Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 14. November 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag „Der Ukraine zum Sieg verhelfen – für eine umfassende und kontinuierliche Unterstützung der Ukraine“.

Seit fast zwei Jahren verteidigen die Ukrainer ihr Land gegen den völkerrechtswidrigen und brutalen Angriff Russlands. Die Ukraine verteidigt dabei nicht nur ihr eigenes Territorium, sondern auch unsere Freiheit und die europäische Sicherheitsarchitektur. Aktuell ist die ukrainische Gegenoffensive ins Stocken geraten. Umso wichtiger ist es, die Ukraine weiter entschlossen und wirkungsvoll zu unterstützen.

Unser Ziel ist und bleibt die Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen. Die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen. Sie muss die dafür notwendige politische, militärische und finanzielle Unterstützung erhalten. Dabei kommt es insbesondere auf den Faktor Zeit sowie die Qualität und Quantität der Unterstützung an. Im Gegensatz zur Bundesregierung legen wir ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, mit dem wir die Ukraine kurz-, mittel- und langfristig in ihrem Freiheitskampf unterstützen. Das heißt auch, dass der Ukraine endlich und unverzüglich die lang erbetenen TAURUS-Marschflugkörper im größtmöglichen Umfang geliefert werden müssen. Zusätzlich ist es unerlässlich, die Ukraine in eine Sicherheitsarchitektur einzubinden. Die EU-Beitrittsperspektive für die Ukraine muss mit Leben gefüllt und formale Beitrittsgespräche aufgenommen werden. Dabei ist klar, dass auf dem weiteren Weg die Beitrittskriterien erfüllt und die Integrationsfähigkeit der Europäischen Union berücksichtigt werden müssen.

Unser Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland ist aktuell sehr hoch. Die Länder und Kommunen sind inzwischen zunehmend überfordert. Ihre Infrastruktur, also z.B. das Schulsystem, die Kitas und auch Teile der Gesundheitsversorgung, gelangen an ihre Grenzen. Ein Grund für die große Zahl der Asylberber in Deutschland ist eine hohe Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten. Diese Sekundärmigration beruht u.a. auf unseren großzügigen Sozialleistungen: Bereits nach 18 Monaten werden bisher aus „Asylbewerberleistungsberechtigen“ sogenannte „Analogleistungs-berechtigte“, die einen Anspruch auf Leistungen in Höhe des Bürgergeldes haben.

Wir wollen die Bezugsdauer der Asylbewerberleistungen von 18 auf 36 Monate ausweiten. Das umfasst auch die verringerten medizinischen Leistungen. Grund dafür ist neben den o.g.  Argumenten auch, dass sich die Laufzeit der Asylverfahren in Deutschland, die ein Grund für die Dauer der abgesenkten Leistungen ist, teilweise deutlich verlängert hat.

Wir müssen derzeit alles tun, was dazu beträgt, die Zahl der Asylbewerber in Deutschland zu reduzieren, um unsere Infrastruktur vor dem Kollaps zu bewahren und die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung zu erhalten. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer für abgesenkte Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz setzten wir zügig eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern um. Dies ist jedoch nur eine erste Maßnahme, ein Anfang. Weitere Regelungen müssen folgen.

Unsere Gesetzentwürfe zum Kampf gegen Antisemitismus.

Wir blicken mit Abscheu auf den aus Anlass des Hamas-Terrors bei Kundgebungen und Demonstrationen in Deutschland offen zutage tretenden Hass und Antisemitismus. Die Zurschaustellung von Freude über Tod von Jüdinnen und Juden ist unerträglich und muss alle nach den Regeln des Rechtsstaats möglichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Bedauerlicherweise hat sich gezeigt, dass die strafrechtlichen Sanktionen und ausländerrechtlichen Handlungsmöglichkeiten des deutschen Rechtsstaats noch nicht den Erfordernissen genügen. Deshalb bringen wir in dieser Woche zwei Vorlagen mit dringend notwendigen Gesetzesverschärfungen in den Deutschen Bundestag ein: Das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze“ sowie das „Gesetz zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer“.

Beide Gesetzentwürfe greifen den Regelungsbedarf auf, den wir bereits in der vergangenen Woche in unserem Entschließungsantrag zur Vereinbarten Debatte „Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen“ festgestellt haben: Im Strafrecht braucht es Anpassungen bei den Delikten der Volksverhetzung, des Landfriedensbruchs und der Sympathiewerbung für Terrororganisationen. Im Ausländerrecht wollen wir sicherstellen, dass antisemitische Ausländer nicht eingebürgert werden können und bei antisemitischen Straftaten unser Land wieder verlassen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Rückzug der Bundesregierung aus der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung stoppen – Deutsche Vermittlerorganisationen stärken. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag ein Versprechen abgegeben: „Wir werden die institutionelle Förderung von Deutschem Akademischen Austauschdienst (DAAD) und Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) analog zum Pakt für Forschung und Innovation erhöhen." (S. 19). In unserem Antrag stellen wir fest: Das Gegenteil ist der Fall. Die Regierungskoalition kürzt bei den beiden weltweit anerkannten deutschen Vermittlerorganisationen. Die AvH hat bereits öffentlich angekündigt, Konsequenzen für ihr Fördergeschäft ziehen zu müssen. So müsse u.a. das prestigeträchtige Bundeskanzler-Stipendium für Nachwuchsführungskräfte eingestellt werden. Diese Prioritätensetzung der aktuellen Bundesregierung ist aus unserer Sicht falsch. Sie schwächt Deutschland dabei, internationale Partnerschaften zur Lösung von großen globalen Herausforderungen wie z.B. den Klimawandel zu vertiefen. Es gilt, die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung strategisch auszubauen und die herausragend wichtige Arbeit der AvH und des DAAD entsprechend zu stärken. Parallel dazu debattieren wir den Antrag der Ampelfraktionen Eine interessens- und wertegeleitete Internationalisierung von Wissenschaft und Hochschulbildung.

Fairen Strukturwandel in den ostdeutschen Kohleregionen ermöglichen – Verunsicherungen beenden. Mit dem Strukturstärkungsgesetz wurde im Jahr 2020 der Rahmen für die Gestaltung und finanzielle Absicherung des Strukturwandels in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bis 2038 gesetzt. Durch eine vorherige sorgfältig austarierte Einigung zwischen Wirtschaft, Politik, Klimaschützern und Wissenschaftlern wurde der Zeitpunkt 2038 als Ergebnis der sogenannten Kohlekommission vereinbart – ein beispielhaft breiter gesellschaftlicher Konsens. Die Regionen in Ostdeutschland haben sich entsprechend zu dem geplanten Ausstieg bis 2038 bekannt. Die aktuell von der Bundesregierung begonnene Debatte um einen noch früheren Ausstiegszeitpunkt lehnen wir deshalb ab. Diese Diskussion konterkariert die Gestaltung des Strukturwandels in den ostdeutschen Kohleregionen. Es verkennt die wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs für Ostdeutschland vollständig und blendet Fragen der Energieversorgungssicherheit aus. Zudem wird dadurch der politische und gesellschaftliche Konsens zum Kohleausstieg in den Regionen und mit den Regionen insgesamt gefährdet.

Wiederaufbau der Ukraine fördern – Gewährleistungsrahmen des Bundes nutzen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat auch die Wirtschaft des Landes schwer getroffen. Dies betrifft auch die Landwirtschaft der Ukraine, die oftmals als die Kornkammer Europas bezeichnet wird und die auch für die Versorgung vieler Menschen im Globalen Süden von enormer Bedeutung ist. Bereits heute sollten wir ­die Landwirtschaft in der Ukraine dabei unterstützen, die Folgen des Krieges zu überwinden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir, dass Deutschland hierbei eine führende Rolle übernimmt. Der Antrag zeigt auf, wie privatwirtschaftliche Investitionen mit Fokus auf den Agrarsektor in der Ukraine mit Unterstützung des Bundes gefördert werden können: Durch die Öffnung des Gewährleistungsrahmens des Bundes für Geschäfte der Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG). Die DEG, die sich als Tochter der KfW-Entwicklungsbank in staatlicher Hand befindet, kann bei der Schaffung des Rahmens für die notwendigen Investitionen in die Wirtschaft der Ukraine einerseits unterstützen. Mit unserem Antrag – den wir abschließend beraten – zeigen wir auf, wie wir den Wiederaufbau der Ukraine und damit gleichzeitig die weltweite Lebensmittelversorgung unterstützen können. Parallel bringen wir zudem unseren Antrag Unterstützung für die Ukraine konsequent fortsetzen – Lieferung des TAURUS-Marschflugkörper entscheiden ein. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, endlich die TAURUS-Marschflugkörper an die Ukraine zu liefern.

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist in den letzten Jahren und insbesondere in den letzten Monaten deutlich angestiegen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 244 132 Anträge gestellt. Seit Mitte 2022 hat sich diese Entwicklung noch einmal stark beschleunigt. Darunter sind immer noch viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz liegen insbesondere bei Antragstellern aus Georgien und der Republik Moldau nur in wenigen Einzelfällen vor. Im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2023 war dies nur in 24 von 14 180 entschiedenen Asylverfahren (0,17 Prozent) von georgischen Staatsangehörigen und nur in sechs von 11 498 entschiedenen Asylverfahren (0,05 Prozent) von moldawischen Staatsangehörigen der Fall. Durch die zahlreichen aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies geht im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wir wollen Georgien und Moldau deshalb als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Die politische Entscheidung seitens der Bundesregierung für eine Einstufung wurde bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai getroffen. Es ist vollkommen unverständlich, warum die Koalition bis jetzt gebraucht hat, um diesen simplen Gesetzentwurf abzuschließen. Nicht nachvollziehbar ist zudem, warum die Koalition unseren Entwurf ausgebremst hat, um ihren eigenen weitgehend gleichlautenden Entwurf einzubringen.

Digitalstrategie zur Chefsache machen. Der Digital-Gipfel der Bundesregierung findet am 20./21. November 2023 in Jena statt. Aus Anlass des Gipfels ziehen wir eine Zwischenbilanz nach zwei Jahren Ampel-Digitalpolitik. Als Ergebnis stellen wir unserem Antrag fest: Deutschland verschläft unter der Ampel-geführten Bundesregierung die Digitalisierung. Die Bundesregierung ruht sich ausschließlich auf den Fortschritten der vorherigen, CDU/CSU-geführten Bundesregierung aus. Eigene Projekte: Fehlanzeige. Fortgesetzt von den Projekten der Vorgängerregierung wird dagegen in Ansätzen etwa die Breitbandförderung – leider nur eingeschränkt mit Antragsstopp im Jahr 2022 und einem sehr späten Start kurz vor Ostern im Jahr 2023. Ob und wie die digitale Bildung, welche die CDU/CSU-geführte Bundesregierung u.a. mit dem Digitalpakt Schule vorangetrieben hatte, durch die Ampel fortgesetzt wird, ist bis heute offen. Auch im OZG-Prozess – der flächendeckenden Digitalisierung von Verwaltungsleistungen – hat die Bundesregierung Tempo und Verbindlichkeit herausgenommen und die Mittel reduziert. Die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Registermodernisierung wird seit zwei Jahren aufgehalten.

Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken. Mit unserem Antrag, den wir in erster Lesung beraten, fordern wir: Die Arbeitende Mitte muss durch Senkung der Steuerbelastung gestärkt werden. Hierzu fordern wir die Bundesregierung auf, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 12 Prozent anzuheben und das Kindergeld für 2024 entsprechend anzuheben und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grenzübergreifende Vereine; hier: Begründete Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit). Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sieht die Schaffung einer neuen Rechtsform für Vereine ohne Erwerbszweck vor. Die Mitgliedstaaten sollen in ihrem Rechtssystem die Rechtsform „europäischer grenzübergreifender Verein – „European cross-border association“ (ECBA) – festlegen. Diese neue Rechtsform überlagert die nationalen Rechtsformen für Vereine ohne Erwerbszweck. Die gewählte Regelungsmethode, eine neue Rechtsform durch die verpflichtende Integration in die mitgliedsstaatlichen Rechtssysteme durch eine Richtlinie zu schaffen, ändert nichts daran, dass der ECBA im Kern eine neue europäische Rechtsform ist. Aus unserer Sicht ist dieser Richtlinienvorschlag abzulehnen, denn er verstößt gegen den EU-rechtlichen Grundsatz der Subsidiarität. Die Schaffung einer neuen Rechtsform, welche die nationalen Rechtsformen für Vereine ohne Erwerbszweck überlagert, kann nicht auf Art. 114 AEUV gestützt werden. Schließlich ist der Richtlinienvorschlag auch unverhältnismäßig, da er die Möglichkeit von Vereinsverboten – ein wichtiges Mittel im Kampf gegen politischen Extremismus – stark einschränkt.

Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen – Strukturen erhalten. Die Betreuervergütung ist nach einer Erhöhung im Jahr 2019 unverändert geblieben; seither haben sich die Kosten für Organisation, Fahrtkosten, Tarifsteigerungen und Energiekosten stark erhöht. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, substanzielle Verbesserungen für die Betreuer zu erreichen. Die öffentliche Anhörung zu unserem Vorschlag – unter Beteiligung zahlreicher Experten – hat ergeben, dass die Finanzierungssituation der Betreuungsvereine und freien Betreuer prekär ist. Parallel dazu debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes.

Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten. In unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – werden angesichts der sich verstetigenden Medikamentenengpässe zahlreiche Maßnahmen gefordert, um die Rahmenbedingungen für Arzneimittelhersteller zu verbessern. Auch soll der Pharmadialog als Dialogformat wiederbelebt werden. Zugleich sollen die Vor-Ort-Apotheken eine stärkere Stellung erhalten, um die Abgabe von Arzneimittel besser bewerkstelligen zu können. Insbesondere auf Kinderarzneimittel legen wir unserem Antrag einen Fokus. Wir fordern eine ausgewogene Mischung von Maßnahmen, die zur Bewältigung von Lieferengpässen und Versorgungsmängeln bei Arzneimitteln beitragen. Wir greifen zudem viele Punkte auf, die auch von der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November im Beschluss „Sicherstellung der Arzneimittelversorgung“ gefordert wurden und damit für die Bundesregierung und die Koalition eigentlich selbstverständlich sein müssten.

Generalverdacht gegen den öffentlichen Dienst verhindern – Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen. An der Integrität unserer Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten gibt es keine ernsthaften Zweifel. Alle Untersuchungen und Lageberichte der letzten Jahre zeigen übereinstimmend, dass unsere Staatsdienerinnen und -diener bis auf sehr wenige Ausnahmen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Unter Demokraten sollte aber Einigkeit herrschen: Jeder extremistische Einzelfall ist einer zu viel. Menschen mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Ansichten und Handlungen haben im Staatsdienst nichts verloren. Wer hoheitlich tätig wird, darf dies ausschließlich in dem vom Grundgesetz vorgegebenen und durch Recht und Gesetz ausgestalteten Rahmen tun. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – verfolgen wir deshalb das Ziel, Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen und möglichen Tendenzen bereits im Vorfeld konsequent entgegenzuwirken. Parallel dazu debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung führt zu einer Änderung dahingehend, dass mit einer Abschaffung der Disziplinarklage Bundesbeamtinnen und -beamte zunächst der Entscheidung der Dienstbehörde ausgesetzt wären und sich nur durch eine Klage gegen ihre Behörde im Dienstverhältnis halten können. Diesen Entwurf lehnen wir ab. Er wird von den Beamtengewerkschaften als nicht geeignet kritisiert und ist Ausdruck des Misstrauens gegen unsere Beamtinnen und Beamten. Der Bund ginge mit dem Gesetzentwurf einen Sonderweg mit ungewissem Ausgang und würde damit den verfassungs- und dienstrechtlichen Konsens in Bund und Ländern brechen.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag. Mit dem Gesetz will die Ampel das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein. Laut Gesetzentwurf kann nach einem Jahr erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtsantrages und des Vornamens abgegeben werden. Für Minderjährige sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Kinder bis 14 Jahre sollen durch bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem die alleinige Entscheidung übertragen. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gesetz verbietet mit dem Offenbarungsverbot zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen. Bei Verstößen gegen das Offenbarungsverbot, bei denen eine schädigende Absicht gegen die betroffene Person vorliegt, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Enge Verwandte sind vom Offenbarungsverbot ausgenommen. Mit dem Gesetzentwurf wird für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen auf die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, verwiesen. Das Gesetz trifft keine Bestimmungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale. Hier gelten weiterhin die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Zukunftsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland sichern und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Aktie als Vermögensanlage verbessern. Dies betrifft insbesondere die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den persönlichen Vermögensaufbau und damit auch die Altersvorsorge. Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Dazu sollen Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt werden. Wir schlagen in unseren Anträgen zahlreiche Verbesserungen vor.

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Ziel des Vorschlags der Bundesregierung ist, die Grundlagen für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland zu schaffen und die Treibhausgasneutralität der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben. Nach dem Gesetzentwurf sind die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, bis 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen und bis 2030 und 2040 Wärmenetze mit einem Anteil von 30 bzw. 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme zu speisen. Das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze kann ein wichtiger Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende und zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2045 werden. Entfaltungspotential und gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende hängen maßgeblich davon ab, dass das Gesetz nicht nur gut gedacht, sondern vor allem gut gemacht ist. Nach dem Fiasko bei der GEG-Novelle hat die Ampel-Regierung allerdings immer noch nicht verstanden, was das bedeutet: Ein inhaltlich tragfähiges, handwerklich solides und bei Menschen, Kommunen und Wirtschaft akzeptiertes Gesetz vorzulegen. Für das Wärmeplanungsgesetz bedeutet dies konkret, dass Chancengleichheit, Versorgungsvielfalt, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet sein müssen. Das ist im vorgelegten Entwurf nicht der Fall – es wurden falsche strategische Entscheidungen getroffen, handwerkliche Fehler bei der Gesetzgebung gemacht und die Kritik von Sachverständigen ignoriert. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Ampel daher nicht nur weiteres Vertrauen verspielen, sondern auch den Klimaschutz nicht voranbringen.

Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Der Entwurf der Bundesregierung – den wir im Grundsatz befürworten – sieht u.a. Folgendes vor: Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert. Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Insbesondere die Einführung von echten Doppelnamen für beide Ehepartner entspricht den Erwartungen der Menschen an das Namensrecht. Kritisch zu sehen ist hingegen die Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen, da dies eine "Rosinenpickerei" bei diesem Rechtsinstitut begünstigt.

In dieser Woche beraten wir zudem in abschließender zweiter und dritter Lesung zwei Entwürfe der Bundesregierung zum Nachrichtendienstrecht: Das Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts sowie das Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes. Das Nachrichtendienstrecht ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an einigen Stellen anzupassen. Mit Beschluss vom 28. September 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Übermittlungsvorschriften – also die Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei – in Staatsschutzangelegenheiten für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daher sind die Übermittlungsvorschriften an diese Vorgaben im BND-Gesetz, im Bundesverfassungsschutzgesetz und im Artikel 10-Gesetz anzupassen. 

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz). Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung endlich zur bisherigen Aufnahmepraxis von Spätaussiedlern zurückkehren. Dabei geht es um die Frage, wie die Zugehörigkeit zum deutschen Volks­tum festgestellt wird, wenn in den lokalen Personaldokumenten des Antragstellers eine andere (nicht-deutsche) Nationalität oder Volkszugehörigkeit eingetragen ist. Viele Personen im postsowjetischen Raum haben aus Furcht vor Diskriminierung oder Stigmatisierung eine andere als die deutsche Volkszugehörigkeit eintragen lassen, obwohl sie sich dem deutschen Volkstum zugehörig fühlten und fühlen. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 wurden an die Nachweisführ­ung zur Widerlegung der Eintragung in den Personaldokumenten erhöhte Anforderungen gestellt (sog. Gegenbekenntnis). Dies hatte zu Ablehnungsbescheiden des BVA geführt. Es ist gut, dass die Ampel-Regierung mit dem Entwurf endlich unseren intensiv vorgetragenen Forderungen nachgibt und zur bisherigen Anerkennungspraxis zurückkehrt.

Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen (Preisbremsenverlängerungsverordnung). Die Bundesregierung hat beschlossen, mit diesem Verordnungsentwurf den zeitlichen Anwendungsbereich der Energiepreisbremsen bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung des Bundestages. Im Dezember 2022 haben wir der Einführung der Preisbremsen nicht zugestimmt. Wir haben sowohl die Komplexität als auch die vergessene Unterstützung für Pellet- und Ölheizungen kritisiert. Zwar wurde mittlerweile mehrfach bei den Preisbremsen nachgesteuert. Sie bleiben trotzdem sehr komplex, betrugsanfällig und decken nicht alle Haushalte ab. Nun will die Ampelkoalition die Energiepreisbremsen verlängern und so Entlastungen ins Schaufenster stellen. Sie erhöht aber im selben Winter die Energiekosten durch die vorzeitige Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen. Bei vielen Verbrauchern wird die Bremse wohl nicht greifen, die höhere Mehrwertsteuer aber ganz sicher. Unterm Strich ist das damit mehr Preiserhöhung als Preisbremse. Das ganze Vorgehen ist damit nicht nur völlig widersprüchlich, sondern auch ein Etikettenschwindel. Mitten in einer Heizperiode sorgt die Ampel so statt für Verlässlichkeit für neue Verunsicherung.

Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf soll ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag aufgegriffen werden ("Wir machen Strafprozesse noch effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher, ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschneiden. Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden."). Es soll eine gesetzliche Grundlage für eine digitale Inhaltsdokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten geschaffen und ausgestaltet werden. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Er wird auch von der Justiz ganz überwiegend kritisiert. So weist der deutsche Richterbund richtigerweise darauf hin: "Auch im Gewand eines „Optionsmodells“ führt eine Videoaufzeichnung des Strafprozesses zu einer erheblichen Mehrbelastung der Justiz, verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, droht im Einzelfall die Wahrheitsfindung im Strafprozess zu beeinträchtigen und den Opferschutz massiv zu schwächen. Eine optionale audiovisuelle Dokumentation ist daher nur eine Scheinlösung, die einen „Video-Dokumentations-Flickenteppich“ in der Strafjustiz befürchten lässt.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • -15. November: Tagung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland,
  • November: Urteilsverkündung des BVerfG in der Sache 2. Nachtragshaushalt 2021,
  • November: Regierungsbefragung mit BK Scholz,
  • November: BK Scholz spricht auf dem HDE-Handelskongress,
  • November: BK Scholz hält Impulsvortrag auf der Konferenz „Ostdeutschland 2030 – Heimat und Zukunft“,
  • -19. November: Bundesparteitag Die Linke,
  • -19. November: Juso-Bundeskongress,
  • November: Landesparteitag CDU Thüringen,
  • November: Landesparteitag CDU Baden-Württemberg.
  1. Außen/EU:
  • /14. November: Außen-/Verteidigungsministerrat (Ukraine, Aserbaidschan/Armenien, Lage in Israel, außenpolitische Dimension der wirtschaftlichen Sicherheit),
  • /14. November: Informeller Wohnungsbauministerrat (bezahlbares Wohnen),
  • – 17. November: Euro-Finance-Week in Frankfurt,
  • November: BK Scholz empfängt den griechischen Ministerpräsidenten Mitsotakis,
  • November: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung ER am 14./15. Dezember, EU-Wahlrecht, Rechtsstaatlichkeit Polen und Ungarn, Arbeitsprogramm 2024 der KOM),
  • November: EU-KOM: Paket zur Mobilität von Talenten, Herbstprognose für Wirtschaftswachstum und Inflation,
  • -17. November: Gipfel der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft Apec in San Francisco (dabei Treffen Biden-Xi),
  • November: BK Scholz empfängt den türkischen Präsidenten Erdogan,
  • November: Zweite Runde der Präsidentenwahl in Argentinien.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 7. November 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Vereinbarte Debatte und unser Entschließungsantrag: „Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen“

Seit dem 7. Oktober 2023 wütet der Terror der Hamas gegen Israel. Die Ermordung Unschuldiger, die Tötung ganzer Familien und willkürliche Geiselnahmen zeigen die menschenverachtende Brutalität dieser islamistischen Terrorgruppe. Die Hamas setzt ihre Angriffe gegen Israel unvermindert fort. Israel antwortet darauf im Rahmen seines in der Charta der Vereinten Nationen verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung. 

Zur gleichen Zeit tritt bei Kundgebungen und Demonstrationen in Deutschland Antisemitismus offen zu Tage, Freude über den Tod von Jüdinnen und Juden wird zur Schau gestellt. Das ist unerträglich und muss alle nach den Regeln des Rechtsstaats möglichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Am Donnerstagvormittag dieser Sitzungswoche findet eine „Vereinbarte Debatte“ unter dem Titel „Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen“ statt. In diese Debatte bringen wir unseren dieswöchigen Leitantrag ein, der insgesamt 49 Maßnahmen zur Unterstützung Israels und zur Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland vorschlägt.

Der Staat Israel muss sich unserer unverrückbaren und anhaltenden Solidarität sicher sein. Für die Offensive gegen die Hamas muss Israel die militärische Unterstützung erhalten, die das Land zur Wiederherstellung seiner Sicherheit benötigt. Deutschland muss zudem seinen Einfluss in den internationalen Organisationen geltend machen und unmissverständlich Position zugunsten des angegriffenen Staates Israel beziehen. Die Enthaltung der deutschen Bundesregierung bei der einschlägigen Resolution der Vereinten Nationen ist beschämend. Denn es darf keinen Zweifel geben, wo die demokratischen Kräfte in Deutschland stehen: An der Seite Israels und an der Seite der Jüdinnen und Juden in Deutschland.

Diese Solidarität und Gewissheit müssen auch morgen und übermorgen noch gelten, wenn der Krieg im Nahen Osten länger dauert oder zu Ende ist. Die Solidarität darf auch dann nicht nachlassen, wenn Antisemiten und Israelhasser ihre Parolen auf deutsche Straßen tragen. Deshalb fordern wir in 49 Punkten eine wirksame Unterstützung Israels und eine entschlossene Bekämpfung des Antisemitismus.

Aktuelle Stunde „Jetzt entschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration treffen“

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat in der Nacht auf den 7. November 2023 gemeinsam mit dem Bundeskanzler eine Reihe von Beschlüssen zur Migrationspolitik gefasst. Diese Beschlüsse betreffen vorrangig die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten, die Frage der Sozialleistungen für Asylsuchende sowie die Verfahrensbeschleunigung und -digitalisierung.

Der MPK voraus gingen viele Wochen, in denen weder das Ziel noch die konkreten Lösungsansätze des Bundeskanzlers in Anbetracht der drängenden Migrationskrise sichtbar waren. Bereits am 6. September 2023, also vor mehr als zwei Monaten, hat Bundeskanzler Scholz im Plenum des Deutschen Bundestages der Opposition einen Deutschland-Pakt angeboten – ohne jedoch konkrete Maßnahmen vorzulegen. Wir waren gesprächsbereit – unter der Maßgabe, dass am Ende wirksame Maßnahmen stehen, welche die Zahlen der illegalen Migration nach Deutschland senken.

Der Bundeskanzler möchte den Eindruck erwecken, die Beschlüsse der MPK seien ein signifikanter Fortschritt auf diesem Weg – weshalb er sogar die Überschrift „Humanität und Ordnung“ von uns entlehnt hat. Tatsächlich wird aber nur ein Bruchteil unserer 26 Forderungen für eine wirkliche Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik aufgegriffen.

Die Beschlüsse der MPK sind deshalb nicht mehr als ein erster Schritt auf dem Weg zu einer raschen und spürbaren Reduzierung der irregulären Migration nach Deutschland. Die Einigung wärmt viele altbekannte Ankündigungen aus früheren Vereinbarungen auf, die auch nach Monaten noch nicht umgesetzt sind. Die Kraft des Bundeskanzlers zur Änderung seiner Migrationspolitik scheint bereits beim kleinsten gemeinsamen Nenner erschöpft. Wir fordern auch weiterhin: Die Zahlen müssen runter.

Unser Antrag: „Für Deutschlands Sicherheit – nachhaltige Finanzierung für eine einsatzbereite und einsatzfähige Bundeswehr“

Nach Ende des bipolaren Konflikts profitierte Deutschland von der sogenannten „Friedensdividende“. Wir lebten in der Illusion vom „Ende der Geschichte“, in welchem es keine existenziellen militärischen Bedrohungen mehr geben würde. Spätestens mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben sich die sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundannahmen jedoch fundamental verschoben. Deutschland braucht eine Bundeswehr, die die Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung erfüllen kann. Der Weg dahin ist steinig, der Reform- und Nachholbedarf immens. Neben ausreichend Ressourcen sind effiziente Prozesse und klare Strukturen notwendig.

Die „Zeitenwende“ erfordert raschen und einschneidenden Wandel in der Bundeswehr. Nur so kann auf die grundlegende Lageänderung reagiert und die Bundeswehr schnellstmöglich auf die Erfordernisse der Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gibt es dabei nicht zum Nulltarif. Es erfordert eine schmerzhafte, aber dringend notwendige finanzielle Unterfütterung im Bundeshaushalt. Das durch alle NATO-Mitgliedstaaten vereinbarte Zwei-Prozent-Ziel, also die Aufwendung von mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für verteidigungsrelevante Ausgaben, ist hierfür zentral. Die Verteidigungsausgaben müssen, wie vom Verteidigungsminister selbst gefordert, ab 2024 substanziell, d.h. um jährlich mindestens zehn Milliarden Euro erhöht werden, und zwar zusätzlich zum Sondervermögen. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, dem Wort der „Zeitenwende“ endlich auch konkrete Taten bei der Reform der Bundeswehr folgen zu lassen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Belarus in die europäische Völkerfamilie zurückführen – Den Freiheitswillen der Menschen unterstützen.  Die Bürger von Belarus haben sich im Sommer 2020 in ihrer überwiegenden Mehrheit für einen demokratischen Wechsel gestimmt und nehmen dafür große Entbehrungen in Kauf. Sie haben Lukaschenka und seinem Regime das Vertrauen und die Unterstützung entzogen und mit ihren friedlichen Protesten und Massenstreiks gezeigt, dass sie sich ein modernes, weltoffenes Land wünschen. Vom erzwungenen Exil aus setzen sich die demokratischen Kräfte, darunter vor allem Sviatlana Tsikhanouskaya – die legitime Gewinnerin der Wahlen von 2020 – sowie das im Sommer 2022 gegründete Übergangskabinett und der Koordinierungsrat weiter für diesen Wandel ein. Auch im Land selbst setzen mutige Initiativen im Untergrund die Arbeit fort. Deshalb fordern wir unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, weiterhin harte und gezielte Sanktionen gegen den gesamten belarussischen Sicherheits- und Geheimdienstapparat, der das Zentrum des Lukaschenka-Regimes bildet. Außerdem sollen den Opfern von Gewalt, Repression und Folter großzügige Unterstützung gewährt werden. Die Einreise für belarussische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nachweislich politisch verfolgt sind, ist zu erleichtern. Die Unterstützung für die demokratischen Kräfte, insbesondere für das von Sviatlana Tsikhanouskaya geleitete Übergangskabinett im Exil, für die belarussische Zivilgesellschaft und für freie Medien ist politisch und finanziell unvermindert fortzusetzen und auszubauen. Parallel debattieren wir später erstellten Antrag der Ampel-Fraktionen Für ein demokratisches Belarus in der europäischen Familie, der weitgehend unserem Antrag entspricht.

Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen. Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein gesetzliches Rahmenwerk für die Ausgabe eines digitalen Euro vorgelegt. Die Digitalisierung des Euro wird der weitreichendste Eingriff in unser Währungssystem seit der Einführung des Euro. Dennoch sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission nationale Parlamente kein Mitspracherecht bei der Entscheidung über Einführung und Ausgestaltung des digitalen Euro haben. Die Bundesregierung scheint sich die Position der Kommission zu eigen zu machen und verweist lediglich auf die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme durch den Deutschen Bundestag. Das genügt nicht. Mit unserem Antrag stellen wir fest: Die Einführung eines digitalen Euro ist in ihrer Bedeutung für das „System Euro“ mindestens gleichrangig zur Erweiterung des Währungsgebietes zu beurteilen – also muss der Deutsche Bundestag auch beteiligt werden. Das Verfahren der Kommission und der Bundesregierung wird der Bedeutung der anstehenden Entscheidung daher nicht gerecht.

Verschiebebahnhof Arbeitsagentur verhindern – Vermittlung stärken, statt Arbeitslosigkeit verwalten. Arbeitsminister Heil wollte die Betreuung von unter 25-jährigen Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsagenturen durchführen lassen. So sollten 900 Mio. Euro/Jahr aus der Steuerkasse eingespart werden. Die Kosten sollten stattdessen die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Pläne des Ministers sind wegen des öffentlichen Protests gescheitert. Doch Minister Heil will die Pläne dem Grunde nach beibehalten: Nun sollen Weiterbildung und Reha Langzeitarbeitsloser ab 2025 im SGB III statt SGB II verwaltet werden. In unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, stellen wir fest: Eine fachliche Begründung der Pläne des Arbeitsministers gibt es nicht. Es sind Verschlechterungen für die Betroffenen zu erwarten, durch neue Schnittstellen und eine Vielzahl von Ansprechpartnern. Wir kritisieren zudem die Mittelkürzungen im Eingliederungs- und Verwaltungstitel der Jobcenter. Für die Vermittlung in Arbeit stehen 700 Mio. Euro weniger zur Verfügung als im Vorjahr. Es steht zu befürchten, dass sich die Vermittlung in Arbeit spürbar verschlechtern wird.

Finanzierung der Forschungsverbünde zur DDR-Forschung sicherstellen – Kommunismus-Forschung stärken – Vermittlungsarbeit zur Willkür in der DDR verstärken. Die unionsgeführte Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode mit der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der DDR und dem SED-Unrecht vorangetrieben. Unser Ziel ist, eine stärkere Verankerung der nur schwach entwickelten DDR-Forschung in der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft zu etablieren. Insbesondere für die Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer – und damit für die Vermittlung dieser Themen in den Schulen – sind Kenntnisse über das SED-Unrecht von großer Bedeutung. Leider geht die Bundesregierung einen anderen Weg: Statt die Förderung der DDR-Forschung fortzuführen oder gar auszuweiten, hat die Bundesregierung im Haushalt 2023 eine deutliche Kürzung der Forschungsförderung vorgenommen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, die in der ersten Förderrunde bereitgestellten Mittel für die „Forschungsverbünde SED-Unrecht“ auch in der zweiten Förderrunde in mindestens gleicher Höhe zur Verfügung zu stellen und die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Den Fortbestand des Deutschen Weinbaus schützen – Pflanzenschutzmittelreduktion und Weinbau in Deutschland zukunftssicher vereinbaren. Derzeit finden auf EU-Ebene die Verhandlungen zur Maßnahmenverordnung „Sustainable Use Regulation“ (SUR) statt. Dabei geht es um die Regulierung der Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Wir sprechen uns gegen ein Totalverbot von zugelassenen chemischen Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten, wie z.B. Natur-, Vogel- und Wasserschutzgebieten, aus. Zudem treten wir für eine bürokratiearme Umsetzung der SUR in der Praxis ein, damit zusätzliche Dokumentationspflichten und Risiken im Datenschutz vermieden werden. Dies betrifft insbesondere die Winzerinnen und Winzer. Vor dem Hintergrund der erwartbaren weitreichenden Folgen des SUR-Verordnungsentwurfs für den deutschen Weinbau fordern wir in unserem Antrag, dass die berechtigten Interessen des Weinbaus bei der weiteren Ausgestaltung des SUR-Verordnungsentwurfs angemessene Berücksichtigung finden.

Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie schärfere Grenzwerte vor, die sich stärker an den 2021 veröffentlichten Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren. So soll z.B. der zulässige durchschnittliche Jahreswert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft auf 20 Mikrogramm gesenkt werden. Neben dem Fokus auf der verpflichtenden Einhaltung von Grenzwerten auch an hoch belasteten – zum Beispiel verkehrsnahen – Standorten sieht der Richtlinienentwurf zudem eine kontinuierliche Senkung der durchschnittlichen Belastung mit Luftschadstoffen (z.B. Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM2,5)) bis zur Erreichung der WHO-Richtwerte vor. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten, fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, sich bei den Verhandlungen im Rat grundsätzlich für Technologieoffenheit, realistisch erreichbare Grenzwerte, längere Übergangszeiten, mehr Spielräume für die Kommunen bei der Erstellung von Luftreinhalteplänen und gegen flächendeckende Fahrverbote einzusetzen.

Exportnation Deutschland stärken mit regelbasierter Handelspolitik statt unrealistischen Forderungen. Das Scheitern der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien sowie das zunehmend in Frage stehende Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur-Raum müssen endlich zu einem handelspolitischen Erwachen und Umdenken der Bundesregierung führen. Handelsabkommen, die teilweise über Jahrzehnte verhandelt wurden, dürfen nicht länger zerredet, mit Nachforderungen im Nachhaltigkeitsbereich überfrachtet und damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Es gilt, diese Abkommen endlich zum Abschluss zu bringen und die Verhandlungen über andere wegweisende Handelsabkommen, wie z.B. mit Indien, schnellstmöglich voranzutreiben. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, geschlossen den Abschluss von Handelsabkommen vorantreiben und unterstützen. Deutschland muss hier auch innerhalb der EU eine Führungsrolle übernehmen. Nur mit dem Ausbau bestehender außenwirtschaftlicher Beziehungen mit gleichgesinnten Ländern sowie mit neuen Kooperationspartnern können Lieferketten diversifiziert, einseitige Abhängigkeiten reduziert und die Resilienz der Europäischen Union und Deutschlands erhöht werden.

Net-Zero Industry Act zum Motor für den Industriestandort Deutschland machen – Effizient, bürokratiearm und technologieoffen. Die Europäische Kommission hat den sog. Net-Zero Industry Act (NZIA) vorgeschlagen. Damit will sie Null-Emmissionstechnologien fördern. Ziel ist, dass die Produktionskapazität für die strategisch wichtigsten Technologien – wie Photovoltaik, Windkraft, Batterien und Wärmepumpen – bis 2030 mindestens 40 Prozent des Bedarfs der EU erreicht. Der NZIA stützt sich auf mehrere Säulen, darunter günstige Investitionsbedingungen, Beschleunigung der CO2-Abscheidung, leichterer Marktzugang und bessere Qualifikationen. Mit unserem Antrag fordern wir: Deutschland muss sich bei der Ausgestaltung des NZIA strategisch einbringen, damit die Maßnahmen ihre Wirkung für den Standort Deutschland nicht verfehlen und die Umsetzung der Maßnahmen so schnell und reibungslos wie möglich verläuft. Wenn dies gelingt, können die vereinfachten Prozesse des NZIA (One-Stop-Shop) und die Ansprüche an Digitalisierung, Transparenz, Funktionalität und Effizienz als Bestandteil einer modernen Industriepolitik zum Vorbild für eine effiziente Verwaltung in ganz Deutschland werden. Die Bundesregierung ist bisher hier komplett untätig.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG). Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. Unserer Sicht ist der grundsätzlichen Zielrichtung des Gesetzentwurfes zuzustimmen. Allerdings fehlen wichtige Bestandteile. Dazu gehört insbesondere ein Maßnahmenpaket, das Ärzte bei der Digitalisierung unterstützt.

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Auch hier ist die grundsätzliche Zielrichtung des Entwurfes unterstützenswert. Stand jetzt ist aber beispielsweise das Verhältnis der Kranken- und Pflegekassen, die neue Befugnisse erhalten sollen, im Vergleich zu Ärzten und Psychotherapeuten noch nicht zufriedenstellend geregelt.

Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof. Massenverfahren stellen eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar. Es handelt sich dabei um massenhafte Einzelklagen zur gerichtlichen Geltendmachung gleichgelagerter (Verbraucher-)Ansprüche (zum Beispiel im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen). Meist stellen sich in diesen Verfahren die gleichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen. Sind diese Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof höchstrichterlich geklärt, so können gleichlautende Verfahren, die bei den Instanzgerichten noch anhängig sind, anhand dieser Leitentscheidung ohne weiteres zügig entschieden werden. Bisher können etwa durch Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund eines Vergleichs höchstrichterliche Entscheidungen verhindert werden. Ohne eine höchstrichterliche Klärung bleiben die Instanzgerichte jedoch immer wieder mit neuen Verfahren zu gleichgelagerten Sachverhalten belastet. Deshalb will die Bundesregierung nun ein Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof einführen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf indes ab. Massenverfahren stellen ohne Frage ein großes Problem für die Justiz dar. Das Problem wurde auch schon durch die Union in einem eigenen Antrag thematisiert (Drs. 20/5560). Die dazu durchgeführte öffentliche Anhörung hat jedoch ergeben, dass Leitentscheidungsverfahren nicht der richtige Weg sind, da die Verfahren nach dem Durchlaufen des Instanzenzuges erst viel zu spät beim Bundesgerichtshof ankommen. Hierzu bedarf es eines Vorabentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • November: BK Scholz spricht auf der Festveranstaltung „20 Jahre Deutscher BetriebsräteTag“,
  • November: Vorstellung des 1. Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors durch BM Paus und StM Alabali-Radovan,
  • November: Deutscher Maschinenbaugipfel des VDMA mit BM Habeck und BM Lindner,
  • November: BK Scholz nimmt Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegen,
  • November: BK Scholz nimmt an der Eröffnung der neuen „Gigafactory“ von Siemens Energy für die Produktion von Elektrolyseuren in Berlin teil,
  • November: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für Oktober bekannt,
  • November: BK Scholz spricht auf der zentralen Gedenkveranstaltung anlässlich des 85.Jahrestages der Reichspogromnacht in Berlin,
  • November: BK Scholz spricht bei der jährlichen Bundeswehrtagung in Berlin,
  • November: Justizministerkonferenz,
  • November: BK Scholz hält Rede beim European Round Table for Industry auf Einladung der Mercedes-Benz Group AG,
  • November: BK Scholz besucht Heilbronner Stimme für ein Live-Bühnengespräch.
  1. Außen/EU:
  • /7. November: BMin Schulze in Jordanien,
  • /7. November: informeller Raumfahrtministerrat (Weltraumbasierte Infrastruktur),
  • November: 42. Generalkonferenz der UNESCO in Paris (Fokus auf Klimawandel und Zukunftstechnologien)
  • /8. November: Treffen der G7-Außenminister in Japan (Themen: Lage im Nahen Osten, Ukraine, Lage im Indopazifik, wirtschaftliche Sicherheit)
  • -10. November: Eurogruppe, Wirtschafts-/Finanzministerrat (Reform wirtschafts­politische Steuerung, europäisches Semester, Ukraine, Aufbau- und Resilienzfazilität, Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Entwicklung, Unionshaushalt 2024),
  • November: EU-KOM: EU-Erweiterungspaket, Fortschrittsbericht Ukraine und Moldau, Strategie für die Verteidigungsindustrie,
  • November: BK Scholz empfängt das norwegische Kronprinzenpaar,
  • November: BK Scholz empfängt NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg,
  • /11. November: BK Scholz reist nach Spanien zu Gesprächen mit dem spanischen Ministerpräsidenten Sánchez und dem portugiesischen Ministerpräsidenten Costa,
  • /11. November: Pariser Friedensforum (jährliches Format, das 2018 durch Macron etabliert wurde; Themen: Klimawandel, Entwicklungsziele und Digitalisierung).

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 17. Oktober 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Aktuelle Stunde „Verherrlichung von Terror in Deutschland unterbinden – Antisemitismus entschieden bekämpfen“.

Der 7. Oktober 2023 – der erste Tag der Terrorwelle der Hamas gegen Israel – wird als schwarzer Tag in die Geschichtsbücher des jüdischen Volkes eingehen. Seit dem Menschheitsverbrechen der Shoa sind an keinem Tag so viele Jüdinnen und Juden gewaltsam um ihr Leben gebracht worden. Zudem wurden zahlreiche Menschen verschleppt und sind noch in den Händen der Terroristen – unter ihnen auch deutsche Staatsangehörige. In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag diese schändlichen Taten einmütig verurteilt und die volle Solidarität mit Israel erklärt.

Derweil wird von einigen Demonstranten auf deutschen Straßen der Tod von Jüdinnen und Juden gefeiert. Diese offene Zurschaustellung von Hass, Hetze und offenem Antisemitismus erschüttert uns. Wir müssen den Kampf gegen Antisemitismus nun noch entschlossener führen. Deshalb haben wir eine „Aktuelle Stunde“ mit dem Titel „Verherrlichung von Terror in Deutschland unterbinden – Antisemitismus entschieden bekämpfen“ beantragt, der sich die Koalitionsfraktionen angeschlossen haben.

Unser demokratischer Staat darf nicht dulden, dass auf deutschen Straßen der Tod von Jüdinnen und Juden gefeiert wird. Unser Rechtsstaat muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln sicherstellen, dass jede Form antisemitischer Gewaltverherrlichung unterbunden wird. Meinungsfreiheit endet dort, wo zur Vernichtung Israels aufgerufen, Juden der Tod gewünscht oder der Holocaust geleugnet wird. Wir müssen Straftaten konsequent verfolgen, verbotene Demonstrationen unterbinden sowie jüdische Einrichtung und jüdisches Leben in Deutschland verlässlich schützen. Dazu zählt auch, Vereine und Organisationen, die die Hamas oder andere islamistisch-militante Organisationen unterstützen, zu verbieten und aufzulösen.

Alle Zahlungen an die palästinensischen Gebiete und Organisationen müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Unser Maßstab muss sein: Wer Israel vernichten will oder den Holocaust verharmlost, der darf auch kein deutsches Steuergeld erhalten. Die Sicherheit und das Existenzrecht des Staates Israel sowie die Sicherheit der Jüdinnen und Juden in Deutschland sind Teil unserer Staatsräson. Diese Zusage gilt es nun einzulösen.

Unser Antrag: „Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“.

Überbordende Bürokratie gefährdet den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates. Deshalb braucht es jetzt dringend einen Durchbruch für echten Bürokratieabbau und für bessere Rechtsetzung. Die unionsgeführten Bundesregierungen haben den Bürokratieabbau in den vergangenen Legislaturperioden spürbar vorangetrieben. Mit den Bürokratieentlastungsgesetzen I-III haben sie in Milliardenhöhe Bürokratiekosten eingespart.  Der Bürokratiekostenindex erreichte im Jahr 2021 seinen historischen Tiefstand. Seitdem steigt er aber durch die Politik der Ampel-Koalition wieder kontinuierlich an. Statt immer neuer Ankündigungen braucht es endlich Taten und neue strukturelle Ansätze. Wir schlagen deshalb eine „Agenda Bürokratieabbau“ und konkrete Schritte zur Aufhebung unnötiger und überbordender Regulierung vor. Unsere Agenda umfasst als wichtigste Forderungen:

  • Bürokratiebremse: Sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird.
  • „One in, two out“-Regel: Die erfolgreiche Bürokratiebremse „One in, one out“ wird zu einer „One in, two out“-Regel ausgeweitet.
  • 1:1 Umsetzung von EU-Vorhaben: Bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht darf in Deutschland nicht über den europäischen Standard hinaus reguliert werden.
  • Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium auf EU-Ebene: Keine neuen bürokratischen Regelungen, bis die EU in Sachen Wettbewerbsfähigkeit ihren Rückstand auf ihre Hauptkonkurrenten im globalen Wettbewerb aufgeholt hat.
  • Digitalcheck von Gesetzen: Der effiziente digitale Vollzug von Neuregelung (Digitaltauglichkeit) muss bei jeder Gesetzeserstellung von Anfang an mitgedacht und verbindlich geprüft werden.

Unser Antrag: „Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Prävention und Forschung stärken“

In dieser Sitzungswoche ist die 1. Lesung des von der Ampel vorgelegten Entwurfs eines Cannabis-Legalisierungsgesetzes geplant. Konkret soll vor allem privater Eigenanbau, gemeinschaftlicher nichtgewerblicher Eigenanbau und die „kontrollierte“ Weitergabe von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene zum Eigenkonsum ermöglicht werden.

Der Konsum von Cannabis hat oftmals schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen. Besonders gefährdet sind junge Menschen bis 25 Jahre, da bei ihnen die Entwicklung des Gehirns noch nicht abgeschlossen ist. Studien zeigen, dass intensiv Cannabis-Konsumierende häufiger die Schule abbrechen und ungünstigere Bildungsabschlüsse als Nicht-Konsumierende aufweisen. Die Pläne der Ampel werden zu einer Ausweitung des Cannabiskonsums und somit zu schweren gesundheitlichen Folgen führen – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Sogar Bundesgesundheitsminister Lauterbach warnt vor den Gefahren des Konsums. Hinzu kommt: Parallel zu den Legalisierungsplänen will die Ampel im Bereich der Suchtprävention im Bundeshaushalt 2024 um 4 Mio. Euro kürzen. Das macht die Hilflosigkeit des Gesundheitsministers offenkundig. Auch eine Entlastung der Justiz oder ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes wird mit dem Gesetz nicht erreicht werden.

Wir lehnen eine Legalisierung von Cannabis ab und bringen unseren Antrag „Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Aufklärung, Prävention und Forschung stärken“ in die parlamentarischen Beratungen ein. Statt Legalisierung bedarf es einer verstärkten Prävention und Aufklärung über die Gefahren, die durch den Konsum von Cannabis entstehen können – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus kommen die von der Ampel geplanten Kürzungen bei der Prävention zum völlig falschen Zeitpunkt. Wir fordern: Prävention statt Legalisierung!

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Reform der Ausbildung der Physiotherapieberufe – Evolution statt Revolution. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – wollen wir die Neugestaltung sowie eine pädagogische, didaktische und inhaltliche Reformierung der Berufe in der Physiotherapie anstoßen. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf. Eine Ausbildungsreform muss in diesem Zusammenhang die Teilakademisierung im Blick haben, die Ausbildungswege sowohl patienten- als auch berufsgerecht ausgestalten und die Kompetenzen der Berufsbilder in der Physiotherapie erweitern. Dabei wollen wir auf die bestehenden Strukturen in der Ausbildung zurückgreifen. Auch die Möglichkeiten für blinde, hörgeschädigte oder sehbehinderte Menschen müssen erhalten bleiben. Gleichzeitig muss die Attraktivität des Berufsbildes „Physiotherapeut“ durch neue (auch akademische) Ausbildungsmöglichkeiten gesteigert werden. Um die Reform abzurunden, muss die Schulgeldfreiheit und die Ausbildungsvergütung gemeinsam mit den Ländern mitgedacht werden.

Hochschulische Pflegeausbildung stärken – Pflegerische Versorgung von morgen absichern. In den letzten beiden Legislaturperioden wurde die Basis für eine hochschulische und praxisorientieren Pflegeausbildung geschaffen wurde. Dennoch beginnen bisher nur wenige Studenten ein Pflegestudium. Dabei stellt akademische Pflegeausbildung neben der Arbeit der rein beruflich ausgebildeten Pflegefachleute eine wichtige Ergänzung dar, die sich auch deutlich auf die Versorgungsergebnisse auswirkt. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, eine Ausbildungsvergütung für die Studentinnen und Studenten zu schaffen, wie sie bereits bei der beruflichen Pflegeausbildung und bei der Hebammenausbildung besteht. Ferner wollen wir die Bereitschaft in den Einrichtungen stärken, akademische Pflegekräfte auszubilden. Zugleich fordern wir einen Bund-Länder Gipfel zur gemeinsamen Etablierung von Arbeitsfelddefinitionen und Einsatzgebieten für hochschulisch ausgebildete Pflegefachkräfte. Parallel zu unserem Antrag beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz).   Diesen Gesetzentwurf lehnen wir ab. Er deckt wichtige Fragen zur Steigerung der Eigenanteile in der Pflege nicht mit ab. Ferner wird durch die nochmalige Verlängerung der Modellvorhaben für wichtige Gesundheitsberufe (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden), welche in Änderungsanträgen aufgenommen wurde, erheblicher Unmut in diesen Fachbereichen ausgelöst.

Arbeitsmarktintegration Schutzberechtigter voranbringen – Gemeinnützige integrative Dienste einführen. In Deutschland leben in Folge der Asylzuwanderung über 1,5 Millionen Menschen mit humanitären Aufenthaltsrechten. Die Integration dieser und weiterer, zukünftig in Deutschland Schutz findender Menschen ist eine große Herausforderung. Ziel muss es sein, dass diese Schutzberechtigten am Ende des Integrationsprozesses in gleichem Maße am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben wie die einheimische Bevölkerung. In diesem Prozess nehmen der Spracherwerb und die Teilnahme am Ausbildungs- und Arbeitsleben eine herausragende Rolle ein. Sie sind Hauptmotoren für gelingende Integration. Hierfür bedarf es Förderungsangebote, aber auch eigener Anstrengung der neu in unserer Gesellschaft Ankommenden. Zum langfristigen Aufbau eines neuen Lebensmittelpunktes und zu der Teilhabe an der Gesellschaft gehört die erfolgreiche Teilnahme am Arbeitsleben. Auch wenn die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund Fortschritte gemacht hat, bleibt sie schwierig. Viele der Schutzberechtigten bleiben über Jahre auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Das bestehende Integrationsprogramm des Bundes sieht bislang Integrations- und Sprachkurse sowie migrationsspezifische Beratungsangebote vor. Wir wollen dieses Programm so ergänzen, dass die tatsächliche Heranführung an den Arbeitsmarkt ein selbstverständlicher Bestandteil des Integrationsprozesses wird. Dafür braucht es einen niedrigschwelligen und verpflichtenden Ansatz. Hierfür bieten sich gemeinnützige Tätigkeiten als regelmäßiger Bestandteil des Integrationskonzeptes an. Das Konzept sollte sich auf Personen mit rechtskräftig festgestelltem Schutzanspruch beschränken. Die Umsetzung sollte in Form von flexiblen Modulen geschehen, die den Sprach- und Integrationskursen gleichgestellt sind. Die Module sollten in eine verpflichtende Beratung eingebettet werden. Bestehende Kenntnisse, Fertigkeiten und Interessen der Verpflichteten könnten so nach Möglichkeit berücksichtigt werden und damit die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöhen. Integrative Dienste in Kommunen und sozialen Einrichtungen würden so vorhandene Potentiale aktivieren, Anreize zur Aufnahme einer regulären Tätigkeit oder Ausbildung bieten und zugleich einen konkreten Vorteil für unsere Kommunen bringen. Die damit verbundene sichtbare Alltagsintegration würde nicht nur den Tätigen selbst nutzen, sondern auch etwaige Vorurteile in der Gesellschaft abbauen und mehr gelebte Gemeinsamkeit in den Kommunen vor Ort schaffen.

Hochlauf der Elektromobilität nicht gefährden – Gewerbliche Förderung beim Umweltbonus wieder einführen. Mit unserem Antrag fordern wir die Fortführung der Förderung von gewerblichen Fahrzeugen (Umweltbonus), zumindest so lange die neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, die derzeit in Brüssel verhandelt wird, noch nicht in Kraft getreten ist. Denn die Bundesregierung hat zum 31. August 2023 die Förderung von gewerblichen Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) und mit brennstoffzellbetriebenen Elektrofahrzeugen eingestellt. Gerade im gewerblichen Bereich kommen viele potenzielle Käufer zum ersten Mal mit der Elektromobilität in Kontakt, etwa über Flottenfahrzeuge bei Firmen, Dienstfahrzeuge im Außendienst oder Car-Sharing-Anbieter. Von der gewerblichen Förderung profitieren im Übrigen nicht nur Firmenwagen, sondern auch eingetragene Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder andere gemeinnützige Einrichtungen. Offensichtlich hat sich die Bundesregierung damit vom Ziel verabschiedet, 15 Millionen Elektrofahrzeuge bis 2030 auf die Straßen Deutschlands zu bringen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass das Ende der Förderung zu einem massiven Einbruch beim Kauf von E-Autos geführt hat: 31 714 Elektroautos kamen im Monat September neu auf die Straße. Das waren fast 29 Prozent weniger als im September des Vorjahres.

Die Bundesregierung verliert den weiter schwelenden Konflikt in Libyen aus dem Blick – zu Unrecht. Der wieder aufkommende Konflikt zwischen ost- und westlibyischen Kräften, nach wie vor nur rudimentäre Staatlichkeit, eine sehr aktive russische Präsenz im Land und die Schlüsselstellung Libyens für Migrationsfragen ergeben eine hohe Dringlichkeit. Mit unserem Antrag Libyen in den außenpolitischen Fokus nehmen – Rasche Parlaments- und Präsidentschaftswahlen herbeiführen fordern wir die Bundesregierung auf, an die positiven Entwicklungen in der Region und die konstruktive Rolle Deutschlands in der vergangenen Wahlperiode anzuknüpfen. Angesichts der seit Ende August wieder aufflammenden Spannungen in Libyen und auch auf EU-Ebene ausbleibender angemessener Reaktion muss die Bundesregierung endlich handeln.

Mehr Teilhabe im Sport – Den Erfolg der „Special Olympic World Games“ nutzen. Es ist ein wichtiges gesundheits- wie sportpolitisches Ziel, die sportlichen Aktivitäten von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Die "Special Olympics World Games" im Sommer in Berlin haben hier viel Schwung erzeugt und den Blick auf die außergewöhnlichen sportlichen Leistungen der Menschen mit Behinderung gerichtet. Das Engagement der Bundesregierung bleibt gleichwohl überschaubar. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, zielen wir auf ein stärkeres staatliches Engagement für sportliche Aktivität von Menschen mit Behinderungen. Diese Bevölkerungsgruppe ist einerseits in besonderem Maße auf eine gesunde Lebensführung angewiesen, treibt andererseits unterdurchschnittlich häufig Sport. Ein Schwerpunkt der Förderung muss auf der Schaffung barrierefreier Sportstätten liegen.

Wasserstoffhochlauf pragmatisch, schnell und technologieoffen voranbringen – Für eine starke Wirtschaft, für Klimaneutralität. Wasserstoff ist der Schlüssel für eine starke und klimafreundliche Volkswirtschaft. Wasserstoff kann einen großen Beitrag zur Sicherung der Versorgung und zur Stärkung der Volkswirtschaft beitragen. Um die Vorteile der Wasserstoffnutzung breit zu entfalten, müssen die Weichen schnellstmöglich gestellt werden. Wir wollen und können Wasserstoff-Weltmeister werden. Dafür hat die vorherige Bundesregierung unter Führung der CDU/CSU im Jahr 2020 die erste Nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet, die auch international weithin für Anerkennung gesorgt hatte. Die Ampel zögert, unsere Antworten als CDU/CSU-Fraktion für einen beschleunigten Wasserstoffhochlauf sind hingegen sehr klar. In unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, fordern wir: Wasserstofferzeugung und Importe müssen emissionsfrei bzw. -arm sein, aber nicht von Beginn an ausschließlich „grün“; die Wasserstoff-Infrastruktur muss von Beginn an ganz Deutschland einbeziehen und europäisch vernetzt sein; Anwendungsfelder für Wasserstoff ergeben sich in einem dynamischen Markthochlauf und sind nicht vorab politisch festzulegen; in Forschung und Entwicklung muss Deutschland wieder international führend werden.

Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung beachten – Mit bürokratiearmen, kosteneffizienten und innovativen Regeln mehr Ressourceneffizienz erreichen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verpackungs-Verordnung soll das Abfallaufkommen durch Verpackungen reduzieren. Dafür werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. So sollen „unnötige“ Verpackungen (wie z.B. Einweg-Kunststoff-Verpackungen für Obst und Gemüse unter 1,5 kg) verboten werden und mehr Verpackungen wiederverwendet werden (z.B. müssen Hersteller von Haushaltsgroßgeräten wie Kühlschränke ab 2030 ihre Produkte zu 90 Prozent in wiederverwendbaren Transportverpackungen versenden). Daneben sollen die Möglichkeiten zum Recycling ausgebaut (z.B. müssen ab 2030 alle Verpackungen „recyclingfähig gestaltet“ sein) und der Anteil an recyceltem Kunststoff („Kunststoff-Rezyklate“) in neuen Kunststoffprodukten gesteigert werden (z.B. ab 2030 30% Rezyklateinsatz bei Einweg-Kunststoff-Getränke-Flaschen). Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten, wenden wir uns in erster Linie gegen die inkonsistente Politik der Bundesregierung. Bundesumweltministerin Lemke will nämlich bereits während den noch laufenden Verhandlungen in Brüssel eine nationale Reform des Verpackungsgesetzes anstoßen. Hierdurch drohen widersprechende Regelungen. Diese werden die Branche verunsichern und unnötige Kosten erzeugen. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den anstehenden Verhandlungen für die Grundprinzipien der Technologie- und Materialoffenheit, den Schutz der in Deutschland gut funktionierenden Mehrweg- und Einwegsysteme sowie für möglichst praktikable und kosteneffiziente Regelungen einzusetzen.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern. In dieser Woche befassen wir uns in abschließender Beratung mit der erneuten Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Irak. Der Einsatz zielt darauf ab, die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nachhaltig zu befähigen, die Sicherheit und Stabilität in Irak eigenständig zu gewährleisten und ein Wiedererstarken der Terrororganisation des sog. Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die internationale Gemeinschaft ist diesem Ziel in den letzten Jahren deutlich nähergekommen, hat es aber noch nicht erreicht. Eine Fortsetzung des Engagements ist daher notwendig, um das bisher Erreichte zu konsolidieren und tragfähig weiterzuentwickeln. Die Mandatsobergrenze verbleibt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Das militärische Engagement der Bundeswehr zur Stabilisierung des Irak dient unseren Interessen in der Region und unterstützt Irak in einer entscheidenden und politisch herausfordernden Phase. Allerdings fehlt der Bundesregierung weiter ein Konzept für den Irak, für die Kurdenfrage im Irak sowie für den Umgang mit dem Iran im Irak.

Realisierungsvorschlag zur Errichtung eines Dokumentationszentrums „Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft in Europa“. Das Vorhaben ist das größte kultur- und erinnerungspolitische Projekt in den nächsten Jahren, welches bereits in der letzten Wahlperiode mit einem Antrag auf den Weg gebracht wurde. Wir unterstützen dieses Vorhaben. Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen und FDP wird parteiübergreifend die erinnerungs- und gesellschaftspolitische Bedeutung dieses Dokumentationszentrums unterstrichen. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung vom November 2022 einzubeziehen und den Opfern einen angemessenen Raum für Gedenken zu geben. Darüber hinaus soll sie den regionalen und nationalen Unterschieden ausreichend Rechnung tragen und auch bislang weniger beachtete Opfergruppen (Frauen) berücksichtigen.  Hinsichtlich der Struktur ist das Vorhaben mit einer geplanten Ausstellungsfläche von 15.000 qm und einem Kostenvolumen von ca. 120 Mio. € (6 Mio. € für Personal) äußerst ambitioniert.

Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes beabsichtigt das Verkehrsministerium, den Ländern und Kommunen mehr Entscheidungs- und Handlungsspielräume einzuräumen – insbesondere bezüglich folgender drei Kernpunkte: Anordnung von Tempo 30, Ausweitung von Bewohnerparkzonen und Ausweitung von Sonderfahrspuren. Die Verbesserung des Schutzes der Umwelt, Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung soll für sich allein genommen ausreichen, um eine regelnde Bestimmung auf der Verordnungsebene zu erlassen. Es sollen auch weiterhin der Zweck der Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs verfolgt werden. Der Gesetzesentwurf ist zwar nicht so drastisch wie erwartet und die Auswirkungen bleiben voraussichtlich überschaubar. Dennoch sehen wir den Entwurf kritisch.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Oktober: Deutscher Arbeitgebertag,
  • Oktober: Schwarzbuch 2023/24 des Bundes der Steuerzahler,
  • -19. Oktober: BPräs Steinmeier in Meiningen,
  • Oktober: Feierstunde für aus Auslandseinsätzen zurückgekehrte Polizisten aus Bund und Ländern mit BM Faeser,
  • Oktober: Weltraumkongress des BDI mit Rede von BK Scholz und BM Wissing,
  • Oktober: Treffen der ostdeutschen Wirtschafts- und Arbeitsminister mit BM Heil,
  • Oktober: Wohnungsbau-Konferenz des Wirtschaftsforums der SPD mit BM Geywitz,
  • Oktober: Wissenschaftliches Institut der AOK „Fehlzeiten-Report 2023“,
  • Oktober: Sonderkonferenz der MPK-Ost mit BM Stark-Watzinger,
  • Oktober: Koalitionsausschuss,
  • -22. Oktober: JU-Deutschlandtag,
  • -22. Oktober: Bundeskongress der Grünen Jugend,
  • Oktober: BK Scholz spricht auf dem Mitarbeiterfest 125 Jahre RWE in Essen,
  • Oktober: Verleihung Friedenspreis des Deutschen Buchhandels an Salman Rushdie,
  • -26. Oktober: Ordentlicher Gewerkschaftstag der IG Metall mit BM Habeck.
  1. Außen/EU:
  • -17. Oktober: Gesundheitskonferenz "World Health Summit" in Berlin,
  • /17. Oktober: Eurogruppe, Wirtschafts-/Finanzministerrat (Stabilitäts- und Wachstumspakt, wirtschaftspolitische Steuerung, Aufbau- und Resilienzfazilität, digitaler Euro, Ukraine, Klimafinanzierung, Kapitalmarktunion),
  • Oktober: EU-KOM: Arbeitsprogramm 2024, Paket zum Bürokratieabbau,
  • Oktober: Energieministerrat (Reform Strommarkt, Vorbereitung Winter),
  • Oktober: BK Scholz empfängt König Abdullah von Jordanien,
  • /18. Oktober: Seidenstraßengipfel in Peking (voraussichtlich mit Teilnahme Putins),
  • /20. Oktober: Justiz-/Innenministerrat (Asyl/Migration, Schengen-Evaluierung, Verlängerung vorläufiger Schutz, Rückübernahmeabkommen EU und Irak, Ukraine, Katastrophenschutz, Bekämpfung Kindesmissbrauch, Insolvenzrecht, Lateinamerika),
  • /20. Oktober: Informeller Handelsministerrat,
  • Oktober: EU-USA Gipfel in Washington (Zölle Stahl, Aluminium),
  • Oktober: Parlamentswahl in der Schweiz.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 10. Oktober 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Solidarität mit Israel

Die Sitzungswoche des Deutschen Bundestags steht im Zeichen der Welle des Terrors, die Israel seit den frühen Morgenstunden des 7. Oktobers erschüttert. Mehr als 1000 Israelis wurden durch die Terrororganisation Hamas ermordet, tausende Menschen sind verletzt und eine noch unbestimmte Anzahl an Geiseln wurde nach Gaza verschleppt.

In der Fraktionssitzung am Dienstag begrüßten wir S.E. Ron Prosor, Botschafter des Staates Israel in Deutschland. Für Donnerstag ist eine Regierungserklärung zur Lage in Israel mit anschließender Aussprache geplant. In diesem Zusammenhang will der Deutsche Bundestag einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschließen, in welchem die Solidarität mit Israel zum Ausdruck kommt. Bereits am Donnerstagnachmittag werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss den vorläufigen Stopp aller direkten und indirekten Zahlungen an die palästinensischen Gebiete beantragen, denn die Geldflüsse aus Europa in diese Gebiete muss dringend auf den Prüfstand gestellt werden.

Die Sicherheit Israels ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Staatsräson. Wir verurteilen den abscheulichen und menschenverachtenden Terrorangriff der Hamas auf den Staat Israel und seine Bevölkerung. Wir trauern gemeinsam mit den Familien der Opfer. Die israelische Bevölkerung hat ein Recht darauf, frei von Terror, Angst und Gewalt zu leben. Wir stehen mit voller Solidarität an der Seite des Staates Israel und seiner Bürgerinnen und Bürger. Dazu zählt selbstverständlich, dass wir Israel bei der Ausübung seines völkerrechtlich verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung zur Seite stehen.

Deutschland hat aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung gegenüber dem jüdischen Staat Israel. Dazu gehört auch unmissverständlich klarzumachen, dass denjenigen, die auf den Straßen Deutschlands Gewalt gegen Zivilisten und die Ermordung unschuldiger Kinder, Frauen sowie Männer zelebrieren, mit der vollen Härte des Rechtsstaats begegnet wird. Die Verherrlichung von Gewalt ist nicht durch die Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes gedeckt. Die beschämenden Vorgänge auf den Straßen Berlin-Neuköllns und auch andernorts müssen unverzüglich aufgeklärt und strafrechtlich geahndet werden. Nichtdeutsche Staatsbürger, die rechtskräftig verurteilt werden, müssen des Landes verwiesen werden.

Wir fordern außerdem, dass alle direkten und indirekten Zahlungen Deutschlands und der Europäischen Union in die palästinensischen Gebiete sofort gestoppt und mit kritischem Maßstab einer Prüfung unterzogen werden. Geld kann zukünftig nur erhalten, wer sich zweifelsfrei vom Terror distanziert und die Existenz Israels unmissverständlich anerkennt.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Neue Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes stoppen – Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhalten. Die deutschen Exportunternehmen sind das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Die Unternehmen stehen derzeit durch die hohen Energiepreise und allgemeinen Teuerungsraten sowie das gestiegene Zinsniveau und den Fachkräftemangel jedoch unter großem Druck. Wachsende geopolitische Spannungen und Unsicherheiten in der Weltwirtschaft erschweren das Exportgeschäft und Investitionen im Ausland. In diesen Zeiten sind die Exportkreditgarantien (so genannte Hermes-Deckungen) und Investitionsgarantien des Bundes eine elementare Stütze für unsere international agierenden Unternehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will die Bedingungen dafür nun ändern. Künftig sollen für den Export bestimmte Technologien und Produkte in eine grüne, weiße und rote Kategorie unterteilt werden, wobei für Technologien und Produkte, die in die rote Kategorie fallen, ein Deckungsausschluss gilt. Entsprechende Exporte werden folglich nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert. Aus unserer Sicht werden die Sektorleitlinien ihr Ziel verfehlen. Dem Klimaschutz ist nicht geholfen, wenn deutsche Unternehmen ihre Technologien, die im internationalen Vergleich oft besonders nachhaltig sind, künftig nicht mehr im Ausland anbieten, weil ihre Produkte von staatlichen Export- bzw. Investitionsförderungen ausgeschlossen werden. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir die Bundesregierung deshalb zu umfangreichen Nachbesserungen auf. 

In dieser Woche beraten wir abschließend gleich drei Initiativen unserer Fraktion zu wichtigen Themen des Klimaschutzes. Mit unserem Entwurf für ein Gesetz zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972 wollen wir die Möglichkeiten verbessern, Kohlendioxidströme in geeigneten Formationen des Meeresuntergrunds zu beseitigen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Deutsche Bundestag der auf UN-Ebene bereits verabschiedeten Entschließung zustimmen und damit den Erfordernissen des Grundgesetzes gerecht werden. Zudem soll so auch der Export von Kohlendioxid aus Deutschland nach beispielsweise Norwegen oder Dänemark ermöglicht werden. Es ist ein notwendiger Schritt, um die Carbon-Capture-and-Storage(CCS)-Technologie voranzubringen.  Mit unserem Antrag CO2-Abscheidung und -Speicherung, CO2-Nutzung sowie Negativemissionen – Chancen für Klima, Industrie und Wohlstand gehen wir drei miteinander verwobene Sachfragen an. Zu allen bewegt sich die Ampel zu zögerlich und konterkariert damit ihren eigenen Anspruch an den Klimaschutz. Dies betrifft erstens die Abscheidung und Speicherung von CO2, zweitens, die Nutzung von CO2 in einem geschlossenen Kohlenstoffkreislauf, drittens, die damit möglichen sogenannten "Negativemissionen", die der Atmosphäre CO2 wieder entziehen. Nur so wird das Ziel von Klimaneutralität bzw. Netto-Null erst erreichbar. Während sich das Wirtschaftsministerium in diesen Fragen seit Ende letzten Jahres etwas bewegt und eine "Carbon Management Strategie" ausarbeitet – und die FDP insb. in Fragen von CCS erkennbar aktiv werden will – bremsen insb. die Grünen und die SPD weiterhin. Entgegen dieser Zögerlichkeit haben wir in unserem Antrag konkrete Vorschläge gemacht. Mit unserem weiteren Antrag Offensive für CO2-Speicherung und -Nutzung einleiten gehen wir auf die aktuelle Situation für den Export von CO2 über Landesgrenzen hinweg ein. Derzeit ist eine Ausfuhr von Kohlendioxid zur unterirdischen Speicherung im Hoheitsgebiet eines anderen Staates ohne weitere Vereinbarungen nicht möglich. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, zum einen die bereits auf UN-Ebene beschlossenen Vereinbarungen zu ratifizieren. Zum anderen soll sie die vorläufige Anwendung der entsprechenden Regelung innerhalb des Übereinkommens über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen vor der International Maritime Organization (IMO) erklären. Im Anschluss wäre auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen mit Partnerländern die Ausfuhr von CO2 möglich.

Bezahlkarten einführen – Sachleistungsprinzip konsequent umsetzen. Der aktuelle Flüchtlingszustrom bringt Deutschland an seine Belastungsgrenze. Die Kommunen sind mit der aktuellen Situation überfordert. Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme weiterer Asylsuchender zunehmend ab. Wir wollen die Anreize für eine ungesteuerte Migration nach Deutschland senken. Die hohen Sozialleistungen für Asylbewerber sind ein Grund, der dazu beiträgt, dass übermäßig viele Asylsuchende einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bevorzugen. Um Anreize zu verringern, sollten Bargeldzahlungen von Leistungen so weit wie möglich vermieden werden. Sofern möglich sollten deshalb Leistungen in erster Linie als Sachleistungen für die Leistungsberechtigten angeboten werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – greifen wir deshalb einen Vorschlag aus dem Freistaat Bayern auf, für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine bargeldlose Bezahlkarte einführen. Somit wird eine angemessene, praktikable und gerechte Balance zwischen Sach- und Geldleistungen geschaffen, die eine Basis für eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft sein kann. Gleichzeitig wäre die Einführung einer solchen Bezahlkarte eine konsequente Weiterentwicklung des Sachleistungsprinzips. Eine Integration in die Gesellschaft wird durch die Bezahlkarte nicht behindert. Der Vorschlag findet auch weitere Zustimmung: 69 Prozent der Deutschen sind laut einer INSA-Studie dafür, dass Asylbewerber eher Sach- statt Geldleistungen erhalten.

Gesetz zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20 – entschieden, dass Bankkunden bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank zustimmen müssen. Die Kreditinstitute dürfen in ihren AGB – entgegen der bisherigen jahrzehntelangen Praxis – nicht mehr regeln, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde in der gesetzten Frist nicht widerspricht (sog. Zustimmungsfiktionsklausel). Da AGB-Klauseln über fingierte Zustimmungen im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam seien, stehe diesen ein Rückforderungsrecht für Gebühren zu, die die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben. Obwohl die Vereinbarung der Klauseln durch § 675g Abs. 2 S.1 BGB ausdrücklich gestattet werde, unterfielen sie der AGB-Kontrolle. Die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 ist sehr unbefriedigend. Es liegt im berechtigten Interesse der Kreditinstitute, über die Zeit erforderlich werdende Anpassungen ihrer AGB in Form einer Zustimmungsfiktion realisieren zu können, da dies ohne großen Aufwand erfolgen kann. Demgegenüber ist das Zustimmungsmodell im Massengeschäft sehr schwerfällig und wenig praktikabel. Mit unserem Gesetzentwurf und unserem Antrag Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten verfolgen wir deshalb einen fairen, neuen Lösungsansatz: Wir erreichen die Wirkungen einer Zustimmungsfiktion, dem Kunden wird aber eine Art Überlegungsfrist eingeräumt, innerhalb derer er nicht aktiv werden muss. Er kann frei entscheiden, ob er aktiv werden will. Das Recht zur Kündigung bleibt unangetastet, die beiderseitigen Vorteile der Zustimmungsfiktion werden gewahrt. Die Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln bleibt uneingeschränkt und wird nicht angetastet.

Unterstützung für die Republik Moldau intensivieren. Die Republik Moldau soll – wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind – Mitglied der Europäischen Union werden. Ein Beitritt liegt im politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interesse Deutschlands. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die bisher von der Bundesregierung und der EU zur Unterstützung, Entwicklung und Resilienz des Landes ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, sondern intensiviert werden müssen. Der brutale russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Republik Moldau. Sie befindet sich seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 in einem permanenten Krisenmodus. Russland hat seine schon vor dem Krieg begonnenen Destabilisierungsmaßnahmen weiter intensiviert und versucht über inneren und äußeren Druck, dem Land Schaden zufügen. Um die Sicherheit der moldauischen Bürger und die Stabilität des Landes angesichts dieser Herausforderungen, ist die Unterstützung Deutschlands notwendig – auch und gerade, um der Republik Moldau den Weg in die Europäische Union zu ebnen.

Steueraufkommen in Entwicklungsländern stärken. Der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttosozialprodukt ist in vielen Entwicklungsländern sehr niedrig. Wie die Entwicklungsländer auch in eigenen Beschlüssen festgestellt haben, müssen sie größere Anstrengungen unternehmen, die eigene Steuerbasis zu verbreitern und das Steueraufkommen zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, illegale Finanzströme zu bekämpfen, die zu einem Kapitalabfluss aus Entwicklungsländern führen. Ziel unseres Antrags – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – ist es, entwicklungspolitische Beratung einzusetzen, um die Länder des globalen Südens bei der Entwicklung ihrer Steuer- und Zollsysteme zu unterstützen. Ein effizientes und funktionstüchtiges Steuersystem ist nicht nur ein wesentlicher Bestandteil guter Regierungsführung, sondern auch unverzichtbar, um wichtige staatliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und um nachhaltige Schritte zum Erfolg der Agenda 2030 zu machen.

Europäische KI-Verordnung – Für eine engagierte und innovationsfreundliche Mitgestaltung Deutschlands bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz in Europa. Mit unserem Antrag gehen wir auf die im April 2021 von der EU-Kommission vorgestellte europäische Verordnung für Künstliche Intelligenz ein, zu der derzeit die Trilogverhandlungen stattfinden. Bei generativer Künstlicher Intelligenz, insbesondere bei den großen Foundation Models, liegt das größte Innovationspotenzial von KI für Gesellschaft und Wirtschaft. Daher wird mit großer Sorge betrachtet, dass von den Foundation Models rund 73 Prozent aus den USA stammen, weitere 15 Prozent aus China. Damit besteht die Gefahr, dass Deutschland und Europa komplett den Anschluss bei einer der wichtigsten technologischen Entwicklungen unserer Zeit verpassen. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung diesen bahnbrechenden technologischen Entwicklungen, die überwiegend außerhalb Europas stattfinden, bei weitem nicht die gebotene Priorität ein. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb eine Neuausrichtung der deutschen KI-Politik, insbesondere den Trilog-Verhandlungen zum AI-Act höchste politische Priorität einzuräumen und zwischen den federführenden Ressorts BMDV, BMWK und BMJ umgehend eine einheitliche, innovationsfreundliche Position für die Trilog-Verhandlungen des AI-Acts zu erreichen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung den aktuellen Entwicklungen im Bereich Generativer KI und großer Sprachmodelle angemessener Rechnung zu tragen. Sie muss deutschen und europäischen Unternehmen ermöglichen, eine Spitzenstellung im internationalen Wettbewerb einnehmen zu können und den großen Abstand zu den Anbietern aus den USA und Asien aufzuholen.

Digitalisierung von Formerfordernissen vorantreiben. Viele gesetzliche Regelungen in Deutschland sehen besondere Formvorschriften vor. Im Privatrecht gilt zwar grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, sodass Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte abgegeben und geschlossen werden können, ohne an eine bestimmte Form gebunden zu sein. Jedoch enthalten sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch andere Gesetze gewisse Regelungen, die eine Ausnahme der Formfreiheit bilden und eine bestimmte Form vorschreiben. Mit unserem Antrag schlagen wir vor, bei bestimmten Rechtsgeschäften den Formzwang zu erleichtern. Der elektronischen Form kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, insbesondere um den Rechtsverkehr digitaler und zeitgemäßer abwickeln zu können. In den meisten Fällen sollte deshalb zum Abbau von Hürden im Rechtsverkehr die elektronische Form (§ 126a BGB) als zeitgemäße Alternative zur Schriftform genutzt werden.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz). Mit dem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – möchte die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Dies sei wichtig, um die Transformation unserer Wirtschaft zu begleiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht aus unserer Sicht im Grundsatz in die richtige Richtung. Im parlamentarischen Verfahren werden wir weitere Verbesserungsvorschläge einbringen.

In erster Lesung beraten wir zwei Entwürfe der Bundesregierung: Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes und Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienst-Rechts. Das Nachrichtendienstrecht ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an einigen Stellen anzupassen. Mit Beschluss vom 28.09.2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Übermittlungsvorschriften – also die Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei – in Staatsschutzangelegenheiten für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daher sind die Übermittlungsvorschriften an diese Vorgaben im BND-Gesetz, im Bundesverfassungsschutzgesetz und im Artikel 10-Gesetz anzupassen. 

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Mit dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetz – das wir in erster Lesung beraten – sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden, treibhausgasneutralen Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Die Länder sollen sicherstellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis 30. Juni 2026 (für Großstädte) bzw. bis 30. Juni 2028 (für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern) Wärmepläne erstellt werden. So werden die Bürger und Gewerbetreibende in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal künftig rechnen können. Die Länder können diese Verpflichtung auf Gemeinden oder andere planungsverantwortliche Stellen übertragen. Die in einigen Ländern bereits bestehenden Wärmepläne werden durch das Bundesgesetz anerkannt, müssen erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen. Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, welche die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Oktober: Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung mit Rede von BK Scholz,
  • Oktober: Festveranstaltung der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech mit Festrede von BPräs Steinmeier,
  • Oktober: Treffen der Allianz für Transformation mit BK Scholz (Kreislaufwirtschaft),
  • Oktober: BK Scholz spricht bei Wirtschaftskonferenz der SPD-Fraktion,
  • Oktober: BM Habeck stellt Herbstprojektion der Bundesregierung vor (-0,4% in 2023),
  • Oktober: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für September bekannt,
  • /12. Oktober: Verkehrsministerkonferenz,
  • /13. Oktober: Ministerpräsidentenkonferenz,
  • Oktober: Kultusministerkonferenz.
  1. Außen/EU:
  • /10. Oktober: Deutsch-französische Kabinettsklausur in Hamburg,
  • -15. Oktober: Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank,
  • Oktober: Beginn Folterprozess gegen Syrien vor dem Internationalen Gerichtshof,
  • /12. Oktober: NATO-Verteidigungsministertreffen (Ausbau der Verteidigungsfähigkeit sowie Unterstützung der Ukraine),
  • Oktober: BK Scholz empfängt Emir von Katar, Scheich Tamim bin Hamad bin Khalifa Al Thani,
  • Oktober: Parlamentswahl in Polen,
  • -17. Oktober: Gesundheitskonferenz "World Health Summit" in Berlin.

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Kalender – Kommende Termine

20.04.202413:00 - Uhr | WSV in Lampertheim
20.04.202415:00 - Uhr | Frühlingsfest CDU in Lampertheim
21.04.202414:00 - Uhr | Landesverbandstag Philatelisten Hessen in Bensheim
22.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
23.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
24.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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