Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 4. Juni 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Regierungserklärung zur aktuellen Sicherheitslage.

Der grausame, mutmaßlich islamistisch motivierte Terroranschlag in Mannheim und der Mord an einem jungen Polizisten schockieren Deutschland. Wir sind zutiefst betroffen vom Tod des Polizisten Rouven L. und sprechen den Angehörigen unser Mitgefühl aus. Wir hoffen überdies auf die schnelle Genesung der weiteren Opfer des hinterhältigen Messerangriffs.

Diese heimtückische Tat fällt in eine Zeit, in der die Sicherheitslage im Inneren wie im Äußeren ohnehin bereits angespannt ist. Die Straßenkriminalität wird mehr, die politisch motivierte Kriminalität ist in vielen Bereichen sprunghaft angestiegen. Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte, aber auch auf Ehrenamtliche und Politiker nehmen zu. Die irreguläre Migration ist nicht gestoppt. Dies alles verunsichert die Bürger und trägt zu einer Polarisierung in der Gesellschaft bei. Die Bürger verlieren das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten.

Es braucht jetzt schnelles Handeln der Bundesregierung und sichtbare, wirksame Ergebnisse. Die Zeit des bloßen „Warnens“ und „Verurteilens“ ist vorbei. Zuerst: Die Bundesregierung muss die Bekämpfung des Islamismus und des politischen Islam wieder in den Vordergrund drücken. Die Bundesregierung hat tatenlos dabei zugesehen, wie ein immer größeres, immer radikaleres islamistisches Milieu in unserem Land heranwächst. Kalifats-Demos sind nur eine Seite dieser Gefahr. Welche konkreten Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen, haben wir in unserem Antrag „Den politischen Islam als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie jetzt wirksam bekämpfen“ dargelegt. Diesen 26 Forderungspunkte umfassenden Antrag bringen wir in dieser Woche erneut ins Plenum – inklusiver einer namentlichen Abstimmung. Darüber hinaus braucht es eine echte Wende in der Asylpolitik. Auch wenn die Bundesregierung den Eindruck vermitteln will: Die Migrationskrise ist nicht gelöst, die Ampel agiert weiter viel zu zögerlich. Zu den zahlreichen notwendigen Maßnahmen zählt eine Verschärfung der Abschiebungs- und Gewahrsamsregeln für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien müssen für Straftäter und Gefährder aufgenommen werden. Und schließlich: Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Politik müssen sich ohne Wenn und Aber hinter unsere Polizei stellen, die tagtäglich für unseren Schutz und unsere Sicherheit eintritt. Das strukturelle Misstrauen gegen unsere Polizei, das sich wie ein roter Faden durch die Politik der Ampel-Koalition zieht, muss ein Ende haben.

Unser Antrag „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“.

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Deutschland spürbar. Schadenereignisse nehmen stetig zu. Die bei Elementarschadenereignissen auftretenden Schäden sind für die Eigentümer von existenzieller Bedeutung, sie können schnell in die Hunderttausende Euro gehen. Die einfache Wohngebäudeversicherung leistet in der Regel nicht bei Überschwemmung und Starkregen, sondern lediglich bei Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Für den Schutz gegen Überschwemmung und Starkregen bedarf es einer Elementarschadenversicherung, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung in der Regel gegen eine Zusatzprämie angeboten wird. Lediglich etwa 50 Prozent der circa 8,5 Mio. Wohngebäudeversicherungen in Deutschland besitzen eine Elementarschadenabsicherung.

Mit einem eigenen Antrag fordern wir in dieser Sitzungswoche eine gesetzliche Regelung, um den privaten Versicherungsschutz für Elementarschäden auszuweiten. Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Diese kann im Rahmen einer informierten Entscheidung und Belehrung über die Konsequenzen auch abgewählt werden (Opt-Out). Im Bestandsgeschäft – also dort, wo bereits Versicherungspolicen vorhanden sind – sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Auch diese Erweiterung kann innerhalb einer gewissen Frist abgewählt werden.

So stellen wir sicher, dass jeder Haus- oder Wohnungseigentümer die Möglichkeit zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung erhält und über die Risiken des Verzichts informiert ist. Auf diesem Wege stellen wir ebenso sicher, dass bei zukünftigen Großschadensereignissen keine staatlichen „Fluthilfen“ mehr erforderlich sind. Wir nehmen Prävention und Klimafolgenanpassung in den Blick.

Untersuchungsausschuss „Habeck-Akten“.

Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine führten im Jahr 2022 zu einer Energiekrise. Anfang März 2022 veröffentlichten die federführenden Bundesministerien der Minister Habeck und Lemke einen „Prüfvermerk“, in welchem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke rigoros abgelehnt wurde. Zu den Hintergründen dieser Ablehnung hat Bundesminister Habeck die Herausgabe von Unterlagen lange verweigert. Journalisten haben vor Gericht die Herausgabe schließlich erzwungen.

Die uns vorliegenden Informationen drängen die Schlussfolgerung auf, dass die Bundesregierung in einer entscheidenden Frage unserer nationalen Energiesicherheit nicht zum Wohle Deutschlands, sondern ausschließlich nach der Logik grüner Parteipolitik entschieden hat. Fachliche Erwägungen aus der Arbeitsebene der zuständigen Ministerien wurden von den führenden politischen Beamten bewusst ignoriert und teilweise verfälscht. Inwieweit das in Kenntnis oder Unkenntnis oder gar auf Weisung oder mit Billigung der Führung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums stattgefunden hat, gilt es zu klären. Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wie die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung in einer Lage von Krieg in Europa zu einer Frage der nationalen Energiesicherheit gelaufen sind. Die Bundesminister Robert Habeck und Steffi Lemke haben bisher die Gelegenheit verpasst, die Vorgänge in ihren Ministerien und vor allem auch ihre eigene Rolle transparent und vollumfänglich aufzuklären. Seit Veröffentlichung der Habeck-Akten haben wir alle parlamentarischen Instrumente ausgeschöpft, um Licht in die Schatten dieses intransparenten Vorgangs zu bringen. Viele Fragen sind unbeantwortet geblieben, zugesagte Unterlagen wurden nur lückenhaft übersandt, entsprechende Belege nicht geliefert. Deshalb beantragen wir die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten“.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In dieser Woche bringen wir unseren Antrag für eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Vorlage von Vorschlägen zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäisch wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume ein und debattieren diesen erstmalig. Hinter diesem langen Titel verbirgt sich ein einfaches Ziel: Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention, eines Regelwerks zum Artenschutz. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ unverzüglich zuzustimmen. Dies soll ein aktives Bestandsmanagement durch kontrollierte Bejagung ermöglichen. Hintergrund des Vorschlags sind die im letzten Herbst erhobenen Daten, die eine Änderung des Schutzstatus rechtfertigen. Sobald die EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich zustimmen, kann der Vorschlag dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt werden. Die Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention ist die Voraussetzung für eine Anpassung der europäischen FFH-Richtlinie und damit für ein rechtssicheres Bestandsmanagement in Deutschland. Die Bundesregierung hat bisher die Möglichkeit eines aktiven Bestandsmanagements verneint und konzentriert sich auf den Umgang mit Problemwölfen. Diese Regelungen sind jedoch bürokratisch und ineffektiv. Seit der Aktualisierung des Praxisleitfadens Wolf wurde kein einziger Wolf auf Basis der Neuregelung entnommen. Wir fordern: Eine effektive und nachhaltige Regulierung des Wolfsbestands muss ermöglicht werden.

Berufsorientierung strukturieren – Berufliche Bildung reformieren – Zukunft sichern. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir: Die berufliche Bildung soll auch weiter ein Aushängeschild für Deutschland bleiben. Sie ist essenziell für den Fachkräftenachwuchs, die Stärkung unserer Wirtschaft und die Integration junger Menschen. Damit dies so bleibt, streben wir eine nationale Qualitätsoffensive und eine strukturierte Berufsorientierung ab Grundschulalter an. Zudem soll die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems durch regelmäßige Modernisierung und den Aufbau von Azubi-Campus gesteigert werden. Wir fordern auch die rechtliche Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens zur Stärkung der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse sowie mehr Durchlässigkeit im Aus- und Weiterbildungssystem. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist zentral, um den steigenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften und die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern.

Unseren Antrag Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien werden wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten. Darin setzen wir uns für eine deutliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Deutschland ein. So kommen wir den Bedürfnissen der Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege entgegen. Aktuell wird die Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf einen Acht-Stunden-Tag beschränkt, der auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden kann. Andere EU-Länder sind bereits weiter: Sie nutzen die Vorteile einer flexibleren, wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Wir fordern daher die Einführung einer wöchentlichen Arbeitszeitregelung, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, die Arbeitszeiten – trotz entsprechender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag – flexibler zu gestalten und die Belastung für die Beschäftigten zu verringern.

Mit unserem Antrag Für die „Vision Zero“ und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr sprechen wir uns gegen die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwertes im Blutserum von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml aus. Dieser Schritt würde die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Die Bundesregierung darf die Interessen der Cannabiskonsumenten nicht über den Schutz aller Verkehrsteilnehmer stellen. Wir fordern deshalb – im Sinne der „Vision Zero“, einer Strategie zur Vermeidung von schweren und tödlichen Unfällen im Straßenverkehr – auf die Anhebung des Grenzwertes zu verzichten. Wir plädieren dafür, ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten beizubehalten, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml bereits vorsieht. Zusätzlich fordern wir, die Regelungen zur Eignungsprüfung bei cannabisbezogenen Verhaltens- und Verkehrsauffälligkeiten unverändert zu lassen und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht erst bei wiederholten Zuwiderhandlungen anzuordnen. Die vorgeschlagenen Lockerungen der Überwachungspraxis lehnen wir ab, da sie die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden und das Ziel der „Vision Zero“ untergraben. In dieser Woche beraten wir unseren Antrag abschließend im Plenum und stimmen auch über den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes ab.

In dieser Woche beraten wir auch zwei Anträge mit außenpolitischem Schwerpunkt erstmalig. Mit unserem Antrag Ein stärkeres deutsches Engagement am Horn von Afrika und dem Golf von Aden stellen wir fest: Deutschland engagiert sich am Horn von Afrika teils lange – aber ohne ein Konzept zu haben. Wir fordern eine verstärkte deutsche Präsenz in dieser strategisch wichtigen Region. Wir streben außerdem an, die Beteiligung Deutschlands an der EU-Mission EU NAVFOR ASPIDES intensivieren, um die Stabilität im Roten Meer zu gewährleisten. Wir betonen die Notwendigkeit, die sicherheitspolitischen Beziehungen zu den Staaten am Horn von Afrika zu stärken und die Präsenz vor Ort durch zusätzliches diplomatisches und militärisches Fachpersonal zu erhöhen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Dialog mit einflussreichen Golfstaaten auszubauen und sich gegen den Aufbau permanenter Marinebasen durch Russland und Iran zu stellen. Zudem fordern wir eine aktive Beteiligung an Global Gateway-Projekten und eine Überprüfung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, um geostrategische Interessen besser zu vertreten. Mit unserem Antrag India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen wollen wir die wirtschaftliche und diplomatische Verbindung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa stärken. Wir fordern: Die Bundesregierung soll sich aktiv an der genauen Ausgestaltung und Umsetzung des IMEC beteiligen. Ziel ist es, durch direkte Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfungen neue Arbeitsplätze zu schaffen, Kosten zu senken und den Handel zu beschleunigen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien, z.B. durch eine geplante Wasserstoffpipeline zwischen Israel und Europa, besteht großes Potenzial. Wir betonen die Bedeutung des Projekts als strategische Alternative zur chinesischen Belt and Road Initiative.

In dieser Woche bringen wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union (Handelsoffensivegesetz) in das Plenum des Deutschen Bundestages ein. Mit diesem Gesetz wollen wir die wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu Drittstaaten vertiefen. Wir fordern die Ratifizierung von Wirtschaftspartnerschafts- und Investitionsschutzabkommen mit verschiedenen afrikanischen Staaten, sowie mit Singapur und Vietnam. Diese Abkommen sollen die Handelsmöglichkeiten verbessern, Handelshemmnisse beseitigen und Investitionssicherheit schaffen. Sie sind zentral für die Diversifizierungspläne für die wirtschaftliche Zukunft der EU und Deutschlands. Zudem sollen diese Abkommen helfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, Investitionen anzuziehen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Abkommen schnell zu ratifizieren.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche unseren Antrag Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege. Unser Ziel ist, Familien in ihrer täglichen Verantwortung und bei Pflegeaufgaben umfassend zu entlasten und zu unterstützen. Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft, sie vermitteln Gemeinsinn und Solidarität. Die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen erfordert jedoch viel Engagement und Zeit. Mit unserem Antrag fordern wir daher mehrere Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Familien. Wir wollen einen steuerlichen Abzugsbetrag für familiennahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent von maximal 25.000 Euro im Jahr einführen. So wollen wir die bisherige steuerliche Förderung ersetzen und erweitern. Zudem soll ein steuerlicher Abzugsbetrag für Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro für die Betreuung oder Pflege von Angehörigen eingeführt werden. Auch Großeltern sollen familiennahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen können, wenn sie die Kosten getragen haben. Darüber hinaus fordern wir die Ausweitung der Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und zu pflegende Angehörige. Schließlich soll der Kinderfreibetrag und das Kindergeld 2024 deutlich angehoben und die Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wieder eingeführt werden.

In diese Woche befassen wir uns abschließend mit unserem Antrag Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern und stimmen in 2./3. Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen ab. Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Es betonte jedoch die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft, mit dem Ergebnis, dass im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen wirksam werden. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung, um das Verbot von Kinderehen aufrechtzuerhalten und den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Wir haben die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rechtslage nach den Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts anpasst. Die Fraktionen der Ampel-Koalition kommen dem nun auf die allerletzte Minute nach. Kinderehen müssen in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA). In dieser Woche beraten wir den Antrag der Bundesregierung für die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Mission EUFOR ALTHEA. Operation ALTHEA ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt und ist erst 2022 zu einer Beteiligung zurückgekehrt. Die tiefgreifende innenpolitische Krise in Bosnien und Herzegowina erhöht das Risiko für Spannungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Deshalb ist die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA ein wichtiges politisches Signal für unser fortgesetztes Engagement in Bosnien und Herzegowina. Das Mandat mit einer unveränderten Obergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bis 30. Juni 2025 verlängert werden. Zudem beraten wir den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Das Mandat wird weitgehend unverändert um ein Jahr verlängert und umfasst die Entsendung von bis zu 400 Soldaten. Außerdem beraten wir über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Das Mandat soll unverändert, das heißt mit maximal 300 Soldatinnen und Soldaten, fortgeführt werden.

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Medizinforschungsgesetz (MFG) – welches wir in dieser Woche erstmalig beraten – setzt die „Pharmastrategie“ der Bundesregierung um. Ziel der Bundesregierung ist es, die Bedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu verbessern. Dafür wird ein Bündel an Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette vorgeschlagen. Die Ziele des Gesetzentwurfes sind grundsätzlich zu begrüßen, gleichwohl sehen wir einzelne Elemente in der konkreten Ausgestaltung kritisch. Es besteht die Gefahr, dass der Gesetzentwurf am Ende seine wesentlichen Ziele nicht erreicht. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns für Verbesserungen einsetzen.

Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes. Mit diesem Entwurf, den wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten, will die Bundesregierung die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten anpassen. Wesentliche Änderungen beinhalten die Anpassungen an die 2019 von der EU erlassene EU-Düngeprodukteverordnung, die Schaffung der Rechtsgrundlagen für ein Monitoring zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung und Änderungen zum Geltungsbereich der Stoffstrombilanzverordnung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird als notifizierende Behörde benannt. Im parlamentarischen Verfahren hat die Ampelkoalition folgende wesentliche Änderungen eingebracht: die Umbenennung der Stoffstrombilanz in Nährstoffbilanz, Erleichterungen bei der Kontrolle des Wirtschaftsdüngeranfalls von Biogasanlagen und dessen Verbringung, die Nutzung des Dünge-Monitorings zur Ableitung von Ausnahmeregelungen und eine Berichtspflicht des BMEL an den Bundestag alle zwei Jahre. Die neben den Anpassungen an das EU-Recht vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere zur Stoffstrombilanz, sehen wir insbesondere aus Gründen eines unnötigen weiteren Bürokratieaufbaus kritisch. Die vorgesehenen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren reichen bei weitem nicht aus. Festzuhalten bleibt, dass die Ampel es nicht geschafft hat, unnötige Bürokratie zu streichen (u.a. indem die EU-rechtlich nicht geforderte Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz gestrichen wird) und konkrete Erleichterungen für die Landwirtschaft umzusetzen. Diese werden lediglich in einem Entschließungsantrag angekündigt.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juni: Beginn „Woche der Umwelt“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) u.a. mit BP Steinmeier,
  • Juni: 12. Nationaler MINT Gipfel mit digitalem Statement von BK Scholz und BM Stark-Watzinger,
  • Juni: Tag der Deutschen Bauindustrie u.a. mit BK Scholz, BM Habeck, BM Lindner, BMin Geywitz,
  • /6. Juni: Justizministerkonferenz (JuMiKo) in Hannover,
  • -9. Juni: Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA), Berlin,
  • Juni: Mündliche Verhandlung im Berufungsprozess zum Streit um das Büro von Altkanzler Schröder (SPD) im Bundestag vor dem OVG Berlin-Brandenburg,
  • Juni: Beginn Deutscher Anwaltstag 2024 u.a. mit BM Buschmann, sowie Fraktionsempfang,
  • Juni: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • Juni: Tag des Familienunternehmens mit BM Habeck, BM Lindner, BM Pistorius, BMin-Stark-Watzinger,
  • Juni: Europawahl.
  1. Außen/EU:
  • Juni: 35. Jahrestag des Massakers auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking,
  • Juni: 80. Jahrestag des D-Day mit der Landung alliierter Truppen in der Normandie,
  • Juni: Europawahlbeginn mit Abstimmung in den Niederlanden,
  • Juni: Europawahl in Irland und Tschechien,
  • -12. Juni: Leichtathletik-EM in Rom.

Kalender – Kommende Termine

07.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
08.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
10.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
11.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.10.202418:00 - Uhr | Herbstfest CDU in Bürstadt
12.10.202419:00 - Uhr | Großer Zapfenstreich in Heppenheim
13.10.202414:00 - Uhr | Kerwe Umzug in Auerbach
13.10.202417:00 - Uhr | Konzert Frauenchor in Viernheim
14.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
15.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
16.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
17.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
18.10.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
19.10.202410:00 - Uhr | Buchmesse in Frankfurt

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