Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 25. Juni 2024
Friedrich Merz MdB, Vorsitzender
Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 25. Juni 2024
1.Kernbotschaften der Woche
Aussprache zur Regierungserklärung anlässlich des NATO-Gipfels und Europäischen Rates.
Beim NATO-Jubiläumsgipfel vom 9. bis 11. Juli in Washington werden die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und des Abschreckungspotentials sowie die Steigerung der Verteidigungsausgaben im Fokus stehen. Deutschland wird unter Hinzuziehung des Sondervermögens für die Bundeswehr und einer breiten Interpretation der sonstigen verteidigungsrelevanten Ausgaben in diesem Jahr erstmals die NATO-Vorgaben erfüllen. Einen glaubwürdigen Plan zur Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels nach Auslaufen des Sondervermögens bleibt die Bundesregierung weiterhin schuldig – somit bleibt „Zeitenwende“ mehr Wort als Tat.
Beim Europäischen Rat sollen u.a. die Lage im Nahen Osten, die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit diskutiert werden. Übergreifend wird die weitere Unterstützung der Ukraine in beiden Organisationen bestimmendes Thema sein.
Sowohl die NATO als auch die Europäische Union brauchen Kontinuität und Stabilität. Der Europäische Rat muss daher die Weichen für eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Präsidentin der Europäischen Kommission stellen, die als Spitzenkandidatin der Europäischen Volkspartei die Wahlen zum Europäischen Parlament gewonnen hat. Unter ihrer Führung müssen rasch die notwendigen Kurskorrekturen, vor allem im Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, vorgenommen werden. In der NATO muss der unter Generalsekretär Stoltenberg eingeschlagene und richtige Kurs fortgesetzt werden. Die Ukraine muss weiterhin politisch, militärisch und finanziell so unterstützt werden, dass sie den Krieg aus einer Position der Stärke beenden kann.
Die Bundesregierung steht in beiden Organisationen unter Beobachtung. Die oft selbst beanspruchte und auch von unseren Alliierten und Partnern erwartete Führungsrolle muss endlich angenommen und untermauert werden, um nicht noch weiter an Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu verlieren. Die ständige Enthaltung zu wichtigen europäischen Fragen („German Vote“) und Blockadehaltung in Brüssel müssen der Vergangenheit angehören. Insbesondere bei den Verteidigungsausgaben ist die Bundesregierung nun gefordert, im Rahmen des nächsten Haushalts einen belastbaren Finanzplan zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit vorzulegen.
Unser Antrag: „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa – Für mehr Begrenzung und Humanität im Asylrecht”.
Die Regierungspolitik der ungesteuerten Migration hat keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Die hohe Zahl der Asylsuchenden überfordert die Aufnahmekapazitäten und Integrationsmöglichkeiten Deutschlands bei Weitem, zumal Deutschland eine zusätzliche humanitäre Verpflichtung für 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wahrnimmt.
Wir wollen die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen, irreguläre Migration stoppen und humanitäre Migration auf ein integrierbares Maß begrenzen. Dafür haben wir in mehreren Anträgen und in unserem 26-Punkte-Plan vom Oktober 2023 kurzfristig wirksame Maßnahmen vorgelegt. Mittel- und langfristig wollen wir das Konzept der sicheren Drittstaaten zum Leitprinzip des europäischen Asylrechts machen: „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa“. Wer in der EU Asyl beantragt, soll zukünftig in einen sicheren Drittstaat außerhalb Europas überführt werden und dort das Asylverfahren durchlaufen. Erfolgreiche Anträge führen zu Schutz im Drittstaat, negative Entscheidungen zu einer Rückkehr in das Herkunftsland. Damit erreichen wir mehr Humanität und Kontrolle in der Migrationspolitik, zerschlagen das Geschäftsmodell der Schleuser und stellen durch Kontingentaufnahme die Hilfe für diejenigen Menschen in den Mittelpunkt, die unseren Schutz wirklich benötigen.
Aktuelle Stunde: „Meinungsfreiheit schützen – Boykott von wissenschaftlichen und demokratischen Veranstaltungen an deutschen Hochschulen verhindern“.
Wir erleben zunehmend, dass demokratische Diskurse über gesellschaftlich relevante Themen gerade an Hochschulen einseitig boykottiert werden. Vorlesungen von Wissenschaftlern werden verhindert, weil Forschungsarbeiten dem politischen Weltbild von Störern nicht entsprechen. Bundesminister werden massiv gestört und Veranstaltungen sogar abgebrochen. Jüngstes Beispiel ist eine Diskussionsveranstaltung des Rings-Christlich-Demokratischer-Studenten (RCDS) am 19. Juni an der Universität Göttingen, zu der unsere Familienpolitikerin Mareike Wulf MdB eingeladen war, um über ihre Perspektive zum sogenannten „Selbstbestimmungsrecht“ zu sprechen. Ihr wurde von linken, zum Teil vermummten Chaoten die Möglichkeit einer Einordnung durch massiven Protest genommen und sie musste unter Polizeischutz aus dem Gebäude geführt werden. Die Veranstaltung konnte somit nicht stattfinden. Dieser Vorgang wurde seitens der Koalitionsfraktionen oder Vertreter/innen der Regierung unseres Wissens bisher nicht kommentiert und unsere Abgeordnete nicht unterstützt.
Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) haben in Deutschland Verfassungsrang. Hochschulen sind Orte des öffentlichen Diskurses, an denen das Für und Wider von wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Themen debattiert werden. Die Freiheit des Denkens muss an den Hochschulen gewährleistet sein. Es ist alarmierend, wenn Debatten, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, verhindert werden. Die Meinungsfreiheit ist ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie und Voraussetzung für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Werden Meinungsäußerungen und Diskussionen verhindert, führt dies letztlich zur Spaltung; das darf nicht geschehen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verurteilt jeden Versuch, den freien Diskurs an Hochschulen einzuschränken. Es braucht ein gemeinsames Verständnis dazu, dass als Reaktion auf solche Taten oder auf Störungen von Vorlesungen, Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungen unverzüglich und wirksam mittels Strafanzeige und Hausverbot gegen die Störer vorgegangen und der ungestörte weitere Verlauf der Veranstaltung geschützt wird.
2. Die Woche im Parlament
2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung. Das Sozialversicherungssystem in Deutschland hat eine lange Tradition und es hat sich bewährt. Es ist leistungsstark und ermöglicht für die gesamte Bevölkerung eine sehr gute medizinisch-pflegerische Versorgung, finanzielle Absicherung im Alter sowie bei Arbeitslosigkeit. Diesen hohen Standard gilt es auch in Zukunft zu erhalten und generationengerecht auszugestalten. Grundlage dafür ist eine starke Wirtschaft. Unsere Große Anfrage an die Bundesregierung – die wir in dieser Woche im Plenum debattieren – stellt die Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung in den Mittelpunkt. In dieser werden für jeden einzelnen Zweig die finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erfragt. Die Summe der Beitragssätze in der Sozialversicherung hat längst die wichtige Marke von 40 Prozent überschritten. Die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung werden dadurch konterkariert, dass sie die Wirtschaft wiederum belasten und so einen Aufschwung erschweren. Es bedarf eines entschiedenen Gegensteuerns mit dem Ziel, die Sozialabgaben bei 40 Prozent zu begrenzen.
In dieser Woche beraten wir zwei wichtige Anträge unserer Fraktion zur Wirtschaftspolitik in verbundener Debatte. Mit unseren Anträgen Unterlassene Hilfeleistung beenden – Wirtschaftswende jetzt einleiten – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft und Für Wachstum und mehr Wettbewerbsfähigkeit – Die deutsche Wirtschaft braucht jetzt ein Sofortprogramm stellen wir dringend benötigte und schnell wirksame Maßnahmen für eine echte „Wirtschaftswende“ in den Vordergrund. Die aktuelle Wirtschaftslage ist weiterhin kritisch und fragil. Deutschland befindet sich in einer Rezession. Der Industriestandort leidet besonders unter den hohen Energiekosten, zu viel Bürokratie und dem schwachen weltwirtschaftlichen Umfeld, nicht zuletzt der Konjunkturschwäche Chinas. Wir fordern deshalb strukturelle Verbesserungen für eine echte wirtschaftspolitische Trendwende – wie ein Belastungsmoratorium und Maßnahmen zur spürbaren und raschen Bürokratieentlastung. Unternehmen und Verbraucher benötigen günstigere Energie, durch eine Ausweitung des Energieangebots und die Reduzierung der Stromsteuer. Die Sozialabgaben müssen bei 40 Prozent gedeckelt werden; die Steuerbelastung von Unternehmen soll auf 25 Prozent sinken.
Bundesverkehrswegeplan 2030 zügig umsetzen – Straße als Verkehrsträger Nummer eins stärken. Eine gut ausgebaute, leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastruktur ist Garant für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland, die Stärkung der Standortattraktivität sowie der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen in Stadt und auf dem Land. Um diese Verkehrsinfrastruktur zu schaffen und zu erhalten, ist die zügige Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) eine wichtige Voraussetzung. Seit etwa drei Jahren sinken aber die Investitionen im Verkehrsbereich real. Dies ist u.a. auf die steigenden Material-, Bau- und Planungskosten zurückzuführen, die bei der Finanzierung der Verkehrsprojekte durch die Bundesregierung nicht angemessen berücksichtigt werden. Zudem sind die Rahmenbedingungen für eine schnelle und günstige Planung, Genehmigung und Umsetzung von Verkehrsprojekten nicht ausgeschöpft. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur an den tatsächlichen Begebenheiten auszurichten und die Verkehrsträger nicht gegeneinander auszuspielen.
Mit unserem Antrag Mobilfunk im ländlichen Raum stärken – Nutzererlebnis in den Fokus stellen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – legen wir war, wie der Mobilfunkausbau im ländlichen Raum und das Nutzererlebnis nachhaltig verbessert werden kann. Obgleich der Mobilfunkausbau in den letzten Jahren Fortschritte gemacht hat, ist es der aktuellen Bundesregierung nicht gelungen, zukunftsweisende Impulse zu setzen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Mobilfunk-Förderung des Bundes über den 31. Dezember 2024 hinaus zu verlängern und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) weiterzuführen, um bestehende Projekte abzuschließen. Darüber hinaus erwarten wir, dass die tatsächliche Nutzererfahrung in den Versorgungsmeldungen der Bundesnetzagentur berücksichtigt wird. Wir setzen uns dafür ein, technische Parameter und Versorgungsauflagen an das reale Nutzerverhalten anzupassen. So gewährleisten wir eine bessere Versorgung. Mobilfunknetzbetreiber und die Deutsche Bahn sollen zudem besser zusammenarbeiten, um die Mobilfunkversorgung weiter zu verbessern.
Opfer von NS-„Euthanasie” und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren. Mit diesem gemeinsamen Antrag, den wir zusammen mit den Koalitionsfraktionen einbringen, fordern wir eine Stärkung der Aufarbeitung durch ein Projekt zur bundesweiten Aktensicherung für Forschung und Bildung, eine nationale Fachtagung und eine nachhaltige Unterstützung der Gedenkstättenarbeit. Wir greifen damit die Ergebnisse einer Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien im September 2022 auf. Dabei wurde festgestellt, dass es noch Lücken bei der Aufarbeitung bzw. Vermittlung dieser NS-Verbrechen gibt.
Mit unserem Antrag Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Ampel-Versprechen umgehend umsetzen, den wir in dieser Woche erstmals im Plenum beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, ihren eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen: Die den deutschen Land- und Forstwirten von der Koalition gegebenen Zusicherungen müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause 2024 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem insbesondere die von der Regierungskoalition deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt auf ein Niveau abgesenkt wird, das dem europäischen Durchschnitt entspricht. Darüber hinaus fordern wir Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Liquidität sowie einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Darüber hinaus fordern wir eine Förderung für alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie für alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe.
In abschließender Beratung befassen wir uns erneut mit unserem Antrag Energiespeicher jetzt ausbauen. Für eine größere Energiesouveränität und zur Erreichung der Klimaschutzziele ist neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien für eine stabile und verlässliche Energieversorgung die Errichtung von Energiespeichern essenziell. Windenergie- und Solaranlagen speisen Ökostrom tageszeit- und witterungsbedingt nicht ständig und gleichmäßig ein. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien kann daher einerseits nicht jederzeit die zudem steigende Nachfrage nach Strom bedienen. Andererseits übersteigt insbesondere an Tagen mit entweder vielen sonnenreichen Mittagsstunden oder mit viel Wind die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch immer wieder die Nachfrage. In 15 konkreten Punkten schlagen wir mit unserem Antrag deshalb Maßnahmen zum Ausbau von Energiespeichern vor.
Folgen des Kohleausstiegs beachten – Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern. Durch die Beendigung des Kohleabbaus in der Lausitz ist mit einem erheblichen Wassermangel in der Spree und den Nebenflüssen zu rechnen. Im Jahr 2022 stammten 40 Prozent des Spree-Wassers aus gehobenem Grubenwasser. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes prognostiziert, dass die Spree nach Beendigung des Kohlebergbaus bis zu 75 Prozent weniger Wasser führen könnte. Das hätte gravierende Folgen für die Trinkwasserversorgung Berlins, aber auch für den Spreewald als Biosphärenreservat und Tourismusmagnet. Mit unserem Antrag greifen wir deshalb folgende Forderungen an die Bundesregierung auf: Gemeinsam mit den betroffenen Ländern muss ein Wassermanagementkonzept für die Spree, die Schwarze Elster und die Lausitzer Neiße vorgelegt werden. Für uns ist wichtig, dass den Entscheidungen Machbarkeitsstudien zugrunde gelegt werden, auch hinsichtlich der Auswirkungen auf das Ökosystem. Damit wird auch dem Anliegen der Regionen Rechnung getragen, die eine unkontrollierte Wasserüberleitung aus der Elbe befürchten.
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten, wollen wir die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts erhöhen. Dazu stellen wir 19 Forderungen zur Verbesserung der strukturellen Bedingungen und für einen kurzfristigen Wachstumsimpuls auf. Der Standort Deutschland braucht eine attraktive Unternehmensteuer. Wettbewerbsfähige Steuern für Unternehmen ermöglichen höhere Löhne, mehr Beschäftigung und stärkeres Wachstum. So hat selbst die Bundesregierung mittlerweile erkannt, dass „ein modernes und wettbewerbsfähiges Steuersystem die Kapazitäten der Unternehmen für Investitionen [stärkt und] die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft [sichert]“ (Jahreswirtschaftsbericht 2024, S. 15/16). Sie bezeichnet die Steuerpolitik als „zentrale Stellschraube“ bei der Standortpolitik und ist der Auffassung, dass „niedrigere Unternehmensteuern […] für inländische wie auch ausländische Unternehmen einen starken Anreiz [setzen] in Deutschland zu investieren und Innovationen voranzutreiben.“ Dieser Erkenntnis müssen jetzt auch Taten folgen.
Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie für Deutschlands Zukunft stärken. Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, die enorme Potenziale für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt birgt. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, zu einem weltweit führenden Standort für KI zu werden und die Chancen von KI für Wohlstand und Lebensqualität zu nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es jedoch notwendig, dass Deutschland zusammen mit Europa seine Souveränität im Bereich KI stärkt und seine Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und Plattformen verringert. Unseren Antrag beraten wir in dieser Woche abschließend. Darin fordern wir die Bundesregierung unter anderem auf, die notwendigen Voraussetzungen für die Bereitstellung geeigneter Rechenkapazitäten für die Erstellung großer KI-Modelle zu schaffen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung einen eigenen Zugang mit eigenen Ressourcen für Startups, KMU und Open Source Entwickler bereitstellen, sowie als strategischer Ankerkunde für deutsche KI-Startups auftreten und sichere KI-Lösungen für die Bundesverwaltung und Bildungseinrichtungen etablieren und bereitstellen.
Deutschland zeichnet sich durch eine heterogene Bevölkerungsverteilung aus. Dies ist eine große Herausforderung bei der Sicherstellung einer adäquaten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung. Der demografische Wandel wird das bereits bestehende Problem weiter verschärfen. Daher schlägt unser Antrag Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stärken ein Bündel an Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Versorgung vor. Wir greifen auf die erfolgreichen Vorarbeiten der unionsgeführten Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden zurück und setzen die Arbeit zur Stärkung der medizinischen Versorgung in ländlichen, strukturschwachen Regionen fort. Dazu gehört u. a. die Stärkung der Telemedizin, die weitere Nutzung von delegationsfähigen Leistungen sowie die Setzung von Niederlassungsanreizen. Zusammen mit unserem Antrag beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Damit soll der Hausarztberuf deutlich attraktiver, die ambulante regionale Versorgung gestärkt, die hausärztliche und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt, der Leistungszugang verbessert und die Transparenz erhöht werden. Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche werden künftig ohne Kürzungen vergütet. Darüber hinaus gilt: Bis auf wenige Ansätze ist das Vorhaben mutlos und bleibt, bspw. in der psychotherapeutischen Versorgung, weit hinter dem Erforderlichen zurück. Insgesamt ist das Gesetz eine vergebene Chance, die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern.
Überdies beraten wir in dieser Woche in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen. Überlastung des Personals, Investitionsstau und akute Finanznöte sind Alltag in vielen Kliniken. Daher besteht zwischen Bund und Ländern grundsätzlich Einigkeit, dass eine Krankenhausreform notwendig ist. Gelingen kann eine Krankenhausreform aber nur mit geeigneten Regelungen, die praxistauglich sind, die Krankenhausplanung als Aufgabe der Länder klar beachten und Transparenz über zukünftige Strukturen bewahren. Leider wird der Gesetzentwurf diesen Aspekten bislang nicht gerecht. Für den derzeit bereits anlaufenden kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft bedarf es einer notwendigen Übergangsfinanzierung, bis die Krankenhausreform ihre gezielte Wirkung entfalten kann.
2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte
In abschließender zweiter und dritter Beratung befassen wir uns in dieser Woche mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Damit will die Bundesregierung die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern beseitigen. Diese war durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hervorgerufen worden. Folgende neue Rahmenbedingungen sollen für die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern gelten: Es soll auf vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abgestellt werden; bei Vorliegen eines sachlichen Grundes kann auch eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe vorgenommen werden. Den Betriebsparteien wird ermöglicht, in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung dieser Vergleichsgruppen zu regeln. So werden Anreize für mehr Transparenz geschaffen. Des Weiteren werden die Maßstäbe für das gegenüber den Betriebsratsmitgliedern geltende Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot konkretisiert.
In dieser Woche beraten wir abschließend über insgesamt drei Anträge der Bundesregierung für Auslandseinsätze der Bundeswehr. So befassen wir uns abschließend mit dem Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA. Operation ALTHEA ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt und ist erst 2022 zu einer Beteiligung zurückgekehrt. Die tiefgreifende innenpolitische Krise in Bosnien und Herzegowina erhöht das Risiko für Spannungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Deshalb ist die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA ein wichtiges politisches Signal für unser fortgesetztes Engagement in Bosnien und Herzegowina. Das Mandat mit einer unveränderten Obergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bis 30. Juni 2025 verlängert werden. Zudem beraten wir den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Das Mandat wird weitgehend unverändert um ein Jahr verlängert und umfasst die Entsendung von bis zu 400 Soldaten. Auch das Mandat für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) ist Gegenstand der Beratungen in dieser Woche. Das Mandat soll unverändert mit maximal 300 Soldatinnen und Soldaten fortgeführt werden.
3. Wichtige Termine und Ausblick
- Inland:
- Juni: BK Scholz nimmt an der Grundsteinlegung für den Siemensstadt Square in Berlin-Spandau teil,
- Juni: Vorstellung des Jahresberichts 2023 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes,
- Juni: Mitmach-Aktion zur Digitalisierung der „Arolsen Archives“ über die Opfer der NS-Verfolgung im Bundestag,
- /27. Juni: Deutscher Bauerntag mit BM Özdemir, MP Woidke,
- Juni: Festakt zu 110 Jahre Carl-Thiem-Klinikum Cottbus und zur Gründung des Universitätsklinikums mit BK Scholz,
- Juni: Konferenz der SPD-Fraktion zur Wirtschaft in Ostdeutschland mit BK Scholz,
- Juni: Sonder-Bauministerkonferenz zum Wohngeld,
- Juni: Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit mit BM Lauterbach, BM Heil,
- Juni: Wahl des Nachfolgers von WDR-Intendant Buhrow,
- Juni: ifo-Jahresversammlung mit BM Lindner,
- Juni: Tag des Peacekeeping mit BM Baerbock, BM Faeser, BM Pistorius,
- Juni: Bundesagentur für Arbeit gibt die Statistik für Juni bekannt,
- Juni: BK Scholz besucht das International Police Cooperation Center in Neuss,
- Juni: Spatenstich für das erste landbasierte Terminal für verflüssigte Gase in Deutschland in Stade,
- Juni: Konferenz „Kommunen stärken, Demokratie verteidigen“ der SPD-Fraktion mit BM Faeser,
- Außen/EU:
- Juni: Rat für allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung Europäischer Rat, Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern, Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn (Werte der Union, Rechtsstaatlichkeit)),
- Juni: Erste Beitrittskonferenz mit Ukraine und erste Beitrittskonferenz mit Moldau,
- Juni: 16. Beitrittskonferenz mit Montenegro,
- Juni: EU-KOM: Konvergenzbericht,
- /28. Juni: Europäischer Rat (Spitzenpersonal, Ukraine, Sicherheit und Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit),
- Juni: Präsidentschaftswahl im Iran (nach dem Tod von Raisi gilt die Wahl als richtungsweisend),
- Juni: Erste Fernsehdebatte zwischen den US-Präsidentschaftsbewerbern Biden und Trump,
- Juni: erste Runde der Parlamentswahl in Frankreich,
- Juni: Afghanistan-Konferenz der Vereinten Nationen in Doha.