Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 18. April 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Steueraffäre Scholz-Warburg aufklären – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz in der Steueraffäre um die M.M.Warburg & CO Bank wirft schwerwiegende Fragen und Widersprüche auf.

Diese offenen Fragen und Widersprüche in der Steueraffäre Scholz-Warburg bedürfen endlich der Klärung. Wie konnte es in Hamburg beinahe zu einer Verjährung von erheblichen Steueransprüchen gegen die M.M.Warburg & CO Bank kommen? Viel zu lange tappen Öffentlichkeit und Bundespolitik in dieser Steueraffäre bereits im Dunkeln. Der Sachverhalt – auch zu finanziellen Lasten des Bundes – bedarf der Aufarbeitung in einem Untersuchungsausschuss auf Bundesebene. Zu klären sein wird insbesondere, wer wann mit wem gesprochen hat, sowie welche Entscheidungen und etwaige politische Einflussnahmen erfolgt sind.

Hashtag: #scholzwarburg

Aktuelle Stunde zur Weiternutzung der Kernkraft: Für eine zuverlässige und klimafreundliche Energieversorgung in Krisenzeiten.

Am 15. April 2023 sind die letzten drei deutschen Kernkraftwerke vom Netz gegangen. Die Strompreise in Deutschland gehören schon jetzt zu den höchsten aller Industrieländer. Verbraucher und Industrie ächzen unter hohen Energiekosten. Statt Kernkraft wird in Deutschland verstärkt Stein- und besonders klimaschädliche Braunkohle zur Stromerzeugung genutzt. Zudem wird Strom importiert, u.a. aus französischen Kernkraftwerken und polnischen Braunkohlekraftwerken.

Die Entscheidung der Bundesregierung zum Aus für Kernkraft ist in der jetzigen Lage falsch. Ein befristeter Weiterbetrieb der Kernkraftwerke bis zum Ende der infolge des russischen Angriffskriegs aufgetretenen Energiekrise wäre die richtige Antwort gewesen. Entgegen ihrer Beteuerungen unternimmt die Bundesregierung nicht alles, um sicher durch den nächsten Winter zu kommen. Im Gegenteil: Mit ihrer ideologischen Energiepolitik gefährdet sie Arbeitsplätze, die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz. Wir sind der festen Überzeugung, dass Forschung und Entwicklung von Kerntechnik und Kernfusion in Deutschland weiter möglich sein müssen.

Hashtag: #kernkraft_jabitte

II. Die Woche im Parlament

1. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Geregeltes Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten einführen.

Derzeit erlebt Deutschland eine erneute Migrationskrise: Im Jahr 2022 wurden 244.132 Asylanträge verzeichnet, allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres kamen weitere 87.777 Asylanträge hinzu. Darunter sind viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Diese Anträge sollten daher zügiger bearbeitet und entschieden werden können. Nationales und europäisches Recht (Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes und europäisches Recht, Artikel 36, 37 und Anhang I der EU-Richtlinie 2013/32/EU) bieten hierzu eine Möglichkeit: Die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb, für die Zukunft ein regelmäßiges und geordnetes Verfahren zur Einleitung der erforderlichen Prüfung zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten einzuführen. Entsprechende Prüfungen sollten nicht erst bei Auftreten von Problemlagen, sondern im Regelfall im Zuge eines geordneten Verfahrens erfolgen. Darüber hinaus fordern wir, dass die Grünen ihre Blockade im Bundesrat aufgeben: Der im Januar 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer muss der Bundesrat nach mehr als drei Jahren endlich zustimmen.

Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Wirtschaft unterstützen – Abbau überflüssiger und belastender Bürokratie.

Der Normenkontrollrat hat festgestellt: Die deutsche Wirtschaft sieht sich mit weiter steigenden Belastungen durch Bürokratie gegenüber. Der sogenannte Erfüllungsaufwand ist im Zeitraum 2021/22 von rund 6,7 auf etwa 17,4 Milliarden Euro angestiegen (Jahresbericht 2022, Seite 4). Dieser Anstieg für unsere Unternehmen fällt deutlich höher aus als in den Jahren zuvor. Eine Steigerung verbleibt selbst noch nach Abzug der durch die Mindestlohnentwicklung verursachten Mehrkosten. Überbordende Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten, lange Verfahrensdauern sowie Vollzugs- und Umsetzungsprobleme in Behörden belasten unsere Wirtschaft. Dies betrifft alle Bereiche, vom Selbstständigen bis hin zu großen Unternehmen. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und kostet Unternehmen unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb: In diesem Jahrzehnt müssen wir es schaffen, dass sich die Wirtschaft mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, neue Ideen umsetzen und Arbeitsplätze sichern kann. Behördenkommunikation und das Ausfüllen von Formularen dürfen nicht Überhand nehmen. Der Bürokratieabbau ist und bleibt eine Daueraufgabe. Er kostet wenig, kann erhebliche Erleichterungen bringen und wirkt wie ein Konjunkturprogramm. Richtig gemacht, kann er gerade in Krisenzeiten einen Beitrag zur Entfesselung der deutschen Wirtschaft und damit zu neuem Wirtschaftswachstum sowie für mehr Klimaschutz leisten.

Bundesernährungsminister Özdemir agiert beim Thema Lebensmittelverschwendung mutlos und hat keine Ideen, wie Lebensmittelverschwendung wirksam verringert werden kann. Mit unserem Antrag Lebensmittelverschwendung wirksam verringern – Lebensmittelspenden fördern fordern wir deshalb, die Arbeit der Tafeln besser zu unterstützen sowie wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verschwendung von Lebensmitteln, insbesondere in Privathaushalten, reduziert wird. Hierzu soll zum Beispiel das Mindesthaltbarkeitsdatum reformiert werden, damit Verbraucher dieses Datum nicht als starres Wegwerfdatum verstehen, sondern Lebensmittel achtsam behandeln, die oft noch länger gut sein können (z.B. Joghurt).

Gigabit auf die Schiene bringen – Maßnahmen für einen besseren Mobilfunkempfang im Zug. Unterbrochene Telefonate, ruckelnde Streams und schlechter Empfang prägen das Bild der Mobilfunkversorgung im Zug. Mobiles Arbeiten wird oft unmöglich, ebenso wie die Nutzung von digitalen Unterhaltungsangeboten. Dies schmälert die Attraktivität des Reisens mit der Bahn erheblich. Die Erwartungen, die bei vielen Bahnkunden mit der korrekten Erfüllung der Versorgungsauflagen an der Strecke einhergehen, bleiben in der Praxis daher oft unerfüllt. In unserem Antrag stellen wir deshalb mehrere Forderungen auf, um schnelles Internet endlich in die Züge zu bringen. So soll die Bundesregierungen einen Zeitplan für die langfristige Um- und Ausrüstung der Züge mit mobilfunkdurchlässigen Scheiben vorlegen, eine Ertüchtigung der Repeater in den Zügen für alle nach 2015 hinzugekommen Frequenzen vorsehen, ein Gigabit-Netzwerk in allen Zügen anzustreben. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um im Rahmen künftiger Mobilfunkfrequenzvergaben technische Parameter zur Präzisierung von Versorgungsauflagen stärker auf Nutzungsanforderungen und Nutzererlebnis auszurichten.

Versteckte Preiserhöhungen verhindern – Für mehr Klarheit und Transparenz beim Einkauf von Bedarfsgütern sorgen.

Gerade in Zeiten hoher Inflation sind versteckte Preiserhöhungen für Verbraucher besonders ärgerlich. Mit unserem Antrag thematisieren wir versteckte Preiserhöhungen von Produkten des täglichen Lebens, indem z.B. Füllmengen geändert werden, der Preis aber gleich bleibt. Wir wollen diesem Umstand durch mehr Transparenz begegnen. Wir schlagen in unserem Antrag deshalb vor, dass die Hersteller eventuelle Änderungen der Füllmenge ihrer Produkte über das Online-Portal www.lebensmittelklarheit.de kenntlich machen sollen. Auch sollen nach Produktgruppen differenzierte Obergrenzen für die oft technisch notwendigen Hohlräume in Verpackungen festgelegt werden. Des Weiteren sollen technisch nicht notwendige doppelte Umverpackungen möglichst vermieden werden.

Potentiale der Digitalisierung jetzt nutzen – Smart Cities und Smarte.Land.Regionen voranbringen. Die Potentiale von smarten Städten und smarten Regionen sind immens. Die Ampelregierung lässt jedoch Visionen und konkreten Gestaltungs- und Umsetzungswillen vermissen. Länder und Kommunen kritisieren das zögerliche Vorgehen, das Fehlen einer klaren, nachvollziehbaren Strategie – insbesondere für die ländlichen Räume – die fehlende Auswertung der Erfahrungen aus den Modellprojekten Smart Cities sowie das Fehlen von technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Vernetzung und den Austausch von Kommunen. Mit unserem Antrag fordern wir daher eine Reihe von Maßnahmen, um die Potentiale von smarten Städten und Regionen besser auszunutzen. Dies betrifft die Evaluation des Smart Cities Programms, die Stärkung der Kooperation mit Ländern und Kommunen in den Bereichen Smart Cities und Smart Regions, die Definition weiterer Modellregionen, das Vorlegen eines Smart-City-Stufenplans sowie der Aufbau eines Smart City-Kompetenzzentrums. Darüber fordern wir einen schnelleren Breitbandausbau, bessere Vernetzung und Zusammenarbeit der Kommunen und Länder, mehr Reallabore und Experimentierräume und die Förderung von Smart City Lösungen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.

Die strategische Bedeutung Lateinamerikas und der Karibik als Partner für die Stärkung der regelbasierten Ordnung erkennen und Chinas Präsenz in Lateinamerika strategisch entgegenwirken.  Der chinesische Einfluss in Lateinamerika und der Karibik wächst, während die Bundesregierung diese strategisch wichtige Region vernachlässigt. Mit unserem Antrag zeigen wir eine Vielzahl konkreter Handlungsmöglichkeiten, die Beziehungen Deutschlands und Europas zur Region zu verbessern und den relativen Einfluss Chinas dadurch in verträglichem Maß zu halten. Der Bundesregierung fallen durch ihre Untätigkeit genau die potenziellen Partner weg, die wir auf unserer Seite dringend brauchen. Und dort, wo die Bundesregierung handelt, scheitert sie – wie der verunglückte Besuch des Kanzlers in Brasilien zeigt.

2. Sonstige Tagesordnungspunkte

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten militärischen Partnerschaftsmission zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus der nigrischen Streitkräfte in Niger (EUMPM Niger). In erster Beratung befassen wir uns mit einem neuen Mandat für die Bundeswehr: Die Mission EUMPM Niger wird zum Kapazitätsaufbau der nigrischen Streitkräfte beitragen. Es können insgesamt bis zu 60 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.

In dieser Woche debattieren wir den Jahresbericht der Wehrbeauftragen 2022. Die Wehrbeauftragte beurteilt die Lage der Bundeswehr leider sehr kritisch – eine Bewertung, die wir als Fraktion teilen. So ist im Haushaltsjahr 2022 noch kein Cent aus dem Sondervermögen bei der Truppe angekommen. Das Sondervermögen wird zudem nicht ausreichen, um die Bundeswehr vollumfänglich zur Wahrnehmung der Aufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung zu befähigen. Zudem machen „die Preisentwicklungen auf dem Energie- und Rohstoffmarkt sowie die gestiegene Nachfrage nach militärischer Ausrüstung“ steigende Verteidigungshaushalte notwendig. Insbesondere beim Kauf von Munition stehe Deutschland angesichts der begrenzten Produktionskapazität „im Wettbewerb mit anderen Ländern“. Die Bundeswehr hat zudem ein erhebliches Personalproblem und wird die Zielgröße von 203.000 gemäß Aussage der Wehrbeauftragten nicht erreichen können.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Zentrales Ziel dieses Gesetzes ist laut Bundesregierung, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen und zu entbürokratisieren sowie die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten gerechter verteilt, ein Anreiz für Markt und Wettbewerb geschaffen, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und ein zusätzlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Die Daten zu Erzeugung, Verbrauch und Netzzustand sollen besser als bisher Netzbetrieb, Netzplanung und Strombelieferung unterstützen, auch auf Basis von dynamischen Stromtarifen. Den Grundansatz des Gesetzentwurfs begrüßen wir. Auch in der öffentlichen Anhörung wurden viele positive Aspekte bestätigt. Leider wurde allerdings von den Koalitionsfraktionen das Hauptproblem des Gesetzentwurfes, nämlich die Wirtschaftlichkeit für den grundzuständigen Messtellenbetreiber, von der Ampel komplett ignoriert. Dazu werden wir einen eigenen Entschließungsantrag einbringen.

III. Wichige Termine und Ausblick

1.      Inland:

-          20.-21. April: Familienunternehmertage mit BK Scholz, BM Lindner und BM Habeck,

-          21.-23. April: FDP-Bundesparteitag mit Wahl der Parteispitze,

-          21. April: Verleihung des Grimme-Preises,

-          23. April: SPD-Berlin gibt Ergebnis der Mitgliederbefragung zum Koalitionsvertrag mit der CDU bekannt.

2.      Außen/EU:

-          16.-18. April: G7-Außenministertreffen in Sapporo, Japan,

-          18./19. April: Informeller Umweltministerrat,

-          18. April: BK Scholz empfängt Bundespräsidenten der Schweiz Berset,

-          18. April: EU-KOM legt Cyber-Paket und Bankenpaket vor,

-          19. April: Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Aufstandes im Warschauer Ghetto mit BPräs Steinmeier, ISR-Präsident Herzog auf Einladung des POL-Präsidenten Duda,

-          19. April: BK Scholz zu Besuch in Portugal, Treffen mit Ministerpräsident Costa,

-          20. April: BK Scholz nimmt am “Major Economies Forum on Energy and Climate” auf Einladung von US-Präsident Biden teil,

-          21. April: 4. Treffen der US-geführten "Kontaktgruppe zur Verteidigung der Ukraine".

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 28. März 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag der Woche „Deutschland braucht eine Nationale Sicherheitsstrategie“.

Im Koalitionsvertrag wurde die Vorlage einer Nationalen Sicherheitsstrategie binnen eines Jahres angekündigt. Nach mehrfacher Verschiebung lässt ein strategiesetzendes Dokument, welches Deutschlands Interessen und Werte in einer unsicheren Welt definiert, weiter auf sich warten. Wenn die Zeitenwende gelingen soll, ist ein strategischer und institutioneller Kulturwandel in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik notwendig.

Für uns ist deshalb klar: Deutschland braucht eine Nationale Sicherheitsstrategie. In dieser müssen unsere Werte und Interessen, regionale und thematische Prioritäten sowie der konkrete Mitteleinsatz benannt werden. Konkret muss in der Nationalen Sicherheitsstrategie das 2-Prozent-Ziel bei den Verteidigungsausgaben festgeschrieben sein. Strategie braucht einen Ort: Ein Nationaler Sicherheitsrat, angesiedelt im Bundeskanzleramt, soll nach unserer Vorstellung in Zukunft einen Beitrag zu strategischer Vorausschau und Krisenprävention leisten. Er soll unter Beteiligung der Bundesländer ein umfassendes Lagebild zur inneren und äußeren Sicherheit erstellen sowie in Krisenlagen die operative Steuerung der Außen- und Sicherheitspolitik übernehmen. Des Weiteren bedarf es einer gesetzlichen Grundlage für die Nationale Sicherheitsstrategie, um eine stärkere Einbindung des Bundestags in außen- und sicherheitspolitischen Debatten sicherzustellen.

Wir hören zu: Unser Kommunalgipfel zur Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Deutschland ist ein starkes und hilfsbereites Land. Um unserer humanitären Verantwortung gegenüber Schutzbedürftigen gerecht zu werden, müssen wirksame Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung von irregulärer Migration getroffen werden – national, europäisch und international. Allein 2022 wurden in Deutschland 244.000 Asylanträge gestellt. Die faktischen Aufnahmekapazitäten stoßen vielerorts an ihre Grenzen. Wir müssen uns dieser Realität annehmen.

Wir haben deshalb als CDU/CSU-Bundestagsfraktion alle Landräte und Oberbürgermeister, die Präsidien der Kommunalen Spitzenverbände und viele weitere Bürgermeister und Kommunalpolitiker in den Deutschen Bundestag eingeladen. Wir möchten den kommunalpolitischen Entscheidungsträgern zuhören und mit der Kommunalpolitik in einen offenen Austausch treten. Im Rahmen unseres Kommunalgipfels zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr in der Halle des Paul-Löbe-Hauses im Deutschen Bundestag werden Kommunalpolitiker am „offenen Mikrofon“ von der Situation vor Ort berichten. Anschließend werden wir in einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Spitzenverbände, der Bundes- und Landespolitik konkrete Lösungsansätze diskutieren. Wir wollen und gemeinsam gute Ideen entwickeln, wie der Bund die Kommunen bestmöglich in der aktuellen Situation unterstützen kann. Diese Ideen werden wir anschließend mit einem Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Abschiebehürden beseitigen, Ausreisepflichten konsequent durchsetzen. In ihrem Koalitionsvertrag schreiben SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP: „Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.“ Die Realität sieht allerdings anders aus: 2022 wurden gerade einmal neun Gefährder zurückgeführt, während es im Jahr 2021 noch 22 Personen waren. Auch insgesamt zeigen die Abschiebezahlen unter der Ampelregierung das genaue Gegenteil einer Rückführungsoffensive und sind weiter rückläufig. Die aktuelle Situation unserer Kommunen im Hinblick auf gegenwärtig und absehbar fehlende Unterbringungskapazitäten lässt eine Durchsetzung von Ausreisepflichten umso dringlicher erscheinen. Mit unserem Antrag richten wir deshalb die folgenden wesentlichen Forderungen an die Bundesregierung: Die von der Ampel angekündigte Rückführungsoffensive muss umgehend auf den Weg gebracht werden; bei der Migrationszusammenarbeit müssen alle Kooperationsfelder einschließlich der Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftsbeziehung einbezogen werden. Die Bundesregierung soll sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass pragmatische Lösungen für Rückführungen von ausreisepflichtigen Gefährdern und Straftätern nach Afghanistan gefunden werden sowie die Länder bei der Schaffung von ausreichenden Haftkapazitäten unterstützen.

Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen – Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch. Deutschland hat im Jahr 2022 über 1 Million Menschen aufgenommen, die aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Mehr als ein Drittel darunter waren Kinder und Jugendliche. Wenngleich die Solidarität allerorten groß ist, kommen Kommunen und staatliche Institutionen mittlerweile an die Grenzen der Kapazitäten für Unterbringung und soziale Infrastruktur. Um den schnellen Bau von Unterkünften zu ermöglichen, sind § 246 Baugesetzbuch bestimmte Sonderregelungen für den Bau von Unterkünften für Asylantragsteller festgelegt. Mit unserem Antrag fordern wir: Wir müssen jetzt die Verlängerung der Regelungen in § 246 BauGB beschließen, um Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen. Außerdem müssen die Sonderregelungen auch für den Bau von Kitas, Schulen und Obdachlosenheimen ausgeweitet werden, um zügigen Ausbau der überlasteten sozialen Infrastruktur zu ermöglichen.

Wichtige Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen wertschätzen – Inflationszuschuss für Berufsgruppen einführen, die von der Bundesregierung nicht mit dem Coronabonus bedacht wurden. Vielen Beschäftigten wurde die Anerkennung für ihre jeweilige Leistung in der Corona-Pandemie durch einen Coronabonus verweigert. Dazu gehören u. a. medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte, Beschäftigte im Rettungswesen oder auch Pflegepersonal in Dialysezentren. Das ist falsch und weder für die Beschäftigten noch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Die Bundesregierung hat es in den vergangenen Monaten trotz mehrfacher Aufforderung aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion versäumt, das Pflegebonusgesetz entsprechend nachzubessern. Dies hat dazu geführt, dass es sogar in gemeinsamen Teams zu Ungleichbehandlungen bei der Auszahlung des Bonus gekommen ist. Die Folge ist eine hohe Frustration und oft sogar eine Spaltung unter den Beschäftigten. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, unverzüglich einen umfassenden, bundesweiten Zuschuss von mindestens 500 Euro im Rahmen des § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetzes (Inflationsausgleichspauschale) auf den Weg zu bringen und die Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen.

Sonnenpaket für Deutschland – Mehr Industrie, schnellerer Ausbau und höhere Akzeptanz durch Beteiligung. Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung der EEG-Novelle im letzten Jahr die Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich erhöht (Drucksache 20/1630). Danach soll bis 2030 der Bruttostromverbrauch zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Mit diesem Antrag legen wir Forderungen für ein Sonnenpaket mit Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Solarenergie vor. Dazu zählen Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage, wie z.B. vergünstigte KfW-Darlehen, Abbau von bürokratischen Hürden bei der Zertifizierung oder beim Mieterstrom sowie Verbesserungen bei Agri- und Freiflächen-PV. Aber auch Maßnahmen für eine Ansiedelung von Solarindustrie in Deutschland wurden aufgegriffen (z.B. bessere Forschungsförderung und generell ein investitionsfreundliches Klima). Mit dem Antrag füllen wir als CDU/CSU eine Lücke, die die Ampel nach Verabschiedung des Osterpakets letztes Jahr im Sommer hinterlassen hat.

Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115. Die EU-Kommission möchte mir der Verordnung die EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich verpflichten, den chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatz bis 2030 zu halbieren. Damit soll der Verlust an Biodiversität begrenzt werden. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, im EU-Agrarministerrat deutliche Verbesserungen für die Landwirte gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission zu erreichen. Konkret soll die Bundesregierung die Belastungen der Umwelt durch einen umfassenden Ansatz aus Innovationen in Züchtung, Pflanzenschutz, Digitalisierung und anderen Bereichen minimieren; sich gegen ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln in landschaftlichen Schutzgebieten einsetzen sowie Einschränkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Fakten treffen.

Gesetz zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972. Bereits seit 2006 ist es im Rahmen des Übereinkommens über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen möglich, Kohlendioxidströme in geeigneten Formationen des Meeresuntergrunds zu beseitigen. 2009 wurde durch eine neue Entschließung zum oben genannten Übereinkommen auch die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen zur Beseitigung ermöglicht, sofern die betroffenen Länder eine Übereinkunft eingegangen sind. Mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf sollen die nach internationalem Recht geltenden Vereinbarungen ratifiziert und so der Export von Kohlendioxid aus Deutschland nach beispielsweise Norwegen oder Dänemark ermöglicht werden. Das ist ein notwendiger Schritt, um die Carbon-Capture-and-Storage(CCS)-Technologie voranzubringen. Die CO2-Abscheidung und Speicherung ist ein zentraler Bestandteil der Minderungspfade des Weltklimarates (IPPC). Ohne diese Technologie sei es nicht möglich, unvermeidbare Restemissionen zu minimieren und das 2-Grad-Ziel des Pariser Klimaübereinkommens zu erreichen. Hinzustellen zu wir unseren Antrag Offensive für CO2-Speicherung und -Nutzung einleiten. Die Initiative stellt die aktuelle Situation für den Export von CO2 über Landesgrenzen hinweg dar. Derzeit ist eine Ausfuhr von Kohlendioxid zur unterirdischen Speicherung im Hoheitsgebiet eines anderen Staates ohne weitere Vereinbarungen nicht möglich. Mit unserem Antrag zielen wir darauf ab, die Bundesregierung zum Handeln zu zwingen.

Data Act – Für eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft. Im Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den Data Act vorgestellt. Das Europäische Parlament hat am 14. März 2023 seine Positionierung zum Data Act mit großer Mehrheit angenommen. Die Bundesregierung ist über den Rat an den Verhandlungen beteiligt. In den kommenden Wochen und Monaten stehen bei dem EU-Gesetzgebungsvorhaben zentrale Weichenstellungen an. Es ist zu erwarten, dass die Verordnung als komplexes Regelwerk die Spielregeln der europäischen Datenwirtschaft grundlegend verändern und Auswirkungen auf alle Branchen haben wird. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag stützt das Ansinnen des Data Acts, denn er hat das grundsätzliche Potenzial, erhobene Daten breiter und transparenter zu verwenden sowie den Datenzugang und die Datennutzung für Unternehmen und Verbraucher zu erleichtern. Gleichzeitig soll mit dem Data Act die Rechtssicherheit im Rahmen der gemeinsamen Nutzung von Daten erhöht werden, sodass auch öffentliche Stellen, bei Bedarf oder zur Verbesserung der Services, die Daten im Besitz von Unternehmen nutzen dürfen. Der Data Act muss so gestaltet sein, dass er die europäische Datenwirtschaft auf Augenhöhe mit den weltweit führenden Digitalstandorten bringt. Als größte Volkswirtschaft und bevölkerungsreichstes Land der EU muss die Bundesrepublik Deutschland daher den Anspruch verfolgen, den zukünftigen Rechtsrahmen der Datenwirtschaft mitzugestalten.

75 Jahre Marshallplan: Das transatlantische Bündnis als Rückgrat von Frieden und Freiheit in Europa stärken – Die einzigartige Partnerschaft festigen. Das Wirtschaftsförderungsprogramm der USA, benannt nach dem damaligen U.S. Außenminister George C. Marshall, legte den Grundstein für den Wiederaufbau Europas nach dem Zweiten Weltkrieg. Es war ein zentrales Element für die enge Partnerschaft, die Deutschland, Europa und die Vereinigten Staaten bis zum heutigen Tage verbindet. Das Wiederaufbauprogramm war ein Friedensprojekt, das mithalf, Westeuropa nach den verheerenden Gräueltaten und der Zerstörung durch das nationalsozialistische Deutschland zu befrieden. Der Marshall-Plan war damit Wegbereiter der wirtschaftlichen und politischen Integration Europas. Er gab Europäerinnen und Europäern Hoffnung auf eine bessere Zukunft in Freiheit, Sicherheit und Wohlstand. US-Außenminister George C. Marshall bot auch den mittel- und osteuropäischen Staaten die Teilnahme am Marshall-Plan an, aufgrund des Drucks aus der Sowjetunion in Zeiten des Kalten Kriegs konnten diese jedoch nicht daran teilnehmen. Mit dem Antrag würdigen wir den 75. Jahrestag des Inkrafttretens des Marshall-Plans am 3. April 2023.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In dieser Woche beraten wir zudem über drei Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr: In erster Beratung befassen wir uns mit dem Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt.

Abschließend beraten wir zwei weitere Mandate: Die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer sowie die Beteiligung an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Verbreitung von Terrorismus und Waffenschmuggel und stärkt die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Der Einsatz der Bundeswehr beinhaltet dabei insbesondere die Lagebilderstellung, den Informationsaustausch, sowie Aufklärungs- und Schutzaufgaben. Das Einsatzgebiet der multilateralen Mission umfasst den gesamten Mittelmeerraum. Durch Patrouillen und die Kontrolle von Schiffen zeigt die Operation Präsenz und wirkt als Ordnungsfaktor im Einsatzgebiet. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 650 Soldaten. – Die Mission UNMISS der VN ist als Stabilitätsanker für die Unterstützung des Friedensabkommens für Südsudan von großer Bedeutung. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Darüber hinaus kann deutsches Personal im Bedarfsfall die Ausbildung von VN-Angehörigen im Hauptquartier von UNMISS temporär unterstützen.

Am 10. Februar 2023 hat der Bundesrat das von der Bundesregierung entworfene Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden abgelehnt. Wir teilen das Anliegen, einen effektiven Hinweisgeberschutz zu gewährleisten. Das Gesetz in der von der Ampel-Bundesregierung vorgelegten Form lehnen wir jedoch ab, weil es in der Umsetzung über das europarechtlich vorgegebene deutlich hinausgeht und gerade unserer mittelständischen Wirtschaft unangemessene Belastungen auferlegt. Leider hat die Bundesregierung aus der Schlappe im Bundesrat jedoch nicht gelernt und greift nun zu einem fragwürdigen Trick: Sie spaltet das Gesetz in zwei Teile auf: Einen wie bisher im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Teil – das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz – und einen nicht zustimmungsbedürftigen Teil. Beide Teile hat sie in der letzten Sitzungswoche im Eilverfahren erneut in den Bundestag eingebracht, bereits in dieser Woche steht die abschließende zweite und dritte Beratung an. Inhaltliche Nachbesserungen enthält das Gesetz keine. Wir werden es deshalb erneut ablehnen. Gleichzeitig stellen wir einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag im Hinblick auf das im Februar abgelehnte Gesetz.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

1.       Inland:

-          28. März: BK Scholz hält Festrede auf Jahresempfang des Bundes der Vertriebenen,

-          28. März: Großer Zapfenstreich für Christine Lambrecht,

-          28. März: 3. Treffen der Allianz für Transformation mit BK Scholz (Produktionskapazitäten, Fachkräfte für Energiewende),

-          28. März: Forschungsgipfel 2023 mit BK Scholz,

-          29. März: Regierungsbefragung mit BK Scholz,

-          29./30. März: Energieministerkonferenz,

-          29.-31. März: 23. Richter- und Staatsanwaltstag,

-          30. März: Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik mit BMin Faeser,

-          30. März: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für März 2023 bekannt,

-          31. März: BK Scholz bei FAZ-Leserkongress in Frankfurt,

-          31. März: Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Arbeitsmarktbericht März 2023.

2.       Außen/EU:

-          28. März: Energieministerrat (Gas-/Wasserstoffpaket, Gasnachfrage, Strommarktdesign),

-          28. März: BK Scholz empfängt den kenianischen Staatspräsidenten William Ruto,

-          29. März: EU-KOM: Richtlinie zur Digitalisierung im Gesellschaftsrecht,

-          30. März: BK Scholz empfängt König Charles III,

-          29./30. März: BK Scholz nimmt digital am zweiten "Gipfel für Demokratie" auf Einladung der USA teil, Co-Gastgeber sind Costa Rica, Niederlande, Sambia und Südkorea,

-          2. April: Parlamentswahlen in Bulgarien und Finnland.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 14. März 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Forschung zu Long COVID, ME/FCS und Post-Vac-Syndrom in Deutschland stärken.

Allein in Deutschland leiden mindestens eine Million Menschen unter den teilweise sehr belastenden Folgen einer COVID-Infektion. Die Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom ist in Deutschland bislang unzureichend. Vor allem die Betroffenen haben den Anspruch, möglichst viel über Ursache, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Long COVID zu erfahren. Mit unserem Antrag fordern die Bundesregierung auf, diese Forschung im Rahmen einer koordinierten Projektförderung erheblich auszubauen. Zusätzlich muss die Bundesregierung eine langfristig und breit angelegte Forschungsstrategie gegen Long COVID unter gemeinsamer Federführung des Bundesforschungs- und des Bundesgesundheitsministeriums nach dem Vorbild der „Nationalen Dekade gegen den Krebs“ aufsetzen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung schnellstmöglich bei den Betroffenen ankommen.

Aussprache zur Regierungserklärung zum Europäischen Rat.

Bei der Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2023 geht es insbesondere um die Themen Ukraine, europäische Wettbewerbsfähigkeit, Energiepolitik und Migration. In den vergangenen Wochen war die europapolitische Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung immer wieder Bestandteil breiter Debatten, zuletzt bei den Streitigkeiten um das Verbrenner-Aus bis zum Jahr 2035.

Wir fordern: Vom EU-Gipfel muss ein starkes Signal zur unverminderten europäischen Solidarität mit der Ukraine ausgehen. Hierzu gehört derzeit v.a. die rasche und substanzielle Unterstützung der Ukraine in Hinblick auf Munition. Nachdem die Bundesregierung durch ihre Panzerblockade Vertrauen unserer Partner aufs Spiel gesetzt hat, müssen dem Selbstanspruch einer deutschen Führungsrolle nun konkrete nächste Schritte bei der Unterstützung der Ukraine folgen.

Beim Thema Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarktstärkung und Wirtschaft geht es um nichts weniger als unseren künftigen Wohlstand. Mit dem Antrag „Eine europäische Antwort auf das U.S.-Gesetz zur Inflationsbekämpfung geben – Standort Europa stärken, transatlantische Partnerschaft ausbauen“ haben wir bereits konkrete Vorschläge vorgelegt.

Was wir nicht brauchen, sind neue EU-Schulden und die Einrichtung neuer EU-Fördertöpfe. Hier erwarten wir eine klare Positionierung der Bundesregierung. Eine eindeutige Haltung erwarten wir auch bei der anstehenden Neuausrichtung der EU-Fiskalregeln. Der EU-Gipfel soll hierfür Orientierung geben. Wir müssen Europa als Stabilitätsunion stärken. Die Bundesregierung muss allen Bestrebungen einer Schwächung der Verbindlichkeit der Regeln deshalb eine klare Absage erteilen.

Angesichts der angespannten Migrationslage ist entschlossenes Handeln auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich. Der Bundeskanzler muss hier vorangehen, die Migrationskrise zur Chefsache machen und sich u.a. mit Nachdruck für ein faires, funktionierendes und krisenfestes Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) und den erfolgreichen Abschluss der hierzu laufenden Reformbemühungen bis Anfang 2024 einsetzen. Den Worten müssen endlich auch Taten folgen.

Aktuelle Stunde „Freiheit statt Verbote – Den mündigen Bürger stärken“.

Die Bundesregierung kündigt in den vergangenen Wochen – insbesondere auf Initiative von Bundesministern der Grünen – zahlreiche neue Verbote an. In einem Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums und des Bauministeriums zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wird bei neuen Heizungen ein Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 % gefordert und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 damit praktisch verboten. Auf europäischer Ebene will die FDP das von SPD und Grünen mitgetragene Verbot der Neuzulassung von Verbrennermotoren trotz Zustimmung in den europäischen Trilogverhandlungen noch verhindern. Das Landwirtschaftsministerium kündigte unterdessen ein Verbot von an Kinder gerichtete Werbung für „ungesunde“ Lebensmittel an.

Wir finden: Verbote sollten nicht das erste Mittel der Wahl sein. Durch die Bepreisung von CO2 und sinnvolle Förderprogramme zur Unterstützung der Dekarbonisierung im Gebäudebereich und im Verkehr können die Klimaziele gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie erreicht werden. Wir wollen den mündigen Verbraucher stärken. Werbeverbote tragen dazu nicht bei.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In erster Lesung debattieren wir das von unserer Fraktion erarbeitete Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung. Die Sicherheit der Energieversorgung steht aktuell vor großen Herausforderungen. Insbesondere zur Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 müssen rechtzeitig alle vorhandenen Potenziale genutzt werden. Eine sichere und verlässliche Energieversorgung ist eine Frage nationaler und europäischer Sicherheit und Souveränität. Der Gesetzentwurf sieht daher u. a. den temporären Weiterbetrieb der drei noch am Netz befindlichen AKWs bis Ende 2024 sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Senkung des Strompreises und zur Abschaffung der von der Ampel eingeführten Erlösabschöpfung vor. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir einen eigenen Vorschlag für eine sicherere Energieversorgung vor. Aktuell sind keine Initiativen der Bundesregierung zur Vorsorge auf den kommenden Winter bekannt.

Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag ein sog. Startchancen-Programm als zentrales bildungspolitisches Vorhaben der Legislaturperiode angekündigt. Bis heute gibt es hierzu kein ausgearbeitetes Konzept. Unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung eines etwaigen Programms ist zum avisierten Programmstart ein öffentlicher Streit in der Koalition ausgebrochen. Die Parteivorsitzende der SPD, Saskia Esken, hat sich im Dezember öffentlich klar für einen Start des Programms im Jahr 2023 ausgesprochen. Die Bundesregierung jedoch hat unter Leitung des zuständigen FDP-geführten Bundesministerium für Bildung und Forschung jedoch klargestellt, dass der Programmstart für das Schuljahr 2024/25 vorgesehen ist. Mit unserem Antrag Bildungschancen nicht verschlafen – Startchancenprogramm in 2023 starten fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, die Voraussetzungen zu schaffen, um mit der Umsetzung eines Startchancen-Programmes zu Beginn des Schuljahres 2023/24 zu starten und dazu zeitnah ein konkretes, bedarfsgerechtes und mit den Ländern abgestimmtes inhaltliches Konzept vorzulegen.

Mit unserem Antrag Landwirtschaftliche Produktion zukunftsfähig gestalten – Innovationsrahmen für neue genomische Techniken schaffen, den wir in dieser Woche in abschließender Lesung beraten, betonen wir die Chancen Neuer Genomischer Techniken (NGT) zur Züchtung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen. Ein Beispiel ist die Genschere Crispr/CAS. Damit können Pflanzen hervorgebracht werden, die mit wenig Wasser auskommen, resistent gegen Pilzbefall sind und dem Klimastress trotzen können. Dies dient der weltweiten Ernährungssicherung. Kern des Antrags ist die Aufforderung an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Modernisierung des EU-Gentechnikrechts einzusetzen, damit Neue Genomische Techniken schneller zugelassen werden können. Zudem fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine Kennzeichnung für Produkte aus den o.g. Verfahren zu schaffen sowie Anstrengungen zu unternehmen, Wissenschaftler auf diesem Gebiet in Deutschland zu halten.

Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland offenlegen und unterbinden. Der Politische Islamismus – in Kreisen der Sicherheitsbehörden auch „legalistischer Islamismus“ genannt – gibt sich vordergründig gewaltfrei, sein Weltbild steht aber in fundamentalem Gegensatz zu Demokratie, Pluralismus und individuellen Freiheitsrechten. Der Politische Islamismus ist eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er ist zudem eine Last für den Großteil der Musliminnen und Muslime in Deutschland, die ihre Religion ungestört und im Einklang mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ausüben wollen. Unser Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fokussiert sich auf die Unterbindung der Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland. Wir nennen zahlreichen geeignete Maßnahmen, die von der Bundesregierung umzusetzen sind.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche unseren Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Bereits im Mai 2022 haben wir einen Antrag zur Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent in der Gastronomie (Drucksache 20/1727) mit der Forderung eingebracht, den ermäßigten Steuersatz zu entfristen. Im 8. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat die Ampel den ermäßigten Steuersatz aber lediglich bis Ende 2023 verlängert. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir Planungssicherheit und sehen eine dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie vor.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2022 sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Unsere Forderung nach einer IP-Adress-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet unabdingbar. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise – wenn eine Tat auffällt – vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben. Bereits kurz nach dem Urteil des EuGH haben wir in unserem Antrag IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen gefordert: Bundeskanzler Scholz muss den Streit im Kabinett beenden und dafür sorgen, dass schnell eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht wird. Dabei soll der laut EuGH zulässige Spielraum ausgeschöpft werden – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Unser Antrag wurde an den zuständigen Rechtsausschuss überwiesen und wird dort seit nunmehr zehn Sitzungswochen von der Ampelmehrheit blockiert. Deshalb debattieren wir in dieser Woche im Plenum einen Zwischenbericht zum Stand der Beratungen.

In erster Lesung debattieren wir unseren Antrag Glasfaser-Überbau einschränken. Zurzeit werden in Deutschland an vielen Orten Glasfaserleitungen für schnelles Internet verlegt. Doch Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Branchenverbände wundern sich: Erst verlegt ein Unternehmen Glasfaserleitungen, mitunter wird dann kurze Zeit später die Straße erneut aufgerissen und ein anderes Unternehmen legt eine weitere Glasfaserleitung daneben (sog. Überbau). Das alles, während viele Regionen in Deutschland noch über gar keinen Glasfaseranschluss erfolgen. Das ist vor allem für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich, die noch immer auf einen Glasfaseranschluss wartet. Denn die benötigten Ressourcen für die in der Regel stattfindenden Tiefbauarbeiten sind knapp. Während der Glasfaser-Überbau betriebswirtschaftlich aus Sicht eines Unternehmens sinnvoll sein kann, ist er volkswirtschaftlich zumindest so lange fraglich, wie nicht ein Großteil der Bewohner dieses Landes mit einem Glasfaseranschluss versorgt ist. Wir fordern in unserem Antrag deshalb eine Regulierung des Überbaus von Glasfaser mit Augenmaß. Eine staatliche Regulierung des Überbaus von Glasfasernetzen muss deshalb mit der gebotenen Umsicht geschehen und zeitlich befristet sein. Sobald das Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Glasfaseranschlüssen erreicht ist, muss in erster Linie der freie Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen darüber entscheiden, ob und wo weitere Glasfaserkabel verlegt werden.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Gesetzentwurf befasst sich mit „Sanktionen“ im Sinne des Strafrechts und dient der Umsetzung von Vereinbarungen des Ampel-Koalitionsvertrages. Um Resozialisierung, Prävention und Schutz vor Diskriminierungen zu stärken, sollen der Umfang an zu verbüßenden Ersatzfreiheitsstrafen reduziert werden; auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung des Opfers bezogene „Hassmotive“ (insb. Frauenfeindlichkeit) strafschärfend berücksichtigt werden; die Möglichkeiten, bei Bewährungsaussetzungen und vorläufigen Einstellungsentscheidungen durch ambulante Maßnahmen spezialpräventiv auf Straftäter einzuwirken, verbessert werden und das Maßregelrecht, insb. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, überarbeitet und von sachwidrigen Fehlanreizen befreit werden.

Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz). Die Ampel möchte mit ihrem Entwurf zum sog. Demokratiefördergesetz – den wir in dieser Woche erstmalig beraten - die Förderlandschaft für die Zivilgesellschaft Deutschland nachhaltig verändern. Mit dem Gesetz erfolgt eine Festlegung des Staates zur Förderung demokratiebildender Projekte. Wesentliche inhaltliche Regelung lässt der Entwurf jedoch vermissen, ein Großteil der Fördervoraussetzungen wird auf die – zu einem späteren Zeitpunkt allein vom Familienministerium zu erlassenden – Förderrichtlinien nach § 5 des Gesetzes verschoben. Eine Extremismus-/Demokratieklausel fehlt ebenfalls. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus mehreren Gründen ab. Es fehlt nicht nur die Extremismusklausel, vielmehr entzieht sich der Großteil der Fördervoraussetzungen der demokratischen Kontrolle. Der Gesetzentwurf zum Demokratiefördergesetz enthält allenfalls Rahmenvoraussetzungen, die genauen Förderbedingungen sollen in den Förderrichtlinien festgelegt werden, die das BMFSFJ intern ausarbeitet. Daher ist zu befürchten, dass auch dieses Gesetz primär der Förderung linksgerichteter Projekte dienen soll. Hinzukommt die Befürchtung, dass durch die Art der Festlegungen eine institutionelle Förderung durch die Hintertür eintritt, die die komplette bisherige Förderlandschaft in Deutschland in Ungleichgewicht bringt und bestimmte Projekte und Institutionen einseitig bevorteilt.

Am 10. Februar 2023 hat der Bundesrat das von der Bundesregierung entworfene Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden abgelehnt. Wir teilen das Anliegen, einen effektiven Hinweisgeberschutz zu gewährleisten. Das Gesetz in der von der Ampel-Bundesregierung vorgelegten Form lehnen wir jedoch ab, weil es in der Umsetzung über das europarechtlich Vorgegebene deutlich hinausgeht und gerade unserer mittelständischen Wirtschaft unangemessene Belastungen auferlegt. Leider hat die Bundesregierung aus der Schlappe im Bundesrat jedoch nicht gelernt und greift nun zu einem fragwürdigen Trick: Sie spaltet das Gesetz in zwei Teile auf: Einen wie bisher im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Teil – das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz – und einen nicht zustimmungsbedürftigen Teil. Beide Teile bringt sie im Eilverfahren nun erneut in den Bundestag ein. Inhaltliche Nachbesserungen enthält das Gesetz keine. Wir werden es deshalb erneut ablehnen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • März: Wehrbeauftragte stellt Jahresbericht 2022 vor,
  • /15. März: Bildungsgipfel 2023: Chance Bildung mit BMin Stark-Watzinger, Ländern, Kommunalvertretern und Wissenschaft,
  • März: Jahres-PK des Bundesgerichtshofs,
  • März: voraussichtlicher Antragsstart 200 Euro Energiehilfen für Studenten und Fachschüler,
  • -17. März: Kultusministerkonferenz,
  • März: Ministerpräsidentenkonferenz (Energieversorgung, -preise, -netze, Planungsbeschleunigung, Migration),
  • März: Zinsentscheidung EZB,
  • März: FIFA-Kongress mit Präsidentenwahl,
  • März: Eurostat zu Inflation Februar.
  1. Außen/EU:
  • /14. März: Eurogruppe, Wirtschafts-/Finanzministerrat (haushaltspolitischen Leitlinien 2024, Inflation, wirtschaftspolitische Steuerung, Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, Vorbereitung G20-Finanzministertreffen und IWF-Tagung, Ukraine),
  • /14. März: Arbeits-/Sozial-/Gesundheitsministerrat (Ukraine, Europäisches Semester 2023, Strategie Globale Gesundheit),
  • -16. März: Reise BM Habeck und BM Özdemir nach Brasilien und Kolumbien,
  • März: BK Scholz empfängt aserbaidschanischen Staatspräsidenten Ilham Aliyev,
  • März: EU-KOM: Strommarktdesign, Mitteilung Migration (Grenzschutz, Rückführungen),
  • März: BK Scholz empfängt schwedischen MP Ulf Kristersson,
  • /16. März: Reise BPräs Steinmeier nach Estland,
  • März: EU-KOM: Netto-Null-Industrie-Gesetz, Gesetz über kritische Rohstoffe, Wettbewerbsstrategie, 30 Jahre Binnenmarkt,
  • März: Umweltministerrat (Richtlinie Industrieemissionen, Zertifizierung CO2-Entnahme, Verpackungsabfälle, kommunale Abwässer),
  • März: EU-Albanien Stabilitäts- und Assoziationsrat,
  • März: Internationale Geberkonferenz zur Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien in Brüssel,
  • 17: März: EU-Nordmazedonien Stabilitäts- und Assoziationsrat,
  • März: BK Scholz empfängt den Präsidenten des Europäischen Rats Charles Michel
  • /18. März: Reise BK Scholz nach Japan, Treffen mit MP Fumio Kishida,
  • März: Außenministerrat.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 7. Februar 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag der Woche: Die Ankündigungen zu den Härtefallhilfen gegen hohe Energiepreise sofort und vollständig umsetzen.

Gut zehn Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Öl und Pellets. Gerade ländliche Regionen ohne Gasnetze sind auf diese Energieträger angewiesen. Viele Betriebe, vor allem kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum, vertrauen auf Öl, Pellets oder Flüssiggas als Produktions- und Heizmittel. Manche Unternehmen haben jüngst sogar gezielt einen Brennstoffwechsel unternommen – auch als Beitrag zur Reduzierung des Gasverbrauchs.

Auf unseren Druck hin hat die Bundesregierung Gelder für Härtefallhilfen für private Nutzer von Öl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen sowie für kleine und mittlere Unternehmen und für Kultureinrichtungen versprochen. Die Voraussetzungen für eine zeitnahe und unbürokratische Auszahlung dieser Härtefallhilfen müssen jetzt schnellstmöglich geschaffen werden. Dennoch haben die Regierungsfraktionen in der vergangenen Sitzungswoche im Haushaltsausschuss die Freigabe der im Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgesehenen Mittel für die Härtefallregelungen sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch für Kultureinrichtungen verweigert.

Die Entlastung bei den Energiekosten für Betriebe und Privathaushalte war von der Bundesregierung fest zugesagt worden. Der Wortbruch der Ampel-Koalition ist ein verheerendes Signal an Wirtschaft und Verbraucher. Die Menschen müssen sich auf die Ankündigungen der Politik verlassen können.

Aktuelle Stunde: Krise auf dem Wohnungsmarkt – jetzt entschlossen gegensteuern.

Mit Amtsantritt hatte die Ampel-Regierung das selbstgesteckte Ziel ausgegeben, pro Jahr 400.000 neue Wohnungen – davon 100.000 Sozialwohnungen – bauen zu wollen. Aber mittlerweile hat Bauministerin Geywitz einräumen müssen: Dieses Ziel wird für die Jahre 2022 und 2023 klar verfehlt. Zu erwarten ist, dass es auch im Jahr 2024 so weitergeht. Bereits jetzt besteht in vielen Regionen ein erheblicher Mangel an Wohnraum. Das wirtschaftliche Umfeld bleibt auch auf absehbare Zeit sehr herausfordernd: Zinsen und Materialkosten steigen weiter und auf dem Bau herrscht ein immenser Fachkräftemangel. Hinzu kommen von der Ampel hausgemachte Probleme, wie etwa das Chaos bei der KfW-Förderung, überhöhte Standards für die Energieeffizienz oder die Abschaffung bewährter Programme wie das Baukindergeld. Bauherren werden dadurch verunsichert.

Bezahlbares Wohnen ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit – in der Stadt und inzwischen auch im ländlichen Raum. Bauen und Investieren braucht aber vor allem eines: Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Für uns gilt: Nur mit mehr Wohnungsneubau nehmen wir Druck von den Mieten und schaffen Wohnraum für Familien. Dabei müssen wir alle Wohnformen in den Blick nehmen: Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Wir wollen keine ideologischen Einschränkungen beim Wohnungsbau. Nur wenn wir alle Kräfte bei Bauherren und Unternehmen freisetzen und alle Wohnformen berücksichtigen, können wir den Wohnungsneubau in Schwung bringen. Wir brauchen deshalb eine Offensive für den Wohnungsbau ohne ideologische Einschränkungen.

Unser Antrag „A100 fertig bauen“.

Wir wollen die A 100 in Berlin zu einer klimapolitisch fortschrittlichen Autobahn entwickeln und eine dauerhafte Verbesserung der Lebensqualität in den Bezirken Berlins erreichen. Der Weiterbau hat eine große Bedeutung für eine zukunftsfähige Infrastruktur in Verbindung mit einer spürbaren Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Berlin. Der Mangel an leistungsfähigen Straßen führt in der dicht besiedelten Stadt zu hoch belasteten Straßen. Mit dem Weiterbau der A 100 wird der Osten Berlins leistungsfähig erschlossen. Der Wirtschaftsverkehr verlagert sich auf das übergeordnete Verkehrsnetz. Die Umsetzung ermöglicht dem Land Berlin, umliegende städtische Straßen zurückzubauen und den Verkehr aus den Wohnquartieren heraus zu verlagern.

Grüne und weite Teile der SPD lehnen den Weiterbau der A 100 jedoch ab. Das ist kurzsichtig und falsch. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden viele Fahrzeuge mit klimaneutralen Antrieben bzw. Kraftstoffen auf den Straßen unterwegs sein. Die Entlastung innerstädtischer Quartiere vom Verkehr und die damit verbesserte Lebensqualität sind ein Gewinn.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Der Radverkehr ist ein wichtiger Baustein für alltagstaugliche, gesunde und klimafreundliche Mobilität. Mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 3.0 haben die CDU/CSU-geführte Bundesregierung sowie Länder, Gemeinden und Verbände, einschließlich Bürgerbeteiligung, in der 19. Legislaturperiode eine ambitionierte Strategie erarbeitet, um den Radverkehr in Deutschland weiter voranzubringen. Mit unserem Antrag Fahrradland Deutschland – Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans richten wir sechs Forderungen an die Bundesregierung. Dazu gehören u.a. die Forderung, den Nationalen Radverkehrsplan der Bundesregierung aus der 19. Legislaturperiode zeitnah umzusetzen. Das Straßenverkehrsrecht muss darüber hinaus weiterentwickelt werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr für Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen.       

Das Bauwesen ist für rund 60 Prozent des weltweiten Ressourcenverbrauchs, für rund 50 Prozent des weltweiten Abfallaufkommens und für mehr als 35 Prozent des weltweiten Energieverbrauches verantwortlich.  Somit ist der Bausektor eine Schlüsselbranche zur Erreichung der Pariser Klimaziele. Ein entscheidender Faktor dabei ist, dass gut ein Drittel aller Treibhausgasemissionen eines Gebäudes vor der tatsächlichen Nutzung entstehen – nämlich bei der Herstellung und Errichtung. Mit unserem Antrag Einsatz von Recycling-Baustoffen stärken wollen wir die Herstellungsphase und den Ressourcenverbrauch eines Gebäudes stärker in den Blick nehmen und Einsatz von Recycling-Baustoffen auf eine breite Grundlage stellen. Erforderlich ist ein Mehrklang aus sinnvollen Grenzwerten, zielgerichteten Förderprogrammen und rechtlichen Regelungen, um mit gezielten Maßnahmen die Rahmenbedingungen für das Baustoffrecycling zu verbessern.

Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht. Mitgliederversammlungen müssen im Vereinsrecht grundsätzlich als Präsenzveranstaltung stattfinden. Die Abhaltung von virtuellen Mitgliederversammlungen ist nur dann möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich vorsieht. Gleiches gilt für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie für andere Vereins- und Stiftungsorgane. Die pandemiebedingten Sonderregelungen, die noch bis zum 31. August 2022 in Kraft waren, ermöglichten es den Vereinen, auch ohne entsprechende Satzungsregelung Mitgliederversammlungen im Wege der elektronischen Kommunikation durchzuführen. Diese Regelung ist angesichts der voranschreitenden Digitalisierung auch über die pandemische Situation hinaus sinnvoll. Wir bringen deshalb einen Gesetzentwurf in erster Lesung ein, mit dem wir die Vorschrift in modifizierter Form beibehalten.

Bei den sog. „roten Gebieten“ handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Regionen, die mit Nitraten belastet sind. Mit unserem Antrag Verursacherprinzip beachten – Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen fordern wir die Bundesregierung auf, umgehend in Abstimmung mit den Bundesländern ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, von Verpflichtungen in roten Gebieten vorzulegen und das erarbeitete Konzept eng mit der EU-Kommission abzustimmen. So kann die Bundesregierung eine rechtssichere und zügige Umsetzung ermöglichen.

Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2021 entschieden, dass Bankkunden bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank zustimmen müssen. Die Kreditinstitute dürfen in ihren AGB – entgegen der bisherigen jahrzehntelangen Praxis – nicht mehr regeln, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde in der gesetzten Frist nicht widerspricht (sog. Zustimmungsfiktionsklausel). Die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist absolut unbefriedigend. Es liegt im berechtigten Interesse der Kreditinstitute, über die Zeit erforderlich werdende Anpassungen ihrer AGB in Form einer Zustimmungsfiktion realisieren zu können, da dies ohne großen Aufwand erfolgen kann. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, eine entsprechende Rechtsanpassung in die Wege zu leiten.

Es ist nie zu früh, sich auf den nächsten Winter vorzubereiten – unter dieser Maßgabe hat die Internationale Energieagentur (IEA) jüngst Maßnahmen zur Stabilisierung des Strom- und Gasmarktes mit Blick auf den Winter 2023/2024 vorgeschlagen. Mit unserem Antrag Deutschlands Energieversorgung sichern und jetzt für den Winter 2023/2024 vorbereiten fordern wir: Dem muss die Bundesregierung jetzt schnell Folge leisten. Denn sonst droht den EU-Staaten im nächsten Winter eine Gaslücke von fast 30 Mrd. Kubikmetern. Gleichzeitig werden unsere Gasversorgung und die Preisentwicklung erheblich von der Lage am Weltmarkt abhängen. Mit unserem Antrag legen wir einen Energieplan für den Winter 2023/2024 vor, um neben dem Krisenmanagement für den laufenden Winter rechtzeitig auch für den darauffolgenden Winter vorzusorgen.

In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt. Den Ländern und Kommunen werden insgesamt Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für den Ganztagsausbau zur Verfügung gestellt.  Bereits aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen hat sich die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Investitionsprogramm erheblich verzögert. Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde die Laufzeit des Investitionsprogramms deshalb bereits um ein Jahr verlängert. Dennoch konnten in vielen Bundesländern die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden. Es besteht nunmehr die Gefahr, dass Kommunen, die im Vertrauen auf den Erhalt der Fördermittel bereits Aufträge erteilt haben, im Falle eines Widerrufs von Förderbescheiden Kosten selbst tragen müssten bzw. Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden könnten. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, die Laufzeit des Investitionsprogramms um ein weiteres Jahr zu verlängern.

In dieser Woche debattieren wir zwei von uns erarbeitete Anträge zu der sicherheitspolitisch wichtigen Sahel-Region: Den MINUSMA-Einsatz rasch aber geordnet in diesem Jahr beenden – Unser zukünftiges Engagement im Sahel mit einer Gesamtstrategie auf eine solide und tragfähige Grundlage stellen sowie unseren Antrag Die Sahel-Zone als Schlüsselregion für Europas Sicherheit begreifen – Den Mali-Einsatz militärisch und politisch zum Erfolg führen. Die Bundesregierung schafft es nicht, die politischen Rahmenbedingungen für den aktuell gefährlichsten deutschen Auslandseinsatz klar und für die Bürgerinnen und Bürger – und für die Soldaten vor Ort – klar und verständlich zu definieren. Das lässt nicht nur die Effektivität dieses eigentlich wichtigen Einsatzes verpuffen. Durch ihre unklare Kommunikation gegenüber der Regierung in Bamako gefährdet die Bundesregierung unnötig die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten und schafft Freiraum für Akteure wie Russland. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb ein Konzept für den Sahel, eine Führungsrolle Deutschlands in der Afrikapolitik der EU, eine strategische Betrachtung der Herausforderungen durch Russland und die zugesagte Evaluierung des Einsatzes.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich. Verwaltungsgerichtliche Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben können aufgrund ihrer Komplexität und der sich in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht ergebenden Schwierigkeiten lange dauern. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Grundsätzlich begrüßen wir eine Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben – ob dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingen wird, darf aber bezweifelt werden.

In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Zentrales Ziel dieses Gesetzes ist laut Bundesregierung, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen und zu entbürokratisieren sowie die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, ein Anreiz für Markt und Wettbewerb geschaffen, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und ein zusätzlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Den Grundansatz des Gesetzentwurfs begrüßen wir. Bisher gibt es Kritik an der Umsetzung des Rollouts und zum Datenschutz. Wir werden die Themen aufgreifen und im parlamentarischen Verfahren thematisieren. Auch werden wir zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung beantragen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • /8. Februar: Online-Konferenz "Europe 2023" der ZEIT-Verlagsgruppe mit u.a. BM’n Faeser, BM Wissing, BM Lauterbach, Bill Gates,
  • Februar: MP Söder wird „Goldene Narrenschelle“ der Schwäbisch-Alemannischen Narrenzünfte verliehen, Laudatio von MP Kretschmann,
  • Februar: Jahres-PK des Bundessozialgerichts,
  • Februar: Jahres-PK des Bundesarbeitsgerichtes mit Ausblick auf 2023,
  • Februar: Internationale Energieagentur legt Strommarktbericht 2023 vor,
  • Februar: Gutachten "Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge" des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWK,
  • Februar: PK "100 Tage ExpertInnen-Kommission Gas- und Wärme: Mitglieder fordern Umsetzung ihrer Empfehlungen" von DIW, Mieterbund, Caritasverband,
  • Februar: Fachgespräch "Generationengerechte Rente“ der KAS,
  • Februar: Energiepolitische Grundsatzrede von BM Habeck beim BEE,
  • Februar: Ergebnisse der DIHK Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2023,
  • Februar: Vorstellung Studie „Erfahrungen junger Menschen mit Einsamkeit“ der Bertelsmann-Stiftung und des Progressiven Zentrums mit BM’n Paus,
  • Februar: Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus Berlin.
  1. Außen/EU:
  • -8. Februar: Informeller Wettbewerbsfähigkeitsrat (Wettbewerbsfähigkeit, grüne Transformation, Daten für wissenschaftliche Forschung),
  • -8. Februar: BM Habeck und FRA-Wirtschaftsminister Le Maire in Washington (Thema u.a. Inflation Reduction Act),
  • Februar: Rede zur Lage der Nation von US-Präsident Biden,
  • Februar: Assoziationsrat EU-Republik Moldau (Energie, Außenpolitik, Transnistrien),
  • /10. Februar: Außerordentlicher Europäischer Rat (Wirtschaft, Antwort Inflation Reduction Act, Wettbewerbsfähigkeit, Ukraine, Migration).

Unterkategorien

Kalender – Kommende Termine

20.04.202413:00 - Uhr | WSV in Lampertheim
20.04.202415:00 - Uhr | Frühlingsfest CDU in Lampertheim
21.04.202414:00 - Uhr | Landesverbandstag Philatelisten Hessen in Bensheim
22.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
23.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
24.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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