Aktuelles aus Berlin

Bericht des Vorsitzenden Friedrich Merz MdB, Vorsitzender Zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 15. Oktober 2024

1. Kernbotschaften der Woche

Aktuelle Stunde: „Haltung der Bundesregierung zur Unterstützung des Selbstverteidigungsrechts Israels“.

Während die Bundesregierung 2023 noch Rüstungsgüter im Wert von 326,5 Millionen Euro nach Israel exportiert hat, waren es trotz der existenzbedrohenden Lage für die einzige Demokratie in der Region in diesem Jahr bis Mitte August nur Güter im Wert von 14,4 Millionen Euro. Selbst für dringend benötigte Ersatzteile wurden Exportgenehmigungen seit März nicht erteilt. Dabei ging die Verweigerung offensichtlich hauptsächlich vom Auswärtigen Amt sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aus. Dies kommt einem stillen Waffenembargo gleich. Aufgrund unserer Kenntnis sehr konkreter Fälle hatten wir in der „Vereinbarten Debatte“ zum Jahrestag des schrecklichen Überfalls der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 deutliche Kritik an dieser Haltung der Bundesregierung geübt. Kurz darauf erteilte die Bundesregierung erste Genehmigungen für bislang blockierte Lieferungen von Verteidigungsgütern an Israel.

Die Vorwürfe gegen die Bundesregierung und besonders gegen die Bundesminister Baerbock und Habeck wiegen schwer. Wir fordern daher vollständige Transparenz und lückenlose Aufklärung zu den Beweggründen der Entscheidungsfindung der Bundesregierung und zur Grundhaltung der Bundesregierung zur Unterstützung von Israel. Unsere historische Verantwortung und Solidarität dürfen sich nicht nur in Worten, sondern müssen sich in konkretem Handeln widerspiegeln. Israel muss die Unterstützung erhalten, die es in Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts benötigt. Die Verweigerung von Rüstungsexporten durch die Bundesregierung über mehr als ein halbes Jahr hat das Vertrauen Israels in die Bundesrepublik Deutschland nachhaltig beschädigt. Auch muss der Bundeskanzler die Frage beantworten, warum er in dieser die Grundfesten bundesdeutschen Handelns berührenden Frage nicht von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht hat.

Das sogenannte „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung.

Nach dem islamistischen Anschlag in Solingen am 23. August 2024 hatte sich die Bundesregierung auf ein sogenanntes „Sicherheitspaket“ verständigt. Mehr als einen Monat nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag und nach wochenlangem Streit haben sich die Ampel-Parteien auf eine Abschwächung der geplanten Maßnahmen verständigt. Dies betrifft insbesondere:

(1) Zusätzliche Datenschutz-Hürden für den biometrischen Datenabgleich. Nun gilt insbesondere: Der Abgleich darf nicht mehr bei schweren Straftaten vorgenommen werden, sondern erst bei besonders schweren Straftaten. Er gilt also für weniger Fälle und weniger Täter. Auch die Anwendung des Datenabgleichs zur Identifizierung von Asylsuchenden wird weiter erschwert.

(2) Der ohnehin schon beschränkte Leistungsausschluss für Dublin-Fälle wird weiter abgeschwächt. Viele Ausreisepflichtige werden weiterhin in Deutschland Sozialleistungen erhalten.

(3) Bei der Aberkennung des Schutzstatus bei Heimreisen von Asylsuchenden ins Herkunftsland bleiben ausdrücklich Ausnahmen möglich.

Das vermeintliche „Sicherheitspaket“ war schon in der Fassung der Regierung unzureichend. Die von den Koalitionsfraktionen zuletzt vereinbarten Änderungen schwächen das Paket weiter und machen es weitgehend wirkungslos. Misstrauen gegen unsere Sicherheitsbehörden, Datenschutz-Bedenken und eine grundsätzlich verfehlte Migrationspolitik haben sich in der Ampel-Regierung erneut durchgesetzt. In der nun weitgehend entkernten Fassung bezeichnet es der Deutsche Richterbund zutreffend nur noch als „Mini-Päckchen“.

Unsere Kritik an diesem „Mini-Päckchen“ bringen wir in zwei Entschließungsanträgen vor: Mit unserem Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen“ fordern wir die schnelle Umsetzung eines echten und umfassenden Sicherheitspakets, das effektive Maßnahmen wie die Speicherung von IP-Adressen und den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet. Zudem wollen wir das Problem der massenhaften illegalen Zuwanderung und die daraus entstehenden Folgeprobleme endlich wirksam angehen und erneuern in diesem Antrag unsere Forderung nach umfassenden Zurückweisungen auch von Asylsuchenden an den Grenzen zu unseren europäischen Nachbarstaaten.

Die im Paket enthaltenen Maßnahmen im Waffenrecht lehnen wir ab. Unsere Kritik legen wir in einem weiteren Entschließungsantrag dar. Abgesehen von einigen wenigen sinnvollen Änderungen – insbesondere erweiterte Kontrollbefugnisse der Bundespolizei – drängt sich der Eindruck auf: SPD und Grüne wollen den Anschlag von Solingen nutzen, um lang geplante Änderungen im Waffenrecht gegen die FDP durchzusetzen. Allerdings hätten die geplanten Änderungen die Terroranschläge von Mannheim und Solingen nicht verhindert. Diese ineffektiven, bürokratischen und im Ergebnis unwirksamen Verschärfungen lehnen wir deshalb ab.

Es ist im Übrigen skandalös, dass die Ampel-Fraktionen unsere sicherheits- und migrationspolitischen Anträge nicht zur Abstimmung zulassen wollen. Das ist ein einmaliger Vorgang, der die Grundfesten parlamentarischer Gepflogenheiten berührt. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel zur Anwendung bringen, um unsere Minderheitenrechte im Deutschen Bundestag gegen diese willkürlichen Entscheidungen der Ampel-Mehrheit zu verteidigen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1    Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland – Für angemessene Standortkosten, effiziente Abfertigung und sichere Arbeitsplätze. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten – bringen wir fünf Kernforderungen zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland vor. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Reduzierung der Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland einzusetzen sowie die Effizienz der Luftsicherheitskontrollen unter Beibehaltung der größtmöglichen Sicherheit zu steigern, um Abläufe zu optimieren und die Wartezeit für Fluggäste zu verkürzen. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bundesregierung die Revision der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 auf europäischer Ebene konstruktiv und im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs begleitet und dem Arbeits- und Fachkräftemangel in der Luftfahrtbranche entgegentritt. Flughäfen als Rückgrat der deutschen Luftverkehrsinfrastruktur müssen im weltweiten Wettbewerb unterstützt werden. Nur so können Beschäftigung und Wertschöpfung gesichert werden. Und nur so kann der Luftverkehr zügig in Einklang mit den Klimaschutzzielen gebracht werden.

In dieser Woche befassen wir uns abschließend in zweiter und dritter Lesung mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz). Bundesminister Robert Habeck hat sich bereits vor geraumer Zeit dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Mit unserem Gesetzesentwurf haben wir ihm Gelegenheit gegeben, seinen eigenen Vorschlag zügig umzusetzen. Passiert ist von Seiten des Ministers Habeck und der Bundesregierung gleichwohl – nichts. Zum Hintergrund: Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen). Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Die Aussetzung des Lieferkettengesetzes wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.

Darüber hinaus befassen wir uns abschließend mit drei wichtigen Anträgen zur Wirtschaftswende: Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft, Wirtschaftspolitische Orientierungslosigkeit der Bundesregierung beenden – Für eine echte ‚Wirtschaftswende‘, sowie Pakt für Wachstum und Wohlstand. Während die Weltwirtschaft und andere Industrieländer wachsen, trüben sich die wirtschaftlichen Aussichten für Deutschland weiter ein. Wir befinden uns im zweiten Jahr der Rezession. Bereits seit geraumer Zeit fordern wir Maßnahmen zugunsten einer echten „Wirtschaftswende“ und haben dazu umfangreiche Vorschläge gemacht. Zu nennen ist hier insbesondere der 12-Punkte-Reformplan für eine starke Wirtschaft. Wir nehmen die FDP-Minister in der Bundesregierung beim Wort und verleihen unseren Forderungen Nachdruck: Der Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland muss endlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden. Dazu braucht es kein Showfeuerwerk von Ankündigungen, sondern zeitnah echte Entlastungen für die Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger.

In dieser Woche befassen wir uns abschließend mit unserem Antrag Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern. Wir wollen mit verbesserten Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige dafür sorgen, dass Mutterschaft und Unternehmertum besser unter einen Hut zu bekommen sind. Momentan können Schwanger- und Mutterschaft zur existenziellen Bedrohung für Selbstständige werden – gerade in der Gründungsphase. Dies stellt nicht nur ein persönliches bzw. betriebliches Problem dar – auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht viel Potenzial verloren. Deutschland braucht Gründungen und Selbstständigkeit von Frauen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere Anpassungen in Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Außerdem fordern wir Möglichkeiten einer Erweiterung der Krankentagegeldversicherung in der PKV einschließlich einer verpflichtenden Aufklärung für Gründerinnen und Selbständige. Wir wollen außerdem die Lebensrealität von Selbstständigen beim Elterngeld besser in den Blick nehmen, indem bei Zahlungseingängen während des Elterngeldbezuges auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen abgestellt wird.

Mit unserem Antrag Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein – den wir in dieser Woche abschließend beraten – setzen wir uns für eine Reform der Fahrschulausbildung und Prüfungsverfahren ein. Wir wollen, dass Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum erschwinglich bleibt. Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Wartezeiten für Prüfungen haben sich verlängert. Das erschwert den Zugang zur Mobilität. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausbildung von Fahrlehrern zu Fahrprüfern zu erleichtern, mehr Prüftermine zu ermöglichen und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu flexibilisieren. Zudem soll das Antragsverfahren für Führerscheine digitalisiert und die Integration von Fahrsimulatoren in die Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist es, die Kosten zu senken, die Bürokratie zu reduzieren und die Ausbildungsqualität zu sichern. So fördern wir die individuelle Mobilität und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit.

Flächendeckende Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland verbessern. Eine gute Hospiz- und Palliativversorgung ist Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jede und jeder soll die Gewissheit haben, auf dem eigenen letzten Lebensweg nach den eigenen Wünschen begleitet zu sein und sich gut und individuell betreut und versorgt wissen, um Schmerzen zu lindern, Ängste zu nehmen und um letztendlich würdevoll sterben zu können. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – nehmen wir eine Bestandsaufnahme der bisher erreichten Maßnahmen vor. Darüber hinaus identifizieren wir Weiterentwicklungsperspektiven für die Palliativversorgung und Hospizarbeit und schlagen Maßnahmen vor, um die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland weiter zu stärken und auszubauen.

Mit unserem Antrag Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Ticketbörsen – Verbesserung des Verbraucherschutzes und Schaffung fairer Marktbedingungen setzen wir uns dafür ein, den Missbrauch von Online-Ticketbörsen einzudämmen und Verbraucher zu schützen. Diese Plattformen ermöglichen es, Tickets zu Höchstpreisen weiterzuverkaufen. Dies führt jedoch zu erheblichen Problemen für Verbraucher und Veranstalter. Besonders problematisch ist der Einsatz von „Bots“ und „Fake Accounts“, die den Ticketkauf für Privatpersonen erschweren. Mit unserem Antrag fordern wir Maßnahmen gegen überhöhte Zweitmarktpreise und intransparente Verkaufspraktiken, um faire Bedingungen zu schaffen. Wir fordern eine Anpassung der Rechtslage, um den Verbraucherschutz in Deutschland auf europäisches Niveau anzuheben und die Rechte von Verbrauchern und Veranstaltern gleichermaßen zu stärken. Deutschland muss die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um eine faire und transparente Marktumgebung zu schaffen, in der die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Interessen der Veranstalter gewahrt werden.

Reintegration in das Erwerbsleben verbessern – Durch Lotsen positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen nutzen. Körperliche Gesundheit und Erhalt der Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzung für ein langes Erwerbsleben. Ziel einer guten Sozialpolitik muss sein, Menschen ein langes Erwerbsleben unter guten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Prävention und Rehabilitation sind aus diesem Grund zu stärken. Besonders verbesserungsbedürftig ist aus unserer Sicht die Situation erkrankter Erwerbstätiger mit hohen Behandlungsbedarfen. In vielen Fällen wäre eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben möglich, wenn alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur zielgenauen Verbesserung der gesundheitlichen Lage genutzt würden. Es fehlt in der Regel an einer Stelle, von der die Behandlungsmaßnahmen und Prozesse gezielt koordiniert und gebündelt werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir: Schwer Erkrankte mit besonders komplexen Versorgungssituationen und ihre Angehörigen sollen durch ein individuelles Fallmanagement in Form eines Lotsen mit Information, Beratung und Anleitung individuell unterstützt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der Rehabilitationsprozess ohne Verzögerung eingeleitet und fortlaufend zielgenau begleitet wird. Der Lotse übernimmt dabei die Koordination zwischen allen Beteiligten und ist Ansprechpartner für organisatorische und inhaltliche Fragen. Die Etablierung des Lotsen kann eine wichtige Lücke schließen, da oftmals mangels Kenntnis nicht alle vorhandenen Reha-Möglichkeiten ausgenutzt werden.

Mit unserem Antrag India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen – den wir in dieser Woche abschließend beraten – wollen wir die wirtschaftliche und diplomatische Verbindung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa stärken. Wir fordern: Die Bundesregierung soll sich aktiv an der genauen Ausgestaltung und Umsetzung des IMEC beteiligen. Ziel ist es, durch direkte Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfungen neue Arbeitsplätze zu schaffen, Kosten zu senken und den Handel zu beschleunigen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien, z.B. durch eine geplante Wasserstoffpipeline zwischen Israel und Europa, besteht großes Potenzial. Wir betonen die Bedeutung des Projekts als strategische Alternative zur chinesischen Belt and Road Initiative.

Gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Wechseljahre der Frau – Für eine nationale Menopausen-Strategie nach internationalem Vorbild. Die Wechseljahre sind ein bedeutsamer Lebensabschnitt einer jeden Frau, der mit physischen, psychischen und sozialen Veränderungen einhergeht. In Deutschland gibt es insgesamt einen eklatanten Nachholbedarf für das wichtige Thema in seiner gesamtgesellschaftlichen Brisanz. Wir brauchen eine nationale Menopausen-Strategie, die internationale Erfahrungen und Beispiele guter Praxis aufgreift und daraus Leitlinien für eine neue Politik für die Frauengesundheit entwickelt. Dies sollte Teil einer geschlechtsspezifischen Gesundheitsstrategie sein, in der die jeweils besonderen Belange adressiert werden. In unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmal im Plenum beraten – nehmen wir uns dieses Themas an und schlagen Maßnahmen vor, um Nachholbedarf aufzuholen und das Thema ins gesamtgesellschaftliche Bewusstsein zu bringen.

2.2    Sonstige Tagungsordnungspunkte

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um ein Mandat für die Fortsetzung des Auslandseinsatzes in Irak. Den entsprechenden Antrag beraten wir in dieser Woche abschließend. Das Mandat bleibt im Kern unverändert, soll aber eine Laufzeit von 15 Monaten bis zum 31. Januar 2026 haben. Damit wird der Bundestagswahl im kommenden Jahr Rechnung getragen. Die Mandatsobergrenze verbleibt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz zielt darauf ab, die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nachhaltig zu befähigen, die Sicherheit und Stabilität in Irak eigenständig zu gewährleisten und ein Wiedererstarken der Terrororganisation des sog. Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die internationale Gemeinschaft ist diesem Ziel in den letzten Jahren deutlich nähergekommen, hat es aber noch nicht erreicht. Eine Fortsetzung des Engagements ist notwendig, um das bisher Erreichte zu konsolidieren und tragfähig auszubauen bzw. weiterzuentwickeln. Allerdings fehlt der Bundesregierung weiter ein Konzept für den Irak, für die Kurdenfrage im Irak sowie für den Umgang mit dem Iran im Irak.

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – den wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten – zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft und ihre Finanzierung zu modernisieren. Durch die Einführung einer Vorhaltevergütung soll das Vorhalten von Krankenhausstrukturen unabhängig von der erbrachten Leistung finanziert werden. So will die Bundesregierung dem im aktuellen Fallpauschalensystem bestehenden ökonomischen Anreiz vorbeugen, Fallzahlen künstlich zu erhöhen, um die Einnahmen zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Steigerung der Behandlungsqualität und zur Konzentration spezialisierter Leistungen auf wenige Kliniken gefördert werden, um Qualität zu erhöhen. Die Reform sieht auch eine engere Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen vor. So hofft die Bundesregierung, Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Zudem wird die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse vorangetrieben – in der Hoffnung, so die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und bürokratischen Aufwand zu senken. Unsere Kritik an dem Reformgesetz von Bundesminister Lauterbach bringen wir in unserem Antrag Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern und in unserem Entschließungsantrag vor. Die Krankenhausreform von Minister Lauterbach ist unausgereift und greift weit in Länderkompetenzen ein. Ohne eine geeignete Übergangsfinanzierung wird sie zu einem kalten Strukturwandel und damit zu einem Krankenhaussterben führen. Wir halten sowohl Öffnungsklauseln als auch eine Übergangsfinanzierung für erforderlich, um den regional unterschiedlichen Bedingungen in der Krankenhauslandschaft gerecht zu werden. Außerdem fordern wir eine umfassende Bedarfs- sowie Auswirkungsanalyse und eine echte Einbindung von Kliniken, Ländern und weiteren Akteuren, um die Reform fundiert zu gestalten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt sich stattdessen über die Planungshoheit der Länder hinweg. Das schürt unnötige Konflikte mit den Ländern. Darüber hinaus befürchten wir infolge der vorgesehenen hälftigen Finanzierung des Transformationsfonds durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen steigende Kassenbeiträge. Eine nachhaltige Reform kann nur durch gemeinsames und überlegtes Handeln gelingen.

Mit ihrem Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften will die Bundesregierung das Wehrdisziplinarrecht modernisieren und Wehrdisziplinarverfahren beschleunigen. Das Wehrdisziplinarrecht regelt die Würdigung besonderer Leistungen und die Ahndung von Dienstvergehen von Soldaten der Bundeswehr. Mit dem Gesetzentwurf soll Disziplinarvorgesetzten die Anwendung des Disziplinarrechts erleichtert werden, indem der Maßnahmenkatalog erweitert wird. So können einfache Disziplinarmaßnahmen auch in strengerer Form verhängt und öffentlich vor der Truppe bekannt gemacht werden. Zudem sollen Disziplinarmaßnahmen durch einen Disziplinargerichtsbescheid entschieden werden können. Durch eine einwöchige Frist für Berufungen wird das Verfahren gestrafft, und abgekürzte Urteile bei ausbleibender Berufung werden möglich. Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen werden gestärkt. Der Gesetzentwurf der Regierung stellt die erste grundlegende Reform der Wehrdisziplinarordnung (WDO) seit über 20 Jahren dar und folgt überwiegend den Beschlüssen der WDO-Expertengruppe, die im September 2021 ihren Abschlussbericht veröffentlichte. Die relevanten Verbände halten den Gesetzentwurf überwiegend für gelungen. Auch wir teilen die Ansicht, dass die Änderungen zur Entlastung der Wehrdisziplinaranwaltschaften sowie der Truppendienstgerichte beitragen wird.

Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts – das wir in dieser Woche in abschließender zweiter und dritter Lesung beraten – will die Bundesregierung bestimmte Anpassungen bei der sozialen Versorgung von Soldaten vornehmen. Mit dem Entwurf sollen Dienstzeitregelungen und Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verbessert werden. Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Reservisten werden erhöht, eine finanzielle Benachteiligung von Reservisten im Vergleich zu aktiven Soldaten wird korrigiert. Der Erfüllungsaufwand soll durch die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren gesenkt werden. Dadurch können Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Aus unserer Sicht ist bedauerlich, dass Forderungen im Hinblick auf eine umfassende Anerkennung der Versorgungsansprüche für Auslandsverwendungen und die angekündigten Verbesserungen in der Versorgung von Veteranen bisher nicht im Gesetz berücksichtigt werden konnten. Wir werden diese weiter mit Nachdruck verfolgen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

1.   Inland:

  • Oktober: Eröffnung 8. Energieforschungsprogramm mit BM Habeck,
  • Oktober: Vorstellung 19. Shell-Jugendstudie mit BM Paus,
  • Oktober: BK Scholz nimmt an der Jahreskonferenz der Initiative „Chef:innensache“ teil,
  • Oktober: Festveranstaltung der acatech mit Rede von BM Lindner,
  • Oktober: BDI-Klimakongress mit BM Habeck, BM Geywitz,
  • Oktober: Übergabe der ersten Klimaschutzverträge durch BM Habeck,
  • Oktober: Festival für Finanzbildung mit BM Lindner, BM Stark-Watzinger,
  • -17. Oktober: BP Steinmeier führt die Amtsgeschäfte im Rahmen der „Ortszeit Deutschland“ aus Nordhorn,
  • Oktober: BK Scholz spricht bei der Festveranstaltung zum 150-jährigen Bestehen der Brenntag SE in Essen,
  • -20. Oktober: Frankfurter Buchmesse, Gastland Italien,
  • Oktober: Konstituierende Sitzung des neuen Landtags Brandenburg,
  • Oktober: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • Oktober: Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Inflation im September,
  • -20. Oktober: Bundesparteitag der Linken,
  • -20. Oktober: Bundeskongress der Grünen-Jugend,
  • -20. Oktober: Bundeskongress der Jungen Liberalen,
  • Oktober: Festakt zu 75 Jahre Bundespressekonferenz mit BPräs Steinmeier.

2.   Außen/EU:

  • Oktober: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung ER, Bekämpfung von Antisemitismus, Beziehungen zur Schweiz, Europäisches Semester),
  • Oktober: Energieministerrat (Wettbewerbsfähigkeit, Großhandelspreise für Strom Vorbereitungen für den Winter, Ukraine, Stand der Energieunion),
  • Oktober: Gipfeltreffen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat (verstärkte Kooperation, Naher Osten und Russland; es ist die erste Zusammenkunft dieser Art),
  • Oktober: NATO-Verteidigungsministertreffen (Themen u.a. Ukraine und Stärkung von Abschreckung und Verteidigung),
  • /18. Oktober: Europäischer Rat (illegale Migration, Naher Osten, Ukraine, Wettbewerbsfähigkeit) und Eurogipfel,
  • /18. Oktober: Nato-Verteidigungsministertreffen,
  • /18. Oktober: Informeller Handelsministerrat (China, ASEAN),
  • Oktober: BK Scholz reist in die Türkei und trifft Staatspräsident Erdogan,
  • Oktober: Präsidentenwahl und EU-Referendum in Republik Moldau.

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 10. Oktober 2024

Bericht des Vorsitzenden

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 10. Oktober 2024

 1. Kernbotschaften der Woche

Vereinbarte Debatte: 7. Oktober – Ein Jahre nach dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel.

Die Bilder des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben sich in unser Gedächtnis eingebrannt. Unsere Gedanken sind seither bei den unschuldigen Opfern, bei den Geiseln sowie bei ihren Angehörigen. Auch ein Jahr nach dieser Zäsur tut Israel weiter das Notwendige, um seine eigene Sicherheit wiederherzustellen. Der Iran und seine verbündeten Terrororganisationen – Hamas, Hisbollah und Huthi – attackieren die einzige Demokratie der Region weiter ununterbrochen. Den israelischen Streitkräften ist es gelungen, die Führungsstrukturen dieser Organisationen entscheidend zu schwächen. “Deutsche Staatsräson“ und Solidarität mit Israel wurden dagegen mehrfach durch fragwürdiges Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in den Vereinten Nationen oder durch unpassende Kommunikation des Auswärtigen Amtes düpiert.

Ein Jahr nach jenem 7. Oktober 2023 sehen wir leider auch einen steigenden Antisemitismus in Deutschland. Wir sind Zeugen einer in der Nachkriegsgeschichte bisher nicht dagewesenen Zurschaustellung von Hass, Hetze und offenem Antisemitismus auf unseren Straßen. Demonstranten erklären offen ihre Unterstützung für die Hamas oder andere militante palästinensische Gruppen und bejubeln den Tod von Jüdinnen und Juden. Viel zu oft vernehmen wir in Erklärungen aus dem Kunst- und Kulturbetrieb oder aus den Hochschulen eine Verharmlosung des Hamas-Terrors. Antisemitische Einstellungen drohen in weiteren Teilen der Gesellschaft salonfähig zu werden. Seit Jahresbeginn registrierte die Polizei mehr als 3.200 antisemitische Straftaten – eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Insgesamt zählt die deutsche Polizei seit dem 7. Oktober 2023 knapp 8.500 antisemitisch motivierte Straftaten.

Wir stehen ohne Wenn und Aber klar an der Seite Israels sowie unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland. Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht und gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern auch die Pflicht, sich gegen Angriffe zu verteidigen und zu behaupten. Unser demokratischer Staat darf nicht dulden, wenn auf deutschen Straßen die Existenz Israels in Frage gestellt und Jüdinnen und Juden bedroht und angegriffen werden. Der Rechtsstaat muss jede Form antisemitischer Gewaltverherrlichung unterbinden – mit allen gebotenen Mitteln. Meinungsfreiheit endet dort, wo zur Vernichtung Israels aufgerufen, Juden der Tod gewünscht oder der Holocaust geleugnet wird. Die Ereignisse in Deutschland in den Monaten seit dem 7. Oktober 2023 haben gezeigt, dass wir den Kampf gegen Antisemitismus in unserem Land noch entschlossener führen müssen.

Staatsräson und Solidarität für Israel müssen im Inland, im Ausland sowie in internationalen Organisationen unmissverständlich sein. Die Sicherheit Israels ist unverrückbare Voraussetzung für eine Befriedung des Nahost-Konflikts. Dazu muss sich Israel unserer vollen Unterstützung sicher sein. Wir stehen zudem fest an der Seite der Jüdinnen und Juden in Deutschland. Sie müssen in ihrem Land sicher sein und ohne Angst leben können. Antisemitismus darf in Deutschland keinen Platz haben.

Unser Antrag: Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen.

In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen ehrenamtlich in mehr als 600.000 gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Körperschaften und Initiativen. Ihr Engagement ist vielseitig: In Sport- und Kulturvereinen, in den Kirchen oder der Wohlfahrtspflege, bei der Feuerwehr, beim Roten Kreuz und im Technischen Hilfswerk, im Natur- und Umweltschutz – ganz allgemein beim Einsatz für unsere Gesellschaft und für andere Menschen. Besonders in ländlichen Regionen ist ehrenamtliches Engagement eine tragende Säule für ein lebendiges und funktionierendes Gemeinwesen. Ehrenamtlern gebührt dafür große Anerkennung. Trotz dieses Engagements sehen sich viele Ehrenamtler und Vereine mit zunehmender Bürokratie und staatlichen Auflagen konfrontiert. Diese bürokratischen Hürden erschweren das Engagement und die Vereinsarbeit erheblich. Wo Ehrenamtler und Vereine einfach nur ihre Tätigkeiten für unsere Gesellschaft ausüben möchten, legt ihnen der Staat immer wieder bürokratische Fesseln an.

Ehrenamt und Vereinsarbeit sind ein Rückgrat unserer Gesellschaft. Wir wollen die Ehrenamtler entlasten, Bürokratie abbauen und so Engagement attraktiver gestalten.  Mit unserem Antrag machen wir konkrete Vorschläge zur Entlastung der ehrenamtlichen Arbeit und zur Förderung des Ehrenamts. Wir wollen die Bürokratiebelastung senken und 25 % der Bürokratiebelastung für gemeinnützige Vereine abbauen. Für jede neu eingeführte Belastung muss doppelt so viel Bürokratie abgebaut werden („One in – two out.“).  Haftungsrisiken für ehrenamtliche Vorstände wollen wir reduzieren und Vereine von Kosten und Aufwand – etwa bei der notariellen Beglaubigung von Registeranmeldungen – entlasten. Die Prüfungsintervalle des Finanzamts für Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuerpflicht wollen wir vereinfachen. Schließlich setzen wir uns auch für eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sowie eine Anhebung der Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ein. Ehrenamtler brauchen weniger Belastungen, mehr Rechtssicherheit und umfassende gesellschaftliche Anerkennung.

Unsere Gesetzesinitiativen und Anträge zur Migrationspolitik.

Die Terroranschläge in Mannheim am 31. Mai und in Solingen am 23. August 2024 haben unser Land erschüttert. Am 10. September 2024 hatte die Ampelkoalition ein so genanntes „Sicherheitspaket“ öffentlichkeitswirksam vorgestellt. Inhalt sollten Änderungen beim Waffenrecht sowie eine – geringfügige – Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes sein. Zudem wurden Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht angekündigt. Um den Weg für ein schnelles parlamentarisches Verfahren freizumachen, hatten wir entgegen den üblichen Regeln der Parlamentspraxis zugestimmt, dieses „Sicherheitspaket“ bereits in der Haushaltswoche am 12. September 2024 in erster Lesung zu beraten. Diese erste Beratung ist nun fast einen Monat her. Die Ampel-Bundesregierung zeigt sich jedoch auch in dieser Plenarwoche handlungsunfähig. Gleichzeitig blockiert sie mit ihrer parlamentarischen Mehrheit auch die Befassung mit unseren konstruktiven Ergänzungs- und Gegenvorschlägen – ganz so, als fürchtete sie die Debatte und die Konfrontation mit dem eigenen Scheitern. Bereits in der vergangenen Sitzungswoche haben wir mit unserem Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen“ wichtige ergänzende Forderungen vorgebracht. Wir fordern die schnelle Umsetzung eines echten und umfassenden Sicherheitspakets, das effektive Maßnahmen wie die Speicherung von IP-Adressen und den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet.

Wir bringen deshalb in dieser Sitzungswoche einen weiteren Antrag zur Migrationspolitik in das Plenum des Deutschen Bundestags ein: „Kein Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nur vorübergehendem Schutz in Deutschland“. Darin gehen wir auf die jüngst von der Ampel-Koalition auf drei bzw. fünf Jahre massiv verkürzten Fristen für die Einbürgerung ein. Wir stellen fest, dass der humanitäre Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland grundsätzlich nur vorübergehend gewährt wird. Der Aufenthaltszweck des humanitären Schutzes ist zeitlich begrenzt. Aufgrund der Rechtsänderungen durch die Ampel-Regierung ist es nun aber möglich, dass Schutzsuchende bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Das ist ein Wertungswiderspruch zum Ziel, humanitäre Aufenthaltsrechte auf einen vorübergehenden Zeitraum zu beschränken. Ein solches Einbürgerungsrecht wirkt zudem als weiterer Pull-Faktor in einer Zeit, in der EU-weit bereits jeder dritte Asylantrag in Deutschland gestellt wird. Deshalb fordern wir, dass vorübergehender humanitärer Aufenthalt nicht unmittelbar zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft führen kann. Die Dauer des vorübergehenden Schutzes in Deutschland soll nicht auf die Einbürgerungsfrist anzurechnen sein.

Aktuelle Stunde: Die deutsche Wirtschaft in der Rezession - Wirtschaftswende statt Wunschdenken.

Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben in ihrer gemeinsamen Konjunkturprognose die Erwartungen an das Wirtschaftswachstum 2024 gesenkt. Sie rechnen nun mit einer erneut schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte nach der Gemeinschaftsdiagnose in diesem Jahr um 0,1 Prozent sinken. Im Frühjahr hatten die Forschungsinstitute ihre Erwartungen deutlich gesenkt und nur noch ein minimales Plus von 0,1 Prozent vorhergesagt. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumserwartung auf minus 0,2 Prozent korrigiert. Noch vor wenigen Monaten hatte die Bundesregierung mit einem leichten Plus von 0,3 Prozent gerechnet. Die OECD erwartet, dass Deutschland bis mindestens 2025 eine der am langsamsten wachsenden Industrienationen bleibt. Die Wirtschaftskraft in Deutschland war bereits 2023 um 0,3 Prozent zurückgegangen. Nach 2002/2003 wäre es erst das zweite Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass das Bruttoinlandsprodukt zwei Jahre hintereinander sinkt. Der erneute Rückgang wird sich auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt, auf die zu erwartenden Steuereinnahmen und auf die Sozialversicherungen auswirken.

Die Bundesregierung hat den Ernst der wirtschaftlichen Lage immer noch nicht erkannt. Mit ihren planlosen Entscheidungen, dem internen Streit und dem Chaos bei Förderprogrammen verunsichert sie Unternehmen und Verbraucher. Damit ist sie hauptverantwortlich für die in Europa einmalig schlechte Situation der deutschen Wirtschaft.

Wir wollen, dass Deutschland ein starkes Wirtschafts- und Industrieland bleibt. Der Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland muss endlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden. Die Bundesregierung muss eine Wirtschaftswende einleiten, indem sie Maßnahmen für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes ergreift. Dazu gehören wettbewerbsfähige Energiepreise, ein Belastungsmoratorium und Reduzierung von Bürokratie und eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Es braucht zeitnah echte Entlastungen für die Wirtschaft sowie einen Pakt für Leistung, mit dem Arbeit und Mehrarbeit für die Bürgerinnen und Bürger wieder attraktiver werden.

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Unseren Antrag Cyberresilienz stärken und kritische Infrastrukturen wirksam schützen – NIS-2-Richtlinie unverzüglich umsetzen beraten wir in dieser Woche abschließend. Darin fordern wir die zügige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union. Mit dieser Richtlinie soll die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland erhöht und das Cybersicherheits-Niveau europaweit angehoben werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen, gezielte Beratung für KRITIS-Betreiber bereitzustellen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Ressourcen für ein tagesaktuelles Cybersicherheitslagebild auszustatten. Wir treten darüber hinaus dafür ein, Doppelstrukturen zwischen EU und Mitgliedsstaaten sowie innerhalb der Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Meldepflichten müssen digital erfüllt werden. Wir legen damit ein umfassendes Konzept vor, um Sicherheit und Resilienz Deutschlands in der digitalen Ära zu gewährleisten. Zum Ende der Sitzungswoche befassen wir uns außerdem auch noch in erster Beratung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung.

In dieser Sitzungswoche schließen wir die parlamentarischen Beratungen zu unserem Antrag Geldwäsche, Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben, Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen und Zollpolizei schaffen ab. Mit dem Antrag greifen wir mehrere Punkte des im Zuge des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes eingebrachten Antrags „Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen“ sowie unseres Entschließungsantrags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen/FIU) auf. Darüber bringen wir eine Vielzahl neuer Forderungen ein. Insbesondere fordern wir, eine Zollpolizei zu schaffen und diese mit den erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen auszustatten. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sanktionen effektiv durchgesetzt und die Bekämpfung der Geldwäsche erleichtert wird. Der Antrag sollte ursprünglich parallel zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität abgeschlossen werden. Der Entwurf ist jedoch – wieder einmal – innerhalb der Koalition aufgrund von internen Streitigkeiten blockiert.

In dieser Woche beraten wir zwei Gesetzentwürfe erstmalig, die der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts dienen: Den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) sowie für ein Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes. Diese bringen wir gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen ein. Mit dieser Änderung des Grundgesetzes werden wir bestimmte Strukturprinzipien des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festschreiben. Dies betrifft: Den Status des BVerfG als Verfassungsorgan; den Schutz der Grundstruktur des Gerichts, also die Gliederung in zwei Senate und die Zahl der Richter (8 pro Senat); die Amtszeit (12 Jahre) und die Altersgrenze (68 Jahre) der Bundesverfassungsrichter, sowie den Ausschluss der Wiederwahl von Bundesverfassungsrichtern, sowie die Fortführung der Amtsgeschäfte nach Ablauf der Amtszeit bis zur Wahl eines Nachfolgers. Darüber hinaus schreiben wir die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts im Grundgesetz fest. Dabei stellen wir auch klar, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, ein vom BVerfG für nichtig erklärtes Gesetz erneut – in verfassungsgemäßer Form – in Kraft zu setzen. Überdies schreiben wir die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts fest – so wie andere Verfassungsorgane auch, gibt das BVerfG sich eine Geschäftsordnung. Zur krisenfesten Gestaltung der Richterwahl nehmen wir eine Öffnungsklausel in Grundgesetz auf. Damit wird der Gesetzgeber ermächtigt, das Recht zur Wahl von Verfassungsrichtern vom Bundestag auf den Bundestag und umgekehrt übergehen zu lassen, wenn in einem der beiden Wahlorgane eine Sperrminorität von mehr als einem Drittel besteht, welche die Wahl von Verfassungsrichtern tatsächlich blockiert. Eine entsprechende einfachgesetzliche Regelung wird in § 7a BVerfGG eingefügt. Unserer Fraktion war wichtig, dass wir die Resilienz des Verfassungsgerichts stärken, dessen Status und Befugnisse aber unangetastet lassen. Dem wird der mit den Ampel-Fraktionen gefundene Kompromiss gerecht. Es werden lediglich Regelungen, die aktuell im einfachgesetzlich im BVerfGG normiert sind, verfassungsrechtlich gesichert. Inhaltlich ändert sich nichts, aber die Vorgaben sind zukünftig nur noch mittels verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat änderbar.

Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zukunftsfest machen.  Gute Versorgung unserer Kleinsten und deren Familien muss hohe Priorität haben. Neben einer auskömmlichen Finanzierung braucht es Kooperation zwischen Fachärzten, Hebammen, Pflegekräften und Medizinischen Fachangestellten. Kurz: Es braucht das richtige Team am richtigen Ort. Die zentrale Forderung unseres Antrags – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – lautet: Wir wollen verhindern, dass es im Rahmen der Krankenhausreform zu einer Verschlechterung der Versorgungslage kommt. Schwangere und Familien brauchen eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige stationäre und ambulante Versorgung. Daher schlagen wir u.a. vor, hebammengeleitete Kreissäle stärker zu fördern, das Hebammenstellenförderprogramm weiterzuentwickeln sowie berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten für die Hebammen zu stärken. Wir wollen die Länder darin unterstützen, analog zur Landarztquote die Einführung einer Kinderarztquote zu prüfen und hierfür gesonderte Studienplätze zur Verfügung zu stellen sowie Kinder- und Jugendmedizin als verpflichtenden Teil der Ausbildung festhalten. Neben Verbesserungen in der Weiterbildung wollen wir die Auszubildenden in der Pflege noch besser auf ihre Tätigkeit in der pädiatrischen Versorgung vorbereiten und die Neustrukturierung der Perinatalzentren gesetzlich regeln. Mit unserem Antrag stellen wir wichtige Verbesserungen in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Die Ampel hat in dieser Legislaturperiode bisher nichts Gleichwertiges auf den Weg gebracht.

In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden. Mit diesem Gesetz wollen wir die strafgesetzlichen Normen ausweiten und verschärfen, die Angriffe auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte sowie ihnen gleichgestellte Personen (§ 115 Absatz 3 StGB), aber auch auf allgemein Hilfeleistende besonders unter Strafe stellen. Polizisten, Feuerwehrleute, Sanitäter und andere Einsatzkräfte stehen täglich mit ihrer Arbeit und oft auch mit ihrem Leben für unser aller Sicherheit ein. Mit unserem Gesetzentwurf wird der Strafrahmen für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Hilfeleistende deutlich angehoben. Zudem wird der Schutz auf Situationen erweitert, in denen die Tat „in Beziehung auf“ den Dienst begangen wird, auch außerhalb einer direkten Diensthandlung​. Zudem greift der Gesetzentwurf die Problematik der zunehmenden Gewalt durch Patienten und deren Angehörigen in Arztpraxen und Krankenhäusern auf. Wir erweitern den strafrechtlichen Schutz auf Angehörige der Gesundheitsberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die ebenfalls zunehmend von Gewalt betroffen sind. Parallel zu unserem Vorschlag debattieren wir auch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten.

Betrug mit gefälschten Klima-Zertifikaten lückenlos aufklären – Zu Unrecht ausgestellte Zertifikate aberkennen. Mit unserem Antrag greifen wir die beiden derzeit vorherrschenden Betrugsfälle im Bereich der Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor auf. Zum einen scheint die Europäische Union immer noch kein wirksames Mittel gegen möglicherweise falsch deklarierten Biodiesel gefunden zu haben, der vorrangig aus China importiert wird. Zum anderen steht der Verdacht im Raum, dass zahlreiche Klimaprojekte in China entweder gar nicht existierten oder bei weitem nicht die angegebenen CO2- Einsparungen erreichten und somit zu Unrecht auf die Treibhausgasminderungsquote in Deutschland angerechnet wurden. Mit unserem Antrag erhöhen wir den Druck auf das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Umweltbundesamt (UBA) und verlangen eine zügige Aufklärung der Verdachtsfälle. Unsere Kernforderung ist, dass alle bislang zu Unrecht angerechneten CO2-Gutschriften aberkannt und durch andere Erfüllungsoptionen ersetzt werden. Wir wollen mehr Transparenz erreichen, um das System der Nachhaltigkeitszertifizierung reformieren und dadurch wieder Vertrauen in das wichtige Instrument zurückgewinnen.

Benachteiligung gemeinnütziger Forschungseinrichtungen beenden – Besserstellungsverbot flexibilisieren. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland an das sog. Besserstellungsverbot zu halten, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und dabei nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes die Möglichkeit auf eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte massiv benachteiligt. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, diese Benachteiligung zu beenden und gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibler vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Wir schlagen vor, das Wissenschaftsfreiheitsgesetz anzupassen. Weiterhin fordern wir, dass die Bundesregierung ihrer Rechenschaftspflicht nachkommt und die Auswirkungen der bestehenden Regelungen transparent macht. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Forschungseinrichtungen gesichert und der Standort Deutschland als Innovationsstandort gestärkt werden. Bereits 2023 haben wir mit unserem Antrag "Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen" eine pragmatische Lösung gefordert. Die Ampel-Fraktionen haben in Reaktion im Februar 2024 eine Anpassung von § 8 des Haushaltsgesetzes beschlossen – dies führt jedoch zu keiner substanziellen Verbesserung für gemeinnützige Forschungseinrichtungen.

Mit unserem Antrag Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein – den wir in dieser Woche abschließend beraten – setzen wir uns für eine Reform der Fahrschulausbildung und Prüfungsverfahren ein. Wir wollen, dass Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum erschwinglich bleibt. Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Wartezeiten für Prüfungen haben sich verlängert. Das erschwert den Zugang zur Mobilität. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausbildung von Fahrlehrern zu Fahrprüfern zu erleichtern, mehr Prüftermine zu ermöglichen und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu flexibilisieren. Zudem soll das Antragsverfahren für Führerscheine digitalisiert und die Integration von Fahrsimulatoren in die Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist es, die Kosten zu senken, die Bürokratie zu reduzieren und die Ausbildungsqualität zu sichern. So fördern wir die individuelle Mobilität und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit.

Elektromobilität in Deutschland verlässlich, nachhaltig und mit realistischen Zielen vorantreiben. Um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie zu sichern, muss der Ausbau der Elektromobilität zügig vorangetrieben werden. Wir wollen die Elektromobilität weiterentwickeln und die Ladeinfrastruktur ausbauen, um so das Vertrauen der Bürger wieder zu stärken. Die Bürger sollen selbst wählen können, wie sie sich fortbewegen – starre staatliche Vorgaben lehnen wir ab. Dazu stellen wir in unserem Antrag – den wir in dieser Sitzungswoche erstmals beraten – insgesamt 20 Forderungen auf. Insbesondere fordern wir den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur zur Verwirklichung einer bedarfsgerechten Versorgung in Deutschland auf marktwirtschaftlicher Basis. Die Bundesregierung soll zudem Maßnahmen gegen die zu hohen Ladekosten ergreifen und die Genehmigungsverfahren für den Aufbau von Ladeinfrastruktur drastisch beschleunigen. Beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur ist zudem immer deren Barrierefreiheit in den Blick zu nehmen. Eine Versorgungsauflage für Tankstellen im Rahmen der Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes lehnen wir ab. Zudem treten wir dafür ein, wirkungsvolle Anreize zu schaffen, um den Absatz der deutschen Automobilindustrie zu stärken. Mit Blick auf die aktuelle Dynamik bei den Fahrzeugzulassungen wird deutlich, dass das von der Ampel formulierte Ziel von mindestens 15 Millionen vollelektrischen Pkw bis 2030 nicht zu erreichen ist.  Die Ampel-Politik hat das Vertrauen in die Technologie in den vergangenen Jahren zerstört. Jetzt müssen wir umsteuern.

2.2   Sonstige Tagungsordnungspunkte

Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – ist es, die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie sowie den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen zu beschleunigen. Im Bereich der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sollen laut Ampel Verfahrensdauern halbiert werden. Dies erfordere insgesamt effektive, kohärente und transparente Rahmenbedingungen, die die direkten Förderinstrumente ergänzen müssten. Hierbei nähme, so die Ampel weiter, die Vereinfachung und die daraus folgende Beschleunigung der Genehmigungsverfahren insbesondere im wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren eine zentrale Rolle ein. Diesen Anlagen wird ein überragendes öffentliches Interesse zugeteilt; zudem werden unionsrechtliche Vorgaben umgesetzt (ein mögliches weiteres Vertragsverletzungsverfahren steht dazu im Raum). Wir sehen den Gesetzentwurf kritisch. Bereits im Herbst 2023 – vor etwa einem Jahr – haben wir einen umfassenden eigenen Antrag zur Geothermie eingebracht. In dem Entwurf der Bundesregierung fehlen wesentliche Vorschläge etwa zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos – eine wesentliche Stellschraube für die Beschleunigung der Nutzung von Geothermie.

Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Mit der Novelle des Baugesetzbuchs – die wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – will die Bundesregierung die Schaffung von Wohnraum ausweiten und beschleunigen, Verfahren vereinfachen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels stärken. Dabei sollen Vorhaben aus dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum sowie des Bund-Länder-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung umgesetzt werden. Zudem sollen mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 eingeführte Instrumente weiterentwickelt und entfristet bzw. verlängert werden.  Der Gesetzentwurf umfasst überdies Regelungen zur Erleichterung des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere der Geothermie und der Windenergie an Land (§ 249 BauGB-E). In Reaktion auf die Ahrtal-Flut werden die Befugnisse der Kommunen in Bezug auf Klimaanpassungsmaßnahmen ausgeweitet, u.a. indem die „wassersensible Stadtentwicklung“ als neuer Grundsatz der Bauleitplanung in das Baugesetzbuch aufgenommen wird. Aus unserer Sicht ist der seit mehr als anderthalb Jahren angekündigte Entwurf einer großen BauGB-Novelle nicht ausreichend, um die Rahmenbedingungen für den dringend benötigten Wohnungsbau zu verbessern. Die vereinzelten Möglichkeiten für Befreiungen von Bebauungsplänen oder von städtebaulichen Grundsätzen (§§ 31, 34 BauGB) werden keinen größeren Einfluss haben. Auch die angedachte Regelung zum Bau von Windenergieanlagen an Land nimmt den Kommunen jegliche Planungshoheit und gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz von Erneuerbaren Energien durch ungeregelten Ausbau. Der Entwurf dreht an einigen wichtigen Stellschrauben; mit Aufstockungen und Innenhofverdichtungen allein wird die Wohnungsbaukrise aber nicht gelöst werden. Dafür braucht es ambitioniertere Maßnahmen.

In erster Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen. Mit dem sogenannten TK-NaBeG wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) punktuell überarbeitet und geändert. Nach Angaben der Bundesregierung soll so der Netzausbau beschleunigt und entbürokratisiert sowie eine effizientere Datennutzung gewährleistet werden. Dazu soll künftig u.a. der Ausbau der Mobilfunknetze im „überragenden öffentliche Interesse“ liegen. Dies war über Monate ein zentraler Zeitpunkt zwischen den Ampelparteien. Wie üblich konnte dieser Streit nur durch einen komplizierten und ineffizienten Formelkompromiss beigelegt werden. In § 1 des TKG soll es künftig heißen: „Die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien zum Ausbau von öffentlichen Telekommunikationsnetzen liegen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 im überragenden öffentlichen Interesse. Satz 2 findet im Rahmen der naturschutzrechtlichen Prüfung nur Anwendung, wenn die Verlegung oder Änderung zur Versorgung eines Gebietes durch einen Mobilfunknetzbetreiber erfolgt, in dem dieser keinen durchgehenden, unterbrechungsfreien Zugang zu Sprach- und breitbandigen Datendiensten des öffentlichen Mobilfunks ermöglicht.“ Somit gibt es bezüglich des überragenden öffentlichen Interesses gleich zahlreiche Einschränkungen. Insbesondere gilt das „überragende Interesse“ nur für Mobilfunk und gerade nicht für den Glasfaserausbau. Das ist besonders misslich, denn Glasfaser- und Mobilfunkausbau bedingen oftmals einander – etwa, wenn Mobilfunkmasten per Glasfaser angebunden werden. So kommen wir auf dem Weg zur Digitalisierung und Vernetzung nicht voran.

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Mit dem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche erstmals beraten – verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt zu schützen.  So wird der Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch gesetzlich verankert, ebenso der Betroffenenrat, der die Belange der Opfer vertritt. Vorgesehen ist zudem die verpflichtende Anwendung von Schutzkonzepten in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe, die gesetzliche Verankerung einer medizinischen Kinderschutzhotline sowie die Schaffung eines Forschungszentrums zu sexueller Gewalt. Der Gesetzentwurf greift wesentliche Forderungen der CDU/CSU-Fraktion auf, die wir bereits in unserem Positionspapier „Kinderschutz 4.0 – Unsere Agenda für den Schutz von Kindern in der digitalen Welt“ aufgestellt haben, und geht insoweit in die richtige Richtung. Anpassungen, insbesondere zur Sicherstellung der 24-Stunden-Erreichbarkeit der medizinischen Kinderschutzhotline, sind jedoch notwendig.

3. Wichtige Termine und Ausblick

1. Inland

  • Oktober: BK Scholz hält eine Rede bei der 23. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung; später empfängt er die Vorsitzenden der fünf großen internationalen Wirtschafts- und Finanzorganisationen zu einem Gespräch im Kanzleramt: ILO-Generaldirektor Gilbert Houngbo, IWF-Direktorin Kristalina Georgieva, OECD-Generalsekretär Mathias Cormann, WTO-Generaldirektorin Ngozi Okonjo-Iweala und Weltbank-Präsident Ajay Banga,
  • Oktober: BP Steinmeier begrüßt den Präsidenten der Islamischen Republik Mauretanien, Mohamed Ould Cheikh El Ghazouani,
  • Oktober: BK Scholz in Leipzig; Festrede anlässlich des 35. Jubiläums der Friedlichen Revolution (erste große Montagsdemonstration in Leipzig mit ca. 70.000 Teilnehmern), Teilnahme am Friedensgebet in der Nikolaikirche sowie an der anschließenden Eröffnung des Lichtfests auf dem Augustusplatz,
  • Oktober: Fünf Jahre nach dem Terroranschlag in Halle – BP Steinmeier besucht den Anschlagsort,
  • Oktober: Vorstellung Schwarzbuch 2024/25 des Bundes der Steuerzahler,
  • Oktober: BK Scholz empfängt den gewählten Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, im Bundeskanzleramt (Amtsantritt am 1. Dezember 2024), anschließend Teilnahme an der Jubiläumsfeier des Verbands privater Medien (VAUNET),
  • -12. Oktober: BK Scholz empfängt US-Präsident Joe Biden für einen zweitägigen Besuch,
  • Oktober: BK Scholz nimmt am Festakt 75 Jahre Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) teil.

2. Außen/EU

  • Oktober: Treffen der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (Themen u.a. Aufbau- und Resilienzfazilität sowie Finanzierung der Klimapolitik),
  • -11. Oktober: Gipfeltreffen der ASEAN-Staaten,
  • Oktober: weitere Wahlrunde der Tories in Großbritannien (Reduzierung der Kandidaten für die Nachfolge von Rishi Sunak auf drei),
  • Oktober: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Mosambik,
  • -10. Oktober: Informelles Treffen der EU-Minister für Beschäftigung, Sozialpolitik und Gesundheit,
  • -11. Oktober: Treffen der EU-Justiz- und Innenminister (Themen u.a. Lage im Schengenraum, Verbesserung der Rückführungspolitik, Kampf gegen Drogenhandel und organisierte Kriminalität),
  • Oktober: Bekanntgabe des Friedensnobelpreisträgers.

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 24. September 2024

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

 Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 24. September 2024

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen".

Deutschland befindet sich in einer anhaltenden schweren Migrationskrise. Bereits zum zweiten Mal innerhalb nur eines Jahrzehnts sieht sich unser Land mit der größten Zahl von Asylbewerbern und Migranten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges konfrontiert. Allein in den ersten acht Monaten dieses Jahres haben mehr als 160.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Deutschlands Aufnahmekapazitäten sind erschöpft, was sich in der täglichen Realität in den Kommunen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, auf dem Wohnungsmarkt und im öffentlichen Nahverkehr zeigt.

Gleichzeitig sehen wir immer deutlicher die Auswirkungen dieser verfehlten Migrationspolitik auf die innere Sicherheit. Die Ampel-Koalition hat als Reaktion auf die Terroranschläge in Mannheim und Solingen ein „Sicherheitspaket“ versprochen. Inhalt des Pakets sollen Änderungen beim Waffenrecht sowie eine – geringfügige – Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes sein. Zudem wurden Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht angekündigt. Dieses Gesetzespaket hätte eigentlich bereits in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden sollen. Um den Weg für dieses schnelle Verfahren freizumachen, hatten wir entgegen den üblichen Regeln der Parlamentspraxis zugestimmt, das „Sicherheitspaket“ bereits in der vergangenen Haushaltswoche in 1. Lesung zu beraten. Doch die Koalitionsparteien haben sich erneut über Details zerstritten und den Beschluss verschoben. Die Sicherheitsgesetze können somit nicht wie geplant verabschiedet werden.

Die Ampel-Bundesregierung hat weder die Kraft für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik noch für die dringendsten und notwendigsten Änderungen der Sicherheitsgesetze. Sie ist intern heillos zerstritten und kann sich nicht auf wirksame Maßnahmen einigen. Stattdessen verliert sie sich in größtenteils kosmetischen Änderungen des Waffenrechts, die keinen Anschlag verhindern werden.

Die notwendigen Maßnahmen sowohl in der Asyl- und Migrationspolitik als auch in der inneren Sicherheit sind lange bekannt. Wir haben sie bereits in der vergangenen Sitzungswoche und in dieser Woche erneut als Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir erneuern unsere Forderung nach einer konsequenten Zurückweisung an der Grenze, um die massenhafte illegale Einreise nach Deutschland zu beenden. Darüber hinaus fordern wir eine umfassende Stärkung der Sicherheitsbehörden für den wirksamen Schutz der Bevölkerung. Unsere Sicherheitsbehörden brauchen endlich die Befugnisse, die im 21. Jahrhundert zur Bekämpfung und Verhinderung von Verbrechen notwendig sind.

Aktuelle Stunde: „Aufklärung der Vorgänge um den Verkauf der Commerzbank-Anteile des Bundes“.

Im Zuge der Finanzkrise hat der Bund in den Jahren 2008 und 2009 die Commerzbank mit mehr als 18 Milliarden Euro gestützt und einen Anteil von 25 Prozent an der Bank übernommen. Die Bank hat bis heute gut 13 Milliarden Euro an den Bund zurückgezahlt. An den Kapitalerhöhungen in den letzten Jahren hat der Bund nicht teilgenommen. Dadurch ist sein Anteil auf 16,5 Prozent gesunken.

Anfang September hat der Bund einen Anteil von 4,5 Prozent am Markt angeboten. Anders als offenbar vorgesehen, haben nicht mehrere Investoren den Zuschlag erhalten, sondern allein die italienische Großbank UniCredit. Die Bundesregierung wurde nach eigenem Bekunden vom Angebot der UniCredit überrascht und hat offenbar auch nicht bemerkt, dass die Bank zeitgleich über den Markt weitere 4,5 Prozent erworben hat.

Aus ordnungspolitischer Sicht ist zu begrüßen, dass sich der Staat aus der Commerzbank nach Überwindung der Krise zurückzieht; die Beteiligung war nie auf Dauer angelegt. Hierfür ist aber eine kluge Ausstiegsstrategie notwendig, um Nachteile für den Finanzplatz Deutschland und den Verlust von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Es stellen sich deshalb viele Fragen zur Vorbereitung und Durchführung des Anteilsverkaufs durch die Bundesregierung. Nach jetziger Kenntnis war das planlose Vorgehen der Bundesregierung zumindest naiv, wenn nicht gar fahrlässig gegenüber dem Finanzstandort Deutschland sowie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Wir erwarten, dass alle unsere Fragen zeitnah und vollumfänglich beantwortet werden, weshalb wir über die „Aktuelle Stunde“ hinaus auch eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung erarbeitet haben.

Unsere Automobilindustrie braucht eine Zukunft – Den Industriestandort Deutschland wettbewerbsfähig machen.

Die Automobilindustrie ist der bedeutendste Industriezweig in Deutschland. Die Wertschöpfungsketten der Fahrzeug- und Motorenhersteller sind tief mit dem deutschen und europäischen Mittelstand verbunden. In der Automobilwirtschaft mehren sich die Anzeichen für eine Krise: Die Auto-Produktion ist um rund 5 Prozent zurückgegangen. Im August wurden 69 Prozent weniger neue E-Autos zugelassen als im Vorjahresmonat. Bei den Zulassungszahlen von Verbrennern gab es einen Rückgang von 28 Prozent.

Eine zentrale Ursache für die Krise der Automobilindustrie liegt in dem ideologisch verengten wirtschafts- und industriepolitischen Kurs der Ampel-Regierung und der damit verbundenen Fokussierung auf einzelne, politisch definierte Technologien. Und selbst bei den von ihr politisch gewollten Technologien sorgt die Ampel für größtmögliches Förder-Chaos. Förderprogramme wie die Umweltprämie stoppt die Ampel abrupt und ohne jegliche Vorankündigung und bringt so die Nachfrage nach E-Autos zum Erliegen. Auch das Förder-Chaos der Bundesforschungsministerin bei der Batterieforschung ist ein schwerer Rückschlag beim Wiedergewinn von Wettbewerbsfähigkeit und technologischer Souveränität.

Wir wollen, dass Deutschland ein starkes Industrieland bleibt. Dazu gehört eine starke Automobilindustrie. Nur eine wettbewerbsfähige Automobilwirtschaft sichert Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland und ist gleichermaßen in der Lage, in Klimaschutz und CO2-Neutralität zu investieren. Die Bundesregierung muss sich für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes einsetzen. Dazu gehören wettbewerbsfähige Energiepreise, ein Belastungsmoratorium und Reduzierung von Bürokratie und eine Reform der Unternehmensbesteuerung.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In dieser Woche debattieren wir die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage Sachverhaltsaufklärung von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zur sogenannten Fördermittel-Affäre. Am 16. Juni 2024 hat Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger ihre beamtete Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring, die für ihren Einsatz gegen Antisemitismus hohe Anerkennung in der jüdischen Gemeinde genießt, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Auslöser der Debatte war eine Panorama-Veröffentlichung vom 11. Juni 2024. Darin wurde berichtet, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine förderrechtliche Prüfung einleitete, nachdem ein Offener Brief von Hochschuldozenten und Wissenschaftlern mehrerer Berliner Universitäten zur Unterstützung propalästinensischer Demonstrationen an der FU Berlin veröffentlicht worden war. Obwohl der Inhalt des Briefes von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, lehnen wir diesen inhaltlich ab. Unsere Fraktion hat daraufhin eine Große Anfrage zur Aufklärung des Sachverhalts eingereicht. Die Antworten der Bundesregierung blieben jedoch unklar. Besonders offen bleibt die Frage, wer im BMBF die Verantwortung für die förderrechtliche Prüfung trägt, die laut der Ministerin das Vertrauen von Wissenschaftlern in das Ministerium stark erschüttert hat. Die Debatte kommt daher zur richtigen Zeit. Es bleibt weiter ungeklärt, wer im BMBF die Verantwortung für den förderrechtlichen Auftrag trägt, der nach eigenen Worten der Ministerin dazu geeignet ist, „das Vertrauen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in das BMBF nachhaltig zu beschädigen“.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir in dieser Woche unseren Antrag Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen. Die Bundesregierung behandelt die Bioenergie stiefmütterlich, bremst sie künstlich aus und setzt die falschen Rahmenbedingungen. Die Bioenergie benötigt eine klare Zukunftsperspektive und den Abbau von Hemmnissen. Unser Antrag beinhaltet 23 Vorschläge für Verbesserungen bei der Bioenergie. Diese reichen von einer Ausweitung der Ausschreibungen über eine Erhöhung der Ausbauziele bis zur Prüfung von Grüngasquoten. Der unser Antrag reiht sich damit in eine Reihe weiterer Anträge zur Entfesselung aller Erneuerbaren Energien ein. So haben wir bereits zu CCU/CCS, Wasserstoff, Solar, Geothermie und Speichern umfassende Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht und beraten. Die Ampel nutzt immer noch nicht alle Potenziale der Erneuerbaren Energien aus und richtet ihren Fokus lediglich auf Sonne und Wind. Wir wollen mit dem Antrag die Bioenergie entfesseln und haben zu den Inhalten bereits positive Resonanz aus Fachkreisen erhalten. Der Antrag greift die Sorgen und Nöte der Branche auf, was auch in der öffentlichen Anhörung deutlich geworden ist.

Umsetzung des EU-Data-Acts – Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland. Der europäische Data Act hat das Ziel, den Zugang zu und die Nutzung von nutzergenerierten, nicht-personenbezogenen Daten zu verbessern. Er vereinheitlicht die Datenregulierung und schafft erstmals einheitliche Vorgaben für den Zugang zu und die Verwendung von Daten durch Nutzer, Dritte und den Staat. Dies fördert einen einheitlichen Binnenmarkt für Daten in Europa und erleichtert den unternehmens- und sektorübergreifenden Austausch industrieller Daten. Das von der EU vorgegebene Ziel darf in Deutschland nicht durch eine Überregulierung von Seiten der Bundesregierung ausgebremst werden: Der Data Act soll ermöglichen und nicht verhindern. Die Hoffnung auf eine konstruktive, innovationsoffene Umsetzung durch die Ampel-Koalition ist freilich gering. Ob, wie und wann sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit anderen beteiligten Ressorts auf einen Gesetzentwurf einigen können, bleibt fraglich. Eine rechtzeitige Implementierung des Data Acts ist jedoch entscheidend, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen von den neuen Regelungen profitieren und ihre Marktstellung im globalen Wettbewerb stärken können.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit stärken. Die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2030 ist nach aktuellem Stand kaum möglich. Klar ist, dass allein mit staatlichen Mitteln die sogenannte Agenda 2030 nicht erreicht werden kann. Mittel der Privatwirtschaft für die nachhaltige Entwicklung zu mobilisieren, ist daher von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Entwicklungsländer, die einen enormen Finanzbedarf für Investitionen haben. Dabei ist nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern entscheidend, um Arbeitsplätze zu schaffen und den Menschen langfristig gute Perspektiven zu bieten, die letztlich auch zum Verbleib in der angestammten Heimat bewegen. Zudem ist ein verstärkter wirtschaftlicher Austausch auch im ökonomischen Interesse Deutschlands. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – machen wir Vorschläge, wie eine intensivere wirtschaftliche Zusammenarbeit gefördert werden kann. Dabei kritisieren wir insbesondere, dass die Bundesregierung gerade diejenigen Haushaltstitel im BMZ überproportional kürzt, die dazu dienen, unternehmerisches Engagement in Entwicklungsländern anzureizen. Der Antrag setzt hier einen Kontrapunkt. Wir formulieren eine Alternative, die nicht nur entwicklungspolitisch sinnvoll ist, sondern zudem einen Beitrag zur Stärkung des Standortes Deutschland liefern kann.

Für Rechtssicherheit und eine lebendige Hauptversammlung – Reformbedarf im Beschlussmängelrecht. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, die Missbrauchsmöglichkeiten und Häufigkeit der Beschlussanfechtungen im geltenden deutschen Beschlussmängelrecht einem internationalen Vergleich zu unterziehen und – insbesondere unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort – zu bewerten. Darüber hinaus fordern wir, die Effektivität des Freigabeverfahrens im Aktienrecht zur Missbrauchsbekämpfung zu evaluieren sowie den Deutschen Bundestag über das Ergebnis des Rechtsvergleichs und der durchgeführten Evaluierung zu unterrichten. Wir wollen, dass die Bundesregierung nach Maßgabe dieser Ergebnisse Reformvorschläge für das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht vorlegt und bei den Reformbemühungen ein einheitliches rechtsformübergreifendes Beschlussmängelrecht anstrebt. Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss hat gezeigt, dass dringender Reformbedarf besteht. Dies wurde auch durch die allermeisten Sachverständigen der Koalition bestätigt. Mit dem Antrag haben wir ein wichtiges politisches Thema auf die Agenda gehoben und eine Leerstelle der Ampel offenbart.

CO2-Export-Ermöglichungsgesetz. Unser Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche in den Deutschen Bundestag einbringen – schafft die Voraussetzungen für den Export von CO2 in Partnerländer. Dafür muss zum einen der Art. 6 des London-Protokoll ratifiziert werden. Das London-Protokoll ist ein internationales Abkommen, das Regelungen zur CO2-Einlagerung unter dem Meeresboden sowie zum internationalen Handel mit CO2 trifft. Zum anderen bedarf es einer Änderung im Hohe-See-Einbringungsgesetz. Selbst das Umweltbundesamt vertritt inzwischen die Meinung, dass Klimaneutralität ohne die Speicherung von CO2 (Carbon Capture and Storage – CCS) nicht möglich ist. Der Export von CO2, z.B. in Speicherstätten in Norwegen, ist jedoch nur durch eine Ratifizierung des London-Protokolls möglich. Das für das London-Protokoll zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat jedoch bislang – vermutlich aus ideologischen Gründen – keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Diesen Mangel beheben wir mit unserem Gesetzentwurf. Parallel dazu beraten wir auch unseren Antrag Potentiale der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) und CO2-Nutzung (CCU) entfesseln und Hürden konsequent aus dem Weg räumen, sowie den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes.

Für eine praxistaugliche und effektive Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Mit unserem Antrag zielen wir darauf ab, die bisherigen Versäumnisse der Ampel-Regierung mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft deutlich zu machen. Die immer wieder verschobene Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie steht dafür sinnbildlich. Das BMUV hat über zwei Jahre daran gearbeitet und gleichzeitig wichtige Gesetzesvorhaben hintenangestellt. Die bisher noch nicht vom Bundeskabinett beschlossene Strategie weist in ihrer Entwurfsform keinerlei konkrete Maßnahmen aus und wird daher nur wenig Durchschlagskraft entfalten. Auch ist unklar, wann und in welcher Form die dort andiskutierten Ideen umgesetzt werden sollen. Das führt zwangsweise zu Unsicherheiten in der betroffenen Branche. Investitionen werden zurückgestellt. Im Gegensatz dazu schlagen wir mit unserem Antrag konkrete Impulse vor, die das zirkuläre Wirtschaften nach vorne bringen. Dies umfasst eine zeitnahe Reform des § 21 Verpackungsgesetz oder die dringend benötigte Verabschiedung der sog. Abfallende-Verordnung für mineralische Ersatzbaustoffe.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns in dieser Woche mit dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie. Der Entwurf sieht eine Entlastung von rund 944,4 Millionen Euro vor. Ziel dieses Entwurfs ist es zugleich, Abläufe zu vereinfachen und zu verschlanken, ohne hierbei notwendige Schutzstandards in Frage zu stellen. Das Gros der Entlastungen des BEG IV-E entfällt dabei auf folgende vier Maßnahmen: Der Entwurf sieht Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes vor, die die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzen. Es zudem soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung (Generalvollmachten) eingerichtet werden. Darüber hinaus soll für deutsche Staatsangehörige soll zukünftig keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen. Das führt zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft und der betroffenen Übernachtungsgäste. Der digitale Wandel soll insbesondere durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. Insgesamt kommt es zu Änderungen in 61 Gesetzen. Aus unserer Sicht ist das vorliegende Gesetz kein großer Wurf. Dennoch stimmen wir dem Entwurf zu, denn wenig Bürokratieentlastung besser ist als keine Bürokratieentlastung. Die Ampel müsste sich aber vielmehr vornehmen, nicht laufend neue Bürokratie zu schaffen.

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns in dieser Woche mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof. Massenverfahren stellen eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar. Solche Verfahren, die etwa im Zusammenhang mit Verbraucheransprüchen aus dem Diesel-Skandal oder unzulässigen Vertragsklauseln entstehen, stellen oft wiederholt dieselben rechtlichen Fragen. Durch ein Leitentscheidungsverfahren soll der Bundesgerichtshof in einem Musterfall verbindlich entscheiden, sodass gleichgelagerte Verfahren schneller abgeschlossen werden können. Wird in einem Massenverfahren Revision eingelegt, so kann der Bundesgerichtshof dieses Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen. Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Rechtsfragen in Form der Leitentscheidung auch dann, wenn die Parteien die Revision zurücknehmen oder sich das Revisionsverfahren auf andere Weise erledigt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Massenverfahren stellen ohne Frage ein großes Problem für die Justiz dar. Wir haben das bekannte Problem bereits in einem eigenen Antrag aufgegriffen (Drs. 20/5560). Die dazu durchgeführte öffentliche Anhörung hat jedoch ergeben, dass Leitentscheidungsverfahren nicht der richtige Weg sind: Die Verfahren kommen nach dem Durchlaufen des Instanzenzuges erst viel zu spät beim Bundesgerichtshof an. Statt eines Leitentscheidungsverfahrens brauchen wir deshalb ein Vorabentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof.

In dieser Woche befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Opfer politischer Verfolgung in der DDR leiden oft noch heute unter den Folgen der Repressionen, und ihre wirtschaftliche Lage ist häufig prekär. In Anerkennung ihres Leids und in Erfüllung des Einigungsvertrages schlagen wir vor, einen Härtefallfonds bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge einzurichten. Mit unserem Gesetzentwurf fordern wir zudem die Dynamisierung der SED-Opferrente und der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte. Weitere zentrale Punkte sind eine einmalige Leistung von 1.500 Euro für Opfer von Zwangsaussiedlungen und der Verzicht auf die Absenkung der Ausgleichszahlungen bei Renteneintritt. Der Entwurf geht damit über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus, greift jedoch die gesundheitlichen Folgeschäden nicht auf. Zu Recht hat die SED-Opferbeauftragte den Gesetzentwurf als unzureichend kritisiert. So fehlen insbesondere Regelungen für die Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden von politischer Verfolgung gänzlich. Mit unserem Antrag „70. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes am 17. Juni 1953 – Gedenken an Opfer von Widerstand und Opposition – Würdigung von Freiheitsbewegungen“ (Drs. 20/7188) haben wir bereits verschiedene Forderungen adressiert. Dies betrifft insbesondere die Dynamisierung der SED-Opferrenten, Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel, Implementierung der Witwen-Regelungen bei Opferrenten, Abschaffung der bisherigen Absenkung der Ausgleichszahlung beim Renteneintritt, Gewährleistung, dass gesundheitliche Folgeschäden von Opfern in den Anerkennungsverfahren besser berücksichtigt werden.

Mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung will die Ampel-Koalition das Rentenniveau bis 2039 bei 48 Prozent sichern. Der demografische Wandel stellt die Rentenversicherung vor erhebliche finanzielle Herausforderungen, weshalb ohne gesetzliche Eingriffe das Rentenniveau auf 45 Prozent sinken würde. Durch dieses Gesetz wird dieses Niveau stabilisiert, was zu einer Anhebung der Beitragssätze auf 22,6 Prozent bis 2040 führt. Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem das sog. Generationenkapital eingeführt, das ab 2028 von einer unabhängigen Stiftung verwaltet wird. Hierfür werden 200 Mrd. Euro Schulden aufgenommen, um ab 2036 jährlich 10 Mrd. Euro an die Rentenversicherung auszuschütten und so die Beitragssätze geringfügig zu entlasten. Wir lehnen den Entwurf ab. Er verlagert einseitig Lasten auf die Beitragszahler. Die Entlastungswirkung des Generationenkapitals wird erst ab 2036 spürbar. Zudem ist die Finanzierung nicht ausreichend und das Rentensystem wird durch zusätzliche Leistungsausweitungen weiter belastet. Die Ampel hat keine Antwort auf die Folgen des demografischen Wandels. Statt einer nachhaltigen Reform der Rentenversicherung findet eine Leistungsausweitung statt. Diese ist nicht solide gegenfinanziert und wird die bestehenden finanziellen Schwierigkeiten weiter verschärften. Der Gedanke einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Generationen ist von der Ampel aufgegeben worden, zu Lasten der jüngeren Generation.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern – und bringt dazu einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag ein. Das Mandat bleibt im Kern unverändert, soll aber eine Laufzeit von 15 Monaten bis zum 31. Januar 2026 haben. Damit wird der Bundestagswahl im kommenden Jahr Rechnung getragen. Die Mandatsobergrenze verbleibt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz zielt darauf ab, die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nachhaltig zu befähigen, die Sicherheit und Stabilität in Irak eigenständig zu gewährleisten und ein Wiedererstarken der Terrororganisation des sog. Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die internationale Gemeinschaft ist diesem Ziel in den letzten Jahren deutlich nähergekommen, hat es aber noch nicht erreicht. Eine Fortsetzung des Engagements ist notwendig, um das bisher Erreichte zu konsolidieren und tragfähig auszubauen bzw. weiterzuentwickeln. Allerdings fehlt der Bundesregierung weiter ein Konzept für den Irak, für die Kurdenfrage im Irak sowie für den Umgang mit dem Iran im Irak.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • -26. September: Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz,
  • September: BM Wissing eröffnet Bahntechnikmesse Innotrans (bis 27. September, Besuch von BM Habeck am 25. September),
  • September: BM Habeck spricht bei der Verleihung des Deutschen Gründerpreises,
  • September: BM Özdemir stellt Ernährungsreport 2024 vor,
  • September: BM Lindner und BM Stark Watzinger stellen Handlungsempfehlungen der Finanzbildungsstrategie der OECD vor,
  • September: BM Pistorius besucht Kampfhubschrauberregiment 36 „Kurhessen“ in Fritzlar und eröffnet Kongress der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft,
  • -27. September: Deutscher Juristentag in Stuttgart,
  • September: Konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags,
  • September: Herbst-Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute,
  • September: GDV-Versicherungstag mit BM Buschmann,
  • September: BK Scholz spricht auf der queerpolitischen Menschenrechtskonferenz der SPD-Bundestagsfraktion,
  • September: Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Statistik für September,
  • September: Bauministerkonferenz,
  • September: Landesparteitag CDU Nordrhein-Westfalen,
  • September: Meisterfeier des Schleswig-Holsteinischen Handwerks mit BM Habeck.
  1. Außen/EU:
  • -25. September: Konferenz der britischen Labour-Partei,
  • September: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Prioritäten der ungarischen Ratspräsidentschaft, Rechtsstaatlichkeitsdialog, Europäischer Rat am 17./18. Oktober),
  • -30. September: 79. UN-Generaldebatte der UN-Vollversammlung (u.a. mit Rede des ukrainischen Präsidenten Selenskyj),
  • September: BK Scholz empfängt den italienischen Staatspräsidenten Mattarella,
  • September: Wettbewerbsfähigkeitsrat (Draghi-Bericht, Beihilferecht, E-Handel),
  • -29. September: Papst Franziskus reist nach Luxemburg und Belgien,
  • September: Japans Regierungspartei LDP wählt einen neuen Vorsitzenden (der amtierende Vorsitzende Kishida tritt nicht noch einmal an),
  • September: Nationalratswahl in Österreich,
  • September – 2. Oktober: Konferenz der britischen Konservativen (Tories).

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 2. Juli 2024

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 2. Juli 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen.

Der Schutz der Opfer von Straftaten und besonders verletzlicher Personen ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie des Lagebilds „Häusliche Gewalt“ zeigen dringenden Handlungsbedarf: Im Jahr 2023 wurden 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70,5 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Verbesserung des Opferschutzes erreichen, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen wie Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Der Rechtsstaat muss entschlossen auf diese besonders verwerflichen Gewaltverbrechen reagieren. Die Täter müssen angemessen und hart bestraft werden. Wir fordern deshalb eine Erhöhung der Mindeststrafen für Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung – soweit die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers begangen wurde – sowie bei Gruppenvergewaltigungen. Gleiches gilt bei Nachstellung („Stalking“) und Verstößen nach dem Gewaltschutzgesetz. Wir wollen zudem das strafschärfende Merkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ bei Mord, gefährlicher Körperverletzung und Raub einführen. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Zeichen: Der Schutz besonders verletzlicher Personen – Frauen, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen – hat in unserem Rechtsstaat Priorität.

Aktuelle Stunde: „Gewalttäter aus Parallelgesellschaften: Ursachen und Konsequenzen der Tat von Bad Oeynhausen ehrlich benennen“.

Der Mord an dem 20-jährigen Philippos T. im Kurpark von Bad Oeynhausen durch einen 18-jährigen Syrer hat Deutschland erschüttert und bewegt. Die grausame und erbarmungslose Tat fügt sich ein in eine Reihe weiterer schwerer Gewaltverbrechen in den letzten Wochen und Monaten, oftmals begangen durch junge, ausländische Täter. Den Taten gemein ist der nichtige oder gar nicht vorhandene Anlass und die darauffolgende enthemmte Gewalt, sei es durch Messer und andere Waffen oder durch brutale Schläge und Fußtritte.

Diese Taten werfen Fragen auf – grundlegende Fragen danach, wohin sich unsere Gesellschaft entwickelt, wie sicher wir im Alltag leben, wie der Staat unsere Sicherheit gewährleistet. Und auch danach, welche Auswirkungen die Regierungspolitik der ungesteuerten Migration auf unser Zusammenleben hat und in der Zukunft weiter haben wird.

Wir sehen dringenden politischen Handlungsbedarf in drei Bereichen: Beim Strafrecht, beim Einfordern von Integration und bei der Migrationspolitik insgesamt. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden muss die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen. Bei jungen Erwachsenen muss das Erwachsenenstrafrecht gelten. Integration fordern wir deutlicher als bislang ein. Den Rückbau der Integrationsanforderungen durch die Ampel-Bundesregierung, etwa beim Aufenthaltsrecht und bei der Einbürgerung, lehnen wir ab. Schließlich müssen wir die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen und Migration auf ein integrierbares Maß begrenzen.

Unser Antrag: „Erfolgsgeschichte Strukturwandel weiterschreiben – Planbarkeit und Verlässlichkeit für die ostdeutschen Strukturwandelregionen sicherstellen”.

In der letzten Legislaturperiode wurde der Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Davon sind die Braunkohlereviere –insbesondere das Lausitzer Revier, das Mitteldeutsche Revier und das ehemalige Braunkohlerevier Altenburger Land in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – besonders betroffen. Um den Strukturwandel zu gestalten, wurden Maßnahmen und Investitionen zur Strukturstärkung vereinbart. Die betroffenen Regionen erhalten bis 2038 Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen. Aktuell zeigen sich Probleme beim rechtzeitigen Mittelabfluss, insbesondere bei Großprojekten mit langen Planungs- und Genehmigungsprozessen. Die betroffenen Revierkommunen warnen vor einem Verfall der Bundesmittel aus der ersten Förderperiode, die nicht rechtzeitig bis Ende 2026 abgerufen werden.

Die Förderung des Strukturwandels in den ostdeutschen Kohleregionen muss wie vereinbart planbar und verlässlich erfolgen. Eine positive wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands muss durch einen erfolgreichen Strukturwandel in den Braunkohleregionen weiter fortgeschrieben werden. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Absicherung des Strukturwandels zu gewährleisten – damit die soziale Abfederung des Kohleausstiegs in den ostdeutschen Regionen im Strukturwandel gelingen kann.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Für mehr Anerkennung und Wertschätzung – Pflegende Angehörige weiter unterstützen. Für die Pflege waren die Ampeljahre bisher verlorene Jahre. Nach allen Prognosen wird es in dieser Wahlperiode keine größeren Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen geben. Dabei bilden pflegende Angehörige das Rückgrat der pflegerischen Versorgung: Über 80 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf werden in den eigenen vier Wänden gepflegt. Das sind rund 4,17 Millionen Menschen, die von knapp fünf Millionen Angehörigen versorgt werden. Meistens sind es die selbst betagten Ehepartner, die Versorgungsaufgaben übernehmen. Für diese Gruppe wollen wir das Vor-Ort Netzwerk – bestehend aus Pflegestützpunkten, Quartiersmanagement, Ehrenamt und Nachbarschaftshilfe – verbessern. Über die Angebote soll besser informiert werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung überdies auf, den Einstieg in eine Entgeltersatzleistung/Lohnersatzleistung bei der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit anzustreben. Wir wissen, dass dies mit hohen Kosten verbunden ist – das Ziel wollen wir aber weiter im Blick behalten. Des Weiteren sollen die Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst flexibilisiert und neutrale Instanzen zur Bescheidung von Widersprüchen sollen eingeführt werden. Mit unserem Antrag greifen wir zahlreiche Forderungen auf, die wir mit unserem Positionspapier „Die Pflege zukunftsfest machen“ im letzten Oktober verabschiedet haben.

Stärkung der Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten durch Einrichtung von Commercial Courts. Die deutsche Justiz genießt zu Recht international große Anerkennung. Allerdings gibt es Defizite im Hinblick auf die Internationalität, die gerade aufgrund der zunehmenden Globalisierung immer wichtiger wird. Damit ausländische Vertragspartner und Prozessparteien nicht mehr davor zurückschrecken, vor deutschen Gerichten zu verhandeln, muss die staatliche Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten nachhaltig gestärkt werden. Dies soll durch die Einführung sog. Commercial Courts geschehen. Wir fordern mit unserem Antrag deshalb insbesondere eine Länderöffnungsklausel, damit die Länder per Rechtsverordnung Commercial Courts an Oberlandesgerichten einrichten können. In den Commercial Courts sollen Handelssachen mit internationalem Bezug erstinstanzlich verhandelt werden können. Diese sollen für komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von über 2 Millionen Euro zuständig sein, wenn eine entsprechende Gerichtsstandvereinbarung der Parteien vorliegt. Zusammen mit unserem Antrag beraten wir abschließend den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit. Erst auf unseren Antrag hin wurde die Bundesregierung mit Vorlage des Justizstandort-Stärkungsgesetzes aktiv. Auch wenn das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist, bedarf es nicht nur Änderungen des Prozessrechtes, sondern auch solcher im materiellen Recht, wie wir es in unserem Antrag vorschlagen.

Mit unserem Antrag Die Grenzkontrollen haben sich bewährt – Deutschlands Grenzen auch über die Europameisterschaft hinaus schützen greifen wir das aktuelle Thema der Binnengrenzkontrollen während der Fußball-Europameisterschaft auf. Die Notwendigkeit für Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen haben die jüngsten Maßnahmen gezeigt: Seit dem 7. Juni 2024 schützt die Bundespolizei alle land-, luft-, und seeseitigen deutschen Grenzen. In diesen drei Wochen vollstreckte die Bundespolizei an den Grenzen 603 offene Haftbefehle, stellte 85 Fahndungstreffer mit Bezügen zur politisch-motivierten Kriminalität fest, nahm 150 Schleuser fest, und stellte 4.659 unerlaubte Einreisen fest. Wir fordern deshalb, die Notifizierung der Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen bis auf weiteres über die Dauer der Fußball-Europameisterschaft hinaus zu verlängern, um der Bundespolizei so lageangepasste Grenzkontrollen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen können ohne gravierende Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr durchgeführt werden – was auch ganz praktisch zeigt, dass kontrollierte Grenzen eben auch offene Grenzen bleiben. Die Bundespolizei hat hinreichende Erfahrungen, um die Kontrollen so flexibel und lageangepasst vorzunehmen, dass Auswirkungen auf die Öffentlichkeit minimiert werden.

In dieser Woche beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken abschließend und parallel dazu auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Mit dem letztgenannten Entwurf soll im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Beschlusskompetenz für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen werden. Überdies wird im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Mit steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerken) können Haushalte, egal ob Mietpartei oder Eigentümer, einen Teil des von ihnen benötigten Stroms selbst erzeugen. Dies reduziert die Stromkosten, macht unabhängiger und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Möglichkeit ist ein kostengünstiger Einstieg in die Nutzung Erneuerbarer Energien, der unkompliziert und leicht realisierbar für alle sein muss. Derzeit besteht kein Anspruch für Mieter und Wohnungseigentümer, steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eigenständig installieren zu dürfen. Vielmehr ist dies von der Zustimmung des Vermieters bzw. bei Wohneigentumsobjekten von der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellen große Hindernisse beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken dar. Mit dem Gesetz werden Ansprüche von Mietern und Eigentümern für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken geschaffen. Wir befürworten auch den Entwurf der Bundesregierung, denn er beinhaltet politische Forderungen der Union aus der Vergangenheit.

Echten Verbraucherschutz voranbringen. Der Verbraucherschutz ist bei der Ampel-Bundesregierung eine große Leerstelle. Unser Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – greift deshalb Forderungen aus der ganzen Breite unserer Fraktion und aus den verschiedenen Arbeitsgruppen auf und bündelt sie zu einem schlagkräftigen und wirksamen Gesamtkonzept. Der Antrag umfasst 23 konkrete Forderungen, insbesondere aus den Bereichen Digitales, Verkehr, Finanzen, Wohnen, Energie und Ernährung/Kennzeichnung. Wir finden: Die Ansiedelung des Verbraucherschutzes bei der Bundesumweltministerin wird den aktuellen Herausforderungen des Verbraucherschutzes nicht gerecht. Das BMUV selbst hat nahezu keine Gesetzgebungskompetenz im Verbraucherschutzbereich. Die wenigen, ursprünglich angedachten Vorhaben, wie z.B. das „Aktionsprogramm reparieren statt wegwerfen“, wurden nicht realisiert. Dabei nimmt die Bedeutung des Verbraucherschutzes stetig zu. Gerade die Digitalisierung hat das Verhältnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der einen Seite und Unternehmen auf der anderen Seite auf komplexe Art und Weise verändert.

Mit unserem Antrag Die Energiewende bezahlbar gestalten – Kosten sparen beim Netzausbau wollen wir sicherstellen, dass die Energiewende kosteneffizient und mit hoher Akzeptanz umgesetzt wird. Der Erfolg der Energiewende hängt entscheidend vom Ausbau erneuerbarer Energien und neuer Kraftwerke ab. Wir betonen deshalb die Notwendigkeit, Kosten zu sparen und die Netzkapazitäten effizient zu nutzen. Der Netzausbau und die Integration erneuerbarer Energien müssen besser koordiniert werden, Offshore-Windenergie-Kapazitäten dürfen nicht ungenutzt bleiben, nur weil der Energieabtransport nicht sichergestellt ist. Wir fordern die Bundesregierung überdies auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Strompreise zu stabilisieren. Dazu gehört auch die Umstellung auf Freileitungen anstatt Erdverkabelung, um erhebliche Kosteneinsparungen zu realisieren. Wir drängen auf eine umfassende Kostenreduzierung, um die Belastungen für die Stromkunden zu minimieren und die Energiewende bezahlbar zu gestalten.

Energiespeicher jetzt ausbauen. Für eine größere Energiesouveränität und zur Erreichung der Klimaschutzziele ist neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien für eine stabile und verlässliche Energieversorgung die Errichtung von Energiespeichern essenziell. Windenergie- und Solaranlagen speisen Ökostrom tageszeit- und witterungsbedingt nicht ständig und gleichmäßig ein. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien kann daher einerseits nicht jederzeit die zudem steigende Nachfrage nach Strom bedienen. Andererseits übersteigt insbesondere an Tagen mit entweder vielen sonnenreichen Mittagsstunden oder mit viel Wind die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch immer wieder die Nachfrage. In 15 konkreten Punkten schlagen wir mit unserem Antrag deshalb Maßnahmen zum Ausbau von Energiespeichern vor.

Ein Jahr nach den „Special Olympics World Games“ – Zeit für eine Bilanz. Mit unserem Antrag – den wir in erster Lesung in dieser Woche beraten – knüpfen wir an unsere Initiative „Mehr Teilhabe im Sport - den Erfolg der Special Olympics World Games nutzen“ vom 17. Oktober 2023 an. Die Bundesregierung soll das „Momentum“ der vor einem Jahr durchgeführten Special Olympics World Games nutzen, um die Bedingungen für Menschen mit mehrfacher bzw. geistiger Behinderung beim Sport zu verbessern. Wir fordern, dass die durch die Spiele gesammelten Erfahrungen genutzt werden, um einen barrierefreien Sport für alle Menschen zu gewährleisten. Die Sportpolitik auch des Bundes muss den bestehenden Nachholbedarf – er zeigt sich auch dadurch, dass nur acht Prozent dieser Zielgruppe überhaupt Sport treiben – dringend angehen.

Mit unserem Antrag Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Ampel-Versprechen umgehend umsetzen, den wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, ihren eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen: Die den deutschen Land- und Forstwirten von der Koalition gegebenen Zusicherungen müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause 2024 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem insbesondere die von der Regierungskoalition deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt auf ein Niveau abgesenkt wird, das dem europäischen Durchschnitt entspricht. Darüber hinaus fordern wir Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Liquidität sowie einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Zudem muss auch eine Förderung für alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie für alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe in Blick genommen werden.

Kriminell erlangte Vermögen konsequent abschöpfen – Vermögensermittlungs- und Einziehungsverfahren außerhalb des Strafrechts schaffen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, gravierende Lücken bei den Ermittlungskompetenzen in der Finanzkriminalität zu schließen. Dies betrifft insbesondere verdächtige Vermögensgegenständen und Vermögen ungeklärter Herkunft, sowie eine Verbesserung der staatlichen Einziehungsmöglichkeiten. Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass Abschöpfung von Vermögen und Einziehung von Taterträgen wichtige Mittel bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität sind. Deshalb besteht in Deutschland seit 2017 die Möglichkeit, gewisse Vermögenswerte unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung einzuziehen. Allerdings können Ermittlungen zu verdächtigen Vermögenswerten erst aufgenommen werden, wenn ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt. Es ist daher erforderlich, ein administratives Vermögensermittlungsverfahren zu schaffen, innerhalb dessen Ermittlungen unterhalb der Schwelle eines strafrechtlichen Anfangsverdachts möglich sind. Das Bundesministerium der Finanzen kommt mit Lösungsvorschlägen aber nicht voran. Der Entwurf für ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) hängt weiter im Ressortstreit fest.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes. (FAG-Änderungsgesetz 2024). Mit diesem Gesetz, das wir in dieser Woche abschließend beraten, werden endlich die zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten vereinbarten Beschlüsse aus den Ministerpräsidentenkonferenzen vom 6. November 2023 und vom 6. März 2024 zur Unterstützung der Länder bei den Flüchtlingskosten umgesetzt. Die bisherige fixe Flüchtlingspauschale iHv 1,25 Mrd. Euro p.a. wird ab 2024 durch eine jährliche Unterstützung abgelöst. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich an den Zahlen der Asylanträge. Pro Asylantragsteller sollen Länder und Kommunen 7.500 Euro als jährliche Pauschale vom Bund erhalten. Für 2024 beträgt der Abschlag 1,75 Mrd. Euro, wovon schon 1,25 Mrd. Euro bereits geflossen sind, so dass die gesetzestechnische Änderung bei der Umsatzsteuerverteilung 500 Mio. Euro beinhaltet. Von 2024-2028 werden zudem jährlich 100 Mio. Euro (500 Mio. Euro gesamt) für die Wärmeplanung im Rahmen einer geänderten Umsatzsteuerverteilung bereitgestellt.

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Im Rahmen der aktuellen Agrarförderperiode verfolgt die EU unter dem Stichwort „soziale Konditionalität“ das Ziel, mit den Instrumenten der Agrarförderung zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Nach den Vorgaben der GAP-Strategieplan-Verordnung und der horizontalen Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 Verstöße gegen bestimmte bereits bestehende Verpflichtungen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts mittels Verwaltungssanktionen in Form von Kürzungen bei der EU-Agrarförderung zu ahnden. Dabei greifen die Mitgliedstaaten auf ihr bestehendes Kontroll- und Durchsetzungssystem zurück. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Aus unserer Sicht muss bei dem Gesetzentwurf und vor allem bei der dann zu erfolgenden Ausgestaltung durch entsprechende Verordnungen sichergestellt werden, dass durch die geplante Überprüfung der Einhaltung der sozialen Konditionalität nicht zusätzliche bürokratische Belastungen für die Landwirtinnen und Landwirte entstehen. Gleichzeitig darf es durch die geforderten Mitteilungen an die zuständigen Behörden nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EU-Mittel an die Landwirtinnen und Landwirte kommen.

Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Ziel dieses Gesetzentwurfs der Bundesregierung – den wir in dieser Woche abschließend beraten – ist es, Schwangere vor Schwangerschafts-konfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Dazu soll vor den Einrichtungen und Beratungsstellen eine Bannmeile von 100m errichtet werden. Darin soll es z.B. unzulässig sein, Schwangeren das Betreten durch bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren, der Schwangeren entgegen ihrem erkennbaren Willen durch Ansprechen die eigene Meinung zu ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen, die Schwangere zu bedrängen, einzuschüchtern oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck zu setzen, oder ihr Informationsmaterialen zu übergeben, wenn diese unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder die Schwangere verwirren oder beunruhigen könnten. Wir sehen diesen Gesetzentwurf kritisch. So bestehen zunächst erhebliche Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag wurden diese von unseren Sachverständigen bestätigt. Die vorgesehenen Regelungen führen überdies zu einer unverhältnismäßig starken Einschränkung der Meinungsfreiheit. Weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfes sind bereits nach geltendem Recht strafbar und führen zum Eingreifen von Polizei und Ordnungsbehörden vor Ort (bspw. Versperrung des Zugangs zu den Einrichtungen, Beleidigungen und Nötigungen). Darüber hinaus bestätigt eine Länderabfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass es sich in Deutschland bei den Protestaktionen ausschließlich um (religiöse) Mahnwachen handelt. Das Vorkommen der in der Debatte von den Vertretern der Ampelkoalition beschriebenen Szenarien verstörender und aggressiver Protestaktionen kann nicht belegt werden.

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juli: Eurostat veröffentlicht Inflation Euroraum im Juni,
  • Juli: Deutscher Landfrauentag mit BPräs Steinmeier, MP Günther, BM Özdemir, BM Paus,
  • Juli: Eröffnung des Synagogenzentrums in Potsdam mit BK Scholz, MP Woidke, BPräs Steinmeier,
  • Juli: Einweihung des Militärrabbinats und Übergabe der Torarolle durch BM Pistorius,
  • Juli: BK Scholz spricht bei der Festveranstaltung 75 Jahre Verband kommunaler Unternehmen,
  • Juli: BK Scholz zum Bürgerdialog und Wahlkampfauftakt in Weimar,
  • Juli: Sommerinterview mit Chrupalla (ARD) und Weidel (ZDF).
  1. Außen/EU:
  • – 3. Juli: Notenbankkonferenz der Europäischen Zentralbank,
  • Juli: BK Scholz zu deutsch-polnischen Regierungskonsultationen in Warschau,
  • Juli: neue niederländische Regierung wird vereidigt,
  • Juli: Parlamentswahl im Vereinigten Königreich,
  • Juli: zweite Runde der Parlamentswahlen in Frankreich.

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Kalender – Kommende Termine

17.01.202510:00 - Uhr | Gartenbau Hach in Neckarsteinach
17.01.202514:30 - Uhr | Gespräch mit dem Hessischen Handel in Bensheim
17.01.202519:00 - Uhr | Neujahrsempfang der Gemeinde in Wald-Michelbach
18.01.202519:00 - Uhr | Fastnacht OKACLU in Abtsteinach
19.01.202511:15 - Uhr | Neujahrsempfang der Stadt in Heppenheim
19.01.202513:00 - Uhr | Neujahrsempfang der CDU in Viernheim
19.01.202515:00 - Uhr | Neujahrskaffee der CDU in Heppenheim
19.01.202517:00 - Uhr | Neujahrsempfang der Stadt in Lorsch
19.01.202519:00 - Uhr | Neujahrsempfang der Stadt in Zwingenberg
20.01.202512:00 - Uhr | Satzungskommission der CDU Hessen in Wiesbaden
20.01.202518:00 - Uhr | Wirtschaftsrat Sektion Bergstraße in Bensheim
21.01.202516:00 - Uhr | Hess. Finanzministerium in Wiesbaden
21.01.202517:30 - Uhr | Wirtschaftsprüfer Hessen in Wiesbaden
22.01.202515:30 - Uhr | Bauernhof Keil in Wald-Michelbach
22.01.202519:00 - Uhr | Gesundheitsforum Bergstraße in Mörlenbach

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