Gras-Ellenbach. Zu seinem regelmäßigen Meinungsaustausch traf der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister Bürgermeister Markus Röth. Begleitet wurde er von Simone Daub und Herr Wolfgang Pütt von der örtlichen CDU. Die Flüchtlingssituation hat sich nach Röths Wahrnehmung in seiner Gemeinde in den vergangenen Wochen kaum geändert. Im Vorfeld hatte Gras-Ellenbach Liegenschaften angemietet, um die direkt zugewiesenen Personen überhaupt unterbringen zu können. Grundsätzlich liege jedoch keine andere Situation als in den anderen kreisangehörigen Gemeinden vor. Die höhere Zahl von „früher“ aufgenommenen Personen wird dann in späteren Quartalen „aufgerechnet oder gutgeschrieben“. Daher benötigt Gras-Ellenbach derzeit noch keine Containerwohnungen oder nimmt noch keine öffentlichen Einrichtungen in Anspruch. Allerdings sieht Röth mit Sorgen, dass die Bewohner von Gras-Ellenbach den Flüchtlingen gegenüber kritischer werden. Wer illegal ist, kann ein Bürger nicht feststellen, so Röth. Die derzeit wieder stark ansteigende Zahl der Flüchtlinge bringe weitere Probleme mit sich, die auf Dauer schwer vor Ort gelöst werden können.
Die Zusammenarbeit mit dem Kreis bezüglich der Flüchtlingssituation sei im Rahmen der gegebenen Verhältnisse akzeptabel. Allerdings merke man auch hier, dass der Kreis personell und in Anbetracht der steigenden Zahlen zunehmend Schwierigkeiten bekomme.
Sorgen bereitet Röth, aber natürlich auch anderen Bürgermeistern, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach Flächen außerhalb des Siedlungsbereiches von Städten und Gemeinden nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13 b des Bundesbaugesetzbuches ohne Umweltprüfung überplant werden dürften. Bebauungspläne, die nach dieser Regelung aufgestellt wurden, sind rechtswidrig, es sei denn die Beschlussfassung liegt länger als 1 Jahr zurück. Bebauungspläne im Verfahren müssen in ein Normalverfahren übergeleitet werden. Da diese Entscheidung auch Gras-Ellenbach betrifft, besteht daher für Röth eine unbefriedigende Situation für die Bereiche, die zwar Rechtskraft entwickelt haben, aber die Jahresfrist noch nicht erreicht haben. Der Bund hat zwar eine Möglichkeit zur Heilung angeboten, diese steht aber noch aus, daher kommt diese aktuell (noch) nicht in Frage. Eine neue Überplanung der betroffenen Bebauungspläne bedeute einen zusätzlichen Kostenaufwand. Die Frage, ob nun ein sogenannter „Ewigkeitsmangel“ bestehe, sei zumindest in den B-Plänen, die älter als ein Jahr seien, soweit geklärt. Nur die Zeiten bis zum Ablauf des Jahres seien zu einer weiteren Verzögerung geeignet oder zur Heilung vorzusehen.
Ebenfalls unzufrieden ist Röth mit der neuen Grundsteuergesetzeslage. Seines Erachtens kann es gerade im ländlichen Raum nicht sein, dass etwa alte, nicht mehr benutzte, Scheunen, als Nutzfläche anteilig mit berechnet werden und sich dadurch sich die Grundsteuer im Verhältnis zu stark erhöhe.
Bei dieser Gelegenheit wies Röth Meister auch auf die immer größer werdende Bürokratie hin. Die Bürokratie müsse unbedingt abgebaut werden. Der Aufwand sei extrem hoch. Allein die Förderbürokratie sei unverhältnismäßig. Gleichgültig von Zuständigkeiten sei es unabhängig von staatlichen Ebenen notwendig, der „anderen“ staatlichen Ebene zu vertrauen, dass sie ihre Aufgaben richtig erledige. Es sei überflüssig, dass der öffentliche Raum ständig reguliert werde, wenn man vor Ort eigentlich wisse, wie man es vernünftiger Weise machen könne. Hinzu komme, dass er das Gefühl habe, dass die Entscheider „ fast Angst“ hätten und sich hinter Formalien zurückziehen würden. Natürlich könne das Gesetzt nicht jedes Detail oder jeden einzelnen Fall vorhersehen. Eine Entscheidung zu treffen, sei jedoch zeitlich oft notwendig, ohne permanent komplexe Verfahren einzuhalten. Die Unsicherheit zeige sich zum Beispiel darin, dass unbedeutende Schreiben mit Empfangsvermerken versehen würden und der Bürgermeister dieses nicht alleine unterzeichnen kann, sondern rechtsverbindliche Unterzeichnungen notwendig würden. Die bürokratischen Hürden seien im alltäglichen vorhanden und würden bei allen Maßnahmen im unverhältnismäßigen Ausmaß fortgesetzt.