1. Kernbotschaften der Woche
Aktuelle Stunde: „Haltung der Bundesregierung zur Unterstützung des Selbstverteidigungsrechts Israels“.
Während die Bundesregierung 2023 noch Rüstungsgüter im Wert von 326,5 Millionen Euro nach Israel exportiert hat, waren es trotz der existenzbedrohenden Lage für die einzige Demokratie in der Region in diesem Jahr bis Mitte August nur Güter im Wert von 14,4 Millionen Euro. Selbst für dringend benötigte Ersatzteile wurden Exportgenehmigungen seit März nicht erteilt. Dabei ging die Verweigerung offensichtlich hauptsächlich vom Auswärtigen Amt sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aus. Dies kommt einem stillen Waffenembargo gleich. Aufgrund unserer Kenntnis sehr konkreter Fälle hatten wir in der „Vereinbarten Debatte“ zum Jahrestag des schrecklichen Überfalls der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 deutliche Kritik an dieser Haltung der Bundesregierung geübt. Kurz darauf erteilte die Bundesregierung erste Genehmigungen für bislang blockierte Lieferungen von Verteidigungsgütern an Israel.
Die Vorwürfe gegen die Bundesregierung und besonders gegen die Bundesminister Baerbock und Habeck wiegen schwer. Wir fordern daher vollständige Transparenz und lückenlose Aufklärung zu den Beweggründen der Entscheidungsfindung der Bundesregierung und zur Grundhaltung der Bundesregierung zur Unterstützung von Israel. Unsere historische Verantwortung und Solidarität dürfen sich nicht nur in Worten, sondern müssen sich in konkretem Handeln widerspiegeln. Israel muss die Unterstützung erhalten, die es in Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts benötigt. Die Verweigerung von Rüstungsexporten durch die Bundesregierung über mehr als ein halbes Jahr hat das Vertrauen Israels in die Bundesrepublik Deutschland nachhaltig beschädigt. Auch muss der Bundeskanzler die Frage beantworten, warum er in dieser die Grundfesten bundesdeutschen Handelns berührenden Frage nicht von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht hat.
Das sogenannte „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung.
Nach dem islamistischen Anschlag in Solingen am 23. August 2024 hatte sich die Bundesregierung auf ein sogenanntes „Sicherheitspaket“ verständigt. Mehr als einen Monat nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag und nach wochenlangem Streit haben sich die Ampel-Parteien auf eine Abschwächung der geplanten Maßnahmen verständigt. Dies betrifft insbesondere:
(1) Zusätzliche Datenschutz-Hürden für den biometrischen Datenabgleich. Nun gilt insbesondere: Der Abgleich darf nicht mehr bei schweren Straftaten vorgenommen werden, sondern erst bei besonders schweren Straftaten. Er gilt also für weniger Fälle und weniger Täter. Auch die Anwendung des Datenabgleichs zur Identifizierung von Asylsuchenden wird weiter erschwert.
(2) Der ohnehin schon beschränkte Leistungsausschluss für Dublin-Fälle wird weiter abgeschwächt. Viele Ausreisepflichtige werden weiterhin in Deutschland Sozialleistungen erhalten.
(3) Bei der Aberkennung des Schutzstatus bei Heimreisen von Asylsuchenden ins Herkunftsland bleiben ausdrücklich Ausnahmen möglich.
Das vermeintliche „Sicherheitspaket“ war schon in der Fassung der Regierung unzureichend. Die von den Koalitionsfraktionen zuletzt vereinbarten Änderungen schwächen das Paket weiter und machen es weitgehend wirkungslos. Misstrauen gegen unsere Sicherheitsbehörden, Datenschutz-Bedenken und eine grundsätzlich verfehlte Migrationspolitik haben sich in der Ampel-Regierung erneut durchgesetzt. In der nun weitgehend entkernten Fassung bezeichnet es der Deutsche Richterbund zutreffend nur noch als „Mini-Päckchen“.
Unsere Kritik an diesem „Mini-Päckchen“ bringen wir in zwei Entschließungsanträgen vor: Mit unserem Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen“ fordern wir die schnelle Umsetzung eines echten und umfassenden Sicherheitspakets, das effektive Maßnahmen wie die Speicherung von IP-Adressen und den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet. Zudem wollen wir das Problem der massenhaften illegalen Zuwanderung und die daraus entstehenden Folgeprobleme endlich wirksam angehen und erneuern in diesem Antrag unsere Forderung nach umfassenden Zurückweisungen auch von Asylsuchenden an den Grenzen zu unseren europäischen Nachbarstaaten.
Die im Paket enthaltenen Maßnahmen im Waffenrecht lehnen wir ab. Unsere Kritik legen wir in einem weiteren Entschließungsantrag dar. Abgesehen von einigen wenigen sinnvollen Änderungen – insbesondere erweiterte Kontrollbefugnisse der Bundespolizei – drängt sich der Eindruck auf: SPD und Grüne wollen den Anschlag von Solingen nutzen, um lang geplante Änderungen im Waffenrecht gegen die FDP durchzusetzen. Allerdings hätten die geplanten Änderungen die Terroranschläge von Mannheim und Solingen nicht verhindert. Diese ineffektiven, bürokratischen und im Ergebnis unwirksamen Verschärfungen lehnen wir deshalb ab.
Es ist im Übrigen skandalös, dass die Ampel-Fraktionen unsere sicherheits- und migrationspolitischen Anträge nicht zur Abstimmung zulassen wollen. Das ist ein einmaliger Vorgang, der die Grundfesten parlamentarischer Gepflogenheiten berührt. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel zur Anwendung bringen, um unsere Minderheitenrechte im Deutschen Bundestag gegen diese willkürlichen Entscheidungen der Ampel-Mehrheit zu verteidigen.
2. Die Woche im Parlament
2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland – Für angemessene Standortkosten, effiziente Abfertigung und sichere Arbeitsplätze. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten – bringen wir fünf Kernforderungen zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland vor. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Reduzierung der Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland einzusetzen sowie die Effizienz der Luftsicherheitskontrollen unter Beibehaltung der größtmöglichen Sicherheit zu steigern, um Abläufe zu optimieren und die Wartezeit für Fluggäste zu verkürzen. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bundesregierung die Revision der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 auf europäischer Ebene konstruktiv und im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs begleitet und dem Arbeits- und Fachkräftemangel in der Luftfahrtbranche entgegentritt. Flughäfen als Rückgrat der deutschen Luftverkehrsinfrastruktur müssen im weltweiten Wettbewerb unterstützt werden. Nur so können Beschäftigung und Wertschöpfung gesichert werden. Und nur so kann der Luftverkehr zügig in Einklang mit den Klimaschutzzielen gebracht werden.
In dieser Woche befassen wir uns abschließend in zweiter und dritter Lesung mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz). Bundesminister Robert Habeck hat sich bereits vor geraumer Zeit dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Mit unserem Gesetzesentwurf haben wir ihm Gelegenheit gegeben, seinen eigenen Vorschlag zügig umzusetzen. Passiert ist von Seiten des Ministers Habeck und der Bundesregierung gleichwohl – nichts. Zum Hintergrund: Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen). Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Die Aussetzung des Lieferkettengesetzes wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.
Darüber hinaus befassen wir uns abschließend mit drei wichtigen Anträgen zur Wirtschaftswende: Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft, Wirtschaftspolitische Orientierungslosigkeit der Bundesregierung beenden – Für eine echte ‚Wirtschaftswende‘, sowie Pakt für Wachstum und Wohlstand. Während die Weltwirtschaft und andere Industrieländer wachsen, trüben sich die wirtschaftlichen Aussichten für Deutschland weiter ein. Wir befinden uns im zweiten Jahr der Rezession. Bereits seit geraumer Zeit fordern wir Maßnahmen zugunsten einer echten „Wirtschaftswende“ und haben dazu umfangreiche Vorschläge gemacht. Zu nennen ist hier insbesondere der 12-Punkte-Reformplan für eine starke Wirtschaft. Wir nehmen die FDP-Minister in der Bundesregierung beim Wort und verleihen unseren Forderungen Nachdruck: Der Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland muss endlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden. Dazu braucht es kein Showfeuerwerk von Ankündigungen, sondern zeitnah echte Entlastungen für die Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger.
In dieser Woche befassen wir uns abschließend mit unserem Antrag Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern. Wir wollen mit verbesserten Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige dafür sorgen, dass Mutterschaft und Unternehmertum besser unter einen Hut zu bekommen sind. Momentan können Schwanger- und Mutterschaft zur existenziellen Bedrohung für Selbstständige werden – gerade in der Gründungsphase. Dies stellt nicht nur ein persönliches bzw. betriebliches Problem dar – auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht viel Potenzial verloren. Deutschland braucht Gründungen und Selbstständigkeit von Frauen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere Anpassungen in Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Außerdem fordern wir Möglichkeiten einer Erweiterung der Krankentagegeldversicherung in der PKV einschließlich einer verpflichtenden Aufklärung für Gründerinnen und Selbständige. Wir wollen außerdem die Lebensrealität von Selbstständigen beim Elterngeld besser in den Blick nehmen, indem bei Zahlungseingängen während des Elterngeldbezuges auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen abgestellt wird.
Mit unserem Antrag Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein – den wir in dieser Woche abschließend beraten – setzen wir uns für eine Reform der Fahrschulausbildung und Prüfungsverfahren ein. Wir wollen, dass Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum erschwinglich bleibt. Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Wartezeiten für Prüfungen haben sich verlängert. Das erschwert den Zugang zur Mobilität. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausbildung von Fahrlehrern zu Fahrprüfern zu erleichtern, mehr Prüftermine zu ermöglichen und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu flexibilisieren. Zudem soll das Antragsverfahren für Führerscheine digitalisiert und die Integration von Fahrsimulatoren in die Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist es, die Kosten zu senken, die Bürokratie zu reduzieren und die Ausbildungsqualität zu sichern. So fördern wir die individuelle Mobilität und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit.
Flächendeckende Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland verbessern. Eine gute Hospiz- und Palliativversorgung ist Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jede und jeder soll die Gewissheit haben, auf dem eigenen letzten Lebensweg nach den eigenen Wünschen begleitet zu sein und sich gut und individuell betreut und versorgt wissen, um Schmerzen zu lindern, Ängste zu nehmen und um letztendlich würdevoll sterben zu können. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – nehmen wir eine Bestandsaufnahme der bisher erreichten Maßnahmen vor. Darüber hinaus identifizieren wir Weiterentwicklungsperspektiven für die Palliativversorgung und Hospizarbeit und schlagen Maßnahmen vor, um die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland weiter zu stärken und auszubauen.
Mit unserem Antrag Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Ticketbörsen – Verbesserung des Verbraucherschutzes und Schaffung fairer Marktbedingungen setzen wir uns dafür ein, den Missbrauch von Online-Ticketbörsen einzudämmen und Verbraucher zu schützen. Diese Plattformen ermöglichen es, Tickets zu Höchstpreisen weiterzuverkaufen. Dies führt jedoch zu erheblichen Problemen für Verbraucher und Veranstalter. Besonders problematisch ist der Einsatz von „Bots“ und „Fake Accounts“, die den Ticketkauf für Privatpersonen erschweren. Mit unserem Antrag fordern wir Maßnahmen gegen überhöhte Zweitmarktpreise und intransparente Verkaufspraktiken, um faire Bedingungen zu schaffen. Wir fordern eine Anpassung der Rechtslage, um den Verbraucherschutz in Deutschland auf europäisches Niveau anzuheben und die Rechte von Verbrauchern und Veranstaltern gleichermaßen zu stärken. Deutschland muss die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um eine faire und transparente Marktumgebung zu schaffen, in der die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Interessen der Veranstalter gewahrt werden.
Reintegration in das Erwerbsleben verbessern – Durch Lotsen positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen nutzen. Körperliche Gesundheit und Erhalt der Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzung für ein langes Erwerbsleben. Ziel einer guten Sozialpolitik muss sein, Menschen ein langes Erwerbsleben unter guten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Prävention und Rehabilitation sind aus diesem Grund zu stärken. Besonders verbesserungsbedürftig ist aus unserer Sicht die Situation erkrankter Erwerbstätiger mit hohen Behandlungsbedarfen. In vielen Fällen wäre eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben möglich, wenn alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur zielgenauen Verbesserung der gesundheitlichen Lage genutzt würden. Es fehlt in der Regel an einer Stelle, von der die Behandlungsmaßnahmen und Prozesse gezielt koordiniert und gebündelt werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir: Schwer Erkrankte mit besonders komplexen Versorgungssituationen und ihre Angehörigen sollen durch ein individuelles Fallmanagement in Form eines Lotsen mit Information, Beratung und Anleitung individuell unterstützt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der Rehabilitationsprozess ohne Verzögerung eingeleitet und fortlaufend zielgenau begleitet wird. Der Lotse übernimmt dabei die Koordination zwischen allen Beteiligten und ist Ansprechpartner für organisatorische und inhaltliche Fragen. Die Etablierung des Lotsen kann eine wichtige Lücke schließen, da oftmals mangels Kenntnis nicht alle vorhandenen Reha-Möglichkeiten ausgenutzt werden.
Mit unserem Antrag India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen – den wir in dieser Woche abschließend beraten – wollen wir die wirtschaftliche und diplomatische Verbindung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa stärken. Wir fordern: Die Bundesregierung soll sich aktiv an der genauen Ausgestaltung und Umsetzung des IMEC beteiligen. Ziel ist es, durch direkte Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfungen neue Arbeitsplätze zu schaffen, Kosten zu senken und den Handel zu beschleunigen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien, z.B. durch eine geplante Wasserstoffpipeline zwischen Israel und Europa, besteht großes Potenzial. Wir betonen die Bedeutung des Projekts als strategische Alternative zur chinesischen Belt and Road Initiative.
Gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Wechseljahre der Frau – Für eine nationale Menopausen-Strategie nach internationalem Vorbild. Die Wechseljahre sind ein bedeutsamer Lebensabschnitt einer jeden Frau, der mit physischen, psychischen und sozialen Veränderungen einhergeht. In Deutschland gibt es insgesamt einen eklatanten Nachholbedarf für das wichtige Thema in seiner gesamtgesellschaftlichen Brisanz. Wir brauchen eine nationale Menopausen-Strategie, die internationale Erfahrungen und Beispiele guter Praxis aufgreift und daraus Leitlinien für eine neue Politik für die Frauengesundheit entwickelt. Dies sollte Teil einer geschlechtsspezifischen Gesundheitsstrategie sein, in der die jeweils besonderen Belange adressiert werden. In unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmal im Plenum beraten – nehmen wir uns dieses Themas an und schlagen Maßnahmen vor, um Nachholbedarf aufzuholen und das Thema ins gesamtgesellschaftliche Bewusstsein zu bringen.
2.2 Sonstige Tagungsordnungspunkte
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um ein Mandat für die Fortsetzung des Auslandseinsatzes in Irak. Den entsprechenden Antrag beraten wir in dieser Woche abschließend. Das Mandat bleibt im Kern unverändert, soll aber eine Laufzeit von 15 Monaten bis zum 31. Januar 2026 haben. Damit wird der Bundestagswahl im kommenden Jahr Rechnung getragen. Die Mandatsobergrenze verbleibt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz zielt darauf ab, die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nachhaltig zu befähigen, die Sicherheit und Stabilität in Irak eigenständig zu gewährleisten und ein Wiedererstarken der Terrororganisation des sog. Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die internationale Gemeinschaft ist diesem Ziel in den letzten Jahren deutlich nähergekommen, hat es aber noch nicht erreicht. Eine Fortsetzung des Engagements ist notwendig, um das bisher Erreichte zu konsolidieren und tragfähig auszubauen bzw. weiterzuentwickeln. Allerdings fehlt der Bundesregierung weiter ein Konzept für den Irak, für die Kurdenfrage im Irak sowie für den Umgang mit dem Iran im Irak.
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – den wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten – zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft und ihre Finanzierung zu modernisieren. Durch die Einführung einer Vorhaltevergütung soll das Vorhalten von Krankenhausstrukturen unabhängig von der erbrachten Leistung finanziert werden. So will die Bundesregierung dem im aktuellen Fallpauschalensystem bestehenden ökonomischen Anreiz vorbeugen, Fallzahlen künstlich zu erhöhen, um die Einnahmen zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Steigerung der Behandlungsqualität und zur Konzentration spezialisierter Leistungen auf wenige Kliniken gefördert werden, um Qualität zu erhöhen. Die Reform sieht auch eine engere Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen vor. So hofft die Bundesregierung, Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Zudem wird die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse vorangetrieben – in der Hoffnung, so die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und bürokratischen Aufwand zu senken. Unsere Kritik an dem Reformgesetz von Bundesminister Lauterbach bringen wir in unserem Antrag Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern und in unserem Entschließungsantrag vor. Die Krankenhausreform von Minister Lauterbach ist unausgereift und greift weit in Länderkompetenzen ein. Ohne eine geeignete Übergangsfinanzierung wird sie zu einem kalten Strukturwandel und damit zu einem Krankenhaussterben führen. Wir halten sowohl Öffnungsklauseln als auch eine Übergangsfinanzierung für erforderlich, um den regional unterschiedlichen Bedingungen in der Krankenhauslandschaft gerecht zu werden. Außerdem fordern wir eine umfassende Bedarfs- sowie Auswirkungsanalyse und eine echte Einbindung von Kliniken, Ländern und weiteren Akteuren, um die Reform fundiert zu gestalten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt sich stattdessen über die Planungshoheit der Länder hinweg. Das schürt unnötige Konflikte mit den Ländern. Darüber hinaus befürchten wir infolge der vorgesehenen hälftigen Finanzierung des Transformationsfonds durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen steigende Kassenbeiträge. Eine nachhaltige Reform kann nur durch gemeinsames und überlegtes Handeln gelingen.
Mit ihrem Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften will die Bundesregierung das Wehrdisziplinarrecht modernisieren und Wehrdisziplinarverfahren beschleunigen. Das Wehrdisziplinarrecht regelt die Würdigung besonderer Leistungen und die Ahndung von Dienstvergehen von Soldaten der Bundeswehr. Mit dem Gesetzentwurf soll Disziplinarvorgesetzten die Anwendung des Disziplinarrechts erleichtert werden, indem der Maßnahmenkatalog erweitert wird. So können einfache Disziplinarmaßnahmen auch in strengerer Form verhängt und öffentlich vor der Truppe bekannt gemacht werden. Zudem sollen Disziplinarmaßnahmen durch einen Disziplinargerichtsbescheid entschieden werden können. Durch eine einwöchige Frist für Berufungen wird das Verfahren gestrafft, und abgekürzte Urteile bei ausbleibender Berufung werden möglich. Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen werden gestärkt. Der Gesetzentwurf der Regierung stellt die erste grundlegende Reform der Wehrdisziplinarordnung (WDO) seit über 20 Jahren dar und folgt überwiegend den Beschlüssen der WDO-Expertengruppe, die im September 2021 ihren Abschlussbericht veröffentlichte. Die relevanten Verbände halten den Gesetzentwurf überwiegend für gelungen. Auch wir teilen die Ansicht, dass die Änderungen zur Entlastung der Wehrdisziplinaranwaltschaften sowie der Truppendienstgerichte beitragen wird.
Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts – das wir in dieser Woche in abschließender zweiter und dritter Lesung beraten – will die Bundesregierung bestimmte Anpassungen bei der sozialen Versorgung von Soldaten vornehmen. Mit dem Entwurf sollen Dienstzeitregelungen und Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verbessert werden. Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Reservisten werden erhöht, eine finanzielle Benachteiligung von Reservisten im Vergleich zu aktiven Soldaten wird korrigiert. Der Erfüllungsaufwand soll durch die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren gesenkt werden. Dadurch können Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Aus unserer Sicht ist bedauerlich, dass Forderungen im Hinblick auf eine umfassende Anerkennung der Versorgungsansprüche für Auslandsverwendungen und die angekündigten Verbesserungen in der Versorgung von Veteranen bisher nicht im Gesetz berücksichtigt werden konnten. Wir werden diese weiter mit Nachdruck verfolgen.
3. Wichtige Termine und Ausblick
1. Inland:
- Oktober: Eröffnung 8. Energieforschungsprogramm mit BM Habeck,
- Oktober: Vorstellung 19. Shell-Jugendstudie mit BM Paus,
- Oktober: BK Scholz nimmt an der Jahreskonferenz der Initiative „Chef:innensache“ teil,
- Oktober: Festveranstaltung der acatech mit Rede von BM Lindner,
- Oktober: BDI-Klimakongress mit BM Habeck, BM Geywitz,
- Oktober: Übergabe der ersten Klimaschutzverträge durch BM Habeck,
- Oktober: Festival für Finanzbildung mit BM Lindner, BM Stark-Watzinger,
- -17. Oktober: BP Steinmeier führt die Amtsgeschäfte im Rahmen der „Ortszeit Deutschland“ aus Nordhorn,
- Oktober: BK Scholz spricht bei der Festveranstaltung zum 150-jährigen Bestehen der Brenntag SE in Essen,
- -20. Oktober: Frankfurter Buchmesse, Gastland Italien,
- Oktober: Konstituierende Sitzung des neuen Landtags Brandenburg,
- Oktober: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
- Oktober: Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Inflation im September,
- -20. Oktober: Bundesparteitag der Linken,
- -20. Oktober: Bundeskongress der Grünen-Jugend,
- -20. Oktober: Bundeskongress der Jungen Liberalen,
- Oktober: Festakt zu 75 Jahre Bundespressekonferenz mit BPräs Steinmeier.
2. Außen/EU:
- Oktober: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung ER, Bekämpfung von Antisemitismus, Beziehungen zur Schweiz, Europäisches Semester),
- Oktober: Energieministerrat (Wettbewerbsfähigkeit, Großhandelspreise für Strom Vorbereitungen für den Winter, Ukraine, Stand der Energieunion),
- Oktober: Gipfeltreffen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat (verstärkte Kooperation, Naher Osten und Russland; es ist die erste Zusammenkunft dieser Art),
- Oktober: NATO-Verteidigungsministertreffen (Themen u.a. Ukraine und Stärkung von Abschreckung und Verteidigung),
- /18. Oktober: Europäischer Rat (illegale Migration, Naher Osten, Ukraine, Wettbewerbsfähigkeit) und Eurogipfel,
- /18. Oktober: Nato-Verteidigungsministertreffen,
- /18. Oktober: Informeller Handelsministerrat (China, ASEAN),
- Oktober: BK Scholz reist in die Türkei und trifft Staatspräsident Erdogan,
- Oktober: Präsidentenwahl und EU-Referendum in Republik Moldau.