Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 9. April 2024

  1.  Kernbotschaften der Woche

Unsere Gesetzentwürfe und Anträge zur Bekämpfung des Antisemitismus.

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist Antisemitismus auf deutschen Straßen, in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie im Kunst- und Kulturbetrieb in erschreckender und alarmierender Weise zutage getreten. Jüdische Bürgerinnen und Bürger, Schüler, Lehrkräfte, Studenten und Wissenschaftler erfahren noch häufiger als zuvor Anfeindungen und Angriffe. In unserem Leitantrag zur Vereinbarten Debatte am 9. November 2024 – 85 Jahre nach der „Reichspogromnacht“ – haben wir festgehalten: Der Staat Israel und die Jüdinnen und Juden in Deutschland können sich unserer unverrückbaren und anhaltenden Solidarität sicher sein. Diese Solidarität und Gewissheit müssen auch morgen und übermorgen noch gelten, wenn der Krieg im Nahen Osten länger dauert oder zu Ende ist. Die Solidarität darf auch dann nicht nachlassen, wenn Antisemiten und Israelhasser ihre Parolen auf deutsche Straßen tragen. Dieses Versprechen lösen wir ein. In unserem Leitantrag haben wir 49 Punkte für eine wirksame Unterstützung Israels und eine entschlossene Bekämpfung des Antisemitismus niedergelegt.

Bedauerlicherweise waren die Fraktionen der Ampel-Koalition nicht bereit, mit uns ernsthaft über gemeinsame Positionen zur Bekämpfung des Antisemitismus zu sprechen. Wir werden deshalb in dieser Woche unsere eigenen Initiativen und Gesetzentwürfe erneut in den Deutschen Bundestag einbringen. Unsere Forderungen beinhalten insbesondere die Schließung von Strafbarkeitslücken bei antisemitischen Hassdemonstrationen, Anpassungen im Staatsangehörigkeitsrecht zur Verhinderung der Einbürgerung von Antisemiten und Hamas-Unterstützern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus in Bildung und Forschung.

Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft.

Die Weltwirtschaft wächst. Derweil trüben sich die Aussichten für die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2024 weiter stark ein. Schon im Jahr 2023 schrumpfte sie um 0,3 Prozent, das produzierende Gewerbe sogar um 1,5 Prozent. Zahlreiche Unternehmen verlagern Teile oder gar die gesamte Produktion aufgrund der hierzulande ungünstiger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in das europäische oder außereuropäische Ausland. Die Ampel-Regierung hat Deutschland auf einen Pfad der Rezession, der Deindustrialisierung und des wirtschaftlichen Abstiegs geführt. Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende. Wir sind ein starkes Land mit viel ökonomischer Substanz, tatkräftigen Arbeitnehmern und innovativen Unternehmen. Zur Entfaltung dieser Stärke muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland deutlich verbessern. Unsere Vorschläge stellen wir mit einem Antrag zur Abstimmung im Deutschen Bundestag und geben der FDP-Bundestagsfraktion die Gelegenheit, sich diesem anzuschließen. Unser Sofortprogramm umfasst 12 Punkte: Darunter die steuerliche Begünstigung von Überstunden für Vollzeitbeschäftigte; die Einführung von strengeren Sanktionen für Bürgergeldbezieher, wenn die Arbeitsaufnahme verweigert wird; die vollständige Rücknahme der von der Ampel beschlossenen Steuererhöhung für Landwirte; sowie die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Halbierung der Netzentgelte.

Aktuelle Stunde: Ursachen und Konsequenzen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 – Steigende Kriminalität auch im Kontext der aktuellen Migrationslage nicht länger hinnehmen.

In dieser Woche wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 bekannt. Die deutliche Zunahme der Kriminalität im zweiten Jahr in Folge ist besorgniserregend. Gerade die Höchststände bei der Gewaltkriminalität, bei Straftaten durch Kinder und Jugendliche sowie der überproportionale Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen sind erschreckend.

Die Zahlen belegen: Die Integrationskraft unseres Landes ist an seine Grenzen gelangt. Diese Entwicklungen bedürfen einer klaren und wirksamen politischen Reaktion: Die Bundesinnenministerin muss mit ihren Länderkollegen schnellstens einen Aktionsplan erarbeiten. Polizei und Justiz brauchen jetzt unsere maximale Unterstützung. Die Bundesregierung muss zudem endlich die illegale und unkontrollierte Migration als Sicherheitsrisiko anerkennen und wirksame Maßnahmen zu ihrer spürbaren Reduzierung ergreifen.

  1. Die Woche im Parlament

1. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In unserem Antrag Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen stellen wir fest: Die Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke im April 2023 – mitten in der Energiekrise – war ein Fehler. Ein Weiterbetrieb dieser Anlagen hätte entscheidend zur Sicherung der Energieversorgung, zur Senkung der Strompreise, zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zum Klimaschutz beigetragen. Deutschland kann auf die Kernenergie nicht verzichten – zumal viele andere europäische Länder die Laufzeiten ihrer Kraftwerke verlängern oder neue Anlagen planen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – betonen wir die Bedeutung der Kernenergie für eine emissionsarme Stromversorgung. Wir fordern, die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu stärken. Unser Ziel ist es, ein Rückbau-Moratorium für die zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke zu erwirken, die Förderung der Fusionsenergie voranzutreiben und den internationalen Austausch zur Nutzung der Kernenergie zu intensivieren.

In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. In der letzten Legislaturperiode wurden auf Drängen der Union bestimmte Befugnisse der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls erweitert. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Diese Erweiterung wurde aber auf Betreiben der SPD nur befristet für fünf Jahre festgeschrieben aufgenommen. Sie endet mithin am 11. Dezember 2024. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – wollen wir die zusätzlichen Befugnisse zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls entfristen. Bleibt der Gesetzgeber untätig, wird den Strafverfolgungsbehörden mit Ablauf des 11. Dezembers 2024 die Möglichkeit genommen, Einbruchsdiebstähle in Wohnungen mithilfe einer Telekommunikationsüberwachung aufzuklären. Häufig ist die Telekommunikationsüberwachung der einzige Ermittlungsansatz. Alle Praktiker und Kriminalistenverbände haben sich in der Anhörung des Rechtsausschusses für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen und auf die Wichtigkeit der Regelung hingewiesen.

Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen – Gesundheitswirtschaft nachhaltig stärken. Medizinprodukte leisten einen wichtigen Beitrag für eine effiziente Gesundheitsversorgung. Sie sind ein bedeutender Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor in Deutschland. Seit Jahren bereitet sich die Medizintechnologie-Branche intensiv auf die EU-Verordnung 2017/745 – die sog. Medical Device Regulation, kurz MDR – vor. Die Kosten der Umsetzung liegen nach Schätzungen der Branchenverbände zwischen sieben und zehn Milliarden Euro. Eines der Hauptprobleme bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den sogenannten Benannten Stellen. Das sind staatlich autorisierte Stellen, die Medizinprodukte auf Konformität prüfen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir wesentliche Verbesserungen – insbesondere auf EU-Ebene. Dies betrifft vor allem eine zügige Anpassung der Kapazitäten der Benannten Stellen, den Abbau von Bürokratie sowie Sonderregelungen für Nischenprodukte. Wir wollen sicherstellen, dass die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Medizintechnologie gesichert bleibt.

Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland in bestimmten Fällen an das sog. Besserstellungsverbot zu halten. Dies gilt dann, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Damit werden die Arbeitsbedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mittelbar verbindlich. Sie dürfen keine vom TVöD abweichenden Leistungen (z.B. Altersversorgung) anbieten. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot zu erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte benachteiligt. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, wollen wir diese Benachteiligung beseitigen. Wir schlagen eine pragmatische Problemlösung vor, die unverzüglich von der Bundesregierung umgesetzt werden könnte: Den § 2 des WissFG so zu fassen, dass neben den bereits aufgeführten Wissenschaftseinrichtungen auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund institutionell gefördert werden, mit einbezogen sind. Die Resonanz auf unsere Vorschläge unter den betroffenen Forschungseinrichtungen ist außerordentlich positiv.

Eine deutsche Arktis-Strategie angesichts geostrategischer Herausforderungen. Die militärische Sicherheit in der Arktis, die auch die Nordostflanke der NATO betrifft, muss viel mehr als bisher ein Thema deutscher Politik werden. Seit 2014 nimmt Russland auch in der Arktis eine konfrontative Rolle ein, macht sehr weitgehende territoriale Ansprüche geltend und baut seine militärischen Fähigkeiten in der Region massiv aus. Auch China bezeichnet sich in seinem „Weißbuch zur arktischen Politik“ „arktisnah“ und als „wichtiger Beteiligter“. In anderen Regionen stellt China zudem mit der Schaffung von Fakten – trotz anderslautender Erklärungen – die Regeln der internationalen Ordnung in Frage. Chinesische und russische Kriegsschiffe dringen auch gemeinsam in arktische Gewässer vor. Angestoßen durch die dramatischen Klimaveränderungen, das Abschmelzen der polaren Eiskappen sowie einen erhöhten Bedarf an Ressourcen, drängen Russland wie China in die Arktis, um sich Rohstoffe und neue Einkommensquellen zu sichern und ihr Einflussgebiet auszuweiten. Vom Eis freigegebene Schifffahrtswege – wie die Nordost- und Nordwestpassage – eröffnen neue Handelsrouten. Diese bieten Alternativen etwa zum Suez- und Panama-Kanal. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – fordern wir deshalb: Die Ampel-Regierung muss der Arktis deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen. Deutschland muss sich überdies dafür einsetzen, dass das Seerechtsübereinkommen dahingehend ergänzt wird, dass zeitweise vereiste Gewässer innerhalb der Exklusiven Wirtschaftszonen im eisfreien Zustand keinen Durchfahrtsbeschränkungen unterliegen dürfen und dass etwaige Durchfahrtsbeschränkungen oder Auflagen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz). Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Gleichzeitig wird auch der Entwurf der Ampel-Koalition für Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht in abschließender Beratung behandelt. Mit einer Ergänzung dieses Gesetzentwurfs will die Koalition endlich auch eigene Regeln zur Umsetzung der Bezahlkarte für Bezieher von Asylbewerberleistungen einführen.

Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – zielen wir darauf ab, eine ausgewogene Regulierung im Umgang mit Mobilitätsdaten zu erreichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in einem Mobilitätsdatengesetz den Schutz wettbewerbsrelevanter Daten sicherzustellen, ohne sensible Informationen offenzulegen. Zugleich soll das Eigentum an Mobilitätsdaten gewahrt bleiben, ohne Mobilitätsanbietern unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand aufzuerlegen. Wir betonen die Notwendigkeit, personenbezogene Daten zu schützen und Schnittstellen sowohl zur Verkehrs- als auch zur digitalen Infrastruktur zu schaffen. Mit diesen Maßnahmen legen wir eine Grundlage für zukünftige vernetzte Fahrzeuge und autonomes Fahren. Die Bundesregierung hat ihre Absichten in einem Eckpunktepapier und der Ankündigung eines Referentenentwurfs bisher nur vage formuliert. Wir hingegen treten mit unseren Forderungen für ein klares und zukunftsorientiertes Mobilitätsdatengesetz ein.

2. Sonstige Tagesordnungspunkte

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – das wir in dieser Woche erstmals beraten – soll laut der Bundesregierung der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche durch die Einführung einer Bannmeile von 100 Metern um diese Einrichtungen erleichtert werden. Dazu sollen in diesen Zonen bestimmte Handlungen als Ordnungswidrigkeit untersagt werden. Dazu zählen unter anderem das absichtliche Erschweren des Betretens, das ungebetene Aufdrängen der eigenen Meinung, Einschüchterungen oder die Übermittlung verwirrender bzw. beunruhigender Inhalte. Zusätzlich ist eine erweiterte Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen geplant. Wir stehen dem Entwurf kritisch gegenüber. Der Gesetzentwurf bewegt sich in einem engen Spannungsverhältnis zwischen den Persönlichkeitsrechten der Schwangeren und der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Er sieht an einigen Stellen sehr weitreichende Einschränkungen vor. Wir zweifeln an der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit der von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht würde deshalb vielmehr eine Fortführung des bestehenden, gesellschaftlich akzeptierten Kompromisses zum Recht des Schwangerschaftsabbruchs zielführender sein.

Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will die Bundesregierung die Regeln für kapitalmarktrechtliche Massenverfahren reformieren. Trotz Verbesserungen durch die letzte Reform bleibt das mehrstufige Vorlageverfahren zu komplex und langwierig. Ziel der neuen Reformvorschläge ist es, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauerhaft als effektives Instrument für Justiz und Individualrechtsschutz bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren zu etablieren. Wir begleiten das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv und erkennen die unbestrittene Notwendigkeit einer Reform an.

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Im Rahmen der aktuellen Agrarförderperiode verfolgt die EU unter dem Stichwort „soziale Konditionalität“ das Ziel, mit den Instrumenten der Agrarförderung zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Nach den Vorgaben der GAP-Strategieplan-Verordnung und der horizontalen Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 Verstöße gegen bestimmte bereits bestehende Verpflichtungen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts mittels Verwaltungssanktionen in Form von Kürzungen bei der EU-Agrarförderung zu ahnden. Dabei greifen die Mitgliedstaaten auf ihr bestehendes Kontroll- und Durchsetzungssystem zurück. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Aus unserer Sicht muss bei dem Gesetzentwurf und vor allem bei der dann zu erfolgenden Ausgestaltung durch entsprechende Verordnungen sichergestellt werden, dass durch die geplante Überprüfung der Einhaltung der sozialen Konditionalität nicht zusätzliche bürokratische Belastungen für die Landwirtinnen und Landwirte entstehen. Gleichzeitig darf es durch die geforderten Mitteilungen an die zuständigen Behörden nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EU-Mittel an die Landwirtinnen und Landwirte kommen.

Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Der nun abschließend zu beratende Entwurf der Bundesregierung – den wir im Grundsatz befürworten – sieht u.a. Folgendes vor: Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert. Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Insbesondere die Einführung von echten Doppelnamen für beide Ehepartner entspricht den Erwartungen der Menschen an das Namensrecht. Kritisch zu sehen ist hingegen die Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen, da dies eine „Rosinenpickerei“ bei diesem Rechtsinstitut begünstigt.

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. Mit diesem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – will die Ampel-Koalition das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein. Laut Gesetzentwurf kann nach einem Jahr erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtsantrages und des Vornamens abgegeben werden. Für Minderjährige sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Kinder bis 14 Jahre sollen durch bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem die alleinige Entscheidung übertragen. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gesetz verbietet mit dem Offenbarungsverbot zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen. Mit dem Gesetzentwurf wird für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen auf die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, verwiesen. Das Gesetz trifft keine Bestimmungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale. Hier gelten weiterhin die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

  • Wichtige Termine und Ausblick
  1. Inland:
  • April: PK zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 mit BM Faeser,
  • April: Bertelsmann Stiftung stellt Studie zur Bevölkerungsprognose bis 2040 vor,
  • April: EU-KOM-Präs von der Leyen trifft BDA-Präsidium in Berlin,
  • April: BK Scholz nimmt an der Klausurtagung von BDA, BDI, DIHK, ZDH teil,
  • April: Fest des Fastenbrechens zum Abschluss des Fastenmonats Ramadan,
  • April: BK Scholz spricht bei der Zentralen Abschlussveranstaltung für die Bundeswehreinsätze in Mali im Bendlerblock,
  • April: BK Scholz spricht mit Mitgliedern der Zukunftskommission Landwirtschaft,
  • April: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • April: Wohnungsbautag u.a. mit BM Geywitz, BM Habeck,
  • April: WeltTV-Duell: Mario Voigt gegen Björn Höcke,
  • April: PK Klima-Allianz Deutschland, DGB, AWO, Fridays For Future „Für einen Kurswechsel in der Finanz- und Haushaltspolitik“,
  • April: Landesparteitag CDU Niedersachsen,
  • April: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für März bekannt,
  • April: Landesparteitag CDU Mecklenburg-Vorpommern,
  • April: Gedenkfeier zum 79. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald am 11. April 1945.
  1. Außen/EU:
  • – 9. April: Informeller Landwirtschaftsministerrat,
  • /9. April: Anhörung zur Klage Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof,
  • April: Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Klimaklagen,
  • April: EU-KOM: Diskussion über die Zukunft des Binnenmarktes, Mitteilung zu den Clean-Transition-Dialogen,
  • /12. April: Wirtschafts-/Finanzministerrat (Aufbau- und Resilienzfaszilität, Ukraine, Vorbereitung G20-Finanzministertreffen) und Eurogruppe (Inflation, Wettbewerbsfähigkeit, Digitaler Euro),
  • /12. April: Informeller Telekommunikationsministerrat (Verantwortung der Online-Nutzer, wirtschaftliche Sicherheit, digitale Infrastruktur),
  • April: Gipfeltreffen der „Drei-Meere-Initiative“ (12 EU-Mitgliedstaaten zwischen Ostsee, Adria und Schwarzem Meer),
  • April: BK Scholz empfängt den Ministerpräsidenten von Georgien Irakli Kobachidse.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 19. März 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Gesetzentwurf zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz („Bezahlkartengesetz“).

Erst auf großen Druck von CDU und CSU erklärte sich der Bundeskanzler in der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 dazu bereit, die Rechtsgrundlage für die bundesweite Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber zu schaffen. Mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bestand Einigkeit in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) weiter einzuschränken. So sollen Anreize zur irregulären Migration nach Deutschland reduziert und auch der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen minimiert werden. Hierzu sollen bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen. Bisher liegt kein geeinter Gesetzentwurf der Regierungskoalition vor, da die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen der eigenen Bundesregierung die Zustimmung verweigert. Diese neueste Episode im endlosen Streit der Bundesregierung sagt viel aus über die mangelnde Autorität des Bundeskanzlers in seiner eigenen Koalition.

Die Tatenlosigkeit der Regierung im Bereich der Migrationspolitik ist nicht länger hinzunehmen. Dem Wunsch der Bundesländer folgend, legen wir nun einen eigenen Gesetzentwurf für eine rechtssichere Grundlage für die Einführung von Bezahlkarten vor. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen.

Aktuelle Stunde: Antisemitismus in allen Erscheinungsformen aktiv bekämpfen – Keine falsche Nachsicht in Kultur, Bildung und Wissenschaft.

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist Antisemitismus an deutschen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie im Kunst- und Kulturbetrieb in erschreckender und alarmierender Weise zutage getreten. Jüdische Schüler, Lehrkräfte, Studenten und Wissenschaftler erfahren noch häufiger als zuvor Anfeindungen und Angriffe. Antisemitische Vorfälle im Kulturbetrieb – etwa bei der documenta in Kassel oder jüngst bei der Preisverleihung der Berlinale in Berlin – bleiben in der eigenen „Szene“ zu oft unwidersprochen.

Antisemitismus ist in Deutschland generell – zu jeder Zeit und an jedem Ort – inakzeptabel. Dies gilt damit selbstverständlich auch in Bildungseinrichtungen, an Hochschulen sowie im Kunst- und Kulturbereich. Es braucht eine breite gesellschaftliche und parteiübergreifende Reaktion auf die neuerlichen, unerträglichen Vorfälle von Antisemitismus. Mit einer „Aktuellen Stunde“ auf Antrag unserer Fraktion fordern wir die Bundesregierung zum Handeln auf. Hochschulgesetze müssen angepasst werden, damit die Möglichkeit der Exmatrikulation insbesondere bei antisemitischen Gewalttaten besteht. Das staatlich vergebene Label der „Exzellenz“ in Wissenschaft und Forschung dürfen aus unserer Sicht künftig nur solche Einrichtungen erhalten, die konsequent gegen Antisemitismus vorgehen. Wir erwarten, dass künftig keine Bundesmittel an Kulturprojekte oder Einrichtungen fließen, die Antisemitismus eine Bühne bieten. Wenn Förderungen bereits erfolgt sind, müssen diese zurückgefordert werden. Wir brauchen eine einheitliche, verbindliche Verpflichtungserklärung gegen Antisemitismus für alle bundesgeförderten Kultureinrichtungen. Antisemitismus darf in Deutschland im Allgemeinen und in Bildungseinrichtungen, in Kunst und Kultur im Besonderen keinen Platz haben.

Unser Antrag: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern.

Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Es betonte jedoch die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft – mit dem Ergebnis, dass im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen wirksam werden. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung, um das Verbot von Kinderehen aufrechtzuerhalten und den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten.

Mit unserem Antrag fordern wir klare und effektive Regelungen, um das Wohlergehen der betroffenen Kinder zu schützen und gravierende Nachteile beim Schutz von Minderjährigen zu verhindern. Kinderehen müssen in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben. Die Bundesregierung muss jetzt tätig werden und schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, um die Rechte und das Wohlergehen der betroffenen Minderjährigen zu schützen. Eine Nachbesserung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ist unabdingbar, um schwerwiegende Folgen für das Kindeswohl und die Rechtslage in Deutschland zu vermeiden. Die Bundesregierung muss ihre Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen.

 

1. Die Woche im Parlament

1. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Deutschland aus der Baukrise führen – Jetzt wirksame Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen ergreifen. Deutschland ist in einer echten Wohnungsbaukrise. Die Lage ist dramatisch: Die Baugenehmigungszahlen brechen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Unternehmen laufen leer und Projekte werden reihenweise storniert. Einige Unternehmen mussten bereits Insolvenz anmelden, viele andere sind in eine bedenkliche finanzielle Schieflage geraten. Es gibt bereits Kurzarbeit und erste Entlassungen. Wir brauchen jetzt einen Impuls für mehr und bezahlbaren Wohnungsbau. Die Ampel-Regierung hat bisher alle Hilferufe aus der Bauwirtschaft ungehört verhallen lassen. Leidtragende sind die vielen hunderttausend Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – stellen wir deshalb fest: Die Bauwirtschaft ist ein tragender Pfeiler unserer Konjunktur. Angesichts der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt muss gegengesteuert werden. Dafür ist ein Dreiklang aus steuerlichen Maßnahmen, gezielter Förderung und der Senkung von Bau- und Baunebenkosten nötig. Der Staat muss vom Kostentreiber des Wohnungsbaus zum Impulsgeber werden. So erhalten wir Baukapazitäten und schaffen Raum für bezahlbares Bauen und Wohnen. Der Bundeskanzler steht hier persönlich in der Verantwortung, denn er hatte sich im Bundestagswahlkampf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf die Fahnen geschrieben.

Mit unserem Antrag Agrardiesel-Steuerentlastung für unsere Landwirtschaft unverzichtbar – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – setzen wir uns entschieden für die Fortführung der steuerlichen Entlastung beim Agrardiesel ein. Wir beobachten mit Sorge, dass die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Deutschland – wie auch andere Wirtschaftszweige – sich in einer Krise befindet. Die geplante Abschaffung der Steuerentlastung beim Agrardiesel durch die Bundesregierung ist – ungeachtet der zwischenzeitlich erfolgten Abschwächung der Sonderbelastungen – ein erheblicher Nachteil für unsere Landwirtinnen und Landwirte und eine Schwächung der landwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die Agrardiesel-Steuerentlastung dauerhaft fortzuführen. Diese Maßnahme ist unverzichtbar, um die heimische Land- und Forstwirtschaft in diesen herausfordernden Zeiten zu unterstützen und ihren Beitrag zur Sicherung der Ernährung und zum Erhalt der Kulturlandschaft in Deutschland abzusichern.

Rückzug der Bundesregierung aus der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung stoppen – Deutsche Vermittlerorganisationen stärken. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag ein Versprechen abgegeben: „Wir werden die institutionelle Förderung von Deutschem Akademischen Austauschdienst (DAAD) und Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) analog zum Pakt für Forschung und Innovation erhöhen.“ (S. 19). In unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – stellen wir fest: Das Gegenteil ist der Fall. Die Regierungskoalition kürzt bei den beiden weltweit anerkannten deutschen Vermittlerorganisationen. Die AvH hat bereits öffentlich angekündigt, Konsequenzen für ihr Fördergeschäft ziehen zu müssen. So müsse u.a. das prestigeträchtige Bundeskanzler-Stipendium für Nachwuchsführungskräfte eingestellt werden. Diese Prioritätensetzung der aktuellen Bundesregierung ist aus unserer Sicht falsch. Sie schwächt Deutschland dabei, internationale Partnerschaften zur Lösung von großen globalen Herausforderungen – wie z.B. dem Klimawandel – zu vertiefen. Es gilt, die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung strategisch auszubauen und die herausragend wichtige Arbeit der AvH und des DAAD entsprechend zu stärken. Parallel dazu debattieren wir den Antrag der Ampelfraktionen Eine interessens- und wertegeleitete Internationalisierung von Wissenschaft und Hochschulbildung.

Schiene in die Zukunft führen – Deutsche Bahn AG neu aufstellen. Die Deutsche Bahn befindet sich in der Krise. Unpünktlichkeit, kaputte Züge und Unzuverlässigkeit sind bei Zugreisen trauriger Alltag. Der Betrieb auf der Schiene ist notorisch überlastet, obwohl die angestrebte Verlagerung von anderen Verkehrsträgern auf die Schiene nicht erreicht wurde. Die Deutschen Bahn hat die notwendigen Investitionen in den Aus-, Um- und Neubau der Schiene nicht getätigt. Dabei hat sie vom Eigentümer Bund dafür viele Milliarden Euro erhalten, unter anderem über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen I bis III und das „1000 Bahnhöfe-Programm“. Die Ampel plant aktuell nur geringfügige Änderungen bei der Bahn. Von einer echten Reform sind die Vorschläge weit entfernt. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – stellen wir fest: Bei der Deutschen Bahn kann es nicht so weitergehen wie bisher. Das Unternehmen muss grundlegend neu aufgestellt werden. Es braucht einen echten Quantensprung im Personen- und Güterverkehr. In unserem Leitantrag schlagen wir deshalb vor, die Infrastruktur vollständig vom Transportbereich zu trennen. Die Struktur von über 700 Tochterunternehmen muss entflochten werden. Die Vorgaben des Bundes müssen künftig verbindlich umgesetzt werden. Der Verkehrsminister sollte hierfür mehr Einflussmöglichkeiten erhalten, dafür dann aber auch die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Bahnpolitik tragen.

Mit unserem Antrag Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit nachhaltig sichern – Strategie zur Stärkung der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie umgehend anpassen, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir die Überarbeitung des Strategiepapiers der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidigungsindustrie. Angesichts neuer Bedrohungen muss die Bundesregierung die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als national unverzichtbare Schlüsselbranche anerkennen. Sie muss deren nachhaltige Förderung, Erhalt und Ausbau sicherstellen. Mit unserem Antrag betonen wir die Notwendigkeit eines nationalen Kompetenz- und Kapazitätsaufbaus, einer transparenten Ausfuhrkontrolle, sowie der Anpassung des Beschaffungsprozesses der Bundeswehr mit dem Ziel der frühzeitigen Einbeziehung der Industrie. Zudem kritisieren wir die Untätigkeit der Bundesregierung trotz der proklamierten Zeitenwende. Wir fordern ein klares Bekenntnis zur Nachhaltigkeit und eine verlässliche Exportpolitik, um deutsche Rüstungsunternehmen international wettbewerbsfähig zu halten. Dieser Ansatz ist essenziell für die Freiheit und den Wohlstand Deutschlands und bildet die Grundlage für eine gesamtstaatliche Resilienz.

Die Zeitenwende auch auf See umsetzen – Befugnisse der Bundespolizei erweitern und der Bedrohungslage anpassen. Mit unserem Antrag reagieren wir auf aktuelle Sicherheitsherausforderungen auf See – wie etwa der Sabotage von Unterwasserinfrastrukturen wie Kabel und Pipelines sowie auf die zunehmenden Bedeutung deutscher Seegebiete als Wirtschaftsraum. Wir stellen fest: Seegebiete und deren kritische Infrastrukturen, wie Offshore-Windkraftanlagen, Pipelines, Kabel und LNG-Terminals müssen besser geschützt werden. Die Ressourcen der Bundespolizei und anderer Sicherheitsbehörden müssen deshalb effizient auf den besseren Schutz dieser kritischen Infrastrukturen ausgerichtet werden. Dazu sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, ein Seesicherheitsgesetz vorzulegen und die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. Wir brauchen eine starke und koordinierte Antwort auf die Herausforderungen der Seesicherheit.

Die Rolle von Religionen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stärken. Religion hat für die überwältigende Anzahl der Menschen weltweit eine enorme Bedeutung. Wertebasierte Entwicklungspolitik muss diese Realität anerkennen. Religiöse und kulturelle Gegebenheiten in den Partnerländern müssen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) berücksichtigt werden. In Entwicklungsländern ist ohne die Einbeziehung religiöser Autoritäten vielfach kein Wandel möglich. Zudem können kirchliche Hilfswerke oft noch dort tätig sein, wo staatlicher EZ der Zugang versperrt ist. Es ist daher nötig, weiter den religiösen Dialog auch in der EZ zu fördern. Deshalb hat die unionsgeführte Bundesregierung 2016 die „International Partnership on Religion and Sustainable Development“ (PaRD) initiiert. PaRD leistet einen wichtigen Beitrag für den weltweiten interreligiösen Dialog. Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings, die hierfür zur Verfügung gestellten Mittel – eine über mehrere Jahre verteilte geringe Millionensumme – zu streichen. Mit unserem Antrag sprechen wir uns dafür aus, das deutsche Engagement beizubehalten und die entsprechenden Vorhaben weiter zu fördern. Wir setzen einen Kontrapunkt zur EZ der Bundesregierung, die dem Wertefaktor Religion kaum Bedeutung beimisst. Stattdessen rückt die Bundesregierung andere, eher ideologiegetriebene Themen in den Vordergrund. Wir setzen dem ein starkes Signal für eine wertebasierte Entwicklungszusammenarbeit entgegen.

Einjahresbilanz des sogenannten Bildungsgipfels – Jetzt eine PISA-Offensive für die frühkindliche Bildung starten. Am 14. März 2024 jährte sich der von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger einberufene sogenannte Bildungsgipfel. Zu diesem Anlass ziehen wir mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – Bilanz. Wir stellen fest, dass der Bildungsgipfel bis heute ohne Ergebnis blieb. Vielmehr führen Haushaltskürzungen, auslaufende Bildungsprogramme und fehlende Bekenntnisse zu versprochenen Bildungsmaßnahmen zu einer dramatischen Planungsunsicherheit für Länder, Kommunen, Kindertageseinrichtungen und Schulen. Doch statt einer engeren Zusammenarbeit setzte Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger in den vergangenen zwölf Monaten seit dem Bildungsgipfel noch stärker auf eine Konfrontation mit den Ländern. Viel zu oft wurden durch die Ministerin Entscheidungen vertagt und gemachte Zusagen wieder infrage gestellt. Die Länder fordern zu Recht, sich endlich wieder auf gemachte Zusagen und Zeitpläne der Bundesbildungsministerin verlassen zu müssen. Die Bundesregierung scheint die wirtschaftlichen Auswirkungen der bildungspolitischen Herausforderungen zu unterschätzen. Wirtschaftsverbände schlagen längst Alarm. Betriebe bemängeln das dramatisch sinkende Kompetenzniveau von Schulabgängern und fürchten um ihren Fachkräftenachwuchs. Eine zentrale bildungspolitische Herausforderung ist die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der Unterstützung im Elternhaus, welche durch eine Stärkung der frühkindlichen Bildung gesenkt werden muss.

Mit unserem Antrag Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen adressieren wir das Problem der sich stark vermehrenden Kormoranpopulationen und deren negativen Einflüsse auf die Fischbestände in Deutschland. Wir erkennen an, dass der Kormoran, früher nahezu ausgerottet, heute durch Schutzmaßnahmen nicht mehr als gefährdet gilt. Jedoch führt der erhöhte Fraßdruck dieser Vögel zu ernsthaften Bedrohungen für die Artenvielfalt der Fischbestände sowie die Binnen- und Seefischerei. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, ein bundesweites Kormoranmanagement zu etablieren und einen „Aktionsplan Kormoran“ zu entwickeln. Dieser Plan soll Länderverordnungen harmonisieren und Maßnahmen zur Vergrämung sowie zur Eindämmung der Vermehrung des Kormorans beinhalten. Wir betonen die Wichtigkeit von schonenden, populationsbegrenzenden Maßnahmen, wie das Einölen von Eiern, und fordern eine Anpassung im Bundesnaturschutzgesetz, um solche Maßnahmen zu erleichtern. Außerdem soll die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Einordnung des Kormorans als bejagbare Art einsetzen, um den Schutz heimischer Fischarten zu gewährleisten.

In abschließender Beratung befassen wir in dieser Woche zudem mit unserem Antrag Bestandsregulierung der Saatkrähe ermöglichen – Belastung für Anwohner verringern – Landwirtschaftliche Aussaat sichern. Mit unserem Antrag fordern wir effektive Lösungen für die Probleme, die durch die stark wachsende Population der Saatkrähe in Deutschland verursacht werden. Wir fordern eine Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähe, um eine kontrollierte Bestandsregulierung zu ermöglichen und die Bejagung der Art zu erlauben. Dies soll analog zu Regelungen erfolgen, wie es sie bereits in Ländern wie Schweden, Frankreich und der Slowakei gibt. Zudem soll die Bundesregierungen einen Gesetzesentwurf vorlegen, der Maßnahmen zur Verlagerung von Brutkolonien aus Wohngebieten und die Erleichterung der Entnahme umfasst. Die rapide Zunahme der Saatkrähen führt zu signifikanten Schäden in der Landwirtschaft und beeinträchtigt die Gesundheit sowie die Lebensqualität in städtischen Gebieten durch Verkotung öffentlicher Plätze. Wir wollen den Konflikt zwischen dem Schutz der Saatkrähen und den Interessen der Landwirtschaft und der Bevölkerung lösen.

2. Sonstige Tagesordnungspunkte

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Digitale-Dienste-Gesetz. Die Ampelkoalition will mit diesem Gesetz den nationalen Rechtsrahmen an die EU-Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste anpassen. Ziel der Regulierung ist die Schaffung eines sicheren, vertrauenswürdigen Online-Umfeldes in der EU. Der Gesetzentwurf sieht auch die Einsetzung eines Koordinators für digitale Dienste vor. Darüber hinaus werden die Diensteanbieter verpflichtet, Melde- und Abhilfeverfahren zur Bekämpfung illegaler Inhalte einzurichten. Zudem werden strengere Transparenzvorschriften im Bereich der Online-Werbung vorgeschrieben. Die Bundesregierung hat den Entwurf aufgrund langer interner Streitigkeiten bedauerlicherweise erst sehr spät auf den Weg gebracht. Eine zeitgerechte und rechtssichere Umsetzung des Gesetzes ist damit nicht gewährleistet. Darüber hinaus kritisieren wir fehlende Klarheit in den Anforderungen und Begriffsdefinitionen des Gesetzentwurfs, was die rechtssichere Umsetzung für Unternehmen erschwert und potenziell zu unklaren Zuständigkeiten führt.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert und sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten vor. Die Laufzeit des Mandats beträgt ebenfalls erneut ein Jahr bis zum 30. April 2025.

Außerdem befassen wir uns in abschließender Lesung mit der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um Zustimmung, dass Deutschland sich weiterhin an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS, United Nations Mission in the Republic of South Sudan) beteiligt. Das gegenwärtige Bundestagsmandat endet am 31. März 2024. Es soll bis zum 31. März 2025 verlängert werden. Die Mandatsobergrenze soll unverändert bei 50 belassen werden. Dieses Mandat umfasst die Bereiche Schutz von Zivilpersonen, Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte und die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die erfolgreiche Umsetzung dieses (Schutz-)Mandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen.

Schließlich beraten wir – ebenfalls in abschließender Lesung – das Mandat für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer bis 31. März 2025. Das Mittelmeer bleibt eines der am stärksten befahrenen Seegebiete der Welt. Etwa ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Gleichzeitig wird die Sicherheit des Mittelmeeres sowohl von den anhaltenden Krisen in Nord- und Westafrika als auch von der regionalen Instabilität im Nahen Osten negativ beeinflusst. Sea Guardian leistet einen aktiven und wichtigen Beitrag zur Sicherung der Südflanke der NATO, an dem sich Deutschland weiterhin beteiligen sollte. Die personelle Mandatsobergrenze der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten bleibt bei 550. Der Auftrag, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels zu leisten, bleibt unverändert.

 

  • Wichtige Termine und Ausblick
  1. Inland:
  • – 20. März: Programmkonferenz „Demokratie leben!“ des größten Präventionsprogramms des Bundes mit BM Paus (über 1000 Teilnehmer).
  • März: BK Scholz spricht zum 50-jährigen Jubiläum des Seeheimer Kreises,
  • März: BK Scholz spricht auf der Konferenz der Friedrich-August-von-Hayek-Stiftung,
  • März: BK Scholz eröffnet die Konferenz „Europe 2024“ in Berlin (mit BM Habeck, BM Lemke, BM Özdemir),
  • März: BK Scholz eröffnet die Leipziger Buchmesse und spricht mit dem niederländischen Ministerpräsidenten Rutte (Gastland),
  • /21. März: Integrationsministerkonferenz,
  • März: Earth Hour-Aktion des WWF (für eine Stunde wird die Beleuchtung öffentlicher Gebäude ausgeschaltet).
  1. Außen/EU:
  • März: Rat für allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung Europäischer Rat, Europäisches Semester, Zukunft der EU),
  • März: BK Scholz spricht mit EST-Ministerpräsidentin Kaja Kallas,
  • März: Ramstein-Treffen der Ukraine-Kontaktgruppe,
  • März: EU-KOM: Aktionsplan Fach- und Arbeitskräftemangel, Biotechnologie,
  • März: Dreigliedriger Sozialgipfel (Präsidenten der EU-Organe und Vertreter der Sozialpartner),
  • /22. März: Europäischer Rat (Ukraine, Stärkung der Verteidigungsindustrie, Lage im Nahen Osten, Erweiterung, interne Reformen, 30 Jahre EWR, Austausch mit VN-Generalsekretär Guterres),
  • März: Euro-Gipfel (Wirtschaftslage, Kapitalmarktunion),
  • März: Präsidentenwahl in der Slowakei,
  • März: Präsidentschaftswahlen im Senegal,
  • /25. März: Informeller Fischereiministerrat.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 12. März 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unterstützung für die Ukraine konsequent fortsetzen – Lieferung des TAURUS-Marschflugkörpers beschließen.

Die Lage in der Ukraine verschlechtert sich von Tag zu Tag immer weiter. Unter enormem Einsatz von Menschen und Material übt Russland hohen militärischen Druck auf den Frontverlauf aus. Moskau setzt auf eine Materialschlacht, auf Terror gegen die Zivilbevölkerung und wettet gegen unsere Durchhaltefähigkeit bei der Unterstützung der Ukraine. Um den russischen Vormarsch zu stoppen, ist die Ukraine mehr denn je auf die Lieferung von wirksamen Waffensystemen angewiesen. Der Bundeskanzler verweigert weiterhin eine TAURUS-Lieferung mit immer neuen Begründungen. Gleichzeitig brüskiert er mit Aussagen zum Einsatz Verbündeter unsere engsten Partner.

Wir wollen, dass das Töten endet. Damit dieser Krieg vorbeigeht, müssen wir die Ukraine in ihrer Verteidigung auch weiterhin unterstützen. Frieden wird es nur durch Stärke und Abschreckung geben; Schwäche hingegen würde Russland zu weiteren militärischen Abenteuern einladen. Somit geht es in der Ukraine um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunft der europäischen Sicherheitsarchitektur; hier entscheidet sich, ob in Europa künftig das Recht des militärisch Stärkeren oder weiterhin die Stärke des Völkerrechts gilt.

In dieser Situation kommt es entscheidend auf die Geschlossenheit und die Übernahme von politischer Führungsverantwortung an. Doch der Bundeskanzler verwirrt mit seinen ständig wechselnden Aussagen die Bevölkerung und schürt dadurch zusätzlich Ängste. Gleichzeitig setzt er Deutschlands Glaubwürdigkeit bei den europäischen sowie transatlantischen Partnern aufs Spiel. Folgerichtig wächst in den Koalitionsfraktionen der Widerstand. Damit die Ukraine den Krieg gewinnen kann, benötigt sie jetzt entschlossenes Handeln und die dafür notwendige Unterstützung unterhalb der Schwelle eines Kriegseintritts. Dazu gehört auch die Lieferung von TAURUS, worüber wir in dieser Sitzungswoche erneut namentlich abstimmen lassen.

Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen.

Deutschland erlebt auch weiterhin einen großen Zustrom an Asylbewerbern. Im Jahr 2023 wurden fast 330.000 Erstanträge auf Asyl gestellt. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2024 kamen weitere 47.000 Asylerstanträge hinzu. Nach wie vor entfällt ein weit überproportionaler Anteil der EU-weit gestellten Asylanträge auf Deutschland, im Jahr 2023 waren es etwa 30 %. Ein Ende dieser für unsere Kommunen und die Gesellschaft insgesamt herausfordernden Situation ist nicht in Sicht.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Landesregierungen haben die Bundesregierung wiederholt zum Handeln aufgefordert. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 hat die Bundesregierung endlich eine Reihe von Zusagen gemacht. Diese Zusagen sind jedoch auch weiterhin zu einem erheblichen Teil nicht umgesetzt. Die jüngste Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 6. März 2024 führte zu nicht mehr als einer oberflächlichen Bestandsaufnahme, verbunden mit allgemeinen Absichtserklärungen. Die Migrationskrise kann so nicht bewältigt werden. Es wächst deshalb die Dringlichkeit, die irreguläre Migration nach Deutschland wirksam zu unterbinden.

Die Bundesregierung hat es versäumt, effektive und dauerhaft wirksame Maßnahmen zur Begrenzung und Steuerung der illegalen Migration zu ergreifen. Die zögerliche und inkonsequente Haltung, ständiger Streit und das Zerreden bereits beschlossener Maßnahmen innerhalb der Ampel untergraben in den Kommunen das Vertrauen in die Bundesregierung. Sie verlängern und verschärfen die Krise unnötig. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb: Die Bundesregierung muss ihre Verantwortung jetzt ernst nehmen. Humanität und Ordnung gehören in der Asylpolitik untrennbar zusammen.

Verschärfte Risiken der Ampel-Energiepolitik nun durch Bundesrechnungshof amtlich – Jetzt mit Maßnahmen für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung entgegensteuern.

Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Bundesregierung den Zielen beim Ausbau erneuerbarer Energien sowie hinreichend gesicherter, steuerbarer Kraftwerksleistung hinterherhinkt. Die Versorgungssicherheit ist gefährdet, der Strom ist teuer und Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt kann die Bundesregierung nicht umfassend bewerten. Insgesamt haben sich die Risiken seit der letzten Prüfung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2021 verschärft.

Der Bundesrechnungshof stellt der Bundesregierung ein verheerendes Zeugnis aus. Ohne Kurskorrektur wird das Klimaziel verfehlt, die Wirtschaft beschädigt und die Energiesicherheit gefährdet werden. Die Ampel muss Konsequenzen aus diesem Bericht ziehen: Eine grundlegende Neuausrichtung ist unumgänglich. Dabei muss der Fokus darauf gerichtet werden, wie mit sauberen Technologien Klima und Wirtschaft zusammen gedacht werden können. Nur so wird die Akzeptanz für Klimapolitik dauerhaft gesichert und nur dann können wir auch international ein Impulsgeber werden.

Die Ampel wirft im Bereich der Klima- und Energiepolitik ständig neue Bälle in die Luft, die wenigsten aber bringt sie ins Ziel. Ändert sich das nicht grundlegend, endet das in dem Scherbenhaufen, den der Bundesrechnungshof der Ampel nun attestiert hat.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Potentiale der Digitalisierung jetzt nutzen – Smart Cities und Smarte.Land.Regionen voranbringen. Die Potentiale von smarten Städten und smarten Regionen sind immens. Die Ampelregierung lässt jedoch Visionen und konkreten Gestaltungs- und Umsetzungswillen vermissen. Länder und Kommunen kritisieren das zögerliche Vorgehen, das Fehlen einer klaren, nachvollziehbaren Strategie – insbesondere für die ländlichen Räume – die fehlende Auswertung der Erfahrungen aus den Modellprojekten Smart Cities sowie das Fehlen von technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Vernetzung und den Austausch von Kommunen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir daher eine Reihe von Maßnahmen, um die Potentiale von smarten Städten und Regionen besser auszunutzen. Dies betrifft die Evaluation des Smart Cities Programms, die Stärkung der Kooperation mit Ländern und Kommunen in den Bereichen Smart Cities und Smart Regions, die Definition weiterer Modellregionen, das Vorlegen eines Smart-City-Stufenplans sowie der Aufbau eines Smart City-Kompetenzzentrums. Darüber fordern wir einen schnelleren Breitbandausbau, bessere Vernetzung und Zusammenarbeit der Kommunen und Länder, mehr Reallabore und Experimentierräume und die Förderung von Smart City Lösungen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.

Mit unserem Antrag Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, den wir in dieser Woche abschließend beraten, stellen wir fest: Überbordende Bürokratie gefährdet den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates. Deshalb braucht es jetzt dringend einen Durchbruch für echten Bürokratieabbau und für bessere Rechtsetzung. Die unionsgeführten Bundesregierungen haben den Bürokratieabbau in den vergangenen Legislaturperioden spürbar vorangetrieben. Mit den Bürokratieentlastungsgesetzen I-III haben sie in Milliardenhöhe Bürokratiekosten eingespart.  Der Bürokratiekostenindex erreichte im Jahr 2021 seinen historischen Tiefstand. Seitdem steigt er aber durch die Politik der Ampel-Koalition wieder kontinuierlich an. Unsere Agenda umfasst als wichtigste Forderungen: (1) Bürokratiebremse: Sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird. (2) „One in, two out“-Regel: Die erfolgreiche Bürokratiebremse „One in, one out“ wird zu einer „One in, two out“-Regel ausgeweitet. (3) 1:1 Umsetzung von EU-Vorhaben: Bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht darf in Deutschland nicht über den europäischen Standard hinaus reguliert werden. (4) Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium auf EU-Ebene: Keine neuen bürokratischen Regelungen, bis die EU in Sachen Wettbewerbsfähigkeit ihren Rückstand auf ihre Hauptkonkurrenten im globalen Wettbewerb aufgeholt hat. (5) Digitalcheck von Gesetzen: Der effiziente digitale Vollzug von Neuregelung (Digitaltauglichkeit) muss bei jeder Gesetzeserstellung von Anfang an mitgedacht und verbindlich geprüft werden.

Mit unserem Antrag Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien setzen wir uns für eine deutliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Deutschland ein. So kommen wir den Bedürfnissen der Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege entgegen. Aktuell wird die Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf einen Acht-Stunden-Tag beschränkt, der auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden kann. Andere EU-Länder sind bereits weiter: Sie nutzen die Vorteile einer flexibleren, wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Wir fordern daher die Einführung einer wöchentlichen Arbeitszeitregelung, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, die Arbeitszeiten – trotz entsprechender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag – flexibler zu gestalten und die Belastung für die Beschäftigten zu verringern.

Mit unserem Antrag Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein – der in dieser Woche erstmals auf der Tagesordnung steht – setzen wir uns für eine Reform der Fahrschulausbildung und Prüfungsverfahren ein. Wir wollen, dass Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum erschwinglich bleibt. Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Wartezeiten für Prüfungen haben sich verlängert. Das erschwert den Zugang zur Mobilität. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausbildung von Fahrlehrern zu Fahrprüfern zu erleichtern, mehr Prüftermine zu ermöglichen und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu flexibilisieren. Zudem soll das Antragsverfahren für Führerscheine digitalisiert und die Integration von Fahrsimulatoren in die Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist es, die Kosten zu senken, die Bürokratie zu reduzieren und die Ausbildungsqualität zu sichern. So fördern wir die individuelle Mobilität und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit.

Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes zur Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes auch bei erstmaliger Einreise. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – streben wir eine dringend notwendige Rechtsanpassung an: Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es nicht, gefährlichen Personen aus dem Ausland die Einreise nach oder den Aufenthalt in Deutschland zu verbieten, falls diese zuvor noch nie in Deutschland waren. Mit unserem Gesetzentwurf reagieren wir auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nur für Personen zulässt, die bereits ausgewiesen oder abgeschoben wurden. Unser Ziel ist es, das Aufenthaltsgesetz so zu ändern, dass auch Personen, die erstmals nach Deutschland einreisen möchten, ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erteilt werden kann, wenn sie eine Gefahr darstellen. So schützen wir unser Land effektiver vor gefährlichen Personen und schließen eine deutliche Lücke im aktuellen Rechtssystem.

In abschließender Beratung befassen wir uns in dieser Woche erneut mit unserem Antrag Versteckte Preiserhöhungen verhindern – Für mehr Klarheit und Transparenz beim Einkauf von Bedarfsgütern sorgen. Gerade in Zeiten hoher Inflation sind versteckte Preiserhöhungen für Verbraucher besonders ärgerlich. Mit unserem Antrag thematisieren wir versteckte Preiserhöhungen von Produkten des täglichen Lebens, indem z.B. Füllmengen geändert werden, der Preis aber gleich bleibt. Wir wollen diesem Umstand durch mehr Transparenz begegnen. Wir schlagen in unserem Antrag deshalb vor, dass die Hersteller eventuelle Änderungen der Füllmenge ihrer Produkte über das Online-Portal www.lebensmittelklarheit.de kenntlich machen sollen. Auch sollen nach Produktgruppen differenzierte Obergrenzen für die oft technisch notwendigen Hohlräume in Verpackungen festgelegt werden. Des Weiteren sollen technisch nicht notwendige doppelte Umverpackungen möglichst vermieden werden.

Wir beraten zudem die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage Projektförderung des Bundes im Bereich der Grundlagenforschung zu Long Covid, ME/CFS und dem Post-Vac-Syndrom. Aktuell gibt es schätzungsweise 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland. Dennoch gibt es Deutschland bei der Forschung zu diesen bedeutsamen Gesundheitsproblemen erheblichen Nachholbedarf. Die Bundesregierung zeigt zu wenig Initiative bei der Förderung der notwendigen Grundlagenforschung. Unser Druck im Deutschen Bundestag hat zwar zu einer Aufstockung der Fördermittel geführt, dennoch bleiben die Anstrengungen und die Koordination zwischen den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), weit hinter dem Notwendigen zurück. Als Folgerung aus der Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage fordern wir einen dringenden Kurswechsel: Die Einrichtung einer Dekade gegen Long Covid und die Überwindung von Ressortegoismen zugunsten einer ressortübergreifenden Strategie. Die Bundesforschungsministerin muss ihre Rolle aktiv wahrnehmen, die Vernetzung zwischen Wissenschaft, Forschung und Industrie vorantreiben und die Forschungsförderung des Bundes und der Länder effektiv koordinieren.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Bürgergutachten – Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ an den Deutschen Bundestag. Am 20. Februar 2024 hat der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ der Bundestagspräsidentin im Rahmen einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag seine Empfehlungen übergeben. Die 160 ausgelosten Bürgerinnen und Bürger haben dem Bundestag neun Empfehlungen vorgelegt. Die wichtigste Forderung ist ein kostenfreies Mittagessen für alle Kinder als Schlüssel für Bildungschancen und Gesundheit. Weitere Forderungen sind u.a. die verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel, eine neue Besteuerung von Lebensmitteln sowie eine Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls. Wir bewerten die Empfehlungen des Bürgerrats differenziert: Unser „Bürgerrat“ sind zuallererst der Deutsche Bundestag mit seinen vom Volk gewählten Repräsentanten und unsere Wahlkreise als Resonanzräume. In diesem Geiste waren wir skeptisch gegenüber der Einsetzung des Bürgerrates im Mai 2023. Die zurückliegende Arbeit des Bürgerrates haben wir aber gleichwohl konstruktiv begleitet – unsere Kritik galt immer und ausschließlich dem Umgang der Ampel mit dem Parlament und nicht den Bürgern, die sich mit kreativen Ideen und Tatkraft eingebracht haben.

Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes. Das Bundespolizeigesetz (BPolG) stammt überwiegend aus dem Jahr 1994 und ist überarbeitungsbedürftig. Der Entwurf sieht eine völlige Neugestaltung des BPolG vor und verfolgt laut Bundesregierung drei wesentliche Ziele: Anpassung der Befugnisse für die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei; Ausweitung von Überprüfungen zum besseren Schutz vor Extremisten; sowie mehr „Bürgernähe und Transparenz“. Dazu soll zukünftig bei der Bundespolizei bei Neueinstellungen grundsätzlich eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchführt werden. Darüber hinaus müssen die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei zukünftig eine pseudonymisierte Kennzeichnung zur Identifikation tragen. Diese Maßnahme lehnen wir als Ausdruck des Misstrauens gegen unsere Vollzugsbeamten ab. Der Entwurf geht hier von einem Erfüllungsaufwand i.H.v. 30 Mio. EUR aus, z.B. für die Umrüstung von Bekleidung. Das steht außer Verhältnis. Zudem werden bereits heute taktische Kennzeichnungen auf dem Rücken des Einsatzanzuges getragen, welche eine individuelle Identifizierung zulassen. Für die Kennzeichnungspflicht besteht kein Grund. Darüber hinaus sollen die Beamten verpflichtet werden, bei Personenkontrollen zukünftig Kontrollquittungen auszustellen. Auch diese Maßnahme drückt nur Misstrauen gegen die professionelle Arbeit unserer Bundespolizei aus und erhöht den Bürokratieaufwand. Das Gesetz weist zudem erhebliche Lücken auf und gibt der Bundespolizei nicht die Befugnisse, die sie benötigt. Wir werden den Entwurf deshalb ablehnen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • März: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für Februar bekannt,
  • März: Konferenz des Wirtschaftsforums der SPD – Wachstumsmotor Transformation: Standortpolitik in Deutschland, Europa und der Welt mit BM Habeck, MdEP Barley, PV Klingbeil,
  • -15. März: Agrarministerkonferenz,
  • März: BK Scholz nimmt an Festveranstaltung der IG Bergbau, Chemie, Energie zum 60. Geburtstag des Vorsitzenden Vassiliadis teil,
  • März: Zukunftstag Mittelstand des BVMW mit BM Lindner, BM Habeck, BM Heil, BM Wissing, BM Lemke,
  • März: Übergabe der Leibniz-Preise der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
  • März: BK Scholz spricht auf Festakt zum 125-jährigen Jubiläums des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe.
  1. Außen/EU:
  • März: Wirtschafts-/Finanzministerrat (Ukraine, Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, Leitlinien für den EU-Haushalt 2025),
  • März: EU-KOM: Mitteilung zu Reformen im Rahmen der Erweiterung, Mitteilung zu Migration und Asyl,
  • März: BK Scholz empfängt den Präsidenten der Philippinen Ferdinand Marcos Jr.,
  • März: US-Präsident Biden empfängt POL-Präsident Duda und Ministerpräsident Tusk,
  • März: BK Scholz empfängt den Ministerpräsidenten Thailands Srettha Tavisin,
  • März: BK Scholz empfängt die Premierministerin Litauens Ingrida Šimonytė,
  • März: BK Scholz empfängt den Präsidenten des Europäischen Rats Charles Michel (Vorbereitung Europäischer Rat am 21./22. März),
  • - 17. März: Präsidentenwahl in Russland und den annektierten Gebieten in der Ukraine.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 20. Februar 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag der Woche: „Für eine echte Zeitenwende in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik“

Zwei Jahre ist es her, dass Russland am 24. Februar 2022 mit seinem brutalen Angriff auf die Ukraine den Krieg in katastrophalem Ausmaß zurück auf unseren Kontinent gebracht hat. Die Ukrainer kämpfen auch für unsere Werte, die liberale, regelbasierte Ordnung und somit für die Sicherheit ganz Europas.

Trotz dieser Bedrohungslage ist Deutschland von einem strategischen Paradigmenwechsel weit entfernt. Die vom Bundeskanzler in seiner Rede vom 27. Februar 2022 ausgerufene „Zeitenwende“ ist über das Stadium der Ankündigung nicht hinausgekommen. Die „Nationale Sicherheitsstrategie“ der Bundesregierung kratzt nur an der Oberfläche und zieht keine operativen Schlussfolgerungen für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik. Die Bundesregierung verschleppt notwendige strukturelle Anpassungen wie die Einrichtung eines „Nationalen Sicherheitsrates“. Ein Konzept für die staatliche Gesamtverteidigung, das auch den Zivil- sowie Bevölkerungsschutz berücksichtigt, sowie eine Gesetzgebung für den besseren Schutz kritischer Infrastrukturen, werden in Ressortstreitigkeiten verschleppt. Der Verteidigungshaushalt erfüllt nur kurzzeitig und mit Rechentricks das 2-Prozent-Ziel der NATO.

Die Zeit drängt. Die Bedrohungslage erfordert jetzt entschlossenes Handeln der Bundesregierung, national und in Europa. Noch zwei weitere Jahre Zeitenwende in Zeitlupe kann sich unsere Sicherheit nicht leisten. Deutschland muss verlässlich seinen sicherheitspolitischen Beitrag im europäischen und transatlantischen Bündnis leisten. In Europa muss Deutschland endlich gemeinsam mit Frankreich und Polen im Rahmen des „Weimarer Dreiecks“ Verantwortung übernehmen.

Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft.

Die Weltwirtschaft wächst. Derweil trüben sich die Aussichten für die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2024 weiter stark ein. Schon im Jahr 2023 schrumpfte sie um 0,3 Prozent, das produzierende Gewerbe sogar um 1,5 Prozent. Zahlreiche Unternehmen verlagern Teile oder gar die gesamte Produktion aufgrund der hierzulande ungünstiger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in das europäische oder außereuropäische Ausland. Die Ampel-Regierung hat Deutschland auf einen Pfad der Rezession, der Deindustrialisierung und des wirtschaftlichen Abstiegs geführt.

Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende. Wir sind ein starkes Land mit viel ökonomischer Substanz, tatkräftigen Arbeitnehmern und innovativen Unternehmen. Zur Entfaltung dieser Stärke muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland deutlich verbessern. Der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz MdB und der Erste Stellvertretende Vorsitzende Alexander Dobrindt MdB haben den Bundeskanzler in einem Brief aufgefordert, neben mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Stärkung der strukturellen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft jetzt ein Paket aus Sofortmaßnahmen auf den Weg zu bringen, um den Standort Deutschland zu sichern und zu stärken. Diese Vorschläge stellen wir mit einem Antrag zur Abstimmung im Bundestag und fordern die Koalitionsfraktionen dazu auf, sich diesem anzuschließen.

Unser Sofortprogramm umfasst 12 Punkte, darunter die steuerliche Begünstigung von Überstunden für Vollzeitbeschäftigte; die Einführung von strengeren Sanktionen für Bürgergeldbezieher, wenn die Arbeitsaufnahme verweigert wird; die vollständige Rücknahme der von der Bundesregierung geplanten Steuererhöhung für Landwirte; sowie die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum (0,05 Cent/kWh) und die Halbierung der Netzentgelte.

Bezahlkarte jetzt rechtssicher einführen – Blockade beenden.

Mit der Bezahlkarte sollen Barauszahlungen an Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeschränkt und dadurch Möglichkeiten zum Missbrauch der staatlichen Unterstützung – etwa in Form von Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Ausland – erschwert werden. Asylbewerber erhalten nicht weniger Leistungen, sondern diese nur in anderer Form. Zugleich können Bezahlkarten dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu reduzieren.

Ende Januar hat die Arbeitsgruppe der Länder einen wichtigen Schritt in Richtung einer bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte genommen und gemeinsame Rahmenbedingungen beschlossen. Damit die Bezahlkarte bundesweit volle Wirkung entfalten kann, braucht es Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Doch wieder einmal streitet die Ampel über die nötigen nächsten Schritte. Die Grünen haben erklärt, keiner Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zustimmen zu wollen. Das führt dazu, dass das Vorhaben im Streit der Ampel feststeckt.

Die Grünen müssen ihre ideologisch motivierte Blockade sofort beenden. Dies werden wir in einer „Aktuellen Stunde“ einfordern. Es ist unverantwortlich, dass die Grünen diese Gesetzesänderung nun blockieren – entgegen den Verabredungen in der eigenen Koalition. Wir fordern den Bundeskanzler dazu auf, endlich für Ordnung in seiner eigenen Koalition zu sorgen und diese wichtige Maßnahme zur Begrenzung der irregulären Migration endlich auf den Weg zu bringen.

Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Aufklärung, Prävention und Forschung stärken.

In dieser Woche will die Ampel-Koalition in abschließender zweiter und dritter Lesung die Legalisierung von Cannabis beschließen. Cannabis soll künftig nicht mehr zu den verbotenen Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz gehören, Besitz und Konsum bleiben unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Die geplante Cannabislegalisierung ist gesundheitspolitisch fatal und im höchsten Maße verantwortungslos. Mit dieser Einschätzung sind wir auf der Seite des überragenden Teils der Fachwelt. Unter anderem haben sich die führenden Verbände der Kinder- und Jugendmediziner, der Kinder- und Jugendpsychiater, die Bundesärztekammer, die Gewerkschaft der Polizei, der Bund Deutscher Kriminalbeamten, der Berufsverband der Lehrkräfte und Pädagogen sowie viele weitere Verbände mit dem eindringlichen Appell „Aus Verantwortung zu unserem Land - die geplante Cannabislegalisierung stoppen“ gegen das Gesetz ausgesprochen. Auch die Ständige Konferenz der Innenminister und ‑senatoren der Länder lehnt die geplante Cannabislegalisierung einhellig und eindrücklich ab.

Die Gründe für die Ablehnung der geplanten Cannabislegalisierung sind vielfältig: Sie reichen von erheblichen Gesundheitsrisiken – insbesondere für die Entwicklung Jugendlicher und junger Erwachsener – über völlig irreale Hoffnungen der Befürworter, den Schwarzmarkt austrocknen zu können. Hinzu kommen viele offene Fragen über Folgewirkungen eines legalen Cannabiskonsums im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz. Der Drogenpolitik der Ampel begegnen wir mit einer klaren Antwort: Nicht mit unseren Kindern!

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Verlängerung der Arbeit der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“.  In dieser Woche debattieren wir den Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“. Die Enquete hat bereits jetzt – nicht zuletzt dank der engagierten Arbeit der CDU/CSU-Mitglieder der Kommission – einen maßgeblichen Beitrag zur Aufarbeitung der Stärken und Schwächen des vernetzten Ansatzes leisten können. Diese wichtige Arbeit sollte unbedingt fortgeführt werden.

Mit Entschlossenheit für neues Vertrauen und eine gemeinsame Sicherheits- und Europapolitik in den deutsch-polnischen Beziehungen sowie eine Neuaufstellung des Weimarer Dreiecks eintreten. Wir freuen uns über den Erfolg unserer EVP-Schwesterpartei Bürgerplattform (PO) bei den Parlamentswahlen in Polen. Daraus ergibt sich eine einmalige Gelegenheit zur Neubelebung der deutsch-polnischen Beziehungen. Die Ampel lässt diese Möglichkeit jedoch ungenutzt verstreichen. Hinzu kommt eine in zentralen Ämtern neu aufgestellte französische Regierung, die offensichtlich gewillt ist, die unter Bundeskanzler Scholz verschlechterten deutsch-französischen Beziehungen wieder erstarken zu lassen. Die Lage ist also günstig, um dem Weimarer Dreieck wieder neue Bedeutung zu verschaffen – nur zieht die deutsche Ecke partout nicht mit. Mit unserem Antrag fordern wir, dass die Bundesregierung sich wieder verstärkt der Pflege der deutsch-polnischen und deutsch-französischen Beziehungen widmet und das Weimarer Dreieck hierfür wieder aufleben lässt.

Deutschland braucht sichere Grenzen – Nationale Grenzkontrollen verlängern, bis EU-Außengrenzen wirksam geschützt sind.  Seit dem 16. Oktober 2023 hat die Bundesregierung endlich Kontrollen an den EU-Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz angeordnet – zusätzlich zu Österreich, wie bisher auch. Diese Grenzkontrollen waren angesichts der Migrationslage überfällig und zeigen Erfolge bei der Steuerung und Begrenzung der irregulären Migration. Allerdings sind die Grenzkontrollen laut den Ankündigungen der Bundesregierung gegenüber der EU aktuell nur bis zum 15. März 2024 vorgesehen. Mit unserem Antrag stellen wir fest: Deutschland kann es sich nicht erlauben, nach diesem Zeitpunkt auf den Schutz seiner Grenzen zu verzichten. Die Bundespolizei hat die Maßnahmen erfolgreich begonnen und sollte sie über den 15. März fortführen – zumal im Frühling und Sommer in der Regel mit zunehmendem Migrationsdruck zu rechnen ist. Deutschland braucht solange sichere Grenzen, wie der Schutz der EU-Außengrenze nicht vollständig funktioniert.

Wiederaufbau im Ahrtal durch Anpassungen bei der Aufbauhilfe 2021 beschleunigen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – fordern wir eine generelle Anpassung der Regelungen für die Wiederaufbauhilfe im Ahrtal nach der verheerenden Flut von 2021. Der Bund und die Länder haben in großer Solidarität sehr schnell erhebliche Mittel für den Wiederaufbau nach den Flutereignissen im Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Nach zweieinhalb Jahren fällt jedoch auf, dass der Wiederaufbau im Ahrtal wesentlich schleppender verläuft als in den anderen betroffenen Regionen. Das liegt auch an dem hohen Grad der Zerstörungen, der in diesem Umfang nur im Ahrtal vorliegt. Eine weitere wichtige Rolle spielen aber auch Umsetzungsmängel auf Seiten der Landesregierung. Wir fordern die Bundesregierung auf, gezielte Gespräche mit dem Land Rheinland-Pfalz aufzunehmen. Im Fokus sollen dabei praktische Erleichterungen und Verbesserungen bei der Abwicklung der Wiederaufbauhilfe stehen. Dies betrifft etwa die Zusammenlegung mehrerer gleichartiger Anlagen, die verbesserten Übernahme der Kosten von Aufrüstungen auf den aktuellen technischen Stand und die Vorfinanzierung von Projekten durch die Kommunen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bundestag über den Fortschritt dieser Gespräche laufend zu unterrichten.

Für transparente Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen – Gegen Fehlinformationen und Verschwörungstheorien. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen über ein Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konsequent für den Präventionsansatz – der umfassenden Vorbeugung von Pandemien – einzutreten. Die WHO muss durch das Abkommen handlungsfähiger werden, wobei ihre Befugnisse klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und die Rechte der Bürger gewahrt sein sollen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Umsetzung des Abkommens in Übereinstimmung mit der nationalen Gesundheitspolitik der Mitgliedsstaaten erfolgt und einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen bleiben. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, auf eine enge Abstimmung zwischen dem Globalen Pandemieabkommen und den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu dringen.

Fußball-EM 2024 – Volle Unterstützung für ein neues Sommermärchen. Mit unserem Antrag greifen wir die bevorstehende Fußball-EM der Männer in Deutschland sportpolitisch auf. Wir werfen Fragen zu Defiziten in der Organisation auf und fordern Konzepte zur Nachhaltigkeit und vor allem zur Sicherheit des Turniers ein. Darüber hinaus appellieren wir an den DFB, auf eine stärkere Verbundenheit der Nationalmannschaft mit ihren Fans hinzuwirken. Aufgrund unseres Antrags wird sich der Deutsche Bundestag erstmals mit der EURO 2024 befassen. Wir stellen die Fragen, die für ein Gelingen des Turniers unerlässlich sind.

In dieser Woche beraten wir zwei wichtige Anträge unserer Fraktion zum Thema Kernfusion: Stärkung der Fusionsforschung auf Weltklasseniveau und Für einen pragmatischen, innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke in Deutschland und Europa. Die öffentliche Debatte um die Energieversorgung der Zukunft ist seit geraumer Zeit geprägt vom Ausschließen von Energiequellen. Wer aussteigt, muss jedoch auch kraftvoll in Neues einsteigen können. Als Hochtechnologiestandort ist Deutschland auf eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen. Die Fusionsenergie kann mittel- und langfristig zu einem Gamechanger werden. Die Bundesrepublik Deutschland betreibt seit Jahrzehnten intensive Grundlagenforschung im Bereich der Plasmaphysik und Fusion. Zuletzt haben die rasanten internationalen wissenschaftlichen Fortschritte u.a. dazu geführt, dass mehrere kommerzielle Unternehmen auch in Deutschland gegründet wurden, sowohl auf der Seite der laserinduzierten Trägheitsfusion als auch auf der Seite der magnetbasierten Verfahren. Die Finanzierung von Fusionstechnologie durch private Investoren zeigt die nächste Stufe auf dem Weg zu kommerziellen Kraftwerken, da diese Investoren bereits Erträge aus dieser Technologie erwarten. Durch die Arbeitsweise von Startups wird die Entwicklung zudem beschleunigt - wie es in anderen Technologiefeldern bereits zu sehen war. Damit rückt die Nutzbarmachung von Fusionsenergie näher, wenngleich noch immer ein erheblicher Forschungs- und Entwicklungsaufwand besteht. Die Bundesregierung muss diese Chance nutzen und eine Strategie für die Nutzbarmachung von Fusionsenergie in Deutschland auf international wettbewerbsfähigem Niveau erarbeiten. Wir brauchen ein klares Bekenntnis zur Fusionsenergie.

Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen. Mit unserem Antrag fordern wir einen Paradigmenwechsel in der nationalen Prostitutionsgesetzgebung. Dazu soll ein Drei-Säulen-Modell – angelehnt an das sogenannte Nordische Modell – in Deutschland eingeführt werden. Zentrale Säulen dieses Models sind: Der Ausbau von Präventions- und Ausstiegsangeboten, die Einführung einer Strafbarkeit für den Kauf sexueller Dienstleistungen, sowie die Stärkung der Durchsetzungsautorität der Verwaltungs- und Vollzugsorgane. Die Strukturen des Prostitutionsmilieus sind bis auf wenige Ausnahmen selbstbestimmter Prostituierter zutiefst menschen- und frauenverachtend. Der überwiegende Mehrheitsanteil der Prostituierten ist Teil der unfreiwilligen Armuts- und Elendsprostitution und damit täglich sexueller Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgeliefert. Dies betrifft insbesondere Frauen, die laut Schätzungen über 90 % der von Sexkauf betroffenen Personen ausmachen. Aktuelle Zahlen und Berichte von Experten und Betroffenen belegen, dass weder das Prostituiertengesetz noch das Prostituiertenschutzgesetz das Ziel, die Lebensumstände für die Betroffenen zu verbessern, erreicht hat. Der Versuch, die Prostitution als einen normalen Beruf zu etablieren, ist selbst unter Einbindung weitreichender Verwaltungs- und Strafvorschriften gescheitert. Unter den aktuellen Umständen kann der Staat seine Schutzpflicht gegenüber den Betroffenen nicht hinreichend gewährleisten. Angesichts der gravierenden Missstände braucht es einen neuen Ansatz. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, jetzt zu handeln und einen Paradigmenwechsel in der Prostitutionsgesetzgebung einzuleiten.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In dieser Sitzungswoche befassen wir uns mit drei Anträgen der Bundesregierung für Mandate für Bundeswehreinsätze. Dabei beraten wir das Mandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der maritimen EU-geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES in dieser Woche bereits abschließend. Die fortwährenden Angriffe der Huthi-Miliz auf zivile und militärische Schiffe, insbesondere im südlichen Roten Meer und Bab al-Mandab, bedrohen unverändert die maritime Sicherheit und freie Schifffahrt. Die Wiederherstellung der Freiheit der Schifffahrt erfordert einen militärischen Einsatz im gemeinsamen Vorgehen mit Partnern und Verbündeten. Die EU hat daraufhin EUNAVFOR ASPIDES zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beschlossen und damit die schnelle sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der EU und Deutschlands in Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie unterstrichen. Im Einsatzgebiet liegt die Bedrohung für die internationale Schifffahrt im Einsatzgebiet vornehmlich in Anti-Schiffs-Raketen, Drohnen in der Luft sowie auf dem Wasser und ballistischen Raketen. Das Mandat soll bis zum 28. Februar 2025 laufen. Es können insgesamt bis zu 700 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Außerdem befassen wir uns mit der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um Zustimmung, dass Deutschland sich weiterhin an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS, United Nations Mission in the Republic of South Sudan) beteiligt. Das gegenwärtige Bundestagsmandat endet am 31. März 2024. Es soll bis zum 31. März 2025 verlängert werden. Die Mandatsobergrenze soll unverändert bei 50 belassen werden. Dieses Mandat umfasst die Bereiche Schutz von Zivilpersonen, Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte und die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die erfolgreiche Umsetzung dieses (Schutz-)Mandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen.

Schließlich beraten wir das Mandat für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG) im Mittelmeer bis 31. März 2025. Das Mittelmeer bleibt eines der am stärksten befahrenen Seegebiete der Welt. Etwa ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Gleichzeitig wird die Sicherheit des Mittelmeeres sowohl von den anhaltenden Krisen in Nord- und Westafrika als auch von der regionalen Instabilität im Nahen Osten negativ beeinflusst. Sea Guardian leistet einen aktiven und wichtigen Beitrag zur Sicherung der Südflanke der NATO, an dem sich Deutschland weiterhin beteiligen sollte. Die personelle Mandatsobergrenze der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten bleibt bei 550. Der Auftrag, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels zu leisten, bleibt unverändert.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • - 25. Februar: Internationale Filmfestspiele Berlin (Berlinale),
  • - 22. Februar: Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz,
  • Februar: BK Scholz hält eine Rede beim Matthiae-Mahl in Hamburg, weiterer Gast EST-PM Kallas,
  • Februar: BK Scholz nimmt an BDA-Konferenz zum Unternehmertum teil,
  • Februar: BM Paus spricht bei Amtseinführung des neuen Diakonie-Präsidenten Rüdiger Schuch,
  • Februar: PK zum Frühjahrsgutachten vom Rat der Immobilienweisen mit BM Geywitz,
  • Februar: Vermittlungsausschuss u.a. zum „Wachstumschancengesetz“,
  • Februar: Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Inflation im Januar,
  • Februar: Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten berichtet und empfiehlt Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2025,
  • Februar: BPräs Steinmeier informiert sich über die Ausbildung von ukrainischen Streitkräften bei Besuch des BW-Übungsplatzes Klietz,
  • Februar: ifo-Geschäftsklimaindex,
  • Februar: Landesvertreterversammlung der CDU Thüringen,
  • Februar: Landesparteitag CDU Hamburg mit Wahl des Landesvorstands.
  1. Außen/EU:
  • /20. Februar: Informeller Tourismusministerrat (Digitalisierung, Nachhaltigkeit),
  • Februar: Rat für allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung ER am 21./22. März, Rechtstaatlichkeitsverfahren Polen),
  • Februar: Assoziationsrat EU – Georgien,
  • /22. Februar: G20-Außenministertreffen in Rio de Janeiro,
  • Februar: EU-KOM: Konnektivität von digitalen Netzwerken und Infrastruktur,
  • - 24. Februar: Informeller Wirtschafts- und Finanzministerrat und Eurogruppe,
  • Februar: Vorwahl der Republikaner im US-Bundesstaat South Carolina (Heimatstaat von Nikki Haley),
  • - 29. Februar: Außenministerrat, 13. WTO-Ministerkonferenz.

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Kalender – Kommende Termine

07.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
08.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
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12.10.202418:00 - Uhr | Herbstfest CDU in Bürstadt
12.10.202419:00 - Uhr | Großer Zapfenstreich in Heppenheim
13.10.202414:00 - Uhr | Kerwe Umzug in Auerbach
13.10.202417:00 - Uhr | Konzert Frauenchor in Viernheim
14.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
15.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
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