Berlin/Bergstraße, 28.01.21 - "Ich freue mich, dass es in der Bevölkerung eine hohe Nachfrage nach den Corona-Impfungen gibt. Allerdings kann diese angesichts der derzeit begrenzten Produktionskapazitäten für den Impfstoff noch nicht gedeckt werden", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Für die verfügbare Menge Impfstoff ist die Produktionsmenge der Engpass, nicht die Bestellmenge. Bestellen kann man beliebig viel. So hat sich Deutschland bislang etwa 140 Millionen Impfdosen allein von Biontech und Moderna für 2021 gesichert. Aber geliefert werden kann eben nur so viel, wie auch vorher produziert wurde.
Die Produktionskapazitäten werden jedoch kontinuierlich erweitert. So produziert das Unternehmen Biontech seinen Impfstoff ab Februar auch in seinem neuen Werk in Marburg. Das Land Hessen hat mit der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeinsam den Weg für diese Produktionsstätte geebnet. Biontech kooperiert in der Impfstoff Produktion zusätzlich mit anderen Herstellern, etwa mit Sanofi in Frankfurt. Auch hierdurch werden die Produktionskapazitäten ausgebaut. Auf europäischer Ebene ist zudem die Zulassung weiterer Corona-Impfstoffe demnächst zu erwarten. "Ich bin darum sehr optimistisch, dass allen, die sich in Deutschland gegen Corona impfen lassen möchten, im Laufe des Jahres ein Impfangebot gemacht werden kann. Die Priorisierungen jetzt zu Beginn der Impfungen sind wegen der noch bestehenden Impfstoffknappheit allerdings unumgänglich", so Meister.
Der Bergsträßer Abgeordnete verteidigt angesichts der noch geringen Impfstoffmengen ferner das abgestufte Vorgehen bei der Öffnung der Impfzentren in Hessen. "Ein Impfzentrum zu öffnen, das kaum Impfstoff vorrätig hat, ist wenig sinnvoll." Das Land Hessen plant daher, die restlichen Impfzentren im Land - wie etwa das in Bensheim - bei ausreichend Impfstoff am 9. Februar zu öffnen. "Bis dann in einem weiteren Schritt Corona-Impfungen auch in Arztpraxen erfolgen können, sollten absehbar entsprechend viele Impfdosen zur Verfügung stehen", ergänzt Meister.
Ein weiterer Aspekt ist Meister sehr wichtig: Es ist nicht nur entscheidend, wie viele Personen eine Erstimpfung erhalten. Diese führt noch zu keinem umfassenden Impfschutz gegen COVID-19. Erst wenn in einem Mindestabstand von 21 Tagen (Biontech) bzw. 28 Tagen (Moderna) nach der Erstimpfung auch die zweite Impfung erfolgt, wird danach ein voller Impfschutz erreicht. Die Strategien der Bundesländer sind hier unterschiedlich. "Hessen bevorratet hinreichende Mengen Impfstoff, um die zweite Impfung wie vorgesehen durchführen zu können", so Meister. Es gibt allerdings auch Bundesländer, die jeglichen verfügbaren Impfstoff in Impfungen umsetzen. Sie halten keinerlei Vorräte für die zweite Impfung. Sie setzen auf eine nahtlose Lieferung an Impfstoff und werden dann Erstimpfungen deutlich reduzieren müssen. Welche Strategie hier erfolgreich ist, wird man erst im Nachgang beurteilen können.
Die Ungeduld vieler Impfwilliger kann Dr. Meister gut nachvollziehen. Es darf aber nicht vergessen werden, welchen rasanten Weg wir bereits zurückgelegt haben. Die Entwicklung eines Impfstoffs dauert im Regelfall etwa 15 Jahre. Dieser Umstand wird bei Debatten zum Thema Corona-Impfung häufig ausgeblendet. "Man muss deswegen einmal festhalten: Es ist ein riesiger Erfolg, dass in unter einem Jahr ein Impfstoff gegen das Corona-Virus entwickelt werden konnte. Das ist ein Erfolg für den Forschungsstandort Deutschland und vor allem ein Erfolg für die Menschen, für die sich damit ein Weg aus der Pandemie auftut", so Meister.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten aber zu Recht, dass Impfstoffe nicht nur verfügbar, sondern vor allem wirksam und sicher sind. Für die Akzeptanz eines Impfstoffs ist es daher ganz entscheidend, dass er -so wie es in der EU geschieht - das vorgesehene Zulassungsverfahren vollständig durchläuft. "In manchen Staaten außerhalb der EU wählt man hier lieber fragwürdige Abkürzungen. Das wollen wir nicht. Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität eines Impfstoffs dürfen nicht zur Disposition stehen", so Meister.
Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete abschließend: "Das Jahr 2021 kann das Jahr werden, die Corona-Pandemie Schritt für Schritt gemeinsam und erfolgreich zu überwinden. Die angelaufenen Impfungen sind hierzu der Schlüssel. Angesichts der beachtlichen Impfbereitschaft in der Bevölkerung bin ich sehr zuversichtlich."
Bergstraße, 21.01.21 - "Eine deutliche Erleichterung für kleine Vereine ist zu Jahresbeginn 2021 in Kraft getreten", erklärt der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Gemeinnützige Organisationen müssen ihre Mittel zweckgebunden und zeitnah verwenden. Mit dem Ehrenamtsstärkungsgesetz im Jahr 2013 war die zweite Bedingung auf zwei Jahre verlängert worden. Nun entfällt diese für Vereine mit einem Jahresumsatz unter 45000 Euro vollständig. Die Vorgabe der Zweckbindung bleibt allerdings erhalten.
"Auch die Grenze für den steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb von Vereinen wird von 35000 Euro auf 45000 Euro angehoben", führt Dr. Meister aus. Insgesamt bedeuten diese Regelungen eine deutliche Entlastung von Bürokratie für die Vereine. Gerade in den herausfordernden Zeiten der Covid-19-Pandemie ist dies ein klares Signal, bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen.
Grundsätzlich müssen gemeinnützige Organisationen ihre Zwecke selbst verwirklichen. Seither war die Zusammenarbeit von verschiedenen gemeinnützigen Organisationen mit Hürden versehen. Diese Hürden werden nun deutlich abgesenkt. Eine Beschränkung in der Höhe der Mittelweitergabe gibt es nicht mehr. Allerdings muss die empfangende Organisation die Mittel für ihren gemeinnützigen Zweck einsetzen.
Der Nachweis von Zuwendungen und Spenden wird gleichfalls erleichtert. Bisher war ab einer Spende von 200 Euro eine Spendenbescheinigung erforderlich. Diese Grenze wird auf 300 Euro angehoben. Unterhalb dieser Grenze ist ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg hinreichend.
Sowohl die Übungsleiter- als auch die Ehrenamtspauschale sind zum Jahresbeginn gestiegen. "Von der Übungsleiterpauschale profitieren alle Übungsleiter, Trainer oder Betreuer, welche bei einer gemeinnützigen Organisation tätig sind", so Dr. Michael Meister. Sie ist von 2400 Euro auf 3000 Euro jährlich angestiegen. Alle anderen Ehrenamtlichen können die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Sie ist von 720 Euro auf 840 Euro gestiegen.
Mit diesen Regelungen werden Menschen, die einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten, entlastet.
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