Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

 Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 24. September 2024

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen".

Deutschland befindet sich in einer anhaltenden schweren Migrationskrise. Bereits zum zweiten Mal innerhalb nur eines Jahrzehnts sieht sich unser Land mit der größten Zahl von Asylbewerbern und Migranten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges konfrontiert. Allein in den ersten acht Monaten dieses Jahres haben mehr als 160.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Deutschlands Aufnahmekapazitäten sind erschöpft, was sich in der täglichen Realität in den Kommunen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, auf dem Wohnungsmarkt und im öffentlichen Nahverkehr zeigt.

Gleichzeitig sehen wir immer deutlicher die Auswirkungen dieser verfehlten Migrationspolitik auf die innere Sicherheit. Die Ampel-Koalition hat als Reaktion auf die Terroranschläge in Mannheim und Solingen ein „Sicherheitspaket“ versprochen. Inhalt des Pakets sollen Änderungen beim Waffenrecht sowie eine – geringfügige – Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes sein. Zudem wurden Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht angekündigt. Dieses Gesetzespaket hätte eigentlich bereits in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden sollen. Um den Weg für dieses schnelle Verfahren freizumachen, hatten wir entgegen den üblichen Regeln der Parlamentspraxis zugestimmt, das „Sicherheitspaket“ bereits in der vergangenen Haushaltswoche in 1. Lesung zu beraten. Doch die Koalitionsparteien haben sich erneut über Details zerstritten und den Beschluss verschoben. Die Sicherheitsgesetze können somit nicht wie geplant verabschiedet werden.

Die Ampel-Bundesregierung hat weder die Kraft für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik noch für die dringendsten und notwendigsten Änderungen der Sicherheitsgesetze. Sie ist intern heillos zerstritten und kann sich nicht auf wirksame Maßnahmen einigen. Stattdessen verliert sie sich in größtenteils kosmetischen Änderungen des Waffenrechts, die keinen Anschlag verhindern werden.

Die notwendigen Maßnahmen sowohl in der Asyl- und Migrationspolitik als auch in der inneren Sicherheit sind lange bekannt. Wir haben sie bereits in der vergangenen Sitzungswoche und in dieser Woche erneut als Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir erneuern unsere Forderung nach einer konsequenten Zurückweisung an der Grenze, um die massenhafte illegale Einreise nach Deutschland zu beenden. Darüber hinaus fordern wir eine umfassende Stärkung der Sicherheitsbehörden für den wirksamen Schutz der Bevölkerung. Unsere Sicherheitsbehörden brauchen endlich die Befugnisse, die im 21. Jahrhundert zur Bekämpfung und Verhinderung von Verbrechen notwendig sind.

Aktuelle Stunde: „Aufklärung der Vorgänge um den Verkauf der Commerzbank-Anteile des Bundes“.

Im Zuge der Finanzkrise hat der Bund in den Jahren 2008 und 2009 die Commerzbank mit mehr als 18 Milliarden Euro gestützt und einen Anteil von 25 Prozent an der Bank übernommen. Die Bank hat bis heute gut 13 Milliarden Euro an den Bund zurückgezahlt. An den Kapitalerhöhungen in den letzten Jahren hat der Bund nicht teilgenommen. Dadurch ist sein Anteil auf 16,5 Prozent gesunken.

Anfang September hat der Bund einen Anteil von 4,5 Prozent am Markt angeboten. Anders als offenbar vorgesehen, haben nicht mehrere Investoren den Zuschlag erhalten, sondern allein die italienische Großbank UniCredit. Die Bundesregierung wurde nach eigenem Bekunden vom Angebot der UniCredit überrascht und hat offenbar auch nicht bemerkt, dass die Bank zeitgleich über den Markt weitere 4,5 Prozent erworben hat.

Aus ordnungspolitischer Sicht ist zu begrüßen, dass sich der Staat aus der Commerzbank nach Überwindung der Krise zurückzieht; die Beteiligung war nie auf Dauer angelegt. Hierfür ist aber eine kluge Ausstiegsstrategie notwendig, um Nachteile für den Finanzplatz Deutschland und den Verlust von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Es stellen sich deshalb viele Fragen zur Vorbereitung und Durchführung des Anteilsverkaufs durch die Bundesregierung. Nach jetziger Kenntnis war das planlose Vorgehen der Bundesregierung zumindest naiv, wenn nicht gar fahrlässig gegenüber dem Finanzstandort Deutschland sowie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Wir erwarten, dass alle unsere Fragen zeitnah und vollumfänglich beantwortet werden, weshalb wir über die „Aktuelle Stunde“ hinaus auch eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung erarbeitet haben.

Unsere Automobilindustrie braucht eine Zukunft – Den Industriestandort Deutschland wettbewerbsfähig machen.

Die Automobilindustrie ist der bedeutendste Industriezweig in Deutschland. Die Wertschöpfungsketten der Fahrzeug- und Motorenhersteller sind tief mit dem deutschen und europäischen Mittelstand verbunden. In der Automobilwirtschaft mehren sich die Anzeichen für eine Krise: Die Auto-Produktion ist um rund 5 Prozent zurückgegangen. Im August wurden 69 Prozent weniger neue E-Autos zugelassen als im Vorjahresmonat. Bei den Zulassungszahlen von Verbrennern gab es einen Rückgang von 28 Prozent.

Eine zentrale Ursache für die Krise der Automobilindustrie liegt in dem ideologisch verengten wirtschafts- und industriepolitischen Kurs der Ampel-Regierung und der damit verbundenen Fokussierung auf einzelne, politisch definierte Technologien. Und selbst bei den von ihr politisch gewollten Technologien sorgt die Ampel für größtmögliches Förder-Chaos. Förderprogramme wie die Umweltprämie stoppt die Ampel abrupt und ohne jegliche Vorankündigung und bringt so die Nachfrage nach E-Autos zum Erliegen. Auch das Förder-Chaos der Bundesforschungsministerin bei der Batterieforschung ist ein schwerer Rückschlag beim Wiedergewinn von Wettbewerbsfähigkeit und technologischer Souveränität.

Wir wollen, dass Deutschland ein starkes Industrieland bleibt. Dazu gehört eine starke Automobilindustrie. Nur eine wettbewerbsfähige Automobilwirtschaft sichert Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland und ist gleichermaßen in der Lage, in Klimaschutz und CO2-Neutralität zu investieren. Die Bundesregierung muss sich für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes einsetzen. Dazu gehören wettbewerbsfähige Energiepreise, ein Belastungsmoratorium und Reduzierung von Bürokratie und eine Reform der Unternehmensbesteuerung.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In dieser Woche debattieren wir die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre. Am 16. Juni 2024 hat Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger ihre beamtete Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring, die für ihren Einsatz gegen Antisemitismus hohe Anerkennung in der jüdischen Gemeinde genießt, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Auslöser der Debatte war eine Panorama-Veröffentlichung vom 11. Juni 2024. Darin wurde berichtet, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine förderrechtliche Prüfung einleitete, nachdem ein Offener Brief von Hochschuldozenten und Wissenschaftlern mehrerer Berliner Universitäten zur Unterstützung propalästinensischer Demonstrationen an der FU Berlin veröffentlicht worden war. Obwohl der Inhalt des Briefes von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, lehnen wir diesen inhaltlich ab. Unsere Fraktion hat daraufhin eine Große Anfrage zur Aufklärung des Sachverhalts eingereicht. Die Antworten der Bundesregierung blieben jedoch unklar. Besonders offen bleibt die Frage, wer im BMBF die Verantwortung für die förderrechtliche Prüfung trägt, die laut der Ministerin das Vertrauen von Wissenschaftlern in das Ministerium stark erschüttert hat. Die Debatte kommt daher zur richtigen Zeit. Es bleibt weiter ungeklärt, wer im BMBF die Verantwortung für den förderrechtlichen Auftrag trägt, der nach eigenen Worten der Ministerin dazu geeignet ist, „das Vertrauen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in das BMBF nachhaltig zu beschädigen“.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir in dieser Woche unseren Antrag Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen. Die Bundesregierung behandelt die Bioenergie stiefmütterlich, bremst sie künstlich aus und setzt die falschen Rahmenbedingungen. Die Bioenergie benötigt eine klare Zukunftsperspektive und den Abbau von Hemmnissen. Unser Antrag beinhaltet 23 Vorschläge für Verbesserungen bei der Bioenergie. Diese reichen von einer Ausweitung der Ausschreibungen über eine Erhöhung der Ausbauziele bis zur Prüfung von Grüngasquoten. Der unser Antrag reiht sich damit in eine Reihe weiterer Anträge zur Entfesselung aller Erneuerbaren Energien ein. So haben wir bereits zu CCU/CCS, Wasserstoff, Solar, Geothermie und Speichern umfassende Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht und beraten. Die Ampel nutzt immer noch nicht alle Potenziale der Erneuerbaren Energien aus und richtet ihren Fokus lediglich auf Sonne und Wind. Wir wollen mit dem Antrag die Bioenergie entfesseln und haben zu den Inhalten bereits positive Resonanz aus Fachkreisen erhalten. Der Antrag greift die Sorgen und Nöte der Branche auf, was auch in der öffentlichen Anhörung deutlich geworden ist.

Umsetzung des EU-Data-Acts – Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland. Der europäische Data Act hat das Ziel, den Zugang zu und die Nutzung von nutzergenerierten, nicht-personenbezogenen Daten zu verbessern. Er vereinheitlicht die Datenregulierung und schafft erstmals einheitliche Vorgaben für den Zugang zu und die Verwendung von Daten durch Nutzer, Dritte und den Staat. Dies fördert einen einheitlichen Binnenmarkt für Daten in Europa und erleichtert den unternehmens- und sektorübergreifenden Austausch industrieller Daten. Das von der EU vorgegebene Ziel darf in Deutschland nicht durch eine Überregulierung von Seiten der Bundesregierung ausgebremst werden: Der Data Act soll ermöglichen und nicht verhindern. Die Hoffnung auf eine konstruktive, innovationsoffene Umsetzung durch die Ampel-Koalition ist freilich gering. Ob, wie und wann sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit anderen beteiligten Ressorts auf einen Gesetzentwurf einigen können, bleibt fraglich. Eine rechtzeitige Implementierung des Data Acts ist jedoch entscheidend, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen von den neuen Regelungen profitieren und ihre Marktstellung im globalen Wettbewerb stärken können.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit stärken. Die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2030 ist nach aktuellem Stand kaum möglich. Klar ist, dass allein mit staatlichen Mitteln die sogenannte Agenda 2030 nicht erreicht werden kann. Mittel der Privatwirtschaft für die nachhaltige Entwicklung zu mobilisieren, ist daher von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Entwicklungsländer, die einen enormen Finanzbedarf für Investitionen haben. Dabei ist nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern entscheidend, um Arbeitsplätze zu schaffen und den Menschen langfristig gute Perspektiven zu bieten, die letztlich auch zum Verbleib in der angestammten Heimat bewegen. Zudem ist ein verstärkter wirtschaftlicher Austausch auch im ökonomischen Interesse Deutschlands. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – machen wir Vorschläge, wie eine intensivere wirtschaftliche Zusammenarbeit gefördert werden kann. Dabei kritisieren wir insbesondere, dass die Bundesregierung gerade diejenigen Haushaltstitel im BMZ überproportional kürzt, die dazu dienen, unternehmerisches Engagement in Entwicklungsländern anzureizen. Der Antrag setzt hier einen Kontrapunkt. Wir formulieren eine Alternative, die nicht nur entwicklungspolitisch sinnvoll ist, sondern zudem einen Beitrag zur Stärkung des Standortes Deutschland liefern kann.

Für Rechtssicherheit und eine lebendige Hauptversammlung – Reformbedarf im Beschlussmängelrecht. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, die Missbrauchsmöglichkeiten und Häufigkeit der Beschlussanfechtungen im geltenden deutschen Beschlussmängelrecht einem internationalen Vergleich zu unterziehen und – insbesondere unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort – zu bewerten. Darüber hinaus fordern wir, die Effektivität des Freigabeverfahrens im Aktienrecht zur Missbrauchsbekämpfung zu evaluieren sowie den Deutschen Bundestag über das Ergebnis des Rechtsvergleichs und der durchgeführten Evaluierung zu unterrichten. Wir wollen, dass die Bundesregierung nach Maßgabe dieser Ergebnisse Reformvorschläge für das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht vorlegt und bei den Reformbemühungen ein einheitliches rechtsformübergreifendes Beschlussmängelrecht anstrebt. Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss hat gezeigt, dass dringender Reformbedarf besteht. Dies wurde auch durch die allermeisten Sachverständigen der Koalition bestätigt. Mit dem Antrag haben wir ein wichtiges politisches Thema auf die Agenda gehoben und eine Leerstelle der Ampel offenbart.

CO2-Export-Ermöglichungsgesetz. Unser Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche in den Deutschen Bundestag einbringen – schafft die Voraussetzungen für den Export von CO2 in Partnerländer. Dafür muss zum einen der Art. 6 des London-Protokoll ratifiziert werden. Das London-Protokoll ist ein internationales Abkommen, das Regelungen zur CO2-Einlagerung unter dem Meeresboden sowie zum internationalen Handel mit CO2 trifft. Zum anderen bedarf es einer Änderung im Hohe-See-Einbringungsgesetz. Selbst das Umweltbundesamt vertritt inzwischen die Meinung, dass Klimaneutralität ohne die Speicherung von CO2 (Carbon Capture and Storage – CCS) nicht möglich ist. Der Export von CO2, z.B. in Speicherstätten in Norwegen, ist jedoch nur durch eine Ratifizierung des London-Protokolls möglich. Das für das London-Protokoll zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat jedoch bislang – vermutlich aus ideologischen Gründen – keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Diesen Mangel beheben wir mit unserem Gesetzentwurf. Parallel dazu beraten wir auch unseren Antrag Potentiale der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) und CO2-Nutzung (CCU) entfesseln und Hürden konsequent aus dem Weg räumen, sowie den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes.

Für eine praxistaugliche und effektive Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Mit unserem Antrag zielen wir darauf ab, die bisherigen Versäumnisse der Ampel-Regierung mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft deutlich zu machen. Die immer wieder verschobene Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie steht dafür sinnbildlich. Das BMUV hat über zwei Jahre daran gearbeitet und gleichzeitig wichtige Gesetzesvorhaben hintenangestellt. Die bisher noch nicht vom Bundeskabinett beschlossene Strategie weist in ihrer Entwurfsform keinerlei konkrete Maßnahmen aus und wird daher nur wenig Durchschlagskraft entfalten. Auch ist unklar, wann und in welcher Form die dort andiskutierten Ideen umgesetzt werden sollen. Das führt zwangsweise zu Unsicherheiten in der betroffenen Branche. Investitionen werden zurückgestellt. Im Gegensatz dazu schlagen wir mit unserem Antrag konkrete Impulse vor, die das zirkuläre Wirtschaften nach vorne bringen. Dies umfasst eine zeitnahe Reform des § 21 Verpackungsgesetz oder die dringend benötigte Verabschiedung der sog. Abfallende-Verordnung für mineralische Ersatzbaustoffe.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns in dieser Woche mit dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie. Der Entwurf sieht eine Entlastung von rund 944,4 Millionen Euro vor. Ziel dieses Entwurfs ist es zugleich, Abläufe zu vereinfachen und zu verschlanken, ohne hierbei notwendige Schutzstandards in Frage zu stellen. Das Gros der Entlastungen des BEG IV-E entfällt dabei auf folgende vier Maßnahmen: Der Entwurf sieht Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes vor, die die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzen. Es zudem soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung (Generalvollmachten) eingerichtet werden. Darüber hinaus soll für deutsche Staatsangehörige soll zukünftig keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen. Das führt zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft und der betroffenen Übernachtungsgäste. Der digitale Wandel soll insbesondere durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. Insgesamt kommt es zu Änderungen in 61 Gesetzen. Aus unserer Sicht ist das vorliegende Gesetz kein großer Wurf. Dennoch stimmen wir dem Entwurf zu, denn wenig Bürokratieentlastung besser ist als keine Bürokratieentlastung. Die Ampel müsste sich aber vielmehr vornehmen, nicht laufend neue Bürokratie zu schaffen.

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns in dieser Woche mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof. Massenverfahren stellen eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar. Solche Verfahren, die etwa im Zusammenhang mit Verbraucheransprüchen aus dem Diesel-Skandal oder unzulässigen Vertragsklauseln entstehen, stellen oft wiederholt dieselben rechtlichen Fragen. Durch ein Leitentscheidungsverfahren soll der Bundesgerichtshof in einem Musterfall verbindlich entscheiden, sodass gleichgelagerte Verfahren schneller abgeschlossen werden können. Wird in einem Massenverfahren Revision eingelegt, so kann der Bundesgerichtshof dieses Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen. Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Rechtsfragen in Form der Leitentscheidung auch dann, wenn die Parteien die Revision zurücknehmen oder sich das Revisionsverfahren auf andere Weise erledigt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Massenverfahren stellen ohne Frage ein großes Problem für die Justiz dar. Wir haben das bekannte Problem bereits in einem eigenen Antrag aufgegriffen (Drs. 20/5560). Die dazu durchgeführte öffentliche Anhörung hat jedoch ergeben, dass Leitentscheidungsverfahren nicht der richtige Weg sind: Die Verfahren kommen nach dem Durchlaufen des Instanzenzuges erst viel zu spät beim Bundesgerichtshof an. Statt eines Leitentscheidungsverfahrens brauchen wir deshalb ein Vorabentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof.

In dieser Woche befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Opfer politischer Verfolgung in der DDR leiden oft noch heute unter den Folgen der Repressionen, und ihre wirtschaftliche Lage ist häufig prekär. In Anerkennung ihres Leids und in Erfüllung des Einigungsvertrages schlagen wir vor, einen Härtefallfonds bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge einzurichten. Mit unserem Gesetzentwurf fordern wir zudem die Dynamisierung der SED-Opferrente und der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte. Weitere zentrale Punkte sind eine einmalige Leistung von 1.500 Euro für Opfer von Zwangsaussiedlungen und der Verzicht auf die Absenkung der Ausgleichszahlungen bei Renteneintritt. Der Entwurf geht damit über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus, greift jedoch die gesundheitlichen Folgeschäden nicht auf. Zu Recht hat die SED-Opferbeauftragte den Gesetzentwurf als unzureichend kritisiert. So fehlen insbesondere Regelungen für die Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden von politischer Verfolgung gänzlich. Mit unserem Antrag „70. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes am 17. Juni 1953 – Gedenken an Opfer von Widerstand und Opposition – Würdigung von Freiheitsbewegungen“ (Drs. 20/7188) haben wir bereits verschiedene Forderungen adressiert. Dies betrifft insbesondere die Dynamisierung der SED-Opferrenten, Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel, Implementierung der Witwen-Regelungen bei Opferrenten, Abschaffung der bisherigen Absenkung der Ausgleichszahlung beim Renteneintritt, Gewährleistung, dass gesundheitliche Folgeschäden von Opfern in den Anerkennungsverfahren besser berücksichtigt werden.

Mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung will die Ampel-Koalition das Rentenniveau bis 2039 bei 48 Prozent sichern. Der demografische Wandel stellt die Rentenversicherung vor erhebliche finanzielle Herausforderungen, weshalb ohne gesetzliche Eingriffe das Rentenniveau auf 45 Prozent sinken würde. Durch dieses Gesetz wird dieses Niveau stabilisiert, was zu einer Anhebung der Beitragssätze auf 22,6 Prozent bis 2040 führt. Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem das sog. Generationenkapital eingeführt, das ab 2028 von einer unabhängigen Stiftung verwaltet wird. Hierfür werden 200 Mrd. Euro Schulden aufgenommen, um ab 2036 jährlich 10 Mrd. Euro an die Rentenversicherung auszuschütten und so die Beitragssätze geringfügig zu entlasten. Wir lehnen den Entwurf ab. Er verlagert einseitig Lasten auf die Beitragszahler. Die Entlastungswirkung des Generationenkapitals wird erst ab 2036 spürbar. Zudem ist die Finanzierung nicht ausreichend und das Rentensystem wird durch zusätzliche Leistungsausweitungen weiter belastet. Die Ampel hat keine Antwort auf die Folgen des demografischen Wandels. Statt einer nachhaltigen Reform der Rentenversicherung findet eine Leistungsausweitung statt. Diese ist nicht solide gegenfinanziert und wird die bestehenden finanziellen Schwierigkeiten weiter verschärften. Der Gedanke einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Generationen ist von der Ampel aufgegeben worden, zu Lasten der jüngeren Generation.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern – und bringt dazu einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag ein. Das Mandat bleibt im Kern unverändert, soll aber eine Laufzeit von 15 Monaten bis zum 31. Januar 2026 haben. Damit wird der Bundestagswahl im kommenden Jahr Rechnung getragen. Die Mandatsobergrenze verbleibt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz zielt darauf ab, die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nachhaltig zu befähigen, die Sicherheit und Stabilität in Irak eigenständig zu gewährleisten und ein Wiedererstarken der Terrororganisation des sog. Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die internationale Gemeinschaft ist diesem Ziel in den letzten Jahren deutlich nähergekommen, hat es aber noch nicht erreicht. Eine Fortsetzung des Engagements ist notwendig, um das bisher Erreichte zu konsolidieren und tragfähig auszubauen bzw. weiterzuentwickeln. Allerdings fehlt der Bundesregierung weiter ein Konzept für den Irak, für die Kurdenfrage im Irak sowie für den Umgang mit dem Iran im Irak.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • -26. September: Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz,
  • September: BM Wissing eröffnet Bahntechnikmesse Innotrans (bis 27. September, Besuch von BM Habeck am 25. September),
  • September: BM Habeck spricht bei der Verleihung des Deutschen Gründerpreises,
  • September: BM Özdemir stellt Ernährungsreport 2024 vor,
  • September: BM Lindner und BM Stark Watzinger stellen Handlungsempfehlungen der Finanzbildungsstrategie der OECD vor,
  • September: BM Pistorius besucht Kampfhubschrauberregiment 36 „Kurhessen“ in Fritzlar und eröffnet Kongress der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft,
  • -27. September: Deutscher Juristentag in Stuttgart,
  • September: Konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags,
  • September: Herbst-Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute,
  • September: GDV-Versicherungstag mit BM Buschmann,
  • September: BK Scholz spricht auf der queerpolitischen Menschenrechtskonferenz der SPD-Bundestagsfraktion,
  • September: Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Statistik für September,
  • September: Bauministerkonferenz,
  • September: Landesparteitag CDU Nordrhein-Westfalen,
  • September: Meisterfeier des Schleswig-Holsteinischen Handwerks mit BM Habeck.
  1. Außen/EU:
  • -25. September: Konferenz der britischen Labour-Partei,
  • September: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Prioritäten der ungarischen Ratspräsidentschaft, Rechtsstaatlichkeitsdialog, Europäischer Rat am 17./18. Oktober),
  • -30. September: 79. UN-Generaldebatte der UN-Vollversammlung (u.a. mit Rede des ukrainischen Präsidenten Selenskyj),
  • September: BK Scholz empfängt den italienischen Staatspräsidenten Mattarella,
  • September: Wettbewerbsfähigkeitsrat (Draghi-Bericht, Beihilferecht, E-Handel),
  • -29. September: Papst Franziskus reist nach Luxemburg und Belgien,
  • September: Japans Regierungspartei LDP wählt einen neuen Vorsitzenden (der amtierende Vorsitzende Kishida tritt nicht noch einmal an),
  • September: Nationalratswahl in Österreich,
  • September – 2. Oktober: Konferenz der britischen Konservativen (Tories).

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 2. Juli 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen.

Der Schutz der Opfer von Straftaten und besonders verletzlicher Personen ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie des Lagebilds „Häusliche Gewalt“ zeigen dringenden Handlungsbedarf: Im Jahr 2023 wurden 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70,5 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Verbesserung des Opferschutzes erreichen, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen wie Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Der Rechtsstaat muss entschlossen auf diese besonders verwerflichen Gewaltverbrechen reagieren. Die Täter müssen angemessen und hart bestraft werden. Wir fordern deshalb eine Erhöhung der Mindeststrafen für Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung – soweit die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers begangen wurde – sowie bei Gruppenvergewaltigungen. Gleiches gilt bei Nachstellung („Stalking“) und Verstößen nach dem Gewaltschutzgesetz. Wir wollen zudem das strafschärfende Merkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ bei Mord, gefährlicher Körperverletzung und Raub einführen. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Zeichen: Der Schutz besonders verletzlicher Personen – Frauen, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen – hat in unserem Rechtsstaat Priorität.

Aktuelle Stunde: „Gewalttäter aus Parallelgesellschaften: Ursachen und Konsequenzen der Tat von Bad Oeynhausen ehrlich benennen“.

Der Mord an dem 20-jährigen Philippos T. im Kurpark von Bad Oeynhausen durch einen 18-jährigen Syrer hat Deutschland erschüttert und bewegt. Die grausame und erbarmungslose Tat fügt sich ein in eine Reihe weiterer schwerer Gewaltverbrechen in den letzten Wochen und Monaten, oftmals begangen durch junge, ausländische Täter. Den Taten gemein ist der nichtige oder gar nicht vorhandene Anlass und die darauffolgende enthemmte Gewalt, sei es durch Messer und andere Waffen oder durch brutale Schläge und Fußtritte.

Diese Taten werfen Fragen auf – grundlegende Fragen danach, wohin sich unsere Gesellschaft entwickelt, wie sicher wir im Alltag leben, wie der Staat unsere Sicherheit gewährleistet. Und auch danach, welche Auswirkungen die Regierungspolitik der ungesteuerten Migration auf unser Zusammenleben hat und in der Zukunft weiter haben wird.

Wir sehen dringenden politischen Handlungsbedarf in drei Bereichen: Beim Strafrecht, beim Einfordern von Integration und bei der Migrationspolitik insgesamt. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden muss die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen. Bei jungen Erwachsenen muss das Erwachsenenstrafrecht gelten. Integration fordern wir deutlicher als bislang ein. Den Rückbau der Integrationsanforderungen durch die Ampel-Bundesregierung, etwa beim Aufenthaltsrecht und bei der Einbürgerung, lehnen wir ab. Schließlich müssen wir die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen und Migration auf ein integrierbares Maß begrenzen.

Unser Antrag: „Erfolgsgeschichte Strukturwandel weiterschreiben – Planbarkeit und Verlässlichkeit für die ostdeutschen Strukturwandelregionen sicherstellen”.

In der letzten Legislaturperiode wurde der Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Davon sind die Braunkohlereviere –insbesondere das Lausitzer Revier, das Mitteldeutsche Revier und das ehemalige Braunkohlerevier Altenburger Land in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – besonders betroffen. Um den Strukturwandel zu gestalten, wurden Maßnahmen und Investitionen zur Strukturstärkung vereinbart. Die betroffenen Regionen erhalten bis 2038 Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen. Aktuell zeigen sich Probleme beim rechtzeitigen Mittelabfluss, insbesondere bei Großprojekten mit langen Planungs- und Genehmigungsprozessen. Die betroffenen Revierkommunen warnen vor einem Verfall der Bundesmittel aus der ersten Förderperiode, die nicht rechtzeitig bis Ende 2026 abgerufen werden.

Die Förderung des Strukturwandels in den ostdeutschen Kohleregionen muss wie vereinbart planbar und verlässlich erfolgen. Eine positive wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands muss durch einen erfolgreichen Strukturwandel in den Braunkohleregionen weiter fortgeschrieben werden. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Absicherung des Strukturwandels zu gewährleisten – damit die soziale Abfederung des Kohleausstiegs in den ostdeutschen Regionen im Strukturwandel gelingen kann.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Für mehr Anerkennung und Wertschätzung – Pflegende Angehörige weiter unterstützen. Für die Pflege waren die Ampeljahre bisher verlorene Jahre. Nach allen Prognosen wird es in dieser Wahlperiode keine größeren Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen geben. Dabei bilden pflegende Angehörige das Rückgrat der pflegerischen Versorgung: Über 80 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf werden in den eigenen vier Wänden gepflegt. Das sind rund 4,17 Millionen Menschen, die von knapp fünf Millionen Angehörigen versorgt werden. Meistens sind es die selbst betagten Ehepartner, die Versorgungsaufgaben übernehmen. Für diese Gruppe wollen wir das Vor-Ort Netzwerk – bestehend aus Pflegestützpunkten, Quartiersmanagement, Ehrenamt und Nachbarschaftshilfe – verbessern. Über die Angebote soll besser informiert werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung überdies auf, den Einstieg in eine Entgeltersatzleistung/Lohnersatzleistung bei der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit anzustreben. Wir wissen, dass dies mit hohen Kosten verbunden ist – das Ziel wollen wir aber weiter im Blick behalten. Des Weiteren sollen die Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst flexibilisiert und neutrale Instanzen zur Bescheidung von Widersprüchen sollen eingeführt werden. Mit unserem Antrag greifen wir zahlreiche Forderungen auf, die wir mit unserem Positionspapier „Die Pflege zukunftsfest machen“ im letzten Oktober verabschiedet haben.

Stärkung der Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten durch Einrichtung von Commercial Courts. Die deutsche Justiz genießt zu Recht international große Anerkennung. Allerdings gibt es Defizite im Hinblick auf die Internationalität, die gerade aufgrund der zunehmenden Globalisierung immer wichtiger wird. Damit ausländische Vertragspartner und Prozessparteien nicht mehr davor zurückschrecken, vor deutschen Gerichten zu verhandeln, muss die staatliche Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten nachhaltig gestärkt werden. Dies soll durch die Einführung sog. Commercial Courts geschehen. Wir fordern mit unserem Antrag deshalb insbesondere eine Länderöffnungsklausel, damit die Länder per Rechtsverordnung Commercial Courts an Oberlandesgerichten einrichten können. In den Commercial Courts sollen Handelssachen mit internationalem Bezug erstinstanzlich verhandelt werden können. Diese sollen für komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von über 2 Millionen Euro zuständig sein, wenn eine entsprechende Gerichtsstandvereinbarung der Parteien vorliegt. Zusammen mit unserem Antrag beraten wir abschließend den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit. Erst auf unseren Antrag hin wurde die Bundesregierung mit Vorlage des Justizstandort-Stärkungsgesetzes aktiv. Auch wenn das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist, bedarf es nicht nur Änderungen des Prozessrechtes, sondern auch solcher im materiellen Recht, wie wir es in unserem Antrag vorschlagen.

Mit unserem Antrag Die Grenzkontrollen haben sich bewährt – Deutschlands Grenzen auch über die Europameisterschaft hinaus schützen greifen wir das aktuelle Thema der Binnengrenzkontrollen während der Fußball-Europameisterschaft auf. Die Notwendigkeit für Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen haben die jüngsten Maßnahmen gezeigt: Seit dem 7. Juni 2024 schützt die Bundespolizei alle land-, luft-, und seeseitigen deutschen Grenzen. In diesen drei Wochen vollstreckte die Bundespolizei an den Grenzen 603 offene Haftbefehle, stellte 85 Fahndungstreffer mit Bezügen zur politisch-motivierten Kriminalität fest, nahm 150 Schleuser fest, und stellte 4.659 unerlaubte Einreisen fest. Wir fordern deshalb, die Notifizierung der Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen bis auf weiteres über die Dauer der Fußball-Europameisterschaft hinaus zu verlängern, um der Bundespolizei so lageangepasste Grenzkontrollen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen können ohne gravierende Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr durchgeführt werden – was auch ganz praktisch zeigt, dass kontrollierte Grenzen eben auch offene Grenzen bleiben. Die Bundespolizei hat hinreichende Erfahrungen, um die Kontrollen so flexibel und lageangepasst vorzunehmen, dass Auswirkungen auf die Öffentlichkeit minimiert werden.

In dieser Woche beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken abschließend und parallel dazu auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Mit dem letztgenannten Entwurf soll im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Beschlusskompetenz für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen werden. Überdies wird im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Mit steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerken) können Haushalte, egal ob Mietpartei oder Eigentümer, einen Teil des von ihnen benötigten Stroms selbst erzeugen. Dies reduziert die Stromkosten, macht unabhängiger und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Möglichkeit ist ein kostengünstiger Einstieg in die Nutzung Erneuerbarer Energien, der unkompliziert und leicht realisierbar für alle sein muss. Derzeit besteht kein Anspruch für Mieter und Wohnungseigentümer, steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eigenständig installieren zu dürfen. Vielmehr ist dies von der Zustimmung des Vermieters bzw. bei Wohneigentumsobjekten von der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellen große Hindernisse beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken dar. Mit dem Gesetz werden Ansprüche von Mietern und Eigentümern für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken geschaffen. Wir befürworten auch den Entwurf der Bundesregierung, denn er beinhaltet politische Forderungen der Union aus der Vergangenheit.

Echten Verbraucherschutz voranbringen. Der Verbraucherschutz ist bei der Ampel-Bundesregierung eine große Leerstelle. Unser Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – greift deshalb Forderungen aus der ganzen Breite unserer Fraktion und aus den verschiedenen Arbeitsgruppen auf und bündelt sie zu einem schlagkräftigen und wirksamen Gesamtkonzept. Der Antrag umfasst 23 konkrete Forderungen, insbesondere aus den Bereichen Digitales, Verkehr, Finanzen, Wohnen, Energie und Ernährung/Kennzeichnung. Wir finden: Die Ansiedelung des Verbraucherschutzes bei der Bundesumweltministerin wird den aktuellen Herausforderungen des Verbraucherschutzes nicht gerecht. Das BMUV selbst hat nahezu keine Gesetzgebungskompetenz im Verbraucherschutzbereich. Die wenigen, ursprünglich angedachten Vorhaben, wie z.B. das „Aktionsprogramm reparieren statt wegwerfen“, wurden nicht realisiert. Dabei nimmt die Bedeutung des Verbraucherschutzes stetig zu. Gerade die Digitalisierung hat das Verhältnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der einen Seite und Unternehmen auf der anderen Seite auf komplexe Art und Weise verändert.

Mit unserem Antrag Die Energiewende bezahlbar gestalten – Kosten sparen beim Netzausbau wollen wir sicherstellen, dass die Energiewende kosteneffizient und mit hoher Akzeptanz umgesetzt wird. Der Erfolg der Energiewende hängt entscheidend vom Ausbau erneuerbarer Energien und neuer Kraftwerke ab. Wir betonen deshalb die Notwendigkeit, Kosten zu sparen und die Netzkapazitäten effizient zu nutzen. Der Netzausbau und die Integration erneuerbarer Energien müssen besser koordiniert werden, Offshore-Windenergie-Kapazitäten dürfen nicht ungenutzt bleiben, nur weil der Energieabtransport nicht sichergestellt ist. Wir fordern die Bundesregierung überdies auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Strompreise zu stabilisieren. Dazu gehört auch die Umstellung auf Freileitungen anstatt Erdverkabelung, um erhebliche Kosteneinsparungen zu realisieren. Wir drängen auf eine umfassende Kostenreduzierung, um die Belastungen für die Stromkunden zu minimieren und die Energiewende bezahlbar zu gestalten.

Energiespeicher jetzt ausbauen. Für eine größere Energiesouveränität und zur Erreichung der Klimaschutzziele ist neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien für eine stabile und verlässliche Energieversorgung die Errichtung von Energiespeichern essenziell. Windenergie- und Solaranlagen speisen Ökostrom tageszeit- und witterungsbedingt nicht ständig und gleichmäßig ein. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien kann daher einerseits nicht jederzeit die zudem steigende Nachfrage nach Strom bedienen. Andererseits übersteigt insbesondere an Tagen mit entweder vielen sonnenreichen Mittagsstunden oder mit viel Wind die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch immer wieder die Nachfrage. In 15 konkreten Punkten schlagen wir mit unserem Antrag deshalb Maßnahmen zum Ausbau von Energiespeichern vor.

Ein Jahr nach den „Special Olympics World Games“ – Zeit für eine Bilanz. Mit unserem Antrag – den wir in erster Lesung in dieser Woche beraten – knüpfen wir an unsere Initiative „Mehr Teilhabe im Sport - den Erfolg der Special Olympics World Games nutzen“ vom 17. Oktober 2023 an. Die Bundesregierung soll das „Momentum“ der vor einem Jahr durchgeführten Special Olympics World Games nutzen, um die Bedingungen für Menschen mit mehrfacher bzw. geistiger Behinderung beim Sport zu verbessern. Wir fordern, dass die durch die Spiele gesammelten Erfahrungen genutzt werden, um einen barrierefreien Sport für alle Menschen zu gewährleisten. Die Sportpolitik auch des Bundes muss den bestehenden Nachholbedarf – er zeigt sich auch dadurch, dass nur acht Prozent dieser Zielgruppe überhaupt Sport treiben – dringend angehen.

Mit unserem Antrag Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Ampel-Versprechen umgehend umsetzen, den wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, ihren eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen: Die den deutschen Land- und Forstwirten von der Koalition gegebenen Zusicherungen müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause 2024 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem insbesondere die von der Regierungskoalition deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt auf ein Niveau abgesenkt wird, das dem europäischen Durchschnitt entspricht. Darüber hinaus fordern wir Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Liquidität sowie einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Zudem muss auch eine Förderung für alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie für alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe in Blick genommen werden.

Kriminell erlangte Vermögen konsequent abschöpfen – Vermögensermittlungs- und Einziehungsverfahren außerhalb des Strafrechts schaffen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, gravierende Lücken bei den Ermittlungskompetenzen in der Finanzkriminalität zu schließen. Dies betrifft insbesondere verdächtige Vermögensgegenständen und Vermögen ungeklärter Herkunft, sowie eine Verbesserung der staatlichen Einziehungsmöglichkeiten. Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass Abschöpfung von Vermögen und Einziehung von Taterträgen wichtige Mittel bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität sind. Deshalb besteht in Deutschland seit 2017 die Möglichkeit, gewisse Vermögenswerte unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung einzuziehen. Allerdings können Ermittlungen zu verdächtigen Vermögenswerten erst aufgenommen werden, wenn ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt. Es ist daher erforderlich, ein administratives Vermögensermittlungsverfahren zu schaffen, innerhalb dessen Ermittlungen unterhalb der Schwelle eines strafrechtlichen Anfangsverdachts möglich sind. Das Bundesministerium der Finanzen kommt mit Lösungsvorschlägen aber nicht voran. Der Entwurf für ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) hängt weiter im Ressortstreit fest.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes. (FAG-Änderungsgesetz 2024). Mit diesem Gesetz, das wir in dieser Woche abschließend beraten, werden endlich die zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten vereinbarten Beschlüsse aus den Ministerpräsidentenkonferenzen vom 6. November 2023 und vom 6. März 2024 zur Unterstützung der Länder bei den Flüchtlingskosten umgesetzt. Die bisherige fixe Flüchtlingspauschale iHv 1,25 Mrd. Euro p.a. wird ab 2024 durch eine jährliche Unterstützung abgelöst. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich an den Zahlen der Asylanträge. Pro Asylantragsteller sollen Länder und Kommunen 7.500 Euro als jährliche Pauschale vom Bund erhalten. Für 2024 beträgt der Abschlag 1,75 Mrd. Euro, wovon schon 1,25 Mrd. Euro bereits geflossen sind, so dass die gesetzestechnische Änderung bei der Umsatzsteuerverteilung 500 Mio. Euro beinhaltet. Von 2024-2028 werden zudem jährlich 100 Mio. Euro (500 Mio. Euro gesamt) für die Wärmeplanung im Rahmen einer geänderten Umsatzsteuerverteilung bereitgestellt.

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Im Rahmen der aktuellen Agrarförderperiode verfolgt die EU unter dem Stichwort „soziale Konditionalität“ das Ziel, mit den Instrumenten der Agrarförderung zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Nach den Vorgaben der GAP-Strategieplan-Verordnung und der horizontalen Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 Verstöße gegen bestimmte bereits bestehende Verpflichtungen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts mittels Verwaltungssanktionen in Form von Kürzungen bei der EU-Agrarförderung zu ahnden. Dabei greifen die Mitgliedstaaten auf ihr bestehendes Kontroll- und Durchsetzungssystem zurück. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Aus unserer Sicht muss bei dem Gesetzentwurf und vor allem bei der dann zu erfolgenden Ausgestaltung durch entsprechende Verordnungen sichergestellt werden, dass durch die geplante Überprüfung der Einhaltung der sozialen Konditionalität nicht zusätzliche bürokratische Belastungen für die Landwirtinnen und Landwirte entstehen. Gleichzeitig darf es durch die geforderten Mitteilungen an die zuständigen Behörden nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EU-Mittel an die Landwirtinnen und Landwirte kommen.

Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Ziel dieses Gesetzentwurfs der Bundesregierung – den wir in dieser Woche abschließend beraten – ist es, Schwangere vor Schwangerschafts-konfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Dazu soll vor den Einrichtungen und Beratungsstellen eine Bannmeile von 100m errichtet werden. Darin soll es z.B. unzulässig sein, Schwangeren das Betreten durch bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren, der Schwangeren entgegen ihrem erkennbaren Willen durch Ansprechen die eigene Meinung zu ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen, die Schwangere zu bedrängen, einzuschüchtern oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck zu setzen, oder ihr Informationsmaterialen zu übergeben, wenn diese unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder die Schwangere verwirren oder beunruhigen könnten. Wir sehen diesen Gesetzentwurf kritisch. So bestehen zunächst erhebliche Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag wurden diese von unseren Sachverständigen bestätigt. Die vorgesehenen Regelungen führen überdies zu einer unverhältnismäßig starken Einschränkung der Meinungsfreiheit. Weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfes sind bereits nach geltendem Recht strafbar und führen zum Eingreifen von Polizei und Ordnungsbehörden vor Ort (bspw. Versperrung des Zugangs zu den Einrichtungen, Beleidigungen und Nötigungen). Darüber hinaus bestätigt eine Länderabfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass es sich in Deutschland bei den Protestaktionen ausschließlich um (religiöse) Mahnwachen handelt. Das Vorkommen der in der Debatte von den Vertretern der Ampelkoalition beschriebenen Szenarien verstörender und aggressiver Protestaktionen kann nicht belegt werden.

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juli: Eurostat veröffentlicht Inflation Euroraum im Juni,
  • Juli: Deutscher Landfrauentag mit BPräs Steinmeier, MP Günther, BM Özdemir, BM Paus,
  • Juli: Eröffnung des Synagogenzentrums in Potsdam mit BK Scholz, MP Woidke, BPräs Steinmeier,
  • Juli: Einweihung des Militärrabbinats und Übergabe der Torarolle durch BM Pistorius,
  • Juli: BK Scholz spricht bei der Festveranstaltung 75 Jahre Verband kommunaler Unternehmen,
  • Juli: BK Scholz zum Bürgerdialog und Wahlkampfauftakt in Weimar,
  • Juli: Sommerinterview mit Chrupalla (ARD) und Weidel (ZDF).
  1. Außen/EU:
  • – 3. Juli: Notenbankkonferenz der Europäischen Zentralbank,
  • Juli: BK Scholz zu deutsch-polnischen Regierungskonsultationen in Warschau,
  • Juli: neue niederländische Regierung wird vereidigt,
  • Juli: Parlamentswahl im Vereinigten Königreich,
  • Juli: zweite Runde der Parlamentswahlen in Frankreich.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 25. Juni 2024

 

1.Kernbotschaften der Woche

Aussprache zur Regierungserklärung anlässlich des NATO-Gipfels und Europäischen Rates.

Beim NATO-Jubiläumsgipfel vom 9. bis 11. Juli in Washington werden die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und des Abschreckungspotentials sowie die Steigerung der Verteidigungsausgaben im Fokus stehen. Deutschland wird unter Hinzuziehung des Sondervermögens für die Bundeswehr und einer breiten Interpretation der sonstigen verteidigungsrelevanten Ausgaben in diesem Jahr erstmals die NATO-Vorgaben erfüllen. Einen glaubwürdigen Plan zur Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels nach Auslaufen des Sondervermögens bleibt die Bundesregierung weiterhin schuldig – somit bleibt „Zeitenwende“ mehr Wort als Tat.

Beim Europäischen Rat sollen u.a. die Lage im Nahen Osten, die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit diskutiert werden. Übergreifend wird die weitere Unterstützung der Ukraine in beiden Organisationen bestimmendes Thema sein.

Sowohl die NATO als auch die Europäische Union brauchen Kontinuität und Stabilität. Der Europäische Rat muss daher die Weichen für eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Präsidentin der Europäischen Kommission stellen, die als Spitzenkandidatin der Europäischen Volkspartei die Wahlen zum Europäischen Parlament gewonnen hat. Unter ihrer Führung müssen rasch die notwendigen Kurskorrekturen, vor allem im Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, vorgenommen werden. In der NATO muss der unter Generalsekretär Stoltenberg eingeschlagene und richtige Kurs fortgesetzt werden. Die Ukraine muss weiterhin politisch, militärisch und finanziell so unterstützt werden, dass sie den Krieg aus einer Position der Stärke beenden kann.

Die Bundesregierung steht in beiden Organisationen unter Beobachtung. Die oft selbst beanspruchte und auch von unseren Alliierten und Partnern erwartete Führungsrolle muss endlich angenommen und untermauert werden, um nicht noch weiter an Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu verlieren. Die ständige Enthaltung zu wichtigen europäischen Fragen („German Vote“) und Blockadehaltung in Brüssel müssen der Vergangenheit angehören. Insbesondere bei den Verteidigungsausgaben ist die Bundesregierung nun gefordert, im Rahmen des nächsten Haushalts einen belastbaren Finanzplan zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit vorzulegen.

Unser Antrag: „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa – Für mehr Begrenzung und Humanität im Asylrecht”.

Die Regierungspolitik der ungesteuerten Migration hat keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Die hohe Zahl der Asylsuchenden überfordert die Aufnahmekapazitäten und Integrationsmöglichkeiten Deutschlands bei Weitem, zumal Deutschland eine zusätzliche humanitäre Verpflichtung für 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wahrnimmt.

Wir wollen die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen, irreguläre Migration stoppen und humanitäre Migration auf ein integrierbares Maß begrenzen. Dafür haben wir in mehreren Anträgen und in unserem 26-Punkte-Plan vom Oktober 2023 kurzfristig wirksame Maßnahmen vorgelegt. Mittel- und langfristig wollen wir das Konzept der sicheren Drittstaaten zum Leitprinzip des europäischen Asylrechts machen: „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa“. Wer in der EU Asyl beantragt, soll zukünftig in einen sicheren Drittstaat außerhalb Europas überführt werden und dort das Asylverfahren durchlaufen. Erfolgreiche Anträge führen zu Schutz im Drittstaat, negative Entscheidungen zu einer Rückkehr in das Herkunftsland. Damit erreichen wir mehr Humanität und Kontrolle in der Migrationspolitik, zerschlagen das Geschäftsmodell der Schleuser und stellen durch Kontingentaufnahme die Hilfe für diejenigen Menschen in den Mittelpunkt, die unseren Schutz wirklich benötigen.

Aktuelle Stunde: „Meinungsfreiheit schützen – Boykott von wissenschaftlichen und demokratischen Veranstaltungen an deutschen Hochschulen verhindern“.

Wir erleben zunehmend, dass demokratische Diskurse über gesellschaftlich relevante Themen gerade an Hochschulen einseitig boykottiert werden. Vorlesungen von Wissenschaftlern werden verhindert, weil Forschungsarbeiten dem politischen Weltbild von Störern nicht entsprechen. Bundesminister werden massiv gestört und Veranstaltungen sogar abgebrochen. Jüngstes Beispiel ist eine Diskussionsveranstaltung des Rings-Christlich-Demokratischer-Studenten (RCDS) am 19. Juni an der Universität Göttingen, zu der unsere Familienpolitikerin Mareike Wulf MdB eingeladen war, um über ihre Perspektive zum sogenannten „Selbstbestimmungsrecht“ zu sprechen. Ihr wurde von linken, zum Teil vermummten Chaoten die Möglichkeit einer Einordnung durch massiven Protest genommen und sie musste unter Polizeischutz aus dem Gebäude geführt werden. Die Veranstaltung konnte somit nicht stattfinden. Dieser Vorgang wurde seitens der Koalitionsfraktionen oder Vertreter/innen der Regierung unseres Wissens bisher nicht kommentiert und unsere Abgeordnete nicht unterstützt.

Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) haben in Deutschland Verfassungsrang. Hochschulen sind Orte des öffentlichen Diskurses, an denen das Für und Wider von wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Themen debattiert werden. Die Freiheit des Denkens muss an den Hochschulen gewährleistet sein. Es ist alarmierend, wenn Debatten, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, verhindert werden. Die Meinungsfreiheit ist ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie und Voraussetzung für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Werden Meinungsäußerungen und Diskussionen verhindert, führt dies letztlich zur Spaltung; das darf nicht geschehen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verurteilt jeden Versuch, den freien Diskurs an Hochschulen einzuschränken. Es braucht ein gemeinsames Verständnis dazu, dass als Reaktion auf solche Taten oder auf Störungen von Vorlesungen, Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungen unverzüglich und wirksam mittels Strafanzeige und Hausverbot gegen die Störer vorgegangen und der ungestörte weitere Verlauf der Veranstaltung geschützt wird.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung. Das Sozialversicherungssystem in Deutschland hat eine lange Tradition und es hat sich bewährt. Es ist leistungsstark und ermöglicht für die gesamte Bevölkerung eine sehr gute medizinisch-pflegerische Versorgung, finanzielle Absicherung im Alter sowie bei Arbeitslosigkeit. Diesen hohen Standard gilt es auch in Zukunft zu erhalten und generationengerecht auszugestalten. Grundlage dafür ist eine starke Wirtschaft. Unsere Große Anfrage an die Bundesregierung – die wir in dieser Woche im Plenum debattieren – stellt die Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung in den Mittelpunkt. In dieser werden für jeden einzelnen Zweig die finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erfragt. Die Summe der Beitragssätze in der Sozialversicherung hat längst die wichtige Marke von 40 Prozent überschritten. Die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung werden dadurch konterkariert, dass sie die Wirtschaft wiederum belasten und so einen Aufschwung erschweren. Es bedarf eines entschiedenen Gegensteuerns mit dem Ziel, die Sozialabgaben bei 40 Prozent zu begrenzen.

In dieser Woche beraten wir zwei wichtige Anträge unserer Fraktion zur Wirtschaftspolitik in verbundener Debatte. Mit unseren Anträgen Unterlassene Hilfeleistung beenden – Wirtschaftswende jetzt einleiten – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft und Für Wachstum und mehr Wettbewerbsfähigkeit – Die deutsche Wirtschaft braucht jetzt ein Sofortprogramm stellen wir dringend benötigte und schnell wirksame Maßnahmen für eine echte „Wirtschaftswende“ in den Vordergrund. Die aktuelle Wirtschaftslage ist weiterhin kritisch und fragil. Deutschland befindet sich in einer Rezession. Der Industriestandort leidet besonders unter den hohen Energiekosten, zu viel Bürokratie und dem schwachen weltwirtschaftlichen Umfeld, nicht zuletzt der Konjunkturschwäche Chinas. Wir fordern deshalb strukturelle Verbesserungen für eine echte wirtschaftspolitische Trendwende – wie ein Belastungsmoratorium und Maßnahmen zur spürbaren und raschen Bürokratieentlastung. Unternehmen und Verbraucher benötigen günstigere Energie, durch eine Ausweitung des Energieangebots und die Reduzierung der Stromsteuer. Die Sozialabgaben müssen bei 40 Prozent gedeckelt werden; die Steuerbelastung von Unternehmen soll auf 25 Prozent sinken.

Bundesverkehrswegeplan 2030 zügig umsetzen – Straße als Verkehrsträger Nummer eins stärken. Eine gut ausgebaute, leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastruktur ist Garant für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland, die Stärkung der Standortattraktivität sowie der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen in Stadt und auf dem Land. Um diese Verkehrsinfrastruktur zu schaffen und zu erhalten, ist die zügige Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) eine wichtige Voraussetzung. Seit etwa drei Jahren sinken aber die Investitionen im Verkehrsbereich real. Dies ist u.a. auf die steigenden Material-, Bau- und Planungskosten zurückzuführen, die bei der Finanzierung der Verkehrsprojekte durch die Bundesregierung nicht angemessen berücksichtigt werden. Zudem sind die Rahmenbedingungen für eine schnelle und günstige Planung, Genehmigung und Umsetzung von Verkehrsprojekten nicht ausgeschöpft. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur an den tatsächlichen Begebenheiten auszurichten und die Verkehrsträger nicht gegeneinander auszuspielen.

Mit unserem Antrag Mobilfunk im ländlichen Raum stärken – Nutzererlebnis in den Fokus stellen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – legen wir war, wie der Mobilfunkausbau im ländlichen Raum und das Nutzererlebnis nachhaltig verbessert werden kann. Obgleich der Mobilfunkausbau in den letzten Jahren Fortschritte gemacht hat, ist es der aktuellen Bundesregierung nicht gelungen, zukunftsweisende Impulse zu setzen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Mobilfunk-Förderung des Bundes über den 31. Dezember 2024 hinaus zu verlängern und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) weiterzuführen, um bestehende Projekte abzuschließen. Darüber hinaus erwarten wir, dass die tatsächliche Nutzererfahrung in den Versorgungsmeldungen der Bundesnetzagentur berücksichtigt wird. Wir setzen uns dafür ein, technische Parameter und Versorgungsauflagen an das reale Nutzerverhalten anzupassen. So gewährleisten wir eine bessere Versorgung. Mobilfunknetzbetreiber und die Deutsche Bahn sollen zudem besser zusammenarbeiten, um die Mobilfunkversorgung weiter zu verbessern.

Opfer von NS-„Euthanasie” und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren. Mit diesem gemeinsamen Antrag, den wir zusammen mit den Koalitionsfraktionen einbringen, fordern wir eine Stärkung der Aufarbeitung durch ein Projekt zur bundesweiten Aktensicherung für Forschung und Bildung, eine nationale Fachtagung und eine nachhaltige Unterstützung der Gedenkstättenarbeit. Wir greifen damit die Ergebnisse einer Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien im September 2022 auf. Dabei wurde festgestellt, dass es noch Lücken bei der Aufarbeitung bzw. Vermittlung dieser NS-Verbrechen gibt.

Mit unserem Antrag Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Ampel-Versprechen umgehend umsetzen, den wir in dieser Woche erstmals im Plenum beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, ihren eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen: Die den deutschen Land- und Forstwirten von der Koalition gegebenen Zusicherungen müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause 2024 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem insbesondere die von der Regierungskoalition deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt auf ein Niveau abgesenkt wird, das dem europäischen Durchschnitt entspricht. Darüber hinaus fordern wir Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Liquidität sowie einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Darüber hinaus fordern wir eine Förderung für alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie für alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe.

In abschließender Beratung befassen wir uns erneut mit unserem Antrag Energiespeicher jetzt ausbauen. Für eine größere Energiesouveränität und zur Erreichung der Klimaschutzziele ist neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien für eine stabile und verlässliche Energieversorgung die Errichtung von Energiespeichern essenziell. Windenergie- und Solaranlagen speisen Ökostrom tageszeit- und witterungsbedingt nicht ständig und gleichmäßig ein. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien kann daher einerseits nicht jederzeit die zudem steigende Nachfrage nach Strom bedienen. Andererseits übersteigt insbesondere an Tagen mit entweder vielen sonnenreichen Mittagsstunden oder mit viel Wind die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch immer wieder die Nachfrage. In 15 konkreten Punkten schlagen wir mit unserem Antrag deshalb Maßnahmen zum Ausbau von Energiespeichern vor.

Folgen des Kohleausstiegs beachten – Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern. Durch die Beendigung des Kohleabbaus in der Lausitz ist mit einem erheblichen Wassermangel in der Spree und den Nebenflüssen zu rechnen. Im Jahr 2022 stammten 40 Prozent des Spree-Wassers aus gehobenem Grubenwasser. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes prognostiziert, dass die Spree nach Beendigung des Kohlebergbaus bis zu 75 Prozent weniger Wasser führen könnte. Das hätte gravierende Folgen für die Trinkwasserversorgung Berlins, aber auch für den Spreewald als Biosphärenreservat und Tourismusmagnet. Mit unserem Antrag greifen wir deshalb folgende Forderungen an die Bundesregierung auf: Gemeinsam mit den betroffenen Ländern muss ein Wassermanagementkonzept für die Spree, die Schwarze Elster und die Lausitzer Neiße vorgelegt werden. Für uns ist wichtig, dass den Entscheidungen Machbarkeitsstudien zugrunde gelegt werden, auch hinsichtlich der Auswirkungen auf das Ökosystem. Damit wird auch dem Anliegen der Regionen Rechnung getragen, die eine unkontrollierte Wasserüberleitung aus der Elbe befürchten.

Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten, wollen wir die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts erhöhen. Dazu stellen wir 19 Forderungen zur Verbesserung der strukturellen Bedingungen und für einen kurzfristigen Wachstumsimpuls auf. Der Standort Deutschland braucht eine attraktive Unternehmensteuer. Wettbewerbsfähige Steuern für Unternehmen ermöglichen höhere Löhne, mehr Beschäftigung und stärkeres Wachstum. So hat selbst die Bundesregierung mittlerweile erkannt, dass „ein modernes und wettbewerbsfähiges Steuersystem die Kapazitäten der Unternehmen für Investitionen [stärkt und] die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft [sichert]“ (Jahreswirtschaftsbericht 2024, S. 15/16). Sie bezeichnet die Steuerpolitik als „zentrale Stellschraube“ bei der Standortpolitik und ist der Auffassung, dass „niedrigere Unternehmensteuern […] für inländische wie auch ausländische Unternehmen einen starken Anreiz [setzen] in Deutschland zu investieren und Innovationen voranzutreiben.“ Dieser Erkenntnis müssen jetzt auch Taten folgen.

Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie für Deutschlands Zukunft stärken. Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, die enorme Potenziale für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt birgt. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, zu einem weltweit führenden Standort für KI zu werden und die Chancen von KI für Wohlstand und Lebensqualität zu nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es jedoch notwendig, dass Deutschland zusammen mit Europa seine Souveränität im Bereich KI stärkt und seine Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und Plattformen verringert. Unseren Antrag beraten wir in dieser Woche abschließend. Darin fordern wir die Bundesregierung unter anderem auf, die notwendigen Voraussetzungen für die Bereitstellung geeigneter Rechenkapazitäten für die Erstellung großer KI-Modelle zu schaffen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung einen eigenen Zugang mit eigenen Ressourcen für Startups, KMU und Open Source Entwickler bereitstellen, sowie als strategischer Ankerkunde für deutsche KI-Startups auftreten und sichere KI-Lösungen für die Bundesverwaltung und Bildungseinrichtungen etablieren und bereitstellen.

Deutschland zeichnet sich durch eine heterogene Bevölkerungsverteilung aus. Dies ist eine große Herausforderung bei der Sicherstellung einer adäquaten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung. Der demografische Wandel wird das bereits bestehende Problem weiter verschärfen. Daher schlägt unser Antrag Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stärken ein Bündel an Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Versorgung vor. Wir greifen auf die erfolgreichen Vorarbeiten der unionsgeführten Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden zurück und setzen die Arbeit zur Stärkung der medizinischen Versorgung in ländlichen, strukturschwachen Regionen fort. Dazu gehört u. a. die Stärkung der Telemedizin, die weitere Nutzung von delegationsfähigen Leistungen sowie die Setzung von Niederlassungsanreizen. Zusammen mit unserem Antrag beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Damit soll der Hausarztberuf deutlich attraktiver, die ambulante regionale Versorgung gestärkt, die hausärztliche und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt, der Leistungszugang verbessert und die Transparenz erhöht werden. Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche werden künftig ohne Kürzungen vergütet. Darüber hinaus gilt: Bis auf wenige Ansätze ist das Vorhaben mutlos und bleibt, bspw. in der psychotherapeutischen Versorgung, weit hinter dem Erforderlichen zurück. Insgesamt ist das Gesetz eine vergebene Chance, die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Überdies beraten wir in dieser Woche in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen. Überlastung des Personals, Investitionsstau und akute Finanznöte sind Alltag in vielen Kliniken. Daher besteht zwischen Bund und Ländern grundsätzlich Einigkeit, dass eine Krankenhausreform notwendig ist. Gelingen kann eine Krankenhausreform aber nur mit geeigneten Regelungen, die praxistauglich sind, die Krankenhausplanung als Aufgabe der Länder klar beachten und Transparenz über zukünftige Strukturen bewahren. Leider wird der Gesetzentwurf diesen Aspekten bislang nicht gerecht. Für den derzeit bereits anlaufenden kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft bedarf es einer notwendigen Übergangsfinanzierung, bis die Krankenhausreform ihre gezielte Wirkung entfalten kann.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In abschließender zweiter und dritter Beratung befassen wir uns in dieser Woche mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Damit will die Bundesregierung die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern beseitigen. Diese war durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hervorgerufen worden. Folgende neue Rahmenbedingungen sollen für die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern gelten: Es soll auf vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abgestellt werden; bei Vorliegen eines sachlichen Grundes kann auch eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe vorgenommen werden. Den Betriebsparteien wird ermöglicht, in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung dieser Vergleichsgruppen zu regeln. So werden Anreize für mehr Transparenz geschaffen. Des Weiteren werden die Maßstäbe für das gegenüber den Betriebsratsmitgliedern geltende Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot konkretisiert.

In dieser Woche beraten wir abschließend über insgesamt drei Anträge der Bundesregierung für Auslandseinsätze der Bundeswehr. So befassen wir uns abschließend mit dem Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA. Operation ALTHEA ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt und ist erst 2022 zu einer Beteiligung zurückgekehrt. Die tiefgreifende innenpolitische Krise in Bosnien und Herzegowina erhöht das Risiko für Spannungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Deshalb ist die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA ein wichtiges politisches Signal für unser fortgesetztes Engagement in Bosnien und Herzegowina. Das Mandat mit einer unveränderten Obergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bis 30. Juni 2025 verlängert werden. Zudem beraten wir den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Das Mandat wird weitgehend unverändert um ein Jahr verlängert und umfasst die Entsendung von bis zu 400 Soldaten. Auch das Mandat für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) ist Gegenstand der Beratungen in dieser Woche. Das Mandat soll unverändert mit maximal 300 Soldatinnen und Soldaten fortgeführt werden.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juni: BK Scholz nimmt an der Grundsteinlegung für den Siemensstadt Square in Berlin-Spandau teil,
  • Juni: Vorstellung des Jahresberichts 2023 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes,
  • Juni: Mitmach-Aktion zur Digitalisierung der „Arolsen Archives“ über die Opfer der NS-Verfolgung im Bundestag,
  • /27. Juni: Deutscher Bauerntag mit BM Özdemir, MP Woidke,
  • Juni: Festakt zu 110 Jahre Carl-Thiem-Klinikum Cottbus und zur Gründung des Universitätsklinikums mit BK Scholz,
  • Juni: Konferenz der SPD-Fraktion zur Wirtschaft in Ostdeutschland mit BK Scholz,
  • Juni: Sonder-Bauministerkonferenz zum Wohngeld,
  • Juni: Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit mit BM Lauterbach, BM Heil,
  • Juni: Wahl des Nachfolgers von WDR-Intendant Buhrow,
  • Juni: ifo-Jahresversammlung mit BM Lindner,
  • Juni: Tag des Peacekeeping mit BM Baerbock, BM Faeser, BM Pistorius,
  • Juni: Bundesagentur für Arbeit gibt die Statistik für Juni bekannt,
  • Juni: BK Scholz besucht das International Police Cooperation Center in Neuss,
  • Juni: Spatenstich für das erste landbasierte Terminal für verflüssigte Gase in Deutschland in Stade,
  • Juni: Konferenz „Kommunen stärken, Demokratie verteidigen“ der SPD-Fraktion mit BM Faeser,
  1. Außen/EU:
  • Juni: Rat für allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung Europäischer Rat, Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern, Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn (Werte der Union, Rechtsstaatlichkeit)),
  • Juni: Erste Beitrittskonferenz mit Ukraine und erste Beitrittskonferenz mit Moldau,
  • Juni: 16. Beitrittskonferenz mit Montenegro,
  • Juni: EU-KOM: Konvergenzbericht,
  • /28. Juni: Europäischer Rat (Spitzenpersonal, Ukraine, Sicherheit und Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit),
  • Juni: Präsidentschaftswahl im Iran (nach dem Tod von Raisi gilt die Wahl als richtungsweisend),
  • Juni: Erste Fernsehdebatte zwischen den US-Präsidentschaftsbewerbern Biden und Trump,
  • Juni: erste Runde der Parlamentswahl in Frankreich,
  • Juni: Afghanistan-Konferenz der Vereinten Nationen in Doha.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 11. Juni 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Aktuelle Stunde: „Lehre aus Europawahl ziehen: Neue Grundsicherung statt Bürgergeld“.

Die Wählerinnen und Wähler haben der Ampel am vergangenen Sonntag eindeutig zu verstehen gegeben, dass sie einen grundlegenden Politikwechsel in Deutschland wollen. Eine der Lehren muss die Abschaffung des sogenannten Bürgergelds sein. Viele Menschen haben den Eindruck, dass sich Arbeit nicht mehr für alle lohnt und die Fleißigen bestraft werden. Das Bürgergeld hat nicht dazu beigetragen, die Zahl der Arbeitslosen zu senken. Im Gegenteil: Die Zahl der Bürgergeldempfänger steigt steil an und hat einen neuen Höchststand erreicht.

Diese neuen Zahlen geben uns Anlass, das Bürgergeld zum Gegenstand einer „Aktuellen Stunde“ in dieser Sitzungswoche zu machen. Dem gescheiterten Bürgergeld stellen wir unser Konzept der „Neuen Grundsicherung“ gegenüber. Wir sind der Überzeugung: Gute Sozialpolitik macht eine Gesellschaft stark und widerstandfähig. Sie hilft dabei, dass jeder sich mit seinen Talenten und Fähigkeiten bestmöglich einbringen kann. Schlecht gemachte Sozialpolitik bewirkt genau das Gegenteil: Sie alimentiert und lähmt damit die Eigenständigkeit der Menschen. Sie frustriert die Fleißigen und schwächt damit die Bereitschaft zur Solidarität. Mit der Einführung des Bürgergelds wurden Anreize gegen eine Arbeitsaufnahme gesetzt. Wir fordern eine Abschaffung des Bürgergelds und die Einführung einer „Neuen Grundsicherung“, um die Anreize zu erhöhen, Arbeit aufzunehmen.


 

Unser Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.

Bundesminister Robert Habeck hat sich in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Mit unserem Gesetzesentwurf geben wir ihm die Gelegenheit, seinem eigenen Vorschlag auch mit entsprechendem Stimmverhalten Ausdruck zu verleihen.

Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen).

Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Bundesminister Habeck hat erfreulicherweise unsere Forderung aufgegriffen, das deutsche Lieferkettengesetz auszusetzen. Das wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.

Unser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten”.

Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine führten im Jahr 2022 zu einer Energiekrise. Anfang März 2022 veröffentlichten die federführenden Bundesministerien der Minister Habeck und Lemke einen „Prüfvermerk“, in welchem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke rigoros abgelehnt wurde. Zu den Hintergründen dieser Ablehnung hat Bundesminister Habeck die Herausgabe von Unterlagen lange verweigert. Journalisten haben vor Gericht die Herausgabe schließlich erzwungen.

Die uns vorliegenden Informationen drängen die Schlussfolgerung auf, dass die Bundesregierung in einer entscheidenden Frage unserer nationalen Energiesicherheit nicht zum Wohle Deutschlands, sondern ausschließlich nach der Logik grüner Parteipolitik entschieden hat. Fachliche Erwägungen aus der Arbeitsebene der zuständigen Ministerien wurden von den führenden politischen Beamten bewusst ignoriert und teilweise verfälscht. Inwieweit das in Kenntnis oder Unkenntnis oder gar auf Weisung oder mit Billigung der Führung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums stattgefunden hat, gilt es zu klären. Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wie die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung in einer Lage von Krieg in Europa zu einer Frage der nationalen Energiesicherheit gelaufen sind. Die Bundesminister Robert Habeck und Steffi Lemke haben bisher die Gelegenheit verpasst, die Vorgänge in ihren Ministerien und vor allem auch ihre eigene Rolle transparent und vollumfänglich aufzuklären. Seit Veröffentlichung der Habeck-Akten haben wir alle parlamentarischen Instrumente ausgeschöpft, um Licht in die Schatten dieses intransparenten Vorgangs zu bringen. Viele Fragen sind unbeantwortet geblieben, zugesagte Unterlagen wurden nur lückenhaft übersandt, entsprechende Belege nicht geliefert. Deshalb beantragen wir jetzt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten“.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen. Deutschland wird mit der Zunahme der illegalen Migration zunehmend überfordert. Die europäischen Nachbarländer nehmen im Schnitt deutlich weniger Geflüchtete auf. Die auch im europäischen Vergleich hohen Sozialleistungen in Deutschland ein wichtiger Faktor für Migration und insbesondere Sekundärmigration nach Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass eine dauerhafte Ungleichbehandlung von Asylbewerbern und Einheimischen bei der Sicherung des Existenzminimums nicht möglich ist. Aber es bestehen dennoch weiterhin Spielräume zur Leistungsabsenkung. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir, diese Spielräume zu nutzen. Sie umfassen die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte als Regel. Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, soll nur das physische Existenzminimum gewährt werden. Weitere Maßnahmen runden unseren Forderungskatalog ab.

Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen. Ziel des BAföG ist es, eine individuelle Ausbildungsförderung zu leisten. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass die Regelsätze zum Leben ausreichen und fortlaufend angepasst werden. Mit unserem Antrag fordern wir, die BAföG-Regelsätze vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten bedarfsgerecht auszugestalten und regelmäßig durch eine unabhängige Kommission überprüfen zu lassen. Diese Kommission soll alle zwei Jahre dem Bundestag Empfehlungen unterbreiten, mit denen sich der Bundestag sodann befassen soll. Des Weiteren sollen die Bewilligungszeiten verlängert und der Aufwand für Folgeanträge durch Selbsterklärungen mit Stichprobenprüfungen reduziert werden. Wir fordern eine Vereinfachung und Beschleunigung der BAföG-Antragstellung sowie die vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsbearbeitungsverfahrens in Zusammenarbeit mit den Ländern. Zudem soll der Gesetzesvollzug für das Auslands-BAföG im Bundesverwaltungsamt verankert und die Öffnung für Teilzeitstudenten geprüft werden. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, machen wir konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage der Studentinnen und Studenten und zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren in Sachen BAföG. Dabei gilt, dass das BAföG auch weiterhin als subsidiäre Sozialleistung von der individuellen Bedürftigkeit abhängt. Parallel dazu beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes abschließend in zweiter und dritter Lesung. Dieser Gesetzentwurf der Regierungskoalition bleibt inhaltlich weit hinter dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurück, das BAföG grundlegend durch eine versprochene große Strukturreform zu reformieren. Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt. Seitdem haben auch BAföG-Empfänger unter der hohen Inflation der letzten Jahre gelitten. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt keine Antwort auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten, obwohl die hiervon Betroffenen und auch Angehörige der regierungstragenden Parteien SPD und Grüne dies in den vergangenen Wochen mehrfach deutlich gefordert hatten. Ebenso gibt der Gesetzentwurf keinen neuen Schwung für die dringend erforderliche vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens.

Betroffenheit reicht nicht – Klare Konsequenzen aus dem Terror von Mannheim ziehen. Der grausame, mutmaßlich islamistisch motivierte Terroranschlag in Mannheim und der Mord an einem jungen Polizisten schockieren Deutschland und wirken nach. Die heimtückische Tat fällt in eine Zeit, in der die Sicherheitslage im Inneren wie im Äußeren ohnehin bereits angespannt ist. Es braucht jetzt schnelles Handeln der Bundesregierung und sichtbare, wirksame Ergebnisse. Die Zeit des bloßen „Warnens“ und „Verurteilens“ ist vorbei. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – legen wir dar, was jetzt getan werden muss. Unsere wichtigsten und vordringlichsten Forderungen sind: Die Bundesregierung muss den Bundesländern jede mögliche Unterstützung zukommen lassen, damit abgelehnte Asylbewerber konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Das muss gerade auch für Gefährder und Straftäter aus Afghanistan, Syrien, Eritrea, Somalia und Libyen gelten. Auch müssen wir neue Antworten darauf finden, wie mit schweren Straftätern und Gefährdern umzugehen ist, die ausreisepflichtig sind und freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren könnten, aber eine Abschiebung nicht möglich ist. Darüber hinaus fordern wir, die Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen aufrecht zu erhalten. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist noch vor dem Inkrafttreten am 27. Juni 2024 rückgängig zu machen.

Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital. Die Bundesregierung plant eine Novelle des Postgesetzes und hat dazu ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Postrechts vorgelegt, den wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung debattieren. Das derzeitige Postgesetz gilt seit 1997 bis auf wenige Ausnahmen unverändert. Der Antrag legt unsere Forderungen für die Reform des Postgesetzes dar. Wir wollen insbesondere die Regulierung im Postwesen auf das Notwendige begrenzen und Postmärkte, in denen der Wettbewerb funktioniert, aus der sektorspezifischen Regulierung entlassen. Die Paketbranche wollen wir aus dem gesondert regulierten Universaldienst grundsätzlich in den freien Markt überführen, zugleich aber die Arbeitsbedingungen dort verbessern. Den Briefmarkt hingegen wollen wir in der sektorspezifischen Regulierung belassen. Den Fokus für die Qualitätsvorgaben wollen wir auf eine möglichst zuverlässige Zustellung von Briefsendungen legen. Briefsendungen sollen innerhalb von drei Werktagen nach Einwurf ihren Bestimmungsort erreichen. Die Laufzeitvorgabe soll künftig im Schnitt von 99 Prozent der Sendungen nicht überschritten werden dürfen. Dieser Wert soll nicht mehr im gesamten Bundesgebiet und im Jahresdurchschnitt, sondern in einem von der Bundesnetzagentur festgelegten Zustellgebiet im Quartalsdurchschnitt erreicht werden. Die Briefzustellung soll künftig an fünf Tagen in der Woche erfolgen. Zum Universaldienst soll künftig auch das Anbieten einer rudimentären Möglichkeit der digitalen Nachverfolgbarkeit von Briefsendungen gehören.

Wir beraten in dieser Woche erstmalig unseren Antrag Technologieoffener Klimaschutz – Kein Verbrennerverbot. Wir wollen, dass Deutschland zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität schafft, ohne auf Verbote von Verbrennungsmotoren zu setzen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft zu sichern. Wir stehen für eine technologieoffene Herangehensweise, bei der alle verfügbaren klimafreundlichen Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass klimafreundliche Kraftstoffe nicht bereits ab 2035 eine 100-prozentige CO₂-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette erfüllen müssen. Außerdem sollen vergleichbare Maßstäbe für die Bewertung von klimafreundlichen Kraftstoffen und alternativen Antriebssystemen angewendet werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung der gesamten CO₂-Bilanz eines Fahrzeugs über seinen Lebenszyklus hinweg. Mit unserem Antrag fordern wir zudem eine Strategie zur Förderung des Markthochlaufs klimafreundlicher Kraftstoffe.

Mit unserem Antrag Cyberresilienz stärken und kritische Infrastrukturen wirksam schützen – NIS-2-Richtlinie unverzüglich umsetzen fordern wir die zügige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union. Mit dieser Richtlinie soll die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland erhöht werden und das Cybersicherheits-Niveau europaweit angehoben werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen, gezielte Beratung für KRITIS-Betreiber bereitzustellen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Ressourcen für ein tagesaktuelles Cybersicherheitslagebild auszustatten. Wir treten darüber hinaus dafür ein, Doppelstrukturen zwischen EU und Mitgliedsstaaten sowie innerhalb der Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Meldepflichten müssen digital erfüllt werden. Wir legen damit ein umfassendes Konzept vor, um Sicherheit und Resilienz Deutschlands in der digitalen Ära zu gewährleisten.

In dieser Woche debattieren wir zudem die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage Umsetzung des „Rechts auf schnelles Internet“ (Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung) im Plenum des Deutschen Bundestags. Mit Inkrafttreten der TK-Mindestversorgungsverordnung am 1. Juni 2022 wurde ein wichtiger Teil der noch 2021 von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung auf den Weg gebrachten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Einführung eines Rechts auf schnelles Internet gemäß § 157 TKG für alle Bürgerinnen und Bürger umgesetzt. Bei der Umsetzung hat die Ampel-Bundesregierung jedoch nur sehr geringe Mindestbandbreiten festgelegt: Die Bandbreite muss im Download mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde und im Upload mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde betragen (§ 2 TKMV). Bis heute wurden Zusagen der Bundesregierung für eine Anhebung dieser geringen Bandbreiten nicht umgesetzt. Aus unserer Sicht ist fraglich, ob tatsächlich 100 Prozent der Einwohner Deutschlands Zugang zu mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde im Download haben. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zeigt deutlich, dass das Recht auf schnelles Internet von der Bundesregierung nicht ausreichend umgesetzt wird. Nach über zwei Jahren wurde nur ein einziges Unternehmen verpflichtet, eine Mindestversorgung herzustellen. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Ampel-Koalition den ländlichen Raum und die digitale Teilhabe vernachlässigt.

Das Gefechtsübungszentrum des Heeres einsatzbereit in das nächste Jahrzehnt führen. Das Gefechtsübungszentrum des Heeres in der Altmark ist die modernste Ausbildungseinrichtung seiner Art in Europa und die zentrale Einrichtung des Heeres zur Einsatzausbildung und truppengattungsgebundenen Ausbildung. Das Übungszentrum wird seit langem und mit wirtschaftlichem wie militärischem Erfolg in Kooperation zwischen der Bundeswehr und einem zivilen Konsortium betrieben. Der laufende Betreibervertrag des zivilen Anteils läuft bis 31. Januar 2026 mit Verlängerungsmöglichkeit bis 31. August 2026. In der letzten Wahlperiode hat der Haushaltsausschuss einen Maßgabebeschluss getroffen, wonach mit Auslaufen des aktuellen Vertrages das Übungszentrum im Eigenbetrieb der Bundeswehr geführt werden soll. Dieser ist jedoch unwirtschaftlich und personalintensiv. Mit unserem Antrag fordern wir, umgehend alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen bruchfreien Weiterbetrieb des Übungszentrums im Betreibermodell sicherzustellen.

Fußball-EM 2024 – Volle Unterstützung für ein neues Sommermärchen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum des Deutschen Bundestages beraten – greifen wir die bevorstehende Fußball-EM der Männer in Deutschland sportpolitisch auf. Wir stellen Fragen zu Defiziten in der Organisation und fordern Konzepte zur Nachhaltigkeit und vor allem zur Sicherheit des Turniers ein. Darüber hinaus appellieren wir an den DFB, auf eine stärkere Verbundenheit der Nationalmannschaft mit ihren Fans hinzuwirken. Aufgrund unseres Antrags hat sich der Deutsche Bundestag erstmals mit der EURO 2024 befasst. Wir stellen die Fragen, die für ein Gelingen des Turniers unerlässlich sind.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will die Bundesregierung die Regeln für kapitalmarktrechtliche Massenverfahren reformieren. Diesen Entwurf beraten wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung. Trotz Verbesserungen durch die letzte Reform bleibt das mehrstufige Vorlageverfahren zu komplex und langwierig. Ziel der neuen Reformvorschläge ist es, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauerhaft als effektives Instrument für Justiz und Individualrechtsschutz bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren zu etablieren. Wir haben das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv begleitet. Eine Reform ist notwendig – dieser Vorschlag wird den Erfordernissen jedoch nicht gerecht. Wir lehnen den Gesetzentwurf deshalb ab. Die geplante Abkehr von der bisherigen Aussetzungspflicht des Prozessgerichtes bei Vorliegen eines Musterverfahrens zu einer Aussetzungsmöglichkeit kann zu einer erheblichen Mehrbelastung der Justiz führen, da es zu mehr Individualverfahren kommen wird. Die Reform führt insgesamt zu weitreichenden Änderungen in Kapitalanlegermusterverfahren, deren Auswirkungen kaum abzuschätzen sind.

Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG). Die Bundesregierung folgt mit dem Gesetzentwurf einem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Mit dem Gesetz soll ein standardisiertes Validierungsverfahren geschaffen werden. Damit können Berufskompetenzen, die außerhalb des formalen Berufsbildungssystems erworben wurden, in Bezug auf einen anerkannten Berufsabschluss bewertet und zertifiziert werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die gesetzliche Verankerung eines Validierungsverfahrens zur Anerkennung nicht-formaler, berufsrelevanter Kompetenzen. Darüber hinaus werden in diesem Gesetzentwurf einzelne Digitalisierungsmaßnahmen geregelt. Wir begrüßen den Gesetzentwurf im Grundsatz. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels positiv, wenn langjährig Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit eingeräumt wird, sich berufsrelevante Kompetenzen anerkennen zu lassen und so bessere Berufsperspektiven zu erzielen. Gleichwohl löst der vorgelegte Entwurf seitens des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) sowie bei weiteren Verbänden und Organisationen der beruflichen Bildung erhebliche Besorgnis aus. Zum einen besteht die berechtigte Befürchtung, dass durch das im Gesetz verankerte Verfahren das etablierte duale Ausbildungssystem untergraben werden könnte. Dieses Risiko besteht insbesondere, da der vorliegende Gesetzentwurf kein Mindestalter als Voraussetzung für das Validierungsverfahren formuliert. Dadurch entsteht ein alternativer Weg zur Berufstätigkeit, der die Notwendigkeit einer regulären Ausbildung umgeht und infolgedessen die Qualität der Berufsausbildung langfristig mindert.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juni: BM Habeck spricht auf dem Tag der Immobilienwirtschaft,
  • /12. Juni: Wirtschaftstag des Wirtschaftsrats,
  • Juni: Bildungskonferenz der Sozialpartner mit BM Stark-Watzinger,
  • Juni: BM Pistorius stellt Pläne zu neuem Wehrdienst vor,
  • Juni: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für Mai bekannt,
  • Juni: Gesundheitsministerkonferenz,
  • Juni: Verbraucherschutzministerkonferenz,
  • Juni: Präsentation der SINUS-Jugendstudie 2024,
  • Juni: Jubiläumsveranstaltung 75 Jahre Auslandsmesseprogramm mit BM Habeck,
  • Juni: Kultusministerkonferenz,
  • Juni: Eröffnungsspiel der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland,
  • Juni: Landesparteitag CDU Sachsen.
  1. Außen/EU:
  • Juni: BK Scholz eröffnet die diesjährige Ukraine Recovery Conference in Berlin (bis 12. Juni) mit Teilnahme von Präsident Selenskyj,
  • Juni: Konstituierende Sitzung der CDU/CSU-Gruppe im EP,
  • Juni: Internationaler Notfallgipfel zu humanitärer Hilfe für Menschen im Gazastreifen in Jordanien,
  • Juni: EU-KOM: Entwurf des Haushalts für 2025, Mitteilung zur gemeinsamen Umsetzung des GEAS-Pakets,
  • Juni: Abschluss der UN-Klimakonferenz in Bonn zur Vorbereitung der COP 29,
  • /14. Juni: Justiz-/Innenministerrat (Lage im Schengen-Raum, Zukunft der EU-Visapolitik, Umsetzung des Gemeinsamen Asyl- und Migrationspakts, Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruptionsbekämpfung),
  • - 15. Juni: G7-Gipfel in Italien (Ukraine, Globaler Süden, Migration, Naher Osten, Energiesicherheit und Klimaschutz; Gäste u.a. UKR-Präs Selenskyj, Papst Franziskus),
  • /16. Juni: BK Scholz nimmt am von der Schweiz ausgerichteten Gipfeltreffen zu Frieden in der Ukraine teil.

Unterkategorien

Kalender – Kommende Termine

07.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
08.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
10.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
11.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.10.202418:00 - Uhr | Herbstfest CDU in Bürstadt
12.10.202419:00 - Uhr | Großer Zapfenstreich in Heppenheim
13.10.202414:00 - Uhr | Kerwe Umzug in Auerbach
13.10.202417:00 - Uhr | Konzert Frauenchor in Viernheim
14.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
15.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
16.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
17.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
18.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
19.10.202410:00 - Uhr | Buchmesse in Frankfurt

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