. Das Bundespolizeigesetz (BPolG) stammt überwiegend aus dem Jahr 1994 und ist überarbeitungsbedürftig. Der Entwurf sieht eine völlige Neugestaltung des BPolG vor und verfolgt laut Bundesregierung drei wesentliche Ziele: Anpassung der Befugnisse für die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei; Ausweitung von Überprüfungen zum besseren Schutz vor Extremisten; sowie mehr „Bürgernähe und Transparenz“. Dazu soll zukünftig bei der Bundespolizei bei Neueinstellungen grundsätzlich eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchführt werden. Darüber hinaus müssen die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei zukünftig eine pseudonymisierte Kennzeichnung zur Identifikation tragen. Diese Maßnahme lehnen wir als Ausdruck des Misstrauens gegen unsere Vollzugsbeamten ab. Der Entwurf geht hier von einem Erfüllungsaufwand i.H.v. 30 Mio. EUR aus, z.B. für die Umrüstung von Bekleidung. Das steht außer Verhältnis. Zudem werden bereits heute taktische Kennzeichnungen auf dem Rücken des Einsatzanzuges getragen, welche eine individuelle Identifizierung zulassen. Für die Kennzeichnungspflicht besteht kein Grund. Darüber hinaus sollen die Beamten verpflichtet werden, bei Personenkontrollen zukünftig Kontrollquittungen auszustellen. Auch diese Maßnahme drückt nur Misstrauen gegen die professionelle Arbeit unserer Bundespolizei aus und erhöht den Bürokratieaufwand. Das Gesetz weist zudem erhebliche Lücken auf und gibt der Bundespolizei nicht die Befugnisse, die sie benötigt. Wir werden den Entwurf deshalb ablehnen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • März: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für Februar bekannt,
  • März: Konferenz des Wirtschaftsforums der SPD – Wachstumsmotor Transformation: Standortpolitik in Deutschland, Europa und der Welt mit BM Habeck, MdEP Barley, PV Klingbeil,
  • -15. März: Agrarministerkonferenz,
  • März: BK Scholz nimmt an Festveranstaltung der IG Bergbau, Chemie, Energie zum 60. Geburtstag des Vorsitzenden Vassiliadis teil,
  • März: Zukunftstag Mittelstand des BVMW mit BM Lindner, BM Habeck, BM Heil, BM Wissing, BM Lemke,
  • März: Übergabe der Leibniz-Preise der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
  • März: BK Scholz spricht auf Festakt zum 125-jährigen Jubiläums des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe.
  1. Außen/EU:
  • März: Wirtschafts-/Finanzministerrat (Ukraine, Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, Leitlinien für den EU-Haushalt 2025),
  • März: EU-KOM: Mitteilung zu Reformen im Rahmen der Erweiterung, Mitteilung zu Migration und Asyl,
  • März: BK Scholz empfängt den Präsidenten der Philippinen Ferdinand Marcos Jr.,
  • März: US-Präsident Biden empfängt POL-Präsident Duda und Ministerpräsident Tusk,
  • März: BK Scholz empfängt den Ministerpräsidenten Thailands Srettha Tavisin,
  • März: BK Scholz empfängt die Premierministerin Litauens Ingrida Šimonytė,
  • März: BK Scholz empfängt den Präsidenten des Europäischen Rats Charles Michel (Vorbereitung Europäischer Rat am 21./22. März),
  • - 17. März: Präsidentenwahl in Russland und den annektierten Gebieten in der Ukraine.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 20. Februar 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag der Woche: „Für eine echte Zeitenwende in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik“

Zwei Jahre ist es her, dass Russland am 24. Februar 2022 mit seinem brutalen Angriff auf die Ukraine den Krieg in katastrophalem Ausmaß zurück auf unseren Kontinent gebracht hat. Die Ukrainer kämpfen auch für unsere Werte, die liberale, regelbasierte Ordnung und somit für die Sicherheit ganz Europas.

Trotz dieser Bedrohungslage ist Deutschland von einem strategischen Paradigmenwechsel weit entfernt. Die vom Bundeskanzler in seiner Rede vom 27. Februar 2022 ausgerufene „Zeitenwende“ ist über das Stadium der Ankündigung nicht hinausgekommen. Die „Nationale Sicherheitsstrategie“ der Bundesregierung kratzt nur an der Oberfläche und zieht keine operativen Schlussfolgerungen für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik. Die Bundesregierung verschleppt notwendige strukturelle Anpassungen wie die Einrichtung eines „Nationalen Sicherheitsrates“. Ein Konzept für die staatliche Gesamtverteidigung, das auch den Zivil- sowie Bevölkerungsschutz berücksichtigt, sowie eine Gesetzgebung für den besseren Schutz kritischer Infrastrukturen, werden in Ressortstreitigkeiten verschleppt. Der Verteidigungshaushalt erfüllt nur kurzzeitig und mit Rechentricks das 2-Prozent-Ziel der NATO.

Die Zeit drängt. Die Bedrohungslage erfordert jetzt entschlossenes Handeln der Bundesregierung, national und in Europa. Noch zwei weitere Jahre Zeitenwende in Zeitlupe kann sich unsere Sicherheit nicht leisten. Deutschland muss verlässlich seinen sicherheitspolitischen Beitrag im europäischen und transatlantischen Bündnis leisten. In Europa muss Deutschland endlich gemeinsam mit Frankreich und Polen im Rahmen des „Weimarer Dreiecks“ Verantwortung übernehmen.

Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft.

Die Weltwirtschaft wächst. Derweil trüben sich die Aussichten für die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2024 weiter stark ein. Schon im Jahr 2023 schrumpfte sie um 0,3 Prozent, das produzierende Gewerbe sogar um 1,5 Prozent. Zahlreiche Unternehmen verlagern Teile oder gar die gesamte Produktion aufgrund der hierzulande ungünstiger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in das europäische oder außereuropäische Ausland. Die Ampel-Regierung hat Deutschland auf einen Pfad der Rezession, der Deindustrialisierung und des wirtschaftlichen Abstiegs geführt.

Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende. Wir sind ein starkes Land mit viel ökonomischer Substanz, tatkräftigen Arbeitnehmern und innovativen Unternehmen. Zur Entfaltung dieser Stärke muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland deutlich verbessern. Der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz MdB und der Erste Stellvertretende Vorsitzende Alexander Dobrindt MdB haben den Bundeskanzler in einem Brief aufgefordert, neben mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Stärkung der strukturellen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft jetzt ein Paket aus Sofortmaßnahmen auf den Weg zu bringen, um den Standort Deutschland zu sichern und zu stärken. Diese Vorschläge stellen wir mit einem Antrag zur Abstimmung im Bundestag und fordern die Koalitionsfraktionen dazu auf, sich diesem anzuschließen.

Unser Sofortprogramm umfasst 12 Punkte, darunter die steuerliche Begünstigung von Überstunden für Vollzeitbeschäftigte; die Einführung von strengeren Sanktionen für Bürgergeldbezieher, wenn die Arbeitsaufnahme verweigert wird; die vollständige Rücknahme der von der Bundesregierung geplanten Steuererhöhung für Landwirte; sowie die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum (0,05 Cent/kWh) und die Halbierung der Netzentgelte.

Bezahlkarte jetzt rechtssicher einführen – Blockade beenden.

Mit der Bezahlkarte sollen Barauszahlungen an Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeschränkt und dadurch Möglichkeiten zum Missbrauch der staatlichen Unterstützung – etwa in Form von Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Ausland – erschwert werden. Asylbewerber erhalten nicht weniger Leistungen, sondern diese nur in anderer Form. Zugleich können Bezahlkarten dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu reduzieren.

Ende Januar hat die Arbeitsgruppe der Länder einen wichtigen Schritt in Richtung einer bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte genommen und gemeinsame Rahmenbedingungen beschlossen. Damit die Bezahlkarte bundesweit volle Wirkung entfalten kann, braucht es Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Doch wieder einmal streitet die Ampel über die nötigen nächsten Schritte. Die Grünen haben erklärt, keiner Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zustimmen zu wollen. Das führt dazu, dass das Vorhaben im Streit der Ampel feststeckt.

Die Grünen müssen ihre ideologisch motivierte Blockade sofort beenden. Dies werden wir in einer „Aktuellen Stunde“ einfordern. Es ist unverantwortlich, dass die Grünen diese Gesetzesänderung nun blockieren – entgegen den Verabredungen in der eigenen Koalition. Wir fordern den Bundeskanzler dazu auf, endlich für Ordnung in seiner eigenen Koalition zu sorgen und diese wichtige Maßnahme zur Begrenzung der irregulären Migration endlich auf den Weg zu bringen.

Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Aufklärung, Prävention und Forschung stärken.

In dieser Woche will die Ampel-Koalition in abschließender zweiter und dritter Lesung die Legalisierung von Cannabis beschließen. Cannabis soll künftig nicht mehr zu den verbotenen Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz gehören, Besitz und Konsum bleiben unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Die geplante Cannabislegalisierung ist gesundheitspolitisch fatal und im höchsten Maße verantwortungslos. Mit dieser Einschätzung sind wir auf der Seite des überragenden Teils der Fachwelt. Unter anderem haben sich die führenden Verbände der Kinder- und Jugendmediziner, der Kinder- und Jugendpsychiater, die Bundesärztekammer, die Gewerkschaft der Polizei, der Bund Deutscher Kriminalbeamten, der Berufsverband der Lehrkräfte und Pädagogen sowie viele weitere Verbände mit dem eindringlichen Appell „Aus Verantwortung zu unserem Land - die geplante Cannabislegalisierung stoppen“ gegen das Gesetz ausgesprochen. Auch die Ständige Konferenz der Innenminister und ‑senatoren der Länder lehnt die geplante Cannabislegalisierung einhellig und eindrücklich ab.

Die Gründe für die Ablehnung der geplanten Cannabislegalisierung sind vielfältig: Sie reichen von erheblichen Gesundheitsrisiken – insbesondere für die Entwicklung Jugendlicher und junger Erwachsener – über völlig irreale Hoffnungen der Befürworter, den Schwarzmarkt austrocknen zu können. Hinzu kommen viele offene Fragen über Folgewirkungen eines legalen Cannabiskonsums im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz. Der Drogenpolitik der Ampel begegnen wir mit einer klaren Antwort: Nicht mit unseren Kindern!

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Verlängerung der Arbeit der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“.  In dieser Woche debattieren wir den Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“. Die Enquete hat bereits jetzt – nicht zuletzt dank der engagierten Arbeit der CDU/CSU-Mitglieder der Kommission – einen maßgeblichen Beitrag zur Aufarbeitung der Stärken und Schwächen des vernetzten Ansatzes leisten können. Diese wichtige Arbeit sollte unbedingt fortgeführt werden.

Mit Entschlossenheit für neues Vertrauen und eine gemeinsame Sicherheits- und Europapolitik in den deutsch-polnischen Beziehungen sowie eine Neuaufstellung des Weimarer Dreiecks eintreten. Wir freuen uns über den Erfolg unserer EVP-Schwesterpartei Bürgerplattform (PO) bei den Parlamentswahlen in Polen. Daraus ergibt sich eine einmalige Gelegenheit zur Neubelebung der deutsch-polnischen Beziehungen. Die Ampel lässt diese Möglichkeit jedoch ungenutzt verstreichen. Hinzu kommt eine in zentralen Ämtern neu aufgestellte französische Regierung, die offensichtlich gewillt ist, die unter Bundeskanzler Scholz verschlechterten deutsch-französischen Beziehungen wieder erstarken zu lassen. Die Lage ist also günstig, um dem Weimarer Dreieck wieder neue Bedeutung zu verschaffen – nur zieht die deutsche Ecke partout nicht mit. Mit unserem Antrag fordern wir, dass die Bundesregierung sich wieder verstärkt der Pflege der deutsch-polnischen und deutsch-französischen Beziehungen widmet und das Weimarer Dreieck hierfür wieder aufleben lässt.

Deutschland braucht sichere Grenzen – Nationale Grenzkontrollen verlängern, bis EU-Außengrenzen wirksam geschützt sind.  Seit dem 16. Oktober 2023 hat die Bundesregierung endlich Kontrollen an den EU-Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz angeordnet – zusätzlich zu Österreich, wie bisher auch. Diese Grenzkontrollen waren angesichts der Migrationslage überfällig und zeigen Erfolge bei der Steuerung und Begrenzung der irregulären Migration. Allerdings sind die Grenzkontrollen laut den Ankündigungen der Bundesregierung gegenüber der EU aktuell nur bis zum 15. März 2024 vorgesehen. Mit unserem Antrag stellen wir fest: Deutschland kann es sich nicht erlauben, nach diesem Zeitpunkt auf den Schutz seiner Grenzen zu verzichten. Die Bundespolizei hat die Maßnahmen erfolgreich begonnen und sollte sie über den 15. März fortführen – zumal im Frühling und Sommer in der Regel mit zunehmendem Migrationsdruck zu rechnen ist. Deutschland braucht solange sichere Grenzen, wie der Schutz der EU-Außengrenze nicht vollständig funktioniert.

Wiederaufbau im Ahrtal durch Anpassungen bei der Aufbauhilfe 2021 beschleunigen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – fordern wir eine generelle Anpassung der Regelungen für die Wiederaufbauhilfe im Ahrtal nach der verheerenden Flut von 2021. Der Bund und die Länder haben in großer Solidarität sehr schnell erhebliche Mittel für den Wiederaufbau nach den Flutereignissen im Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Nach zweieinhalb Jahren fällt jedoch auf, dass der Wiederaufbau im Ahrtal wesentlich schleppender verläuft als in den anderen betroffenen Regionen. Das liegt auch an dem hohen Grad der Zerstörungen, der in diesem Umfang nur im Ahrtal vorliegt. Eine weitere wichtige Rolle spielen aber auch Umsetzungsmängel auf Seiten der Landesregierung. Wir fordern die Bundesregierung auf, gezielte Gespräche mit dem Land Rheinland-Pfalz aufzunehmen. Im Fokus sollen dabei praktische Erleichterungen und Verbesserungen bei der Abwicklung der Wiederaufbauhilfe stehen. Dies betrifft etwa die Zusammenlegung mehrerer gleichartiger Anlagen, die verbesserten Übernahme der Kosten von Aufrüstungen auf den aktuellen technischen Stand und die Vorfinanzierung von Projekten durch die Kommunen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bundestag über den Fortschritt dieser Gespräche laufend zu unterrichten.

Für transparente Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen – Gegen Fehlinformationen und Verschwörungstheorien. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen über ein Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konsequent für den Präventionsansatz – der umfassenden Vorbeugung von Pandemien – einzutreten. Die WHO muss durch das Abkommen handlungsfähiger werden, wobei ihre Befugnisse klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und die Rechte der Bürger gewahrt sein sollen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Umsetzung des Abkommens in Übereinstimmung mit der nationalen Gesundheitspolitik der Mitgliedsstaaten erfolgt und einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen bleiben. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, auf eine enge Abstimmung zwischen dem Globalen Pandemieabkommen und den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu dringen.

Fußball-EM 2024 – Volle Unterstützung für ein neues Sommermärchen. Mit unserem Antrag greifen wir die bevorstehende Fußball-EM der Männer in Deutschland sportpolitisch auf. Wir werfen Fragen zu Defiziten in der Organisation auf und fordern Konzepte zur Nachhaltigkeit und vor allem zur Sicherheit des Turniers ein. Darüber hinaus appellieren wir an den DFB, auf eine stärkere Verbundenheit der Nationalmannschaft mit ihren Fans hinzuwirken. Aufgrund unseres Antrags wird sich der Deutsche Bundestag erstmals mit der EURO 2024 befassen. Wir stellen die Fragen, die für ein Gelingen des Turniers unerlässlich sind.

In dieser Woche beraten wir zwei wichtige Anträge unserer Fraktion zum Thema Kernfusion: Stärkung der Fusionsforschung auf Weltklasseniveau und Für einen pragmatischen, innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke in Deutschland und Europa. Die öffentliche Debatte um die Energieversorgung der Zukunft ist seit geraumer Zeit geprägt vom Ausschließen von Energiequellen. Wer aussteigt, muss jedoch auch kraftvoll in Neues einsteigen können. Als Hochtechnologiestandort ist Deutschland auf eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen. Die Fusionsenergie kann mittel- und langfristig zu einem Gamechanger werden. Die Bundesrepublik Deutschland betreibt seit Jahrzehnten intensive Grundlagenforschung im Bereich der Plasmaphysik und Fusion. Zuletzt haben die rasanten internationalen wissenschaftlichen Fortschritte u.a. dazu geführt, dass mehrere kommerzielle Unternehmen auch in Deutschland gegründet wurden, sowohl auf der Seite der laserinduzierten Trägheitsfusion als auch auf der Seite der magnetbasierten Verfahren. Die Finanzierung von Fusionstechnologie durch private Investoren zeigt die nächste Stufe auf dem Weg zu kommerziellen Kraftwerken, da diese Investoren bereits Erträge aus dieser Technologie erwarten. Durch die Arbeitsweise von Startups wird die Entwicklung zudem beschleunigt - wie es in anderen Technologiefeldern bereits zu sehen war. Damit rückt die Nutzbarmachung von Fusionsenergie näher, wenngleich noch immer ein erheblicher Forschungs- und Entwicklungsaufwand besteht. Die Bundesregierung muss diese Chance nutzen und eine Strategie für die Nutzbarmachung von Fusionsenergie in Deutschland auf international wettbewerbsfähigem Niveau erarbeiten. Wir brauchen ein klares Bekenntnis zur Fusionsenergie.

Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen. Mit unserem Antrag fordern wir einen Paradigmenwechsel in der nationalen Prostitutionsgesetzgebung. Dazu soll ein Drei-Säulen-Modell – angelehnt an das sogenannte Nordische Modell – in Deutschland eingeführt werden. Zentrale Säulen dieses Models sind: Der Ausbau von Präventions- und Ausstiegsangeboten, die Einführung einer Strafbarkeit für den Kauf sexueller Dienstleistungen, sowie die Stärkung der Durchsetzungsautorität der Verwaltungs- und Vollzugsorgane. Die Strukturen des Prostitutionsmilieus sind bis auf wenige Ausnahmen selbstbestimmter Prostituierter zutiefst menschen- und frauenverachtend. Der überwiegende Mehrheitsanteil der Prostituierten ist Teil der unfreiwilligen Armuts- und Elendsprostitution und damit täglich sexueller Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgeliefert. Dies betrifft insbesondere Frauen, die laut Schätzungen über 90 % der von Sexkauf betroffenen Personen ausmachen. Aktuelle Zahlen und Berichte von Experten und Betroffenen belegen, dass weder das Prostituiertengesetz noch das Prostituiertenschutzgesetz das Ziel, die Lebensumstände für die Betroffenen zu verbessern, erreicht hat. Der Versuch, die Prostitution als einen normalen Beruf zu etablieren, ist selbst unter Einbindung weitreichender Verwaltungs- und Strafvorschriften gescheitert. Unter den aktuellen Umständen kann der Staat seine Schutzpflicht gegenüber den Betroffenen nicht hinreichend gewährleisten. Angesichts der gravierenden Missstände braucht es einen neuen Ansatz. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, jetzt zu handeln und einen Paradigmenwechsel in der Prostitutionsgesetzgebung einzuleiten.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In dieser Sitzungswoche befassen wir uns mit drei Anträgen der Bundesregierung für Mandate für Bundeswehreinsätze. Dabei beraten wir das Mandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der maritimen EU-geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES in dieser Woche bereits abschließend. Die fortwährenden Angriffe der Huthi-Miliz auf zivile und militärische Schiffe, insbesondere im südlichen Roten Meer und Bab al-Mandab, bedrohen unverändert die maritime Sicherheit und freie Schifffahrt. Die Wiederherstellung der Freiheit der Schifffahrt erfordert einen militärischen Einsatz im gemeinsamen Vorgehen mit Partnern und Verbündeten. Die EU hat daraufhin EUNAVFOR ASPIDES zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beschlossen und damit die schnelle sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der EU und Deutschlands in Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie unterstrichen. Im Einsatzgebiet liegt die Bedrohung für die internationale Schifffahrt im Einsatzgebiet vornehmlich in Anti-Schiffs-Raketen, Drohnen in der Luft sowie auf dem Wasser und ballistischen Raketen. Das Mandat soll bis zum 28. Februar 2025 laufen. Es können insgesamt bis zu 700 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Außerdem befassen wir uns mit der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um Zustimmung, dass Deutschland sich weiterhin an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS, United Nations Mission in the Republic of South Sudan) beteiligt. Das gegenwärtige Bundestagsmandat endet am 31. März 2024. Es soll bis zum 31. März 2025 verlängert werden. Die Mandatsobergrenze soll unverändert bei 50 belassen werden. Dieses Mandat umfasst die Bereiche Schutz von Zivilpersonen, Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte und die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die erfolgreiche Umsetzung dieses (Schutz-)Mandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen.

Schließlich beraten wir das Mandat für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG) im Mittelmeer bis 31. März 2025. Das Mittelmeer bleibt eines der am stärksten befahrenen Seegebiete der Welt. Etwa ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Gleichzeitig wird die Sicherheit des Mittelmeeres sowohl von den anhaltenden Krisen in Nord- und Westafrika als auch von der regionalen Instabilität im Nahen Osten negativ beeinflusst. Sea Guardian leistet einen aktiven und wichtigen Beitrag zur Sicherung der Südflanke der NATO, an dem sich Deutschland weiterhin beteiligen sollte. Die personelle Mandatsobergrenze der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten bleibt bei 550. Der Auftrag, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels zu leisten, bleibt unverändert.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • - 25. Februar: Internationale Filmfestspiele Berlin (Berlinale),
  • - 22. Februar: Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz,
  • Februar: BK Scholz hält eine Rede beim Matthiae-Mahl in Hamburg, weiterer Gast EST-PM Kallas,
  • Februar: BK Scholz nimmt an BDA-Konferenz zum Unternehmertum teil,
  • Februar: BM Paus spricht bei Amtseinführung des neuen Diakonie-Präsidenten Rüdiger Schuch,
  • Februar: PK zum Frühjahrsgutachten vom Rat der Immobilienweisen mit BM Geywitz,
  • Februar: Vermittlungsausschuss u.a. zum „Wachstumschancengesetz“,
  • Februar: Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Inflation im Januar,
  • Februar: Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten berichtet und empfiehlt Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2025,
  • Februar: BPräs Steinmeier informiert sich über die Ausbildung von ukrainischen Streitkräften bei Besuch des BW-Übungsplatzes Klietz,
  • Februar: ifo-Geschäftsklimaindex,
  • Februar: Landesvertreterversammlung der CDU Thüringen,
  • Februar: Landesparteitag CDU Hamburg mit Wahl des Landesvorstands.
  1. Außen/EU:
  • /20. Februar: Informeller Tourismusministerrat (Digitalisierung, Nachhaltigkeit),
  • Februar: Rat für allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung ER am 21./22. März, Rechtstaatlichkeitsverfahren Polen),
  • Februar: Assoziationsrat EU – Georgien,
  • /22. Februar: G20-Außenministertreffen in Rio de Janeiro,
  • Februar: EU-KOM: Konnektivität von digitalen Netzwerken und Infrastruktur,
  • - 24. Februar: Informeller Wirtschafts- und Finanzministerrat und Eurogruppe,
  • Februar: Vorwahl der Republikaner im US-Bundesstaat South Carolina (Heimatstaat von Nikki Haley),
  • - 29. Februar: Außenministerrat, 13. WTO-Ministerkonferenz.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 16. Januar 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag der Woche: Landwirtschaft unterstützen statt ruinieren.

Die Land- und Forstwirtschaft ist eine Schlüsselbranche mit unverzichtbarem Stellenwert für die Ernährungssicherung. Das Leben in den ländlichen Regionen ist ohne eine wettbewerbsfähige, moderne und zukunftsfeste Landwirtschaft undenkbar. Jeder zehnte Arbeitsplatz in Deutschland ist mit der Landwirtschaft verknüpft. Die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft befindet sich aktuell, wie auch andere Wirtschaftszweige, in der Krise. Doch anstatt unsere Landwirtschaft zu unterstützen, wird die Bundesregierung sie schwächen: Die geplanten Steuererhöhungen sind ein Schlag ins Gesicht für die Landwirte. Wir verstehen ihren Protest und stehen solidarisch an ihrer Seite.

Die Ampel muss die geplanten Steuererhöhungen für die Landwirtschaft zunächst vollständig zurückziehen. Die Landwirtschaft erwartet aber nicht nur die komplette Zurücknahme der inakzeptablen finanziellen Mehrbelastungen, die die Bundesregierung den Bauern aufbürdet. Vielmehr erwartet sie zu Recht eine grundsätzlich andere Agrarpolitik. Dazu braucht es ganz grundlegend eine neue Kultur der Anerkennung gegenüber der Leistung der Landwirte. Entfesselung, Innovationen und Investitionen sind der Dreiklang unserer Agrarpolitik. Es braucht endlich ein Bewusstsein dafür, dass jede Regulierung, jede Vorschrift und jede Auflage mit einschneidenden Konsequenzen für die tägliche harte Arbeit unserer Landwirte verbunden ist. Es braucht ein Belastungsmoratorium für landwirtschaftliche Betriebe. Tierhalter benötigen Planungssicherheit auf der Grundlage des Borchert-Plans für mehr Tierwohl. Wir wollen, dass auch die kommenden Generationen gute Gründe haben, in der Landwirtschaft tätig zu sein.

Keine weitere Zeit verlieren – unverzügliche Lieferung von TAURUS-Marschflugkörpern an die Ukraine.

Die Ukraine widersetzt sich mit internationaler Unterstützung seit fast zwei Jahren in einem aufopferungsvollen Verteidigungskampf der russischen Aggression. Russland nimmt vorsätzlich hohe eigene Verluste in Kauf und terrorisiert gezielt die ukrainische Bevölkerung. Die russischen Streitkräfte stützen sich auf eine zunehmend auf Kriegswirtschaft umgestellte Industrie und nutzen das besetzte ukrainische Hinterland weitestgehend ungefährdet als logistische Basis. Nur dadurch werden die Versorgung der russischen Truppen und deren Angriffe erst ermöglicht. Der Ukraine mangelt es an ausreichend Material, um die russischen Versorgungslinien, Führungseinrichtungen, Stellungen weitreichender Waffensysteme und die logistischen Strukturen gezielt angreifen zu können. Doch nur mit dem richtigen Material kann die Ukraine diesen Krieg gewinnen.

Die Ukraine muss den Krieg gegen Russland gewinnen. Angesichts der prekären militärischen Lage der Ukraine müssen die Anstrengungen zur Ausrüstung der Ukraine sofort deutlich verstärkt werden. Dazu zählt eine unverzügliche Lieferung von Marschflugkörpern vom Typ TAURUS aus Beständen der Bundeswehr. Parallel hierzu muss eine Nachbeschaffung des abgegebenen Materials eingeleitet werden. Mit unserem Antrag zwingen wir die Ampel dazu, zur Frage einer TAURUS-Lieferung endlich Farbe zu bekennen. Die Koalition muss nun zeigen, wie ernst sie es mit der Unterstützung der Ukraine meint.

Gesetzentwurf zur Reform des Staatangehörigkeitsrechts.

Die Ampel-Koalition will in dieser Sitzungswoche den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschließen. Im Kern geht es der Koalition darum, die Voraussetzungen der Einbürgerung deutlich abzusenken. Mit unserem Antrag „Den Wert der deutschen Staatsangehörigkeit bewahren“ (Drs. 20/9764) legen wir unsere Kritik dar. Diese betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit auf 5 bzw. nur 3 Jahre lehnen wir ab. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein wichtiger Integrationsanreiz. Echte Integration braucht Zeit. Die Einbürgerung sollte erst am Ende eines Integrationsprozesses geschehen. Mit den derzeitigen Fristen (grundsätzlich 8 Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen 6 Jahre) haben wir einen angemessenen Zeitrahmen und liegen damit im europäischen Mittelfeld.
  • Den generellen Doppelpass sehen wir kritisch. Zwar verstehen wir sehr gut, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft Bindungen an mehrere Staaten haben und diese Bindung auch in Form einer weiteren Staatsangehörigkeit bewahren möchten. Dennoch sind wir überzeugt, dass aus Sicht der Gesamtgesellschaft im Ergebnis die Nachteile überwiegen. Der Doppelpass verstärkt die politischen Einflussmöglichkeiten ausländischer Staaten in Deutschland, verkürzt den diplomatischen Schutz für Deutsche im Ausland (z.B. Fall Deniz Yücel) und ist auch in der EU ein Problem, weil faktisch ein mehrfaches Wahlrecht entsteht. Zudem gibt es bereits zahlreiche Ausnahmen – z.B. für EU-Bürger, anerkannte Flüchtlinge oder wenn der Herkunftsstaat nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt.
  • Bedauerlich und falsch ist darüber hinaus, dass die Ampel-Koalition sich nicht durchringen konnte, ein ausdrückliches Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel – wie von uns gefordert – als Einbürgerungsvoraussetzung in den Gesetzentwurf aufzunehmen.

Für uns ist die Einbürgerung Ergebnis und nicht Beginn gelungener Integration. Wir freuen uns, wenn Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach gelungener Integration Deutsche werden möchten. Wir freuen uns, wenn sie auf diesem Wege ein klares Bekenntnis zu Deutschland abgeben. Der Gesetzentwurf der Ampel genügt diesem Anspruch – Einbürgerung als Ergebnis gelungener Integration – jedoch nicht. Insbesondere sehen wir die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit kritisch. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein sehr wichtiger Integrationsanreiz. Echte Integration braucht Zeit.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen. Mit unserem Antrag, den wir in erster Lesung beraten, unterbreiten wir 23 Vorschläge für Verbesserungen bei der Bioenergie. Diese reichen von einer Ausweitung der Ausschreibungen über eine Erhöhung der Ausbauziele bis zur Prüfung von Grüngasquoten. Mit unserem Antrag verfolgen wir unser Anliegen der Entfesselung aller Erneuerbaren Energien weiter. So haben wir bereits zur CO2-Abscheidung, -Verwendung und -Speicherung (CCU/CCS), zu Wasserstoff, Solar und Geothermie, sowie zu Energiespeichern umfassende Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht und beraten. Die Ampel nutzt dennoch immer noch nicht alle Potenziale der Erneuerbaren Energien aus. Sie richtet ihren Fokus vielmehr lediglich auf Sonne und Wind. Wir wollen aber auch die Bioenergie entfesseln.

Bereits vor über einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Unsere Forderung nach einer IP-Adress-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet unabdingbar. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise – wenn eine Tat auffällt – vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben. Unseren Antrag IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen werden wir in dieser Woche nach über einem Jahr Verzögerung durch die Ampelfraktionen endlich abschließend im Plenum beraten. Darin fordern wir: Bundeskanzler Scholz muss jetzt den Streit im Kabinett, zwischen Innen- und Justizministerium, beenden. Er muss dafür sorgen, dass schnell eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht wird. Dabei soll der laut EuGH zulässige Spielraum ausgeschöpft werden – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Terroranschläge verhindern – Zum Schutz unserer Bevölkerung entschiedener gegen potenzielle Terroristen vorgehen. Die Innere Sicherheit in Deutschland und Europa wird in besonderem Maße auch durch den islamistischen Terrorismus bedroht. Gerade das Jahr 2020 mit den tödlichen Anschlägen in Paris, Dresden, Nizza und Wien hat uns vor Augen geführt, dass die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus unvermindert fortbesteht. Auch nach Angaben der Bundesinnenministerin steht Deutschland weiterhin im unmittelbaren Zielspektrum islamistischer Terrororganisationen. Den Schutz der Bevölkerung dürfen wir deshalb nicht dem Zufall überlassen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, zur Verhinderung terroristischer Straftaten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört insbesondere, den vom Europäischen Gerichtshof im Urteil vom am 22. September 2022 eröffneten Rahmen zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen endlich zu nutzen. Zudem braucht der Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Daneben müssen die Sicherheitsbehörden auch potenzielle Terroristen – sogenannte Gefährder – verstärkt in den Blick nehmen.

Wir brauchen eine aktivere Rohstoffpolitik, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Mit unserem Antrag Deutschlands Rohstoffabhängigkeit reduzieren – Neue Rohstoffpartnerschaften auf den Weg bringen, heimische Rohstoffgewinnung stärken fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt die notwendigen Schritte einzuleiten. Diesen Antrag beraten wir in dieser Woche abschließend. Die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Rohstoffen ist vor allem für unsere gewerbliche Wirtschaft von existenzieller Bedeutung. Gerade vor dem Hintergrund der Folgen des russischen Angriffskriegs hat dieses Thema an Brisanz gewonnen. Die Ampel hat im Koalitionsvertrag verbesserte Rahmenbedingungen für die Erkundung heimischer Rohstoffe angekündigt, bisher aber kaum Initiative in diesem Bereich gezeigt. Es braucht ein größeres deutsches Engagement bei der Gewinnung von Rohstoffen im In- und Ausland, z.B. durch neue Rohstoffpartnerschaften und bessere gesetzliche Rahmenbedingungen.

Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen. Deutschland wird mit der Zunahme der illegalen Migration zunehmend überfordert. Die europäischen Nachbarländer nehmen im Schnitt deutlich weniger Geflüchtete auf. Die auch im europäischen Vergleich hohen Sozialleistungen in Deutschland ein wichtiger Faktor für Migration und insbesondere Sekundärmigration nach Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass eine dauerhafte Ungleichbehandlung von Asylbewerbern und Einheimischen bei der Sicherung des Existenzminimums nicht möglich ist. Aber es bestehen dennoch weiterhin Spielräume zur Leistungsabsenkung. Mit unserem Antrag fordern wir, diese Spielräume zu nutzen. Sie umfassen eine Verlängerung der Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von 18 Monaten auf 36 Monate; die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte als Regel. Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, soll nur das physische Existenzminimum gewährt werden. Weitere Maßnahmen runden unseren Forderungskatalog ab.

Vorteile von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen weiter nutzen, Wertschöpfung erhalten, Gesundheit und Umwelt schützen. Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind bestimmte chemische Substanzen, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften besonders langlebig sind. In der EU ist seit geraumer Zeit umstritten, ob diese Substanzen untersagt werden sollen. Am 13. Januar 2023 haben nun Fachbehörden aus Deutschland, Dänemark, der Niederlande, Norwegen und Schweden ein Dossier zur Beschränkung aller PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Ziel ist es, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS zu verbieten. Allerdings: Sehr viele Verfahren sind ohne PFAS nicht realisierbar, so z.B. in der Halbleiterindustrie, der Chipherstellung oder der Metallveredelung. Aber auch bei Medizinprodukten und bei Schutzausrüstungen für Feuerwehrleute sind PFAS unerlässlich. Bei professioneller Anwendung, in der ein sachgemäßer Umgang einschließlich der sicheren Entsorgung gewährleistet werden kann, besteht keine Gefahr für Mensch und Umwelt. Da Ersatzstoffe aktuell nicht vorhanden sind, hätte ein Komplettverbot der PFAS gravierende Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – fordern wir daher einen differenzierten, risikobasierten Ansatz.

Unterstützung für die Ukraine intensivieren – Industrie stärken – Produktion und Lieferung von Munition nachhaltig hochfahren. Der Deutsche Bundestag hat am 28. April 2022 mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen den Antrag „Frieden und Freiheit in Europa verteidigen – Umfassende Unterstützung für die Ukraine“ (Drs. 20/1550) gefasst. In diesem Beschluss forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter anderem auf, die Lieferung benötigter Ausrüstung an die Ukraine fortzusetzen und zu intensivieren. Während die Lieferung von Großgerät einschließlich erster Munitionspakete der Ukraine zu Erfolgen und Geländegewinnen verhalf, droht ihr nun zunehmend die Munition für die gelieferten Waffen auszugehen. Die EU-Staaten haben sich in Anbetracht dieser dramatischen Lage unter Zustimmung Deutschlands darauf geeinigt, der Ukraine innerhalb von 12 Monaten eine Million Schuss Artilleriemunition bereitzustellen. Seitdem ist von deutscher Seite die notwendige substanzielle Steigerung der Lieferung aus bestehenden Rahmenverträgen oder über europäische Beschaffungsprojekte – entgegen den Aussagen des Bundesministers für Verteidigung im März 2023 – ausgeblieben. Die Munitionsbestände der Bundeswehr sind nicht ausreichend und von der NATO-Vorgabe des 30-Tage-Vorrats sehr weit entfernt. Sie befinden sich auf einem bedrohlich niedrigen Niveau. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, endlich wirksame Maßnahmen zu treffen, um die deutsche Rüstungsindustrie zu stärken und die Produktion und Lieferung von Munition nachhaltig hochzufahren.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Verbesserung der Rückführung. 330.000 Asylsuchende sind 2023 nach Deutschland gekommen – eine Zunahme der Antragszahlen um über 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das ist ein Umfang von drei Großstädten, die in unser Land eingewandert sind und die unsere Kommunen aufnehmen und versorgen müssen. Nur etwas mehr als die Hälfte der Personen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, erhalten allerdings auch einen Schutzstatus bei uns. Wer das Asylsystem ohne Schutzgrund als Zugang nach Deutschland missbraucht, muss so schnell wie möglich in sein Heimatland zurückkehren. Deutschland schafft es aber nicht im Ansatz, Rückführungen im erforderlichen Umfang durchzuführen. Daher ist es überfällig, dass die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung vorlegt. Viele der darin enthaltenen Regelungen hatten CDU und CSU bereits 2019 gefordert, die Vorschläge waren allerdings noch am damaligen Koalitionspartner SPD gescheitert. Ein Großteil der jetzt eingebrachten Regelungen lag zudem bereits im April 2023 (als Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe) vor und wurde am 10. Mai 2023 auf dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt beschlossen. Es ist in der aktuellen Migrationskrise inakzeptabel, dass die Bundesregierung so lange für die Umsetzung längt getroffener Beschlüsse braucht. Die Maßnahmen im Gesetzentwurf werden dennoch bei weitem nicht ausreichen, um die Anzahl der Rückführungen im ausreichenden Umfang zu steigern. Bemerkenswert ist zudem, dass „auf den letzten Metern“ durch die Grünen noch Punkte in den Gesetzentwurf hereinverhandelt wurden, welche die positive Wirkung des Entwurfs weitgehend wieder aufheben: So soll der Staat verpflichtet werden, jedem Ausreisepflichtigen für das Verfahren einen anwaltlichen Vertreter beizuordnen. Das konterkariert das Ziel, Rückführungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Hingegen begrüßen wir, dass die Koalition mit diesem Gesetzentwurf auch einer Forderung der Union nachkommen und die Wartefrist für Analogleistungen – also die Anpassung der Asylbewerberleistungen auf das Bürgergeld-Niveau – in Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz von November – auf 36 Monate verlängert. Darüber hinaus werden Änderungen zur erleichterten Arbeitsaufnahme abgelehnte Asylsuchende (sog. Geduldete) umgesetzt.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Januar: Stat. Bundesamt gibt Inflationsrate Dezember und Gesamtjahr 2023 bekannt,
  • Januar: PK Vorstellung Tätigkeitsbericht zweite Laufzeit 2019–2023 der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs,
  • Januar: Kommunalkongress der Grünen-Bundestagsfraktion,
  • Januar: Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Inflation im Dezember 2023,
  • Januar: Eröffnung und Einweihung des Veteranenbüros der Bundeswehr durch Bundesverteidigungsminister Pistorius
  • /18. Januar: Konferenz des Zentralrates der Juden „Erinnern, um nicht zu vergessen“ zur Erinnerungskultur und Gedenkpolitik in Deutschland,
  • Januar: konstituierende Sitzung des hessischen Landtags mit Wahl des MP,
  • Januar: BK Scholz empfängt Karnevalisten aus ganz Deutschland,
  • Januar: BK Scholz nimmt an Trauerfeier für Beckenbauer in der Allianz-Arena teil,
  • -28. Januar: Internationale Grüne Woche,
  • Januar: Mitgliederversammlung Werteunion mit Abstimmung über Schritte zur Parteigründung.
  1. Außen/EU:
  • /16. Januar: Eurogruppe, Wirtschafts-/Finanzministerrat (Europäisches Semester 2024, Ukraine, Vorbereitung G20-Treffen, Wettbewerbsfähigkeit),
  • /16. Januar: Informeller Umweltministerrat (Anpassung und Resilienz, Kreislaufwirtschaft, gerechter Übergang),
  • -19. Januar: Weltwirtschaftsforum in Davos,
  • Januar: EU-KOM: Überarbeitung der Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat,
  • /18. Januar: Treffen des Nato-Militärausschusses.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Zur Halbzeit der Wahlperiode – Deutschland kann es besser.

Deutschland ist ein starkes Land. Doch Europa und unser Land befinden sich in schwierigen Zeiten. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der terroristische Angriff der Hamas gegen die israelische Bevölkerung bestimmen die Weltlage ebenso wie die Sicherheitslage in Deutschland. Der Klimawandel verlangt nach effizienten Antworten. Inflation, Rezession und Wohnungsnot stellen Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Zudem erleben wir eine neue Migrationskrise. In dieser Situation bräuchte Deutschland eine Bundesregierung, die politische Führung übernimmt. Doch der ständige Streit der Ampel-Koalitionäre liegt wie Mehltau auf dem Land.

In unserem dieswöchigen Leitantrag lenken wir den Blick auf unsere konstruktive parlamentarische Arbeit zur Halbzeit dieser Wahlperiode. Wir haben zu allen wichtigen Politikbereichen eine große Zahl an eigenen Vorschlägen erarbeitet. Wir stehen ein für eine solide und seriöse Haushaltspolitik, die die Vorgaben des Grundgesetzes achtet und kommende Generationen nicht zusätzlich belastet. In der Asyl- und Flüchtlingspolitik wollen wir Humanität und Ordnung wieder in Einklang bringen. Wir haben aufgezeigt, wie sich illegale Migration wirksam begrenzen lässt. Wir haben darauf gedrungen, die innere Sicherheit in Deutschland zu stärken und endlich wieder zur Priorität zu machen. Wir haben dargelegt, wie eine Wirtschafts-Wende hin zu mehr Wachstum gelingen, der Umstieg zum klimaneutralen Heizen technologieoffen, sozialverträglich und marktwirtschaftlich fortgesetzt, der Wasserstoffhochlauf beschleunigt und der Kohlenstoffkreislauf geschlossen werden kann. Wir fordern eine hervorragende Ausstattung für die Bundeswehr, um Deutschlands Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit herzustellen und im Sinne nachfolgender Generationen achten wir wie keine andere Fraktion auf nachhaltige Finanzen.

Wir werden diese Arbeit auch in den kommenden zwei Jahren fortsetzen und damit zeigen: Deutschland kann es besser!

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Vereinbarte Debatte zum 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Debatte findet anlässlich des Tages der Menschenrechte statt, der jährlich am 10. Dezember begangen wird. Vor 75 Jahren verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie bildet das Fundament liberaler Demokratien und die Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes. Die Durchsetzbarkeit internationaler und europäischer Menschenrechtskonventionen steht in Anbetracht des Systemwettbewerbs zwischen liberalen Demokratien und autokratischen Staaten vor besonderen Herausforderungen, der Schutz der universellen Menschenrechte ist mehr denn je eine Aufgabe. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe wird im ersten Halbjahr 2024 auf Initiative unserer Fraktion den Schwerpunkt seiner Arbeit darauf richten. Am 29. November 2023 fand aus Anlass des 75. Jahrestages der Kongress unserer Fraktion mit dem Titel „Menschenrechte – Fundament der Weltordnung“ statt.

Studierende finanziell entlasten – Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau wieder zu einem geeigneten Instrument der Studienfinanzierung machen. Studierende, die einen KfW-Studienkredit in der Niedrigzinsphase und im Zuge der pandemiebedingten Notlage abgeschlossen haben, geraten aktuell durch enorme Zinsanstiege in existentielle finanzielle Nöte. Nach Auskunft der Bundesregierung wurden zwischen Januar 2022 und Juni 2023 insgesamt 19.534 Darlehen zugesagt. Der Zinssatz hat sich in der Amtszeit von Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger aber mehr als verdoppelt. Lag der Zinssatz bei Neuverträgen im Oktober 2021 noch bei 3,76 Prozent, ist er zum 1. Oktober 2023 auf 9,01 Prozent gestiegen. Besonders hart trifft diese Entwicklung Studierende mit Bestandsverträgen und variablem Zinssatz. Teilweise müssen Studenten monatlich bis zu 300 EUR nur an Zinsen zahlen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich um die Lösung des Problems der Studierenden zu kümmern und den Betroffenen zu helfen. Die Bundesregierung muss darauf hinzuwirken, dass für bestehende wie neue Verträge des KfW-Studienkredites eine feste Zinsbindung gilt. Sie muss dem Deutschen Bundestag detailliert und fortlaufend über den Verhandlungsfortschritt mit der KfW unterrichten.

Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus: Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation. In der 19. Wahlperiode hat die vom damaligen Bundesinnenminister Seehofer eingesetzte Unabhängige Kommission Antiziganismus „Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation“ einen umfangreichen Bericht vorgelegt. Über diesen Bericht beraten wir in dieser Woche im Plenum. Wir haben zusammen mit den Ampel-Fraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht. In diesem Antrag gehen wir auf die zentralen Empfehlungen des Berichts ein und erkennen das Unrecht, das den Sinti und Roma in der deutschen Geschichte angetan wurde, an.

Politischen Islamismus wirksam bekämpfen – Ausländische Einflussnahme auf deutsche Muslime zurückdrängen. Deutschland ist ein weltoffenes Land. Nach Jahrzehnten der Einwanderung hat heute ein Viertel der Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Diese kulturelle Vielfalt kann ein Gewinn für uns alle sein, wenn sie friedlich und auf dem Boden der deutschen Gesetze, insbesondere des Grundgesetzes, verläuft. Dennoch müssen wir uns bewusstwerden, dass ausländische Staaten aus ihren Ländern stammende Migranten zunehmend als Instrument der Einflussnahme nutzen: So warnt etwa der Bundesverfassungsschutz vor „Aktivitäten türkischer Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden durch Einflussnahmeversuche auf türkeistämmige Gemeinschaften in Deutschland, die auch Auswirkungen auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess in der deutschen Gesellschaft insgesamt haben können“ (Verfassungsschutzbericht 2022; S. 300 f.). Aufgrund der Pläne der Ampel-Bundesregierung zur noch leichteren Einbürgerung, insbesondere unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit, droht perspektivisch eine Verschärfung dieser Entwicklung. Ausländische Staaten können auch Religion zur illegitimen Beeinflussung der in Deutschland lebenden Migranten instrumentalisieren. In Deutschland gibt es keine Staatskirche (Artikel 140 des Grundgesetzes i.V.m. Artikel 137 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung). Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich bewusst entschieden, diese mittlerweile über 100 Jahre alte deutsche Verfassungstradition beizubehalten. Wenn das Grundgesetz also richtigerweise eine deutsche Staatskirche ausschließt, dann sind die Aktivitäten ausländischer Staatskirchen oder auf ähnlich enge Weise mit dem Herkunftsstaat verbundener Religionsgemeinschaften in unserem Land erst recht kritisch zu sehen. Der deutsche Staat muss sicherstellen, dass ausländische Regierungen hierzulande nicht über religiöse Einflussmöglichkeit verfügen, die dem deutschen Staat selbst Kraft der Verfassung zurecht verwehrt ist. Mit unserem Antrag schlagen wir eine Reihe von dringend erforderlichen Maßnahmen vor, um diesem Ziel näher zu kommen.

Auch im Ruhestand motiviert und mit Potenzial – Arbeitsmarkt für unsere pensionierten Soldaten öffnen. Vor allem bei Fachkräften mit Berufsausbildung oder Studium stellt das Institut der Deutschen Wirtschaft eine immer größere Lücke zwischen dem Bedarf und dem vorhandenen Angebot an geeigneten Kandidaten fest. Der demographische Wandel wird diese Entwicklung noch weiter verschärfen. Unser Land kann es sich nicht leisten, geeigneten und motivierten Fachkräften den Weg in den Arbeitsmarkt zu versperren. Das gilt für alle Altersstufen. Auch Rentner und Pensionäre wollen häufig im Berufsleben aktiv bleiben, zumal sie mit ihrem umfangreichen Erfahrungsschatz einen unersetzbaren Mehrwert bieten. Wer im Ruhestand erwerbstätig ist und Gehalt hinzuverdient, sollte daher möglichst nicht mit Verlusten bei seinen Renten- und Pensionsbezügen sanktioniert werden. Für Rentner wurden die Hinzuverdienstgrenzen bereits abgeschafft: Wer eine Altersrente bezieht, kann ohne Kürzung seiner Bezüge Geld verdienen. Bei pensionierten Berufssoldaten ist die Lage anders. Sie sind zum Teil mit 55 Jahren im Ruhestand, etwa bei Unteroffizieren (vgl. § 45 Abs. 2 Nr. 5 SG). Sie haben eine exzellente Ausbildung und langjährige Erfahrung der Menschenführung. Inkohärente Regelungen bei Hinzuverdienstgrenzen machen eine berufliche Tätigkeit für sie allerdings oftmals unattraktiv. Mit unserem Antrag schlagen wir eine Reihe von Reformen vor, um das Potenzial pensionierter Berufssoldaten besser für den Arbeitsmarkt zu nutzen.

Mit unserem Antrag Geldwäsche, Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben, Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen und Zollpolizei schaffen greifen wir mehrere Punkte des im Zuge des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes eingebrachten Antrags „Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen“ sowie unseres Entschließungsantrags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen/FIU) auf. Darüber bringen wir eine Vielzahl neuer Forderungen ein. Insbesondere fordern wir, eine Zollpolizei zu schaffen und diese mit den erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen auszustatten. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sanktionen effektiv durchgesetzt und die Bekämpfung der Geldwäsche erleichtert wird. Parallel debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Wir debattieren unseren Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen. Im Nachweisgesetz ist vorgesehen, dass die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen sind. Das umfasst auch Angaben über betriebliche Altersversorgung. Dieses Schriftformerfordernis schafft Bürokratie für die Arbeitgeberseite, die vermieden werden könnte. Die europäische Nachweisrichtlinie würde die Übersendung wesentlichen Arbeitsbedingungen auch in elektronischer Form zulassen. Die Ampel hat die Gelegenheit verstreichen lassen, die Übermittlung von Arbeitsbedingungen zu modernisieren. Mit unserem Gesetzentwurf setzten wir am Text der EU-Richtlinie an und übertragen diesen ins deutsche Recht. Es verbleibt eine Wahlmöglichkeit, ob die Schriftform oder elektronische Form gewählt wird. So leisten wir einen aktiven Beitrag zum Bürokratieabbau.

In dieser Woche beraten wir unseren Antrag Die Hisbollah als verlängerten Arm des Iran entschlossen bekämpfen – Stabilität und Demokratie im Libanon unterstützen. Die Hisbollah ist der verlängerte Arm und der Musterschüler Irans im Nahen und Mittleren Osten: Ein steter Dorn in der Flanke Israels, Erfüllungsgehilfe Russlands in Syrien, globaler Waffenschmuggler und Terrorexporteur. Im Libanon ist die Hisbollah ein nicht enden wollender Albtraum: Jeglicher politischer Fortschritt scheitert an der Miliz, die den Staat am liebsten genau so schwach hat, wie er zurzeit ist. Hinzu kommt die Verschärfung der Lage seit den Terrorangriffen auf Israel vom 7. Oktober. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich endlich entschlossen gegen die Hisbollah zu stellen. Der Libanon ist viel zu wichtig, um ihn aufzugeben. Die Sicherheits- und Migrationsrisiken aus dem Libanon heraus sind gewaltig, ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf die Region.

Unseren Antrag Hunger bekämpfen – Entwicklungspolitische Anstrengungen zur weltweiten Ernährungssicherheit stärken beraten wir in dieser Woche erstmalig im Plenum. 2022 waren weltweit 735 Millionen Menschen von Hunger und Ernährungsunsicherheit betroffen. Die Zahlen sind – nach großen Erfolgen in den Jahren zuvor – durch die Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wieder drastisch gestiegen. Es ist absehbar, dass das Ziel der Agenda 2030, bis zum Ende dieses Jahrzehnts eine Welt ohne Hunger zu schaffen, nicht erreicht werden kann. In dieser Situation kürzt die Bundesregierung im Haushalt Mittelansätze für die weltweite Ernährung und stellt sich zudem Innovationen in der Agrarwirtschaft wie etwa der Genschere entgegen. Und das, obwohl diese einen großen Beitrag zur Sicherung der Welternährung leisten können. Hunger zu bekämpfen ist auch in unserem ureigenen Interesse, denn Hunger ist auch eine maßgebliche Fluchtursache, wie das Jahr 2015 eindrücklich gezeigt hat.

In dieser Sitzungswoche befassen wir uns abschließend mit vier grundlegenden Anträgen zum Thema Barrierefreiheit, Teilhabe und Inklusion – über alle Lebensbereiche hinweg. Trotz vieler Maßnahmen und Programme der letzten Bundesregierungen – z.B. das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die „Initiative Sozialraum Inklusiv“ – gilt es, noch gezielter auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene den Sozialraum inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Daher greift unser Antrag Mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum anhand der Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention verschiedene als besonders wichtig anzusehende Lebensbereiche heraus und fordert Verbesserungen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Mobilität, Bauen und Wohnen, Gesundheit, Digitalisierung, Katastrophenschutz, aber auch Bewusstseinsbildung und politische Partizipation. Darüber hinaus fordern wir, das schon mehrfach angekündigte „Bundesprogramm Barrierefreiheit“ seitens der Bundesregierung endlich umzusetzen. Mit unserem weiteren Antrag Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern stellen wir fest: Die Bundesregierung hat auch nach fast zwei Jahren im Amt noch keine messbaren Fortschritte bei Barrierefreiheit im Nahverkehr erzielt. Und das, obwohl sich die Ampelkoalition im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, ein Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen. Zwar hat die Bundesregierung mit der „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit auch im Mobilitätssektor geschaffen. Die Maßnahmen im von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunktepapier sind ohne konkrete Umsetzungsperspektive formuliert. Mit unserem Antrag formulieren wir deshalb 20 Forderungen mit dem Ziel, die Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr zu verbessern: Für die stufenfreie Erreichbarkeit von Verkehrsmitteln, taktile Leitstreifen für sehbehinderte Menschen im Fußbodenbelag, Induktionsschleifen für hörbehinderte Menschen und Informationen in Leichter Sprache. Barrierefreiheit darf nicht nur auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, sondern auch auf Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ausgerichtet werden. Dafür braucht es mehr Anstrengungen von öffentlichen und privaten Anbietern. In unserem dritten Antrag Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen – Barrierefreiheit als Qualitätsstandard verankern legen wir dar: Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Reisen und Urlaub, aber auch damit einhergehende Kulturangebote, sind ein wichtiges Element dieser Teilhabe. Barrierefreiheit soll zu einem Qualitätsmerkmal des Deutschlandtourismus bei Reisezielen und Kulturstätten werden. Barrierefreie Angebote nützen auch Familien mit kleinen Kindern und Kinderwagen, Personen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen und älteren Menschen. Mit unserem Antrag, den wir in erster Lesung beraten, fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, eine langfristige Finanzierung des Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ sicherzustellen. Zusammen mit den Bundesländern wollen wir auf bundesweit einheitliche, für die Tourismuswirtschaft einfach handhabbare Kriterien dieses Systems hinzuwirken. Außerdem soll die Bundesregierung in Abstimmung mit Behindertenverbänden, der Tourismuswirtschaft, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern Konzepte entwickeln, wie entlang der gesamten touristischen Leistungskette Barrierefreiheit zum Standard gemacht und fester Bestandteil von Tourismuskonzepten werden kann. Schließlich debattieren wir abschließend unseren Antrag Kultur ohne Barrieren für alle zugänglich machen – Inklusion ist Handlungsauftrag. Im 21. Jahrhundert muss Deutschland als Kulturnation den Anspruch haben, Kulturangebote mindestens barrierearm zugänglich und die aktive Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen sichtbarer zu machen. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung u.a. auf, den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Kultur umzusetzen. Wir fordern eine Datenbank mit barrierefreien Kulturangeboten sowie die Bundesinitiative Barrierefreiheit um den Bereich Kultur zu ergänzen und Inklusionsprojekte auch in reguläre Förderprogramme des Bundes zu integrieren. Für uns als CDU/CSU-Fraktion ist es wichtig, das Thema Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen stärker in den Blick zu nehmen. Das betrifft auch den Kultur- und Medienbereich, wo es zwar Fortschritte, aber leider immer noch große Defizite gibt. Bislang bleibt es bei Lippenbekenntnissen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth.

Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital. Die Bundesregierung plant eine Novelle des Postgesetzes und hat kürzlich den Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Das derzeitige Postgesetz gilt seit 1997 bis auf wenige Ausnahmen unverändert. Der Antrag legt unsere Forderungen für die Reform des Postgesetzes dar. Wir wollen insbesondere die Regulierung im Postwesen auf das Notwendige begrenzen und Postmärkte, in denen der Wettbewerb funktioniert, aus der sektorspezifischen Regulierung entlassen. Die Paketbranche wollen wir aus dem gesondert regulierten Universaldienst grundsätzlich in den freien Markt entlassen, zugleich aber die Arbeitsbedingungen dort verbessern. Den Briefmarkt hingegen wollen wir in der sektorspezifischen Regulierung belassen. Den Fokus für die Qualitätsvorgaben für den Universaldienst wollen wir hingegen von einer möglichst schnellen zukünftig auf eine möglichst zuverlässige Zustellung von Briefsendungen legen. Briefsendungen sollen innerhalb von drei Werktagen nach Einwurf ihren Bestimmungsort erreichen. Die Laufzeitvorgabe soll künftig im Schnitt von 99 Prozent der Sendungen nicht überschritten werden dürfen. Dieser Wert soll nicht mehr im gesamten Bundesgebiet und im Jahresdurchschnitt, sondern in einem von der Bundesnetzagentur festgelegten Zustellgebiet im Quartalsdurchschnitt erreicht werden. Die Briefzustellung soll künftig an fünf Tagen in der Woche erfolgen. Zum Universaldienst soll künftig auch das Anbieten einer rudimentären Möglichkeit der digitalen Nachverfolgbarkeit von Briefsendungen gehören.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes. Infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 ist der Haushalt 2023 offenkundig verfassungswidrig. Um die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts 2023 wiederherzustellen, soll ein Nachtragshaushalt verbunden mit einer sog. Notlagenerklärung nach Art. 115 GG Abs. 2 Satz 6 und 7 Grundgesetz eingebracht und verabschiedet werden. Die Schuldenbremse wird also von der Ampelmehrheit erneut ausgesetzt. Die erneute Aussetzung der Schuldenbremse (Notlagenerklärung) für das Jahr 2023 war im Koalitionsvertrag der Ampel bisher eigentlich ausgeschlossen, der Bundesfinanzminister wollte sie mit allen Mitteln vermeiden. Sie ist dennoch die einzig verbliebene Möglichkeit, die von der Ampel selbstverursachte Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2023 noch zu heilen. Die sog. Notlagenerklärung ist durch das Urteil erzwungenermaßen konstruiert, um den Verfassungsbruch zu legitimieren. Zudem ist die rückwirkende Erklärung einer Notlage so in der Verfassung nicht vorgesehen. Sie bedeutet einen sehr harten Eingriff in das Budgetrecht des Parlaments.

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023). Aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 muss die Bundesregierung ihre gesamte Haushaltsplanung überarbeiten und verfassungsfest machen. Dazu dient der Nachtragshaushalt inkl. dem Antrag auf „Aussetzen der Schuldenbremse“ (s.o.). Die Überarbeitung der bisherigen Haushaltsplanung infolge des Urteils gilt aber ebenso für den Haushalt 2024. Hierzu steht noch ein gesondertes parlamentarisches Verfahren aus.

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz). Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. Der grundsätzlichen Zielrichtung des Gesetzentwurfes ist zuzustimmen. Allerdings fehlen wichtige Bestandteile, wie etwa ein Maßnahmenpaket, das Ärzte bei der Digitalisierung unterstützt – ebenso wie die angekündigte Nutzerorientierung. Darüber hinaus bleibt der Gesetzentwurf hinter den Möglichkeiten, die die Telemedizin und die Digitalisierung bereits heute bieten, zurück.

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz). Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Auch hier ist die grundsätzliche Zielrichtung des Entwurfes unterstützenswert. Jedoch ist der Gesetzentwurf wenig ambitioniert. Möglichkeiten zur Einbindung weiterer Sozialdatenbestände bleiben unberücksichtigt, die Nutzung von KI-Anwendungen wird somit erschwert. Ohnehin bleibt die konkrete Verknüpfung mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum offen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Dezember: BK Scholz nimmt auf Einladung des Zentralrats der Juden am Gemeindetag unter dem Motto „Gemeinsam leben“ teil und hält ein Grußwort (14. Dezember: Eröffnung mit BPräs Steinmeier, 15. Dezember: MP Wüst und BM Baerbock),
  • Dezember: OB-Stichwahl in Pirna,
  • Dezember: BVerfG-Urteil zur Bundestagswahl in Berlin.
  1. Außen/EU:
  • -12. Dezember: Präsidentschaftswahl in Ägypten (al-Sisi kandidiert für dritte Amtszeit; Wahlergebnis soll am 18. Dezember verkündet werden),
  • /12. Dezember: Konferenz 75 Jahre Allgemeine Menschenrechtserklärung in Genf,
  • Dezember: geplanter Abschluss der Weltklimakonferenz (COP28) in Dubai,
  • Dezember: Rat für Allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung ER, Europäisches Semester, Rechtsstaatlichkeitsdialog Erweiterung),
  • Dezember: EU-Westbalkangipfel mit BK Scholz (Ukraine, Ernährungssicherheit, Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie EU-Beitrittsperspektive),
  • Dezember: Weltflüchtlingsforum des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR in Genf,
  • /15. Dezember: Europäischer Rat (Lage in der Ukraine, Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau, Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens, Lage im Nahen Osten, Migration),
  • Dezember: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • Dezember: Parlamentswahlen in Serbien.

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Kalender – Kommende Termine

19.03.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
20.03.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
21.03.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
22.03.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
23.03.202419:00 - Uhr | Konzert Ev. Posaunenchor in Hofheim
24.03.202419:00 - Uhr | Irish Spring in Parktheater, Bensheim
26.03.202409:00 - Uhr | Gespräch Bürgermeister Milan Maplassary in Birkenau
26.03.202411:00 - Uhr | Besuch Firma Loroch in Mörlenbach
26.03.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
28.03.202420:00 - Uhr | Jagdgenossenschaft in Bensheim-Zell
02.04.202411:00 - Uhr | Eröffnung der Spargelsaison in Lampertheim
08.04.202413:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
11.04.202407:30 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin

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