Friedrich Merz MdB, Vorsitzender
Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 14. Mai 2024
1. Kernbotschaften der Woche
Aktuelle Stunde: Kernkraft-Aus – Vorgänge um Bundesminister Habeck und Bundesministerin Lemke transparent aufklären.
Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine führten im Jahr 2022 zu einer Energiekrise. Bundesminister Habeck beteuerte, einen möglichen Weiterbetrieb der Kernkraft in Deutschland ergebnisoffen prüfen zu wollen. Anfang März 2022 veröffentlichten die federführenden Bundesministerien von Robert Habeck und Steffi Lemke einen „Prüfvermerk“, in welchem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke rigoros abgelehnt wurde. Zu den Hintergründen dieser Ablehnung hat Bundesminister Habeck die Herausgabe von Unterlagen lange verweigert. Journalisten haben nun vor Gericht die Herausgabe erzwungen und nachgewiesen, dass beide Ministerien nicht aufgrund von fachlichen Erwägungen, sondern aus rein ideologischen Gründen zu einer Ablehnung des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke gekommen sind.
Die uns vorliegenden Informationen drängen die Schlussfolgerung auf, dass die Bundesregierung in einer Frage der nationalen Energiesicherheit nicht zum Wohle Deutschlands, sondern ausschließlich unter Gesichtspunkten der grünen Parteipolitik entschieden hat. Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wie und warum die Bundesregierung in einer Lage von Krieg in Europa zu dieser Frage der nationalen Energiesicherheit entschieden hat. Robert Habeck und Steffi Lemke müssen die Vorgänge in ihren Ministerien und vor allem auch ihre eigene Rolle transparent und vollumfänglich aufklären. Viele Fragen sind unbeantwortet, zugesagte Unterlagen wurden nicht übersandt. Wir werden diese Vorgänge in dieser Sitzungswoche in einer „Aktuellen Stunde“ thematisieren. Wenn die Regierung nicht vollständige Transparenz schafft, dann liefert sie selbst den Grund für eine umfassende parlamentarische Untersuchung.
Koalitionsstreit zum Bundeshaushalt 2025.
Die Haushaltssituation des Bundes ist dramatisch. Bereits vor den Haushaltsanmeldungen der Ressorts klaffte im Etat 2025 eine Lücke von 25 Mrd. Euro. Mittlerweile ist diese noch größer geworden, denn statt – wie von Bundesfinanzminister Lindner erbeten – Einsparvorschläge zu unterbreiten, haben allein das Bundesentwicklungsministerium sowie das Auswärtige Amt jeweils mehr als 2 Mrd. Euro „Mehrbedarf“ angemeldet. Zusätzlich wären für eine echte Wirtschaftswende milliardenschwere Entlastungen erforderlich.
Die Bundesregierung hat keinen Plan, wie die bestehende Haushaltslücke geschlossen werden soll. Ein öffentlicher Streit zwischen den Ampelpartnern ist die Folge, und das Bundesfinanzministerium blockiert angesichts der Mehrforderungen aus den Ressorts die Kabinettbefassung des sogenannten „Rentenpakets II“. Die Ampel-Koalition zeigt erneut ihre Unfähigkeit zur Erarbeitung tragfähiger Lösungen für die Staatsfinanzen. Der öffentliche Streit um den Bundeshaushalt 2025 wird einem verantwortungsvollen Regierungshandeln nicht gerecht. Dazu gehört auch: Die Menschen in Deutschland müssen sich darauf verlassen können, dass die Rente finanziell langfristig gesichert ist. Mit der Ampel ist die Rente nicht sicher. Entscheidend ist jetzt, eine nachhaltige Lösung für den Bundeshaushalt 2025 sowie die Finanzplanung bis 2028 zu finden und der Rentenversicherung eine langfristige Sicherheit zu verschaffen.
Unser Antrag: Den politischen Islam als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie jetzt wirksam bekämpfen.
Islamisten skandieren auf deutschen Straßen Forderungen nach einem islamischen Gottesstaat und der Einführung der Scharia. Ende April zogen über 1.000 Demonstranten unter dem Motto „Das Kalifat ist die Lösung“ durch Hamburg. Am vergangenen Wochenende gab es erneut Kundgebungen mit etwa 2.000 Teilnehmern. Diese extremistischen Gruppierungen und ihre Anhänger sind eine Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Forderung nach Errichtung eines islamistischen Terrorstaats ist dennoch bei uns bisher nicht strafbar – anders als etwa in Österreich.
Der Rechtsstaat muss auf die wachsende Bedrohung durch den politischen Islam reagieren. Allerdings ergreifen bisher weder die von der SPD geführte Landesregierung in Hamburg noch die ebenfalls von der SPD geführte Bundesregierung wirksame Maßnahmen gegen diese Umtriebe auf deutschen Straßen. Wir stehen für die entschlossene Verteidigung unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Werte und setzen auf Taten statt Worte: Zukünftig soll es strafbar sein, öffentlich die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Errichtung eines Gottesstaates zu fordern. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die solche extremistischen Positionen unterstützen, sollen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Das sogenannte „Islamische Zentrum“ in Hamburg, eine Außenstelle des iranischen Regimes, muss sofort geschlossen werden. Der Staat muss ein klares Signal senden: Für Extremisten ist in Deutschland kein Platz.
2. Die Woche im Parlament
2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Pflegebedürftigkeit frühestmöglich verhindern – Gesundheits-förderung und Prävention in der Pflege stärken. Durch gezielte Prävention und neue präventive Ansätze in der Pflegepolitik kann der Anteil der Pflegebedürftigen deutlich reduziert werden. Bedauerlicherweise kommt die Prävention in der Pflege in der Diskussion oft zu kurz, obgleich das bisherige Präventionsgesetz bereits viele Anknüpfungspunkte bietet. Daher haben wir in diesem Antrag auf der Grundlage unseres Pflegepositionspapiers aus dem vergangenen Jahr unsere Überlegungen zur Prävention in der Pflege näher konkretisiert. Wir fordern ein ressortübergreifendes, integriertes Präventionskonzept, das alle Lebensbereiche umfasst. Zudem soll die Bundesregierung in ihrer Pflegepolitik dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärker Rechnung tragen. Innovative Wohnformen, wie beispielsweise ambulant betreute Pflege-WGs, sollen besser gefördert werden. Zudem sollen Präventionsmaßnahmen auch für pflegende Angehörige gefördert werden, da diese häufig psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind.
75 Jahre Grundgesetz – Unsere parlamentarische Demokratie bewahren und sicher für die Zukunft aufstellen. Aus Anlass des 75. Jahrestages des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 legen wir eine umfassende Bestandsaufnahme zu 75 Jahren gelebter Verfassungstradition vor. Unser parlamentarisch-demokratisches System hat sich bewährt. Die Gewaltenteilung, der Grundrechtsschutz und ein plurales Parteiensystem haben zur institutionellen und politischen Stabilität beigetragen. Dem Deutschen Bundestag kommt eine zentrale Rolle bei der demokratischen Legitimation und Kontrolle zu. Diese wird durch Transparenz des parlamentarischen Verfahrens und die aktive Beteiligung der Opposition gewährleistet, die alternative Lösungen und Kritik einbringt. Trotz der bestehenden Stabilität gibt es Herausforderungen wie Politikverdrossenheit und eine Schwächung der parlamentarischen Prozesse durch externe Beratungsgremien und Missachtung traditioneller Verfahren. Mit unserem Antrag betonen wir die Notwendigkeit, die parlamentarische Demokratie und die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages kontinuierlich zu verbessern und so die Legitimation und Effektivität des parlamentarischen Systems zu erhalten. Parallel in verbundener Debatte bringen wir unseren Antrag Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band stärken – Tag des Grundgesetzes am 23. Mai als Gedenktag aufwerten erneut ins Plenum. Gerade in Zeiten einer zunehmenden Polarisierung und Fragmentierung unserer Gesellschaft können das Grundgesetz als unsere Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band starke Integrations- und Identifikationspotentiale zum Wohle von Staat und Gesellschaft entfalten. Diese Potentiale sollten auf keinen Fall den gesellschaftlichen Rändern überlassen werden. Patriotismus trägt zudem zum Erhalt und zur Stabilisierung unseres Gemeinwesens bei. Unsere zentrale Forderung ist, den „Tag des Grundgesetzes“ – den 23. Mai – als jährlichen nationalen Gedenktag einzuführen.
Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – betonen wir das strategische Ziel des Staates eine individuelle Ausbildungsförderung zu leisten, „wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen“. So ist es auch in § 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) festgeschrieben. Das BAföG ist keine Sozialleistung und soll es auch nicht werden. Gleichwohl muss sichergestellt sein, dass die BAföG-Regelsätze zum Leben reichen und fortlaufend angepasst werden. Wir wollen deshalb die Regelsätze vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und einer hohen Inflationsrate bedarfsgerecht ausgestalten. Die Höhe der BAföG-Regelsätze ist künftig regelmäßig durch eine unabhängige Kommission auf Angemessenheit hin zu überprüfen. Darüber hinaus soll durch Verlängerung von Bewilligungszeiten sowie Selbsterklärungen mit Stichprobenprüfungen den Aufwand für Folgeanträge massiv reduziert werden. Die BAföG-Antragstellung soll vereinfacht und beschleunigt werden. Die Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres einen Sachstandsbericht mit substanziellen Vorschlägen zur Vereinfachung und Beschleunigung des BAföG-Antragsprozesses vorlegen. Parallel zu unserem Antrag debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei der Ampel beim BAföG allerdings weit auseinander. Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungskoalition bleibt inhaltlich weit hinter dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das BAföG grundlegend zu reformieren, zurück. Ebenso gibt der Gesetzentwurf keinen neuen Schwung für die dringend erforderliche vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens.
Für transparente Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen – Gegen Fehlinformationen und Verschwörungstheorien. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen über ein Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konsequent für den Präventionsansatz – der umfassenden Vorbeugung von Pandemien – einzutreten. Die WHO muss durch das Abkommen handlungsfähiger werden, wobei ihre Befugnisse klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und die Rechte der Bürger gewahrt sein sollen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Umsetzung des Abkommens in Übereinstimmung mit der nationalen Gesundheitspolitik der Mitgliedsstaaten erfolgt und einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen bleiben. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, auf eine enge Abstimmung zwischen dem Globalen Pandemieabkommen und den internationalen Gesundheitsvorschriften zu dringen.
In dieser Woche nehmen wir unseren Antrag Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken erneut auf die Tagesordnung und beraten ihn abschließend. Darin fordern wir: Die Arbeitende Mitte muss durch Senkung der Steuerbelastung gestärkt werden. Hierzu fordern wir die Bundesregierung auf, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 12 Prozent anzuheben und das Kindergeld für 2024 entsprechend anzuheben und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen.
Aufbau einer Drohnenarmee. Drohneneinsatz und -abwehr sind in modernen Streitkräften nicht mehr wegzudenken. Es muss eine Jedermann-Aufgabe in der Bundeswehr werden. Neben der Beschaffung ist auch die Weiterentwicklung von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen durch die deutsche Industrie zu forcieren. Zeitenwende muss auch bedeuten, dass zukünftige Sicherheitsherausforderungen angenommen werden. Erkenntnisse aus aktuellen Konflikten – etwa in Bergkarabach und der Ukraine – müssen für die Bundeswehr umgesetzt werden. Die Bundesregierung reagiert bislang allerdings unzureichend und zu langsam auf die Erkenntnisse zur Realität des Drohneneinsatzes in aktuellen Kriegen und Konflikten.
Reintegration in das Erwerbsleben verbessern – Durch Lotsen positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen nutzen. Körperliche Gesundheit und Erhalt der der Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzung für ein langes Erwerbsleben. Ziel einer guten Sozialpolitik muss sein, Menschen ein langes Erwerbsleben unter guten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Prävention und Rehabilitation sind aus diesem Grund zu stärken. Besonders verbesserungsbedürftig ist aus unserer Sicht die Situation erkrankter Erwerbstätiger mit hohen Behandlungsbedarfen. In vielen Fällen wäre eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben möglich, wenn alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur zielgenauen Verbesserung der gesundheitlichen Lage genutzt würden. Es fehlt in der Regel an einer Stelle, von der die Behandlungsmaßnahmen und Prozesse gezielt koordiniert und gebündelt werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir: Schwer Erkrankte mit besonders komplexen Versorgungssituationen und ihre Angehörigen sollen durch ein individuelles Fallmanagement in Form eines Lotsen mit Information, Beratung und Anleitung individuell unterstützt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der Rehabilitationsprozess ohne zeitliche Verzögerungen eingeleitet und fortlaufend zielgenau begleitet wird. Der Lotse übernimmt dabei die Koordination zwischen allen Beteiligten und ist Ansprechpartner für organisatorische und inhaltliche Fragen. Die Etablierung des Lotsen kann eine wichtige Lücke schließen, da oftmals mangels Kenntnis nicht alle vorhandenen Reha-Möglichkeiten ausgenutzt werden.
Kommunale Entwicklungspolitik stärken. Das aktuelle Engagement vieler deutscher Kommunen in der Ukraine zeigt, dass die kommunale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) eine wichtige Ergänzung zu der auf nationaler Ebene koordinierten Entwicklungspolitik darstellen kann. Durch die kommunale EZ werden durch die gute, oft auf engen persönlichen Beziehungen fußende Zusammenarbeit mit ukrainischen Partnergemeinden dringend benötigte Güter und Expertise schnell und zielgerichtet auf den Weg gebracht. Hilfreich ist, dass die Kommunen die Bedarfe gerade im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge am besten kennen. Nötig sind dafür nicht große neue finanzielle Mittel, sondern nicht zuletzt eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen, die die Kommunen in ihrem Engagement unterstützen sollen. Dieses kommunale Engagement in einem weiteren Kontext nutzbar zu machen und zu unterstützen, ist Ziel unseres Antrags. Wir beraten diesen Antrag in dieser Woche erstmals im Plenum des Deutschen Bundestags.
In dieser Woche beraten wir erstmalig unseren Antrag Versprechen der Bundesforschungsministerin einhalten – Zukunft der DDR-Forschung sicherstellen. Wir nehmen Bezug auf eine öffentliche Zusage von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger zur Fortführung des Engagements des Bundes bei der Förderung der DDR-Forschung. Wir fordern die Bundesbildungsministerin auf, ihr Versprechen einzuhalten. Folgende Forderungen sind uns wichtig: Wir brauchen langfristige Förderung zur DDR-Forschung und müssen diese so aufzusetzen, dass nach Auslaufen der aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ keine Förderlücke entsteht. Darüber hinaus müssen alle relevanten Akteure im Bereich der DDR-Forschung frühzeitig in die Erarbeitung der versprochenen Förderlinien eingebunden werden und der Deutsche Bundestag detailliert über den Zeitplan und Fortgang des Arbeitsprozesses zu unterrichtet werden. Die Projektförderung des Bundes im Bereich der DDR-Forschung muss nahtlos fortgeführt werden.
Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland – Für angemessene Standortkosten, effiziente Abfertigung und sichere Arbeitsplätze. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – bringen wir fünf Kernforderungen zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland vor. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Reduzierung der Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland einzusetzen sowie die Effizienz der Luftsicherheitskontrollen unter Beibehaltung der größtmöglichen Sicherheit zu steigern, um Abläufe zu optimieren und die Wartezeit für Fluggäste zu verkürzen. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bundesregierung die Revision der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 auf europäischer Ebene konstruktiv und im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs zu begleitet und dem Arbeits- und Fachkräftemangel in der Luftfahrtbranche entgegentritt. Flughäfen als Rückgrat der deutschen Luftverkehrsinfrastruktur müssen im weltweiten Wettbewerb unterstützt werden. Nur so können Beschäftigung und Wertschöpfung gesichert werden. Und nur so kann der Luftverkehr zügig in Einklang mit den Klimaschutzzielen gebracht werden.
Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten, fordern wir: Die Handelsbeziehungen zu China müssen einer besonderen Analyse unterzogen werden. Eine unabhängige Chinapolitische Expertenkommission soll dem Deutschen Bundestag eine umfassende Analyse unterbreiten. Diese soll Wertschöpfungsketten, insbesondere bei Energie- und Rohstoffimporten und im Hinblick auf wirtschaftlich und sicherheitspolitisch maßgebliche Technologien betrachtet. Zudem soll sie auf den Exportumfang, den Absatzes der Industrie und die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland eingehen. Darüber hinaus müssen wir die bestehenden Investitionen und Investitionsmöglichkeiten von chinesischen Investoren in die kritische Infrastruktur Deutschlands, einschließlich des Rahmens für Investitionsprüfungen, kritisch evaluieren. Dieser Bericht sollte neben der Identifikation von Abhängigkeiten auch Handlungsoptionen zur Verringerung solcher Abhängigkeiten – eine sogenannte De-Risking-Strategie – darlegen. Ziel der Kommission soll auch die rechtliche, ökonomische und politische Prüfung von Anpassungen etwa im Außenwirtschaftsrecht sein. Angesichts eines sich ändernden handels- und geopolitischen Umfelds kann diese Kommission einen wertvollen Beitrag leisten, die Sicherheit und Verlässlichkeit unserer Wertschöpfungsketten, unserer Energie- und Rohstoffimporte im Rahmen der nationalen und europäischen Sicherheit zu verbessern.
2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte
In dieser Woche debattieren wir in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Mit dem Entwurf soll zunächst der Rechtsanspruch des Bürgers gegenüber Unternehmen auf Auskunftserteilung über seine vorgehaltenen Daten konkretisiert werden, wie er sich aus Art. 15 DS-GVO ergibt. Im Übrigen werden auch Regelungen zum Scoring-Verfahren bei der Festlegung der Kreditwürdigkeit geändert. Ziel der Änderungen soll es sein, die besonderen Risiken und Auswirkungen des Scoring-Prozesses durch Mitteilungs- und Transparenzpflichten für betroffene Personen zu verdeutlichen und zu verbessern. Zwar sind die Änderungen prinzipiell zu begrüßen, aus unserer Sicht sind sie jedoch handwerklich schlecht gemacht. Im Hinblick auf die Interessenabwägung beim Auskunftsanspruch geht die Regelung über die Festlegungen der EU hinaus. Die Regelung zum Scoring-Prozess unterliegt einem redaktionellen Fehler, durch den der Minderjährigenschutz ausgehebelt werden könnte. Wir fordern zudem, dass durch Stärkung der Datenschutzkonferenz eine Harmonisierung des zwischen dem Bundesbeauftragten (BfDI) und den 16 Landesbeauftragten zersplitterten Aufsichtsrechts betrieben werden müssen.
In erster Lesung beraten wir den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen. Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Es betonte jedoch die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft, mit dem Ergebnis, dass im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen wirksam werden. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung, um das Verbot von Kinderehen aufrechtzuerhalten und den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Wir haben die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rechtslage nach den Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts anpasst. Die Fraktionen der Ampel-Koalition kommen dem nun auf die allerletzte Minute nach. Kinderehen müssen in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben.
Erstes Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes. Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes – das wir in dieser Woche erstmalig im Plenum beraten – beabsichtigt die Bundesregierung, die Datengrundlage zur Bautätigkeit zu verbessern. Künftig sollen auch unterjährig valide und präzise Zahlen zu aktuellen Entwicklungen im Wohnungsbau vorliegen, erstmals auch präzise Aussagen über Entwicklung der Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau.
3. Wichtige Termine und Ausblick
- Inland:
- Mai: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für April bekannt,
- Mai: Urteil im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke erwartet,
- Mai: Veranstaltung „Wirtschaftswende jetzt – für mehr Resilienz und Wachstum“ der FDP-Fraktion mit BM Buschmann im PLH,
- /15. Mai: Deutscher Stiftungstag 2024 mit BM Lindner, BM Stark-Watzinger, MP Weil,
- Mai: BK Scholz spricht beim IHK-Tag 2024 der DIHK, weitere Rede BM Habeck,
- Mai: Energietage 2024 mit BM Habeck, BM Lemke, BM Geywitz,
- Mai: PK des Sachverständigenrats zum Frühjahrsgutachten,
- Mai: „Mittelstandsgipfel“ Peak des Mittelstandsverbunds mit BM Habeck,
- – 17. Mai: Energieministerkonferenz,
- – 17. Mai: Deutscher Verwaltungsgerichtstag in Würzburg,
- /16. Mai: Konferenz der KAS zur Rolle Deutschlands in der internationalen Sicherheitspolitik,
- Mai: BK Scholz spricht anlässlich der Verabschiedung von Hasso Plattner von SAP und trifft sich mit Betriebsräten von SAP,
- Mai: Ergebnisse Arbeitskreis Steuerschätzung und PK mit BM Lindner,
- /17. Mai: Jahreskongress des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie mit BM Habeck, BM Lemke, BM Lindner, PV Esken,
- Mai: Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Inflation April.
- Außen/EU:
- – 14. Mai: NATO-Übung SWIFT RESPONSE in Ungarn und Rumänien (größte Luftlandeoperation in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg),
- /14. Mai: BK Scholz reist nach Schweden und trifft die Regierungschefs Dänemarks, Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens zu einem gemeinsamen Gespräch, besucht das Telekommunikationsunternehmen Ericsson und den schwedischen Ministerpräsidenten Ulf Kristersson zu einem bilateralen Gespräch,
- /14. Mai: Bildungs-/Jugend-/Sportministerrat (KI in Bildung und Kultur, Inklusion),
- /14. Mai: Eurogruppe und Wirtschafts-/Finanzministerrat (wirtschaftliche Lage, Bankenunion, Wettbewerbsfähigkeit, Kapitalmarktunion, Quellensteuer, Mehrwertsteuerpaket, UKR-Fazilität, Tragfähigkeit/Demographie),
- Mai: EU-KOM: Bericht zur „Sicherheits-Union“, Lage der „Gesundheits-Union“, Frühjahrsprognose für das Wirtschaftswachstum und die Inflation,
- Mai: BK Scholz empfängt die Bundespräsidentin der Schweiz Viola Amherd,
- Mai: 3. Lesung des umstrittenen Gesetzes zu ausländischem Einfluss auf die Zivilgesellschaft in Georgien,
- Mai: BK Scholz empfängt die Staatspräsidentin der Republik Moldau Maia Sandu.