Bericht des Vorsitzenden
Friedrich Merz MdB, Vorsitzender
Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 10. Oktober 2024
1. Kernbotschaften der Woche
Vereinbarte Debatte: 7. Oktober – Ein Jahre nach dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel.
Die Bilder des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben sich in unser Gedächtnis eingebrannt. Unsere Gedanken sind seither bei den unschuldigen Opfern, bei den Geiseln sowie bei ihren Angehörigen. Auch ein Jahr nach dieser Zäsur tut Israel weiter das Notwendige, um seine eigene Sicherheit wiederherzustellen. Der Iran und seine verbündeten Terrororganisationen – Hamas, Hisbollah und Huthi – attackieren die einzige Demokratie der Region weiter ununterbrochen. Den israelischen Streitkräften ist es gelungen, die Führungsstrukturen dieser Organisationen entscheidend zu schwächen. “Deutsche Staatsräson“ und Solidarität mit Israel wurden dagegen mehrfach durch fragwürdiges Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in den Vereinten Nationen oder durch unpassende Kommunikation des Auswärtigen Amtes düpiert.
Ein Jahr nach jenem 7. Oktober 2023 sehen wir leider auch einen steigenden Antisemitismus in Deutschland. Wir sind Zeugen einer in der Nachkriegsgeschichte bisher nicht dagewesenen Zurschaustellung von Hass, Hetze und offenem Antisemitismus auf unseren Straßen. Demonstranten erklären offen ihre Unterstützung für die Hamas oder andere militante palästinensische Gruppen und bejubeln den Tod von Jüdinnen und Juden. Viel zu oft vernehmen wir in Erklärungen aus dem Kunst- und Kulturbetrieb oder aus den Hochschulen eine Verharmlosung des Hamas-Terrors. Antisemitische Einstellungen drohen in weiteren Teilen der Gesellschaft salonfähig zu werden. Seit Jahresbeginn registrierte die Polizei mehr als 3.200 antisemitische Straftaten – eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Insgesamt zählt die deutsche Polizei seit dem 7. Oktober 2023 knapp 8.500 antisemitisch motivierte Straftaten.
Wir stehen ohne Wenn und Aber klar an der Seite Israels sowie unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland. Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht und gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern auch die Pflicht, sich gegen Angriffe zu verteidigen und zu behaupten. Unser demokratischer Staat darf nicht dulden, wenn auf deutschen Straßen die Existenz Israels in Frage gestellt und Jüdinnen und Juden bedroht und angegriffen werden. Der Rechtsstaat muss jede Form antisemitischer Gewaltverherrlichung unterbinden – mit allen gebotenen Mitteln. Meinungsfreiheit endet dort, wo zur Vernichtung Israels aufgerufen, Juden der Tod gewünscht oder der Holocaust geleugnet wird. Die Ereignisse in Deutschland in den Monaten seit dem 7. Oktober 2023 haben gezeigt, dass wir den Kampf gegen Antisemitismus in unserem Land noch entschlossener führen müssen.
Staatsräson und Solidarität für Israel müssen im Inland, im Ausland sowie in internationalen Organisationen unmissverständlich sein. Die Sicherheit Israels ist unverrückbare Voraussetzung für eine Befriedung des Nahost-Konflikts. Dazu muss sich Israel unserer vollen Unterstützung sicher sein. Wir stehen zudem fest an der Seite der Jüdinnen und Juden in Deutschland. Sie müssen in ihrem Land sicher sein und ohne Angst leben können. Antisemitismus darf in Deutschland keinen Platz haben.
Unser Antrag: Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen.
In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen ehrenamtlich in mehr als 600.000 gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Körperschaften und Initiativen. Ihr Engagement ist vielseitig: In Sport- und Kulturvereinen, in den Kirchen oder der Wohlfahrtspflege, bei der Feuerwehr, beim Roten Kreuz und im Technischen Hilfswerk, im Natur- und Umweltschutz – ganz allgemein beim Einsatz für unsere Gesellschaft und für andere Menschen. Besonders in ländlichen Regionen ist ehrenamtliches Engagement eine tragende Säule für ein lebendiges und funktionierendes Gemeinwesen. Ehrenamtlern gebührt dafür große Anerkennung. Trotz dieses Engagements sehen sich viele Ehrenamtler und Vereine mit zunehmender Bürokratie und staatlichen Auflagen konfrontiert. Diese bürokratischen Hürden erschweren das Engagement und die Vereinsarbeit erheblich. Wo Ehrenamtler und Vereine einfach nur ihre Tätigkeiten für unsere Gesellschaft ausüben möchten, legt ihnen der Staat immer wieder bürokratische Fesseln an.
Ehrenamt und Vereinsarbeit sind ein Rückgrat unserer Gesellschaft. Wir wollen die Ehrenamtler entlasten, Bürokratie abbauen und so Engagement attraktiver gestalten. Mit unserem Antrag machen wir konkrete Vorschläge zur Entlastung der ehrenamtlichen Arbeit und zur Förderung des Ehrenamts. Wir wollen die Bürokratiebelastung senken und 25 % der Bürokratiebelastung für gemeinnützige Vereine abbauen. Für jede neu eingeführte Belastung muss doppelt so viel Bürokratie abgebaut werden („One in – two out.“). Haftungsrisiken für ehrenamtliche Vorstände wollen wir reduzieren und Vereine von Kosten und Aufwand – etwa bei der notariellen Beglaubigung von Registeranmeldungen – entlasten. Die Prüfungsintervalle des Finanzamts für Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuerpflicht wollen wir vereinfachen. Schließlich setzen wir uns auch für eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sowie eine Anhebung der Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ein. Ehrenamtler brauchen weniger Belastungen, mehr Rechtssicherheit und umfassende gesellschaftliche Anerkennung.
Unsere Gesetzesinitiativen und Anträge zur Migrationspolitik.
Die Terroranschläge in Mannheim am 31. Mai und in Solingen am 23. August 2024 haben unser Land erschüttert. Am 10. September 2024 hatte die Ampelkoalition ein so genanntes „Sicherheitspaket“ öffentlichkeitswirksam vorgestellt. Inhalt sollten Änderungen beim Waffenrecht sowie eine – geringfügige – Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes sein. Zudem wurden Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht angekündigt. Um den Weg für ein schnelles parlamentarisches Verfahren freizumachen, hatten wir entgegen den üblichen Regeln der Parlamentspraxis zugestimmt, dieses „Sicherheitspaket“ bereits in der Haushaltswoche am 12. September 2024 in erster Lesung zu beraten. Diese erste Beratung ist nun fast einen Monat her. Die Ampel-Bundesregierung zeigt sich jedoch auch in dieser Plenarwoche handlungsunfähig. Gleichzeitig blockiert sie mit ihrer parlamentarischen Mehrheit auch die Befassung mit unseren konstruktiven Ergänzungs- und Gegenvorschlägen – ganz so, als fürchtete sie die Debatte und die Konfrontation mit dem eigenen Scheitern. Bereits in der vergangenen Sitzungswoche haben wir mit unserem Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen“ wichtige ergänzende Forderungen vorgebracht. Wir fordern die schnelle Umsetzung eines echten und umfassenden Sicherheitspakets, das effektive Maßnahmen wie die Speicherung von IP-Adressen und den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet.
Wir bringen deshalb in dieser Sitzungswoche einen weiteren Antrag zur Migrationspolitik in das Plenum des Deutschen Bundestags ein: „Kein Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nur vorübergehendem Schutz in Deutschland“. Darin gehen wir auf die jüngst von der Ampel-Koalition auf drei bzw. fünf Jahre massiv verkürzten Fristen für die Einbürgerung ein. Wir stellen fest, dass der humanitäre Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland grundsätzlich nur vorübergehend gewährt wird. Der Aufenthaltszweck des humanitären Schutzes ist zeitlich begrenzt. Aufgrund der Rechtsänderungen durch die Ampel-Regierung ist es nun aber möglich, dass Schutzsuchende bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Das ist ein Wertungswiderspruch zum Ziel, humanitäre Aufenthaltsrechte auf einen vorübergehenden Zeitraum zu beschränken. Ein solches Einbürgerungsrecht wirkt zudem als weiterer Pull-Faktor in einer Zeit, in der EU-weit bereits jeder dritte Asylantrag in Deutschland gestellt wird. Deshalb fordern wir, dass vorübergehender humanitärer Aufenthalt nicht unmittelbar zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft führen kann. Die Dauer des vorübergehenden Schutzes in Deutschland soll nicht auf die Einbürgerungsfrist anzurechnen sein.
Aktuelle Stunde: Die deutsche Wirtschaft in der Rezession - Wirtschaftswende statt Wunschdenken.
Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben in ihrer gemeinsamen Konjunkturprognose die Erwartungen an das Wirtschaftswachstum 2024 gesenkt. Sie rechnen nun mit einer erneut schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte nach der Gemeinschaftsdiagnose in diesem Jahr um 0,1 Prozent sinken. Im Frühjahr hatten die Forschungsinstitute ihre Erwartungen deutlich gesenkt und nur noch ein minimales Plus von 0,1 Prozent vorhergesagt. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumserwartung auf minus 0,2 Prozent korrigiert. Noch vor wenigen Monaten hatte die Bundesregierung mit einem leichten Plus von 0,3 Prozent gerechnet. Die OECD erwartet, dass Deutschland bis mindestens 2025 eine der am langsamsten wachsenden Industrienationen bleibt. Die Wirtschaftskraft in Deutschland war bereits 2023 um 0,3 Prozent zurückgegangen. Nach 2002/2003 wäre es erst das zweite Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass das Bruttoinlandsprodukt zwei Jahre hintereinander sinkt. Der erneute Rückgang wird sich auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt, auf die zu erwartenden Steuereinnahmen und auf die Sozialversicherungen auswirken.
Die Bundesregierung hat den Ernst der wirtschaftlichen Lage immer noch nicht erkannt. Mit ihren planlosen Entscheidungen, dem internen Streit und dem Chaos bei Förderprogrammen verunsichert sie Unternehmen und Verbraucher. Damit ist sie hauptverantwortlich für die in Europa einmalig schlechte Situation der deutschen Wirtschaft.
Wir wollen, dass Deutschland ein starkes Wirtschafts- und Industrieland bleibt. Der Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland muss endlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden. Die Bundesregierung muss eine Wirtschaftswende einleiten, indem sie Maßnahmen für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes ergreift. Dazu gehören wettbewerbsfähige Energiepreise, ein Belastungsmoratorium und Reduzierung von Bürokratie und eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Es braucht zeitnah echte Entlastungen für die Wirtschaft sowie einen Pakt für Leistung, mit dem Arbeit und Mehrarbeit für die Bürgerinnen und Bürger wieder attraktiver werden.
2. Die Woche im Parlament
2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Unseren Antrag Cyberresilienz stärken und kritische Infrastrukturen wirksam schützen – NIS-2-Richtlinie unverzüglich umsetzen beraten wir in dieser Woche abschließend. Darin fordern wir die zügige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union. Mit dieser Richtlinie soll die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland erhöht und das Cybersicherheits-Niveau europaweit angehoben werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen, gezielte Beratung für KRITIS-Betreiber bereitzustellen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Ressourcen für ein tagesaktuelles Cybersicherheitslagebild auszustatten. Wir treten darüber hinaus dafür ein, Doppelstrukturen zwischen EU und Mitgliedsstaaten sowie innerhalb der Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Meldepflichten müssen digital erfüllt werden. Wir legen damit ein umfassendes Konzept vor, um Sicherheit und Resilienz Deutschlands in der digitalen Ära zu gewährleisten. Zum Ende der Sitzungswoche befassen wir uns außerdem auch noch in erster Beratung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung.
In dieser Sitzungswoche schließen wir die parlamentarischen Beratungen zu unserem Antrag Geldwäsche, Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben, Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen und Zollpolizei schaffen ab. Mit dem Antrag greifen wir mehrere Punkte des im Zuge des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes eingebrachten Antrags „Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen“ sowie unseres Entschließungsantrags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen/FIU) auf. Darüber bringen wir eine Vielzahl neuer Forderungen ein. Insbesondere fordern wir, eine Zollpolizei zu schaffen und diese mit den erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen auszustatten. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sanktionen effektiv durchgesetzt und die Bekämpfung der Geldwäsche erleichtert wird. Der Antrag sollte ursprünglich parallel zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität abgeschlossen werden. Der Entwurf ist jedoch – wieder einmal – innerhalb der Koalition aufgrund von internen Streitigkeiten blockiert.
In dieser Woche beraten wir zwei Gesetzentwürfe erstmalig, die der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts dienen: Den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) sowie für ein Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes. Diese bringen wir gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen ein. Mit dieser Änderung des Grundgesetzes werden wir bestimmte Strukturprinzipien des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festschreiben. Dies betrifft: Den Status des BVerfG als Verfassungsorgan; den Schutz der Grundstruktur des Gerichts, also die Gliederung in zwei Senate und die Zahl der Richter (8 pro Senat); die Amtszeit (12 Jahre) und die Altersgrenze (68 Jahre) der Bundesverfassungsrichter, sowie den Ausschluss der Wiederwahl von Bundesverfassungsrichtern, sowie die Fortführung der Amtsgeschäfte nach Ablauf der Amtszeit bis zur Wahl eines Nachfolgers. Darüber hinaus schreiben wir die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts im Grundgesetz fest. Dabei stellen wir auch klar, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, ein vom BVerfG für nichtig erklärtes Gesetz erneut – in verfassungsgemäßer Form – in Kraft zu setzen. Überdies schreiben wir die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts fest – so wie andere Verfassungsorgane auch, gibt das BVerfG sich eine Geschäftsordnung. Zur krisenfesten Gestaltung der Richterwahl nehmen wir eine Öffnungsklausel in Grundgesetz auf. Damit wird der Gesetzgeber ermächtigt, das Recht zur Wahl von Verfassungsrichtern vom Bundestag auf den Bundestag und umgekehrt übergehen zu lassen, wenn in einem der beiden Wahlorgane eine Sperrminorität von mehr als einem Drittel besteht, welche die Wahl von Verfassungsrichtern tatsächlich blockiert. Eine entsprechende einfachgesetzliche Regelung wird in § 7a BVerfGG eingefügt. Unserer Fraktion war wichtig, dass wir die Resilienz des Verfassungsgerichts stärken, dessen Status und Befugnisse aber unangetastet lassen. Dem wird der mit den Ampel-Fraktionen gefundene Kompromiss gerecht. Es werden lediglich Regelungen, die aktuell im einfachgesetzlich im BVerfGG normiert sind, verfassungsrechtlich gesichert. Inhaltlich ändert sich nichts, aber die Vorgaben sind zukünftig nur noch mittels verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat änderbar.
Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zukunftsfest machen. Gute Versorgung unserer Kleinsten und deren Familien muss hohe Priorität haben. Neben einer auskömmlichen Finanzierung braucht es Kooperation zwischen Fachärzten, Hebammen, Pflegekräften und Medizinischen Fachangestellten. Kurz: Es braucht das richtige Team am richtigen Ort. Die zentrale Forderung unseres Antrags – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – lautet: Wir wollen verhindern, dass es im Rahmen der Krankenhausreform zu einer Verschlechterung der Versorgungslage kommt. Schwangere und Familien brauchen eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige stationäre und ambulante Versorgung. Daher schlagen wir u.a. vor, hebammengeleitete Kreissäle stärker zu fördern, das Hebammenstellenförderprogramm weiterzuentwickeln sowie berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten für die Hebammen zu stärken. Wir wollen die Länder darin unterstützen, analog zur Landarztquote die Einführung einer Kinderarztquote zu prüfen und hierfür gesonderte Studienplätze zur Verfügung zu stellen sowie Kinder- und Jugendmedizin als verpflichtenden Teil der Ausbildung festhalten. Neben Verbesserungen in der Weiterbildung wollen wir die Auszubildenden in der Pflege noch besser auf ihre Tätigkeit in der pädiatrischen Versorgung vorbereiten und die Neustrukturierung der Perinatalzentren gesetzlich regeln. Mit unserem Antrag stellen wir wichtige Verbesserungen in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Die Ampel hat in dieser Legislaturperiode bisher nichts Gleichwertiges auf den Weg gebracht.
In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden. Mit diesem Gesetz wollen wir die strafgesetzlichen Normen ausweiten und verschärfen, die Angriffe auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte sowie ihnen gleichgestellte Personen (§ 115 Absatz 3 StGB), aber auch auf allgemein Hilfeleistende besonders unter Strafe stellen. Polizisten, Feuerwehrleute, Sanitäter und andere Einsatzkräfte stehen täglich mit ihrer Arbeit und oft auch mit ihrem Leben für unser aller Sicherheit ein. Mit unserem Gesetzentwurf wird der Strafrahmen für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Hilfeleistende deutlich angehoben. Zudem wird der Schutz auf Situationen erweitert, in denen die Tat „in Beziehung auf“ den Dienst begangen wird, auch außerhalb einer direkten Diensthandlung. Zudem greift der Gesetzentwurf die Problematik der zunehmenden Gewalt durch Patienten und deren Angehörigen in Arztpraxen und Krankenhäusern auf. Wir erweitern den strafrechtlichen Schutz auf Angehörige der Gesundheitsberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die ebenfalls zunehmend von Gewalt betroffen sind. Parallel zu unserem Vorschlag debattieren wir auch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten.
Betrug mit gefälschten Klima-Zertifikaten lückenlos aufklären – Zu Unrecht ausgestellte Zertifikate aberkennen. Mit unserem Antrag greifen wir die beiden derzeit vorherrschenden Betrugsfälle im Bereich der Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor auf. Zum einen scheint die Europäische Union immer noch kein wirksames Mittel gegen möglicherweise falsch deklarierten Biodiesel gefunden zu haben, der vorrangig aus China importiert wird. Zum anderen steht der Verdacht im Raum, dass zahlreiche Klimaprojekte in China entweder gar nicht existierten oder bei weitem nicht die angegebenen CO2- Einsparungen erreichten und somit zu Unrecht auf die Treibhausgasminderungsquote in Deutschland angerechnet wurden. Mit unserem Antrag erhöhen wir den Druck auf das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Umweltbundesamt (UBA) und verlangen eine zügige Aufklärung der Verdachtsfälle. Unsere Kernforderung ist, dass alle bislang zu Unrecht angerechneten CO2-Gutschriften aberkannt und durch andere Erfüllungsoptionen ersetzt werden. Wir wollen mehr Transparenz erreichen, um das System der Nachhaltigkeitszertifizierung reformieren und dadurch wieder Vertrauen in das wichtige Instrument zurückgewinnen.
Benachteiligung gemeinnütziger Forschungseinrichtungen beenden – Besserstellungsverbot flexibilisieren. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland an das sog. Besserstellungsverbot zu halten, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und dabei nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes die Möglichkeit auf eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte massiv benachteiligt. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, diese Benachteiligung zu beenden und gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibler vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Wir schlagen vor, das Wissenschaftsfreiheitsgesetz anzupassen. Weiterhin fordern wir, dass die Bundesregierung ihrer Rechenschaftspflicht nachkommt und die Auswirkungen der bestehenden Regelungen transparent macht. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Forschungseinrichtungen gesichert und der Standort Deutschland als Innovationsstandort gestärkt werden. Bereits 2023 haben wir mit unserem Antrag "Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen" eine pragmatische Lösung gefordert. Die Ampel-Fraktionen haben in Reaktion im Februar 2024 eine Anpassung von § 8 des Haushaltsgesetzes beschlossen – dies führt jedoch zu keiner substanziellen Verbesserung für gemeinnützige Forschungseinrichtungen.
Mit unserem Antrag Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein – den wir in dieser Woche abschließend beraten – setzen wir uns für eine Reform der Fahrschulausbildung und Prüfungsverfahren ein. Wir wollen, dass Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum erschwinglich bleibt. Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Wartezeiten für Prüfungen haben sich verlängert. Das erschwert den Zugang zur Mobilität. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausbildung von Fahrlehrern zu Fahrprüfern zu erleichtern, mehr Prüftermine zu ermöglichen und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu flexibilisieren. Zudem soll das Antragsverfahren für Führerscheine digitalisiert und die Integration von Fahrsimulatoren in die Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist es, die Kosten zu senken, die Bürokratie zu reduzieren und die Ausbildungsqualität zu sichern. So fördern wir die individuelle Mobilität und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit.
Elektromobilität in Deutschland verlässlich, nachhaltig und mit realistischen Zielen vorantreiben. Um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie zu sichern, muss der Ausbau der Elektromobilität zügig vorangetrieben werden. Wir wollen die Elektromobilität weiterentwickeln und die Ladeinfrastruktur ausbauen, um so das Vertrauen der Bürger wieder zu stärken. Die Bürger sollen selbst wählen können, wie sie sich fortbewegen – starre staatliche Vorgaben lehnen wir ab. Dazu stellen wir in unserem Antrag – den wir in dieser Sitzungswoche erstmals beraten – insgesamt 20 Forderungen auf. Insbesondere fordern wir den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur zur Verwirklichung einer bedarfsgerechten Versorgung in Deutschland auf marktwirtschaftlicher Basis. Die Bundesregierung soll zudem Maßnahmen gegen die zu hohen Ladekosten ergreifen und die Genehmigungsverfahren für den Aufbau von Ladeinfrastruktur drastisch beschleunigen. Beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur ist zudem immer deren Barrierefreiheit in den Blick zu nehmen. Eine Versorgungsauflage für Tankstellen im Rahmen der Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes lehnen wir ab. Zudem treten wir dafür ein, wirkungsvolle Anreize zu schaffen, um den Absatz der deutschen Automobilindustrie zu stärken. Mit Blick auf die aktuelle Dynamik bei den Fahrzeugzulassungen wird deutlich, dass das von der Ampel formulierte Ziel von mindestens 15 Millionen vollelektrischen Pkw bis 2030 nicht zu erreichen ist. Die Ampel-Politik hat das Vertrauen in die Technologie in den vergangenen Jahren zerstört. Jetzt müssen wir umsteuern.
2.2 Sonstige Tagungsordnungspunkte
Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – ist es, die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie sowie den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen zu beschleunigen. Im Bereich der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sollen laut Ampel Verfahrensdauern halbiert werden. Dies erfordere insgesamt effektive, kohärente und transparente Rahmenbedingungen, die die direkten Förderinstrumente ergänzen müssten. Hierbei nähme, so die Ampel weiter, die Vereinfachung und die daraus folgende Beschleunigung der Genehmigungsverfahren insbesondere im wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren eine zentrale Rolle ein. Diesen Anlagen wird ein überragendes öffentliches Interesse zugeteilt; zudem werden unionsrechtliche Vorgaben umgesetzt (ein mögliches weiteres Vertragsverletzungsverfahren steht dazu im Raum). Wir sehen den Gesetzentwurf kritisch. Bereits im Herbst 2023 – vor etwa einem Jahr – haben wir einen umfassenden eigenen Antrag zur Geothermie eingebracht. In dem Entwurf der Bundesregierung fehlen wesentliche Vorschläge etwa zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos – eine wesentliche Stellschraube für die Beschleunigung der Nutzung von Geothermie.
Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Mit der Novelle des Baugesetzbuchs – die wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – will die Bundesregierung die Schaffung von Wohnraum ausweiten und beschleunigen, Verfahren vereinfachen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels stärken. Dabei sollen Vorhaben aus dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum sowie des Bund-Länder-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung umgesetzt werden. Zudem sollen mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 eingeführte Instrumente weiterentwickelt und entfristet bzw. verlängert werden. Der Gesetzentwurf umfasst überdies Regelungen zur Erleichterung des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere der Geothermie und der Windenergie an Land (§ 249 BauGB-E). In Reaktion auf die Ahrtal-Flut werden die Befugnisse der Kommunen in Bezug auf Klimaanpassungsmaßnahmen ausgeweitet, u.a. indem die „wassersensible Stadtentwicklung“ als neuer Grundsatz der Bauleitplanung in das Baugesetzbuch aufgenommen wird. Aus unserer Sicht ist der seit mehr als anderthalb Jahren angekündigte Entwurf einer großen BauGB-Novelle nicht ausreichend, um die Rahmenbedingungen für den dringend benötigten Wohnungsbau zu verbessern. Die vereinzelten Möglichkeiten für Befreiungen von Bebauungsplänen oder von städtebaulichen Grundsätzen (§§ 31, 34 BauGB) werden keinen größeren Einfluss haben. Auch die angedachte Regelung zum Bau von Windenergieanlagen an Land nimmt den Kommunen jegliche Planungshoheit und gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz von Erneuerbaren Energien durch ungeregelten Ausbau. Der Entwurf dreht an einigen wichtigen Stellschrauben; mit Aufstockungen und Innenhofverdichtungen allein wird die Wohnungsbaukrise aber nicht gelöst werden. Dafür braucht es ambitioniertere Maßnahmen.
In erster Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen. Mit dem sogenannten TK-NaBeG wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) punktuell überarbeitet und geändert. Nach Angaben der Bundesregierung soll so der Netzausbau beschleunigt und entbürokratisiert sowie eine effizientere Datennutzung gewährleistet werden. Dazu soll künftig u.a. der Ausbau der Mobilfunknetze im „überragenden öffentliche Interesse“ liegen. Dies war über Monate ein zentraler Zeitpunkt zwischen den Ampelparteien. Wie üblich konnte dieser Streit nur durch einen komplizierten und ineffizienten Formelkompromiss beigelegt werden. In § 1 des TKG soll es künftig heißen: „Die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien zum Ausbau von öffentlichen Telekommunikationsnetzen liegen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 im überragenden öffentlichen Interesse. Satz 2 findet im Rahmen der naturschutzrechtlichen Prüfung nur Anwendung, wenn die Verlegung oder Änderung zur Versorgung eines Gebietes durch einen Mobilfunknetzbetreiber erfolgt, in dem dieser keinen durchgehenden, unterbrechungsfreien Zugang zu Sprach- und breitbandigen Datendiensten des öffentlichen Mobilfunks ermöglicht.“ Somit gibt es bezüglich des überragenden öffentlichen Interesses gleich zahlreiche Einschränkungen. Insbesondere gilt das „überragende Interesse“ nur für Mobilfunk und gerade nicht für den Glasfaserausbau. Das ist besonders misslich, denn Glasfaser- und Mobilfunkausbau bedingen oftmals einander – etwa, wenn Mobilfunkmasten per Glasfaser angebunden werden. So kommen wir auf dem Weg zur Digitalisierung und Vernetzung nicht voran.
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Mit dem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche erstmals beraten – verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt zu schützen. So wird der Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch gesetzlich verankert, ebenso der Betroffenenrat, der die Belange der Opfer vertritt. Vorgesehen ist zudem die verpflichtende Anwendung von Schutzkonzepten in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe, die gesetzliche Verankerung einer medizinischen Kinderschutzhotline sowie die Schaffung eines Forschungszentrums zu sexueller Gewalt. Der Gesetzentwurf greift wesentliche Forderungen der CDU/CSU-Fraktion auf, die wir bereits in unserem Positionspapier „Kinderschutz 4.0 – Unsere Agenda für den Schutz von Kindern in der digitalen Welt“ aufgestellt haben, und geht insoweit in die richtige Richtung. Anpassungen, insbesondere zur Sicherstellung der 24-Stunden-Erreichbarkeit der medizinischen Kinderschutzhotline, sind jedoch notwendig.
3. Wichtige Termine und Ausblick
1. Inland
- Oktober: BK Scholz hält eine Rede bei der 23. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung; später empfängt er die Vorsitzenden der fünf großen internationalen Wirtschafts- und Finanzorganisationen zu einem Gespräch im Kanzleramt: ILO-Generaldirektor Gilbert Houngbo, IWF-Direktorin Kristalina Georgieva, OECD-Generalsekretär Mathias Cormann, WTO-Generaldirektorin Ngozi Okonjo-Iweala und Weltbank-Präsident Ajay Banga,
- Oktober: BP Steinmeier begrüßt den Präsidenten der Islamischen Republik Mauretanien, Mohamed Ould Cheikh El Ghazouani,
- Oktober: BK Scholz in Leipzig; Festrede anlässlich des 35. Jubiläums der Friedlichen Revolution (erste große Montagsdemonstration in Leipzig mit ca. 70.000 Teilnehmern), Teilnahme am Friedensgebet in der Nikolaikirche sowie an der anschließenden Eröffnung des Lichtfests auf dem Augustusplatz,
- Oktober: Fünf Jahre nach dem Terroranschlag in Halle – BP Steinmeier besucht den Anschlagsort,
- Oktober: Vorstellung Schwarzbuch 2024/25 des Bundes der Steuerzahler,
- Oktober: BK Scholz empfängt den gewählten Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, im Bundeskanzleramt (Amtsantritt am 1. Dezember 2024), anschließend Teilnahme an der Jubiläumsfeier des Verbands privater Medien (VAUNET),
- -12. Oktober: BK Scholz empfängt US-Präsident Joe Biden für einen zweitägigen Besuch,
- Oktober: BK Scholz nimmt am Festakt 75 Jahre Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) teil.
2. Außen/EU
- Oktober: Treffen der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (Themen u.a. Aufbau- und Resilienzfazilität sowie Finanzierung der Klimapolitik),
- -11. Oktober: Gipfeltreffen der ASEAN-Staaten,
- Oktober: weitere Wahlrunde der Tories in Großbritannien (Reduzierung der Kandidaten für die Nachfolge von Rishi Sunak auf drei),
- Oktober: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Mosambik,
- -10. Oktober: Informelles Treffen der EU-Minister für Beschäftigung, Sozialpolitik und Gesundheit,
- -11. Oktober: Treffen der EU-Justiz- und Innenminister (Themen u.a. Lage im Schengenraum, Verbesserung der Rückführungspolitik, Kampf gegen Drogenhandel und organisierte Kriminalität),
- Oktober: Bekanntgabe des Friedensnobelpreisträgers.