Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 7. Februar 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag der Woche: Die Ankündigungen zu den Härtefallhilfen gegen hohe Energiepreise sofort und vollständig umsetzen.

Gut zehn Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Öl und Pellets. Gerade ländliche Regionen ohne Gasnetze sind auf diese Energieträger angewiesen. Viele Betriebe, vor allem kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum, vertrauen auf Öl, Pellets oder Flüssiggas als Produktions- und Heizmittel. Manche Unternehmen haben jüngst sogar gezielt einen Brennstoffwechsel unternommen – auch als Beitrag zur Reduzierung des Gasverbrauchs.

Auf unseren Druck hin hat die Bundesregierung Gelder für Härtefallhilfen für private Nutzer von Öl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen sowie für kleine und mittlere Unternehmen und für Kultureinrichtungen versprochen. Die Voraussetzungen für eine zeitnahe und unbürokratische Auszahlung dieser Härtefallhilfen müssen jetzt schnellstmöglich geschaffen werden. Dennoch haben die Regierungsfraktionen in der vergangenen Sitzungswoche im Haushaltsausschuss die Freigabe der im Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgesehenen Mittel für die Härtefallregelungen sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch für Kultureinrichtungen verweigert.

Die Entlastung bei den Energiekosten für Betriebe und Privathaushalte war von der Bundesregierung fest zugesagt worden. Der Wortbruch der Ampel-Koalition ist ein verheerendes Signal an Wirtschaft und Verbraucher. Die Menschen müssen sich auf die Ankündigungen der Politik verlassen können.

Aktuelle Stunde: Krise auf dem Wohnungsmarkt – jetzt entschlossen gegensteuern.

Mit Amtsantritt hatte die Ampel-Regierung das selbstgesteckte Ziel ausgegeben, pro Jahr 400.000 neue Wohnungen – davon 100.000 Sozialwohnungen – bauen zu wollen. Aber mittlerweile hat Bauministerin Geywitz einräumen müssen: Dieses Ziel wird für die Jahre 2022 und 2023 klar verfehlt. Zu erwarten ist, dass es auch im Jahr 2024 so weitergeht. Bereits jetzt besteht in vielen Regionen ein erheblicher Mangel an Wohnraum. Das wirtschaftliche Umfeld bleibt auch auf absehbare Zeit sehr herausfordernd: Zinsen und Materialkosten steigen weiter und auf dem Bau herrscht ein immenser Fachkräftemangel. Hinzu kommen von der Ampel hausgemachte Probleme, wie etwa das Chaos bei der KfW-Förderung, überhöhte Standards für die Energieeffizienz oder die Abschaffung bewährter Programme wie das Baukindergeld. Bauherren werden dadurch verunsichert.

Bezahlbares Wohnen ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit – in der Stadt und inzwischen auch im ländlichen Raum. Bauen und Investieren braucht aber vor allem eines: Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Für uns gilt: Nur mit mehr Wohnungsneubau nehmen wir Druck von den Mieten und schaffen Wohnraum für Familien. Dabei müssen wir alle Wohnformen in den Blick nehmen: Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Wir wollen keine ideologischen Einschränkungen beim Wohnungsbau. Nur wenn wir alle Kräfte bei Bauherren und Unternehmen freisetzen und alle Wohnformen berücksichtigen, können wir den Wohnungsneubau in Schwung bringen. Wir brauchen deshalb eine Offensive für den Wohnungsbau ohne ideologische Einschränkungen.

Unser Antrag „A100 fertig bauen“.

Wir wollen die A 100 in Berlin zu einer klimapolitisch fortschrittlichen Autobahn entwickeln und eine dauerhafte Verbesserung der Lebensqualität in den Bezirken Berlins erreichen. Der Weiterbau hat eine große Bedeutung für eine zukunftsfähige Infrastruktur in Verbindung mit einer spürbaren Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Berlin. Der Mangel an leistungsfähigen Straßen führt in der dicht besiedelten Stadt zu hoch belasteten Straßen. Mit dem Weiterbau der A 100 wird der Osten Berlins leistungsfähig erschlossen. Der Wirtschaftsverkehr verlagert sich auf das übergeordnete Verkehrsnetz. Die Umsetzung ermöglicht dem Land Berlin, umliegende städtische Straßen zurückzubauen und den Verkehr aus den Wohnquartieren heraus zu verlagern.

Grüne und weite Teile der SPD lehnen den Weiterbau der A 100 jedoch ab. Das ist kurzsichtig und falsch. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden viele Fahrzeuge mit klimaneutralen Antrieben bzw. Kraftstoffen auf den Straßen unterwegs sein. Die Entlastung innerstädtischer Quartiere vom Verkehr und die damit verbesserte Lebensqualität sind ein Gewinn.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Der Radverkehr ist ein wichtiger Baustein für alltagstaugliche, gesunde und klimafreundliche Mobilität. Mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 3.0 haben die CDU/CSU-geführte Bundesregierung sowie Länder, Gemeinden und Verbände, einschließlich Bürgerbeteiligung, in der 19. Legislaturperiode eine ambitionierte Strategie erarbeitet, um den Radverkehr in Deutschland weiter voranzubringen. Mit unserem Antrag Fahrradland Deutschland – Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans richten wir sechs Forderungen an die Bundesregierung. Dazu gehören u.a. die Forderung, den Nationalen Radverkehrsplan der Bundesregierung aus der 19. Legislaturperiode zeitnah umzusetzen. Das Straßenverkehrsrecht muss darüber hinaus weiterentwickelt werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr für Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen.       

Das Bauwesen ist für rund 60 Prozent des weltweiten Ressourcenverbrauchs, für rund 50 Prozent des weltweiten Abfallaufkommens und für mehr als 35 Prozent des weltweiten Energieverbrauches verantwortlich.  Somit ist der Bausektor eine Schlüsselbranche zur Erreichung der Pariser Klimaziele. Ein entscheidender Faktor dabei ist, dass gut ein Drittel aller Treibhausgasemissionen eines Gebäudes vor der tatsächlichen Nutzung entstehen – nämlich bei der Herstellung und Errichtung. Mit unserem Antrag Einsatz von Recycling-Baustoffen stärken wollen wir die Herstellungsphase und den Ressourcenverbrauch eines Gebäudes stärker in den Blick nehmen und Einsatz von Recycling-Baustoffen auf eine breite Grundlage stellen. Erforderlich ist ein Mehrklang aus sinnvollen Grenzwerten, zielgerichteten Förderprogrammen und rechtlichen Regelungen, um mit gezielten Maßnahmen die Rahmenbedingungen für das Baustoffrecycling zu verbessern.

Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht. Mitgliederversammlungen müssen im Vereinsrecht grundsätzlich als Präsenzveranstaltung stattfinden. Die Abhaltung von virtuellen Mitgliederversammlungen ist nur dann möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich vorsieht. Gleiches gilt für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie für andere Vereins- und Stiftungsorgane. Die pandemiebedingten Sonderregelungen, die noch bis zum 31. August 2022 in Kraft waren, ermöglichten es den Vereinen, auch ohne entsprechende Satzungsregelung Mitgliederversammlungen im Wege der elektronischen Kommunikation durchzuführen. Diese Regelung ist angesichts der voranschreitenden Digitalisierung auch über die pandemische Situation hinaus sinnvoll. Wir bringen deshalb einen Gesetzentwurf in erster Lesung ein, mit dem wir die Vorschrift in modifizierter Form beibehalten.

Bei den sog. „roten Gebieten“ handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Regionen, die mit Nitraten belastet sind. Mit unserem Antrag Verursacherprinzip beachten – Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen fordern wir die Bundesregierung auf, umgehend in Abstimmung mit den Bundesländern ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, von Verpflichtungen in roten Gebieten vorzulegen und das erarbeitete Konzept eng mit der EU-Kommission abzustimmen. So kann die Bundesregierung eine rechtssichere und zügige Umsetzung ermöglichen.

Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2021 entschieden, dass Bankkunden bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank zustimmen müssen. Die Kreditinstitute dürfen in ihren AGB – entgegen der bisherigen jahrzehntelangen Praxis – nicht mehr regeln, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde in der gesetzten Frist nicht widerspricht (sog. Zustimmungsfiktionsklausel). Die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist absolut unbefriedigend. Es liegt im berechtigten Interesse der Kreditinstitute, über die Zeit erforderlich werdende Anpassungen ihrer AGB in Form einer Zustimmungsfiktion realisieren zu können, da dies ohne großen Aufwand erfolgen kann. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, eine entsprechende Rechtsanpassung in die Wege zu leiten.

Es ist nie zu früh, sich auf den nächsten Winter vorzubereiten – unter dieser Maßgabe hat die Internationale Energieagentur (IEA) jüngst Maßnahmen zur Stabilisierung des Strom- und Gasmarktes mit Blick auf den Winter 2023/2024 vorgeschlagen. Mit unserem Antrag Deutschlands Energieversorgung sichern und jetzt für den Winter 2023/2024 vorbereiten fordern wir: Dem muss die Bundesregierung jetzt schnell Folge leisten. Denn sonst droht den EU-Staaten im nächsten Winter eine Gaslücke von fast 30 Mrd. Kubikmetern. Gleichzeitig werden unsere Gasversorgung und die Preisentwicklung erheblich von der Lage am Weltmarkt abhängen. Mit unserem Antrag legen wir einen Energieplan für den Winter 2023/2024 vor, um neben dem Krisenmanagement für den laufenden Winter rechtzeitig auch für den darauffolgenden Winter vorzusorgen.

In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt. Den Ländern und Kommunen werden insgesamt Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für den Ganztagsausbau zur Verfügung gestellt.  Bereits aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen hat sich die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Investitionsprogramm erheblich verzögert. Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde die Laufzeit des Investitionsprogramms deshalb bereits um ein Jahr verlängert. Dennoch konnten in vielen Bundesländern die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden. Es besteht nunmehr die Gefahr, dass Kommunen, die im Vertrauen auf den Erhalt der Fördermittel bereits Aufträge erteilt haben, im Falle eines Widerrufs von Förderbescheiden Kosten selbst tragen müssten bzw. Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden könnten. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, die Laufzeit des Investitionsprogramms um ein weiteres Jahr zu verlängern.

In dieser Woche debattieren wir zwei von uns erarbeitete Anträge zu der sicherheitspolitisch wichtigen Sahel-Region: Den MINUSMA-Einsatz rasch aber geordnet in diesem Jahr beenden – Unser zukünftiges Engagement im Sahel mit einer Gesamtstrategie auf eine solide und tragfähige Grundlage stellen sowie unseren Antrag Die Sahel-Zone als Schlüsselregion für Europas Sicherheit begreifen – Den Mali-Einsatz militärisch und politisch zum Erfolg führen. Die Bundesregierung schafft es nicht, die politischen Rahmenbedingungen für den aktuell gefährlichsten deutschen Auslandseinsatz klar und für die Bürgerinnen und Bürger – und für die Soldaten vor Ort – klar und verständlich zu definieren. Das lässt nicht nur die Effektivität dieses eigentlich wichtigen Einsatzes verpuffen. Durch ihre unklare Kommunikation gegenüber der Regierung in Bamako gefährdet die Bundesregierung unnötig die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten und schafft Freiraum für Akteure wie Russland. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb ein Konzept für den Sahel, eine Führungsrolle Deutschlands in der Afrikapolitik der EU, eine strategische Betrachtung der Herausforderungen durch Russland und die zugesagte Evaluierung des Einsatzes.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich. Verwaltungsgerichtliche Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben können aufgrund ihrer Komplexität und der sich in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht ergebenden Schwierigkeiten lange dauern. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Grundsätzlich begrüßen wir eine Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben – ob dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingen wird, darf aber bezweifelt werden.

In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Zentrales Ziel dieses Gesetzes ist laut Bundesregierung, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen und zu entbürokratisieren sowie die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, ein Anreiz für Markt und Wettbewerb geschaffen, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und ein zusätzlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Den Grundansatz des Gesetzentwurfs begrüßen wir. Bisher gibt es Kritik an der Umsetzung des Rollouts und zum Datenschutz. Wir werden die Themen aufgreifen und im parlamentarischen Verfahren thematisieren. Auch werden wir zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung beantragen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • /8. Februar: Online-Konferenz "Europe 2023" der ZEIT-Verlagsgruppe mit u.a. BM’n Faeser, BM Wissing, BM Lauterbach, Bill Gates,
  • Februar: MP Söder wird „Goldene Narrenschelle“ der Schwäbisch-Alemannischen Narrenzünfte verliehen, Laudatio von MP Kretschmann,
  • Februar: Jahres-PK des Bundessozialgerichts,
  • Februar: Jahres-PK des Bundesarbeitsgerichtes mit Ausblick auf 2023,
  • Februar: Internationale Energieagentur legt Strommarktbericht 2023 vor,
  • Februar: Gutachten "Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge" des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWK,
  • Februar: PK "100 Tage ExpertInnen-Kommission Gas- und Wärme: Mitglieder fordern Umsetzung ihrer Empfehlungen" von DIW, Mieterbund, Caritasverband,
  • Februar: Fachgespräch "Generationengerechte Rente“ der KAS,
  • Februar: Energiepolitische Grundsatzrede von BM Habeck beim BEE,
  • Februar: Ergebnisse der DIHK Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2023,
  • Februar: Vorstellung Studie „Erfahrungen junger Menschen mit Einsamkeit“ der Bertelsmann-Stiftung und des Progressiven Zentrums mit BM’n Paus,
  • Februar: Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus Berlin.
  1. Außen/EU:
  • -8. Februar: Informeller Wettbewerbsfähigkeitsrat (Wettbewerbsfähigkeit, grüne Transformation, Daten für wissenschaftliche Forschung),
  • -8. Februar: BM Habeck und FRA-Wirtschaftsminister Le Maire in Washington (Thema u.a. Inflation Reduction Act),
  • Februar: Rede zur Lage der Nation von US-Präsident Biden,
  • Februar: Assoziationsrat EU-Republik Moldau (Energie, Außenpolitik, Transnistrien),
  • /10. Februar: Außerordentlicher Europäischer Rat (Wirtschaft, Antwort Inflation Reduction Act, Wettbewerbsfähigkeit, Ukraine, Migration).

Kalender – Kommende Termine

24.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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