Friedrich Merz MdB, Vorsitzender
Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 19. September 2023
1. Kernbotschaften der Woche
Unser Leitantrag „Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen“.
Der Rückgang der Schülerleistungen in Deutschland ist besorgniserregend: Etwa ein Viertel aller Viertklässler in Deutschland erreicht nicht den internationalen Mindeststandard beim Lesen. Der Anteil leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler im Lesen, Schreiben, Rechnen erreicht fast wieder einen Niedrigwert wie beim großen „PISA-Schock“ im Jahr 2000. Das derzeitige Betreuungs- und Bildungssystem ist – auch aufgrund des akuten Fachkräftemangels – offenkundig nicht mit den Ressourcen ausgestattet, um diese Defizite zu beseitigen.
In Deutschland leben etwa 14,25 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Rund 1,9 Millionen dieser jungen Menschen leben derzeit in Haushalten, die Sozialleistungen beziehen. In den vergangenen Jahren war es gelungen, diese Zahl zu senken. Doch die aktuellen Krisen und Preissteigerungen verschlechtern die Situation wieder.
Die Bundesregierung hat auf diese Fragen bislang keine Antworten gefunden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Versprechen „Chancen für Kinder, starke Familien und beste Bildung“ wurden nicht eingelöst. Anstatt das Bildungssystem für die Kinder gezielt zu stärken, erfindet die Bundesregierung mit der so genannten „Kindergrundsicherung“ neue Transferleistungen für die Eltern. Wir hingegen legen ein Kinderzukunftsprogramm vor, das sich an der Lebenswirklichkeit der Familien orientiert und in die Bildungsinfrastruktur investiert. Wir fordern praktische Hilfen, damit sich alle Kinder unabhängig vom Geldbeutel und Bildungshintergrund ihrer Eltern entwickeln können.
Unser Antrag „Deutschland-Pakt in der Migrationspolitik – Irreguläre Migration stoppen“.
In den ersten acht Monaten dieses Jahres kamen über 200.000 Asylbewerber nach Deutschland – eine Größenordnung von zwei Großstädten, die von Ländern und Kommunen aufzunehmen, zu versorgen und zu integrieren sind. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Asylantragszahlen um über 77 Prozent gestiegen, ein Rückgang ist nicht absehbar. Die Kapazitäten unseres Staates, der Ehrenamtlichen und der Zivilgesellschaft stoßen zunehmend an ihre Grenzen.
Bundeskanzler Scholz hat in der Generaldebatte des Deutschen Bundestags am 6. September 2023 einen "Deutschland-Pakt" vorgeschlagen. In dem dazugehörigen Papier des Bundeskanzleramts finden sich auch vage Aussagen zur Migrationspolitik. Keiner der dort genannten Vorschläge ist neu, zur Begrenzung der irregulären Migration ist der „Pakt“ des Bundeskanzlers sogar völlig ohne Aussage. Die Bundesregierung und insbesondere Bundesinnenministerin Faeser darf die Migrationslage in Deutschland nicht länger ignorieren. Es bedarf jetzt effektiver Maßnahmen zum Stopp der irregulären Migration. Denn für uns gilt weiterhin: Humanität und Ordnung sind zwei Seiten einer Medaille.
Als Sofortmaßnahmen auf nationaler Ebene fordern wir insbesondere die Einführung von lageangepassten Grenzkontrollen auch an den Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wollen wir um Georgien, Moldau, Indien sowie um die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien erweitern. Mit den relevanten Herkunftsstaaten müssen schnell wirksame Vereinbarungen über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen abgeschlossen werden. Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die besonders betroffenen EU-Außengrenzstaaten besser unterstützt werden und von der EU die nötigen finanziellen Mittel für einen wirksamen Grenzschutz und die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur erhalten. In den weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems dürfen gegenüber dem gefundenen Kompromiss keine weiteren Abstriche gemacht werden. Zudem brauchen wir die Möglichkeit, Asylverfahren uneingeschränkt in sicheren Drittstaaten durchzuführen.
Unser Antrag „Pakt für Wachstum und Wohlstand“.
In den aktuellen Wachstumsprognosen ist Deutschland das Schlusslicht: Von allen vergleichbaren Industrieländern ist Deutschland das einzige, dessen Wirtschaft 2023 schrumpft und nicht wächst. Die Kapitalabflüsse aus Deutschland sind auf einem Rekordhoch: Für jeden Euro, der im letzten Jahr in Deutschland investiert wurde, sind 13 andere Euro ins Ausland abgeflossen. Dieser Kapitalabfluss ist der höchste seit 20 Jahren. Die Firmeninsolvenzen sind gestiegen und liegen im ersten Halbjahr 2023 um 20 Prozent über dem Vorjahr. Die Arbeitslosigkeit steigt trotz der demografischen Entwicklung. Im Vorjahresvergleich stieg die Zahl um 150.000.
Eine starke industrielle Basis ist Voraussetzung für anhaltenden Wohlstand in Deutschland. Sie bietet gut bezahlte Arbeitsplätze für viele Bürgerinnen und Bürger. Aber das wirtschaftliche Potenzial wird derzeit nicht abgerufen. Wir müssen jetzt die richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit Deutschland ein führendes Industrieland in Europa und der Welt bleibt, ein Land, das auf Augenhöhe mit den anderen Wirtschaftsmächten der Welt agieren kann. Kurzfristige konjunkturelle Strohfeuer werden der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nicht helfen. Wir brauchen Strukturreformen, um das Fundament unseres Wohlstands zu erneuern. Deutschland braucht jetzt eine Wachstumsagenda für Wirtschaft, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit. Wir fordern ein Belastungsmoratorium und Maßnahmen zur spürbaren und raschen Bürokratieentlastung. Wir wollen günstigere Energie für Unternehmen und Verbraucher durch eine Ausweitung des Energieangebots und die Reduzierung der Stromsteuer. Arbeit und Leistung müssen sich wieder lohnen: Die Sozialabgaben müssen bei 40 Prozent gedeckelt werden; die Steuerbelastung von Unternehmen soll auf 25 Prozent sinken.
2. Die Woche im Parlament
2.1 Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen. In seinem Urteil vom 20. September 2022 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Unionsrecht einer befristeten, allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von IP-Adressen nicht entgegensteht. Die IP-Adresse ist gerade im Bereich der Kinderpornografie im Internet oft der einzige Ansatz für Ermittlungen. Über die IP-Adresse, die dem Computer beim Surfen im Internet vom Provider zugewiesen wird, können Täter identifiziert werden. Die Telekommunikationsunternehmen speichern diese Daten zurzeit allerdings unterschiedlich lange, manche speichern gar nicht. Ohne diese Daten führen die Ermittlungen nicht selten ins Leere. Die Verwendung der Verkehrsdaten führt allein zu der Auskunft, welcher Anschlussinhaber unter einer den Sicherheitsbehörden bereits bekannten IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt im Internet angemeldet war. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie umsetzt. Dabei muss insbesondere eine praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern getroffen werden, damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können. Die Speicherdauer sollte sechs Monate betragen.
Abgasnorm Euro-7 mit Augenmaß und Realitätssinn weiterentwickeln – Mobilität fördern, nicht verhindern. Mit unserem Antrag richten wir den öffentlichen Blick auf die anstehenden Verhandlungen in Brüssel zur neuen Abgasnorm Euro-7 für Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Neben der Verschärfung der Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe (wie z.B. Stickoxid und Kohlenmonoxid) wird der Anwendungsbereich erweitert und die Testrandbedingungen geändert. Dies alles erscheint vor dem Hintergrund des ohnehin bereits beschlossenen Aus der Verbrennungstechnologie ab 2035 (außer für ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen) und der kontinuierlichen Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten mehr als fragwürdig. Des Weiteren können die notwendigen Entwicklungskosten gerade Kleinwagen verteuern, sodass auch Auswirkungen auf die Verbraucher zu befürchten sind. Wir fordern daher, die bereits erreichten Erfolge bei der Luftreinhaltung in die Verhandlungen einzubringen und sich im Sinne der Nachhaltigkeit für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Automobilindustrie einzusetzen. Ebenso bedarf es flexiblerer Übergangsfristen für die Hersteller, um die Abgasreinigungssysteme entsprechend weiterzuentwickeln.
Bezahlbare und klimafreundliche Mobilität fördern – Klimaneutrale Kraftstoffe im Verkehr nutzen. Wir wollen, dass Mobilität für alle Menschen in Deutschland bezahlbar bleibt. Arbeitsplätze sollen erhalten und die Klimaschutzziele im Verkehr erreicht werden. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag: Neben der Elektromobilität sollen alle weiteren zur Verfügung stehenden technischen und regulativen Möglichkeiten für alternative Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Im Hinblick auf den motorisierten Individualverkehr gehören dazu E-Fuels, Wasserstoff, fortschrittliche Biokraftstoffe und nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse. Mit unserem Antrag richten wir 14 Forderungen an die Bundesregierung. Insbesondere wollen wir erreichen, dass Kraftstoffe wie biogener Diesel HVO 100 (Hydrotreated Vegetable Oil) und E-Diesel auf paraffinischer Basis in Reinform in Deutschland getankt werden können und dass die Bundesregierung sich eindeutig zur Technologieoffenheit im gesamten Verkehrsbereich bekennt.
CO2-Emissionsziele für schwere Nutzfahrzeuge verhältnismäßig weiterentwickeln. Mit unserem Antrag stellen wir auf die dringend gebotene Technologieoffenheit in der CO2-Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge ab. Der Vorschlag der EU-Kommission hingegen setzt einseitig auf die elektrische Antriebstechnologie und zielt nur auf die Emissionen am Auspuff ab. Die CO2-Emissionen der Fahrzeugherstellung und während der Betriebsdauer werden nicht berücksichtigt. Wir machen uns deshalb für eine Regelung stark, die den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs in den Blick nimmt und folglich auch den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen fördert bzw. diese auf die Emissionsziele anrechenbar macht. Wir stehen für das Nachhaltigkeitsprinzip, demzufolge ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichberechtigt abzuwägen sind.
Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern. Die Krankenhäuser in Deutschland sind durch die Kosten- und Einnahmesituation – u.a. durch die Energiepreissteigerungen – in finanzielle Schwierigkeiten gekommen. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte dies schon im Jahr 2022 ein monatliches Defizit von rund 440 Millionen Euro für alle deutschen Krankenhäuser zur Folge; das monatliche Defizit für alle Kliniken im laufenden Jahr steigt nach Berechnungen der DKG weiter. Nach aktueller Prognose droht in vielen Fällen die Insolvenz, solange die geplante Krankenhausstrukturreform nicht greift und keine entsprechende Brückenfinanzierung sichergestellt wird. Eine ungesteuerte, kalte Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft in Deutschland gilt es mit aller Kraft zu vermeiden. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb eine Prognose, welcher zusätzlicher Finanzbedarf notwendig ist, um darauf aufbauend ein Vorschaltgesetz zu erarbeiten und auf den Weg zu bringen. Nur so können wir Masseninsolvenzen von deutschen Krankenhäusern verhindern und die Stabilisierung der stationären Versorgung bis zu dem Zeitpunkt sicherstellen, an dem die geplante, große Krankenhausreform ihre Wirkung entfaltet. Parallel zu unserem Antrag debattieren wir in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz). Das Gesetz soll die Transparenz über das Leistungsgeschehen im Krankenhaus erhöhen und durch eine geeignete Veröffentlichung der Qualität für die Patientinnen und Patienten ersichtlich machen, welche Leistungen mit welcher Qualität im jeweiligen Krankenhaus erbracht werden. Hierfür bedarf es geeigneter Daten. In der vorliegenden Form lehnen wir das Gesetz ab. Das Ziel einer höheren Transparenz und einer besseren Qualität teilen wir jedoch. Allerdings weist die konkrete Umsetzung erhebliche Mängel auf und führt in der Konsequenz zu einem mehr an Bürokratie und einer nicht sachgerechten. In erster Lesung debattieren wir außerdem unseren Antrag Kontinuität der Beratung und Erhalt bewährter Fachkräfte bei der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland durch Übergangslösung absichern.
Menschen und Weidetiere schützen – Raubtiere bejagen. Immer wieder kommt es in Deutschland zu Übergriffen durch den Wolf auf Weidetiere. Der Wolf vermehrt sich zudem stark. Entgegen den Aussagen der Bundesumweltministerin ist damit ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland erreicht. Das haben die Sachverständigen in der Expertenanhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 18. Januar 2023 bestätigt. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb: Neben einer unbürokratischen Entnahme der sogenannten Problemwölfe müssen die Spielräume des EU-Rechts genutzt und ein aktives Bestandsmanagement zur Begrenzung des Wolfsbestands eingeführt werden. Dazu muss der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden. In Gebieten, in denen kein Herdenschutz mit Zäunen aufgrund der geografischen Gegebenheiten möglich ist, z.B. am Alpenbogen und auf Küsten- und Hochwasserdeichen, sollen wolfsfreie Gebiete ausgewiesen werden. International muss der Schutzstatus des Wolfs in der europäischen FFH-Richtlinie (von Anhang IV auf Anhang V) sowie in der Berner Konvention (von Anhang II in Anhang III) herabgestuft werden. Beim Umgang mit Bären müssen die Landesbehörden in die Lage versetzt werden, übergriffige Bären umgehend im Interesse der öffentlichen Sicherheit zu entnehmen.
In zweiter und dritter Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in dieser Woche abschließend. Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird seit dem 1. Juli 2020 bis gegenwärtig Ende 2023 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gewährt. Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet werden. Die Gastronomie benötigt möglichst frühzeitig Planungssicherheit für die Situation ab 2024, nicht zuletzt aufgrund von Familien- und Betriebsfeiern, die oft viele Monate im Voraus gebucht und entsprechend kalkuliert werden müssen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie muss angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise jedoch unabhängig von Verhaltensänderungen weiter grundsätzlich gestärkt werden. Wir fordern deshalb mit unserem Gesetzentwurf eine Verstetigung der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent in der Gastronomie.
Für Respekt, Anerkennung und Würdigung unserer Soldaten – Nationalen Veteranentag einführen. Seit der Gründung der Bundeswehr haben über 10 Millionen Frauen und Männer in unseren Streitkräften gedient. Ihr Dienst für die Landes- und Bündnisverteidigung sowie der Einsatz in internationalen Missionen waren und sind geprägt von oft auch gefährlichen Bedingungen, persönlichen Entbehrungen sowie körperlichen und seelischen Härten. Die Frauen und Männer der Bundeswehr haben seit 1955 diesen Dienst auf sich genommen, um für den Frieden, die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland jederzeit einzustehen. Unsere Frauen und Männer in Uniform, diejenigen die gedient haben, diejenigen die derzeit aktiv dienen und diejenigen, die in der Reserve bereitstehen, kurzum: die Veteranen der Bundeswehr, verdienen daher Respekt, Anerkennung und Würdigung für ihren Dienst. Wir fordern daher einen nationalen Veteranentag, der jährlich am 12. November, dem Gründungstag der Bundeswehr, gefeiert wird. So wollen wir den Dienst, die Leistungen und die Opfer aller Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die in den Diensten unseres Landes standen und stehen, angemessen würdigen.
2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte
Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz). Die Bundesregierung will mit diesem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung debattieren, die Zukunftsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland sichern und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Aktie als Vermögensanlage verbessern. Dabei richtet sie insbesondere den Blick auf die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den persönlichen Vermögensaufbau und damit auch die Altersvorsorge. Der Entwurf greift Punkte aus dem von den Ministern Lindner und Buschmann im Juni 2022 vorgestellten Eckpunktepapier auf. Die Vorschläge weisen aber erhebliche Lücken auf: Ein Freibetrag für Gewinne aus Aktien ist ebenso wenig enthalten wie eine Abschaffung der gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Aktien und aus Termingeschäften. Im Vergleich zum Referentenentwurf wurde außerdem die Erhöhung der Förderung der Arbeitnehmersparzulage und die Aufhebung der Einkommensgrenze für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen wieder gestrichen, was ein falsches Signal für Kleinanleger ist.
Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes beabsichtigt das Verkehrsministerium, den Ländern und Kommunen mehr Entscheidungs- und Handlungsspielräume einzuräumen – insbesondere bezüglich folgender drei Kernpunkte: Anordnung von Tempo 30, Ausweitung von Bewohnerparkzonen und Ausweitung von Sonderfahrspuren. Die Verbesserung des Schutzes der Umwelt, Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung soll für sich allein genommen ausreichen, um eine regelnde Bestimmung auf der Verordnungsebene zu erlassen. Es sollen auch weiterhin der Zweck der Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs verfolgt werden. Der Gesetzesentwurf ist zwar so drastisch wie erwartet und die Auswirkungen bleiben voraussichtlich überschaubar. Dennoch sehen wir den Entwurf kritisch.
Haushaltsfinanzierungsgesetz. Mit dem Entwurf der Bundesregierung, den wir in erster Lesung beraten, werden insbesondere die bereits im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und im Finanzplan bis 2027 angelegten Gesetzesänderungen umgesetzt. Teil des Entwurfs sind Änderungen im Bereich des SGB II und des SGB III vorgesehen; erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II unter 25 Jahren erhalten die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr durch die Jobcenter, sondern aktive Förderleistungen aus dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit. Schließlich finden sich auch Änderungen im Bereich des SGB VI im Entwurf. Damit soll der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Mio. Euro gemindert werden. Durch Änderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz wird der CO2-Preispfad im Jahr 2024 von 35 auf 40 Euro pro Tonne und im Jahr 2025 von 45 auf 50 Euro pro Tonne angehoben. Durch Änderungen im Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz wird die Zweckbestimmung des Sondervermögens deutlich erweitert. So sollen auch z.B. Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte usw. finanziert aus dem Sondervermögen finanziert werden können. Diese Änderungen lehnen wir ab, denn sie widersprechen den Vereinbarungen, die Grundlage unserer Zustimmung zum Sondervermögen waren. Teil des Gesetzentwurfs sind überdies die Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, mit denen die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, für Alleinerziehende sowie für Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch auf einheitlich 150.000 Euro festgelegt. Wir treten dieser Kürzung entscheiden entgegen und legen dazu unseren Antrag Elterngeldkürzung im Haushaltsfinanzierungsgesetz verhindern dar.
3. Wichtige Termine und Ausblick
- Inland:
- 20-22. September CdS-Konferenz in Wilhelmshaven (Themen u.a. Migrationskosten und Steuerausfälle Länder / Kommunen resultierend aus Bundesgesetzgebung, Deutschland-Pakt)
- -22. September: Agrarministerkonferenz,
- September: Weltkindertag,
- September: Bundesweiter Protesttag der deutschen Krankenhausgesellschaft,
- September: BK Scholz spricht beim Bauernverband (75. Jubiläum),
- September: BK Scholz spricht bei der Festveranstaltung 175 Jahre Diakonie,
- September CSU-Parteitag in München,
- September: Stichwahl Oberbürgermeister Nordhausen.
- Außen/EU:
- /19. September: Informeller Bildungsministerrat,
- -22. September: VN-Generalversammlung (Rede BK Scholz am 19. September, erwartet werden auch Reden von Guterres, Biden, Selenskyj; am 20. September VN-Sicherheitsratssitzung mit BK Scholz),
- September: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Rechtsstaatlichkeit, Vorbereitung ER am 26./27. Oktober),
- September: Treffen der Ukraine Kontaktgruppe u.a. mit US-Verteidigungsminister Austin in Ramstein,
- /22. September: Informeller Verkehrsministerrat,
- September: Teilwahlen des französischen Senats (knapp die Hälfte der Sitze wird neu vergeben).