Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 19. September 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag „Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen“.

Der Rückgang der Schülerleistungen in Deutschland ist besorgniserregend: Etwa ein Viertel aller Viertklässler in Deutschland erreicht nicht den internationalen Mindeststandard beim Lesen. Der Anteil leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler im Lesen, Schreiben, Rechnen erreicht fast wieder einen Niedrigwert wie beim großen „PISA-Schock“ im Jahr 2000. Das derzeitige Betreuungs- und Bildungssystem ist – auch aufgrund des akuten Fachkräftemangels – offenkundig nicht mit den Ressourcen ausgestattet, um diese Defizite zu beseitigen.

In Deutschland leben etwa 14,25 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Rund 1,9 Millionen dieser jungen Menschen leben derzeit in Haushalten, die Sozialleistungen beziehen. In den vergangenen Jahren war es gelungen, diese Zahl zu senken. Doch die aktuellen Krisen und Preissteigerungen verschlechtern die Situation wieder.

Die Bundesregierung hat auf diese Fragen bislang keine Antworten gefunden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Versprechen „Chancen für Kinder, starke Familien und beste Bildung“ wurden nicht eingelöst. Anstatt das Bildungssystem für die Kinder gezielt zu stärken, erfindet die Bundesregierung mit der so genannten „Kindergrundsicherung“ neue Transferleistungen für die Eltern. Wir hingegen legen ein Kinderzukunftsprogramm vor, das sich an der Lebenswirklichkeit der Familien orientiert und in die Bildungsinfrastruktur investiert. Wir fordern praktische Hilfen, damit sich alle Kinder unabhängig vom Geldbeutel und Bildungshintergrund ihrer Eltern entwickeln können.

Unser   Antrag „Deutschland-Pakt in der Migrationspolitik – Irreguläre Migration stoppen“.

In den ersten acht Monaten dieses Jahres kamen über 200.000 Asylbewerber nach Deutschland – eine Größenordnung von zwei Großstädten, die von Ländern und Kommunen aufzunehmen, zu versorgen und zu integrieren sind. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Asylantragszahlen um über 77 Prozent gestiegen, ein Rückgang ist nicht absehbar. Die Kapazitäten unseres Staates, der Ehrenamtlichen und der Zivilgesellschaft stoßen zunehmend an ihre Grenzen.

Bundeskanzler Scholz hat in der Generaldebatte des Deutschen Bundestags am 6. September 2023 einen "Deutschland-Pakt" vorgeschlagen. In dem dazugehörigen Papier des Bundeskanzleramts finden sich auch vage Aussagen zur Migrationspolitik. Keiner der dort genannten Vorschläge ist neu, zur Begrenzung der irregulären Migration ist der „Pakt“ des Bundeskanzlers sogar völlig ohne Aussage. Die Bundesregierung und insbesondere Bundesinnenministerin Faeser darf die Migrationslage in Deutschland nicht länger ignorieren. Es bedarf jetzt effektiver Maßnahmen zum Stopp der irregulären Migration. Denn für uns gilt weiterhin: Humanität und Ordnung sind zwei Seiten einer Medaille. 

Als Sofortmaßnahmen auf nationaler Ebene fordern wir insbesondere die Einführung von lageangepassten Grenzkontrollen auch an den Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wollen wir um Georgien, Moldau, Indien sowie um die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien erweitern. Mit den relevanten Herkunftsstaaten müssen schnell wirksame Vereinbarungen über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen abgeschlossen werden. Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die besonders betroffenen EU-Außengrenzstaaten besser unterstützt werden und von der EU die nötigen finanziellen Mittel für einen wirksamen Grenzschutz und die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur erhalten. In den weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems dürfen gegenüber dem gefundenen Kompromiss keine weiteren Abstriche gemacht werden. Zudem brauchen wir die Möglichkeit, Asylverfahren uneingeschränkt in sicheren Drittstaaten durchzuführen.

Unser Antrag „Pakt für Wachstum und Wohlstand“.

In den aktuellen Wachstumsprognosen ist Deutschland das Schlusslicht: Von allen vergleichbaren Industrieländern ist Deutschland das einzige, dessen Wirtschaft 2023 schrumpft und nicht wächst. Die Kapitalabflüsse aus Deutschland sind auf einem Rekordhoch: Für jeden Euro, der im letzten Jahr in Deutschland investiert wurde, sind 13 andere Euro ins Ausland abgeflossen. Dieser Kapitalabfluss ist der höchste seit 20 Jahren. Die Firmeninsolvenzen sind gestiegen und liegen im ersten Halbjahr 2023 um 20 Prozent über dem Vorjahr. Die Arbeitslosigkeit steigt trotz der demografischen Entwicklung. Im Vorjahresvergleich stieg die Zahl um 150.000.

Eine starke industrielle Basis ist Voraussetzung für anhaltenden Wohlstand in Deutschland. Sie bietet gut bezahlte Arbeitsplätze für viele Bürgerinnen und Bürger. Aber das wirtschaftliche Potenzial wird derzeit nicht abgerufen. Wir müssen jetzt die richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit Deutschland ein führendes Industrieland in Europa und der Welt bleibt, ein Land, das auf Augenhöhe mit den anderen Wirtschaftsmächten der Welt agieren kann. Kurzfristige konjunkturelle Strohfeuer werden der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nicht helfen. Wir brauchen Strukturreformen, um das Fundament unseres Wohlstands zu erneuern. Deutschland braucht jetzt eine Wachstumsagenda für Wirtschaft, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit. Wir fordern ein Belastungsmoratorium und Maßnahmen zur spürbaren und raschen Bürokratieentlastung. Wir wollen günstigere Energie für Unternehmen und Verbraucher durch eine Ausweitung des Energieangebots und die Reduzierung der Stromsteuer. Arbeit und Leistung müssen sich wieder lohnen: Die Sozialabgaben müssen bei 40 Prozent gedeckelt werden; die Steuerbelastung von Unternehmen soll auf 25 Prozent sinken.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen. In seinem Urteil vom 20. September 2022 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Unionsrecht einer befristeten, allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von IP-Adressen nicht entgegensteht. Die IP-Adresse ist gerade im Bereich der Kinderpornografie im Internet oft der einzige Ansatz für Ermittlungen. Über die IP-Adresse, die dem Computer beim Surfen im Internet vom Provider zugewiesen wird, können Täter identifiziert werden. Die Telekommunikationsunternehmen speichern diese Daten zurzeit allerdings unterschiedlich lange, manche speichern gar nicht. Ohne diese Daten führen die Ermittlungen nicht selten ins Leere. Die Verwendung der Verkehrsdaten führt allein zu der Auskunft, welcher Anschlussinhaber unter einer den Sicherheitsbehörden bereits bekannten IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt im Internet angemeldet war. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie umsetzt. Dabei muss insbesondere eine praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern getroffen werden, damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können. Die Speicherdauer sollte sechs Monate betragen.

Abgasnorm Euro-7 mit Augenmaß und Realitätssinn weiterentwickeln – Mobilität fördern, nicht verhindern. Mit unserem Antrag richten wir den öffentlichen Blick auf die anstehenden Verhandlungen in Brüssel zur neuen Abgasnorm Euro-7 für Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Neben der Verschärfung der Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe (wie z.B. Stickoxid und Kohlenmonoxid) wird der Anwendungsbereich erweitert und die Testrandbedingungen geändert. Dies alles erscheint vor dem Hintergrund des ohnehin bereits beschlossenen Aus der Verbrennungstechnologie ab 2035 (außer für ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen) und der kontinuierlichen Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten mehr als fragwürdig. Des Weiteren können die notwendigen Entwicklungskosten gerade Kleinwagen verteuern, sodass auch Auswirkungen auf die Verbraucher zu befürchten sind. Wir fordern daher, die bereits erreichten Erfolge bei der Luftreinhaltung in die Verhandlungen einzubringen und sich im Sinne der Nachhaltigkeit für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Automobilindustrie einzusetzen. Ebenso bedarf es flexiblerer Übergangsfristen für die Hersteller, um die Abgasreinigungssysteme entsprechend weiterzuentwickeln.

Bezahlbare und klimafreundliche Mobilität fördern – Klimaneutrale Kraftstoffe im Verkehr nutzen. Wir wollen, dass Mobilität für alle Menschen in Deutschland bezahlbar bleibt. Arbeitsplätze sollen erhalten und die Klimaschutzziele im Verkehr erreicht werden. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag: Neben der Elektromobilität sollen alle weiteren zur Verfügung stehenden technischen und regulativen Möglichkeiten für alternative Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Im Hinblick auf den motorisierten Individualverkehr gehören dazu E-Fuels, Wasserstoff, fortschrittliche Biokraftstoffe und nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse. Mit unserem Antrag richten wir 14 Forderungen an die Bundesregierung. Insbesondere wollen wir erreichen, dass Kraftstoffe wie biogener Diesel HVO 100 (Hydrotreated Vegetable Oil) und E-Diesel auf paraffinischer Basis in Reinform in Deutschland getankt werden können und dass die Bundesregierung sich eindeutig zur Technologieoffenheit im gesamten Verkehrsbereich bekennt.

CO2-Emissionsziele für schwere Nutzfahrzeuge verhältnismäßig weiterentwickeln. Mit unserem Antrag stellen wir auf die dringend gebotene Technologieoffenheit in der CO2-Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge ab. Der Vorschlag der EU-Kommission hingegen setzt einseitig auf die elektrische Antriebstechnologie und zielt nur auf die Emissionen am Auspuff ab. Die CO2-Emissionen der Fahrzeugherstellung und während der Betriebsdauer werden nicht berücksichtigt. Wir machen uns deshalb für eine Regelung stark, die den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs in den Blick nimmt und folglich auch den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen fördert bzw. diese auf die Emissionsziele anrechenbar macht. Wir stehen für das Nachhaltigkeitsprinzip, demzufolge ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichberechtigt abzuwägen sind.

Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern. Die Krankenhäuser in Deutschland sind durch die Kosten- und Einnahmesituation – u.a. durch die Energiepreissteigerungen – in finanzielle Schwierigkeiten gekommen. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte dies schon im Jahr 2022 ein monatliches Defizit von rund 440 Millionen Euro für alle deutschen Krankenhäuser zur Folge; das monatliche Defizit für alle Kliniken im laufenden Jahr steigt nach Berechnungen der DKG weiter. Nach aktueller Prognose droht in vielen Fällen die Insolvenz, solange die geplante Krankenhausstrukturreform nicht greift und keine entsprechende Brückenfinanzierung sichergestellt wird. Eine ungesteuerte, kalte Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft in Deutschland gilt es mit aller Kraft zu vermeiden. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb eine Prognose, welcher zusätzlicher Finanzbedarf notwendig ist, um darauf aufbauend ein Vorschaltgesetz zu erarbeiten und auf den Weg zu bringen. Nur so können wir Masseninsolvenzen von deutschen Krankenhäusern verhindern und die Stabilisierung der stationären Versorgung bis zu dem Zeitpunkt sicherstellen, an dem die geplante, große Krankenhausreform ihre Wirkung entfaltet. Parallel zu unserem Antrag debattieren wir in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz). Das Gesetz soll die Transparenz über das Leistungsgeschehen im Krankenhaus erhöhen und durch eine geeignete Veröffentlichung der Qualität für die Patientinnen und Patienten ersichtlich machen, welche Leistungen mit welcher Qualität im jeweiligen Krankenhaus erbracht werden. Hierfür bedarf es geeigneter Daten. In der vorliegenden Form lehnen wir das Gesetz ab. Das Ziel einer höheren Transparenz und einer besseren Qualität teilen wir jedoch. Allerdings weist die konkrete Umsetzung erhebliche Mängel auf und führt in der Konsequenz zu einem mehr an Bürokratie und einer nicht sachgerechten. In erster Lesung debattieren wir außerdem unseren Antrag Kontinuität der Beratung und Erhalt bewährter Fachkräfte bei der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland durch Übergangslösung absichern.

Menschen und Weidetiere schützen – Raubtiere bejagen. Immer wieder kommt es in Deutschland zu Übergriffen durch den Wolf auf Weidetiere. Der Wolf vermehrt sich zudem stark. Entgegen den Aussagen der Bundesumweltministerin ist damit ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland erreicht. Das haben die Sachverständigen in der Expertenanhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 18. Januar 2023 bestätigt. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb: Neben einer unbürokratischen Entnahme der sogenannten Problemwölfe müssen die Spielräume des EU-Rechts genutzt und ein aktives Bestandsmanagement zur Begrenzung des Wolfsbestands eingeführt werden. Dazu muss der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden. In Gebieten, in denen kein Herdenschutz mit Zäunen aufgrund der geografischen Gegebenheiten möglich ist, z.B. am Alpenbogen und auf Küsten- und Hochwasserdeichen, sollen wolfsfreie Gebiete ausgewiesen werden. International muss der Schutzstatus des Wolfs in der europäischen FFH-Richtlinie (von Anhang IV auf Anhang V) sowie in der Berner Konvention (von Anhang II in Anhang III) herabgestuft werden. Beim Umgang mit Bären müssen die Landesbehörden in die Lage versetzt werden, übergriffige Bären umgehend im Interesse der öffentlichen Sicherheit zu entnehmen.

In zweiter und dritter Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in dieser Woche abschließend. Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird seit dem 1. Juli 2020 bis gegenwärtig Ende 2023 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gewährt. Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet werden. Die Gastronomie benötigt möglichst frühzeitig Planungssicherheit für die Situation ab 2024, nicht zuletzt aufgrund von Familien- und Betriebsfeiern, die oft viele Monate im Voraus gebucht und entsprechend kalkuliert werden müssen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie muss angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise jedoch unabhängig von Verhaltensänderungen weiter grundsätzlich gestärkt werden. Wir fordern deshalb mit unserem Gesetzentwurf eine Verstetigung der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent in der Gastronomie.

Für Respekt, Anerkennung und Würdigung unserer Soldaten – Nationalen Veteranentag einführen. Seit der Gründung der Bundeswehr haben über 10 Millionen Frauen und Männer in unseren Streitkräften gedient. Ihr Dienst für die Landes- und Bündnisverteidigung sowie der Einsatz in internationalen Missionen waren und sind geprägt von oft auch gefährlichen Bedingungen, persönlichen Entbehrungen sowie körperlichen und seelischen Härten. Die Frauen und Männer der Bundeswehr haben seit 1955 diesen Dienst auf sich genommen, um für den Frieden, die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland jederzeit einzustehen. Unsere Frauen und Männer in Uniform, diejenigen die gedient haben, diejenigen die derzeit aktiv dienen und diejenigen, die in der Reserve bereitstehen, kurzum: die Veteranen der Bundeswehr, verdienen daher Respekt, Anerkennung und Würdigung für ihren Dienst. Wir fordern daher einen nationalen Veteranentag, der jährlich am 12. November, dem Gründungstag der Bundeswehr, gefeiert wird. So wollen wir den Dienst, die Leistungen und die Opfer aller Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die in den Diensten unseres Landes standen und stehen, angemessen würdigen.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz). Die Bundesregierung will mit diesem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung debattieren, die Zukunftsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland sichern und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Aktie als Vermögensanlage verbessern. Dabei richtet sie insbesondere den Blick auf die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den persönlichen Vermögensaufbau und damit auch die Altersvorsorge. Der Entwurf greift Punkte aus dem von den Ministern Lindner und Buschmann im Juni 2022 vorgestellten Eckpunktepapier auf. Die Vorschläge weisen aber erhebliche Lücken auf: Ein Freibetrag für Gewinne aus Aktien ist ebenso wenig enthalten wie eine Abschaffung der gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Aktien und aus Termingeschäften. Im Vergleich zum Referentenentwurf wurde außerdem die Erhöhung der Förderung der Arbeitnehmersparzulage und die Aufhebung der Einkommensgrenze für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen wieder gestrichen, was ein falsches Signal für Kleinanleger ist.

Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes beabsichtigt das Verkehrsministerium, den Ländern und Kommunen mehr Entscheidungs- und Handlungsspielräume einzuräumen – insbesondere bezüglich folgender drei Kernpunkte: Anordnung von Tempo 30, Ausweitung von Bewohnerparkzonen und Ausweitung von Sonderfahrspuren. Die Verbesserung des Schutzes der Umwelt, Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung soll für sich allein genommen ausreichen, um eine regelnde Bestimmung auf der Verordnungsebene zu erlassen. Es sollen auch weiterhin der Zweck der Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs verfolgt werden. Der Gesetzesentwurf ist zwar so drastisch wie erwartet und die Auswirkungen bleiben voraussichtlich überschaubar. Dennoch sehen wir den Entwurf kritisch.

Haushaltsfinanzierungsgesetz. Mit dem Entwurf der Bundesregierung, den wir in erster Lesung beraten, werden insbesondere die bereits im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und im Finanzplan bis 2027 angelegten Gesetzesänderungen umgesetzt. Teil des Entwurfs sind Änderungen im Bereich des SGB II und des SGB III vorgesehen; erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II unter 25 Jahren erhalten die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr durch die Jobcenter, sondern aktive Förderleistungen aus dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit. Schließlich finden sich auch Änderungen im Bereich des SGB VI im Entwurf. Damit soll der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Mio. Euro gemindert werden. Durch Änderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz wird der CO2-Preispfad im Jahr 2024 von 35 auf 40 Euro pro Tonne und im Jahr 2025 von 45 auf 50 Euro pro Tonne angehoben. Durch Änderungen im Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz wird die Zweckbestimmung des Sondervermögens deutlich erweitert. So sollen auch z.B. Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte usw. finanziert aus dem Sondervermögen finanziert werden können. Diese Änderungen lehnen wir ab, denn sie widersprechen den Vereinbarungen, die Grundlage unserer Zustimmung zum Sondervermögen waren. Teil des Gesetzentwurfs sind überdies die Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, mit denen die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, für Alleinerziehende sowie für Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch auf einheitlich 150.000 Euro festgelegt. Wir treten dieser Kürzung entscheiden entgegen und legen dazu unseren Antrag Elterngeldkürzung im Haushaltsfinanzierungsgesetz verhindern dar.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • 20-22. September CdS-Konferenz in Wilhelmshaven (Themen u.a. Migrationskosten und Steuerausfälle Länder / Kommunen resultierend aus Bundesgesetzgebung, Deutschland-Pakt)
  • -22. September: Agrarministerkonferenz,
  • September: Weltkindertag,
  • September: Bundesweiter Protesttag der deutschen Krankenhausgesellschaft,
  • September: BK Scholz spricht beim Bauernverband (75. Jubiläum),
  • September: BK Scholz spricht bei der Festveranstaltung 175 Jahre Diakonie,
  • September CSU-Parteitag in München,
  • September: Stichwahl Oberbürgermeister Nordhausen.
  1. Außen/EU:
  • /19. September: Informeller Bildungsministerrat,
  • -22. September: VN-Generalversammlung (Rede BK Scholz am 19. September, erwartet werden auch Reden von Guterres, Biden, Selenskyj; am 20. September VN-Sicherheitsratssitzung mit BK Scholz),
  • September: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Rechtsstaatlichkeit, Vorbereitung ER am 26./27. Oktober),
  • September: Treffen der Ukraine Kontaktgruppe u.a. mit US-Verteidigungsminister Austin in Ramstein,
  • /22. September: Informeller Verkehrsministerrat,
  • September: Teilwahlen des französischen Senats (knapp die Hälfte der Sitze wird neu vergeben).

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 4. Juli 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Aktuelle Stunde: „Standort Deutschland in Gefahr: endlich Wachstum stärken und Preissteigerung wirksam bekämpfen“

Deutschland befindet sich in der Rezession. Die Wirtschaftsleistung ist in den letzten beiden Quartalen zurückgegangen. Die Indikatoren für die weitere Entwicklung sind ebenfalls negativ: Das Ifo-Geschäftsklima ist gesunken auf den niedrigsten Stand seit November 2022. Im ersten Halbjahr 2023 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stark gestiegen. Die Konjunkturprognosen erwarten für das Jahr 2023 eine sinkende Wirtschaftsleistung. Auch im internationalen Vergleich fällt Deutschland zurück. In allen vergleichbaren Staaten ist die wirtschaftliche Entwicklung – zum Teil deutlich – besser.

Die Politik der Ampel-Regierung gefährdet den Wohlstand der Volkswirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger. Die steigende Zahl der Insolvenzen, die nachlassende Investitionstätigkeit in den Standort Deutschland und die hohe Inflation zeigen: Es braucht jetzt eine Wirtschaftspolitik, die nah am Menschen und nicht nah an einer politischen Ideologie ist. Aber ein beachtlicher Teil der Bundesregierung will „Wachstum“ gar nicht mehr. „Degrowth“ ist vor allem bei den Grünen nun eine vermeintlich erfolgversprechende Maßnahme zum Klimaschutz. So kann Deutschland weder seinen Wohlstand erhalten noch die Klimaziele erreichen. CDU und CSU haben im Gegensatz zur Ampel einen konkreten Plan: Mit unserer Agenda für Deutschland zeigen wir auf, wie jetzt Wachstum geschaffen und Wohlstand erhalten werden kann.

Den NATO-Gipfel in Vilnius zum historischen Wendepunkt für europäische Sicherheit und transatlantische Lastenteilung machen.

Am 11./12. Juli 2023 findet der NATO-Gipfel in Vilnius (Litauen) statt. Mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine hat Russland die europäische Sicherheitsarchitektur aufgekündigt und eklatant gegen das Völkerrecht verstoßen. In Vilnius stehen neben der formellen Aufnahme Finnlands in die NATO vor allem die Diskussionen über weitere militärische Unterstützung für die Ukraine, mögliche Sicherheitsgarantien und eine ukrainische NATO-Beitrittsperspektive auf der Tagesordnung.

Die Bundesregierung muss den NATO-Gipfel in Vilnius nutzen, um ein starkes Signal der Zuverlässigkeit an unsere Alliierten und Partner zu senden. Nach Blockade bei der Ukraine-Unterstützung und schrumpfendem Verteidigungshaushalt muss Vilnius nun für die Bundesregierung die Trendwende markieren. Konkret bedeutet dies ein unmissverständliches Bekenntnis zum 2%-Ziel als Untergrenze der Verteidigungsausgaben, und zwar jenseits des Sondervermögens. Außerdem muss die Westbindung der Ukraine institutionalisiert werden. Dies bedeutet die Ausarbeitung von Sicherheitsgarantien und die Einbindung in eine europäische Sicherheitsinfrastruktur, um mittelfristig einen NATO-Beitritt zu ermöglichen.

Verweigerung der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Scholz/Warburg.

Mit Antrag vom 19. April 2023 haben wir im Deutschen Bundestag die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode zum Steuerskandal Scholz-Warburg gefordert. Hintergrund: Das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz in der Steueraffäre um die M.M.Warburg & CO Bank wirft schwerwiegende Fragen und Widersprüche auf. In einer Sondersitzung des Geschäftsordnungsausschusses am 4. Juli 2023 hat die Ampel-Koalition unseren Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses schließlich abgelehnt.

Die Verweigerungshaltung der Ampel-Koalition ist ein einmaliger Vorgang in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Die Ampel mit ihrer Mehrheit verweigert einer Minderheit ihr grundgesetzlich verankertes Recht. Erstmals entscheidet die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestages gegen die Rechte der parlamentarischen Minderheit von mehr als einem Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Damit wird ein grundgesetzlich verankertes parlamentarisches Minderheitenrecht von der Ampel-Koalition mit den Füßen getreten. Sollte die erwartete endgültige Ablehnung erfolgen, werden wir weitere Schritte – inklusive einer Klage beim Bundesverfassungsgericht – unternehmen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In dieser Woche diskutieren wir die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage: Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb. Deutschland verliert nach einer aktuellen Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Wettbewerb mit 20 anderen führenden Wirtschaftsnationen weiter an Wettbewerbsfähigkeit. Bisher konnte die Bundesregierung weder ein schlüssiges Konzept zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb vorlegen, noch geeignete Maßnahmen dazu umsetzen. Da verwundert es nicht, dass laut der ZEW-Studie Deutschland der große Verlierer im Standortwettbewerb sei. Grund dafür seien laut ZEW zu viel Bürokratie, die hohe Steuerlast, sinkende Innovationsbereitschaft, hohe Energiekosten und der Arbeitskräftemangel. Deutschland könne, so das ZEW, mit Spitzenstandorten in Nordamerika, Westeuropa und Skandinavien kaum noch mithalten: „Während andere Staaten in Infrastruktur investieren oder ihr Steuersystem reformieren, kommt Deutschland nicht voran.“

Allein in Deutschland leiden mindestens eine Million Menschen unter den teilweise sehr belastenden Folgen einer COVID-Infektion. Die Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom ist in Deutschland bislang unzureichend. Vor allem die Betroffenen haben den Anspruch, möglichst viel über Ursache, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Long COVID zu erfahren. Wir haben uns diesen Fragen in zwei Anträgen angenommen, die wir in dieser Woche abschließend beraten: Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom in Deutschland stärken und ME/CFS-Betroffenen sowie deren Angehörigen helfen – Für eine bessere Gesundheits- sowie Therapieversorgung, Aufklärung und Anerkennung. Mit unseren Anträgen fordern die Bundesregierung auf, diese Forschung im Rahmen einer koordinierten Projektförderung erheblich auszubauen. Zusätzlich muss die Bundesregierung eine langfristig und breit angelegte Forschungsstrategie gegen Long COVID unter gemeinsamer Federführung des Bundesforschungs- und des Bundesgesundheitsministeriums nach dem Vorbild der „Nationalen Dekade gegen den Krebs“ aufsetzen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung schnellstmöglich bei den Betroffenen ankommen.

Den MINUSMA-Einsatz der Bundeswehr rasch und geordnet beenden. Am Freitag, 30. Juni 2023, hat der VN-Sicherheitsrat die Beendigung der Mission MINUSMA in Mali bis zum Jahresende 2023 beschlossen. Damit bestätigen sich Befürchtungen unserer Fraktion, die wir bereits im Februar 2023 mit unserem Antrag „Den MINUSMA-Einsatz der Bundeswehr rasch aber geordnet in diesem Jahr beenden – Unser zukünftiges Engagement im Sahel mit einer Gesamtstrategie auf eine solide und tragfähige Grundlage stellen“ (Drs. 20/5547) formuliert haben. Der Auftrag der Bundeswehr in der Mission MINUSMA war schon in den vergangenen Monaten nicht mehr sachgerecht, für die Soldatinnen und Soldaten vor Ort nicht mehr ausführbar und damit im Lichte der Auftragszielsetzung weitgehend wirkungslos. Da nach dem Abzugsbeschluss des VN-Sicherheitsrates und der Abzugsforderung der malischen Regierung können wir nicht mehr davon ausgehen, dass sich die Rahmenbedingungen des Einsatzes verbessern. Ein schnellstmöglicher und geordneter Abzug unserer Soldatinnen und Soldaten ist damit dringend notwendig.

Eine Milliarde Euro für den Härtefallfonds jetzt bereitstellen und Zugang zu Entschädigungen erleichtern. Aufgrund der Systematik der Rentenüberleitung im Zuge der Wiedervereinigung wurden bestimmte Personengruppen benachteiligt – dies betrifft vor allem Menschen, die aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet waren. Vergleichbare Probleme traten bei Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern auf. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte im Juni 2021 eine Mrd. Euro für den Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt, um einen Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aufzusetzen. Die Bundesländer sollten eine weitere Mrd. Euro beisteuern, so dass eine Fondssumme von zwei Mrd. Euro insgesamt zur Verfügung gestanden hätte. Aufgrund von verschiedenen Änderungen durch die Ampel-Bundesregierung kam der Fonds jedoch nicht zustande. Im November 2022 wurde von der Bundesregierung eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer beschlossen. In diesem Zuge hatten die Länder bis 31. März 2023 Gelegenheit beizutreten. Lediglich vier Länder haben diese Gelegenheit genutzt, ein weiteres Bundesland hatte seine Bereitschaft zum Beitritt erklärt. Dies führt zu unterschiedlicher Behandlung der Betroffenen je nach Bundesland. Zudem gilt für die hochbetagten Betroffenen eine Antragsfrist bis 30. September 2023. Mit unserem Antrag fordern wir, die Beitrittsfrist für die Länder zu verlängern und weitere Verhandlungen zu führen, um ein höheres Fondsvolumen zu erreichen. Falls Verhandlungen mit den Ländern scheitern, soll der Bund das Fondsvolumen selbstständig auf insgesamt eine Milliarde Euro erhöhen. Die Antragsfrist für hochbetagte Betroffene soll um mindestens ein Jahr verlängert und Informations- und Beratungsangebote deutlich ausgebaut werden.

Güterverkehrs- und Logistikbranche aus der Krise führen. Die Güterverkehrs- und Logistikbranche befindet sich seit Beginn der Corona-Pandemie in einer schweren Krise. Ging es zunächst darum, die Lieferketten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, rücken nun andere Themen in den Blick der Öffentlichkeit: Durch den Zustand der Infrastruktur sind die Kapazitäten vielerorts weiter eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere die Straßen- und Schienen-Infrastruktur, die durch den zunehmenden Verkehr überlastet sind. Auch die Wasserstraßen sind durch das extreme Niedrigwasser in diesem Sommer betroffen. Hinzu kommen die gestiegenen Energiepreise, die alle Verkehrsträger betreffen. In unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum debattieren – bringen wir 11 Forderungen mit dem Schwerpunkt Straßengüterverkehr vor und fordern die Bundesregierung auf, mehr zu tun, um den betroffenen Unternehmen zu helfen und die Lieferketten zu stabilisieren.

Die Ampel-Koalition will in dieser Sitzungswoche das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in 2. und 3. Lesung final diskutieren. In unserem Antrag Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte, den wir in verbundener Debatte behandeln, legen wir unsere Gegenvorschläge im Detail dar. Denn für uns gilt: Ein warmes Zuhause ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich aktuell um die Wärmeversorgung ihrer Wohnung. Die Politik der Bundesregierung trägt zu diesen Sorgen maßgeblich bei. Der andauernde Streit in der Ampel hat Bürgerinnen und Bürger, Handwerkerinnen und Handwerker, Wohnungs- und Baubranche sowie die Industrie nachhaltig verunsichert. Auch die neuen Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes können diese Verunsicherung nicht beenden. Von Technologieoffenheit kann keine Rede sein. Auch die angekündigten Förderprogramme zur Unterstützung der Betriebe und Haushalte sind bisher weder in der Regierung abgestimmt noch finanziert. Das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung liegt ebenfalls noch nicht vor. Wir finden: Klimaneutralität 2045 bedeutet auch klimaneutrales Heizen. Klimaschutz kann nur mit und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger gelingen. Im Gebäudebereich werden die Ziele nur erreicht, wenn für jedes Haus die beste Lösung ermöglicht wird und die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung nicht überfordert werden. Mit der Einführung der Bepreisung von CO2 auch im Gebäudesektor hat die unionsgeführte Regierung in der letzten Legislatur ein verlässliches Instrument geschaffen.

Zukunft der maritimen Wirtschaft sichern. Am 14./15. September 2023 findet die Nationale Maritime Konferenz in Bremen statt. Aus diesem Anlass richten wir in unserem Antrag, den wir in erster Lesung beraten, einen umfassenden Forderungskatalog zur Stärkung der Maritimen Wirtschaft an die Bundesregierung. Hierzu zählen Maßnahmen in den Bereichen Häfen und Logistik, Fischerei, Maritimes Personal, Schiffbau, Schifffahrt sowie Offshore-Windenergie. Mit unserem Antrag unterstreichen wir die Bedeutung der maritimen Wirtschaft für die deutsche Wirtschaft insgesamt. Wir zeigen sowohl strukturelle als auch spezifische Herausforderungen der Branche sowie Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen auf.

Zum zweiten Jahrestag der Flut im Ahrtal debattieren wir unseren Antrag Aus den Krisen lernen – Für einen starken Bevölkerungsschutz abschließend im Plenum. Bereits im vergangenen Jahr – ein Jahr nach der Starkregenflut am 14./15. Juli 2021 im südlichen Nordrhein-Westfalen und im Ahrtal – haben wir diesen Antrag mit Verbesserungsvorschlägen für den Bevölkerungsschutz in Deutschland vorgelegt. Flut, Corona und der Krieg gegen die Ukraine haben gezeigt: Im deutschen Bevölkerungsschutz gibt es erheblichen Modernisierungsbedarf. Wir legen 10 Forderungen vor, um den föderalen Bevölkerungsschutz – bestehend aus Zivilschutz (Bund) und Katastrophenschutz (Länder) – zu stärken. Hervorzuheben ist die Idee der „zivilen Reserve“, die bereits in unserem Positionspapier „Neustaat“ vom 8. Juni 2021 (Punkt 39) enthalten war. Es geht uns um eine freiwillige „Grundausbildung im Bevölkerungsschutz“ sowie um die bessere Koordinierung von Spontanhelfern in Krisenlagen. So können wir die personelle Durchhaltefähigkeit der Hilfsorganisationen, die Nachwuchsgewinnung und die Resilienz in der Bevölkerung insgesamt erhöhen.

Klimaanpassung forcieren – Zum Schutz von Menschenleben, der Natur und zum Erhalt des Wohlstands. Mit unserem Antrag greifen wir das wichtige Thema der Klimaanpassung auf. Klimaanpassung ist neben der direkten Einsparung von CO2 ein wichtiger Pfeiler der Klimaschutzpolitik. Aufgrund der unvermeidlichen Folgen des Klimawandels müssen sich Gesellschaften noch besser vorbereiten, um die Menschen, die Natur sowie die Infrastrukturen zu schützen. Es gilt, widerstandsfähiger zu werden und dadurch den erreichten Wohlstand in Deutschland zu sichern. Mit der Initiative greifen wir einen umweltpolitischen Schwerpunkt des gemeinsamen Regierungsprogramms von CDU und CSU aus dem Jahr 2021 auf. Mit unserem Antrag wollen wir die Bundesregierung endlich in den Handlungsmodus bringen. Das „Sofortprogramm Klimaanpassung“ von Umweltministerin Lemke reicht nicht aus.  Wir haben unseren Antrag bereits im April 2022 und damit weit vor Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes durch das Kabinett als umfassendes Konzept zur Klimaanpassung in den Bundestag eingebracht. Aus Anlass des zweiten Jahrestages der Flutkatastrophe im Ahrtal werden wir den Antrag erneut im Plenum debattieren.

AI Act – Für eine engagierte und innovationsfreundliche Mitgestaltung Deutschlands bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz in Europa. Im April 2021 hat die EU-Kommission eine europäische Verordnung für Künstliche Intelligenz vorgestellt. Zu diesem Rechtsakt finden derzeit die abschließenden Verhandlungen auf EU-Ebene, der sogenannte Trilog, statt. In Antrag - den wir in dieser Woche erstmalig im Plenum beraten. Darin betonen wir das größte Innovationspotenzial von KI für Gesellschaft und Wirtschaft. Mit Sorge beobachten wir allerdings, dass von den großen generativen KI-Modellen rund 73 Prozent aus den USA stammen, weitere 15 Prozent aus China. Damit besteht die Gefahr, dass Deutschland und Europa komplett den Anschluss bei einer der wichtigsten technologischen Entwicklungen unserer Zeit verpassen. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung diesen bahnbrechenden technologischen Entwicklungen, die überwiegend außerhalb Europas stattfinden, bei weitem nicht die gebotene Priorität ein. Wir fordern deshalb: Die Bundesregierung muss den Trilog-Verhandlungen zum AI-Act höchste politische Priorität einräumen und eine einheitliche, innovationsfreundliche Position erreiche. Deutschen und europäischen Unternehmen müssen wir eine Spitzenstellung im internationalen Wettbewerb ermöglichen und den großen Abstand zu den Anbietern aus den USA und Asien aufholen. So stärken wir die digitale Souveränität Europas.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens. Wichtigste Regelung in diesem Gesetzespaket ist: Der Kinderreisepass soll künftig abgeschafft werden. Stattdessen kann ein elektronischer Reisepass beantragt werden. Dieser hätte zwar eine längere Gültigkeitsdauer und Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen, er ist jedoch auch deutlich teurer und die Ausstellung dauert länger. Wir lehnen diese Änderungen ab.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht. Mit dem Entwurf soll das Genehmigungsverfahren immissionsschutzrechtlicher Anlagen, insbesondere auch von Erneuerbarer Energien-Anlagen, beschleunigt werden. Der Entwurf soll dazu beitragen, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Klimaneutralität zu erreichen. Hierzu sieht der Entwurf verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens (9. BImSchV) vor. Beispielsweise soll Anlagenbetreibern das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren erleichtert werden und eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Daneben werden vor allem auch das Repowering erleichtert und die Rolle des Projektmanagers gestärkt. Aus unserer Sicht gehen diese Regelungen nicht weit genug: Die Bundesregierung beschränkt die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren wieder einmal auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für uns geht es aber auch darum, eine Beschleunigung von darüber hinaus gehenden Genehmigungsverfahren, z.B. die im Sinne des Umweltschutzes notwendige Erweiterung von Industrieanlagen, zu erreichen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juli: BK Scholz empfängt den rumänischen Ministerpräsidenten Ion‑Marcel Ciolacu,
  • Juli: Wahl des neuen Bremer Senats,
  • /6. Juli: Gesundheitsministerkonferenz,
  • Juli: Festakt zu 60 Jahre Deutsch-Französisches Jugendwerk mit BM Paus,
  • Juli: BM Faeser nimmt an Festakt zur Feier des 75-jährigen Bestehens des Statistischen Bundesamts teil,
  • Juli: BK Scholz nimmt an der Verleihung des Nationalpreises 2023 teil und hält die Laudatio für Anselm Kiefer,
  • Juli: BK Scholz nimmt an der Sitzung des Zukunftsrats teil,
  • Juli: BK Scholz empfängt die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände,
  • Juli: ZDF-Sommerinterview mit BPräs Steinmeier in „Berlin direkt“ aus dem Ahrtal.

 

  1. Außen/EU:
  • -4. Juli: Staatsbesuch anlässlich des 60. Jahrestags (1963) des Inkrafttretens des Élysée-Vertrags von Präsident Macron in Ludwigsburg, Berlin und Dresden,
  • /4. Juli: Mercosur-Gipfel,
  • Juli: EU-KOM: Paket zu Lebensmitteln und Biodiversität, Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit, strategische Vorausschau.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 20. Juni 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag der Woche: „Schiene in die Zukunft führen – Deutsche Bahn neu aufstellen.“

Die Deutsche Bahn befindet sich in der Krise. Unpünktlichkeit, kaputte Züge und Unzuverlässigkeit sind bei Zugreisen trauriger Alltag. Der Betrieb auf der Schiene ist notorisch überlastet, obwohl die angestrebte Verlagerung von anderen Verkehrsträgern auf die Schiene nicht erreicht wurde. Die Deutschen Bahn hat die notwendigen Investitionen in den Aus-, Um- und Neubau der Schiene nicht getätigt. Dabei hat sie vom Eigentümer Bund dafür viele Milliarden Euro erhalten, unter anderem über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen I bis III und das „1000 Bahnhöfe-Programm“. Die Ampel plant aktuell nur geringfügige Änderungen bei der Bahn. Von einer echten Reform sind die Vorschläge weit entfernt.

Bei der Deutschen Bahn kann es nicht so weitergehen wie bisher. Das Unternehmen muss grundlegend neu aufgestellt werden. Es braucht einen echten Quantensprung im Personen- und Güterverkehr. In unserem Leitantrag schlagen wir deshalb vor, die Infrastruktur vollständig vom Transportbereich zu trennen. Die Struktur von über 700 Tochterunternehmen muss entflochten werden. Die Vorgaben des Bundes müssen künftig verbindlich umgesetzt werden. Der Verkehrsminister sollte hierfür mehr Einflussmöglichkeiten erhalten, dafür dann aber auch die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Bahnpolitik tragen.

Aktuelle Stunde: „Strukturförderung ist Gemeinschaftsaufgabe – Ampel-Kürzungen stoppen.“

In der Bundesregierung gibt es Überlegungen, die Mittel für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, der Agrarstruktur, des Küstenschutzes und die Städtebauförderung zu kürzen. Diese Förderungen sind seit Jahrzehnten das zentrale Instrument der Unterstützung ländlicher Räume. Strukturschwache Regionen werden unterstützt, Standortnachteile bei Investitionen ausgeglichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung gesetzt. Quantitative Erhebungen und Evaluierungen belegen die positiven Effekte der Investitionsförderung in den strukturschwachen Regionen. Die Förderung schafft Arbeitsplätze, setzt zusätzliche Wachstumsimpulse und trägt somit zum Abbau regionaler Unterschiede und gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland bei.

In einer Aktuellen Stunde werden wir fordern: Die Bundesregierung muss ihre Pläne zum Förderstopp für ländliche Regionen zurücknehmen. Die Stärkung regionaler Wirtschaftsstruktur in strukturschwachen Regionen, vor allem auch in Teilen Ostdeutschlands, ist eine wichtige staatliche Aufgabe und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erreichen gleichwertiger Lebensverhältnisse. Mittelstand und Handwerk, Land- und Forstwirtschaft, Küsten- und Hochwasserschutz müssen weiter unterstützt werden. Die hier eingesetzten Mittel schaffen Arbeitsplätze und lösen oft ein Vielfaches an Investitionen aus. Der ländliche Raum darf nicht von der Ampel abgehängt werden.

Unser Antrag: „Den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“.

Millionen von Menschen in Deutschland träumen von den eigenen vier Wänden. Das Eigenheim im Grünen oder die Eigentumswohnung in der Stadt sind Ausdruck von Selbstverwirklichung und gelebter Freiheit. Eigentumserwerb dient außerdem der Altersvorsorge und muss auch für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen und insbesondere Familien möglich sein. Für eine zunehmende Anzahl an Menschen ist dieser Traum jedoch in weite Ferne gerückt.

Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten, machen wir deutlich: Wir wollen den Traum vom Häuschen im Grünen oder der Eigentumswohnung in der Stadt wieder für alle ermöglichen. Dies gilt gerade auch für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Wir wollen den Bundesländern ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 EUR pro Erwachsenen und 150.000 EUR pro Kind einzuführen.

Für uns gilt: Was der Staat verspricht, muss er einhalten: Die Bürger müssen sich auf staatliche Förderzusagen verlassen können. Die Lebensplanung vieler Familien hängt daran. Wir lassen Familien nicht länger mit den steigenden Baukosten allein. Kostentreibende Vorschriften müssen entschlackt, Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Gesetz zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 244.132 Asylanträge gestellt. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres kamen weitere 87.777 Asylanträge hinzu. Darunter sind immer noch viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Diese Anträge sollten daher zügiger bearbeitet und entschieden werden. Nationales und europäisches Recht (Artikel 16a Absatz 3 Grundgesetz; Artikel 36, 37 und Anhang I der EU-Richtlinie 2013/32/EU) bieten hierzu eine Möglichkeit: Die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Der Deutsche Bundestag beschloss bereits am 18. Januar 2019 ein Gesetz zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten (BT-Drs. 19/5314). Dieses Gesetz wird aber bis heute von den Grünen im Bundesrat blockiert. Mit unserem Entwurf, den wir in erster Lesung debattieren, werden Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Dadurch können Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten nach § 29a des Asylgesetzes zügiger bearbeitet und – im Falle einer negativen Entscheidung über den Asylantrag – der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland wird dadurch als Zielland für Personen, die Asylanträge aus nicht asylrelevanten Motiven stellen, weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt dadurch unberührt.

Wir beraten abschließend unseren Antrag Energiehilfen nicht mit massivem bürokratischem Aufwand belasten. Darin fordern wir: Die bereits gezahlten und noch zu zahlenden Energiehilfen sollen nicht mit massivem bürokratischem Aufwand besteuert werden. Hierzu fordern wir die Bundesregierung auf, auf die Besteuerung der Energiepreispauschale 2022 rückwirkend zu verzichten und weitere steuerliche Vereinfachungen in die Wege zu leiten. Zusammen mit unserem Antrag beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze in abschließender zweiter und dritter Lesung.

In dieser Woche beraten wir abschließend unseren Antrag Stillstand überwinden – Nachhaltiges Wachstum für mehr Wohlstand und Arbeitsplätze stärken. Darin fordern wir: Es braucht ein wirtschaftspolitisches Gesamtkonzept, um aktuellen Herausforderungen – hohe Energiepreise, zu viel Bürokratie, zu langsamen Planungs- und Genehmigungsverfahren, hohe Steuern und Sozialabgaben sowie den erheblichen Mangel an Fach- und Arbeitskräften – zu meistern und Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu machen. Der starke Fokus des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Klima- und Energiefragen greift hier zu kurz. Auch der Inflationsdruck ließe sich reduzieren, wenn die Regierung ihren bislang eingeschlagenen Kurs wenig zielgenauer finanzieller Entlastungen aufgibt und die Unternehmen und Bürger mit besseren Rahmenbedingungen wirkungsvoll entlastet. Die deutsche Wirtschaft befindet sich am Scheideweg. Jetzt droht eine „Stagflation“. Erst die Krisenjahre, dann eine langanhaltende Wachstumsschwäche bei hoher Inflation, das könnte dem Wirtschaftsstandort Deutschland schwer zusetzen. Wichtig ist jetzt, das Arbeitskräfteangebot und die Produktivität zu stärken. Es muss wieder um Bildung, Investitionen und Innovationen gehen – für mehr Wachstum, Wohlstand und möglichst viele gut bezahlte Arbeitsplätze.

Gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen beraten wir in dieser Woche unseren Antrag für die Errichtung eines Mahnmals für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas abschließend. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich für ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas im Berliner Tiergarten einzusetzen und über die Verfolgung dieser Opfergruppe zu informieren. Die Initiative greift das Anliegen auf, die Zeugen Jehovas als bislang „vergessene Opfergruppe" in der Erinnerungs- und Gedenkkultur angemessen zu berücksichtigen. Die Zeugen Jehovas waren eine der ersten Gruppen, die von den Nationalsozialisten noch 1933 verboten und systematisch verfolgt wurden. Es handelt sich um die größte Gruppe von Kriegsdienstverweigerern im Nationalsozialismus. Etwa 14.000 Zeugen Jehovas erlitten direkte Verfolgung, zumeist durch Haft, über 4.000 waren in Konzentrationslagern inhaftiert. Sie wurden dort mit einem eigenen Kennzeichen, dem „lila Winkel", stigmatisiert.

Terroranschläge verhindern – Zum Schutz unserer Bevölkerung entschiedener gegen potenzielle Terroristen vorgehen. Die Innere Sicherheit in Deutschland und Europa wird in besonderem Maße auch durch den islamistischen Terrorismus bedroht. Gerade das Jahr 2020 mit den tödlichen Anschlägen in Paris, Dresden, Nizza und Wien hat uns vor Augen geführt, dass die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus unvermindert fortbesteht. Auch nach Angaben der Bundesinnenministerin steht Deutschland weiterhin im unmittelbaren Zielspektrum islamistischer Terrororganisationen. Den Schutz der Bevölkerung dürfen wir deshalb nicht dem Zufall überlassen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, zur Verhinderung terroristischer Straftaten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört insbesondere, den vom Europäischen Gerichtshof im Urteil vom am 22. September 2022 eröffneten Rahmen zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen endlich zu nutzen. Zudem braucht der Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Daneben müssen die Sicherheitsbehörden auch potenzielle Terroristen, sogenannte Gefährder, verstärkt in den Blick nehmen.

Wir bringen unseren Antrag Den Fortbestand des Deutschen Weinbaus schützen – Pflanzenschutzmittelreduktion und Weinbau in Deutschland zukunftssicher vereinbaren zur ersten Debatte ein. Derzeit finden auf EU-Ebene die Verhandlungen zur Maßnahmenverordnung „Sustainable Use Regulation“ (SUR) statt. Dabei geht es um die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. Wir sprechen uns gegen ein Totalverbot von zugelassenen chemischen Pflanzenschutzmitteln in bestimmten sensiblen Gebieten aus. Zudem treten wir für eine bürokratiearme Umsetzung der SUR in der Praxis ein, damit zusätzliche Dokumentationspflichten und Risiken im Datenschutz vermieden werden. Dies betrifft insbesondere die Winzerinnen und Winzer in Deutschland. Vor dem Hintergrund der erwartbaren weitreichenden Folgen des SUR-Verordnungsentwurfs für den deutschen Weinbau ist uns wichtig, dass die berechtigten Interessen des Weinbaus bei der weiteren Ausgestaltung des SUR-Verordnungsentwurfs angemessene Berücksichtigung finden.

In erster Beratung debattieren wir zudem unseren Antrag Pläne der Bundesregierung zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetzes regelt die Befristungsmöglichkeiten für Arbeitsverhältnisse in Wissenschaft und Forschung. Wir haben die Bundesregierung über die letzten Monate bei der angekündigten Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes mit verschiedenen parlamentarischen Anfragen, u.a. einer Großen Anfrage, unter Druck gesetzt. Die Antworten der Bundesregierung sind stets sehr knapp und unzureichend ausgefallen – zumeist mit Verweis auf laufende Gespräche. Die Regierungskoalition hat kürzlich ein Eckpunktepapier zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetz vorgestellt, das auf erhebliche Kritik im deutschen Wissenschaftssystem gestoßen ist. Im Fokus der Kritik stand die Senkung der Höchstbefristungsgrenze auf drei Jahren in der Postdoc-Phase. Am 6. Juni hat die Bundesforschungsministerin dann den Referentenentwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz vorgestellt. Über diesen Entwurf streitet die Koalition weiterhin. Das weitere regierungsinterne Verfahren ist unklar. Mit unserem Antrag fordern wir: Die Zeit der Planungsunsicherheit in Wissenschaft und Forschung muss beendet werden. Wir wollen über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hinaus eine Mittelbaustrategie formen, die zu mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit führt. Gleichzeitig wollen wir Anreize für eine Modernisierung und Professionalisierung der Strukturen setzen. Damit einhergehen muss auch die Verankerung klarer Standards der Personalentwicklung und -begleitung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Pflicht zur Stilllegung von 4 Prozent der Agrarflächen ab 2024 dauerhaft aussetzen. Die EU-Regelung „GLÖZ 8“ sieht eine Verpflichtung zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche – mit dem Ziel des Erhalts und der Steigerung der Biodiversitätsleistungen – vor. Diese Fläche fehlt dann allerdings für die Lebensmittelproduktion, obwohl die Ernährungslage weltweit infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine weiterhin schwierig ist. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, sich in Brüssel für die Aussetzung der Stilllegung von 4 Prozent der Agrarflächen (GLÖZ 8) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) über das laufende Jahr 2023 hinaus einzusetzen. Die EU-Kommission den EU-Mitgliedsstaaten bereits einmalig für das Jahr 2023 die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der EU-Agrarförderung Umweltauflagen für den Ackerbau zu lockern und damit zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion beizutragen. Damit können etwa 600.000 bis eine Million Tonnen Getreide zusätzlich produziert werden. Da es keine internationale Lageänderung gibt, ist es nur folgerichtig, dass auch im kommenden Jahr die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerflächen europaweit ausgesetzt wird. Diese Forderung hatte zuletzt auch die FDP öffentlich erhoben.

Politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Lateinamerika stärken – Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten in Kraft setzen. Die EU und die vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay haben vor über 20 Jahren die Verhandlungen über ein gemeinsames Assoziierungsabkommen aufgenommen. Im Juni 2019 wurde eine politische Einigung über den Handelsteil des Abkommens erzielt. Mit dem Abkommen würde mit über 700 Millionen Einwohnern eine der größten Freihandelszonen der Welt entstehen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck für eine schnelle Ratifikation des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens einzusetzen. Ein solches Abkommen ermöglicht eine stärkere Diversifizierung und somit weniger Abhängigkeit von einzelnen Staaten.

Banken und Sparkassen vor Ort schützen. Die Europäische Kommission hat am 18. April 2023 ihre Vorschläge zur Reform der Einlagensicherung und Bankenabwicklung in Europa vorgelegt. Wir sehen diese Vorschläge kritisch: Denn der Entwurf würde die nationalen Einlagensicherungssysteme schwächen. Die Initiative ist zudem darauf angelegt, eine europäische Einlagensicherung über Umwege herbeizuführen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung daher auf, sich öffentlich und geschlossen für den Erhalt der Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken einzusetzen. Die Bundesregierung muss darüber hinaus sicherstellen, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission derart abgeändert werden, dass sie die nationalen Einlagensicherungssysteme nicht schwächen und eine europäische Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme abzulehnen.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag. Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2022. Wir diskutieren den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der neu eingegangen Petitionen um 13,5 Prozent auf 13.242 und erreichte damit das Niveau vor dem Wahlperiodenwechsel. Etwa jede dritte Zuschrift wurde über das Online-Petitionsportal eingereicht. Es ist mit 4,6 Millionen Nutzerinnen und Nutzern das erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages. Persönliche Einzelanliegen stellten mit 70 Prozent wieder den größten Teil der Neueingaben dar. Daneben wurden 13 Petentinnen und Petenten, deren Eingaben das Quorum von 50.000 Mitzeichnungen erreicht haben, in öffentlichen Sitzungen unter Anwesenheit der Bundesregierung persönlich angehört. Hier ging es inhaltlich unter anderem um ME/CFS-Erkrankte, die Fortführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, eine bessere medizinische Versorgung bei Lipödem-Erkrankung, den Völkermord an den Jesiden oder den Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke („Stuttgarter Erklärung“). Thematisch fielen die meisten Petitionen – wenn auch stark rückläufig - in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministeriums (16 Prozent), gefolgt von den Ministerien für Arbeit und Soziales (10,5) und Justiz (10 Prozent). Die geografische Verteilung nach Herkunft der Einsender ergibt unverändert an der Spitze das bevölkerungsreichste Bundesland, Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern. Umgerechnet auf pro eine Million Einwohner entfallende Eingaben steht abermals Berlin an der Spitze. Abschließend behandelt wurden 11.265 Eingaben, wobei auch 2022 wieder Überhänge aus dem Vorjahr dabei waren.

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Gesetzentwurf befasst sich mit „Sanktionen“ im Sinne des Strafrechts und dient der Umsetzung von Vereinbarungen des Ampel-Koalitionsvertrages. Um Resozialisierung, Prävention und Schutz vor Diskriminierungen zu stärken, sollen der Umfang an zu verbüßenden Ersatzfreiheitsstrafen reduziert werden; auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung des Opfers bezogene „Hassmotive“ (insb. Frauenfeindlichkeit) strafschärfend berücksichtigt werden; die Möglichkeiten, bei Bewährungsaussetzungen und vorläufigen Einstellungsentscheidungen durch ambulante Maßnahmen spezialpräventiv auf Straftäter einzuwirken, verbessert werden und das Maßregelrecht, insb. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, überarbeitet und von sachwidrigen Fehlanreizen befreit werden.

In dieser Woche beraten wir abschließend die Verlängerung zweier Mandate für Bundeswehreinsätze im Ausland: Der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Das Mandat wird weitgehend unverändert verlängert. Außerdem befassen wir uns mit der Deutschen Beteiligung an der Mission EUFOR ALTHEA. Operation ALTHEA ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt und ist erst 2022 zu einer Beteiligung zurückgekehrt. Die tiefgreifende innenpolitische Krise in Bosnien und Herzegowina erhöht das Risiko für Spannungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Angesichts der jüngsten Eskalation der Gewalt im Norden des Kosovo nehmen die Sorgen erneut zu, dass die Russische Föderation auch auf dem westlichen Balkan und in Bosnien und Herzegowina destabilisierend wirkt. Deshalb ist die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA ein wichtiges politisches Signal für unser fortgesetztes Engagement in Bosnien und Herzegowina. Das Mandat mit einer unveränderten Obergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bis 30. Juni 2024 verlängert werden.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

3.1 Inland:

-          19./20. Juni: BDI Tag der deutschen Industrie u.a. mit FV Merz, BK Scholz, BM Habeck, BM Lindner, BM Faeser, BM Stark-Watzinger,

-          20. Juni: Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2022,

-          20. Juni: Bundesweiter Protesttag der Deutschen Krankenhausgesellschaft,

-          21. Juni: Ferienbeginn NRW,

-          21./22. Juni: Wirtschaftsministerkonferenz,

-          21. Juni: Veranstaltung zum 60-jährigen Jubiläum der Gründung des Sachverständigenrates Wirtschaft mit Rede BK Scholz und BM Habeck,

-          21. Juni: 75. Jahrestag (1948) Währungsreform/Einführung der D-Mark,

-          21. Juni Mündliche Verhandlung BVerfG zu 2. Nachtragshaushalt 2021,

-          21. Juni: BK a.D. Angela Merkel wird mit dem bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet,

-          21. Juni: Fraunhofer-Institut veröffentlicht Digitalisierungsindex,

-          21. Juni: BK Scholz nimmt am Johannis-Empfang der EKD teil,

-          22. Juni: Ost-Ministerpräsidentenkonferenz in Chemnitz mit BK Scholz,

-          22./23. Juni: Kultusministerkonferenz,

-          22. Juni: "Kirche in Not" veröffentlicht neuen Bericht zur Religionsfreiheit weltweit,

-          23. Juni: BK Scholz besucht Special Olympics in Berlin (17.-25. Juni),

-          23. Juni: Landesparteitag CDU Niedersachsen,

-          24. Juni: Landesparteitag CDU Hessen,

-          25. Juni: Stichwahl Landrat Landkreis Sonneberg

3.2 Außen/EU:

-          19./20. Juni: deutsch-chinesische Regierungskonsultationen,

-          20. Juni: EU-KOM: mehrjähriger Finanzrahmen (Souveränitätsfonds), Eigenmittel, Strategie für wirtschaftliche Sicherheit,

-          20. Juni: Umweltministerrat (Wiederherstellung der Natur, CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge, Luftqualität),

-          21./22. Juni: Internationale Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine,

-          21./22. Juni: Informeller Rat Allgemeine Angelegenheiten,

-          22. Juni: Reise des indischen Staatspräsidenten Modi in die USA,

-          22./23. Juni: Internationaler Gipfel für einen neuen globalen Finanzpakt in Paris auf Initiative von FRA-Präs Macron, Teilnahme BK Scholz,

-          23. Juni: Abschluss internationales Luftwaffen-Manöver "Air Defender 2023",

-          25. Juni: Parlamentswahl in Griechenland.

3.3 Fraktionsveranstaltungen

-          20. Juni: Sommerfest der Fraktion,

-          21. Juni: Kongress | Zukunft Landwirtschaft – Wie sichern wir unsere Ernährung?

-          22. Juni: Kongress | Special Olympics World Games – Türöffner für mehr Teilhabe?

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 13. Juni 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag der Woche: Bundeshaushalt für 2024 vorlegen, Haushaltskrise abwenden.

Am Montag verstrich eine Frist, innerhalb der die Ressorts ihre Einzelpläne für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 beim Bundesfinanzministerium vorlegen sollten. Annähernd 20 Milliarden Euro beträgt das zu deckende Defizit im Bundeshaushalt, wenn die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eingehalten werden soll. Darüber hinaus gibt es finanzintensive Wünsche an Mehrbedarf aus den Reihen der Bundesregierung. Bundeskanzler Scholz und Bundesfinanzminister Lindner haben es bis dato nicht geschafft, die Realitäten des Haushalts mit den Wünschen der Ampel-Koalitionäre unter einen Hut zu bringen.

Das Unvermögen von Bundeskanzler Scholz und Bundesfinanzminister Lindner zur Aufstellung eines Bundeshaushalts zeigt die innere Zerrissenheit der Koalition. Anstatt utopischen Wünschen für immer mehr Ausgaben braucht es jetzt eine aufrichtige Ausgabenkritik. Der Bundeshaushalt muss Anreize für Wachstum setzen und darf die Deindustrialisierung Deutschlands nicht weiter befeuern.

Wir fordern von der Ampel, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 vorzulegen. Dabei sind jegliche Versuche, die Schuldenbremse zu umgehen, zu unterlassen. Stattdessen braucht es eine echte Prioritätensetzung, eine ernsthaft verfolgte Stelleneinsparung in den Ministerien und den Verzicht auf Steuererhöhungen. Wir werben für ein Bekenntnis zum Zwei-Prozent-Ziel der NATO. Zusätzlich sind Maßnahmen geboten, die zur Überwindung des Wirtschaftsabschwungs, zu langfristiger Preisstabilität sowie zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum führen.

Aktuelle Stunde: Den zunehmenden Medikamentenmangel beseitigen – Ursachen bekämpfen, Gefahren abwenden und kurzfristige Abhilfe schaffen.

Die Hilferufe von Ärzten, Apothekern, Patienten und Eltern über fehlende Medikamente werden immer lauter. Es fehlt an Fiebersäften, Antibiotika, Insulin und Krebsmedikamenten. Die Lieferengpässe verschärfen sich weiter, die Versorgungslage verschlechtert sich. Dies ist auch einer der Gründe für den bundesweiten Apothekenstreik.

Bereits seit Mitte des vergangenen Jahres warnen wir vor Versorgungsengpässen und dem unhaltbaren Missstand fehlender Medikamente. Das ist für alle Betroffenen ein unhaltbarer Zustand. Statt Sofortmaßnahmen zu ergreifen, beschränkt sich die Ampel auf die Ankündigung von Maßnahmen, die den Mangel bestenfalls erst langfristig beheben. Das wird der schwer erträglichen akuten Lage nicht gerecht.

In einem umfangreichen Antrag haben wir konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet: Wir haben die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, unverzüglich einen Beschaffungsgipfel einzuberufen, alternative Beschaffungsmöglichkeiten zu eröffnen, sich für eine effektivere Beschaffung von Arzneimitteln auf europäischer Ebene – auch mit dem Ziel einer Rückverlagerung der Produktion – einzusetzen. Passiert ist seitdem nichts Wesentliches – außer vielen Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Das muss sich ändern. In der Debatte zur Aktuellen Stunde werden wir die Bundesregierung auffordern, endlich zu handeln und die Ursachen des zunehmenden Medikamentenmangels wirksam zu bekämpfen. Die Bundesregierung muss jetzt alle Kräfte bündeln und die Medika­mentenbeschaffung verbessern. Zusätzlich braucht es ein nationales Frühwarnsystem, um auf künftige Lieferengpässe bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln rechtzeitig reagieren zu können.

Bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die richtigen Akzente setzen.

Der Rat der EU-Innenminister erzielte am vergangenen Donnerstag eine Einigung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Nun kann der Trilog mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zum Abschluss der Gesetzgebung beginnen. Diese Verhandlungen werden frühestens Anfang 2024 beendet sein; das Gesetzespaket würde erst anschließend in Kraft treten.

Die Beschlüsse der EU-Innenminister zur Reform des Europäischen Asylsystems sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Ergebnisse reichen aber nicht aus, um die Asylmigration in die EU auf Dauer wirksam zu ordnen und zu begrenzen und für eine angemessene Lastenverteilung in Europa zu sorgen.

Das verpflichtende Grenzverfahren an der EU-Außengrenze entspricht einer langjährigen Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bundesinnenministerin Faeser hat sich mit ihrem Ziel, den Kreis der vom Grenzverfahren betroffenen Personen deutlich zu verkleinern, nicht durchsetzen können. Sie war damit in Europa weitgehend isoliert.

Auch weitere Aspekte der Einigung sehen wir kritisch: Wenn etwa bei der Verteilung von Asylbewerbern weitreichende Familienbeziehungen eine Rolle spielen sollen, wird gerade Deutschland durch die vielen möglichen Anknüpfungs-Personen, die schon im Land sind, zusätzlich belastet.

Allen muss klar sein: Die Reform wird frühestens im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten. Von einem Erfolg wird man erst sprechen können, wenn die irreguläre Migration in die EU und nach Deutschland tatsächlich und spürbar sinkt. Unsere Kommunen, die jetzt schon jenseits der Belastungsgrenze sind, brauchen schnell Entlastung. Die Bundesregierung darf sich deshalb nicht hinter anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene verstecken. Die Zahl neu ankommender Migranten muss jetzt runter gehen. Hier steht die Bundesregierung in der Pflicht.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Finanzierung der Forschungsverbünde zur DDR-Forschung sicherstellen – Kommunismus-Forschung stärken – Vermittlungsarbeit zur Willkür in der DDR verstärken. Die unionsgeführte Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode mit der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der DDR und dem SED-Unrecht vorangetrieben. Unser Ziel ist, eine stärkere Verankerung der nur schwach entwickelten DDR-Forschung in der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft zu etablieren. Insbesondere für die Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer – und damit für die Vermittlung dieser Themen in den Schulen – sind Kenntnisse über das SED-Unrecht von großer Bedeutung. Leider geht die Bundesregierung einen anderen Weg: Statt die Förderung der DDR-Forschung fortzuführen oder gar auszuweiten, hat die Bundesregierung im Haushalt 2023 eine deutliche Kürzung der Forschungsförderung vorgenommen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, die in der ersten Förderrunde bereitgestellten Mittel für die „Forschungsverbünde SED-Unrecht“ auch in der zweiten Förderrunde in mindestens gleicher Höhe zur Verfügung zu stellen und die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Deutschland braucht eine Nationale Sicherheitsstrategie. Nach langer Verzögerung und fast unendlichem internen Streit wird die Bundesregierung am Mittwoch die erste Nationale Sicherheitsstrategie für Deutschland im Kabinett beschließen. Anschließend werden wir im Deutschen Bundestag darüber debattieren und unseren darauf bezogenen Antrag abschließend beraten. Zwar begrüßen wir grundsätzlich die Verabschiedung der Nationalen Sicherheitsstrategie. Schwächen zeigten sich jedoch im Erstellungsprozess, bei der Einbindung von Bundestag und Bundesländern, sowie bei den wenig ambitionierten institutionellen Anpassungen. Wie es besser ginge, haben wir in unserem Antrag dargelegt: Mutiger, inklusiver, durchdachter, strategischer.

Im Gebäudesektor ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungen notwendig. Nur so können wir die Klimaziele erreichen. Mit unserem Antrag Mit steuerlichen Maßnahmen Wärmewende beschleunigen – den wir in dieser Woche abschließend beraten – zeigen wir die zahlreichen Hürden im Steuerrecht auf, die der Erreichung dieses Ziels entgegenstehen. Das – sowie zahlreiche weitere Punkte – wollen wir ändern, indem wir insbesondere folgende Maßnahmen fordern: Vermieter neu zu bauender Gebäude sollen eine Sonderabschreibung geltend machen können. Für Vermieter bestehender Gebäude wollen wir die anschaffungsnahen Herstellungskosten reformieren. Selbstnutzern neu zu bauender Gebäude wollen wir einen Sonderausgabenabzug ermöglichen, für Selbstnutzer bestehender Gebäude die energetische Sanierung überarbeiten. Wohnungseigentümergemeinschaften sollen unter die Stromeigenversorgung des EEG gefasst werden und für alle Steuerpflichtigen brauchen wir steuerliche Erleichterungen bei Photovoltaik-Anlagen.

70. Jahrestag DDR-Volksaufstand am 17. Juni 1953 – Gedenken an Opfer von Widerstand und Opposition – Würdigung von Freiheitsbewegungen. Mit unserem Antrag würdigen wir den DDR-Volksaufstand am 17. Juni 1953 nicht nur als historisches Ereignis in der DDR, sondern ebenso in der Geschichte Deutschlands und Europas. Am 17. Juni wurde die Hoffnung auf Freiheit in einem vereinten Deutschland durch sowjetisches Militär gewaltsam niedergeschlagen. Zugleich bildet dieser Tag den Auftakt zu einem wachsenden Widerstand gegen die kommunistischen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa. Der Widerstand am 17. Juni steht auch für den Widerstand während der 40-jährigen SED-Diktatur und ihre vielen Opfer. Diese Freiheitsbewegung verdient einen dauerhaften Platz in der gesamtdeutschen und europäischen Erinnerungskultur. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, öffentlich die Widerstands- und Oppositionsbewegung in der DDR zu würdigen und ihrer Opfer zu gedenken. Die Umsetzung des Mahnmals für die Opfer von Kommunismus und des "Forums für Opposition und Widerstand 1949-1990" muss endlich vorangetrieben werden. Den im Koalitionsvertrag zugesagten bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer muss die Bundesregierung endlich einrichten und die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur in der DDR, Mittel- und Osteuropa stärken.

In dieser Woche befassen wir uns abschließend mit unserem Antrag Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen – Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch. Deutschland hat im Jahr 2022 über 1 Million Menschen aufgenommen, die aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Mehr als ein Drittel darunter waren Kinder und Jugendliche. Wenngleich die Solidarität allerorten groß ist, kommen Kommunen und staatliche Institutionen mittlerweile an die Grenzen der Kapazitäten für Unterbringung und soziale Infrastruktur. Um den schnellen Bau von Unterkünften zu ermöglichen, sind § 246 Baugesetzbuch bestimmte Sonderregelungen für den Bau von Unterkünften für Asylantragsteller festgelegt. Mit unserem Antrag fordern wir: Wir müssen jetzt die Verlängerung der Regelungen in § 246 BauGB beschließen, um Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen. Außerdem müssen die Sonderregelungen auch für den Bau von Kitas, Schulen und Obdachlosenheimen ausgeweitet werden, um zügigen Ausbau der überlasteten sozialen Infrastruktur zu ermöglichen. Damit verbunden debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften. Mit dem eigentlichen GE will die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrages die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen, um private und staatliche Investitionen schneller umsetzen zu können. Zwar begrüßen wir diesen Gesetzentwurf grundsätzlich. Er bleibt jedoch in allen Belangen hinter den Erwartungen zurück. Von den Regelungen zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren ist – wenn überhaupt – nur eine geringe Verfahrensbeschleunigung zu erwarten.

Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern. Wir wollen mit verbesserten Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige dafür zu sorgen, dass diese Mutterschaft und Unternehmertum besser unter einen Hut bekommen. Momentan können Schwanger- und Mutterschaft zur existenziellen Bedrohung für Selbstständige werden – gerade in der Gründungsphase. Dies stellt nicht nur ein persönliches bzw. betriebliches Problem dar. Auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht viel Potenzial verloren. Deutschland braucht Gründungen und Selbstständigkeit von Frauen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere Anpassungen in Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Außerdem fordern wir Möglichkeiten einer Erweiterung der Krankentagegeldversicherung in der PKV einschließlich einer verpflichtenden Aufklärung für Gründerinnen und Selbständige. Wir wollen außerdem die Lebensrealität von Selbstständigen beim Elterngeld besser in den Blick nehmen, indem bei Zahlungseingängen während des Elterngeldbezuges auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen abgestellt wird.

Gesetz zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/944 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Der Direktwahlakt ist die rechtliche Grundlage für die Wahlen zum Europäischen Parlament in allen Mitgliedsstaaten. Auf EU-Ebene wurde zuletzt 2018 eine Änderung des Direktwahlakts beschlossen (DWA 2018). Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten, eine Sperrklausel von mind. 2% (bis max. 5%) bei den nationalen Wahlen zum Europäischen Parlament einzuführen. Deutschland hat diese Änderungen bisher noch nicht ratifiziert (Spanien und Zypern auch noch nicht). Wir unterstützen die Ratifizierung des Direktwahlakts. Der Ampel-Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen dem Gesetzentwurf unserer Fraktion vom 18. Oktober 2022 (BT-Drucksache 20/4045).

Wiederaufbau der Ukraine fördern – Gewährleistungsrahmen des Bundes nutzen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat auch die Wirtschaft des Landes schwer getroffen. Dies betrifft auch die Landwirtschaft der Ukraine, die oftmals als die Kornkammer Europas bezeichnet wird und die auch für die Versorgung vieler Menschen im Globalen Süden von enormer Bedeutung ist. Bereits heute sollten wir ­die Landwirtschaft in der Ukraine dabei unterstützen, die Folgen des Krieges zu überwinden. Mit unserem Antrag fordern wir, dass Deutschland hierbei eine führende Rolle übernimmt. Der Antrag zeigt auf, wie privatwirtschaftliche Investitionen mit Fokus auf den Agrarsektor in der Ukraine mit Unterstützung des Bundes gefördert werden können: Durch die Öffnung des Gewährleistungsrahmens des Bundes für Geschäfte der Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG). Die DEG, die sich als Tochter der KfW-Entwicklungsbank in staatlicher Hand befindet, kann bei der Schaffung des Rahmens für die notwendigen Investitionen in die Wirtschaft der Ukraine einerseits unterstützen. Mit unserem Antrag zeigen wir auf, wie wir den Wiederaufbau der Ukraine und damit gleichzeitig die weltweite Lebensmittelversorgung unterstützen können.

Mit einer engagierten Politik die EU-Perspektive für die Staaten des westlichen Balkans erneuern. Die Beitrittsprozesse der sechs Westbalkanstaaten sind aus verschiedenen Gründen zum Erliegen gekommen. Diese Situation können wir uns im Hinblick auf das russische und chinesische Interesse in der Region nicht leisten. Europa darf den Westbalkan nicht verlieren. Wir fordern von der Bundesregierung deswegen, dass die EU-Beitrittsperspektive für alle sechs Staaten des westlichen Balkans alsbald unzweideutig, glaubhaft und mit greifbaren Fortschritten untermauert wird und dass zwischenzeitlich geeignete Zwischenschritte der engeren Anbindung an die EU vereinbart werden. Dafür schlagen wir das Instrument einer assoziierten Mitgliedschaft vor. Die Bundesregierung muss insgesamt einfallsreicher, konsequenter und strategischer auf dem Westbalkan vorgehen. Diese Forderung untermauern wir mit einer Vielzahl konkreter Vorschläge für eine angemessenere Westbalkan-Politik.

Mobilität im ÖPNV und SPNV für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern. Die Bundesregierung hat auch nach fast zwei Jahren im Amt noch keine messbaren Fortschritte bei Barrierefreiheit im Nahverkehr erzielt. Und das, obwohl sich die Ampelkoalition im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, ein Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen. Zwar hat die Bundesregierung mit der „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit auch im Mobilitätssektor geschaffen. Die Maßnahmen im von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunktepapier sind ohne konkrete Umsetzungsperspektive formuliert. Mit unserem Antrag formulieren wir deshalb 20 Forderungen mit dem Ziel, die Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr zu verbessern: Für die stufenfreie Erreichbarkeit von Verkehrsmitteln, taktile Leitstreifen für sehbehinderte Menschen im Fußbodenbelag, Induktionsschleifen für hörbehinderte Menschen und Informationen in Leichter Sprache. Barrierefreiheit darf nicht nur auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, sondern auch auf Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ausgerichtet werden. Dafür braucht es mehr Anstrengungen von öffentlichen und privaten Anbietern.

Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur. Am 23. Juni 2022 hat die Kommission die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Bis 2030 sollen Maßnahmen in mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresschutzgebiete und bis 2050 in allen Ökosystemen, in denen dies erforderlich ist, ergriffen werden. Die Mitgliedstaaten haben nationale Wiederherstellungspläne zu erstellen, in denen die erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden. Darüber hinaus soll es in Städten, Kleinstädten und Vororten bis 2030 gegenüber 2021 keinen Nettoverlust von städtischen Grünflächen und Baumbedeckung geben. Mit unserem Vorschlag für eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages dringen wir darauf, die EU-Ziele zur Wiederherstellung der Natur praxistauglich zu gestalten. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich angesichts der aus dem russischen Angriffskrieg resultierenden Krisen für einen zeitlichen Aufschub der Verordnung einzusetzen. Zudem verlangen wir, dass eine „nachhaltige Nutzung der Gebietsflächen“ weiterhin möglich ist. Ziele wie der Ausbau der Infrastruktur, die Klimaanpassung, die Ernährungssicherung und die Bereitstellung von Wohn- und Gewerbeflächen müssen weiterhin erfüllbar sein. Wir haben den Antrag wurde in enger Abstimmung mit den Abgeordneten der EVP-Fraktion in Europäischen Parlament erarbeitet. Die EVP hat sich vor Kurzem insgesamt für eine Zurückweisung des Verordnungsentwurfs ausgesprochen.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2022 (Jahresabrüstungsbericht 2022). Die Bundesregierung stellt den Jahresabrüstungsbericht 2022 vor, der am 26. April 2023 im Kabinett beschlossen wurde. Der Bericht folgt den etablierten Mustern vorheriger Jahresabrüstungsberichte – obgleich 2022 kein normales Jahr war. Auch hier bleibt die Zeitenwende leider aus.

In dieser Woche befassen wir uns mit der Verlängerung zweier Mandate für Bundeswehreinsätze im Ausland: Der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Das Mandat wird weitgehend unverändert verlängert. Außerdem befassen wir uns mit der Deutschen Beteiligung an der Mission EUFOR ALTHEA. Operation ALTHEA ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt und ist erst 2022 zu einer Beteiligung zurückgekehrt. Die tiefgreifende innenpolitische Krise in Bosnien und Herzegowina erhöht das Risiko für Spannungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Angesichts der jüngsten Eskalation der Gewalt im Norden des Kosovo nehmen die Sorgen erneut zu, dass die Russische Föderation auch auf dem westlichen Balkan und in Bosnien und Herzegowina destabilisierend wirkt. Deshalb ist die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA ein wichtiges politisches Signal für unser fortgesetztes Engagement in Bosnien und Herzegowina. Das Mandat mit einer unveränderten Obergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bis 30. Juni 2024 verlängert werden.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

1.      Inland:

-          13. Juni: BK Scholz bei Preisverleihung des „startsocial“-Wettbewerbs für ehrenamtliche Initiativen

-          13. Juni: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für Mai 2023 bekannt

-          13. Juni: Deutscher Präventionstag mit Verleihung Deutscher Kinderschutzpreis

-          14. Juni: Ein Jahr vor Beginn der EURO 2024; BK Scholz trifft Fußball-Funktionäre

-          14. Juni: Bundesweiter "Protesttag" der Apothekenbranche für höhere Honorare

-          14. Juni: 30. Jubiläum des Zusammenschlusses von «Bündnis 90» und «Die Grünen»

-          14.-16. Juni: Deutscher Anwaltstag in Wiesbaden

-          15. Juni: 11. Nationaler MINT-Gipfel mit BK Scholz

-          15. Juni: Ministerpräsidentenkonferenz mit BK Scholz (Thema u.a. Flüchtlingsfinanzierung)

-          15. Juni: Jahreskonferenz des „Netzwerk Junge Bürgermeister*innen“; Motto "Mit starken Kommunen Zukunft gestalten"; Video-Grußworte von BK Scholz und FV Merz

-          15. Juni: Creative Bureaucracy Festival in Berlin zur Verwaltungsmodernisierung

-          16. Juni: BK Scholz besucht Übung „Air Defender 2023“ auf dem Fliegerhorst Jagel (SH)

-          16. Juni: CDU-Bundesausschuss

-          17. Juni: CDU-Konvent zum Grundsatzprogramm

-          17. Juni: 70 Jahre Volksaufstand in der DDR 1953 mit zahlreichen Gedenkveranstaltungen; BK Scholz nimmt teil an der Gedenkstunde des Bundestages sowie an der Gedenkveranstaltung der BReg am Mahnmal für die Opfer des Volksaufstandes auf dem Friedhof Seestraße 92 in Berlin-Wedding

2.      Außen/EU:

-          13. Juni: Treffen der EU-Gesundheitsminister

-          14. Juni: Zinsentscheidung der Fed

-          15. Juni: Zinsentscheidung der EZB

-          15. Juni: Treffen der Euro-Gruppe

-          15. Juni: Ende VN-Klimakonferenz in Dubai

-          15./16. Juni: Treffen der NATO-Verteidigungsminister

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Kalender – Kommende Termine

07.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
08.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
10.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
11.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.10.202418:00 - Uhr | Herbstfest CDU in Bürstadt
12.10.202419:00 - Uhr | Großer Zapfenstreich in Heppenheim
13.10.202414:00 - Uhr | Kerwe Umzug in Auerbach
13.10.202417:00 - Uhr | Konzert Frauenchor in Viernheim
14.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
15.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
16.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
17.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
18.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
19.10.202410:00 - Uhr | Buchmesse in Frankfurt

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