2019

Berlin, 01.04.19 – Die Bürgerinitiative „Mensch vor Verkehr“ aus Lorsch / Einhausen hat Überlegungen zu einem Nahverkehrshalt Südhessen für schnellen Personennahverkehr Rhein-Main / Rhein-Neckar vorgestellt. Daraufhin hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) in Abstimmung mit seinen beiden Bergsträßer Bundestagskollegen Christine Lambrecht (SPD) und Till Mansmann (FDP) dieses Konzept der Bürgerinitiative beim Bundesverkehrsministerium vorgelegt und um eine Bewertung gebeten.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, hat hierzu nun schriftlich Stellung genommen. In seinem Antwortschreiben heißt es:

„Der Korridor Mittelrhein – Zielnetz 1 – umfasst u.a. die NBS/ABS Mannheim – Karlsruhe, NBS Frankfurt – Mannheim, ABS Köln/Hagen – Siegen – Hanau. Die genannten Maßnahmen stellen einen bedarfsgerechten Ausbau dar.

Die von Ihnen übersandten Überlegungen der „Bürgerinitiative Mensch vor Verkehr“ (BI) beziehen sich auf die Prüfung und Bewertung eines Nahverkehrshaltes Südhessen an der Neubaustrecke Frankfurt – Mannheim am Standort Lorsch/Einhausen. Die BI fordert einen gut 11 km langen Tunnel für die NBS Frankfurt – Mannheim, dementsprechend stellt sie sich die Errichtung eines unterirdischen Bahnhofes am Standort Lorsch/Einhausen vor, um oberirdisch dann Parkplätze vorsehen zu können.

Ein über die o.g. Maßnahmen hinausgehender Ausbau ist im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege und im Bundesverkehrswegeplan 2030 nicht vorgesehen und wäre eine Maßnahme, die durch zusätzlichen Nahverkehr induziert und dementsprechend zu finanzieren wäre.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben liegt in Deutschland die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei den Bundesländern. Auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes, des Entflechtungsgesetzes und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes unterstützt der Bund die Länder vielfältig bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit Mitteln von derzeit über 9 Mrd. € jährlich aus dem Bundeshaushalt. Zudem sieht der Koalitionsvertrag die Anhebung der GVFG-Mittel auf 1 Mrd. € jährlich bis 2021 vor.

Ich rege daher an, die Überlegungen zu einem Nahverkehrshalt an der o.g. Neubaustrecke dem Land Hessen bzw. dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar vorzutragen. Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, dass bei den von der BI dargestellten und ebenfalls übersandten Beispielen für Regionalhalte an Neu- und Ausbaustrecken des Bedarfsplans ebenso verfahren wurde.“

Berlin, 29.03.19 - Mit der am 15. März 2019 erfolgten Zustimmung des Bundesrates zur Grundgesetzänderung ist der Weg frei für den Digitalpakt Schule. Die Mittel für die Schulen können voraussichtlich noch dieses Jahr fließen. 

"Dass wir beim Digitalpakt Schule nach langen Verhandlungen zu einem Abschluss gekommen sind, ist eine gute Nachricht für alle Schüler, für alle Eltern und für die Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Dr. Michael Meister (CDU).

Mit dem Digitalpakt können Investitionen in flächendeckende moderne digitale Infrastrukturen in Deutschlands Schulen erfolgen. Fünf Milliarden Euro vom Bund und weitere 500 Millionen Euro von den Bundesländern bedeuten einen kräftigen Schub für guten Unterricht in Deutschland. "Weil wir als Bund dem Bereich digitale Bildung eine besondere Bedeutung zumessen, übernehmen wir mit einem Finanzierungsanteil von 90 Prozent beim Digitalpakt auch eine besondere Verantwortung", so Dr. Meister.

Der Digitalpakt wendet sich an alle allgemeinbildenden ebenso wie berufliche Schulen, solche in öffentlicher und privater Trägerschaft, von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II. Wichtig: Im Digitalpakt sind die didaktischen Konzepte der Schulen der Ausgangsunkt für technische Infrastrukturkonzepte, nicht umgekehrt.
Dr. Meister fordert die Akteure in der Region auf, mit den Vorbereitungen für die Antragstellung zu beginnen: "Jetzt ist zügiges Handeln vor Ort gefragt. Die Chancen, die sich mit dem Digitalpakt für die Schulen eröffnen, müssen von den zuständigen Akteuren in den Städten und Kommunen vor Ort in vollem Umfang genutzt werden. Der Ball liegt jetzt bei den Schulträgern." Die notwendigen Konzepte für die Beantragung der Mittel können bereits jetzt erarbeitet werden. Wichtig ist, dass bereits laufende und neu zu beantragende Maßnahmen nicht vermischt werden dürfen.

Dr. Meister abschließend: "Wir wollten von Anfang an die Bundesländer mit einem kräftigen Anschub für die Digitalisierung der Schulen in Deutschland unterstützen, ohne aber die Architektur des Grundgesetzes zu verschieben. Das ist jetzt gelungen. Der Bund unterstützt die Bundesländer aus einem gesamtstaatlichen Interesse heraus, wobei die Verantwortung für das Bildungswesen klar in der Zuständigkeit der Bundesländer verbleibt."

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert auf seiner Webseite über wesentliche Fragen zum Digitalpakt Schule und wird dieses Angebot im Hinblick auf die Umsetzung in den Bundesländern auch fortlaufend aktualisieren. Die verfügbaren Informationen finden sich unter:

https://eur02.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.bmbf.de%2Fde%2Fwissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html&data=02%7C01%7C%7C13df7f99dcea4d15d64908d6b41d79e4%7C84df9e7fe9f640afb435aaaaaaaaaaaa%7C1%7C0%7C636894436016687666&sdata=eTcgezya6oi5XL%2BaHJGwY98lPj%2BCYTd0YKAOnOOxUwk%3D&reserved=0

Weschnitztal, 28.03.19 - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat für Ende Juni 2019 einen Verhandlungstermin im Verfahren zur Ortsumgehung Mörlenbach angesetzt. "Das ist erfreulich, auch wenn man sich einen solchen Termin bereits wesentlich früher gewünscht hätte", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). 

Zur Erinnerung: Der beklagte Planfeststellungsbeschluss für die Mörlenbacher Ortsumgehung wurde bereits im Januar 2014 erteilt, also vor über fünf Jahren. Der damalige hessische Verkehrsstaatssekretär Steffen Saebisch (FDP) hatte den Beschluss glücklicherweise noch vor dem Regierungswechsel in Hessen unterzeichnet. "Ich möchte gar nicht spekulieren, wie sich das Verfahren ansonsten entwickelt hätte", so Dr. Meister.

Die allermeisten Bürger in Mörlenbach und Umgebung sehnen seit Langem die so wichtige Ortsumgehungsstraße herbei. Bei dem Projekt geht es nicht nur um die Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr. Es geht vielmehr auch um die Zukunftsentwicklung von Weschnitztal und Überwald insgesamt. 
"Es ist gut, dass der Verhandlungstermin bei Gericht nun bevorsteht. Allerdings muss es in absehbarer Zeit auch zu einer Entscheidung des Gerichts kommen, um zu wissen, wie es bei diesem Straßenbauprojekt weitergeht", so Dr. Meister.

Bensheim, 21.03.19 - Die regionale Presse berichtete über das Schreiben von Bensheims Bürgermeister Rolf Richter, das dieser zum Thema Hochspannungstrasse in Bensheim an Bundes- und Landespolitiker gerichtet hatte. Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister hat das Schreiben von Rolf Richter erhalten und diesem geantwortet. In seiner Antwort schreibt Meister:

"Ich habe großes Verständnis für die Sorgen und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf den geplanten Ersatzneubau einer 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Pfungstadt Süd und Heppenheim, von dem auch Bensheim berührt ist. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die betroffenen Anwohner, aber auch die Städte Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg sowie der Kreis Bergstraße fordern, dass in bzw. in der Nähe von Siedlungsbereichen eine Erdverkabelung realisiert werden soll.


Vor diesem Hintergrund hatte ich mich bereits vor über zwei Jahren an den Vorhabenträger Westnetz gewandt. Von dort teilte man mir im Januar 2017 mit, dass bezüglich des geplanten Freileitungsersatzes in den Siedlungsbereichen die Prüfung von Alternativen frühzeitig in den Planungsprozess integriert worden sei. Abstimmungsgespräche mit den Bürgermeistern der genannten drei Städte seien geführt worden bzw. stünden bevor.


In der Folgezeit zeigte sich bezogen auf Bensheim, dass zwischen Westnetz und der Stadt kein Einvernehmen erzielt werden konnte. Daraufhin hatte ich mich erneut an Westnetz gewandt und ein gemeinsames Gespräch im Bensheimer Rathaus angeregt, um nach Wegen und Lösungen in der Sache zu suchen. Dieses Gespräch, bei dem ich ebenfalls zugegen war, fand am 3. Mai 2018 statt. 
In der Folge hatte Westnetz eine weitere Ausführungsvariante erarbeitet bzw. durchkalkuliert. Hierzu fand ein neuerliches Gespräch zwischen der Stadt Bensheim und Westnetz am 28. Juni 2018 statt. Durch dieses Gespräch konnte jedoch ebenfalls keine Verständigung erreicht werden. 


Daraufhin habe ich mich dafür eingesetzt, dass bei einem weiteren Gespräch auch ein Mitglied der Geschäftsführung von Westnetz anwesend sein sollte. Am 25. Oktober 2018 erfolgte dann - in meinem Beisein - im Rathaus Bensheim wieder ein Gespräch mit Westnetz, bei dem auch ein Geschäftsführer von Westnetz dabei war. Ziel war es bekanntlich, eine Kostentragung zu organisieren, die für alle Seiten vertretbar wäre. 


Westnetz hatte daraufhin nochmals verschiedene Überlegungen durchgerechnet und dabei auch Kontakt mit der Bundesnetzagentur zu der Frage einer Berücksichtigung von Mehrkosten in der Regulierung. 


Letztlich haben jedoch alle Bemühungen nicht zum gewünschten Erfolg geführt, sodass es im Ergebnis leider zu keiner Verständigung zwischen der Stadt Bensheim und Westnetz gekommen ist. 
Ich bin dennoch auch weiterhin sehr gerne bereit, im Interesse der Stadt Bensheim und der betroffenen Anwohner auf Westnetz zuzugehen. Sofern Sie dies wünschen, bitte ich um ein entsprechendes Signal."

Berlin, 19.03.19 - "Die zivile Sicherheit berührt alle Lebensbereiche einer modernen und weltoffenen Gesellschaft. Sicherheit ist von grundlegender Bedeutung für Freiheit, Lebensqualität und Wohlstand." Das sagte der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, vor dem Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in der Aussprache zum Rahmenprogramm der Bundesregierung "Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023". Das neue Rahmenprogramm, das in die Hightech-Strategie der Bundesregierung eingebunden ist und jährlich mit 60 Millionen Euro gefördert wird, baut auf den Erfahrungen von zwei Vorläuferprogrammen auf, unterstrich Meister.

Kernaufgabe der zivilen Sicherheitsforschung ist es, den Schutz der Bürger vor Gefährdungen zu erhöhen, die mit den Auswirkungen von Naturkatastrophen, Terrorismus und Kriminalität verbunden sind. Nicht zuletzt durch die Folgen des globalen und gesellschaftlichen Wandels sowie der zunehmenden Geschwindigkeit technischer Entwicklungen werden auch die Anforderungen an effektive und zukunftsfähige Sicherheitslösungen steigen.

Das neue Programm stützt sich auf drei Programmsäulen: Dazu gehört der "Schutz und Rettung von Menschen", der "Schutz kritischer Infrastrukturen" und der "Schutz vor Kriminalität und Terrorismus". Die Querschnittsthemen "Internationale Kooperationen" sowie "Strukturbildung, Praxistransfer und Kompetenzaufbau" befassen sich mit übergeordneten Fragestellungen der zivilen Sicherheitsforschung. 


Auch soll die Zusammenarbeit von Forschung, Wirtschaft und Anwendern auf europäischer und internationaler Ebene gestärkt werden. Dabei hob Dr. Meister vor allem Österreich, Frankreich und Israel hervor. Gleichzeitig werden aber auch gemeinsame Lösungsansätze mit Ländern in Afrika gesucht.


Wie abhängig die Gesellschaft mittlerweile von unterschiedlichen Infrastrukturen ist, hat man am über eintägigen Stromausfall in den Berliner Stadtteilen Treptow/Köpenick im Februar sehen können. Nach kurzer Zeit waren hier Verkehr und Schulen betroffen gewesen und auch Notstromaggregate in den Krankenhäusern ausgefallen.

Kalender – Kommende Termine

26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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