Pressemitteilungen

Viernheim, 21.01.2022. Auf Einladung des Center-Managers Dani Marquardt besuchte der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete, Dr. Michael Meister, das Rhein-Neckar-Zentrum. Grund der Einladung war das Infektionsschutzgesetz, sowie dessen Regelungen und Auswirkungen für das Rhein-Neckar-Zentrum. Marquardt erläuterte, dass es im Zentrum ein Mix von verschiedenen Geschäften gäbe, für die jeweils andere „Corona-Regelungen“ gelten würden. Hinzu komme, dass auch viele Kunden aus den Nachbarländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kommen würden, wo wiederum andere Regelungen gelten. Dies sei für die Kunden nicht überschaubar und verunsichere sie nur, halte sie teilweise sogar vom Besuch ab. Marquardt bat Meister, sich für einheitliche Regelungen einzusetzen, die zudem in ganz Deutschland gelten sollten. Er bedankte sich bei Meister, dass er diesem seine Sorgen, aber auch Anregungen mitteilen durfte und dass Meister sich hierfür viel Zeit genommen habe.

                                                                         

Berlin/Bergstraße, 20.01.22 - In der Debatte zu der Frage einer Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nimmt der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) wie folgt Stellung:
"Die Ampel-Koalition plant die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB), der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt. Die Vorschrift ist eine wichtige Schutznorm für das ungeborene Leben. Bei einer Aufhebung des § 219a StGB muss mit offener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gerechnet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass das Grundgesetz den Staat verpflichtet, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter, wie das Gericht zutreffend ausführte. Der Staat muss zur Erfüllung seiner Schutzpflicht ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art ergreifen, die dazu führen, dass ein - unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter - angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht wird. Dazu bedarf es eines Schutzkonzepts, das Elemente des präventiven wie des repressiven Schutzes miteinander verbindet. Der Staat muss vor Beeinflussungen schützen, die der Entscheidung für das Kind entgegenwirken. Er muss darüber hinaus den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein erhalten und beleben, so das Bundesverfassungsgericht.
Die Ampel-Koalition gibt mit ihren Vorstellungen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nun einen seit über zwei Jahrzehnten bestehenden gesellschaftlichen Konsens auf, um den lange Jahre gerungen wurde und der den Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens ausgeglichen und befriedet hat. Die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ist ein falsches Verständnis von "Fortschritt wagen" und "Freiheit".
Bei jedem Schwangerschaftsabbruch stirbt ein einzigartiger und unverwechselbarer Mensch. Deshalb ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Ausnahmsweise nicht strafbar sind Schwangerschaftsabbrüche, wenn bestimmte rechtfertigende Indikationen (medizinische oder kriminologische) vorliegen.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist ausnahmsweise auch dann nicht strafbar, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung nach § 218a Absatz 1 StGB folgt. Die Schwangere, die den Eingriff verlangt, muss sich drei Tage vor diesem Termin in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Sie hat dem Arzt, der den Eingriff vornehmen soll, eine Beratungsbescheinigung über dieses Gespräch vorzulegen. Außerdem muss ein Arzt, der nicht an der Beratung teilgenommen hat, den Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann keiner der am Schwangerschaftsabbruch Beteiligten bestraft werden.
Die Beratung soll die Problemlage der Schwangeren erfassen und diese samt möglichen Wegen und Hilfestellungen besprechen. Oft ist bei der Selbstbestimmung der werdenden Mutter nicht das Kind das Problem, sondern die mit der Geburt vollständig neue Lebenssituation.
Im Kontext dieser Regelung macht es Sinn, dass die Beratung für das Leben nicht durch Werbung konterkariert wird. Und auch die Reihenfolge von Beratung, Wartefrist, Entscheidung und gegebenenfalls Durchführung des Abbruchs haben in diesem Zusammenhang ihre Bedeutung. Es gibt viele Frauen, die in dieser Situation eine unvoreingenommene, neutrale Beratung brauchen; den Freiraum, sich - wie gesagt - auf die neue Situation und den Gedanken an das Kind einzulassen, sich über Hilfen zu informieren und die verschiedenen Alternativen zu durchdenken.
Die rechtliche Gesamtregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist legislativ-verfassungspolitisch fein austariert worden. Ein Herausbrechen einzelner Normen bringt somit auch die verfassungsrechtlich relevante Gesamtstatik der Regelungen ins Wanken. Kurzum: Das Ansinnen der Ampel-Koalition zur Streichung des § 219a StGB stört den Rechtsfrieden. Jeder einzelne Abgeordnete der Parteien der Ampel-Koalition lässt jeglichen Respekt vor dem Leben des ungeborenen Kindes vermissen, das in dieser Diskussion als potenzielles Opfer keine Stimme hat.
Das christliche Menschenbild ist mein persönlicher Kompass. Das christliche Menschenbild verpflichtet zum Schutz des menschlichen Lebens. Deshalb bekenne ich mich klar zum Schutz des ungeborenen Lebens und lehne das Vorhaben der Ampel-Koalition ab."

Bensheim, 10.01.2022. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona Entwicklung wird der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister seine nächste Bürgersprechstunde als Telefonsprechstunde durchführen. Interessenten werden gebeten, sich zuvor während der üblichen Bürozeiten unter  der Telefonnummer 06251/680 274 anzumelden. Diese werden von Dr. Meister am Montag, dem 17. Januar 2022 in der Zeit von 18.00  – 19.00 Uhr angerufen.

Berlin/Bergstraße, 10.01.22 - Gerade in der Pandemie wird deutlich, dass digitale Schulbildung als fester Bestandteil zukünftiger Schulkonzepte zu begreifen ist. "Ziel muss es sein, dass Schulen sowohl analoges als auch digitales Lehren und Lernen beherrschen", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
Insgesamt verläuft die Digitalisierung im Schulbereich noch nicht schnell genug. Bislang wurde erst ein Drittel des Geldes, das der Bund den Ländern hierfür zur Verfügung stellt, entweder genutzt oder wenigstens verplant. "Auch wenn die Länder mittlerweile das Tempo angezogen haben, muss jetzt der Digital-Turbo gezündet werden", so Meister.
Der Bund investiert mit dem Basis-DigitalPakt Schule von 2019 bis 2024 fünf Milliarden Euro in die so wichtige digitale Infrastruktur an den Schulen. Zusätzlich verpflichten sich die Länder zu pädagogischen Maßnahmen und zur Qualifizierung der Lehrkräfte.
Hessen erhält aus dem Basis-DigitalPakt Schule rund 372 Millionen Euro. Diese Bundesmittel werden zudem mit einem Eigenanteil des Landes Hessen und der Schulträger von 25 Prozent statt der vom Bund geforderten 10 Prozent aufgestockt.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der DigitalPakt Schule mit drei Zusatzvereinbarungen sogar auf insgesamt 6,5 Milliarden Euro ausgeweitet:
. 500 Millionen Euro für ein Sofortausstattungsprogramm, damit Schulen Endgeräte anschaffen und an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, die zuhause keine eigenen Geräte nutzen können.
. 500 Millionen Euro zur Förderung von Administratoren, die sich um die digitale Technik kümmern sollen.
. 500 Millionen Euro, um Leihgeräte für Lehrkräfte zu beschaffen.
Dem Land Hessen sind bei allen drei Zusatzvereinbarungen Bundesmittel von jeweils gut 37 Millionen Euro zugewiesen. Insgesamt erhält Hessen vom Bund damit knapp 484 Millionen Euro aus den vier Töpfen des DigitalPakts Schule.
Zum 30. Juni 2021 waren im Land Hessen 84 Millionen Euro an Bundesgeldern aus dem Basis-DigitalPakt Schule laufenden oder abgeschlossenen Maßnahmen zugeordnet; hiervon mehr als 700000 Euro für Maßnahmen im Kreis Bergstraße.

Berlin/Bergstraße, 07.01.22 - Am 26. Dezember verkündete die Bundesregierung, sie habe ihr Ziel von 30 Millionen Corona-Impfungen bis zum Jahresende 2021 erreicht. Aber stimmt diese Impf-Rechnung auch? Bundeskanzler Scholz blieb bei seiner vollmundigen Ankündigung stets vage beziehungsweise flexibel bezogen auf den Zeitraum für sein Impfziel von 30 Millionen. Am 18. November sprach Scholz von fast 30 Millionen Auffrischungsimpfungen bis zum Jahresende. Am 30. November wiederum redete er darüber, wie man es hinbekomme, dass "in ganz kurzer Zeit 30 Millionen Frauen und Männer geimpft oder mit einer Auffrischungsimpfung versehen werden". "Jetzt kamen also neben den Auffrischungsimpfungen auch Erst- und Zweitimpfungen ins Spiel. Aber kein Wort dazu, wann seine Zählung eigentlich genau starten soll", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
In seiner Regierungserklärung am 15. Dezember sagte Scholz schließlich, dass er sich "Ende November" ein ehrgeiziges Zwischenziel gesetzt habe: "Ich möchte, dass wir alle zusammen in Deutschland 30 Millionen Impfdosen bis Jahresende in die Oberarme kriegen, als erste Impfung, als zweite Impfung und als Boosterimpfung." Und um das Ankündigungs-Wirrwarr komplett zu machen, änderte der Bundeskanzler am 21. Dezember sein Zieldatum noch von Jahresende auf Weihnachten. "Bei so vielen verschiedenen Ankündigungen, die jede Klarheit vermissen ließen hinsichtlich des Zeitraumes und der einzubeziehenden Impfungen - ob nur Auffrischungsimpfungen oder zusätzlich auch Erst- und Zweitimpfungen -, konnte einem schwindelig werden", so Meister.
Eines steht dafür fest: Wenn man Scholz' diverse Ankündigungen zum Maßstab nimmt, hat er sein Impfziel jedenfalls nicht erreicht. So erhielten zwischen dem 18. November und Weihnachten etwa 25 Millionen Bürger in Deutschland eine Booster-Impfung. Und wenn man nur den Dezember betrachtet, aber dafür alle Corona-Impfungen einbezieht, so erfolgten rund 23 Millionen Impfungen bis Weihnachten sowie knapp 25,8 Millionen Impfungen bis zum Jahresende. Nur wenn man alle Corona-Impfungen zwischen dem 18. November und Weihnachten heranzieht, kommt man auf 30 Millionen. Fazit: Was nicht zu seinen Ankündigungen passt, wird von Scholz eben trickreich passend gemacht.

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Kalender – Kommende Termine

21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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