Aktuelles aus Berlin

Bericht des Vorsitzenden Friedrich Merz MdB, Vorsitzender Zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 17. Dezember 2024

I.            Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag der Woche „Politikwechsel für Deutschland – Soziale Marktwirtschaft statt grüner Planwirtschaft“.

In der aktuellen Wahlperiode hat sich die wirtschaftliche Lage Deutschlands drastisch verschlechtert. Dies lässt sich an den wirtschaftlichen Kennzahlen (zwei Jahre Rezession, voraussichtlich Stagnation 2025) festmachen. Im internationalen Vergleich ist Deutschland Schlusslicht unter den G7-Staaten. Insbesondere die Industrieproduktion hat sich nach Corona nur kurz erholt und nimmt seither stetig ab. Deutsche Unternehmen investieren immer mehr im Ausland anstatt im Inland. Zahlreiche große Unternehmen kündigen Stellenabbau an. Die Arbeitslosenzahlen steigen.

Die Regierung Scholz konnte sich weder auf eine realistische Lageeinschätzung noch auf wirksame Maßnahmen einigen. Statt Reformen entschied sich die Ampel inmitten der größten Energiekrise der Nachkriegszeit gegen eine Weiternutzung der Kernkraftwerke und sorgte mit ihrer Energiepolitik für hohe Strompreise. Das „Bürgergeld“ setzt keine Arbeitsanreize und belastet den Bundeshaushalt. Das Heizungsgesetz verunsichert Bürger und Gewerbe. Die Bürokratie hat immens zugenommen: Laut Normenkontrollrat ist der laufende Erfüllungsaufwand seit 2021 von ca. 11 auf 27 Mrd. Euro gestiegen. 

Statt einer „transformativen Angebotspolitik“ für einige Wenige setzen wir auf eine Wirtschaftspolitik für Alle. Anstatt Subventionen für einzelne Bereiche brauchen wir Steuersenkungen und Entlastungen für die gesamte Wirtschaft. Die Wirtschaftsinstitute weisen zunehmend darauf hin, dass Deutschland nicht nur unter einer konjunkturellen, sondern einer strukturellen Schwäche leidet. Deshalb sind jetzt auch strukturelle Änderungen notwendig. Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wieder erhöhen, um mehr Wachstum für mehr Wohlstand zu erreichen. Dazu schlagen wir eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, u.a.:

  • Wir wollen das Unternehmertum fördern und die Bürokratie abbauen mit einem Belastungsmoratorium auf nationaler und europäischer Ebene. Wir schaffen eine „Gründerschutzzone“, in der Unternehmen in der Startphase von Bürokratie befreit werden. Wir wollen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, den Abschluss von Freihandelsabkommen intensivieren und das Mercosur-Abkommen ratifizieren.
  • Die Unternehmenssteuerbelastung wollen wir senken, indem wir insbesondere die Steuern auf thesaurierte Gewinne schrittweise auf 25 Prozent senken sowie die Agrardieselrückvergütung für Land- und Forstwirte wieder einführen.
  • Wir wollen Anreize für Beschäftigung und zur Arbeitsaufnahme stärken, indem wir die Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte und die ersten 2.000 Euro Arbeitseinkommen im Monat für Rentner steuerfrei stellen und das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzen.
  • Wir wollen Deutschland wieder wettbewerbsfähig machen, u.a. mit einer neuen Energie-Agenda, die dafür sorgt, dass die Kosten der Energiewende deutlich sinken.

Deutschland soll wieder international wettbewerbsfähig werden, seine industrielle Basis nicht weiter verlieren und gute Arbeitsplätze sichern.

Unser Leitantrag der Woche „Politikwechsel für Deutschland – Sicherheit vor Ort, im Alltag und in der Nachbarschaft – Für starke Sicherheitsbehörden und leistungsfähige Justiz“.

Die innenpolitische Bilanz nach drei Jahren Regierung Scholz ist verheerend. Die Sicherheitslage wird seit Ende 2021 immer schlechter. Die Kriminalität hat landesweit zugenommen: Um 11,5 Prozent im Jahr 2022 und weitere 5,5 Prozent im Jahr 2023. Die Straßenkriminalität breitet sich aus, die politisch motivierte Kriminalität ist in vielen Bereichen sprunghaft angestiegen. Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte, aber auch auf Ehrenamtliche und Politiker häufen sich. Die Ausländerkriminalität nimmt rasant zu, allein im letzten Jahr gab es 17,8 Prozent mehr Straftaten. Besondere Sorge bereitet uns die Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen, die 43 Prozent mehr Straftaten gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 verübt haben. Auch Extremismus und Antisemitismus nehmen immer erschreckendere Ausmaße an. In diesem Jahr begehen Islamisten zwei furchtbare Terroranschläge in Mannheim und Solingen. Kalifats-Demonstranten ziehen durch Hamburg. In Berlin beherrschen antisemitische Hetzer ganze Stadtviertel.

Die innere Sicherheit muss wiederhergestellt werden. Dafür benötigen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zeitgemäße Befugnisse, ausreichend Personal für mehr Präsenz in der Öffentlichkeit und das volle Vertrauen von Politik und Gesellschaft. Unsere wichtigsten Forderungen sind:

  • Für Sicherheit im Alltag und in der Nachbarschaft ist mehr Präsenz der Polizei auf den Straßen und der Ausbau des Videoschutzes an öffentlichen Gefahrenorten erforderlich. Das Cannabis-Gesetz wird zurückgenommen.
  • Wir stärken insbesondere den Schutz vor allem von Frauen, älteren Menschen, Kindern und Menschen mit Behinderungen vor Gewalttaten, häuslicher Gewalt und Missbrauch. Straftaten mit Messern sind deutlich härter zu bestrafen. Im Strafrecht soll überdies gelten: Gleiche Rechte, gleiche Verantwortung. Künftig soll auf alle Heranwachsende das allgemeine Strafrecht Anwendung finden.
  • Unsere Sicherheitsbehörden erhalten angemessene Befugnisse gegen Straftaten im Internet, gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Dazu gehört vor allem eine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen samt Port-Nummern.
  • Gegenüber Islamismus und Antisemitismus sowie Rechts- und Linksextremismus gilt eine Null-Toleranz-Strategie. Extremisten und Antisemiten dürfen nicht eingebürgert werden. Extremistische und antisemitische Straftäter verlieren künftig ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.
  • Wir stehen für Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden. Angriffe auf diejenigen, die uns schützen, werden härter bestraft.
  • Mit einem neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ statten wir die Gerichte und Staatsanwaltschaften besser aus und beschleunigen die Gerichtsverfahren. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen.

Deutschland braucht eine klare, konsequente Politik der inneren Sicherheit, die Bürgerinnen und Bürger schützt und Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellt.

Unser Leitantrag der Woche „Politikwechsel für Deutschland – Illegale Migration stoppen, humanitäre Verantwortung erfüllen“

Seit dem Amtsantritt der Regierung Scholz im Dezember 2021 wurden in Deutschland rund 776.000 Asylerstanträge gestellt. Zusätzlich sind rund 1,2 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Diese Zahlen unterstreichen das Ausmaß der schweren Migrationskrise. Die irreguläre Migration überschreitet nicht nur die Integrationsfähigkeit unseres Landes, sondern hat auch gravierende Auswirkungen auf die innere Stabilität und Sicherheit der Gesellschaft. Die Belastungsgrenze ist in vielen Kommunen längst überschritten. Wirksames Gegensteuern der Bundesregierung bleibt dennoch bis heute aus.

Deutschland muss die Kontrolle über die Zuwanderung zurückgewinnen, um die Stabilität des Gemeinwesens und die innere Sicherheit zu bewahren. Eine neue Bundesregierung muss daher von erstem Tag an entschlossen handeln. Sie muss eine grundsätzliche Wende in der Migrationspolitik einleiten. Unsere zentralen Maßnahmen umfassen:

  • Zurückweisung von Migranten an den deutschen EU-Binnengrenzen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können.
  • Einführung von Asylverfahren in sicheren Drittstaaten, um das Schlepperunwesen zu zerschlagen.
  • Verschärfte Abschiebungsregeln insbesondere für Straftäter und Gefährder, einschließlich Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien.
  • Wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen, einschließlich des baulichen und technischen Grenzschutzes.
  • Eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte und ein Vorrang von Sachleistungen zur Reduktion von Fehlanreizen. Für Ausreisepflichtige werden die Sozialleistungen an dem von Gerichten aufgestellten Grundsatz „Bett, Brot und Seife“ ausgerichtet und sehen, wo immer möglich, einen gänzlichen Leistungsausschluss vor.
  • Stärkung der Integration durch verpflichtende Vereinbarungen, klare Erwartungshaltung und ein Ende der Expresseinbürgerung der Ampel.

Wir setzen auf eine konsequente und humane Migrationspolitik, die illegale Zuwanderung stoppt und Kapazitäten für gelingende Integration schafft.

II.          Die Woche im Parlament

1.   Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Mit unserem Antrag Die Mittel aus dem Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Renten-überleitung den Betroffenen zugutekommen lassen reagieren wir auf die unzureichende Umsetzung des Härtefallfonds durch die ehemalige Ampel-Regierung. Viele Betroffene erhielten trotz berechtigter Ansprüche bisher keine oder keine ausreichende Unterstützung. Zum Hintergrund: Noch unter der letzten unionsgeführten Bundesregierung wurde die Bereitstellung des Fonds beschlossen. Der Bund sollte 1 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, die Länder sollte die gleiche Summe beisteuern. Aber die ehemalige Ampel-Regierung kürzte diese Mittel auf 500 Mio. Euro. Der von der Ampel-Regierung auf den Weg gebrachte Härtefallfonds „auf Sparflamme“ wurde auch aufgrund von kurzen Antragsfristen nur von einem Bruchteil der Betroffenen in Anspruch genommen. Die Frist für die Antragsstellung lief bereits zum 30. September 2023 bzw. zum 1. Januar 2024 aus. So hatten die meist hochbetagten Betroffenen viel zu wenig Zeit, um Beratung in Anspruch zu nehmen oder einen Antrag auf Leistungen aus dem Fonds zu stellen. Von den vom Bund für den Fonds bereitgestellten 500 Mio. Euro wurden 416 Mio. Euro noch nicht verwendet. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb, den Fonds wieder zu öffnen und Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote auszubauen.

In dieser Woche beraten wir zwei Gesetzentwürfe in abschließender zweiter und dritter Lesung, die der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts dienen: Den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) sowie für ein Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes. Diese bringen wir gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP ein. Mit dieser Änderung des Grundgesetzes werden wir bestimmte Strukturprinzipien des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festschreiben. Dies betrifft: Den Status des BVerfG als Verfassungsorgan; den Schutz der Grundstruktur des Gerichts, also die Gliederung in zwei Senate und die Zahl der Richter (8 pro Senat); die Amtszeit (12 Jahre) und die Altersgrenze (68 Jahre) der Bundesverfassungsrichter, sowie den Ausschluss der Wiederwahl von Bundesverfassungsrichtern, sowie die Fortführung der Amtsgeschäfte nach Ablauf der Amtszeit bis zur Wahl eines Nachfolgers. Darüber hinaus schreiben wir die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts im Grundgesetz fest. Dabei stellen wir auch klar, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, ein vom BVerfG für nichtig erklärtes Gesetz erneut – in verfassungsgemäßer Form – in Kraft zu setzen. Überdies schreiben wir die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts fest – so wie andere Verfassungsorgane auch, gibt das BVerfG sich eine Geschäftsordnung. Zur krisenfesten Gestaltung der Richterwahl nehmen wir eine Öffnungsklausel in Grundgesetz auf. Damit wird der Gesetzgeber ermächtigt, das Recht zur Wahl von Verfassungsrichtern vom Bundestag auf den Bundestag und umgekehrt übergehen zu lassen, wenn in einem der beiden Wahlorgane eine Sperrminorität von mehr als einem Drittel besteht, welche die Wahl von Verfassungsrichtern tatsächlich blockiert. Eine entsprechende einfachgesetzliche Regelung wird in § 7a BVerfGG eingefügt. Unserer Fraktion war wichtig, dass wir die Resilienz des Verfassungsgerichts stärken, dessen Status und Befugnisse aber unangetastet lassen. Dem wird der mit den Ampel-Fraktionen gefundene Kompromiss gerecht. Es werden lediglich Regelungen, die aktuell im einfachgesetzlich im BVerfGG normiert sind, verfassungsrechtlich gesichert. Inhaltlich ändert sich nichts, aber die Vorgaben sind zukünftig nur noch mittels verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat änderbar.

In dieser Woche beraten wir erstmalig unseren Antrag Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie durch den Deutschen Bundestag verabschieden. Darin fordern wir, dass der Bundestag eine aktive Rolle bei der Gestaltung und Kontrolle der deutschen Nachhaltigkeitsziele übernimmt. Diese sind in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie niedergelegt, welche bisher allein von der Bundesregierung beschlossen wird – ohne umfassende parlamentarische Beteiligung. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen der Strategie auf alle Lebensbereiche darf das Parlament nicht länger nur Zuschauer sein. Durch die Verabschiedung der Nachhaltigkeitsstrategie durch das Parlament schaffen wir mehr Legitimation, Transparenz und Teilhabe. Mit unserem Antrag schlagen wir überdies vor, dass der Fortschritt der Nachhaltigkeitsstrategie künftig durch den Bundestag kontrolliert wird. Dazu soll ein Parlamentarischer Beirat für Nachhaltigkeit eingerichtet werden. Zudem fordern wir die Einführung einer jährlichen Nachhaltigkeitswoche im Deutschen Bundestag. In dieser Woche soll der Fortschritt der Strategie unter aktiver Beteiligung der jeweils zuständigen Bundesminister beraten werden. Wirtschaftliche Entwicklung, Umweltschutz und soziale Verantwortung sollen in Einklang stehen.

Küstenschutz verbessern – Naturkatastrophen rechtzeitig vorbeugen. Neben vielen anderen Großschadensereignissen wie der Ahrtalflut oder Waldbränden sind auch die deutschen Nord- und Ostseeküsten immer wieder von Katastrophenereignissen betroffen. Zuletzt brachte die Sturmflut an der Ostseeküste in der Nacht vom 20. auf den 21. Oktober 2023 unzählige Menschen um ihre Existenz. Diese Naturkatastrophen legen die Schwachstellen unseres Regelungssystems offen. Wir fordern daher eine Stärkung des Küstenschutzes durch erhöhte Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sowie eine Erweiterung des Förderzwecks. Die Vorgaben für Ausgleichsvorhaben bei Eingriffen in den Naturhaushalt müssen gelockert und finanzielle Hilfen bei länderübergreifenden Katastrophenlagen schneller bereitgestellt werden. Zudem setzen wir uns für den Ausbau von Warnsystemen und eine Angebotspflicht für Elementarschadensversicherungen ein, um die Bevölkerung besser zu schützen und abzusichern.

In dieser Sitzungswoche befassen wir uns mit zwei Anträgen zu aktuellen außenpolitischen Themen: Mit unserem Antrag Russlands neuen Akteuren in Afrika entschieden entgegentreten werfen wir ein Schlaglicht auf Russlands Afrikapolitik. Diese schadet deutschen und europäischen Interessen direkt, strategisch und umfassend. Leider gelang es Russland nach der „Reorganisation“ der Wagner-Gruppe, seine Afrika-Strukturen zu erhalten und weiterhin Rohstoffausbeutung, Einfluss und Waffenhandel in Afrika aufrechtzuerhalten. Das Ziel deutscher Außenpolitik muss es sein, den Fußabdruck Russlands in Afrika zu verringern. Mit unserem Antrag Die demokratischen Kräfte in Venezuela stärken und den Wählerwillen des venezolanischen Volkes anerkennen nehmen wir das Maduro-Regime in Venezuela in den Blick. Als enger Verbündeter Russlands destabilisiert Venezuela die Region, verletzt systematisch die Menschenrechte und ist eine wesentliche Ursache des anhaltenden Flüchtlingsstroms nach Nord- und Südamerika. Wir fordern daher, die demokratische Opposition in Venezuela gezielt zu stärken. Dabei setzen wir auf internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den USA, die durch Migration und eine große venezolanische Community unmittelbar betroffen sind. Wir treten klar für Solidarität mit den demokratischen Kräften in Venezuela ein. Die Regierung von Bundeskanzler Scholz hingegen hat in der Lateinamerikapolitik bisher keine nennenswerten Initiativen ergriffen. Mit unserem Antrag nehmen wir eine klare Haltung gegen autoritäre Regime ein und zeigen auf, wie Deutschland einen Beitrag zur Stabilisierung der Region leisten kann.

Digitale Zeitenwende für Deutschland mit der eIDAS 2.0-Umsetzung einleiten. Die Umsetzung der europäischen eIDAS 2.0-Verordnung ist ein Schlüsselprojekt für die digitale Zukunft Deutschlands. Ein wesentliches Element der eIDAS 2.0-Verordnung ist die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, jedem Bürger und Unternehmen des eigenen Landes eine EUDI-Wallet (digitale Brieftasche) bis zum 21. November 2026 zur Verfügung zu stellen. Damit können amtliche Dokumente wie Personalausweis, Führerschein oder Schulabschlüsse sicher und unkompliziert auf dem Smartphone gespeichert werden. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung konsequent voranzutreiben. Dazu gehört insbesondere, sich in der EU für die Interoperabilität der Wallet-Systeme einzusetzen. Zudem müssen alle Verwaltungsebenen – von Bund über Länder bis zu Kommunen – aktiv eingebunden werden. Digitale Identitäten sind der Schlüssel zur Nutzung moderner Verwaltungsdienstleistungen und treiben die Digitalisierung entscheidend voran.

2.   Sonstige Tagungsordnungspunkte

Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs, das wir in dieser Woche in abschließender zweiter und dritter Lesung beraten, wird insbesondere der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag im Steuerrecht sowie das Kindergeld angehoben. Der im Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag wird um 300 Euro auf 12 084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 um 252 Euro auf 12 336 Euro angehoben. Das Kindergeld wird mit Wirkung zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat sowie mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat angehoben. Dem Gesetzentwurf werden wir zustimmen.

In dieser Sitzungswoche befassen wir uns mit insgesamt vier Anträgen der Bundesregierung auf Mandate für Bundeswehreinsätze – jeweils in erster Beratung. Bei dem Mandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der maritimen EU-geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES geht es um den Einsatz der Deutschen Marine im Roten Meer. Die fortwährenden Angriffe der Huthi-Miliz auf zivile und militärische Schiffe, insbesondere im südlichen Roten Meer und Bab al-Mandab, bedrohen unverändert die maritime Sicherheit und freie Schifffahrt. Die Wiederherstellung der Freiheit der Schifffahrt erfordert einen militärischen Einsatz im gemeinsamen Vorgehen mit Partnern und Verbündeten. Die EU hat daraufhin EUNAVFOR ASPIDES zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beschlossen und damit die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der EU und Deutschlands unterstrichen. Im Einsatzgebiet liegt die Bedrohung für die internationale Schifffahrt im Einsatzgebiet vornehmlich in Anti-Schiffs-Raketen, Drohnen in der Luft sowie auf dem Wasser und ballistischen Raketen. Das Mandat soll bis zum 31. Oktober 2025 laufen, um über den Zeitraum der Bundestagswahl und Regierungsbildung zu kommen. Es können insgesamt unverändert bis zu 700 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Außerdem befassen wir uns mit der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um Zustimmung, dass Deutschland sich weiterhin an UNMISS beteiligt. Das gegenwärtige Bundestagsmandat endet 31. März 2025. Es soll bis zum 31. Oktober 2025 verlängert werden. Die Mandatsobergrenze soll unverändert bei 50 belassen werden. Das Mandat umfasst die Bereiche Schutz von Zivilpersonen, Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte und die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die erfolgreiche Umsetzung dieses (Schutz-)Mandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen.

Schließlich beraten wir das Mandat für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG) im Mittelmeer bis 30. November 2025. Das Mittelmeer bleibt eines der am stärksten befahrenen Seegebiete der Welt. Etwa ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Gleichzeitig wird die Sicherheit des Mittelmeeres sowohl von den anhaltenden Krisen in Nord- und Westafrika als auch von der regionalen Instabilität im Nahen Osten negativ beeinflusst. Sea Guardian leistet einen aktiven und wichtigen Beitrag zur Sicherung der Südflanke der NATO, an dem sich Deutschland weiterhin beteiligen sollte. Die personelle Mandatsobergrenze der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten bleibt bei 550. Der Auftrag, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels zu leisten, bleibt unverändert.

Schließlich befassen wir uns mit dem Antrag der Bundesregierung auf ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Operation EUNAVFOR MED IRINI. Diese Mission dient der Stabilisierung des Mittelmeerraums und der Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegen Libyen. Die Mission IRINI hat seit ihrem Start im März 2020 zentrale Erfolge erzielt: Über 16.400 abgefragte Schiffe, mehr als 660 „Friendly Approaches“ und 29 „Boardings“ führten zur Feststellung mehrerer Embargoverstöße und zur Beschlagnahmung illegaler Ladungen. Die Hauptaufgabe der Mission – die Überwachung des Waffenembargos – ist entscheidend, um den Friedensprozess in Libyen zu unterstützen. Gleichzeitig trägt die Mission zur Eindämmung von Schleusernetzwerken und illegalen Erdölexporten bei. Dennoch hat die Bundesregierung die Ausbildung der libyschen Küstenwache aus dem Bundestagsmandat gestrichen, obwohl diese Teil des EU-Mandats bleibt. Diesen Schritt sehen wir kritisch. Wir fordern überdies eine klare Strategie der Bundesregierung für den Einsatz: EUNAVFOR MED IRINI ist zu wichtig, um sie nur halbherzig zu unterstützen. Die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Libyen und dem Mittelmeerraum erfordern gemeinsames europäisches Handeln. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert und sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten vor. Das Mandat gilt bis zum 30. November 2025.

Mit dem Entwurf zum Filmförderungsgesetz – den wir in zweiter und dritter Lesung in dieser Woche abschließend beraten – will die Bundesregierung die die Filmförderung des Bundes durch die Filmförderungsanstalt (FFA) für weitere fünf Jahre regeln. Die Novellierung beinhaltet eine Stärkung der Selbstverwaltungsautonomie der FFA, eine neue Fördersystematik und die Einrichtung eines Diversitätsbeirats. Wir lehnen den Entwurf ab, da er nur einen Teil der seit Jahren angekündigten umfassenden Filmförderungsreform darstellt. Wichtige Bausteine fehlen weiterhin. Zudem belastet die deutliche Erhöhung der Kinoabgabe die Kinos unverhältnismäßig, was gerade in schwierigen Zeiten der Branche schadet. Es braucht eine ganzheitliche Reform, die Planungssicherheit bietet und alle Elemente berücksichtigt, um die deutsche Filmwirtschaft nachhaltig zu stärken.

In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn. Das Gesetz befasst sich mit der sogenannten Mietpreisbremse, die erstmals 2015 eingeführt wurde. Sie ist derzeit bis Ende 2025 befristet. Durch den Änderungsvorschlag soll sie bis Ende 2029 gelten. Die Mietpreisbremse begrenzt die Miethöhe bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % oder die Höhe der Vormiete. Sie gilt bisher nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden – also nicht im Neubau. Die Länder können den Anwendungsbereich per Rechtsverordnung bestimmen. Diese Rechtsverordnungen laufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr 2025 aus. Die Länder haben jedoch die Möglichkeit, ihre Rechtsverordnungen auf Grundlage der bestehenden Rechtslage bis Ende 2025 zu verlängern. Entgegen der bisherigen Regelung sieht der Entwurf außerdem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden. Wir sehen den Entwurf kritisch und lehnen ihn ab. Für uns gilt: Die Bundesregierung hat ihr selbstgestecktes Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr krachend verfehlt – 2024 droht sogar der niedrigste Neubauwert seit 10 Jahren. Statt die Wohnungsbaukrise mit mutigen Maßnahmen zu bekämpfen, setzt die Bundesregierung allein auf die Verlängerung der Mietpreisbremse. Diese trägt aber zum Neubau nicht bei. Wir wollen den Wohnungsmarkt durch eine Ausweitung des Angebots entlasten: mit steuerlichen Anreizen, gezielter Förderung und Kostenabbau. Nur so schaffen wir bezahlbaren Wohnraum für alle und einen fairen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Gleichwohl erkennen wir an: Die aktuell hohen Mieten in den Städten sind ein großes Problem für Mieterinnen und Mieter. Die geltende Mietpreisbremse läuft allerdings erst Ende 2025 aus. Ein neu gewählter Bundestag hat deshalb nach der Wahl ausreichend Zeit, darüber zu entscheiden, ob eine Mietpreisbremse weiter Bestand haben soll.

Überdies beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes abschließend in zweiter und dritter Lesung. Im Regionalisierungsgesetz wird die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geregelt. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es insbesondere um die Finanzierung des Deutschlandtickets. Dazu sollen Mittel in Höhe von 350 Millionen Euro von diesem auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Wir werden dem Entwurf zustimmen. Damit stellen wir die Finanzierung des Deutschlandtickets im nächsten Jahr sicher.

III.        Wichtige Termine und Ausblick

1.   Innen

  • Dezember: BP Steinmeier trifft den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, in Berlin,
  • Dezember: Wahl des Ministerpräsidenten im Landtag von Sachsen,
  • Dezember: 8. Jahrestag des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz,
  • Dezember: BK Scholz empfängt den estnischen MP Michal.

2.   Außen/EU

  • Dezember: Treffen der EU-Umweltminister (Freisetzung von Kunststoffgranulat und Klimaziel für 2024),
  • Dezember: Treffen der EU-Minister für Allgemeine Angelegenheiten (Legislative Programmplanung, Zukunft Europas, Europäisches Semester und EU-Erweiterung),
  • Dezember: Teilnahme BK Scholz am EU-Westbalkangipfel (Themen: Fortschritte bei der Integration, geopolitische Herausforderungen mit russischem Angriffskrieg gegen die Ukraine),
  • Dezember: Teilnahme BK Scholz am Europäischen Rat (Themen: Ukraine; Teilnahme Präsident Selenskyj geplant, Beziehungen zu Großbritannien, Migration und Naher Osten).

Bericht des Vorsitzenden Friedrich Merz MdB, Vorsitzender zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2024

I. Kernbotschaften der Woche

Unsere Initiativen für mehr Sicherheit im Alltag und effektivere Strafverfolgung.

In dieser Woche werden wir drei wichtige Initiativen für mehr Sicherheit im Alltag und effektivere Strafverfolgung im Plenum des Deutschen Bundestages debattieren: Unseren Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeitsowie unseren Antrag „Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern – Gesetzeslücken schließen – Expertenvorschläge umsetzen“. Darüber hinaus beraten wir auch einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der sich ebenfalls mit der Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen befasst.

Mit unserem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung wollen wir eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen einführen. Unsere Forderung nach einer IP-Adressen-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Europäischen Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. Denn IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet und weiterer schwerer Straftaten – wie etwa Terrorismus – oft der einzige Ermittlungsansatz. Ohne eine gesetzliche Speicherpflicht bleiben viele dieser abscheulichen Verbrechen unaufgeklärt. Zurzeit hängt es vom Zufall ab, ob die IP-Adressen bei Anfragen der Strafverfolgungsbehörden noch vorhanden sind. Der Gesetzentwurf des Bundesrats, den wir in verbundener Debatte ebenfalls beraten, geht in eine ähnliche Richtung. Bemerkenswert ist, dass dieser Entwurf im Bundesrat auch die Zustimmung von Ländern mit Regierungsbeteiligung von SPD und Grünen gefunden hat. Das zeigt: Die ideologische Ablehnungsfront der Rest-Ampel gegen die IP-Adressen-Speicherung bröckelt.

Mit unserem Antrag machen wir überdies wichtige Vorschläge, um die Vermögensabschöpfung zu stärken. Die Vermögensabschöpfung ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Durch eine von der unionsgeführten Bundesregierung im Jahr 2017 vorgenommene Reform wurden bereits wesentliche Verbesserungen erzielt. Jährlich werden Vermögenswerte im Wert von über 1 Mrd. Euro eingezogen. Dennoch bestehen weiterhin Optimierungsbedarfe, wie die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zeigen.

Die Speicherung von IP-Adressen ist unverzichtbar, um schwere Kriminalität im Internet zu bekämpfen. Straftäter dürfen im digitalen Raum nicht anonym bleiben. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir eine rechtssichere Basis, die Kinder schützt, Verbrechensaufklärung verbessert und den Rechtsstaat stärkt. Mit der Vermögensabschöpfung stärken wir überdies ein wirksames Instrument gegen Organisierte Kriminalität. Kriminelle dürfen sich nicht länger an illegal erworbenem Vermögen bereichern. Dazu schließen wir noch bestehende Gesetzeslücken. Illegales Vermögen gehört nicht den Tätern, sondern muss eingezogen werden.

Unser Antrag „Betroffene und Selbsthilfe stärker unterstützen – Erforschung, Diagnosestellung und Versorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen verbessern“.

Patientinnen und Patienten mit Seltenen Erkrankungen (SE) sowie deren Angehörige sind oft auf sich gestellt und fallen durch das Raster des Gesundheitssystems. Die Erkrankungen mögen im Vergleich zu den „Volkskrankheiten“ selten sein – in ihrer Zahl sind sie jedoch nicht zu vernachlässigen. Allein in Deutschland gibt es schätzungsweise mindestens 4,5 Mio. direkt Betroffene, wovon ein Großteil im Kindes- oder Jugendalter ist. Die Dunkelziffer ist auch hoch, weil es zu vielen fehlerhaften oder überhaupt keinen Diagnosen kommt. Daraus entwickelt sich für die Betroffenen und Angehörigen eine nachteilige Versorgungssituation und Ratlosigkeit. Zudem gibt es in der Regel zu wenig Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten. Oft ist auch nur eine Behandlung der Symptome, aber keine wirkliche Heilung möglich. Hinzu kommt: Fehlende Kenntnis über die SE führt dazu, dass eine Diagnose durchschnittlich erst nach fünf Jahren gestellt wird.

Die aktuelle Situation für SE-Betroffene ist unerträglich. Dies muss sich dringend ändern. Hierzu schlagen wir einen Maßnahmenkatalog vor, der u.a. folgende Aspekte umfasst:

  • die Förderung der Forschung im Bereich SE zu intensivieren und die Rahmenbedingungen zu verbessern (beispielsweise über Patenschaftsmodelle zwischen akademischer Forschung und pharmazeutischer Industrie);
  • das Neugeborenen-Screening auszuweiten und auf die vielen Möglichkeiten im Rahmen der Diagnostik von SE hinzuweisen;
  • die besondere Bedeutung von SE bei Kindern und Jugendlichen anzuerkennen und das Leben dieser jungen Menschen im Sinne einer besseren Teilhabe und Inklusion zu verbessern; und
  • Gesetzesvorhaben, die die Digitalisierung oder die Nutzung von Patientendaten betreffen, im Sinne der SE-Betroffenen schneller voranzubringen und ein nationales Patientenregister aufzubauen.

Menschen mit SE sind weder allein, noch dürfen sie in unserem Gesundheitssystem verloren gehen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich diesem Thema daher angenommen und einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet, um die Situation der Betroffenen und Angehörigen zu verbessern. Insbesondere braucht es mehr Bewusstsein für SE und mehr wissenschaftlich-fundiertes Wissen. Wichtig ist ein enger Dialog mit Betroffenen, der ärztlichen Selbstverwaltung, Medizinern, der Pharmabranche und Apothekern, um geeignete Maßnahmen zu identifizieren und auf den Weg zu bringen. Besonders wichtig ist uns die Intensivierung der Forschung und der Fokus auf Kinder und Jugendliche.

 

II. Die Woche im Parlament

1.    Initiativen unser CDU/CSU-Fraktion

In erster Lesung befassen wir uns mit einem von unserer Fraktion erarbeiteten Antrag, dessen Kernforderung lautet: Kompetenzzentrum Leichte Sprache und Gebärdensprache jetzt richtig einrichten. In der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) ist das Recht von Menschen mit Behinderungen auf barrierefreie Kommunikation und Information völkerrechtlich verbrieft. Auf dieser Grundlage hat Deutschland als Vertragsstaat der UNBRK – als bislang einziges Land in Europa – Regelungen geschaffen und unter den letzten CDU/CSU-geführten Bundesregierungen sukzessive ausgebaut, mit denen die Leichte Sprache und die Deutsche Gebärdensprache im digitalen Raum gesetzlich verankert sind. Die aktuellen Entwicklungen durch den verstärkten Einsatz von generativer KI (Künstlicher Intelligenz) ermöglichen eine erhebliche Verbreitung und Stärkung der Leichten Sprache sowie der Deutschen Gebärdensprache in der digitalen Welt. In Ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel sich darauf verständigt, einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/Gebärdensprache einzurichten. Dieses Vorhaben wurde bis dato nicht umgesetzt. Die ehemalige Ampel-Koalition hat die aktuellen technischen Entwicklungen wieder einmal verschlafen. Als Union machen wir einen konstruktiven Vorschlag, wie das Kompetenzzentrum dienstleistend und beratend einen Beitrag zu mehr Teilhabe leisten und die Potenziale der Digitalisierung nutzen kann. Barrierefreiheit wird in einer inklusiven Gesellschaft immer bedeutender und ist der Union ein wichtiges Anliegen.

Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz). In dieser Woche bringen wir erneut unseren o.g. Entwurf in das Plenum des Deutschen Bundestages ein. Bundesminister Robert Habeck hat sich bereits vor geraumer Zeit dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Passiert ist von Seiten des Ministers Habeck und der Bundesregierung gleichwohl seither – nichts. Zum Hintergrund: Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen). Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Die Aussetzung des Lieferkettengesetzes wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.

Mit unserem Antrag Heimische Rohstoffe nutzen – Wertschöpfungsketten erhalten, auf- und ausbauen betonen wir die strategische Bedeutung heimischer Rohstoffe für Deutschlands Wirtschaft und Versorgungssicherheit. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt einen Rohstoffgipfel einzuberufen. Zudem setzen wir uns für eine ideologiefreie nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie ein, die Wettbewerb und Ressourceneffizienz in Einklang bringt. Der Ausbau der Recyclingwirtschaft und die Gleichstellung von qualitätsgesicherten Recycling-Baustoffen mit Primärbaustoffen stehen ebenfalls im Fokus. Angesichts globaler Unsicherheiten ist die Nutzung heimischer Rohstoffe unverzichtbar. Deshalb fordern wir Anpassungen im Bundesberggesetz sowie eine stärkere Berücksichtigung der Rohstoffgewinnung in der Raumordnung. Nur so sichern wir Arbeitsplätze und reduzieren Abhängigkeiten von Importen.

In dieser Woche werden wir unseren Antrag Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors in abschließender Lesung beraten. Wir wollen, dass Deutschland zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität schafft, ohne auf Verbote von Verbrennungsmotoren zu setzen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft zu sichern. Wir stehen für eine technologieoffene Herangehensweise, bei der alle verfügbaren klimafreundlichen Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass klimafreundliche Kraftstoffe nicht bereits ab 2035 eine 100-prozentige CO₂-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette erfüllen müssen. Außerdem sollen vergleichbare Maßstäbe für die Bewertung von klimafreundlichen Kraftstoffen und alternativen Antriebssystemen angewendet werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung der gesamten CO₂-Bilanz eines Fahrzeugs über seinen Lebenszyklus hinweg. Mit unserem Antrag fordern wir zudem eine Strategie zur Förderung des Markthochlaufs klimafreundlicher Kraftstoffe.

Mit unserem Antrag Klimaneutrales Fliegen vorantreiben – Für einen Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen und wettbewerbsfähige Klimaschutzinstrumente setzen wir uns dafür ein, den Luftverkehr nachhaltiger zu gestalten und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie zu erhalten. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) durch gezielte Förderprogramme und stabile Rahmenbedingungen voranzutreiben. Mit unserem Antrag lehnen wir eine nationale Kerosinsteuer ab, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrt gefährden würde. Stattdessen setzen wir auf Forschungsförderung, Innovation und den Ausbau eines einheitlichen europäischen Luftraums, um CO₂-Emissionen zu senken. Darüber hinaus verlangen wir eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um globale Lösungen für klimaneutrales Fliegen zu entwickeln. Die Modernisierung von Flugzeugflotten und die Förderung des Schienenverkehrs als Alternative auf Kurzstrecken ergänzen unser Konzept. Mit unserem Antrag machen wir deutlich, dass Klimaschutz, Luftverkehr und die wirtschaftliche Stärke des Standorts Deutschland Hand in Hand gehen müssen.

In erster Beratung befassen wir uns in dieser Woche mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthält Befristungen für die Förderung von KWK-Anlagen, von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel werden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind. Diese Frist ist aus unserer Sicht jedoch zu knapp bemessen. Im Regelfall liegt die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere von großen städtischen Anlagen, bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Daher wird ist die Verlängerung notwendig, um Projekten Planungssicherheit zu geben. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – schlagen wir daher eine Änderung des KWKG vor. Die Geltungsdauer der Förderregeln soll bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die KWK spielt eine Schlüsselrolle beim Abbau von Treibhausgasemissionen und der Energieeffizienzsteigerung. Sie ist zudem eine unverzichtbare Säule für ein zukunftsfähiges Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien. Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir für verlässliche Rahmenbedingungen für den Klimaschutz und schaffen Planungssicherheit – gerade bei den Kommunen. Zudem stärken wir die Energieversorgungssicherheit in Deutschland.

Mit unserem Antrag Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – reagieren wir auf die alarmierenden Zahlen zu häuslicher Gewalt in Deutschland. Jede vierte Frau erlebt mindestens einmal im Leben Partnerschaftsgewalt, und alle 48 Stunden wird eine Frau von ihrem Partner getötet. Der gefährlichste Ort ist damit für viele Frauen ihr eigenes Zuhause. Die steigende Zahl der Opfer verdeutlicht die Dringlichkeit eines umfassenden Handlungsansatzes. Wir setzen uns für einen dritten nationalen Aktionsplan ein, der eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern, präventive Bildungsmaßnahmen und eine verschärfte Strafverfolgung beinhaltet. Deutschlandweit fehlen derzeit Tausende Frauenhausplätze. Wir fordern daher einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur Finanzierung von Schutzunterkünften. Präventionskampagnen und gezielte Schulungen sollen gesellschaftliche Stigmata abbauen und Gewalt vorbeugen. Zudem sind härtere Strafen für Stalking, Körperverletzung und digitale Gewalt, insbesondere Deepfake-Pornografie, dringend nötig. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen und eine vorbehaltlose Anwendung der Istanbul-Konvention stellen wir den Schutz von Frauen und ihren Kindern sicher und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Gewaltprävention und Opferunterstützung. Parallel zu unserem Antrag behandeln wir auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in verbundener Debatte. Wenngleich wir die Ziele dieses Entwurfs teilen, sehen wir ihn inhaltlich kritisch. Zunächst ist festzustellen, dass die Ampel-Bundesregierung und insbesondere die grüne Bundesfrauenministerin in den drei Jahren ihrer Amtszeit bisher exakt gar nichts für von Gewalt bedrohte Frauen erreicht haben. Der von der Rest-Ampel behauptete Zeitdruck ist daher künstlich gemacht. Kritisch anzumerken ist außerdem, dass die Hilfeleistung erst in die Zukunft – ab 2030 – wirksam werden soll. Der berechtigte Personenkreis ist überdies unklar und zu weit gefasst. Auch ist die Finanzierung nicht im Einvernehmen mit den Ländern geklärt – diese müssen dem Gesetz im Bundesrat aber zustimmen, was keinesfalls sicher ist.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche unseren Antrag Insolvenzwelle stoppen – Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen. Die Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist alarmierend. Die Zahl der Regelinsolvenzen ist 2024 dramatisch gestiegen. Lange haben Vertreter der Bundesregierung die steigende Zahl an Konkursen heruntergespielt und darauf verwiesen, dass ein Großteil des Anstiegs auf eine Normalisierung nach der Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Mittlerweile wurde jedoch das Vor-Corona-Niveau überschritten. Das zeigt: Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind für viele Betriebe in Deutschland existenzgefährdend. Mit unserem Antrag fordern wir ein sofortiges Belastungsmoratorium und die Abschaffung überbordender Regulierungen wie des Lieferkettengesetzes. Wir setzen uns für eine Senkung der Unternehmenssteuern und der Strompreise ein, etwa durch eine dauerhafte Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und eine bessere Abstimmung beim Ausbau erneuerbarer Energien. Arbeitskosten sollen durch eine Begrenzung der Sozialabgaben auf maximal 40 % des Bruttoarbeitslohns gesenkt werden. Zudem fordern wir eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, eine stärkere Förderung qualifizierter Zuwanderung und Anreize zur Arbeitsaufnahme, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Auch Freihandelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften sollen intensiviert werden, um deutsche Unternehmen international wettbewerbsfähig zu halten. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir dringend benötigte Entlastung und stärken die wirtschaftliche Substanz Deutschlands.

Mit unserem Antrag Nordkoreas schädliche Außenpolitik einhegen reagieren wir auf die weiter zunehmende Gefahr, die von Nordkorea für die internationale Sicherheit ausgeht. Das Regime unter Kim Jong-un setzt seine aggressiven Raketentests fort und hat im Jahr 2024 bereits zum zweiten Mal Hyperschallwaffen getestet. Diese Handlungen bedrohen nicht nur Millionen Menschen in Südkorea und Japan, sondern untergraben auch die Stabilität in Ostasien. Gleichzeitig finanziert das Regime seine militärischen Ambitionen durch massive Cyberkriminalität und Waffenexporte. Besonders besorgniserregend sind die Verbindungen des Regimes zu Russland, einschließlich Waffenlieferungen und der Entsendung nordkoreanischer Soldaten in den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Mit unserem Antrag fordern wir eine wirksame Durchsetzung und Modernisierung internationaler Sanktionen gegen Nordkorea. Wir setzen uns für eine engere Kooperation mit Südkorea und Japan sowie eine verstärkte internationale Koordinierung ein, etwa durch die G7. Cyberkriminalität, die Nordkoreas Waffenprogramm maßgeblich finanziert, muss mit härteren Maßnahmen bekämpft werden. Zudem plädieren wir für die Schaffung eines Tribunals zur Untersuchung nordkoreanischer Menschenrechtsverbrechen und die Einrichtung einer neuen internationalen Beobachtungsinstanz zur Kontrolle der Sanktionsumgehungen. Mit diesen Maßnahmen wollen wir Nordkoreas destruktive Außenpolitik wirksam eindämmen.

2.2 Sonstige Tagungsordnungspunkte

In dieser Woche befassen wir uns in erster Lesung mit dem von einer Gruppe von Abgeordneten der SPD, Grünen und Linken erarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Der Entwurf sieht eine Neufassung des § 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) und eine Aufhebung der §§ 218a-219b StGB vor. § 218 StGB soll zukünftig auf Abbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren beschränkt sein. Abtreibungen mit dem Willen der Schwangeren sollen zukünftig ausschließlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt sein. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen Abtreibungen zukünftig ausdrücklich rechtmäßig sein. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt strafbar machen, die Frau bliebe straffrei. Die Kosten für eine Abtreibung sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Wir sehen diesen Entwurf sehr kritisch und lehnen ihn ab. Für uns ist klar: Ungewollte Schwangerschaften stellen insbesondere werdende Mütter, aber auch Väter, vor existenzielle Fragen. Die Frage, wie damit umzugehen ist, betrifft auch ein neues Leben – das sich selbst nicht äußern kann. Keine Frau macht sich in einer solchen Situation die Entscheidung leicht, die Schwangerschaft fortzusetzen oder aber abzubrechen. Wir wollen Frauen in dieser sensiblen Lage bestmöglich unterstützen. Sie sollen die notwendige Beratung und Hilfe bekommen, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Die geltende gesetzliche Regelung ermöglicht dies und sie schützt gleichzeitig das ungeborene Leben. Diese Regelung hat sich über Jahrzehnte bewährt und ist gesellschaftlich akzeptiert. Ein Kind kann niemals ohne die Schwangere, sondern nur mit ihr geschützt werden. Es gibt deshalb derzeit keinen Regelungsbedarf. Den Vorstoß von SPD, Grünen und Linken, die Regelungen noch vor der Wahl und ohne ausreichende Beratungszeit im Bundestag zu ändern, lehnen wir ab. Dieses überhastete Vorgehen würde einen klugen und bewährten gesellschaftlichen Konsens aufkündigen und neue Unsicherheiten und Konflikte provozieren. Viele Länder beneiden uns um die befriedete gesellschaftliche Debatte. Wir brauchen keinen Kulturkampf, sondern praktische Hilfe für betroffene Frauen vor Ort, Vernunft statt Ideologie. Für uns steht im Vordergrund, die Versorgungslage für Frauen zu verbessern, denn hier gibt es tatsächlich Defizite. Wir wollen den Zugang zu Beratungsstellen, Unterstützungsangeboten und medizinischer Versorgung verbessern, um die werdenden Mütter in dieser Ausnahmesituation nicht allein zu lassen.

Mit dem Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung befassen wir uns in dieser Woche mit einem Gruppenantrag zum Thema Organspende. Die unterzeichnenden Abgeordneten wollen die Versorgung schwerkranker Menschen mit lebensrettenden Spenderorganen verbessern. Dazu führen sie an: Trotz eines Anstiegs der Organspenden im Jahr 2023 reichen die verfügbaren Spenderorgane bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Mehr als 8.400 Patientinnen und Patienten stehen auf der Warteliste. Viele stürben, weil kein passendes Organ verfügbar ist. Mit dem Entwurf wird deshalb die Einführung einer Widerspruchsregelung vorgeschlagen: Damit würde künftig jede Person als potenzielle Spenderin oder Spender betrachtet, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ein zentraler Bestandteil ist das bereits eingeführte Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, das die jederzeitige Auffindbarkeit von Widersprüchen sicherstellt. Angehörige sollen überdies entlastet werden, da ihre Entscheidung in solchen Fällen nicht mehr erforderlich ist. Daneben spricht sich der Entwurf für mehr Aufklärung auf und erhofft sich so eine Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Organspende. Das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen soll respektiert, aber gleichzeitig eine Kultur der Auseinandersetzung mit der Thematik Organspende geschaffen werden. So soll die lebensrettende Spendenbereitschaft nachhaltig erhöht werden.

In erster Beratung befassen wir uns mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr. Die aktuelle sicherheitspolitische Lage, geprägt durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, erfordert eine Verbesserung der Einsatzbereitschaft und der Kapazitäten der Bundeswehr. Die Bundesregierung schlägt eine Reihe von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des militärischen Dienstes vor, darunter die Ausweitung von Verpflichtungsprämien, verbesserte Vergütungen und erweiterte soziale Absicherungen für militärisches Personal. Zudem werden arbeitszeitrechtliche Anpassungen vorgenommen, um die Kaltstartfähigkeit und Flexibilität der Truppe zu gewährleisten. So will die Bundesregierung die Einsatzbereitschaft durch personellen Aufwuchs, finanzielle Anreize und erweiterte Unterstützungsleistungen, insbesondere für Auslandseinsätze, verbessern. So soll die Bundeswehr in die Lage versetzt werden, ihren Beitrag zur Landes- und Bündnisverteidigung, beispielsweise mit der Stationierung einer Brigade in Litauen, effektiv zu leisten.

Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) wird die Richtlinie (EU) 2022/2557 in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus werden weitere Regelungen getroffen, um die Resilienz kritischer Anlagen in Deutschland zu stärken. Ziel der Bundesregierung ist es, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für alle Sektoren kritischer Infrastruktur (KRITIS-Sektoren) zu schaffen, der den Schutz vor Naturgefahren, technischen Störungen sowie vorsätzlichen Angriffen sicherstellt und die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Funktionen gewährleistet. Diese neuen Schutzmaßnahmen ergänzen die bereits existierenden gesetzlichen Regelungen zu Cybergefahren nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und der BSI-KRITIS-Verordnung. Das neue KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zur Erstellung von Risikobewertungen und Resilienzplänen sowie zur Einhaltung sektorenübergreifender Mindestanforderungen. Ergänzt wird dies durch Rechtsverordnungen, branchenspezifische Standards und eine enge Zusammenarbeit der Behörden. Diese Regelungen werden erst in den nächsten Jahren wirksam. Eine zentrale Meldestelle soll erhebliche Störungen erfassen und den Informationsaustausch zwischen Betreibern und Behörden verbessern. Der Gesetzesentwurf orientiert sich am „All-Gefahren-Ansatz“ und ergänzt bestehende IT-Sicherheitsregelungen. Er soll dazu beitragen, die nationale Sicherheit zu stärken, die Versorgungsstabilität zu sichern und die Resilienz kritischer Infrastrukturen in der gesamten Europäischen Union zu fördern.

III. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Innen:
  • Dezember: BK Scholz empfängt die deutsche Mannschaft der diesjährigen internationalen Weltmeisterschaften der Berufe (World Skills),
  • Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung,
  • -5. Dezember: World Space Forum „Sustainable Space for Sustainability on Earth“ von DLR und BMWK in Bonn,
  • Dezember: Regierungsbefragung mit BK Scholz,
  • Dezember: BM Lemke spricht zum 60. Jahrestag der Gründung der Stiftung Warentest,
  • Dezember: BM Heil nimmt an der Betriebsversammlung bei Volkswagen teil,
  • -6. Dezember: Innenministerkonferenz,
  • Dezember: BK Scholz empfängt Vertreter aller zivilen Freiwilligendienste,
  • Dezember: Wohngipfel der Bundesregierung mit BM Geywitz,
  • Dezember: Untersuchungsausschuss „Cum-Ex“ der Hamburgischen Bürgerschaft vernimmt BK Scholz als Zeugen,
  • Dezember: Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes mit Beschluss zu einer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele,
  • Dezember: PK zur Vorstellung des AfD-Kanzlerkandidaten.
  1. Außen/EU:
  • -7. Dezember: Konferenz der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes,
  • /3. Dezember: BM Habeck reist nach Kenia,
  • -13. Dezember: Internationale Gerichtshof verhandelt zu Rechtsgutachtem im Auftrag der VN-Generalversammlung zu Klimaschutzverpflichtungen,
  • Dezember: Gesundheitsministerrat (Schutz vor Passivrauchen, Herz-Kreislauf-Gesundheit, Maßnahmenpaket Arzneimittel und Medizinprodukte, Organspende),
  • /4. Dezember: Treffen der NATO-Außenminister,
  • Dezember: Verkehrsministerrat (Fahrbefähigungsverlust, Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, Durchsetzung von Fahr- und Fluggastrechten),
  • Dezember: KOM-Präs. von der Leyen nimmt am Treffen der Mercosur Staaten teil,
  • Dezember: Telekommunikationsministerrat (Cybersicherheit, digitale Infrastruktur),
  • Dezember: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Ghana,
  • Dezember: Polens liberalkonservative Bürgerkoalition gibt Präsidentschaftskandidaten bekannt (mögliche Kandidaten für die Wahl im Mai 2025 sind Außenminister Sikorski und Warschaus Oberbürgermeister Trzaskowski),
  • Dezember: Wiedereröffnung der Kathedrale Notre Dame in Paris mit Präsident Macron.

Bericht des Vorsitzenden Friedrich Merz MdB, Vorsitzender Zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 12. November 2024

1. Die Woche im Parlament

In dieser Woche fordern wir in einer von uns beantragten Aktuellen Stunde: Negative Auswirkungen auf die Innere Sicherheit ernst nehmen – Cannabis-Legalisierung aufheben. Mit der Teillegalisierung von Cannabis hat die Ampel-Bundesregierung ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt und für kriminelle Banden gestartet. Die sogenannte „Trendwende in der Drogenpolitik“ hat in der Praxis genau das Gegenteil bewirkt: Der Schwarzmarkt floriert, kriminelle Banden expandieren, der Konsum hat zugenommen. Eigenanbau und die wenigen genehmigten Anbauvereine können den Konsum bei Weitem nicht decken. Die negativen Auswirkungen dieser verfehlten Drogenpolitik für die Innere Sicherheit sind vielfältig: Polizeiliche Kontrollen laufen ins Leere, da Dealer sich an die neuen, großzügigen Freimengen für den „Eigenbedarf“ halten und ihre Aktivitäten so legal wirken lassen. Der Polizei sind die Hände gebunden. Die organisierte Kriminalität ist in diesen neuen, noch lukrativeren Markt mit Druck eingestiegen. Sie agiert immer brutaler, um Marktanteile zu sichern und Revierkämpfe auszutragen. Währenddessen nutzen windige Telemediziner die neuen Regeln, um Cannabis ohne echte Indikation zu verschreiben, mitunter nur auf Basis eines ausgefüllten Fragebogens. Diese Fehlentwicklungen zeigen: Die Ampel-Bundesregierung hat nicht nur die negativen gesundheitlichen Folgen gerade für Jugendliche und Heranwachsende in unverantwortlicher Weise vernachlässigt, sondern es auch versäumt, die nachteiligen rechtlichen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Folgen ihrer Gesetzgebung zu bedenken. Die Cannabis-Teillegalisierung ist damit ein riesiges Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität. Ein nachhaltiges Konzept zur Bekämpfung des Schwarzmarktes und zur Durchsetzung der neuen Regeln – gerade zur Verhinderung des Konsums durch Jugendliche und junge Erwachsene – bleibt aus. Zum Schaden der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, der Inneren Sicherheit und des Rechtsstaats.

Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 befassen wir uns in zweiter Lesung. Mit dem Nachtragshaushalt für 2024 will die Bundesregierung die geplante Nettokreditaufnahme von ursprünglich 39 Milliarden Euro auf 50,3 Milliarden Euro erhöhen. Laut Entwurf sind für das laufende Jahr nunmehr Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro geplant. Dies bleibt – aufgrund der Konjunkturkomponente – im Rahmen der maximal zulässigen Höhe nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Die Anpassung wurde notwendig, da die schwache Konjunktur zu geringeren Steuereinnahmen führt, die nun auf 374,4 Milliarden Euro geschätzt werden – 3,2 Milliarden Euro weniger als geplant. Gleichzeitig steigen die Ausgaben, insbesondere für die Strompreisentlastung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds mit 19,4 Milliarden Euro (statt 10 Milliarden Euro) finanziert werden. Auch die Ausgaben für das Bürgergeld sowie Unterkunft und Heizung sind stärker gestiegen als von der Bundesregierung eingeplant. Sie werden um 3,7 Milliarden Euro auf insgesamt 50,5 Milliarden Euro erhöht. Die Befassung des Plenums in dieser Woche erfolgt aufgrund bestimmter technischer Vorschriften und Fristen der Geschäftsordnung. Anschließend wird die Vorlage wieder in den Haushaltsausschuss zurücküberwiesen.

In dieser Woche befassen wir uns abschließend mit dem Entwurf der Bundesregierung für eine 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Mit der Verordnung will die Bundesregierung auf neue Herausforderungen im Bereich der Exportkontrolle reagieren. Hierzu soll der Export von Technologien mit Dual-Use-Charakter – also solche Produkte und Gegenstände, die sowohl für zivile wie militärische Zwecke nutzbar sind – neu besser reguliert werden. Zentrale Maßnahmen umfassen die Erweiterung der nationalen Kontrollliste um bestimmte neuartige Technologien, die Anpassung an das EU-einheitliche Nummerierungssystem sowie die Umsetzung der im Wassenaar-Abkommen und den EU-Sanktionsbeschlüssen – insbesondere gegen Russland – verankerten Änderungen. Außerdem werden Änderungen am Waffenembargo gegenüber der Zentralafrikanischen Republik und Somalia innerstaatlich umgesetzt.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen. Die Höfeordnung ist partielles Bundesrecht – also Bundesrecht, das nur in einem Teil Deutschlands gilt. Dies betrifft die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Gegenstand des Gesetzes ist insbesondere ein Anerbenrecht für die Übergabe (unter Lebenden oder im Erbfall) von Höfen, die im Eigentum einer Einzelperson oder von Ehegatten sind. Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben. Die Höfeordnung steht in der langen Tradition der Anerbenrechte, die darauf abzielen, den geschlossenen Fortbestand landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden insbesondere Folgeänderungen infolge der Grundsteuerreform umgesetzt. Gleichfalls besonders wichtig ist jedoch eine weitere Regelung, die im Wege des Änderungsantrags noch nachträglich in dieses Gesetz – als Trägergesetz – eingefügt wurde: Wir wollen die Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden stärken und schwere Kriminalität effizienter bekämpfen. Dazu verlängern wir die gesetzlichen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchdiebstahl. So stellen wir sicher, dass dieses wichtige Ermittlungsinstrument unserer Polizei auch weiterhin zur Verfügung steht.

2. Wichtige Termine und Ausblick

2.1     Inland

  • November: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für Oktober bekannt,
  • November: Dehoga-Branchentag mit BM Özdemir,
  • November: Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Solidaritätszuschlag,
  • November: Berliner Forum Außenpolitik der Körber-Stiftung mit BM Baerbock,
  • November: Vorstellung Lagebericht 2024 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik mit BM Faeser,
  • November: Feierliches Gelöbnis zum Gründungstag der Bundeswehr mit BM Pistorius, MP Weil,
  • November: Vorstellung DGB Index Gute Arbeit – Fachkräftemangel,
  • November: Regierungserklärung zur aktuellen Lage von BK Scholz,
  • November: BK Scholz nimmt das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegen,
  • November: BK Scholz spricht auf der Festveranstaltung anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Wirtschaftsvereinigung Stahl,
  • November: Verleihung des Leo-Baeck-Preises des Zentralrats der Juden an Hans-Joachim Watzke,
  • November: Handelskongress mit BM Habeck, BM Heil,
  • November: Strategiedialog Automobilwirtschaft mit MP Kretschmann, BM Habeck,
  • November: 100-jähriges Jubiläum der Friedrich-Ebert-Stiftung,
  • November: Eurostat veröffentlicht Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt im 3. Quartal,
  • November: BK Scholz lädt zum zweiten Treffen des „Industriegipfels“ mit Industrieverbänden, Gewerkschaften und einzelnen Unternehmen,
  • -17. November: Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen,
  • November: Bundesweiter Vorlesetag,
  • November: EU-Kommission legt Herbstprognose für die Wirtschaft vor,
  • November: BK Scholz empfängt den rumänischen Präsidenten Klaus Johannis,
  • /16. November: Landesparteitag der CDU Saarland,
  • November: Gedenkrede des rumänischen Staatspräsidenten Klaus Iohannis bei der Zentralen Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag im Deutschen Bundestag.

2.2     Außen/EU:

  • bis 16. November: Gipfeltreffen der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftskooperation in Lima,
  • bis 22. November: Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 29) in Baku (BK Scholz hat seine Teilnahme abgesagt),
  • November: Arabisch-islamischer Gipfel zum Krieg in Nahost (auf Einladung Saudi-Arabiens wollen Vertreter aus 50 Staaten über den Krieg in Nahost beraten),
  • November: Voraussichtlicher Abschluss der Anhörungen der designierten EU-Kommissare,
  • November: EU-KOM: elektronische Erklärung bei der Arbeitnehmerentsendung,
  • -15. November: 29. Iberoamerika-Gipfel (Treffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, Spaniens und Portugals),
  • November: Wirtschafts- und Finanzministerrat (EU-Haushalt 2025),

17.-19. November: G20-Gipfel in Rio de Janeiro

Bericht des Vorsitzenden Friedrich Merz MdB, Vorsitzender Zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 5. November 2024

I. Kernbotschaften der Woche

Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken.

Insbesondere seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sehen wir eine deutliche Zunahme antisemitischer Straftaten und von Äußerungen des Judenhasses auf unseren Straßen. Das sichtbare Anwachsen des Antisemitismus ist nicht nur eine Bedrohung für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland. Es stellt auch einen Angriff auf die Werte und Grundsätze unserer gesamten Gesellschaft dar. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, jüdisches Leben in Deutschland aktiv zu schützen und weiter zu stärken.

Mit dem interfraktionellen Antrag „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ setzen die Fraktionen der demokratischen Mitte im Deutschen Bundestag ein klares Zeichen gegen jeden Antisemitismus und gegen eine antisemitisch motivierte Verurteilung Israels. Wir treten gemeinsam für einen besseren Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ein. Wir fordern, dass die Bundesregierung ihre Anstrengungen zur Förderung der jüdischen Kultur und Bildung intensiviert. Antisemitismus muss in allen Bereichen der Gesellschaft zurückgedrängt werden. Wo erforderlich, sind auch Gesetzeslücken zu schließen. In diesem Zusammenhang nennt der Antrag neben dem Strafrecht auch das Aufenthalts-, das Asyl- und das Staatsangehörigkeitsrecht.

Der Deutsche Bundestag stellt überdies erneut fest, dass die Bundesregierung die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) als maßgeblich heranzuziehen hat. Überdies verlangen wir den Ausschluss staatlicher Förderung für alle Organisationen, die mit der sogenannten BDS-Bewegung in Verbindung stehen, zum Boykott Israels aufrufen oder sonstige antisemitische Inhalte verbreiten. Ein klares Bekenntnis zu Israels Sicherheitsinteressen und Selbstverteidigungsrecht ist ebenfalls Teil des gemeinsamen Antrags.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben in unseren Gesetzesinitiativen und Anträgen seit dem 7. Oktober 2023 auch deutlich weitergehende Vorschläge zur Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland vorgelegt. Hinter diesen Vorschlägen stehen wir weiterhin uneingeschränkt. Gleichwohl haben wir uns intensiv für einen gemeinsamen Antrag eingesetzt. Dafür sind wir Kompromisse eingegangen. Denn für uns gilt: Die Fraktionen der demokratischen Mitte im Deutschen Bundestags und alle Bürgerinnen und Bürger müssen gegen Antisemitismus zusammenstehen.

Fraktionskongress, Initiativen und „Aktuelle Stunde“ zur Wirtschafts- und Energiepolitik.

Deutschland steckt in der Rezession. Arbeitsplätze gehen verloren. Industrie wandert ab. Der Arbeitsmarkt ist dysfunktional. In dieser Lage bräuchte unser Land eine handlungsfähige Bundesregierung, die mit einem Plan für Deutschland Entscheidungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes trifft. Das Gegenteil ist der Fall: Die Bundesregierung versinkt im Streit und Chaos, während die wirtschaftliche Position Deutschlands jeden Tag schwächer wird.

Wir machen die Wirtschafts- und Energiepolitik in dieser Sitzungswoche zu einem Schwerpunktthema. Am Dienstag richten wir unseren Fraktionskongress „Die Neue Energie-Agenda: Energiepolitik für ein klimaneutrales Industrieland“ aus, bei dem wir den Entwurf eines umfangreichen energiepolitischen Positionspapiers vorstellen. In diesem Positionspapier verdeutlichen wir: Deindustrialisierung ist nicht der Weg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Klimapolitik. Wirtschaft, Energie und Klima zusammen zu denken ist unser Anspruch. Sauberkeit, Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung sind kein Nullsummenspiel, sondern können als gleichrangige Ziele nur im Zusammenspiel erreicht werden. Darüber hinaus haben wir für Freitag eine „Aktuelle Stunde“ zum Thema „Kurs der Bundesregierung in der Wirtschaftskrise“ beantragt, um das Gipfelchaos innerhalb der Bundesregierung zu thematisieren und vor allem auch unsere eigenen wirtschaftspolitischen Vorschläge in den Vordergrund zu rücken.

Ferner werden wir anlässlich des bevorstehenden internationalen Klimaschutzgipfels in Baku vom 11.-22. November 2024 einen eigenen Klimaschutzantrag in den Bundestag einbringen. Zu unseren Forderungen zählt ein beschleunigter Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, die konsequente Anwendung der CO2-Bepreisung als Leitinstrument und die Rückgabe der hieraus resultierenden Einnahmen an die Bürger und Unternehmen, beispielsweise durch die Absenkung der Stromsteuer und der Netzentgelte.

Wir wollen Deutschland als Industrieland stärken und bis 2045 klimaneutral machen. Gelingen wird dies nur, wenn wir Wirtschaft, Energie und Klimaschutz als Einheit betrachten und auch danach handeln. Bezahlbare, saubere und sichere Energie ist eine Grundvoraussetzung für unsere Zukunft als Industrie- und Handelsnation. Das erfordert auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland und zur Stärkung von Mittelstand und Handwerk eine Verbesserung der Energieeffizienz, den systemdienlichen weiteren Ausbau aller erneuerbaren Energien sowie von steuerbaren Kraftwerken und Speichern. Auch der Aus- und Umbau der Übertragungs- und der Verteilnetze sowie die Errichtung einer Wasserstoff- und einer CO2-Infrastruktur sind von großer Bedeutung für den Energiestandort Deutschland.

35 Jahre Mauerfall – 35 Jahre Freiheit in ganz Deutschland – Verantwortung und Auftrag.

Mit dem Sturz der Berliner Mauer am 9. November 1989 durch die Menschen in der ehemaligen DDR öffnete sich für sie das Tor zur Freiheit. Der Tag des Mauerfalls war, zusammen mit dem Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990, ein Moment des großen Glücks für unser gesamtes Land – in Ost und West, Nord und Süd. Die Überwindung der kommunistischen Diktaturen in der DDR sowie in Mittel- und Osteuropa ist ein Meilenstein der europäischen Freiheitsgeschichte. Der dadurch möglich gewordene Prozess der europäischen Integration eröffnete vielen Menschen ein Leben in Freiheit, Sicherheit und Chancen. Aus dieser Erfahrung und Dankbarkeit erwächst die Verantwortung, auch heute denen in Europa zur Seite zu stehen, die noch immer um ihre Freiheit kämpfen – etwa den mutigen Menschen in Belarus.

Die DDR war ein Unrechtsstaat. Den Menschen, die in der SED-Diktatur aus Überzeugung und unter Einsatz ihres Lebens oder Inkaufnahme von Repressionen mutig Widerstand geleistet haben, gebührt Hochachtung und Wertschätzung. Noch immer leiden viele Opfer unter den Folgen von politischer Verfolgung, Zersetzung und Repression. Und noch immer gibt es gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Anerkennung und persönlichen Situation der Opfer. Zu all diesen Themen bringen wir in dieser Woche einen eigenen Antrag ein – auch, um die Bundesregierung an die bisher nicht umgesetzten Versprechen ihres Koalitionsvertrages zu erinnern.

Die Bundesregierung muss endlich tätig werden und ihre dazu vereinbarten Ziele zur Vollendung der inneren Einheit umsetzen. Was hindert sie daran, im Einvernehmen mit den Ländern die Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen für Opfer der SED-Diktatur zu erleichtern und ergänzend einen bundesweiten Härtefallfonds einzurichten? Was hindert die Bundesregierung daran, die Bundesstiftung Aufarbeitung zu stärken und der Geschichte der Demokratie in Deutschland und ihren Orten mehr Sichtbarkeit zu verleihen? Verantwortung für das Zusammenwachsen unseres Landes bleibt in der Ampel-Bundesregierung ein Lippenbekenntnis.

 

II. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Primärprävention stärken – Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung erhalten. Herz-Kreislauferkrankungen sind mit 358.000 Sterbefällen im Jahr 2022 die häufigste Todesursache in Deutschland. Nach Angaben der Deutschen Herzstiftung erfolgten im Jahr 2022 1.574.352 vollstationäre Krankenhausaufnahmen wegen Herzkrankheiten. Fast 217.000 Menschen sterben jedes Jahr an einer Herzkrankheit Das Risiko für eine Koronare Herzerkrankung oder einen Herzinfarkt sowie andere Erkrankungen kann jedoch durch einen gesunden Lebensstil erheblich verringert werden. Deshalb unterstützen wir mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – nicht nur den Erhalt der bestehenden Präventionsangebote, sondern setzen uns auch für deren Intensivierung ein. Gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), den maßgeblichen Verbänden, der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung wollen wir das Bewusstsein in der Bevölkerung für gesundheitliche Eigenvorsorge und Prävention weiter stärken. Parallel zu unserem Antrag debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit in erster Lesung. Kern des „Herzgesetzes“ ist eine bessere Vorsorge. Krankenkassen sollen ihre Versicherten im Alter von 25, 35 und 50 Jahren zum Herz-Check einladen. Die Vorsorge sollen auch Apotheker machen dürfen. Der Entwurf basiert auf einem Impulspapier zur besseren Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits im September 2023 publik gemacht hat. Krankenkassen sollen überdies verpflichtet werden, ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) anzubieten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung Schlaganfälle und Herzinfarkte in Deutschland reduzieren. Das Ziel wird von unserer Fraktion unterstützt. Wir kritisieren allerdings die Art und Weise der Bekämpfung jedoch als „Staatsmedizin“ mit fragwürdiger Evidenz. Mit unserem Antrag nehmen wir eine Gegenposition ein, die nicht nur von den Präventionsverbänden, sondern auch von den Krankenkassen unterstützt wird.

Mit unserem Antrag Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit nachhaltig sichern, Strategie zur Stärkung der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie umgehend anpassen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, ihr Strategiekonzept für die Verteidigungsindustrie schnellstmöglich anzupassen. Wir setzen uns für den gezielten Aufbau und Erhalt nationaler Kompetenzen durch Anwendung von Art. 346 AEUV bei Schlüsseltechnologie-Vergaben ein. Das bedeutet: Wenn es für die Wahrung wesentlicher deutscher Sicherheitsinteressen erforderlich sind, kann bei der Beschaffung von Rüstungsgütern vom EU-Vergaberecht abgewichen werden. Weiterhin fordern wir, die Rüstungsindustrie als unverzichtbare Schlüsseltechnologie zu fördern. Die Effizienz bei Exportkontrollen muss gesteigert werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern. Es bedarf zudem eines optimierten Beschaffungsprozesses, einer klaren Exportpolitik und einer gesellschaftlichen Akzeptanz für eine starke Verteidigungsindustrie. Angesichts neuer Bedrohungen sehen wir die Untätigkeit der Bundesregierung kritisch und fordern die konkrete Umsetzung der in der Nationalen Sicherheitsstrategie angekündigten Maßnahmen.

In einem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FPD mit dem Titel Opfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren setzen wir uns für eine umfassende Anerkennung und stärkere Aufarbeitung der NS-Verbrechen gegen die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation ein. Mit unserem Antrag fordern wir die bundesweite Sicherung von Akten und die Durchführung einer nationalen Fachtagung, um bestehende Forschungslücken zu schließen und die Aufklärung weiter voranzutreiben. Die Erinnerung an die etwa 700.000 Betroffenen und die Aufarbeitung dieser Verbrechen bleibt überparteiliche Verantwortung und darf niemals enden. Wir betonen zudem die Notwendigkeit, die Gedenkstättenarbeit weiter zu fördern. Der Berliner Gedenkort T4 für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Morde zeigt die Bedeutung der Erinnerungskultur. Bereits dieser wichtige Gedenkort geht auf einen interfraktionellen Beschluss von 2014 zurück.

In dieser Woche beraten wir drei wichtige wirtschaftspolitische Anträge und Gesetzentwürfe unserer Fraktion. Mit unserem Antrag Insolvenzwelle stoppen – Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, dringend Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen angesichts steigender Insolvenzzahlen zu ergreifen. Lange haben Vertreter der Regierung die steigende Zahl an Konkursen heruntergespielt und darauf verwiesen, dass ein Großteil des Anstiegs auf eine Normalisierung nach der Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Mittlerweile wurde jedoch das Vor-Corona-Niveau überschritten. Das zeigt: Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind für viele Betriebe in Deutschland existenzgefährdend. Insbesondere die hohen Energiepreise und immer weiter steigende Regulierungsanforderungen belasten die Unternehmen und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit. Hinzu kommen Eingriffe in die Lohnpolitik durch den politisch hochgesetzten Mindestlohn sowie Fehlanreize in der Sozialpolitik, insbesondere durch das Bürgergeld. Unser Antrag umfasst Forderungen wie ein sofortiges Belastungsmoratorium, eine Senkung der Unternehmenssteuern und Energiekosten sowie die Vereinfachung des Arbeitszeitgesetzes. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Liquidität für tragfähige Geschäftsmodelle zu sichern und so die wirtschaftliche Substanz Deutschlands langfristig zu erhalten.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir überdies unseren Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union (Handelsoffensivegesetz). Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu Drittstaaten vertiefen. Wir fordern die Ratifizierung von Wirtschaftspartnerschafts- und Investitionsschutzabkommen mit verschiedenen afrikanischen Staaten, sowie mit Singapur und Vietnam. Diese Abkommen sollen die Handelsmöglichkeiten verbessern, Handelshemmnisse beseitigen und Investitionssicherheit schaffen. Sie sind zentral für die Diversifizierungspläne für die wirtschaftliche Zukunft der EU und Deutschlands. Zudem sollen diese Abkommen helfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, Investitionen anzuziehen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Abkommen schnell zu ratifizieren.

Abschließend befassen wir uns mit unserem Antrag Exportnation Deutschland stärken mit regelbasierter Handelspolitik statt unrealistischen Forderungen. Das Scheitern der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien sowie das zunehmend infrage stehende Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur-Raum müssen endlich zu einem handelspolitischen Erwachen und Umdenken der Bundesregierung führen. Handelsabkommen, die teilweise über Jahrzehnte verhandelt wurden, dürfen nicht länger zerredet, mit Nachforderungen im Nachhaltigkeitsbereich überfrachtet und damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Es gilt, diese Abkommen endlich zum Abschluss zu bringen und die Verhandlungen über andere wegweisende Handelsabkommen, wie z.B. mit Indien, schnellstmöglich voranzutreiben. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum des Deutsches Bundestages beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, geschlossen den Abschluss von Handelsabkommen vorantreiben und unterstützen. Deutschland muss hier auch innerhalb der EU eine Führungsrolle übernehmen. Nur mit dem Ausbau bestehender außenwirtschaftlicher Beziehungen mit gleichgesinnten Ländern sowie mit neuen Kooperationspartnern können Lieferketten diversifiziert, einseitige Abhängigkeiten reduziert und die Resilienz der Europäischen Union und Deutschlands erhöht werden.

Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz). Zum 18. November 2023 hat die Ampel-Koalition das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aus dem Aufenthaltsgesetz gestrichen. Die Streichung sollte – so die Begründung der Koalition – widerspiegeln, dass ein „modernes … Einwanderungsrecht ein wichtiges Anliegen und Ziel der Regierungskoalition“ sei (Bundestagsdrucksache 20/7394, S. 24). Die Ampel-Koalition verabschiedete das Gesetz mitten in einer der schwersten Migrationskrisen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Allein im Jahr 2023 wurden über 350.000 Asylanträge gestellt. Die Bedeutung dieser migrationspolitischen Weichenstellung ist nicht zu unterschätzen: Die ausdrücklich genannten Zielbestimmungen des Aufenthaltsrechts sind nicht unverbindliche Aussagen des Gesetzgebers, sondern bilden vielmehr Richtpunkte und feste Vorgaben für die Gesetzesausführung und -auslegung. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Zielvorgabe der „Begrenzung“ der Zuwanderung wieder in das Gesetz aufnehmen. Dies wird flankiert von weiteren migrationsbegrenzenden Maßnahmen: So soll der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz beendet werden. Ferner soll die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (z.B. Bahnhöfe) antrifft. Diese Maßnahmen stellen – zusammen mit umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen – einen wesentlichen Schritt in Richtung eines Stopps der illegalen Migration nach Deutschland dar. Grenzkontrollen und Zurückweisungen sind allerdings auf Basis des geltenden Rechts bereits möglich, sodass insofern keine gesetzlichen Änderungen erforderlich sind.

Ermittlern notwendige Befugnisse zur Aufklärung von Straftaten geben – Straftatenkataloge in der Strafprozessordnung erweitern, Telekommunikationsüberwachung für den Wohnungseinbruchdiebstahl unbefristet ermöglichen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, wollen wir die Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden stärken und schwere Kriminalität effizienter bekämpfen. Wir setzen uns insbesondere für die Entfristung der gesetzlichen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchdiebstahl ein. Diese Forderung ist besonders aktuell, denn gerade in dieser Woche plant die Ampel-Koalition eine gesetzliche Regelung für eine bloße Verlängerung der Befristung dieses wichtigen Ermittlungsinstruments. Darüber hinaus fordern wir, das Ermittlungsinstrument der Telekommunikationsüberwachung auch für Verbrechen wie den Enkeltrickbetrug und bestimmte schwere Vergehen zur Verfügung zu stellen. Zudem erneuern wir unsere Forderung nach einer Mindestspeicherfrist für IP-Adressen – nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs – zur Aufklärung schwerer Straftaten. Den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen wollen wir absichern und sprechen uns gegen die von der Ampel-Koalition geplanten neuen Erschwernisse für Polizei und Sicherheitsbehörden aus. Damit unterstützen wir praxistaugliche Rechtsgrundlagen für unsere Ermittlungsbehörden. Die müssen Gefahren abwehren, Kriminalität effektiv aufklären und die Sicherheit der Bürger gewährleisten.

In dieser Woche werden wir unseren Antrag Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors in abschließender Lesung beraten. Wir wollen, dass Deutschland zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität schafft, ohne auf Verbote von Verbrennungsmotoren zu setzen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft zu sichern. Wir stehen für eine technologieoffene Herangehensweise, bei der alle verfügbaren klimafreundlichen Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass klimafreundliche Kraftstoffe nicht bereits ab 2035 eine 100-prozentige CO₂-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette erfüllen müssen. Außerdem sollen vergleichbare Maßstäbe für die Bewertung von klimafreundlichen Kraftstoffen und alternativen Antriebssystemen angewendet werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung der gesamten CO₂-Bilanz eines Fahrzeugs über seinen Lebenszyklus hinweg. Mit unserem Antrag fordern wir zudem eine Strategie zur Förderung des Markthochlaufs klimafreundlicher Kraftstoffe.

Vierter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit für den Zeitraum 2022 – 2024 innerhalb der 20. Wahlperiode vorlegen. Am 5. Januar 2022 berief das Bundeskabinett Frank Schwabe MdB zum Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Damit hat die Bundesregierung sich für eine Fortführung des Amtes entschieden und ist dem Antrag unserer Fraktion „Internationales Engagement für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit fortsetzen – Amt des Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit fortführen“ (Drs. 20/267) gefolgt. Dennoch war die Ampel-Koalition bisher nicht bereit, eine Debatte des mit Verzögerung vorgelegten dritten Berichts des Beauftragten im Plenum durchzuführen. Dies unterstreicht die erheblichen Mängel im Einsatz der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in allen Politikbereichen. Zudem drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung den vierten Bericht des Beauftragten in der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode gar nicht mehr vorlegen will. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, den Bericht zeitnah vorzulegen. Darüber wollen wir dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit mehr Gewicht im Rahmen deutscher Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik einräumen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit soll die Kooperation auch mit Religionsgemeinschaften fortgeführt werden, um ihre friedensstiftenden Potenziale zu fördern.

In abschließender Beratung befassen wir uns erneut mit unserem Antrag Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen. Darin adressieren wir das Problem der sich stark vermehrenden Kormoranpopulationen und deren negativen Einflüsse auf die Fischbestände in Deutschland. Wir erkennen an, dass der Kormoran, früher nahezu ausgerottet, heute durch Schutzmaßnahmen nicht mehr als gefährdet gilt. Jedoch führt der erhöhte Fraßdruck dieser Vögel zu ernsthaften Bedrohungen für die Artenvielfalt der Fischbestände sowie die Binnen- und Seefischerei. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, ein bundesweites Kormoranmanagement zu etablieren und einen „Aktionsplan Kormoran“ zu entwickeln. Dieser Plan soll Länderverordnungen harmonisieren und Maßnahmen zur Vergrämung sowie zur Eindämmung der Vermehrung des Kormorans beinhalten. Wir betonen die Wichtigkeit von schonenden, populationsbegrenzenden Maßnahmen, wie das Einölen von Eiern, und fordern eine Anpassung im Bundesnaturschutzgesetz, um solche Maßnahmen zu erleichtern. Außerdem soll die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Einordnung des Kormorans als bejagbare Art einsetzen, um den Schutz heimischer Fischarten zu gewährleisten.

Mit unserem Antrag Die Mittel aus dem Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Rentenüberleitung den Betroffenen zugutekommen lassen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – knüpfen wir an zwei frühere Anträge zwei Anträge zum Härtefallfonds in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer an. Wir fordern wir die Wiederöffnung des Härtefallfonds, um die Unterstützung für die betroffenen Spätaussiedler, jüdischen Zuwanderer und Härtefälle zu verbessern. Über 105.400 Anträge wurde bisher entschieden. Jedoch wurden davon nur 33.586 Anträge bewilligt. 59.035 Anträge wurden abgelehnt. In weiteren 12.779 Fällen hat die Geschäftsstelle Anträge storniert. Von den vom Bund für die Stiftung bereitgestellten 500.000.000 Euro sind 416.035.000 Euro noch nicht verwendet worden. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, die Mittel für den Fonds auf die ursprünglich geplanten 1 Milliarde Euro zu erhöhen. Wir kritisieren die kurzen Antragsfristen. Dadurch wurden viele der hochbetagten Betroffenen an einer Antragstellung gehindert und damit von der Unterstützung ausgeschlossen. Überdies fordern wir eine Erhöhung der einschlägigen Einkommensgrenzen sowie den Ausbau von Informations- und Beratungsangeboten. Durch die erneute Öffnung des Fonds wollen wir sicherstellen, dass die noch vorhandenen Mittel von rund 416 Millionen Euro tatsächlich den Bedürftigen zugutekommen.

In abschließender Beratung befassen wir uns erneut mit unseren Antrag Versprechen der Bundesforschungsministerin einhalten – Zukunft der DDR-Forschung sicherstellen. Wir nehmen Bezug auf eine öffentliche Zusage von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger zur Fortführung des Engagements des Bundes bei der Förderung der DDR-Forschung. Wir fordern die Bundesbildungsministerin auf, ihr Versprechen einzuhalten. Folgende Forderungen sind uns wichtig: Wir brauchen langfristige Förderung zur DDR-Forschung und müssen diese so aufzusetzen, dass nach Auslaufen der aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ keine Förderlücke entsteht. Darüber hinaus müssen alle relevanten Akteure im Bereich der DDR-Forschung frühzeitig in die Erarbeitung der versprochenen Förderlinien eingebunden werden und der Deutsche Bundestag detailliert über den Zeitplan und Fortgang des Arbeitsprozesses zu unterrichtet werden. Die Projektförderung des Bundes im Bereich der DDR-Forschung muss nahtlos fortgeführt werden.

2.2 Sonstige Tagungsordnungspunkte

Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandels-gesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG. Mit dem Gesetzentwurf will die Ampel-Koalition die Vorgaben der beiden Richtlinien (EU) 2023/958 (Luftfahrt) und (EU) 2023/959 (Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten) in nationales Recht umsetzen. Beide Richtlinien betreffen Änderungen der Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG. Emissionshandel ist ein marktbasiertes Instrument zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen. Dabei wird eine Obergrenze für den CO2-Ausstoß festgelegt. Unternehmen erhalten Zertifikate, die ihnen erlauben, eine bestimmte Menge CO2 zu emittieren. Dieses System belohnt Emissionsreduktionen finanziell und macht klimaschädliches Verhalten teurer, wodurch es zur Senkung der Gesamt-Emissionen beiträgt. Zum einen soll mit der Änderung des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG) das Ziel verfolgt werden, die beiden Änderungsrichtlinien vollumfänglich umzusetzen. Zum anderen sollen über Änderungen des Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) in Artikel 2 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Überführung des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS) in den neuen europäischen Brennstoffemissionshandel geschaffen werden. Zugleich verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel einer Kontinuität der CO2-Bepreisung, damit sämtliche Brennstoffe, die der CO2-Bepreisung nach dem BEHG unterliegen, auch innerhalb des künftigen europäischen Emissionshandels einer CO2-Bepreisung unterliegen. Dies betrifft in Deutschland im Wesentlichen den Einsatz fossiler Brennstoffe in der Land- und Forstwirtschaft, im Schienenverkehr und Binnenschifffahrt sowie bei der Abfallverbrennung. Aus unserer Sicht bestehen an dem Entwurf mehrere Kritikpunkte: So haben wir bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Umsetzungsfristen für die Änderungen mittlerweile verstrichen sind. Daher wurden Vertragsverletzungsverfahren eröffnet bzw. drohen. Überdies kritisieren wir die Einbeziehung der Abfallverbrennung und prüfen kritisch die CO2-Bepreisung im Jahr 2026 im BEHG. Hier könnte aus Vereinfachungsgründen ein Festhalten am bisherigen Festpreissystem präferiert werden. Die gesamte Thematik des Übergangs vom nationalen auf den europäischen Emissionshandel werden wir in diesem parlamentarischen Verfahren einbeziehen. Wir werden kritisch das Verfahren begleiten und im Ausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Ampel beantragen.

 

III. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland
  • November: Vorstellung des „IEA World Energy Outlook & Energy Technology Perspectives 2024“ mit BM Habeck und IEA-Exekutivdirektor Birol,
  • -8. November: Energieministerkonferenz,
  • November: Steuerzahlerkongress des Bund der Steuerzahler Deutschland,
  • November: BK Scholz hält eine Rede beim Forum der Betriebsräte der Deutschen Telekom AG,
  • November: Deutscher Pflegetag mit BM Lauterbach,
  • November: Zentrale Gedenkfeier 35 Jahre friedliche Revolution und Mauerfall mit BPräs Steinmeier,
  • November: „Neuhardenberger Rede“ von BM Habeck und Diskussion mit Theo Koll,
  • November: BK Scholz spricht auf der Jubiläumsveranstaltung zum 75-jährigen Bestehen des Deutschen Journalisten-Verbands,
  • November: Dialogveranstaltung der SPD in Mainz mit PV Klingbeil, PV Esken, MP Schweitzer, BM Geywitz, GS Miersch,
  • -13. November: Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  1. Außen/EU:
  • November: US-Präsidentschaftswahlen und Wahlen zum Kongress,
  • November: Wirtschafts- und Finanzministerrat (Aufbau- und Resilienzfazilität, Mehrwertsteuer, Finanzierung der Klimapolitik, wirtschaftliche und finanzielle Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine),
  • November: BK Scholz empfängt den somalischen Staatspräsidenten Hassan Sheikh Mohamud,
  • November: Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft (fünftes Treffen des durch den französischen Staatspräsidenten Macron ins Leben gerufenen Treffens; Themen: Sicherheit, Migration),
  • -8. November: Informeller Europäischer Rat (Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, transatlantische Beziehungen nach der US-Wahl),
  • -16. November: APEC-Gipfel in Lima,
  • November: Beginn der Weltklimakonferenz in Baku, Aserbaidschan.

Unterkategorien

Kalender – Kommende Termine

17.01.202510:00 - Uhr | Gartenbau Hach in Neckarsteinach
17.01.202514:30 - Uhr | Gespräch mit dem Hessischen Handel in Bensheim
17.01.202519:00 - Uhr | Neujahrsempfang der Gemeinde in Wald-Michelbach
18.01.202519:00 - Uhr | Fastnacht OKACLU in Abtsteinach
19.01.202511:15 - Uhr | Neujahrsempfang der Stadt in Heppenheim
19.01.202513:00 - Uhr | Neujahrsempfang der CDU in Viernheim
19.01.202515:00 - Uhr | Neujahrskaffee der CDU in Heppenheim
19.01.202517:00 - Uhr | Neujahrsempfang der Stadt in Lorsch
19.01.202519:00 - Uhr | Neujahrsempfang der Stadt in Zwingenberg
20.01.202512:00 - Uhr | Satzungskommission der CDU Hessen in Wiesbaden
20.01.202518:00 - Uhr | Wirtschaftsrat Sektion Bergstraße in Bensheim
21.01.202516:00 - Uhr | Hess. Finanzministerium in Wiesbaden
21.01.202517:30 - Uhr | Wirtschaftsprüfer Hessen in Wiesbaden
22.01.202515:30 - Uhr | Bauernhof Keil in Wald-Michelbach
22.01.202519:00 - Uhr | Gesundheitsforum Bergstraße in Mörlenbach

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