Friedrich Merz MdB, Vorsitzender
Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 9. April 2024
- Kernbotschaften der Woche
Unsere Gesetzentwürfe und Anträge zur Bekämpfung des Antisemitismus.
Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist Antisemitismus auf deutschen Straßen, in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie im Kunst- und Kulturbetrieb in erschreckender und alarmierender Weise zutage getreten. Jüdische Bürgerinnen und Bürger, Schüler, Lehrkräfte, Studenten und Wissenschaftler erfahren noch häufiger als zuvor Anfeindungen und Angriffe. In unserem Leitantrag zur Vereinbarten Debatte am 9. November 2024 – 85 Jahre nach der „Reichspogromnacht“ – haben wir festgehalten: Der Staat Israel und die Jüdinnen und Juden in Deutschland können sich unserer unverrückbaren und anhaltenden Solidarität sicher sein. Diese Solidarität und Gewissheit müssen auch morgen und übermorgen noch gelten, wenn der Krieg im Nahen Osten länger dauert oder zu Ende ist. Die Solidarität darf auch dann nicht nachlassen, wenn Antisemiten und Israelhasser ihre Parolen auf deutsche Straßen tragen. Dieses Versprechen lösen wir ein. In unserem Leitantrag haben wir 49 Punkte für eine wirksame Unterstützung Israels und eine entschlossene Bekämpfung des Antisemitismus niedergelegt.
Bedauerlicherweise waren die Fraktionen der Ampel-Koalition nicht bereit, mit uns ernsthaft über gemeinsame Positionen zur Bekämpfung des Antisemitismus zu sprechen. Wir werden deshalb in dieser Woche unsere eigenen Initiativen und Gesetzentwürfe erneut in den Deutschen Bundestag einbringen. Unsere Forderungen beinhalten insbesondere die Schließung von Strafbarkeitslücken bei antisemitischen Hassdemonstrationen, Anpassungen im Staatsangehörigkeitsrecht zur Verhinderung der Einbürgerung von Antisemiten und Hamas-Unterstützern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus in Bildung und Forschung.
Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft.
Die Weltwirtschaft wächst. Derweil trüben sich die Aussichten für die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2024 weiter stark ein. Schon im Jahr 2023 schrumpfte sie um 0,3 Prozent, das produzierende Gewerbe sogar um 1,5 Prozent. Zahlreiche Unternehmen verlagern Teile oder gar die gesamte Produktion aufgrund der hierzulande ungünstiger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in das europäische oder außereuropäische Ausland. Die Ampel-Regierung hat Deutschland auf einen Pfad der Rezession, der Deindustrialisierung und des wirtschaftlichen Abstiegs geführt. Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende. Wir sind ein starkes Land mit viel ökonomischer Substanz, tatkräftigen Arbeitnehmern und innovativen Unternehmen. Zur Entfaltung dieser Stärke muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland deutlich verbessern. Unsere Vorschläge stellen wir mit einem Antrag zur Abstimmung im Deutschen Bundestag und geben der FDP-Bundestagsfraktion die Gelegenheit, sich diesem anzuschließen. Unser Sofortprogramm umfasst 12 Punkte: Darunter die steuerliche Begünstigung von Überstunden für Vollzeitbeschäftigte; die Einführung von strengeren Sanktionen für Bürgergeldbezieher, wenn die Arbeitsaufnahme verweigert wird; die vollständige Rücknahme der von der Ampel beschlossenen Steuererhöhung für Landwirte; sowie die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Halbierung der Netzentgelte.
Aktuelle Stunde: Ursachen und Konsequenzen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 – Steigende Kriminalität auch im Kontext der aktuellen Migrationslage nicht länger hinnehmen.
In dieser Woche wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 bekannt. Die deutliche Zunahme der Kriminalität im zweiten Jahr in Folge ist besorgniserregend. Gerade die Höchststände bei der Gewaltkriminalität, bei Straftaten durch Kinder und Jugendliche sowie der überproportionale Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen sind erschreckend.
Die Zahlen belegen: Die Integrationskraft unseres Landes ist an seine Grenzen gelangt. Diese Entwicklungen bedürfen einer klaren und wirksamen politischen Reaktion: Die Bundesinnenministerin muss mit ihren Länderkollegen schnellstens einen Aktionsplan erarbeiten. Polizei und Justiz brauchen jetzt unsere maximale Unterstützung. Die Bundesregierung muss zudem endlich die illegale und unkontrollierte Migration als Sicherheitsrisiko anerkennen und wirksame Maßnahmen zu ihrer spürbaren Reduzierung ergreifen.
- Die Woche im Parlament
1. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
In unserem Antrag Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen stellen wir fest: Die Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke im April 2023 – mitten in der Energiekrise – war ein Fehler. Ein Weiterbetrieb dieser Anlagen hätte entscheidend zur Sicherung der Energieversorgung, zur Senkung der Strompreise, zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zum Klimaschutz beigetragen. Deutschland kann auf die Kernenergie nicht verzichten – zumal viele andere europäische Länder die Laufzeiten ihrer Kraftwerke verlängern oder neue Anlagen planen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – betonen wir die Bedeutung der Kernenergie für eine emissionsarme Stromversorgung. Wir fordern, die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu stärken. Unser Ziel ist es, ein Rückbau-Moratorium für die zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke zu erwirken, die Förderung der Fusionsenergie voranzutreiben und den internationalen Austausch zur Nutzung der Kernenergie zu intensivieren.
In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. In der letzten Legislaturperiode wurden auf Drängen der Union bestimmte Befugnisse der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls erweitert. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Diese Erweiterung wurde aber auf Betreiben der SPD nur befristet für fünf Jahre festgeschrieben aufgenommen. Sie endet mithin am 11. Dezember 2024. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – wollen wir die zusätzlichen Befugnisse zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls entfristen. Bleibt der Gesetzgeber untätig, wird den Strafverfolgungsbehörden mit Ablauf des 11. Dezembers 2024 die Möglichkeit genommen, Einbruchsdiebstähle in Wohnungen mithilfe einer Telekommunikationsüberwachung aufzuklären. Häufig ist die Telekommunikationsüberwachung der einzige Ermittlungsansatz. Alle Praktiker und Kriminalistenverbände haben sich in der Anhörung des Rechtsausschusses für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen und auf die Wichtigkeit der Regelung hingewiesen.
Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen – Gesundheitswirtschaft nachhaltig stärken. Medizinprodukte leisten einen wichtigen Beitrag für eine effiziente Gesundheitsversorgung. Sie sind ein bedeutender Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor in Deutschland. Seit Jahren bereitet sich die Medizintechnologie-Branche intensiv auf die EU-Verordnung 2017/745 – die sog. Medical Device Regulation, kurz MDR – vor. Die Kosten der Umsetzung liegen nach Schätzungen der Branchenverbände zwischen sieben und zehn Milliarden Euro. Eines der Hauptprobleme bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den sogenannten Benannten Stellen. Das sind staatlich autorisierte Stellen, die Medizinprodukte auf Konformität prüfen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir wesentliche Verbesserungen – insbesondere auf EU-Ebene. Dies betrifft vor allem eine zügige Anpassung der Kapazitäten der Benannten Stellen, den Abbau von Bürokratie sowie Sonderregelungen für Nischenprodukte. Wir wollen sicherstellen, dass die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Medizintechnologie gesichert bleibt.
Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland in bestimmten Fällen an das sog. Besserstellungsverbot zu halten. Dies gilt dann, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Damit werden die Arbeitsbedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mittelbar verbindlich. Sie dürfen keine vom TVöD abweichenden Leistungen (z.B. Altersversorgung) anbieten. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot zu erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte benachteiligt. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, wollen wir diese Benachteiligung beseitigen. Wir schlagen eine pragmatische Problemlösung vor, die unverzüglich von der Bundesregierung umgesetzt werden könnte: Den § 2 des WissFG so zu fassen, dass neben den bereits aufgeführten Wissenschaftseinrichtungen auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund institutionell gefördert werden, mit einbezogen sind. Die Resonanz auf unsere Vorschläge unter den betroffenen Forschungseinrichtungen ist außerordentlich positiv.
Eine deutsche Arktis-Strategie angesichts geostrategischer Herausforderungen. Die militärische Sicherheit in der Arktis, die auch die Nordostflanke der NATO betrifft, muss viel mehr als bisher ein Thema deutscher Politik werden. Seit 2014 nimmt Russland auch in der Arktis eine konfrontative Rolle ein, macht sehr weitgehende territoriale Ansprüche geltend und baut seine militärischen Fähigkeiten in der Region massiv aus. Auch China bezeichnet sich in seinem „Weißbuch zur arktischen Politik“ „arktisnah“ und als „wichtiger Beteiligter“. In anderen Regionen stellt China zudem mit der Schaffung von Fakten – trotz anderslautender Erklärungen – die Regeln der internationalen Ordnung in Frage. Chinesische und russische Kriegsschiffe dringen auch gemeinsam in arktische Gewässer vor. Angestoßen durch die dramatischen Klimaveränderungen, das Abschmelzen der polaren Eiskappen sowie einen erhöhten Bedarf an Ressourcen, drängen Russland wie China in die Arktis, um sich Rohstoffe und neue Einkommensquellen zu sichern und ihr Einflussgebiet auszuweiten. Vom Eis freigegebene Schifffahrtswege – wie die Nordost- und Nordwestpassage – eröffnen neue Handelsrouten. Diese bieten Alternativen etwa zum Suez- und Panama-Kanal. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – fordern wir deshalb: Die Ampel-Regierung muss der Arktis deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen. Deutschland muss sich überdies dafür einsetzen, dass das Seerechtsübereinkommen dahingehend ergänzt wird, dass zeitweise vereiste Gewässer innerhalb der Exklusiven Wirtschaftszonen im eisfreien Zustand keinen Durchfahrtsbeschränkungen unterliegen dürfen und dass etwaige Durchfahrtsbeschränkungen oder Auflagen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen.
In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz). Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Gleichzeitig wird auch der Entwurf der Ampel-Koalition für Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht in abschließender Beratung behandelt. Mit einer Ergänzung dieses Gesetzentwurfs will die Koalition endlich auch eigene Regeln zur Umsetzung der Bezahlkarte für Bezieher von Asylbewerberleistungen einführen.
Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – zielen wir darauf ab, eine ausgewogene Regulierung im Umgang mit Mobilitätsdaten zu erreichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in einem Mobilitätsdatengesetz den Schutz wettbewerbsrelevanter Daten sicherzustellen, ohne sensible Informationen offenzulegen. Zugleich soll das Eigentum an Mobilitätsdaten gewahrt bleiben, ohne Mobilitätsanbietern unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand aufzuerlegen. Wir betonen die Notwendigkeit, personenbezogene Daten zu schützen und Schnittstellen sowohl zur Verkehrs- als auch zur digitalen Infrastruktur zu schaffen. Mit diesen Maßnahmen legen wir eine Grundlage für zukünftige vernetzte Fahrzeuge und autonomes Fahren. Die Bundesregierung hat ihre Absichten in einem Eckpunktepapier und der Ankündigung eines Referentenentwurfs bisher nur vage formuliert. Wir hingegen treten mit unseren Forderungen für ein klares und zukunftsorientiertes Mobilitätsdatengesetz ein.
2. Sonstige Tagesordnungspunkte
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – das wir in dieser Woche erstmals beraten – soll laut der Bundesregierung der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche durch die Einführung einer Bannmeile von 100 Metern um diese Einrichtungen erleichtert werden. Dazu sollen in diesen Zonen bestimmte Handlungen als Ordnungswidrigkeit untersagt werden. Dazu zählen unter anderem das absichtliche Erschweren des Betretens, das ungebetene Aufdrängen der eigenen Meinung, Einschüchterungen oder die Übermittlung verwirrender bzw. beunruhigender Inhalte. Zusätzlich ist eine erweiterte Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen geplant. Wir stehen dem Entwurf kritisch gegenüber. Der Gesetzentwurf bewegt sich in einem engen Spannungsverhältnis zwischen den Persönlichkeitsrechten der Schwangeren und der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Er sieht an einigen Stellen sehr weitreichende Einschränkungen vor. Wir zweifeln an der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit der von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht würde deshalb vielmehr eine Fortführung des bestehenden, gesellschaftlich akzeptierten Kompromisses zum Recht des Schwangerschaftsabbruchs zielführender sein.
Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will die Bundesregierung die Regeln für kapitalmarktrechtliche Massenverfahren reformieren. Trotz Verbesserungen durch die letzte Reform bleibt das mehrstufige Vorlageverfahren zu komplex und langwierig. Ziel der neuen Reformvorschläge ist es, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauerhaft als effektives Instrument für Justiz und Individualrechtsschutz bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren zu etablieren. Wir begleiten das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv und erkennen die unbestrittene Notwendigkeit einer Reform an.
Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Im Rahmen der aktuellen Agrarförderperiode verfolgt die EU unter dem Stichwort „soziale Konditionalität“ das Ziel, mit den Instrumenten der Agrarförderung zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Nach den Vorgaben der GAP-Strategieplan-Verordnung und der horizontalen Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 Verstöße gegen bestimmte bereits bestehende Verpflichtungen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts mittels Verwaltungssanktionen in Form von Kürzungen bei der EU-Agrarförderung zu ahnden. Dabei greifen die Mitgliedstaaten auf ihr bestehendes Kontroll- und Durchsetzungssystem zurück. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Aus unserer Sicht muss bei dem Gesetzentwurf und vor allem bei der dann zu erfolgenden Ausgestaltung durch entsprechende Verordnungen sichergestellt werden, dass durch die geplante Überprüfung der Einhaltung der sozialen Konditionalität nicht zusätzliche bürokratische Belastungen für die Landwirtinnen und Landwirte entstehen. Gleichzeitig darf es durch die geforderten Mitteilungen an die zuständigen Behörden nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EU-Mittel an die Landwirtinnen und Landwirte kommen.
Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Der nun abschließend zu beratende Entwurf der Bundesregierung – den wir im Grundsatz befürworten – sieht u.a. Folgendes vor: Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert. Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Insbesondere die Einführung von echten Doppelnamen für beide Ehepartner entspricht den Erwartungen der Menschen an das Namensrecht. Kritisch zu sehen ist hingegen die Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen, da dies eine „Rosinenpickerei“ bei diesem Rechtsinstitut begünstigt.
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. Mit diesem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – will die Ampel-Koalition das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein. Laut Gesetzentwurf kann nach einem Jahr erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtsantrages und des Vornamens abgegeben werden. Für Minderjährige sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Kinder bis 14 Jahre sollen durch bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem die alleinige Entscheidung übertragen. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gesetz verbietet mit dem Offenbarungsverbot zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen. Mit dem Gesetzentwurf wird für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen auf die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, verwiesen. Das Gesetz trifft keine Bestimmungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale. Hier gelten weiterhin die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.
- Wichtige Termine und Ausblick
- Inland:
- April: PK zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 mit BM Faeser,
- April: Bertelsmann Stiftung stellt Studie zur Bevölkerungsprognose bis 2040 vor,
- April: EU-KOM-Präs von der Leyen trifft BDA-Präsidium in Berlin,
- April: BK Scholz nimmt an der Klausurtagung von BDA, BDI, DIHK, ZDH teil,
- April: Fest des Fastenbrechens zum Abschluss des Fastenmonats Ramadan,
- April: BK Scholz spricht bei der Zentralen Abschlussveranstaltung für die Bundeswehreinsätze in Mali im Bendlerblock,
- April: BK Scholz spricht mit Mitgliedern der Zukunftskommission Landwirtschaft,
- April: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
- April: Wohnungsbautag u.a. mit BM Geywitz, BM Habeck,
- April: WeltTV-Duell: Mario Voigt gegen Björn Höcke,
- April: PK Klima-Allianz Deutschland, DGB, AWO, Fridays For Future „Für einen Kurswechsel in der Finanz- und Haushaltspolitik“,
- April: Landesparteitag CDU Niedersachsen,
- April: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für März bekannt,
- April: Landesparteitag CDU Mecklenburg-Vorpommern,
- April: Gedenkfeier zum 79. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald am 11. April 1945.
- Außen/EU:
- – 9. April: Informeller Landwirtschaftsministerrat,
- /9. April: Anhörung zur Klage Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof,
- April: Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Klimaklagen,
- April: EU-KOM: Diskussion über die Zukunft des Binnenmarktes, Mitteilung zu den Clean-Transition-Dialogen,
- /12. April: Wirtschafts-/Finanzministerrat (Aufbau- und Resilienzfaszilität, Ukraine, Vorbereitung G20-Finanzministertreffen) und Eurogruppe (Inflation, Wettbewerbsfähigkeit, Digitaler Euro),
- /12. April: Informeller Telekommunikationsministerrat (Verantwortung der Online-Nutzer, wirtschaftliche Sicherheit, digitale Infrastruktur),
- April: Gipfeltreffen der „Drei-Meere-Initiative“ (12 EU-Mitgliedstaaten zwischen Ostsee, Adria und Schwarzem Meer),
- April: BK Scholz empfängt den Ministerpräsidenten von Georgien Irakli Kobachidse.