Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 10. Oktober 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Solidarität mit Israel

Die Sitzungswoche des Deutschen Bundestags steht im Zeichen der Welle des Terrors, die Israel seit den frühen Morgenstunden des 7. Oktobers erschüttert. Mehr als 1000 Israelis wurden durch die Terrororganisation Hamas ermordet, tausende Menschen sind verletzt und eine noch unbestimmte Anzahl an Geiseln wurde nach Gaza verschleppt.

In der Fraktionssitzung am Dienstag begrüßten wir S.E. Ron Prosor, Botschafter des Staates Israel in Deutschland. Für Donnerstag ist eine Regierungserklärung zur Lage in Israel mit anschließender Aussprache geplant. In diesem Zusammenhang will der Deutsche Bundestag einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschließen, in welchem die Solidarität mit Israel zum Ausdruck kommt. Bereits am Donnerstagnachmittag werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss den vorläufigen Stopp aller direkten und indirekten Zahlungen an die palästinensischen Gebiete beantragen, denn die Geldflüsse aus Europa in diese Gebiete muss dringend auf den Prüfstand gestellt werden.

Die Sicherheit Israels ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Staatsräson. Wir verurteilen den abscheulichen und menschenverachtenden Terrorangriff der Hamas auf den Staat Israel und seine Bevölkerung. Wir trauern gemeinsam mit den Familien der Opfer. Die israelische Bevölkerung hat ein Recht darauf, frei von Terror, Angst und Gewalt zu leben. Wir stehen mit voller Solidarität an der Seite des Staates Israel und seiner Bürgerinnen und Bürger. Dazu zählt selbstverständlich, dass wir Israel bei der Ausübung seines völkerrechtlich verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung zur Seite stehen.

Deutschland hat aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung gegenüber dem jüdischen Staat Israel. Dazu gehört auch unmissverständlich klarzumachen, dass denjenigen, die auf den Straßen Deutschlands Gewalt gegen Zivilisten und die Ermordung unschuldiger Kinder, Frauen sowie Männer zelebrieren, mit der vollen Härte des Rechtsstaats begegnet wird. Die Verherrlichung von Gewalt ist nicht durch die Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes gedeckt. Die beschämenden Vorgänge auf den Straßen Berlin-Neuköllns und auch andernorts müssen unverzüglich aufgeklärt und strafrechtlich geahndet werden. Nichtdeutsche Staatsbürger, die rechtskräftig verurteilt werden, müssen des Landes verwiesen werden.

Wir fordern außerdem, dass alle direkten und indirekten Zahlungen Deutschlands und der Europäischen Union in die palästinensischen Gebiete sofort gestoppt und mit kritischem Maßstab einer Prüfung unterzogen werden. Geld kann zukünftig nur erhalten, wer sich zweifelsfrei vom Terror distanziert und die Existenz Israels unmissverständlich anerkennt.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Neue Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes stoppen – Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhalten. Die deutschen Exportunternehmen sind das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Die Unternehmen stehen derzeit durch die hohen Energiepreise und allgemeinen Teuerungsraten sowie das gestiegene Zinsniveau und den Fachkräftemangel jedoch unter großem Druck. Wachsende geopolitische Spannungen und Unsicherheiten in der Weltwirtschaft erschweren das Exportgeschäft und Investitionen im Ausland. In diesen Zeiten sind die Exportkreditgarantien (so genannte Hermes-Deckungen) und Investitionsgarantien des Bundes eine elementare Stütze für unsere international agierenden Unternehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will die Bedingungen dafür nun ändern. Künftig sollen für den Export bestimmte Technologien und Produkte in eine grüne, weiße und rote Kategorie unterteilt werden, wobei für Technologien und Produkte, die in die rote Kategorie fallen, ein Deckungsausschluss gilt. Entsprechende Exporte werden folglich nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert. Aus unserer Sicht werden die Sektorleitlinien ihr Ziel verfehlen. Dem Klimaschutz ist nicht geholfen, wenn deutsche Unternehmen ihre Technologien, die im internationalen Vergleich oft besonders nachhaltig sind, künftig nicht mehr im Ausland anbieten, weil ihre Produkte von staatlichen Export- bzw. Investitionsförderungen ausgeschlossen werden. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir die Bundesregierung deshalb zu umfangreichen Nachbesserungen auf. 

In dieser Woche beraten wir abschließend gleich drei Initiativen unserer Fraktion zu wichtigen Themen des Klimaschutzes. Mit unserem Entwurf für ein Gesetz zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972 wollen wir die Möglichkeiten verbessern, Kohlendioxidströme in geeigneten Formationen des Meeresuntergrunds zu beseitigen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Deutsche Bundestag der auf UN-Ebene bereits verabschiedeten Entschließung zustimmen und damit den Erfordernissen des Grundgesetzes gerecht werden. Zudem soll so auch der Export von Kohlendioxid aus Deutschland nach beispielsweise Norwegen oder Dänemark ermöglicht werden. Es ist ein notwendiger Schritt, um die Carbon-Capture-and-Storage(CCS)-Technologie voranzubringen.  Mit unserem Antrag CO2-Abscheidung und -Speicherung, CO2-Nutzung sowie Negativemissionen – Chancen für Klima, Industrie und Wohlstand gehen wir drei miteinander verwobene Sachfragen an. Zu allen bewegt sich die Ampel zu zögerlich und konterkariert damit ihren eigenen Anspruch an den Klimaschutz. Dies betrifft erstens die Abscheidung und Speicherung von CO2, zweitens, die Nutzung von CO2 in einem geschlossenen Kohlenstoffkreislauf, drittens, die damit möglichen sogenannten "Negativemissionen", die der Atmosphäre CO2 wieder entziehen. Nur so wird das Ziel von Klimaneutralität bzw. Netto-Null erst erreichbar. Während sich das Wirtschaftsministerium in diesen Fragen seit Ende letzten Jahres etwas bewegt und eine "Carbon Management Strategie" ausarbeitet – und die FDP insb. in Fragen von CCS erkennbar aktiv werden will – bremsen insb. die Grünen und die SPD weiterhin. Entgegen dieser Zögerlichkeit haben wir in unserem Antrag konkrete Vorschläge gemacht. Mit unserem weiteren Antrag Offensive für CO2-Speicherung und -Nutzung einleiten gehen wir auf die aktuelle Situation für den Export von CO2 über Landesgrenzen hinweg ein. Derzeit ist eine Ausfuhr von Kohlendioxid zur unterirdischen Speicherung im Hoheitsgebiet eines anderen Staates ohne weitere Vereinbarungen nicht möglich. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, zum einen die bereits auf UN-Ebene beschlossenen Vereinbarungen zu ratifizieren. Zum anderen soll sie die vorläufige Anwendung der entsprechenden Regelung innerhalb des Übereinkommens über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen vor der International Maritime Organization (IMO) erklären. Im Anschluss wäre auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen mit Partnerländern die Ausfuhr von CO2 möglich.

Bezahlkarten einführen – Sachleistungsprinzip konsequent umsetzen. Der aktuelle Flüchtlingszustrom bringt Deutschland an seine Belastungsgrenze. Die Kommunen sind mit der aktuellen Situation überfordert. Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme weiterer Asylsuchender zunehmend ab. Wir wollen die Anreize für eine ungesteuerte Migration nach Deutschland senken. Die hohen Sozialleistungen für Asylbewerber sind ein Grund, der dazu beiträgt, dass übermäßig viele Asylsuchende einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bevorzugen. Um Anreize zu verringern, sollten Bargeldzahlungen von Leistungen so weit wie möglich vermieden werden. Sofern möglich sollten deshalb Leistungen in erster Linie als Sachleistungen für die Leistungsberechtigten angeboten werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – greifen wir deshalb einen Vorschlag aus dem Freistaat Bayern auf, für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine bargeldlose Bezahlkarte einführen. Somit wird eine angemessene, praktikable und gerechte Balance zwischen Sach- und Geldleistungen geschaffen, die eine Basis für eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft sein kann. Gleichzeitig wäre die Einführung einer solchen Bezahlkarte eine konsequente Weiterentwicklung des Sachleistungsprinzips. Eine Integration in die Gesellschaft wird durch die Bezahlkarte nicht behindert. Der Vorschlag findet auch weitere Zustimmung: 69 Prozent der Deutschen sind laut einer INSA-Studie dafür, dass Asylbewerber eher Sach- statt Geldleistungen erhalten.

Gesetz zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20 – entschieden, dass Bankkunden bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank zustimmen müssen. Die Kreditinstitute dürfen in ihren AGB – entgegen der bisherigen jahrzehntelangen Praxis – nicht mehr regeln, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde in der gesetzten Frist nicht widerspricht (sog. Zustimmungsfiktionsklausel). Da AGB-Klauseln über fingierte Zustimmungen im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam seien, stehe diesen ein Rückforderungsrecht für Gebühren zu, die die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben. Obwohl die Vereinbarung der Klauseln durch § 675g Abs. 2 S.1 BGB ausdrücklich gestattet werde, unterfielen sie der AGB-Kontrolle. Die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 ist sehr unbefriedigend. Es liegt im berechtigten Interesse der Kreditinstitute, über die Zeit erforderlich werdende Anpassungen ihrer AGB in Form einer Zustimmungsfiktion realisieren zu können, da dies ohne großen Aufwand erfolgen kann. Demgegenüber ist das Zustimmungsmodell im Massengeschäft sehr schwerfällig und wenig praktikabel. Mit unserem Gesetzentwurf und unserem Antrag Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten verfolgen wir deshalb einen fairen, neuen Lösungsansatz: Wir erreichen die Wirkungen einer Zustimmungsfiktion, dem Kunden wird aber eine Art Überlegungsfrist eingeräumt, innerhalb derer er nicht aktiv werden muss. Er kann frei entscheiden, ob er aktiv werden will. Das Recht zur Kündigung bleibt unangetastet, die beiderseitigen Vorteile der Zustimmungsfiktion werden gewahrt. Die Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln bleibt uneingeschränkt und wird nicht angetastet.

Unterstützung für die Republik Moldau intensivieren. Die Republik Moldau soll – wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind – Mitglied der Europäischen Union werden. Ein Beitritt liegt im politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interesse Deutschlands. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die bisher von der Bundesregierung und der EU zur Unterstützung, Entwicklung und Resilienz des Landes ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, sondern intensiviert werden müssen. Der brutale russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Republik Moldau. Sie befindet sich seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 in einem permanenten Krisenmodus. Russland hat seine schon vor dem Krieg begonnenen Destabilisierungsmaßnahmen weiter intensiviert und versucht über inneren und äußeren Druck, dem Land Schaden zufügen. Um die Sicherheit der moldauischen Bürger und die Stabilität des Landes angesichts dieser Herausforderungen, ist die Unterstützung Deutschlands notwendig – auch und gerade, um der Republik Moldau den Weg in die Europäische Union zu ebnen.

Steueraufkommen in Entwicklungsländern stärken. Der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttosozialprodukt ist in vielen Entwicklungsländern sehr niedrig. Wie die Entwicklungsländer auch in eigenen Beschlüssen festgestellt haben, müssen sie größere Anstrengungen unternehmen, die eigene Steuerbasis zu verbreitern und das Steueraufkommen zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, illegale Finanzströme zu bekämpfen, die zu einem Kapitalabfluss aus Entwicklungsländern führen. Ziel unseres Antrags – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – ist es, entwicklungspolitische Beratung einzusetzen, um die Länder des globalen Südens bei der Entwicklung ihrer Steuer- und Zollsysteme zu unterstützen. Ein effizientes und funktionstüchtiges Steuersystem ist nicht nur ein wesentlicher Bestandteil guter Regierungsführung, sondern auch unverzichtbar, um wichtige staatliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und um nachhaltige Schritte zum Erfolg der Agenda 2030 zu machen.

Europäische KI-Verordnung – Für eine engagierte und innovationsfreundliche Mitgestaltung Deutschlands bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz in Europa. Mit unserem Antrag gehen wir auf die im April 2021 von der EU-Kommission vorgestellte europäische Verordnung für Künstliche Intelligenz ein, zu der derzeit die Trilogverhandlungen stattfinden. Bei generativer Künstlicher Intelligenz, insbesondere bei den großen Foundation Models, liegt das größte Innovationspotenzial von KI für Gesellschaft und Wirtschaft. Daher wird mit großer Sorge betrachtet, dass von den Foundation Models rund 73 Prozent aus den USA stammen, weitere 15 Prozent aus China. Damit besteht die Gefahr, dass Deutschland und Europa komplett den Anschluss bei einer der wichtigsten technologischen Entwicklungen unserer Zeit verpassen. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung diesen bahnbrechenden technologischen Entwicklungen, die überwiegend außerhalb Europas stattfinden, bei weitem nicht die gebotene Priorität ein. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb eine Neuausrichtung der deutschen KI-Politik, insbesondere den Trilog-Verhandlungen zum AI-Act höchste politische Priorität einzuräumen und zwischen den federführenden Ressorts BMDV, BMWK und BMJ umgehend eine einheitliche, innovationsfreundliche Position für die Trilog-Verhandlungen des AI-Acts zu erreichen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung den aktuellen Entwicklungen im Bereich Generativer KI und großer Sprachmodelle angemessener Rechnung zu tragen. Sie muss deutschen und europäischen Unternehmen ermöglichen, eine Spitzenstellung im internationalen Wettbewerb einnehmen zu können und den großen Abstand zu den Anbietern aus den USA und Asien aufzuholen.

Digitalisierung von Formerfordernissen vorantreiben. Viele gesetzliche Regelungen in Deutschland sehen besondere Formvorschriften vor. Im Privatrecht gilt zwar grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, sodass Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte abgegeben und geschlossen werden können, ohne an eine bestimmte Form gebunden zu sein. Jedoch enthalten sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch andere Gesetze gewisse Regelungen, die eine Ausnahme der Formfreiheit bilden und eine bestimmte Form vorschreiben. Mit unserem Antrag schlagen wir vor, bei bestimmten Rechtsgeschäften den Formzwang zu erleichtern. Der elektronischen Form kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, insbesondere um den Rechtsverkehr digitaler und zeitgemäßer abwickeln zu können. In den meisten Fällen sollte deshalb zum Abbau von Hürden im Rechtsverkehr die elektronische Form (§ 126a BGB) als zeitgemäße Alternative zur Schriftform genutzt werden.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz). Mit dem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – möchte die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Dies sei wichtig, um die Transformation unserer Wirtschaft zu begleiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht aus unserer Sicht im Grundsatz in die richtige Richtung. Im parlamentarischen Verfahren werden wir weitere Verbesserungsvorschläge einbringen.

In erster Lesung beraten wir zwei Entwürfe der Bundesregierung: Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes und Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienst-Rechts. Das Nachrichtendienstrecht ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an einigen Stellen anzupassen. Mit Beschluss vom 28.09.2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Übermittlungsvorschriften – also die Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei – in Staatsschutzangelegenheiten für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daher sind die Übermittlungsvorschriften an diese Vorgaben im BND-Gesetz, im Bundesverfassungsschutzgesetz und im Artikel 10-Gesetz anzupassen. 

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Mit dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetz – das wir in erster Lesung beraten – sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden, treibhausgasneutralen Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Die Länder sollen sicherstellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis 30. Juni 2026 (für Großstädte) bzw. bis 30. Juni 2028 (für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern) Wärmepläne erstellt werden. So werden die Bürger und Gewerbetreibende in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal künftig rechnen können. Die Länder können diese Verpflichtung auf Gemeinden oder andere planungsverantwortliche Stellen übertragen. Die in einigen Ländern bereits bestehenden Wärmepläne werden durch das Bundesgesetz anerkannt, müssen erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen. Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, welche die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Oktober: Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung mit Rede von BK Scholz,
  • Oktober: Festveranstaltung der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech mit Festrede von BPräs Steinmeier,
  • Oktober: Treffen der Allianz für Transformation mit BK Scholz (Kreislaufwirtschaft),
  • Oktober: BK Scholz spricht bei Wirtschaftskonferenz der SPD-Fraktion,
  • Oktober: BM Habeck stellt Herbstprojektion der Bundesregierung vor (-0,4% in 2023),
  • Oktober: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für September bekannt,
  • /12. Oktober: Verkehrsministerkonferenz,
  • /13. Oktober: Ministerpräsidentenkonferenz,
  • Oktober: Kultusministerkonferenz.
  1. Außen/EU:
  • /10. Oktober: Deutsch-französische Kabinettsklausur in Hamburg,
  • -15. Oktober: Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank,
  • Oktober: Beginn Folterprozess gegen Syrien vor dem Internationalen Gerichtshof,
  • /12. Oktober: NATO-Verteidigungsministertreffen (Ausbau der Verteidigungsfähigkeit sowie Unterstützung der Ukraine),
  • Oktober: BK Scholz empfängt Emir von Katar, Scheich Tamim bin Hamad bin Khalifa Al Thani,
  • Oktober: Parlamentswahl in Polen,
  • -17. Oktober: Gesundheitskonferenz "World Health Summit" in Berlin.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender
Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 26. September 2023


I. Kernbotschaften der Woche
Unser Antrag: „Null Toleranz bei Clankriminalität – Ankündigungen müssen unverzüglich Taten folgen“.

Unser Rechtsstaat ist durch Clankriminalität in besonderem Maße herausgefordert: Vor allem in Großstädten haben sich die Aktivitäten krimineller Clans in den letzten Jahren zu einem sichtbaren Phänomen allgemeiner und organisierter Kriminalität entwickelt.

Als „Clans“ werden großfamiliäre Strukturen bezeichnet, bei denen ein erheblicher Teil von Familienmitgliedern in kriminelle Machenschaften verstrickt sind. Die Spannbreite reicht von Bagatelldelikten bis hin zu schweren Verbrechen wie Mord und Totschlag, Drogenhandel und gewaltsam ausgetragenen Konflikten verfeindeter Clanfamilien auf offener Straße. Hinzu kommt die generelle Missachtung elementarer Prinzipien unseres Rechtsstaats und eine grundsätzliche Ablehnung unserer Rechts- und Werteordnung. Viele Mitglieder von Clanfamilien sind Deutsche, ein erheblicher Anteil verfügt jedoch über eine ausländische oder eine doppelte Staatsangehörigkeit.

Wir wollen der Clankriminalität mit einer Null-Toleranz-Strategie entgegentreten. Das erfordert auf allen Ebenen konsequente Reaktionen und Maßnahmen des Rechtsstaats. Zur Bekämpfung der Clankriminalität wollen wir die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden stärken und ihnen die erforderlichen Instrumente für effektive Ermittlungen an die Hand geben. Wir brauchen noch wirksamere Regeln, um illegal erworbenes Vermögen besser abschöpfen zu können. Kriminelle Clanmitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen konsequent ausgewiesen und abgeschoben werden; bei Doppelstaatlern wollen wir Möglichkeiten zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit prüfen.

Unser Antrag „Deutschland aus der Baukrise führen – jetzt wirksame Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen ergreifen“.

Deutschland ist in einer echten Wohnungsbaukrise. Die Lage ist dramatisch: Die Baugenehmigungszahlen brechen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Unternehmen laufen leer und Projekte werden reihenweise storniert. Einige Unternehmen mussten bereits Insolvenz anmelden, viele andere sind in eine bedenkliche finanzielle Schieflage geraten. Es gibt bereits Kurzarbeit und erste Entlassungen.

Wir brauchen jetzt einen Impuls für mehr und bezahlbaren Wohnungsbau. Die Ampel-Regierung hatte bis zum Baugipfel am Montag alle Hilferufe aus der Bauwirtschaft ungehört verhallen lassen. Leidtragende sind die vielen hunderttausend Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind. Die auf dem Gipfel angekündigten Maßnahmen greifen auch manche unserer Forderungen auf. Sie reichen aber längst nicht aus.

Die Bauwirtschaft ist ein tragender Pfeiler unserer Konjunktur. Angesichts der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt muss gegengesteuert werden. Dafür ist ein Dreiklang aus steuerlichen Maßnahmen, gezielter Förderung und der Senkung von Bau- und Baunebenkosten nötig. Der Staat muss vom Kostentreiber des Wohnungsbaus zum Impulsgeber werden. So erhalten wir Baukapazitäten und schaffen Raum für bezahlbares Bauen und Wohnen. Der Bundeskanzler steht hier persönlich in der Verantwortung, denn er hatte sich im Bundestagswahlkampf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf die Fahnen geschrieben.

Aktuelle Stunde „Schweigen des Bundeskanzlers zum Deutschland-Pakt zum Stopp der irregulären Migration“

Bundeskanzler Scholz hat in der Generaldebatte des Deutschen Bundestags am 6. September 2023 einen "Deutschland-Pakt" vorgeschlagen. In dem dazugehörigen Papier des Bundeskanzleramts finden sich auch vage Aussagen zur Migrationspolitik. Der Aufschlag des Bundeskanzlers ist mittlerweile drei Wochen her. Seitdem ist von Seiten der Bundesregierung nichts passiert. Es gibt keine Vorschläge, über die wir sprechen könnten. Es gibt keine Einigkeit in der Ampelkoalition, welche Maßnahmen nun erforderlich sind. Wir haben deshalb die Initiative übernommen und in der vergangenen Woche mit unserem Antrag „Deutschland-Pakt in der Migrationspolitik – Irreguläre Migration stoppen“ eine Reihe konkreter Vorschläge auf den Tisch gelegt.

Eine Antwort des Bundeskanzlers auf unser Angebot ist bisher ausgeblieben. Wenn der Bundeskanzler schon öffentlich einen „Deutschland-Pakt“ vorschlägt, aber zu unserem konkreten Verhandlungsaufschlag einfach weiter schweigt – dann ist das ein Anlass, nachzufragen. Die Bevölkerung hat einen Anspruch, zu erfahren, wie der Bundeskanzler das für unsere Gesellschaft so dringende Problem der irregulären Migration lösen will. Wir setzen deshalb in dieser Woche eine Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages: „Schweigen des Bundeskanzlers zum Deutschland-Pakt zum Stopp der irregulären Migration“.


2. Die Woche im Parlament
2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion


Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland an das sog. Besserstellungsverbot zu halten, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und dabei nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Damit werden die Arbeitsbedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mittelbar verbindlich. Forschungseinrichtungen müssen folglich ihren gesamten Personalkörper nach Bedingungen des TVöD bezahlen. Sie dürfen keine vom TVöD abweichenden Leistungen (z.B. Altersversorgung) anbieten. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot zu erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte massiv benachteiligt. Die Benachteiligung wollen wir beseitigen. Auf Initiative von Baden-Württemberg und des Freistaates Sachsen wurde im Juli 2023 ein entsprechender Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Wir wollen eine pragmatische Problemlösung vor, die unverzüglich von der Bundesregierung umgesetzt werden könnte: Den § 2 des WissFG so zu fassen, dass neben den bereits aufgeführten Wissenschaftseinrichtungen auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund institutionell gefördert werden, mit einbezogen sind. Die Resonanz auf unsere Vorschläge unter den betroffenen Forschungseinrichtungen ist außerordentlich positiv.

50 Jahre deutsche Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen feiern und Reformen einbringen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten, wollen wir zwei Punkte setzen: Zum ersten soll das Jubiläum von 50 Jahren deutschen VN-Mitgliedschaft gebührend gefeiert werden. Wir wollen es zum Anlass nehmen, die Bedeutung der VN in der Bevölkerung bekannter zu machen. Zum zweiten wollen wir Deutschland endlich wieder zum Motor der VN-Reformpolitik machen. Dafür schlagen wir konkrete Änderungen vor, nicht zuletzt in den VN-Institutionen. Als wichtiger Teil der demokratischen Staatengemeinschaft muss Deutschland mehr tun, um die bedrohte regelbasierte Ordnung zu schützen und Partner zu überzeugen, uns dabei zu helfen.

Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie für Deutschlands Zukunft stärken. Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, die enorme Potenziale für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt birgt. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, zu einem weltweit führenden Standort für KI zu werden und die Chancen von KI für Wohlstand und Lebensqualität zu nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es jedoch notwendig, dass Deutschland zusammen mit Europa seine Souveränität im Bereich KI stärkt und seine Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und Plattformen verringert. Unseren Antrag beraten wir in dieser Woche erstmalig. Darin fordern wir die Bundesregierung unter anderem auf, die notwendigen Voraussetzungen für die Bereitstellung geeigneter Rechenkapazitäten für die Erstellung großer KI-Modelle zu schaffen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung einen eigenen Zugang mit eigenen Ressourcen für Startups, KMU und Open Source Entwickler bereitstellen, sowie als strategischer Ankerkunde für deutsche KI-Startups auftreten und sichere KI-Lösungen für die Bundesverwaltung und Bildungseinrichtungen etablieren und bereitstellen.

Potenziale der Geothermie nutzen – Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten. Geothermie ist eine ganzjährig zur Verfügung stehende und erneuerbare inländische Energiequelle mit einem beträchtlichen Potenzial. Sie kann im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden. Sie ermöglicht es, den Wärmeertrag auf das bis zu 30fache des Stromeinsatzes zu hebeln. Bei Bestandsgebäuden – die regelmäßig einen erhöhten Energiebedarf gegenüber Neubauten aufweisen – haben geothermische Lösungen den Vorteil, dass sie im Vergleich zu Luftwärmepumpen auch an kalten Tagen überwiegend mit Hebeln des Stromeinsatzes arbeiten. Deshalb tragen sie besonders in dem Zeitraum, in dem ohnehin besonders viel elektrische Energie benötigt wird, zur Einsparung von Strom bei. Anfängliche technisch-geologischen Probleme sind mittlerweile analysiert und beherrschbar. Allen Projekten ist auch bei größter technisch-geologischer Sorgfalt gemein, dass sie ein signifikantes Fündigkeits- und damit Finanzrisiko tragen, das dem dringend erforderlichen Ausbau der Tiefengeothermie entgegensteht. Mit unserem Antrag machen wir deshalb vorschlagen, wie wir die Potenziale der Geothermie heben können. Das betrifft beispielsweise konkrete Vorschläge der Risikoabsicherungen, der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, die Verzahnung mit dem Stromsystem oder die Stärkung von Forschung.

Energiespeicher jetzt ausbauen. Für eine größere Energiesouveränität und zur Erreichung der Klimaschutzziele ist neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien für eine stabile und verlässliche Energieversorgung die Errichtung von Energiespeichern essenziell. Windenergie- und Solaranlagen speisen Ökostrom tageszeit- und witterungsbedingt nicht ständig und gleichmäßig ein. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien kann daher einerseits nicht jederzeit die zudem steigende Nachfrage nach Strom bedienen. Andererseits übersteigt insbesondere an Tagen mit entweder vielen sonnenreichen Mittagsstunden oder mit viel Wind die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch immer wieder die Nachfrage. In 15 konkreten Punkten schlagen wir mit unserem Antrag deshalb Maßnahmen zum Ausbau von Energiespeichern vor.

Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen – Barrierefreiheit als Qualitätsstandard verankern. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Reisen und Urlaub, aber auch damit einhergehende Kulturangebote, sind ein wichtiges Element dieser Teilhabe. Barrierefreiheit soll zu einem Qualitätsmerkmal des Deutschlandtourismus bei Reisezielen und Kulturstätten werden. Barrierefreie Angebote nützen auch Familien mit kleinen Kindern und Kinderwagen, Personen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen und älteren Menschen. Mit unserem Antrag, den wir in erster Lesung beraten, fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, eine langfristige Finanzierung des Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ sicherzustellen und zusammen mit den Bundesländern auf bundesweit einheitliche, für die Tourismuswirtschaft einfach handhabbare Kriterien dieses Systems hinzuwirken. Außerdem soll die Bundesregierung in Abstimmung mit Behindertenverbänden, der Tourismuswirtschaft, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern Konzepte entwickeln, wie entlang der gesamten touristischen Leistungskette Barrierefreiheit zum Standard gemacht und fester Bestandteil von Tourismuskonzepten werden kann.

Endometriose – Endlich verstehen, behandeln, erforschen, begleiten. Erst in den vergangenen Jahren wurde deutlich, welches Ausmaß und welche Bedeutung die Krankheit Endometriose für das Leben von bis zu 15% aller Frauen in Deutschland hat. Auf Druck der Unionsfraktion hat die Koalition nunmehr 5 Mio. Euro jährlich im Haushaltsplan (Epl. 30) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für spezifische Forschung in diesem Bereich vorgesehen. Damit ist es jedoch nicht getan. Es braucht unverzüglich mehr Aufklärung, eine bessere Unterstützung der bereits vorhandenen Behandlungsstrukturen sowie die Möglichkeit, die Endometriose-Behandlung durch Fachärzte und Allgemeinmediziner auskömmlich abzurechnen. Darauf wollen wir mit unserem Antrag hinwirken.


2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern. In dieser Woche befassen wir uns in erster Beratung mit der erneuten Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Irak. Der Einsatz zielt darauf ab, die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nachhaltig zu befähigen, die Sicherheit und Stabilität in Irak eigenständig zu gewährleisten und ein Wiedererstarken der Terrororganisation des sog. Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die internationale Gemeinschaft ist diesem Ziel in den letzten Jahren deutlich nähergekommen, hat es aber noch nicht erreicht. Eine Fortsetzung des Engagements ist daher notwendig, um das bisher Erreichte zu konsolidieren und tragfähig weiterzuentwickeln. Die Mandatsobergrenze verbleibt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Das militärische Engagement der Bundeswehr zur Stabilisierung des Irak dient unseren Interessen in der Region und unterstützt Irak in einer entscheidenden und politisch herausfordernden Phase. Allerdings fehlt der Bundesregierung weiter ein Konzept für den Irak, für die Kurdenfrage im Irak sowie für den Umgang mit dem Iran im Irak. In erster Beratung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge. Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung endlich zur bisherigen Aufnahmepraxis von Spätaussiedlern zurückgekehrt werden. Dabei geht es um die Frage, wie die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum festgestellt wird, wenn in den lokalen Personaldokumenten des Antragstellers eine andere (nicht-deutsche) Nationalität oder Volkszugehörigkeit eingetragen ist. Viele Personen im postsowjetischen Raum haben aus Furcht vor Diskriminierung oder Stigmatisierung eine andere als die deutsche Volkszugehörigkeit eintragen lassen, obwohl sie sich dem deutschen Volkstum zugehörig fühlten und fühlen. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 wurden an die Nachweisführung zur Widerlegung der Eintragung in den Personaldokumenten erhöhte Anforderungen gestellt (sog. Gegenbekenntnis). Dies hatte zu Ablehnungsbescheiden des BVA geführt. Es ist gut, dass die Ampel-Regierung mit dem Entwurf endlich unseren intensiv vorgetragenen Forderungen nachgibt und zur bisherigen Anerkennungspraxis zurückkehrt.


3. Wichtige Termine und Ausblick
1. Inland:
- 25./26. September: Klimakongress des BDI,
- 25.-29. September: Krisenmanagementübung von Bund und Ländern (Lükex),
- 25.-28. September: Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz,
- 26. September: BK Scholz spricht auf dem Jahresempfang der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit,
- BK Scholz empfängt Preisträger von „Jugend forscht“,
- 26. September: Bundeskongress des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger,
- 26.-28. September: Energieministerkonferenz,
- 27. September: Spitzengespräch BK Scholz mit Vertretern der Chemieindustrie zur aktuellen Lage und mittel- und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit,
- 28. September: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für September bekannt,
- 28. September: 10. Deutscher Pflegetag,
- 28. September: BK Scholz hält eine Rede zur Eröffnung der BMW-Motorradwelt in Berlin,
- 29. September: Bürgerrat zur Ernährungspolitik nimmt Arbeit auf,
- 29. September: Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Arbeitsmarktbericht,
- 29. September: BK Scholz spricht auf der Tagung des Beirats der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie,
- 29. September: europaweiter Protest (Mahnfeuer) von Weidetierhaltern gegen Wolfspolitik,
- 29. September: Konferenz "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" des DIHK,
- 30. September: CDU-Landesparteitag Sachsen-Anhalt,
- 1. Oktober: Erntedankfest.
2. Außen/EU:
- 25./26. September: Informeller Kulturministerrat (nachhaltiges Management des Kulturerbes, universeller Zugang zu Kultur),
- 27. September: Abstimmung im spanischen Parlament über neue Regierung,
- 28. September: Justiz- und Innenministerrat (Asyl/Migration,organisierte Kriminalität/Drogenhandel, Ukraine),
- 28. September: BK Scholz empfängt den Präsidenten der Republik Kasachstan, Kassym-Schomart Tokajew,
- 28. September: BK Scholz trifft den Staatspräsidenten Sri Lankas, Ranil Wickremesinghe,
- 28. September: Bekanntgabe alternativer Nobelpreis,
- 28./29. September: Berlin Global Dialogue - Forum zur Gestaltung der Zukunft der Weltwirtschaft mit BK Scholz, BM Lindner, EU-RP Michel,
- 28./29. September: Informeller Rat Allgemeine Angelegenheiten (Erweiterung, Kohäsionspolitik),
- 29. September: BK Scholz trifft die Staatspräsidenten aller fünf Staaten Zentralasiens: Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan,
- 30. September: Parlamentswahl in der Slowakei.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 19. September 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag „Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen“.

Der Rückgang der Schülerleistungen in Deutschland ist besorgniserregend: Etwa ein Viertel aller Viertklässler in Deutschland erreicht nicht den internationalen Mindeststandard beim Lesen. Der Anteil leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler im Lesen, Schreiben, Rechnen erreicht fast wieder einen Niedrigwert wie beim großen „PISA-Schock“ im Jahr 2000. Das derzeitige Betreuungs- und Bildungssystem ist – auch aufgrund des akuten Fachkräftemangels – offenkundig nicht mit den Ressourcen ausgestattet, um diese Defizite zu beseitigen.

In Deutschland leben etwa 14,25 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Rund 1,9 Millionen dieser jungen Menschen leben derzeit in Haushalten, die Sozialleistungen beziehen. In den vergangenen Jahren war es gelungen, diese Zahl zu senken. Doch die aktuellen Krisen und Preissteigerungen verschlechtern die Situation wieder.

Die Bundesregierung hat auf diese Fragen bislang keine Antworten gefunden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Versprechen „Chancen für Kinder, starke Familien und beste Bildung“ wurden nicht eingelöst. Anstatt das Bildungssystem für die Kinder gezielt zu stärken, erfindet die Bundesregierung mit der so genannten „Kindergrundsicherung“ neue Transferleistungen für die Eltern. Wir hingegen legen ein Kinderzukunftsprogramm vor, das sich an der Lebenswirklichkeit der Familien orientiert und in die Bildungsinfrastruktur investiert. Wir fordern praktische Hilfen, damit sich alle Kinder unabhängig vom Geldbeutel und Bildungshintergrund ihrer Eltern entwickeln können.

Unser   Antrag „Deutschland-Pakt in der Migrationspolitik – Irreguläre Migration stoppen“.

In den ersten acht Monaten dieses Jahres kamen über 200.000 Asylbewerber nach Deutschland – eine Größenordnung von zwei Großstädten, die von Ländern und Kommunen aufzunehmen, zu versorgen und zu integrieren sind. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Asylantragszahlen um über 77 Prozent gestiegen, ein Rückgang ist nicht absehbar. Die Kapazitäten unseres Staates, der Ehrenamtlichen und der Zivilgesellschaft stoßen zunehmend an ihre Grenzen.

Bundeskanzler Scholz hat in der Generaldebatte des Deutschen Bundestags am 6. September 2023 einen "Deutschland-Pakt" vorgeschlagen. In dem dazugehörigen Papier des Bundeskanzleramts finden sich auch vage Aussagen zur Migrationspolitik. Keiner der dort genannten Vorschläge ist neu, zur Begrenzung der irregulären Migration ist der „Pakt“ des Bundeskanzlers sogar völlig ohne Aussage. Die Bundesregierung und insbesondere Bundesinnenministerin Faeser darf die Migrationslage in Deutschland nicht länger ignorieren. Es bedarf jetzt effektiver Maßnahmen zum Stopp der irregulären Migration. Denn für uns gilt weiterhin: Humanität und Ordnung sind zwei Seiten einer Medaille. 

Als Sofortmaßnahmen auf nationaler Ebene fordern wir insbesondere die Einführung von lageangepassten Grenzkontrollen auch an den Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wollen wir um Georgien, Moldau, Indien sowie um die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien erweitern. Mit den relevanten Herkunftsstaaten müssen schnell wirksame Vereinbarungen über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen abgeschlossen werden. Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die besonders betroffenen EU-Außengrenzstaaten besser unterstützt werden und von der EU die nötigen finanziellen Mittel für einen wirksamen Grenzschutz und die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur erhalten. In den weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems dürfen gegenüber dem gefundenen Kompromiss keine weiteren Abstriche gemacht werden. Zudem brauchen wir die Möglichkeit, Asylverfahren uneingeschränkt in sicheren Drittstaaten durchzuführen.

Unser Antrag „Pakt für Wachstum und Wohlstand“.

In den aktuellen Wachstumsprognosen ist Deutschland das Schlusslicht: Von allen vergleichbaren Industrieländern ist Deutschland das einzige, dessen Wirtschaft 2023 schrumpft und nicht wächst. Die Kapitalabflüsse aus Deutschland sind auf einem Rekordhoch: Für jeden Euro, der im letzten Jahr in Deutschland investiert wurde, sind 13 andere Euro ins Ausland abgeflossen. Dieser Kapitalabfluss ist der höchste seit 20 Jahren. Die Firmeninsolvenzen sind gestiegen und liegen im ersten Halbjahr 2023 um 20 Prozent über dem Vorjahr. Die Arbeitslosigkeit steigt trotz der demografischen Entwicklung. Im Vorjahresvergleich stieg die Zahl um 150.000.

Eine starke industrielle Basis ist Voraussetzung für anhaltenden Wohlstand in Deutschland. Sie bietet gut bezahlte Arbeitsplätze für viele Bürgerinnen und Bürger. Aber das wirtschaftliche Potenzial wird derzeit nicht abgerufen. Wir müssen jetzt die richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit Deutschland ein führendes Industrieland in Europa und der Welt bleibt, ein Land, das auf Augenhöhe mit den anderen Wirtschaftsmächten der Welt agieren kann. Kurzfristige konjunkturelle Strohfeuer werden der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nicht helfen. Wir brauchen Strukturreformen, um das Fundament unseres Wohlstands zu erneuern. Deutschland braucht jetzt eine Wachstumsagenda für Wirtschaft, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit. Wir fordern ein Belastungsmoratorium und Maßnahmen zur spürbaren und raschen Bürokratieentlastung. Wir wollen günstigere Energie für Unternehmen und Verbraucher durch eine Ausweitung des Energieangebots und die Reduzierung der Stromsteuer. Arbeit und Leistung müssen sich wieder lohnen: Die Sozialabgaben müssen bei 40 Prozent gedeckelt werden; die Steuerbelastung von Unternehmen soll auf 25 Prozent sinken.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen. In seinem Urteil vom 20. September 2022 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Unionsrecht einer befristeten, allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von IP-Adressen nicht entgegensteht. Die IP-Adresse ist gerade im Bereich der Kinderpornografie im Internet oft der einzige Ansatz für Ermittlungen. Über die IP-Adresse, die dem Computer beim Surfen im Internet vom Provider zugewiesen wird, können Täter identifiziert werden. Die Telekommunikationsunternehmen speichern diese Daten zurzeit allerdings unterschiedlich lange, manche speichern gar nicht. Ohne diese Daten führen die Ermittlungen nicht selten ins Leere. Die Verwendung der Verkehrsdaten führt allein zu der Auskunft, welcher Anschlussinhaber unter einer den Sicherheitsbehörden bereits bekannten IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt im Internet angemeldet war. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie umsetzt. Dabei muss insbesondere eine praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern getroffen werden, damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können. Die Speicherdauer sollte sechs Monate betragen.

Abgasnorm Euro-7 mit Augenmaß und Realitätssinn weiterentwickeln – Mobilität fördern, nicht verhindern. Mit unserem Antrag richten wir den öffentlichen Blick auf die anstehenden Verhandlungen in Brüssel zur neuen Abgasnorm Euro-7 für Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Neben der Verschärfung der Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe (wie z.B. Stickoxid und Kohlenmonoxid) wird der Anwendungsbereich erweitert und die Testrandbedingungen geändert. Dies alles erscheint vor dem Hintergrund des ohnehin bereits beschlossenen Aus der Verbrennungstechnologie ab 2035 (außer für ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen) und der kontinuierlichen Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten mehr als fragwürdig. Des Weiteren können die notwendigen Entwicklungskosten gerade Kleinwagen verteuern, sodass auch Auswirkungen auf die Verbraucher zu befürchten sind. Wir fordern daher, die bereits erreichten Erfolge bei der Luftreinhaltung in die Verhandlungen einzubringen und sich im Sinne der Nachhaltigkeit für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Automobilindustrie einzusetzen. Ebenso bedarf es flexiblerer Übergangsfristen für die Hersteller, um die Abgasreinigungssysteme entsprechend weiterzuentwickeln.

Bezahlbare und klimafreundliche Mobilität fördern – Klimaneutrale Kraftstoffe im Verkehr nutzen. Wir wollen, dass Mobilität für alle Menschen in Deutschland bezahlbar bleibt. Arbeitsplätze sollen erhalten und die Klimaschutzziele im Verkehr erreicht werden. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag: Neben der Elektromobilität sollen alle weiteren zur Verfügung stehenden technischen und regulativen Möglichkeiten für alternative Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Im Hinblick auf den motorisierten Individualverkehr gehören dazu E-Fuels, Wasserstoff, fortschrittliche Biokraftstoffe und nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse. Mit unserem Antrag richten wir 14 Forderungen an die Bundesregierung. Insbesondere wollen wir erreichen, dass Kraftstoffe wie biogener Diesel HVO 100 (Hydrotreated Vegetable Oil) und E-Diesel auf paraffinischer Basis in Reinform in Deutschland getankt werden können und dass die Bundesregierung sich eindeutig zur Technologieoffenheit im gesamten Verkehrsbereich bekennt.

CO2-Emissionsziele für schwere Nutzfahrzeuge verhältnismäßig weiterentwickeln. Mit unserem Antrag stellen wir auf die dringend gebotene Technologieoffenheit in der CO2-Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge ab. Der Vorschlag der EU-Kommission hingegen setzt einseitig auf die elektrische Antriebstechnologie und zielt nur auf die Emissionen am Auspuff ab. Die CO2-Emissionen der Fahrzeugherstellung und während der Betriebsdauer werden nicht berücksichtigt. Wir machen uns deshalb für eine Regelung stark, die den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs in den Blick nimmt und folglich auch den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen fördert bzw. diese auf die Emissionsziele anrechenbar macht. Wir stehen für das Nachhaltigkeitsprinzip, demzufolge ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichberechtigt abzuwägen sind.

Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern. Die Krankenhäuser in Deutschland sind durch die Kosten- und Einnahmesituation – u.a. durch die Energiepreissteigerungen – in finanzielle Schwierigkeiten gekommen. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte dies schon im Jahr 2022 ein monatliches Defizit von rund 440 Millionen Euro für alle deutschen Krankenhäuser zur Folge; das monatliche Defizit für alle Kliniken im laufenden Jahr steigt nach Berechnungen der DKG weiter. Nach aktueller Prognose droht in vielen Fällen die Insolvenz, solange die geplante Krankenhausstrukturreform nicht greift und keine entsprechende Brückenfinanzierung sichergestellt wird. Eine ungesteuerte, kalte Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft in Deutschland gilt es mit aller Kraft zu vermeiden. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb eine Prognose, welcher zusätzlicher Finanzbedarf notwendig ist, um darauf aufbauend ein Vorschaltgesetz zu erarbeiten und auf den Weg zu bringen. Nur so können wir Masseninsolvenzen von deutschen Krankenhäusern verhindern und die Stabilisierung der stationären Versorgung bis zu dem Zeitpunkt sicherstellen, an dem die geplante, große Krankenhausreform ihre Wirkung entfaltet. Parallel zu unserem Antrag debattieren wir in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz). Das Gesetz soll die Transparenz über das Leistungsgeschehen im Krankenhaus erhöhen und durch eine geeignete Veröffentlichung der Qualität für die Patientinnen und Patienten ersichtlich machen, welche Leistungen mit welcher Qualität im jeweiligen Krankenhaus erbracht werden. Hierfür bedarf es geeigneter Daten. In der vorliegenden Form lehnen wir das Gesetz ab. Das Ziel einer höheren Transparenz und einer besseren Qualität teilen wir jedoch. Allerdings weist die konkrete Umsetzung erhebliche Mängel auf und führt in der Konsequenz zu einem mehr an Bürokratie und einer nicht sachgerechten. In erster Lesung debattieren wir außerdem unseren Antrag Kontinuität der Beratung und Erhalt bewährter Fachkräfte bei der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland durch Übergangslösung absichern.

Menschen und Weidetiere schützen – Raubtiere bejagen. Immer wieder kommt es in Deutschland zu Übergriffen durch den Wolf auf Weidetiere. Der Wolf vermehrt sich zudem stark. Entgegen den Aussagen der Bundesumweltministerin ist damit ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland erreicht. Das haben die Sachverständigen in der Expertenanhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 18. Januar 2023 bestätigt. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb: Neben einer unbürokratischen Entnahme der sogenannten Problemwölfe müssen die Spielräume des EU-Rechts genutzt und ein aktives Bestandsmanagement zur Begrenzung des Wolfsbestands eingeführt werden. Dazu muss der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden. In Gebieten, in denen kein Herdenschutz mit Zäunen aufgrund der geografischen Gegebenheiten möglich ist, z.B. am Alpenbogen und auf Küsten- und Hochwasserdeichen, sollen wolfsfreie Gebiete ausgewiesen werden. International muss der Schutzstatus des Wolfs in der europäischen FFH-Richtlinie (von Anhang IV auf Anhang V) sowie in der Berner Konvention (von Anhang II in Anhang III) herabgestuft werden. Beim Umgang mit Bären müssen die Landesbehörden in die Lage versetzt werden, übergriffige Bären umgehend im Interesse der öffentlichen Sicherheit zu entnehmen.

In zweiter und dritter Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in dieser Woche abschließend. Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird seit dem 1. Juli 2020 bis gegenwärtig Ende 2023 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gewährt. Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet werden. Die Gastronomie benötigt möglichst frühzeitig Planungssicherheit für die Situation ab 2024, nicht zuletzt aufgrund von Familien- und Betriebsfeiern, die oft viele Monate im Voraus gebucht und entsprechend kalkuliert werden müssen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie muss angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise jedoch unabhängig von Verhaltensänderungen weiter grundsätzlich gestärkt werden. Wir fordern deshalb mit unserem Gesetzentwurf eine Verstetigung der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent in der Gastronomie.

Für Respekt, Anerkennung und Würdigung unserer Soldaten – Nationalen Veteranentag einführen. Seit der Gründung der Bundeswehr haben über 10 Millionen Frauen und Männer in unseren Streitkräften gedient. Ihr Dienst für die Landes- und Bündnisverteidigung sowie der Einsatz in internationalen Missionen waren und sind geprägt von oft auch gefährlichen Bedingungen, persönlichen Entbehrungen sowie körperlichen und seelischen Härten. Die Frauen und Männer der Bundeswehr haben seit 1955 diesen Dienst auf sich genommen, um für den Frieden, die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland jederzeit einzustehen. Unsere Frauen und Männer in Uniform, diejenigen die gedient haben, diejenigen die derzeit aktiv dienen und diejenigen, die in der Reserve bereitstehen, kurzum: die Veteranen der Bundeswehr, verdienen daher Respekt, Anerkennung und Würdigung für ihren Dienst. Wir fordern daher einen nationalen Veteranentag, der jährlich am 12. November, dem Gründungstag der Bundeswehr, gefeiert wird. So wollen wir den Dienst, die Leistungen und die Opfer aller Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die in den Diensten unseres Landes standen und stehen, angemessen würdigen.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz). Die Bundesregierung will mit diesem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung debattieren, die Zukunftsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland sichern und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Aktie als Vermögensanlage verbessern. Dabei richtet sie insbesondere den Blick auf die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den persönlichen Vermögensaufbau und damit auch die Altersvorsorge. Der Entwurf greift Punkte aus dem von den Ministern Lindner und Buschmann im Juni 2022 vorgestellten Eckpunktepapier auf. Die Vorschläge weisen aber erhebliche Lücken auf: Ein Freibetrag für Gewinne aus Aktien ist ebenso wenig enthalten wie eine Abschaffung der gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Aktien und aus Termingeschäften. Im Vergleich zum Referentenentwurf wurde außerdem die Erhöhung der Förderung der Arbeitnehmersparzulage und die Aufhebung der Einkommensgrenze für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen wieder gestrichen, was ein falsches Signal für Kleinanleger ist.

Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes beabsichtigt das Verkehrsministerium, den Ländern und Kommunen mehr Entscheidungs- und Handlungsspielräume einzuräumen – insbesondere bezüglich folgender drei Kernpunkte: Anordnung von Tempo 30, Ausweitung von Bewohnerparkzonen und Ausweitung von Sonderfahrspuren. Die Verbesserung des Schutzes der Umwelt, Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung soll für sich allein genommen ausreichen, um eine regelnde Bestimmung auf der Verordnungsebene zu erlassen. Es sollen auch weiterhin der Zweck der Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs verfolgt werden. Der Gesetzesentwurf ist zwar so drastisch wie erwartet und die Auswirkungen bleiben voraussichtlich überschaubar. Dennoch sehen wir den Entwurf kritisch.

Haushaltsfinanzierungsgesetz. Mit dem Entwurf der Bundesregierung, den wir in erster Lesung beraten, werden insbesondere die bereits im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und im Finanzplan bis 2027 angelegten Gesetzesänderungen umgesetzt. Teil des Entwurfs sind Änderungen im Bereich des SGB II und des SGB III vorgesehen; erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II unter 25 Jahren erhalten die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr durch die Jobcenter, sondern aktive Förderleistungen aus dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit. Schließlich finden sich auch Änderungen im Bereich des SGB VI im Entwurf. Damit soll der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Mio. Euro gemindert werden. Durch Änderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz wird der CO2-Preispfad im Jahr 2024 von 35 auf 40 Euro pro Tonne und im Jahr 2025 von 45 auf 50 Euro pro Tonne angehoben. Durch Änderungen im Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz wird die Zweckbestimmung des Sondervermögens deutlich erweitert. So sollen auch z.B. Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte usw. finanziert aus dem Sondervermögen finanziert werden können. Diese Änderungen lehnen wir ab, denn sie widersprechen den Vereinbarungen, die Grundlage unserer Zustimmung zum Sondervermögen waren. Teil des Gesetzentwurfs sind überdies die Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, mit denen die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, für Alleinerziehende sowie für Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch auf einheitlich 150.000 Euro festgelegt. Wir treten dieser Kürzung entscheiden entgegen und legen dazu unseren Antrag Elterngeldkürzung im Haushaltsfinanzierungsgesetz verhindern dar.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • 20-22. September CdS-Konferenz in Wilhelmshaven (Themen u.a. Migrationskosten und Steuerausfälle Länder / Kommunen resultierend aus Bundesgesetzgebung, Deutschland-Pakt)
  • -22. September: Agrarministerkonferenz,
  • September: Weltkindertag,
  • September: Bundesweiter Protesttag der deutschen Krankenhausgesellschaft,
  • September: BK Scholz spricht beim Bauernverband (75. Jubiläum),
  • September: BK Scholz spricht bei der Festveranstaltung 175 Jahre Diakonie,
  • September CSU-Parteitag in München,
  • September: Stichwahl Oberbürgermeister Nordhausen.
  1. Außen/EU:
  • /19. September: Informeller Bildungsministerrat,
  • -22. September: VN-Generalversammlung (Rede BK Scholz am 19. September, erwartet werden auch Reden von Guterres, Biden, Selenskyj; am 20. September VN-Sicherheitsratssitzung mit BK Scholz),
  • September: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Rechtsstaatlichkeit, Vorbereitung ER am 26./27. Oktober),
  • September: Treffen der Ukraine Kontaktgruppe u.a. mit US-Verteidigungsminister Austin in Ramstein,
  • /22. September: Informeller Verkehrsministerrat,
  • September: Teilwahlen des französischen Senats (knapp die Hälfte der Sitze wird neu vergeben).

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 4. Juli 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Aktuelle Stunde: „Standort Deutschland in Gefahr: endlich Wachstum stärken und Preissteigerung wirksam bekämpfen“

Deutschland befindet sich in der Rezession. Die Wirtschaftsleistung ist in den letzten beiden Quartalen zurückgegangen. Die Indikatoren für die weitere Entwicklung sind ebenfalls negativ: Das Ifo-Geschäftsklima ist gesunken auf den niedrigsten Stand seit November 2022. Im ersten Halbjahr 2023 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stark gestiegen. Die Konjunkturprognosen erwarten für das Jahr 2023 eine sinkende Wirtschaftsleistung. Auch im internationalen Vergleich fällt Deutschland zurück. In allen vergleichbaren Staaten ist die wirtschaftliche Entwicklung – zum Teil deutlich – besser.

Die Politik der Ampel-Regierung gefährdet den Wohlstand der Volkswirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger. Die steigende Zahl der Insolvenzen, die nachlassende Investitionstätigkeit in den Standort Deutschland und die hohe Inflation zeigen: Es braucht jetzt eine Wirtschaftspolitik, die nah am Menschen und nicht nah an einer politischen Ideologie ist. Aber ein beachtlicher Teil der Bundesregierung will „Wachstum“ gar nicht mehr. „Degrowth“ ist vor allem bei den Grünen nun eine vermeintlich erfolgversprechende Maßnahme zum Klimaschutz. So kann Deutschland weder seinen Wohlstand erhalten noch die Klimaziele erreichen. CDU und CSU haben im Gegensatz zur Ampel einen konkreten Plan: Mit unserer Agenda für Deutschland zeigen wir auf, wie jetzt Wachstum geschaffen und Wohlstand erhalten werden kann.

Den NATO-Gipfel in Vilnius zum historischen Wendepunkt für europäische Sicherheit und transatlantische Lastenteilung machen.

Am 11./12. Juli 2023 findet der NATO-Gipfel in Vilnius (Litauen) statt. Mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine hat Russland die europäische Sicherheitsarchitektur aufgekündigt und eklatant gegen das Völkerrecht verstoßen. In Vilnius stehen neben der formellen Aufnahme Finnlands in die NATO vor allem die Diskussionen über weitere militärische Unterstützung für die Ukraine, mögliche Sicherheitsgarantien und eine ukrainische NATO-Beitrittsperspektive auf der Tagesordnung.

Die Bundesregierung muss den NATO-Gipfel in Vilnius nutzen, um ein starkes Signal der Zuverlässigkeit an unsere Alliierten und Partner zu senden. Nach Blockade bei der Ukraine-Unterstützung und schrumpfendem Verteidigungshaushalt muss Vilnius nun für die Bundesregierung die Trendwende markieren. Konkret bedeutet dies ein unmissverständliches Bekenntnis zum 2%-Ziel als Untergrenze der Verteidigungsausgaben, und zwar jenseits des Sondervermögens. Außerdem muss die Westbindung der Ukraine institutionalisiert werden. Dies bedeutet die Ausarbeitung von Sicherheitsgarantien und die Einbindung in eine europäische Sicherheitsinfrastruktur, um mittelfristig einen NATO-Beitritt zu ermöglichen.

Verweigerung der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Scholz/Warburg.

Mit Antrag vom 19. April 2023 haben wir im Deutschen Bundestag die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode zum Steuerskandal Scholz-Warburg gefordert. Hintergrund: Das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz in der Steueraffäre um die M.M.Warburg & CO Bank wirft schwerwiegende Fragen und Widersprüche auf. In einer Sondersitzung des Geschäftsordnungsausschusses am 4. Juli 2023 hat die Ampel-Koalition unseren Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses schließlich abgelehnt.

Die Verweigerungshaltung der Ampel-Koalition ist ein einmaliger Vorgang in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Die Ampel mit ihrer Mehrheit verweigert einer Minderheit ihr grundgesetzlich verankertes Recht. Erstmals entscheidet die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestages gegen die Rechte der parlamentarischen Minderheit von mehr als einem Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Damit wird ein grundgesetzlich verankertes parlamentarisches Minderheitenrecht von der Ampel-Koalition mit den Füßen getreten. Sollte die erwartete endgültige Ablehnung erfolgen, werden wir weitere Schritte – inklusive einer Klage beim Bundesverfassungsgericht – unternehmen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In dieser Woche diskutieren wir die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage: Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb. Deutschland verliert nach einer aktuellen Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Wettbewerb mit 20 anderen führenden Wirtschaftsnationen weiter an Wettbewerbsfähigkeit. Bisher konnte die Bundesregierung weder ein schlüssiges Konzept zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb vorlegen, noch geeignete Maßnahmen dazu umsetzen. Da verwundert es nicht, dass laut der ZEW-Studie Deutschland der große Verlierer im Standortwettbewerb sei. Grund dafür seien laut ZEW zu viel Bürokratie, die hohe Steuerlast, sinkende Innovationsbereitschaft, hohe Energiekosten und der Arbeitskräftemangel. Deutschland könne, so das ZEW, mit Spitzenstandorten in Nordamerika, Westeuropa und Skandinavien kaum noch mithalten: „Während andere Staaten in Infrastruktur investieren oder ihr Steuersystem reformieren, kommt Deutschland nicht voran.“

Allein in Deutschland leiden mindestens eine Million Menschen unter den teilweise sehr belastenden Folgen einer COVID-Infektion. Die Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom ist in Deutschland bislang unzureichend. Vor allem die Betroffenen haben den Anspruch, möglichst viel über Ursache, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Long COVID zu erfahren. Wir haben uns diesen Fragen in zwei Anträgen angenommen, die wir in dieser Woche abschließend beraten: Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom in Deutschland stärken und ME/CFS-Betroffenen sowie deren Angehörigen helfen – Für eine bessere Gesundheits- sowie Therapieversorgung, Aufklärung und Anerkennung. Mit unseren Anträgen fordern die Bundesregierung auf, diese Forschung im Rahmen einer koordinierten Projektförderung erheblich auszubauen. Zusätzlich muss die Bundesregierung eine langfristig und breit angelegte Forschungsstrategie gegen Long COVID unter gemeinsamer Federführung des Bundesforschungs- und des Bundesgesundheitsministeriums nach dem Vorbild der „Nationalen Dekade gegen den Krebs“ aufsetzen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung schnellstmöglich bei den Betroffenen ankommen.

Den MINUSMA-Einsatz der Bundeswehr rasch und geordnet beenden. Am Freitag, 30. Juni 2023, hat der VN-Sicherheitsrat die Beendigung der Mission MINUSMA in Mali bis zum Jahresende 2023 beschlossen. Damit bestätigen sich Befürchtungen unserer Fraktion, die wir bereits im Februar 2023 mit unserem Antrag „Den MINUSMA-Einsatz der Bundeswehr rasch aber geordnet in diesem Jahr beenden – Unser zukünftiges Engagement im Sahel mit einer Gesamtstrategie auf eine solide und tragfähige Grundlage stellen“ (Drs. 20/5547) formuliert haben. Der Auftrag der Bundeswehr in der Mission MINUSMA war schon in den vergangenen Monaten nicht mehr sachgerecht, für die Soldatinnen und Soldaten vor Ort nicht mehr ausführbar und damit im Lichte der Auftragszielsetzung weitgehend wirkungslos. Da nach dem Abzugsbeschluss des VN-Sicherheitsrates und der Abzugsforderung der malischen Regierung können wir nicht mehr davon ausgehen, dass sich die Rahmenbedingungen des Einsatzes verbessern. Ein schnellstmöglicher und geordneter Abzug unserer Soldatinnen und Soldaten ist damit dringend notwendig.

Eine Milliarde Euro für den Härtefallfonds jetzt bereitstellen und Zugang zu Entschädigungen erleichtern. Aufgrund der Systematik der Rentenüberleitung im Zuge der Wiedervereinigung wurden bestimmte Personengruppen benachteiligt – dies betrifft vor allem Menschen, die aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet waren. Vergleichbare Probleme traten bei Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern auf. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte im Juni 2021 eine Mrd. Euro für den Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt, um einen Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aufzusetzen. Die Bundesländer sollten eine weitere Mrd. Euro beisteuern, so dass eine Fondssumme von zwei Mrd. Euro insgesamt zur Verfügung gestanden hätte. Aufgrund von verschiedenen Änderungen durch die Ampel-Bundesregierung kam der Fonds jedoch nicht zustande. Im November 2022 wurde von der Bundesregierung eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer beschlossen. In diesem Zuge hatten die Länder bis 31. März 2023 Gelegenheit beizutreten. Lediglich vier Länder haben diese Gelegenheit genutzt, ein weiteres Bundesland hatte seine Bereitschaft zum Beitritt erklärt. Dies führt zu unterschiedlicher Behandlung der Betroffenen je nach Bundesland. Zudem gilt für die hochbetagten Betroffenen eine Antragsfrist bis 30. September 2023. Mit unserem Antrag fordern wir, die Beitrittsfrist für die Länder zu verlängern und weitere Verhandlungen zu führen, um ein höheres Fondsvolumen zu erreichen. Falls Verhandlungen mit den Ländern scheitern, soll der Bund das Fondsvolumen selbstständig auf insgesamt eine Milliarde Euro erhöhen. Die Antragsfrist für hochbetagte Betroffene soll um mindestens ein Jahr verlängert und Informations- und Beratungsangebote deutlich ausgebaut werden.

Güterverkehrs- und Logistikbranche aus der Krise führen. Die Güterverkehrs- und Logistikbranche befindet sich seit Beginn der Corona-Pandemie in einer schweren Krise. Ging es zunächst darum, die Lieferketten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, rücken nun andere Themen in den Blick der Öffentlichkeit: Durch den Zustand der Infrastruktur sind die Kapazitäten vielerorts weiter eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere die Straßen- und Schienen-Infrastruktur, die durch den zunehmenden Verkehr überlastet sind. Auch die Wasserstraßen sind durch das extreme Niedrigwasser in diesem Sommer betroffen. Hinzu kommen die gestiegenen Energiepreise, die alle Verkehrsträger betreffen. In unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum debattieren – bringen wir 11 Forderungen mit dem Schwerpunkt Straßengüterverkehr vor und fordern die Bundesregierung auf, mehr zu tun, um den betroffenen Unternehmen zu helfen und die Lieferketten zu stabilisieren.

Die Ampel-Koalition will in dieser Sitzungswoche das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in 2. und 3. Lesung final diskutieren. In unserem Antrag Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte, den wir in verbundener Debatte behandeln, legen wir unsere Gegenvorschläge im Detail dar. Denn für uns gilt: Ein warmes Zuhause ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich aktuell um die Wärmeversorgung ihrer Wohnung. Die Politik der Bundesregierung trägt zu diesen Sorgen maßgeblich bei. Der andauernde Streit in der Ampel hat Bürgerinnen und Bürger, Handwerkerinnen und Handwerker, Wohnungs- und Baubranche sowie die Industrie nachhaltig verunsichert. Auch die neuen Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes können diese Verunsicherung nicht beenden. Von Technologieoffenheit kann keine Rede sein. Auch die angekündigten Förderprogramme zur Unterstützung der Betriebe und Haushalte sind bisher weder in der Regierung abgestimmt noch finanziert. Das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung liegt ebenfalls noch nicht vor. Wir finden: Klimaneutralität 2045 bedeutet auch klimaneutrales Heizen. Klimaschutz kann nur mit und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger gelingen. Im Gebäudebereich werden die Ziele nur erreicht, wenn für jedes Haus die beste Lösung ermöglicht wird und die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung nicht überfordert werden. Mit der Einführung der Bepreisung von CO2 auch im Gebäudesektor hat die unionsgeführte Regierung in der letzten Legislatur ein verlässliches Instrument geschaffen.

Zukunft der maritimen Wirtschaft sichern. Am 14./15. September 2023 findet die Nationale Maritime Konferenz in Bremen statt. Aus diesem Anlass richten wir in unserem Antrag, den wir in erster Lesung beraten, einen umfassenden Forderungskatalog zur Stärkung der Maritimen Wirtschaft an die Bundesregierung. Hierzu zählen Maßnahmen in den Bereichen Häfen und Logistik, Fischerei, Maritimes Personal, Schiffbau, Schifffahrt sowie Offshore-Windenergie. Mit unserem Antrag unterstreichen wir die Bedeutung der maritimen Wirtschaft für die deutsche Wirtschaft insgesamt. Wir zeigen sowohl strukturelle als auch spezifische Herausforderungen der Branche sowie Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen auf.

Zum zweiten Jahrestag der Flut im Ahrtal debattieren wir unseren Antrag Aus den Krisen lernen – Für einen starken Bevölkerungsschutz abschließend im Plenum. Bereits im vergangenen Jahr – ein Jahr nach der Starkregenflut am 14./15. Juli 2021 im südlichen Nordrhein-Westfalen und im Ahrtal – haben wir diesen Antrag mit Verbesserungsvorschlägen für den Bevölkerungsschutz in Deutschland vorgelegt. Flut, Corona und der Krieg gegen die Ukraine haben gezeigt: Im deutschen Bevölkerungsschutz gibt es erheblichen Modernisierungsbedarf. Wir legen 10 Forderungen vor, um den föderalen Bevölkerungsschutz – bestehend aus Zivilschutz (Bund) und Katastrophenschutz (Länder) – zu stärken. Hervorzuheben ist die Idee der „zivilen Reserve“, die bereits in unserem Positionspapier „Neustaat“ vom 8. Juni 2021 (Punkt 39) enthalten war. Es geht uns um eine freiwillige „Grundausbildung im Bevölkerungsschutz“ sowie um die bessere Koordinierung von Spontanhelfern in Krisenlagen. So können wir die personelle Durchhaltefähigkeit der Hilfsorganisationen, die Nachwuchsgewinnung und die Resilienz in der Bevölkerung insgesamt erhöhen.

Klimaanpassung forcieren – Zum Schutz von Menschenleben, der Natur und zum Erhalt des Wohlstands. Mit unserem Antrag greifen wir das wichtige Thema der Klimaanpassung auf. Klimaanpassung ist neben der direkten Einsparung von CO2 ein wichtiger Pfeiler der Klimaschutzpolitik. Aufgrund der unvermeidlichen Folgen des Klimawandels müssen sich Gesellschaften noch besser vorbereiten, um die Menschen, die Natur sowie die Infrastrukturen zu schützen. Es gilt, widerstandsfähiger zu werden und dadurch den erreichten Wohlstand in Deutschland zu sichern. Mit der Initiative greifen wir einen umweltpolitischen Schwerpunkt des gemeinsamen Regierungsprogramms von CDU und CSU aus dem Jahr 2021 auf. Mit unserem Antrag wollen wir die Bundesregierung endlich in den Handlungsmodus bringen. Das „Sofortprogramm Klimaanpassung“ von Umweltministerin Lemke reicht nicht aus.  Wir haben unseren Antrag bereits im April 2022 und damit weit vor Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes durch das Kabinett als umfassendes Konzept zur Klimaanpassung in den Bundestag eingebracht. Aus Anlass des zweiten Jahrestages der Flutkatastrophe im Ahrtal werden wir den Antrag erneut im Plenum debattieren.

AI Act – Für eine engagierte und innovationsfreundliche Mitgestaltung Deutschlands bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz in Europa. Im April 2021 hat die EU-Kommission eine europäische Verordnung für Künstliche Intelligenz vorgestellt. Zu diesem Rechtsakt finden derzeit die abschließenden Verhandlungen auf EU-Ebene, der sogenannte Trilog, statt. In Antrag - den wir in dieser Woche erstmalig im Plenum beraten. Darin betonen wir das größte Innovationspotenzial von KI für Gesellschaft und Wirtschaft. Mit Sorge beobachten wir allerdings, dass von den großen generativen KI-Modellen rund 73 Prozent aus den USA stammen, weitere 15 Prozent aus China. Damit besteht die Gefahr, dass Deutschland und Europa komplett den Anschluss bei einer der wichtigsten technologischen Entwicklungen unserer Zeit verpassen. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung diesen bahnbrechenden technologischen Entwicklungen, die überwiegend außerhalb Europas stattfinden, bei weitem nicht die gebotene Priorität ein. Wir fordern deshalb: Die Bundesregierung muss den Trilog-Verhandlungen zum AI-Act höchste politische Priorität einräumen und eine einheitliche, innovationsfreundliche Position erreiche. Deutschen und europäischen Unternehmen müssen wir eine Spitzenstellung im internationalen Wettbewerb ermöglichen und den großen Abstand zu den Anbietern aus den USA und Asien aufholen. So stärken wir die digitale Souveränität Europas.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens. Wichtigste Regelung in diesem Gesetzespaket ist: Der Kinderreisepass soll künftig abgeschafft werden. Stattdessen kann ein elektronischer Reisepass beantragt werden. Dieser hätte zwar eine längere Gültigkeitsdauer und Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen, er ist jedoch auch deutlich teurer und die Ausstellung dauert länger. Wir lehnen diese Änderungen ab.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht. Mit dem Entwurf soll das Genehmigungsverfahren immissionsschutzrechtlicher Anlagen, insbesondere auch von Erneuerbarer Energien-Anlagen, beschleunigt werden. Der Entwurf soll dazu beitragen, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Klimaneutralität zu erreichen. Hierzu sieht der Entwurf verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens (9. BImSchV) vor. Beispielsweise soll Anlagenbetreibern das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren erleichtert werden und eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Daneben werden vor allem auch das Repowering erleichtert und die Rolle des Projektmanagers gestärkt. Aus unserer Sicht gehen diese Regelungen nicht weit genug: Die Bundesregierung beschränkt die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren wieder einmal auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für uns geht es aber auch darum, eine Beschleunigung von darüber hinaus gehenden Genehmigungsverfahren, z.B. die im Sinne des Umweltschutzes notwendige Erweiterung von Industrieanlagen, zu erreichen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juli: BK Scholz empfängt den rumänischen Ministerpräsidenten Ion‑Marcel Ciolacu,
  • Juli: Wahl des neuen Bremer Senats,
  • /6. Juli: Gesundheitsministerkonferenz,
  • Juli: Festakt zu 60 Jahre Deutsch-Französisches Jugendwerk mit BM Paus,
  • Juli: BM Faeser nimmt an Festakt zur Feier des 75-jährigen Bestehens des Statistischen Bundesamts teil,
  • Juli: BK Scholz nimmt an der Verleihung des Nationalpreises 2023 teil und hält die Laudatio für Anselm Kiefer,
  • Juli: BK Scholz nimmt an der Sitzung des Zukunftsrats teil,
  • Juli: BK Scholz empfängt die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände,
  • Juli: ZDF-Sommerinterview mit BPräs Steinmeier in „Berlin direkt“ aus dem Ahrtal.

 

  1. Außen/EU:
  • -4. Juli: Staatsbesuch anlässlich des 60. Jahrestags (1963) des Inkrafttretens des Élysée-Vertrags von Präsident Macron in Ludwigsburg, Berlin und Dresden,
  • /4. Juli: Mercosur-Gipfel,
  • Juli: EU-KOM: Paket zu Lebensmitteln und Biodiversität, Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit, strategische Vorausschau.

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21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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