Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 21. Juni 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Teuerspirale beenden - Bürgerinnen und Bürger schnell und wirksam entlasten.

Die Inflation ist auf dem höchsten Stand seit fast 50 Jahren. Im Mai lagen die Preise fast 8 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Neben der Preissteigerung bei Lebensmitteln und Bedarfsgütern des Alltags tragen vor allem die explodierenden Energiepreise dazu wesentlich bei. Die Heizölpreise haben sich im Vergleich zum Mai 2021 fast verdoppelt, der Gaspreis ist um mehr als die Hälfte gestiegen. Auch Tanken ist und bleibt teuer.

Die Preissteigerung hat sich zum wichtigsten Alltagsproblem für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt. Sie entwertet Einkommen und Renten und verringert das Sparvermögen der Menschen in Deutschland. Was die Regierung gegen die Inflation vorlegt, wird dem Ernst der Lage nicht gerecht. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung sind Stückwerk und erreichen die Bürgerinnen und Bürger nur unzureichend. Wir brauchen jetzt eine wirksame Initiative gegen die Inflation, um einen dauerhaften Vermögens- und Wohlstandsverlust zu verhindern und eine Verschärfung der Inflations- und Schuldenkrise abzuwenden. Dazu zählt, dass die Bundesregierung ihre ausufernde Verschuldungspolitik beendet. Das Leben auf Kredit befeuert die Inflationsentwicklung.

Mit unserem Antrag Teuerspirale beenden – Bürgerinnen und Bürger schnell und wirksam entlasten richten wir konkrete Forderungen an die Bundesregierung: So muss die Energiepreispauschale auch Rentnerinnen und Rentnern, Versorgungsempfängern, Studierenden sowie Beziehern von Lohnersatzleistungen wie jungen Eltern zugutekommen. Die sog. kalte Progression muss kurzfristig, vollständig und rückwirkend ausgeglichen werden. Die Stromsteuer sowie der Industriestrompreis müssen gesenkt werden. Wir brauchen mehr Transparenz und Entlastung bei den Energiepreisen, eine bessere Förderung für private Photovoltaik und ein Programm der Bundesregierung zur Reduzierung des Gasverbrauchs.

Die Ukraine entschlossen unterstützen.

In einem ersten Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, dem Bundestagsbeschluss vom 28. April 2022 Rechnung zu tragen und das zugesagte Material samt schwerer Waffen zur Stärkung der Selbstverteidigungskräfte der Ukraine zu liefern. Wir fordern, dass die Bundesregierung ihren eigenen Ankündigungen sowie dem Beschluss des Deutschen Bundestages folgt. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit Deutschlands in der Welt, dass Zusagen auch eingehalten werden. Daran messen wir die Bundesregierung.

In einem zweiten Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, der Ukraine und Moldau auf dem kommenden Europäischen Rat den Beitrittskandidatenstatus zu verleihen. Es ist uns ein Anliegen, dass der Deutsche Bundestag in dieser wichtigen Frage Farbe bekennt. Für alle Länder gilt uneingeschränkt die Erfüllung der „Kopenhagener Kriterien“. Darüber hinaus muss die Europäische Union in ihrer Aufnahmefähigkeit gestärkt werden. Ferner fordern wir – auch als Lehre aus den Erfahrungen mit Beitrittskandidaten des westlichen Balkans – ein neues Modell, damit die Kandidatenländer sukzessive an die europäische Gemeinschaft herangeführt werden.  Zudem wollen wir auch Georgien dabei unterstützen, die Beitrittskriterien zu erfüllen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Mit einer engagierten Politik die EU-Perspektive für die Staaten des westlichen Balkans erneuern. Die Beitrittsprozesse der sechs Westbalkanstaaten – Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien – sind aus verschiedenen Gründen zum Erliegen gekommen. Diese Situation können wir uns im Hinblick auf das russische und chinesische Interesse in der Region nicht leisten. Europa darf den Westbalkan nicht verlieren. Mit unserem Antrag fordern wir von der Bundesregierung, dass die EU-Beitrittsperspektive für alle sechs Staaten des westlichen Balkans alsbald unzweideutig, glaubhaft und mit greifbaren Fortschritten untermauert wird. Zwischenzeitlich sollen geeignete Zwischenschritte der engeren Anbindung an die EU vereinbart werden. Dafür schlagen wir das Instrument einer assoziierten Mitgliedschaft vor. Die Bundesregierung muss insgesamt einfallsreicher, konsequenter und strategischer auf dem Westbalkan vorgehen.

Wir legen einen Antrag mit Ideen vor, wie wir Ostdeutschland zu einer der innovativsten und leistungsstärksten Regionen Europas machen können. Großansiedlungen wie Tesla in Brandenburg, Intel in Sachsen-Anhalt oder Vodafone in Sachsen geben einen Vorgeschmack darauf, welch enorme Innovationsdynamik in Ostdeutschland künftig entfaltet werden kann. Dies ist zuvorderst der Verdienst der Bürgerinnen und Bürger, die seit 1990 an der Erfolgsgeschichte der ostdeutschen Länder mitgeschrieben haben. Die positive Gesamtentwicklung Ostdeutschlands seit der Wiedervereinigung gilt es nun mit ganzer Kraft fortzuschreiben. Die Bundesregierung steht jetzt in der Pflicht, in Deutschland und der Europäischen Union die großen Weichenstellungen unserer Zeit vorzunehmen und damit auch nachkommenden Generationen ein Leben in Sicherheit und Wohlstand zu ermöglichen. Deswegen war es dringend geboten, dass Bundeskanzler Scholz und die ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs am 13. Juni 2022 die sog. „Riemser Erklärung“ beschlossen haben, die wir ausdrücklich begrüßen. Die Bundesregierung steht im Wort, nun rasch Taten folgen zu lassen.

Wir machen Vorschläge, wie der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch verbessert werden kann: Mit unserem Antrag Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen zeigen wir auf, welche Rechtsänderungen die Bundesregierung nun angehen muss. Die in den letzten Monaten aufgedeckten Missbrauchsfälle von Lügde, Münster, Staufen und zuletzt Wermelskirchen sind nur die ‚Spitze des Eisbergs‘: Die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch sind laut Polizeilicher Kriminalstatistik im vergangenen Jahr um 6,3 Prozent auf über 15.500 Fälle gestiegen. Viele Opfer leiden unter den physischen und psychischen Folgen dieser Taten ein Leben lang. Dabei sind die Aussagen von Ermittlern eindeutig: Die temporäre Speicherung von IP-Adressen ist notwendig und das mit Abstand wirksamste Instrument, um die Täter zu ermitteln. Denn vielfach ist die IP-Adresse – also jene Adresse, die Nutzer im Internet, beispielsweise beim Austausch von kinderpornografischem Material, hinterlassen – der einzige Ermittlungsansatz. Ohne diesen Ermittlungsansatz müssen Verfahren eingestellt werden, die Täter können nicht ermittelt werden. Wir brauchen deshalb – zum Schutz der Kinder – klare Regeln für die Speicherung und Erhebung dieser Daten. Die Bundesregierung muss jetzt handeln.

In erster Lesung befassen wir uns mit dem Antrag Stärkung der beruflichen Bildung – Strukturierte Berufsorientierung ermöglichen und gleichwertige Qualifikationen konsequent sicherstellen. Darin betonen wir die Bedeutung der beruflichen Ausbildung als ein Standbein des starken deutschen Mittelstandes. Um dem Fachkräftemangel zukünftig zu begegnen, muss die Attraktivität der beruflichen Bildung wie auch die optimale und effektive Zusammenführung von Ausbildungsplatzbewerbern und Ausbildungsbetrieben gestärkt werden. In diese Richtungen zielt der Antrag und setzt die Maßnahmen fort, die unter der CDU/CSU-geführten Bundesregierung bereits in der 18. und 19. Legislaturperiode begonnen worden.

Mit unserem Antrag Bewusste Kaufentscheidungen fördern – Verlässliche und relevante Verbraucherinformation stärken wollen wir die Informationen für Verbraucher beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen sowie beim Nutzen von digitalen Diensten stärken und verbessern. Ohne aussagekräftige und verlässliche Informationen können Verbraucher keine bewussten und selbstbestimmten Kaufentscheidungen treffen. Besonders hervorzuheben ist der Vorschlag für mehr Transparenz bei den Kraftstoffpreisen: Die Mineralölunternehmen sollen verpflichtet werden, ihre Preisbestandteile an die Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt zu melden. So kann das Bundeskartellamt besser einschätzen, ob staatliche Entlastungen tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben werden. So stärken wir das Leitbild eines mündigen Verbrauchers.

Mit unserem Antrag Landwirtschaftliche Produktion zukunftsfähig gestalten – Innovationsrahmen für neue genomische Techniken schaffen betonen wir die Chancen Neuer Genomischer Techniken (NGT) zur Züchtung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen. Ein Beispiel ist die Genschere Crispr/CAS. Damit können Pflanzen hervorgebracht werden, die mit wenig Wasser auskommen, resistent gegen Pilzbefall sind und dem Klimastress trotzen können. Dies dient der weltweiten Ernährungssicherung. Kern des Antrags ist die Aufforderung an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Modernisierung des EU-Gentechnikrechts einzusetzen, damit Neue Genomische Techniken schneller zugelassen werden können. Zudem fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine Kennzeichnung für Produkte aus den o.g. Verfahren zu schaffen sowie Anstrengungen zu unternehmen, Wissenschaftler auf diesem Gebiet in Deutschland zu halten.

Energiewende in der Gebäudewirtschaft beschleunigen. Für die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungen von Bestandsgebäuden notwendig. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter auf 67 Millionen Tonnen CO2 reduziert werden. Mit unserem Antrag zeigen wir die zahlreichen Hürden im Steuerrecht auf, die der Erreichung dieses Ziels entgegenstehen: Für Vermieter gelten z.B. Ausgaben für energetische Modernisierungsmaßnahmen nach Erwerb einer Immobilie oft nicht als sofort abziehbarer Aufwand. Sofern Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes vorgenommen werden und die Aufwendungen hierfür (ohne Umsatzsteuer) 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, gelten diese Aufwendungen als sog. „anschaffungsnahe Herstellungskosten“. In vielen Fällen müssen die Aufwendungen im Ergebnis über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Das hemmt die energetische Sanierung im Bestand und ist für viele Eigenheimnutzer Grund, teure Sanierungen zu unterlassen. Das – sowie zahlreiche weitere Punkte – wollen wir ändern.

Mit unserem Antrag Fahrpersonalmangel in der Verkehrswirtschaft bekämpfen machen wir deutlich: Der Mangel an Berufskraftfahrern ist für die Transport- und Logistikbranche existenzbedrohend. Im Rahmen einer Umfrage des Münchner Ifo-Instituts meldeten im Juli 2021 42,6 Prozent der Betriebe im Sektor Verkehr und Lagerei Probleme bei der Suche nach qualifiziertem Personal. Das ist der vierthöchste Anteil seit Beginn der Erhebung 2009 – Tendenz steigend. Zusätzlich zeichnet sich auch ein Mangel an technischem Personal in den Nutzfahrzeugwerkstätten ab. Das Problem drängt und muss deutlich in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt werden. Denn Transport ist für Volkswirtschaft und Gesellschaft eindeutig systemrelevant. Wir nennen konkrete Stellschrauben zur Bekämpfung dieser angespannten Situation: Wir brauchen ein attraktiveres Berufsbild mit guten Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, geringere Führerscheinkosten und mehr gesellschaftliche Wertschätzung für die Berufsgruppe.

Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode. Gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen setzen wir einen Untersuchungsausschuss zur Evakuierungsmission aus Afghanistan und ihrer Vorgeschichte ein. Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild verschaffen zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr und weiterer NATO-Kräfte und Diplomaten sowie der Evakuierung von Menschen im Zusammenhang mit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Zuge des Doha-Abkommens.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In dieser Sitzungswoche befassen wir uns mit der Verlängerung zweier Mandate für Bundeswehreinsätze im Ausland: Der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) sowie der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Beide Mandate werden weitgehend unverändert verlängert. Außerdem befassen wir uns mit der Deutschen Beteiligung an der Mission EUFOR ALTHEA. Operation ALTHEA ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt. Die Bundesregierung plant nun einen personellen Wiedereinstieg in die Mission mit einer Mandatsobergrenze von 50 Personen (faktisch voraussichtlich 20 Personen). Diese sollen überwiegend im Stab in Sarajewo beratend tätig sein.

In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Parallel dazu beraten wir unseren Antrag Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten. Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a des Strafgesetzbuches (StGB)) vor. Durch eine weitere Regelung sollen strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden. Wir lehnen den Gesetzentwurf der Ampel ab und legen unsere differenzierte Position ausführlich im begleitenden Antrag dar. Die Vorschrift des § 219a StGB ist eine wichtige Schutznorm für das ungeborene Leben. Wir wollen an dem befriedenden, vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von 1993 definierten Kompromiss festhalten. Gleichzeitig legen wir mit unserem Antrag dar, wie Beratungsangebote weiter verbessert werden können, ohne das grundsätzliche Werbeverbot in Frage zu stellen.

In abschließender zweiter und dritter Beratung befassen wir uns mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung. Damit soll der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß § 233a der Abgabenordnung in Zukunft auf 0,15 Prozent pro Monat festgesetzt werden. Mit der Neuregelung wird den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, den Zinssatz für diese Zinsen ab 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten. Wir stellen unseren Antrag Zinsregeln im Steuerrecht wirklichkeitsnah anpassen daneben und fordern, § 233a der Abgabenordnung, der die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen regelt, ersatzlos zu streichen. Die Bundesregierung soll außerdem einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Zinssatz für Stundungs-, Prozess- und Aussetzungszinsen zeitnah und realitätsgerecht nach unten korrigiert wird.

Mit dem Siebenundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes befassen wir uns in abschließender zweiter und dritter Lesung. Die Bundesregierung will insbes. die Freibeträge (beim Einkommen von Eltern und Auszubildenden) um 20 Prozent und die Leistungen um fünf Prozent anheben, die Altersgrenze des Bezugsrechts auf 45 Jahre erhöhen und schließlich den Vermögensfreibetrag (für Geförderte) auf 45.000 Euro anheben. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Geförderten kontinuierlich zurückgegangen. Die Gründe dafür liegen auch in der Tatsache, dass Einkommen und Vermögen der Elterngeneration gestiegen und die Zahl der Kinder pro Familie zurückgegangen sind. Wir sind der Überzeugung: BAföG muss Sozialleistung bleiben, die von der individuellen Bedürftigkeit abhängt. In erster Lesung beraten wir außerdem das Achtundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Damit soll die Bundesregierung die Befugnis erhalten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, das BAföG vorübergehend für einen Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen ist

In erster Lesung beraten wir drei unterschiedliche Entwürfe zur Regelung der Suizidhilfe: Das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung, das Gesetz zur Regelung der Suizidhilfe, das Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben. Zu dem erstgenannten Gesetz wird von derselben Gruppe ergänzend der Antrag Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen eingebracht. Bei den drei Gesetzentwürfen handelt es sich um Vorschläge von Abgeordnetengruppen, wie das Recht der Suizidbeihilfe neu geregelt werden könnte.  Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 wurde der durch das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 eingefügte § 217 des Strafgesetzbuches für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Danach ist die „geschäftsmäßige“ Suizidhilfe, also eine auf wiederholte Hilfe zur Selbsttötung angelegte Tätigkeit von Organisationen, Vereinen und Einzelpersonen, grundsätzlich wieder straffrei und ohne Regelungen zum Schutz der Freiverantwortlichkeit möglich. Vor diesem Hintergrund wurden die oben genannten Gruppenentwürfe vorgelegt.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juni: SPD Hannover verhandelt über Parteiausschluss von Gerhard Schröder,
  • /23. Juni: Gesundheitsministerkonferenz,
  • Juni: PK BMDV Wissing und DB-Chef Lutz zur Zukunft der Bahn,
  • Juni: Finanzministerkonferenz,
  • -26. Juni: Bundesparteitag Die Linke,
  • Juni: Ferienbeginn Nordrhein-Westfalen,
  • Juni: Landesparteitag CDU Hamburg.
  1. EU/Außen:
  • Juni: zweite Runde Parlamentswahl FRA,
  • /21. Juni: Außenministerrat (UKR, Ägypten, Vorbereitung ER, Europäisches Semester, Integrität EU-Wahlen),
  • Juni: EP-Abstimmung zu wichtigen Teilen des Fit-for-55-Pakets,
  • Juni: EU-Westbalkan-Gipfel,
  • /24. Juni: ER (UKR, Wirtschaftslage, Konferenz zur Zukunft Europas, Erweiterung),
  • -28. Juni: G7-Gipfel in Elmau,
  • /30. Juni: NATO-Gipfel in Madrid.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 30. Mai 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Bundeshaushalt 2022: Die Bundesregierung setzt auf Schulden statt Prioritäten.

Der vorliegende Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 wird den Herausforderungen der Gegenwart nicht gerecht. Die Bundesregierung setzt auf Schulden, Schulden, Schulden. Für den Koalitionsfrieden wird Geld mit der Gießkanne verteilt. Die angekündigte Zeitenwende, die eine echte Prioritätensetzung erfordert hätte, fällt somit aus. Auch liefert der Bundeshaushalt keine Antworten auf die hohe Inflation, unter der viele Menschen ganz konkret leiden. Die hohe Neuverschuldung belastet über unnötig hohe Tilgungen und Zinsen zukünftige Generationen. Statt eine zielgerichtete Personalbremse durchzusetzen, wird der Staatsapparat immer weiter aufgebläht. Statt einer ehrlichen Neubewertung des Koalitionsvertrages hat sich die Regierung für ein buntes Wünsch-dir-was entschieden. All dies führt zu fehlenden Weichenstellungen durch die Ampel und im Ergebnis zu einem Haushalt der vertanen Chancen. Die Zeitenwende fällt aus.

Nach unserer Auffassung wäre eine Senkung der Neuverschuldung im Umfang von 88 Mrd. Euro möglich – trotz des von uns geforderten Entlastungspaketes mit einem Volumen von 40 Mrd. Euro. Das hierfür erforderliche Auflösen einer aus den Haushaltsüberschüssen der Jahre 2015-2019 gespeisten Rücklage (48,2 Mrd. Euro) und ein Rückabwickeln des aus unserer Sicht verfassungswidrigen 2. Nachtragshaushaltes 2021 (60 Mrd. Euro) ist geboten.

100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr: Unser 6:0 Verhandlungserfolg.

Am Wochenende wurde ein sehr wichtiger Verhandlungserfolg gezielt – und zwar für die Bundeswehr. Das geplante Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro kommt ausschließlich der Bundeswehr zugute. Nachdem das Sondervermögen in Anspruch genommen wurde, werden weiter die erforderlichen Mittel zur Erreichung der dann gültigen NATO-Fähigkeitsziele bereitgestellt. So schaffen wir die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stärkung und bessere Ausstattung der Bundeswehr. Die Realisierung des Sondervermögens wird von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses konstruktiv-kritisch begleitet. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird eine Initiative zur Beschleunigung der Beschaffung auf den Weg gebracht werden. Auch eine Tilgung innerhalb eines angemessenen Zeitraums wurde vereinbart.

Unsere sechs Kernforderungen haben wir somit alle durchgesetzt. Unsere Mannschaft ist geschlossen auf den Platz gegangen und hat einen 6:0 Verhandlungserfolg erreicht.

Ukraine: Bundeskanzler Scholz mauert weiter bei Waffenlieferungen und missachtet den ausdrücklichen Willen des Parlaments.

Am 28. April 2022 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung zur intensiven Unterstützung der Ukraine, zur Lieferung auch schwerer Waffen für die Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg aufgerufen. Der Beschluss erfolgte mit überwältigender Mehrheit, mit unseren Stimmen als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie denen der Regierungsfraktionen. Die Bundesregierung hat diesen eindeutigen Auftrag des Parlaments bisher ignoriert. Stattdessen hören wir von den Koalitionären widersprüchliche Aussagen zu vermeintlichen Absprachen innerhalb der NATO – von denen außerhalb der Bundesregierung offenbar noch niemand gehört hat.

Bei allem offenen Streit in der Koalition ist klar: Das Problem sitzt im Kanzleramt. Bundeskanzler Scholz bremst effektive Waffenlieferungen weiter aus. Er missachtet den klaren Willen des Parlaments. Das Ansehen Deutschlands bei unseren Verbündeten ist auf einem Tiefpunkt. Wir werden den politischen Druck weiter erhöhen, damit dem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 28. April 2022 endlich auch Taten der Bundesregierung folgen.

 

2. Die Woche im Parlament

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit dem o.g. Gesetz. Mit dem Entwurf der Ampel soll insbesondere der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde (brutto) angehoben werden – ab dem 1. Oktober 2022.  Unsere Einwände richten sich nicht gegen die Höhe des Mindestlohns. Ein Mindestlohn in Höhe von 12 Euro ist richtig, um Beschäftigte vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen. Der von der Bundesregierung geplante Weg, die politische Festlegung der Höhe des Mindestlohns ohne Einbindung der mit dem Mindestlohngesetz von 2014 geschaffenen Mindestlohnkommission – in der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Wissenschaft vertreten sind – ist dagegen falsch. Denn die Lohnfindung liegt in unserer sozialen Marktwirtschaft in den Händen der Sozialpartner und nicht beim Staat. Die Mindestlohnkommission ist eine gut begründete Ausnahme. Mit dem Gesetz werden die Kommission und die Sozialpartner entmachtet. Das Lohngefüge in einer Vielzahl von Tarifverträgen muss neu justiert werden. Damit schwächt die Ampelkoalition – entgegen ihrer eigenen Verabredung im Koalitionsvertrag – die Sozialpartnerschaft und die Tarifautonomie in Deutschland. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung enthalten und legen unsere Vorstellungen sowie ergänzende Vorschläge in einem ausführlichen Entschließungsantrag dar.

Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes. Der Ampel-Entwurf für den Bundeshaushalt sieht eine Neuverschuldung von knapp 140 Mrd. Euro vor – und damit mehr als nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes eigentlich zulässig. Aus diesem Grund muss der Bundestag erneut mit Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes beschließen. Aufgrund der fortbestehenden Auswirkungen Corona-Pandemie liegt nach Auffassung der Regierungskoalition eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die wiederum den Beschluss gem. Art. 115 Absatz 2 des Grundgesetzes rechtfertigt.

Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand. Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Nachholfaktor in der Rente wiedereinzuführen und Verbesserungen für Bestands-Erwerbsminderungsrentner vorzunehmen. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zu beratendem Gesetzentwurf sollen diese Maßnahmen nun umgesetzt werden. Aus Sicht unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind die Verbesserungen für Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner zu begrüßen. Diese konnten bisher nicht von den Verbesserungen profitieren konnten, die durch gesetzliche Änderungen 2014 und 2018 den neuen Erwerbsminderungsrentnern zugutekamen. Kritisch zu sehen ist jedoch, dass diese Änderungen erst zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Dieser Zeitpunkt erscheint zu spät und sollte vorgezogen werden. Mit Blick auf die Generationengerechtigkeit und die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung begrüßen wir auch die Wiedereinführung des Nachholfaktors im Grundsatz. Die Rentnerinnen und Rentner werden damit im Sinne des Grundprinzips der dynamischen Rente wieder stärker an der allgemeinen Lohnentwicklung beteiligt – auch im negativen Sinne bei einer sinkenden Lohnentwicklung. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Streichung eines Teils der Bundeszuschüsse an die Rentenkasse sehen wir kritisch. Sie beeinträchtigt die nachhaltige Finanzierung der allgemeinen Rentenversicherung. Zur Aufhebung dieser Streichung stellen wir im Plenum des Bundestages einen Änderungsantrag.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Mai: Mitteilung zur Inflationsrate (Stat. Bundesamt),
  • Mai: Wahl Boris Rhein zum hessischen Ministerpräsidenten,
  • Mai: Arbeitsmarktzahlen (Bundesagentur für Arbeit),
  • Juni: Ministerpräsidentenkonferenz.
  1. EU/Außen:
  • /31. Mai: Europäischer Rat (Themen: Ukraine, Verteidigung, Energie, Nahrungsmittelsicherheit),
  • Mai: Kongress der Europäischen Volkspartei in Rotterdam
  • /3. Juni: Verkehrs-/Telekommunikationsministerrat,
  • Juni: Handelsministerrat (Themen: Vorbereitung WTO Ministerkonferenz, USA, China),
  • Juni: 75. Jahrestag der Rede des US-Außenministers George C. Marshall zum Wiederaufbau Europas.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 17. Mai 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen.

Millionen von Menschen in Deutschland träumen von den eigenen vier Wänden. Das Eigenheim im Grünen oder die Eigentumswohnung in der Stadt sind Ausdruck von Selbstverwirklichung und gelebter Freiheit. Eigentumserwerb dient außerdem der Altersvorsorge und muss auch für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen und insbesondere Familien möglich sein. Für eine zunehmende Anzahl an Menschen ist dieser Traum jedoch in die Ferne gerückt.

Mit unserem Antrag „Den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“ fordern wir Planungs- und Investitionssicherheit für Bauherren. Was versprochen wird, muss auch eingehalten werden: Die Bürger müssen sich auf staatliche Förderzusagen verlassen können. Die Lebensplanung vieler Familien hängt daran. Mit dem plötzlichen Förderstopp und der halbherzigen Neuauflage hat die Bundesregierung das Vertrauen unzähliger Bauherren erschüttert.

Wir fordern verlässliche Rahmenbedingungen für geförderten Eigentumserwerb und klimafreundliches Bauen. Zudem steigen die Baukosten rasant. Wir lassen Familien nicht länger mit den steigenden Baukosten allein. Deshalb müssen kostentreibende Vorschriften entschlackt, Genehmigungsverfahren beschleunigt und auch konkrete Entlastungen erreicht werden. So muss die Bereitstellung des Baukindergeldes sichergestellt und den Ländern ermöglicht werden, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einzuführen.

Für einen klaren Kurs in der Finanzpolitik: Widersprüche beenden, Inflation bekämpfen, gerecht entlasten.

Die Ampel verstrickt sich in finanzpolitische Widersprüche: Bundesfinanzminister Lindner kündigt an, die Schuldenbremse ab 2023 uneingeschränkt einzuhalten – und vertritt zugleich eine bis dato nie dagewesene Neuverschuldung. Teile der Ampel fordern zusätzlich die Abschaffung oder weitere Aussetzung der Schuldenbremse. Ähnliche Widersprüche zeigen sich auch in der Steuerpolitik: Während Bundesfinanzminister Lindner Steuersenkungen fordert, lehnen seine Koalitionspartner dies ab. Bei der Bekämpfung der Inflation verstrickt sich die Bundesregierung in Einzelmaßnahmen und Ankündigungen.

Wir stehen für eine ganzheitliche Finanzpolitik: In einer Aktuellen Stunde legen wir dar, wie wir uns glaubhaft für eine Rückkehr zu finanzpolitischer Solidität einsetzen. Nicht über die finanziellen Verhältnisse zu leben: Das ist für uns ein Imperativ der Generationengerechtigkeit. Wir brauchen Klarheit bei der Frage der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Wir stehen für Entlastung, die alle Teile der Bevölkerung erreicht. Deutschland braucht eine verlässliche Politik, die erkennbar aus der Krise steuert und den Rahmen für Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze setzt. Wir stehen für eine Finanzpolitik aus einem Guss.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen – Für Wohlstand, Versorgungssicherheit und ökologischen Mehrwert. Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern in Deutschland zu lange. Wichtige Investitionen in allen Bereichen werden so verzögert. Die Bundesregierung unternimmt im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energiesicherheit derzeit erste Anstrengungen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Mit unserem Antrag legen wir konkrete Vorschläge zur Beschleunigung einer Vielzahl von Investitionen vor. Unsere Vorschläge gehen weit über die erneuerbaren Energien oder Investitionen in LNG-Infrastruktur hinaus. Sie betreffen stringentere Planungsverfahren, kürzere Gerichtsverfahren, eine effizientere Bürgerbeteiligung sowie einen modernisierten Natur- und Artenschutz für alle Investitionen. Denn diese sind zum nachhaltigen Umbau unserer Wirtschaft erforderlich. Sie werden die Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland stärken.

Masterplan Hilfe, Sicherheit und Integration für ukrainische Frauen, Kinder und Jugendliche. Die Hilfsbereitschaft der Deutschen für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge ist auch im vierten Monat des Krieges weiterhin überwältigend. Unzählige engagieren sich ehrenamtlich. Mit unserem Antrag, den wir abschließend beraten, zeigen wir auf, wie ukrainischen Kriegsflüchtlingen umfassend geholfen werden kann. Seit der ersten Beratung haben sich einigen Bereichen bereits Verbesserungen entsprechend unserer Vorschläge ergeben. Das ist positiv. Gleichwohl gibt nach wie vor keinen über den Tag hinausgehenden Plan der Bundesregierung für nachhaltige Hilfe und Integration für die Kriegsflüchtlinge. Ein gut organisierter Staat ist die Grundlage dafür, dass Hilfe, Sicherheit und Integration für ukrainische Frauen und Kinder gelingt. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die dringend notwendigen Schritte umzusetzen.

Der Ukraine jetzt und in Zukunft helfen, Nahrungsmittelversorgung in der Welt sicherstellen sowie europäische und deutsche Landwirtschaft krisenfest gestalten. Mit diesem nun in abschließender Lesung zu beratendem Antrag legen wir als Unionsfraktion ein umfassendes Konzept vor, um die Nahrungsmittelversorgung angesichts der Verwerfungen durch Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine zu sichern. Wir richten die notwendigen agrar-, handels- und entwicklungspolitischen Forderungen an die Bundesregierung. So stärken wir die Ernährungssicherheit. Insbesondere auf nationaler Ebene muss die Bundesregierung u.a. unverzüglich auf ökologischen Vorrangflächen den Anbau auch von Feldfrüchten – die nicht zur Erzeugung von Tierfutter dienen – erlauben. So wie es die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan zur Ernährungssicherung den EU-Staaten ausdrücklich eingeräumt hat.

Mit unserem Antrag Nachhaltige Mobilität – Förderung von E-Autos fortsetzen und für die Auszahlung das Datum der Fahrzeugbestellung zu Grunde legen machen wir Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung des „Umweltbonus“, also der Förderung von Elektroautos. Diese gilt für Fahrzeuge, die rein batterieelektrisch, mit Wasserstoff und als Plug-In-Hybrid betrieben werden. Die Nachfrage nach Plug-In-Hybriden ist hoch, die eine Brückentechnologie darstellen und für viele Verbraucher den Umstieg auf die Elektromobilität erleichtern. Das Wirtschaftsministerium plant, die Förderung für Plug-In-Hybride auslaufen zu lassen. Wir fordern, dass Verbraucher, die auf Elektromobilität umsteigen wollen, trotz der langen Lieferzeiten noch eine Förderung erhalten. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, für die Auszahlung des Umweltbonus grundsätzlich das Datum der Fahrzeugbestellung missbrauchssicher und bürokratiearm zu Grunde zu legen sowie Klarheit für Verbraucher, Händler und Hersteller zu schaffen.

Zudem debattieren wir die Antwort der Bundesregierung zu unserer Großen Anfrage Steuerliche Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Umgang mit den hohen Energiekosten.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In zweiter und dritter Beratung befassen wir uns mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise. Mit dem Gesetz sollen Bürger und Wirtschaft durch zusätzliche Investitionsanreize unterstützt werden. Dies betrifft u. a. eine verbesserte Verlustverrechnung, Verlängerung degressiver Abschreibungen und steuerlicher Investitionsfristen, der steuerfreier Corona-Bonus für Pflegekräfte sowie eine erneute Verlängerung der Homeoffice-Pauschale. Darüber hinaus sollen steuerbefreite Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld weiter ermöglicht und die Abgabefristen für Steuererklärungen in beratenen Fällen angepasst werden. Wir tragen den Entwurf grundsätzlich mit und stellen unseren Antrag „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ hinzu. Darin erheben wir klare Forderungen für eine weitergehende steuerliche Entlastung. Die Bemühungen der Bundesregierung um eine Stabilisierung der Wirtschaft reichen bisher nicht aus. Aufgrund der starken Inflation müssen wir Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen stärker entlasten.

Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Mit dem Gesetzentwurf der Ampel, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, sollen die Sanktionsregelungen bei Verletzungen der Mitwirkungspflicht durch SGB-II-Bezieher bis zum Jahresende 2022 außer Kraft gesetzt werden. Danach soll das von der Ampel geplante „Bürgergeld“ die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße dagegen neu regeln.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz). Wir unterstützen die zusätzliche Anerkennung für die der Beschäftigten im Pflegebereich. Allerdings ist das von der Ampel gewählte Verfahren sehr bürokratisch und langwierig, eine Auszahlung dürfte daher erst im Frühsommer erfolgen. Zudem werden bestimmte Berufsgruppen – wie etwa Medizinische Fachangestellte oder Beschäftigte im Rettungsdienst – nicht berücksichtigt. Das ist nicht nachvollziehbar. In unserem Antrag Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen machen wir deshalb Vorschläge, wie der Bonus besser und vor allem gerechter ausgestaltet werden kann.

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit dem Ersten Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen. Mit dem Gesetz soll eine effektive Durchsetzung der Russland-Sanktionen in Deutschland sichergestellt werden. Dafür soll ein spezieller Rechtsrahmen geschaffen werden. Die Vorschläge der Ampelkoalition sind für sich genommen nicht falsch, sie gehen aber nicht weit genug. Mit unserem Antrag Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen bringen wir Vorschläge ein, wie sich die Umsetzung der Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine effektiver gestalten lässt. Dazu wollen wir u.a. das Einfrieren von Vermögenswerten erleichtern, die Ermittlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gerade bei unklaren Vermögensverhältnissen verbessern – etwa durch die effektive Umsetzung eines Datenbankgrundbuchs. Abschließend schlagen wir weitere Maßnahmen vor, um Geldwäsche bei Immobilientransaktionen noch erfolgreicher zu verhindern.

Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zu beratendem Gesetzentwurf sollen die Regionalisierungsmittel – also die Zuschüsse des Bundes an die Länder für den öffentlichen Nahverkehr – im Jahr 2022 nochmals um 3,7 Milliarden Euro erhöht werden. Die Summe setzt sich zusammen aus 1,2 Milliarden Euro für den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile und 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung des „9 für 90“-Tickets. Wir stellen einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf und machen darin klare Verbesserungsvorschläge: Begleitend zur Einführung des 9-Euro-Tickets müssen Maßnahmen getroffen werden, um auch Bus-, Bahn- und Taxiunternehmen zu entlasten. Ersatzzahlungen aus dem Regionalisierungsgesetz müssen umgehend dort ankommen, wo ein finanzieller Schaden entsteht. Mehrkosten, die die prognostizierten Regionalisierungsmittel-Aufwüchse übersteigen, muss der Bund als Ideengeber und Besteller des Ticketangebots vollumfänglich erstatten.

Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, wird die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für drei Monate auf das unionsrechtliche Mindestmaß abgesenkt. Dies senkt die Abgabenlast ca. um 30 %. Die Grundidee des Entwurfs ist gut. Mit unserem Entschließungsantrag bringen wir jedoch weitere Verbesserungsvorschläge ein. Eine Absenkung für nur drei Monate ist nicht ausreichend. Erstens dürfte die Ukrainekrise länger als nur drei Monate dauern. Zweitens ist der Umstellungsaufwand für die Unternehmen groß. Drittens hören wir schon jetzt, dass die Absenkung wahrscheinlich nicht oder zu einem kleinen Teil an die Verbraucher weitergegeben wird. Ein längerer Zeitraum wäre erforderlich, damit die Kraftstofflager mit der erhöhten Steuer geleert, wiederbefüllt und anschließend die Senkung auch weitergegeben werden kann. Deshalb fordern wir eine dauerhafte Absenkung der Energiesteuer auf das unionsrechtliche Mindestmaß, zumindest jedoch für zwei Jahre.

Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases. Mit diesem Gesetz – das wir in abschließender zweiter und dritter Lesung beraten – soll den Behörden eine schnellere und effiziente Genehmigung des Baus von LNG-Infrastruktur ermöglicht werden. Dazu kann vorübergehend von bestimmten Verfahrensanforderungen, insbesondere im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, abgewichen werden. Die jeweiligen materiellen Zulassungsvoraussetzungen werden durch das Gesetz hingegen nicht verändert, so dass eine umfassende materiell-rechtliche Prüfung durch die Behörden weiter gewährleistet wird. Ziel des Gesetzes ist es, alle Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen erheblich zu beschleunigen. Wir unterstützen das Anliegen der Bundesregierung für eine Sicherung der Energieversorgung. In einem Entschließungsantrag stellen wir eigene Verbesserungsvorschläge hinzu.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick:

  1. Inland:
  • Mai: Bereinigungssitzung Bundeshaushalt 2022,
  • Mai: Regierungserklärung des Bundeskanzlers,
  1. EU/Außen:
  • /17. Mai: Außen-/Verteidigungsministerrat (Themen: Westbalkan, RUS-Angriffskrieg auf UKR, Mali, Umsetzung strategischer Kompass),
  • Mai: EU-Kommission stellt Energiepaket vor: Unabhängigkeit von RUS, Wiederaufbaupaket UKR (wird ggf. geschoben), Europäisches Semester Frühjahrspaket,
  • -20. Mai: G7-Finanzministertreffen in Bonn,
  • /19. Mai: G7-Entwicklungsministertreffen in Berlin,
  • /20. Mai: G7-Gesundheitsministertreffen in Berlin,
  • Mai: Entwicklungsministerrat (Themen: Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, insb. Nahrungsmittelsicherheit),
  • -26. Mai: Weltwirtschaftsforum in Davos.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 10. Mai 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Wir brauchen einen Schutzschirm gegen die Inflation.

Inflation, Energiepreise und Nahrungsmittelknappheit machen das Leben in unserem Land immer teurer. Jetzt ist entschlossenes Handeln der Bundesregierung gefragt. Aber die Ampel verstrickt sich bei der Inflationsbekämpfung in Ankündigungen und Einzelmaßnahmen. Stattdessen bedarf es jetzt eines entschiedenen Handelns: Einer gezielten Entlastung der Breite der Gesellschaft.

Das bisherige Paket der Bundesregierung ist unausgegoren. Einzelne Maßnahmen – wie etwa das Energiegeld oder das 9-Euro-Ticket – gehen mit unsinnigem bürokratischem Aufwand einher. Einige Gruppen – z.B. Rentner und Studenten – werden gar nicht erreicht. Mit unserem Antrag „Preissteigerung bekämpfen – Schutzschirm gegen die Inflation“ fordern wir deshalb weitere Schritte: Einen raschen und vollständigen Ausgleich der kalten Progression. Kurzfristige Auszahlung der Energiepauschale, bei gleichzeitiger Ausweitung auf Rentner, Studenten, Bezieher von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel das Elterngeld für junge Familien. Darüber hinaus braucht es weitere Entlastungen: Für die Jahre 2022 und 2023 müssen wir die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer senken – insbesondere für Kraftstoffe. Die Pendler brauchen eine echte und dauerhafte Entlastung. Für mehr Wettbewerbsfähigkeit und stabile Preise brauchen wir strukturelle Maßnahmen – Beschleunigung von Planungs- sowie Genehmigungsverfahren und konsequenter Abbau von Bürokratie und Investitionshemmnissen. All dies ergibt einen wirkungsvollen Inflationsschutzschirm.

Hunger vermeiden – Bundesregierung muss endlich Ackerflächen freigeben.

Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine droht weltweite Nahrungsmittelknappheit. Auch bei uns steigen bereits die Lebensmittelpreise. Deutschland muss in dieser Ausnahmesituation jeden möglichen Beitrag leisten, um Hunger in der Welt zu vermeiden und die Lebensmittelproduktion zu steigern. Für uns ist klar: Deutschland und Europa haben eine Verantwortung, die über die eigene Bevölkerung und deren Belastungen als Verbraucher hinausreicht. Die Europäische Kommission hat das Problem erkannt. Mit dem Ernährungsnotfallplan hat sie den Mitgliedstaaten eingeräumt, Brachflächen für den Anbau – etwa von Brotweizen – freizugeben. Die Agrarminister der Länder waren ebenfalls dafür. Aber während andere europäische Staaten sofort den Anbau ermöglichten, ließ Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir die Chance durch schlichten Fristablauf verstreichen. Dadurch können in Deutschland rund 800.000 Tonnen Weizen im Jahr nicht geerntet werden. Das hätte für die Ernährung von mindestens drei Millionen Menschen ausgereicht. Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Wir werden den dringenden Handlungsbedarf deshalb in dieser Woche in einer Aktuellen Stunde „Hunger vermeiden – Mehr Lebensmittel produzieren statt Ackerflächen stilllegen“ im Plenum zur Sprache bringen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Saatgutvielfalt als Grundlage einer ausreichenden Welternährung sichern. Mit weiterem Wachstum der Weltbevölkerung und unter den Bedingungen des Klimawandels gewinnt die Frage an Bedeutung, wie auch in Zukunft in ausreichendem Maße gesunde Nahrungsmittel nachhaltig produziert werden können. Bereits heute haben weltweit etwa drei Milliarden Menschen keinen Zugang zu gesunder Ernährung. Eine entscheidende Rolle bei der Bewahrung der biologischen Vielfalt des Saatguts und der unterschiedlichen Nutzpflanzen spielt der „Globale Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt“ (Global Crop Diversity Trust – GCDT). Der 2004 gegründete GCDT ist heute in Bonn ansässig und als Stiftung internationalen Rechts organisiert. Mit unserem Antrag verfolgen wir das Ziel, den GCDT zu stärken und eine bessere Unterstützung dieses wichtigen Projekts durch die Bundesregierung sicherzustellen.

Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften. Mit unserem in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, die strafrechtliche Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wieder stärker auf die verurteilten Personen zu konzentrieren und neu auszurichten. Damit soll der seit vielen Jahren zu beobachtende Anstieg der Zahl untergebrachter Personen gebremst, zumindest abgemildert werden. Dazu wollen wir u.a. die Anordnungsvoraussetzungen maßvoll beschränken sowie die Beseitigung sachwidriger Anreize für Täter anstreben. Mit dem Entwurf greifen wir die Anregungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf.

Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien sind durchaus unterstützenswerte Ansätze für eine inklusive Arbeitsmarktpolitik enthalten. Aber zu vieles bleibt an der Oberfläche oder wird zu wenig ambitioniert angegangen. Mit unserem Antrag, den wir abschließend beraten, ergreifen wir jetzt die Initiative und fordern passgenaue Angebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Arbeitgeber. Wir setzen Impulse für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Dazu gehört neben der Stärkung der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt auch Verbesserungen für Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen.

Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen. Mit unserem Antrag bringen wir Vorschläge ein, wie sich die Umsetzung der Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine effektiver gestalten lässt. Dazu wollen wir u.a. das Einfrieren von Vermögenswerten erleichtern, die Ermittlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gerade bei unklaren Vermögensverhältnissen verbessern – etwa durch die effektive Umsetzung eines Datenbankgrundbuchs. Abschließend schlagen wir weitere Maßnahmen vor, um Geldwäsche bei Immobilientransaktionen noch erfolgreicher zu verhindern.

Für eine wehrhafte Demokratie – Gegenüber jeglicher Art von Extremismus. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung zu einem effektiven Vorgehen gegen jede Art von Extremismus auf. Denn die wehrhafte Demokratie in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Extremistische Gruppen greifen die Werte und Institutionen unseres Rechtsstaates an und destabilisieren den innergesellschaftlichen Frieden. Gegen Extremismus in allen seinen Formen vorzugehen heißt, gemeinsam für unsere Demokratie einzustehen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen: Eine erfolgreiche Bekämpfung von Gefahren für die Demokratie setzt politische Bildung und Prävention, aber auch effektive Befugnisse der Sicherheitsbehörden voraus. Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden wiederum sind dem technischen Fortschritt anzupassen. Außerdem muss die Bundesregierung Aktionspläne auch für die Bekämpfung des Islamismus und des Linksextremismus vorlegen – und nicht lediglich zum Rechtsextremismus.

Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie und der ermäßigten Biersteuersätze. Für Gastronomie gilt seit dem 1. Juli 2020 bis gegenwärtig Ende 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Anfang 2021 wurde auch die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis Ende 2022 befristet gesenkt. Damit haben wir in der letzten Legislaturperiode einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet. Nun drohen beide Ermäßigungen Ende des Jahres auszulaufen. Dies bedroht die Erholung der Gastronomie in unseren Innenstädten und den Fortbestand vieler kleiner Brauereien in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, beide Steuersenkungen dauerhaft fortgelten zu lassen.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Wir befassen uns in erster Beratung mit zwei Mandaten für Bundeswehreinsätze: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) sowie mit der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Fähigkeitsaufbau der Europäischen Union im Sahel mit Schwerpunkt Niger (EUTM Mali). Beide Mandate waren bis auf die letzte Minute unter den Koalitionsfraktionen umstritten und werden deshalb mit äußerstem Zeitdruck eingebracht. Nun schlägt die Bundesregierung vor, die Mission EUTM in Mali zu beenden und reduziert in Niger fortzusetzen. Die Mandatsobergrenze für MINUSMA soll auf 1.400 Soldaten aufgestockt werden. Wir werden die Entwürfe genau prüfen und uns dazu positionieren.

In erster Lesung beraten wir das „Osterpaket“ der Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Energien: Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung.  Mit diesem Gesetzespaket will die Ampel die Grundlagen für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien bereiten. Bereits im Jahr 2030 sollen mindesten 80 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Im Jahr 2035 soll die Stromversorgung nach dem Gesetzentwurf fast vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Angesichts der erhöhten Ausbauziele wird neben dem EEG auch das Windenergie-auf-See-Gesetz überarbeitet. In das Energiewirtschaftsgesetz soll das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 aufgenommen und in dort geregelten Prozessen stärker verankert werden. Wir unterstützen das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 und werden die Umsetzung dieses Gesetzespakets in diesem Sinne kritisch begleiten. Nach erster Bewertung weist der Entwurf aber noch deutliche Schwächen auf. Dies betrifft z.B. die einseitige Fokussierung nur auf Wind und Sonne, fehlender Netzausbau, fehlender Bürokratieabbau, hohe Kosten für Ausschreibungen, sowie Mängel bei der Beteiligung der Kommunen.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Mit diesem Gesetzentwurf soll ein monatlicher Sofortzuschlag ab Juli 2022 in Höhe von 20 EUR/Monat für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eingeführt werden, wenn diese bestimmte Transferleistungen beziehen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 200 Euro je Person erhalten. Unsere Haltung zu diesem Vorschlag ist differenziert: Angesichts der noch nicht abgeklungenen Corona-Pandemie und nun des Ukraine-Krieges und steigender Energiepreise ist im Grundsatz gegen Instrumente wie Sofortzuschlägen und Einmalzahlungen nichts einzuwenden. Dieses Instrument ist gegenüber einer generellen Erhöhung von Transferleistungen flexibler. Insgesamt drängt sich aber der Eindruck auf, dass die Ampel eine „Politik mit der Gießkanne“ betreiben und grundsätzlich vom System der Ermittlung der Regelbedarfe abweichen will. Mit einem Änderungsantrag will die Ampelkoalition zudem die in der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarte Überführung der Ukraine-Flüchtlinge in das SGB-II-System umsetzen. Wir stellen einen eigenen Entschließungsantrag daneben und bringen Verbesserungsvorschläge ein.

Steuerentlastungsgesetz 2022. Mit dem in erster Lesung zu beratendem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen u.a. Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Grundfreibeträge und die Entfernungspauschale angehoben werden. Außerdem werden Regelungen zur Auszahlung der Energiepreispauschale sowie des Kinderbonus getroffen. Der Entwurf hat leider noch zahlreiche Schwächen, die wir mit unserem Entschließungsantrag angehen: Gerade einkommensschwache Haushalte wie z.B. Studenten und Rentner sollen auch die Energiepreispauschale erhalten. Darüber hinaus machen wir Vorschläge, wie sich der Verwaltungsaufwand reduzieren ließe.

In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Parallel dazu beraten wir unseren Antrag Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten. Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a des Strafgesetzbuches (StGB)) vor. Durch eine weitere Regelung sollen strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden. Wir lehnen den Gesetzentwurf der Ampel ab und legen unsere differenzierte Position ausführlich im begleitenden Antrag dar. Die Vorschrift des § 219a StGB ist eine wichtige Schutznorm für das ungeborene Leben. Wir wollen an dem befriedenden, vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von 1993 definierten Kompromiss festhalten. Gleichzeitig legen wir mit unserem Antrag dar, wie Beratungsangebote weiter verbessert werden können, ohne das grundsätzliche Werbeverbot in Frage zu stellen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • -12. Mai: DGB-Bundeskongress
  • Mai: Statistisches Bundesamt informiert über Inflationsrate April
  • Mai: Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder
  • Mai: TV-Duell der Landtagswahl-Spitzenkandidaten von CDU und SPD, Hendrik Wüst und Thomas Kutschaty
  • Mai: Landtagswahl in NRW
  1. EU/Außen:
  • /10. Mai: Geberkonferenz Syrien in Brüssel
  • /11. Mai: G7-Digitalministertreffen in Düsseldorf,
  • Mai: EU-Kommission stellt Finanzpaket und Paket zu Kinderrechten vor
  • Mai: EU-Japan Gipfel in Tokio
  • -14. Mai: G7-Außenministertreffen in Weissenhäuser Strand
  • /14. Mai: G7-Agrarministertreffen in Stuttgart (mit ukrainischem Agrarminister)

Unterkategorien

Kalender – Kommende Termine

21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

Folgen Sie mir auf X (Twitter)!

© Copyright by Dr. Michael Meister 2021

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.