Friedrich Merz MdB, Vorsitzender,

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 26. April 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Wir stärken die Selbstverteidigung der Ukraine und schützen Freiheit und Sicherheit in Europa.

Seit zwei Monaten führt Russland einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es ist unsere moralische Pflicht, dazu beizutragen, diesen Angriffskrieg zu stoppen. Dazu zählen eine klare Linie und Entschlossenheit bei der Unterstützung der Ukraine mit Waffen und militärischer Ausrüstung. Aber: Olaf Scholz zögert. Führung sieht anders aus. Das Vertrauen in unser Land nimmt in der internationalen Öffentlichkeit von Tag zu Tag ab. Die Kritik seitens unserer Partner und Verbündeter wächst. Deutschland ist zunehmend isoliert.

In unserem Antrag legen wir dar, was jetzt passieren muss: Wir müssen die Waffenlieferungen an die Ukraine jetzt in Qualität und Umfang intensivieren. Wir fordern dies nicht leichtfertig, sondern weil es für den Freiheitskampf der Ukraine notwendig ist. Wir merken: Unser Druck wirkt. Die Ampel ist nun mit einem eigenen Antrag auf uns zugekommen. Wir haben das Anliegen, einen gemeinsamen Antrag als starkes Signal an die Bundesregierung zu verabschieden. Unsere Zustimmung knüpfen wir dabei an klare Bedingungen.

Das Sondervermögen muss die Bundeswehr langfristig stärken.

Das „Sondervermögen für die Bundeswehr“ bewegt sich nicht von der Stelle. Der bisherige Vorschlag der Ampelkoalition für die Ausgestaltung bleibt hinter unseren Erwartungen zurück. Das 100-Mrd-Paket muss so wirken, dass es die Bundeswehr langfristig stärkt. Wir haben unsere Forderungen auf den Tisch gelegt: Die Verteidigungsausgaben müssen dauerhaft und unabhängig vom Sondervermögen auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen. Das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro muss konkret für die Stärkung der Bundeswehr verwendet werden. Vor Verabschiedung des Sondervermögens muss klar sein, was mit dem Geld für die Bundeswehr erreicht wird. Das Beschaffungswesen muss grundlegend geändert werden. Und: Wir brauchen auch einen Tilgungsplan für die zusätzlichen Schulden.

Wir brauchen jetzt Maßnahmen gegen die drohende Rezession.

Inflation, Energiepreise und Nahrungsmittelknappheit machen das Leben der Menschen in unserem Land immer teurer. Auch die Wirtschaft leidet unter den Nachwirkungen der Pandemie, unterbrochenen Lieferketten und rasant steigenden Erzeugerpreisen. Die Bundesregierung muss jetzt dringend handeln. Bisher wurden Ankündigungen nicht umgesetzt. Die Anhebung von Transferleistungen, wie sie die Bundesregierung in dieser Woche auf den Weg bringt, genügt nicht. Wir brauchen stattdessen Lösungen, die für das ganze Land funktionieren und nachhaltig wirken. Neben der Kostenbelastung für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze muss auch die wuchernde Bürokratie zurückgedrängt werden. Als wenn nichts passiert wäre, arbeiten sowohl die Bundesregierung und auch die Europäische Union an neuen Belastungen, Auflagen, Berichtspflichten. Wir brauchen jetzt ein Belastungsmoratorium. So kann die Wirtschaft wieder auf die Beine kommen. Hochwertige Arbeitsplätze werden gesichert und neue geschaffen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Selbstverteidigung der Ukraine stärken, Freiheit und Sicherheit in Europa schützen. Seit zwei Monaten führt Russland einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es ist unser humanitäres Gebot, diesem Vernichtungswahn ein Ende zu setzen. Es ist unsere moralische Pflicht, dazu beizutragen, den Angriffskrieg zu stoppen. Deutschland muss sich jetzt seinen Verbündeten in EU und NATO anschließen und einen entschlossenen Beitrag zur Stärkung der ukrainischen Selbstverteidigungskräfte leisten – auch und gerade mit „schweren Waffen“. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die hierfür nötigen Schritte endlich umzusetzen und insbesondere die deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine in Quantität und Qualität unverzüglich und spürbar zu intensivieren.

Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen. Mit unserem Antrag legen wir die Grundlagen für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern: Schon bei der Steuergesetzgebung muss die IT-Umsetzung mitgedacht werden – sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit. Die Digitalisierungstauglichkeit von Steuergesetzen muss am Anfang stehen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen erheblichen Verbesserungsbedarf: So hat der Bundesrechnungshof dem ehemaligen Finanzminister Olaf Scholz öffentlich attestiert, Großprojekte wie KONSENS nicht im Griff zu haben. Stattdessen werden immer wieder Mittel vom Parlament nachgefordert. Das muss besser werden.

Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte. Deutschland steht vor einem Jahrzehnt der Erneuerung mit großen Chancen und Möglichkeiten. Mit unserem Antrag fordern wir jetzt ein Sofortprogramm: Wir müssen an den zentralen Stellschrauben der Wirtschaftspolitik ansetzen und diese für Unternehmen und deren Beschäftigte günstig gestalten. Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die erheblichen Verwerfungen durch den Russland-Ukraine-Krieg stellen die Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Wir fordern Maßnahmen, die neue Impulse für eine Erholung und einen anhaltenden Aufschwung der Wirtschaft setzen: Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte, spürbarer Bürokratieabbau, ein Belastungsmoratorium, Planungsbeschleunigung, Entlastungen von Steuern und Abgaben, flexible arbeitsrechtliche Regelungen und flexible Arbeitszeitmodelle, sowie leistungsfähige Infrastruktur.

Steigende Energiepreise – Bezahlbare Mobilität gewährleisten. Wir fordern die Bundesregierung mit unserem Antrag auf, sich endlich für bezahlbare Mobilität einzusetzen. Kurzfristige Energiepreispauschalen und eine vorübergehende Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate sind keine dauerhafte Lösung. Das Tanken bleibt teuer. Davon sind vor allem Pendler und Menschen im ländlichen Raum betroffen. Auch Unternehmen der Transport-, Logistik- und Busbranche belasten die hohen Kraftstoffpreise massiv. Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich entschlossen zu handeln. Durch abgestimmtes Vorgehen muss sie eine Perspektive für alle Betroffenen aufzeigen.

Klimaanpassung forcieren – Zum Schutz von Menschenleben, der Natur und zum Erhalt des Wohlstands. Mit unserem Antrag greifen wir das wichtige Thema der Klimaanpassung auf. Klimaanpassung ist neben der direkten Einsparung von CO2 ein wichtiger Pfeiler der Klimaschutzpolitik. Aufgrund der unvermeidlichen Folgen des Klimawandels müssen sich Gesellschaften noch besser vorbereiten, um die Menschen, die Natur sowie die Infrastrukturen zu schützen. Es gilt, widerstandsfähiger zu werden und dadurch den erreichten Wohlstand in Deutschland zu sichern. Mit der Initiative greifen wir einen umweltpolitischen Schwerpunkt des gemeinsamen Regierungsprogramms von CDU und CSU aus dem Jahr 2021 auf. Mit unserem Antrag wollen wir die Bundesregierung endlich in den Handlungsmodus bringen. Das "Sofortprogramm Klimaanpassung" von Umweltministerin Lemke reicht nicht aus. Auch der Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz steht noch aus.

Europas Wettbewerbsfähigkeit erhalten – Die wirtschafts- und handelspolitischen Beziehungen im atlantischen Raum stärken. Gesetz zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits. Mit unserem Antrag und dem korrespondierenden Gesetzentwurf nehmen wir eine klare handelspolitische Standortbestimmung der Unionsfraktion vor. In Abgrenzung zur teils widersprüchlichen Position der Ampel-Koalition in der Handelspolitik geben wir ein deutliches Signal für Freihandel und vertiefte transatlantische Beziehungen. Am 21. September 2017 ist CETA vorläufig in Kraft getreten – für die Bereiche, die in ausschließlicher Zuständigkeit der EU liegen. Damit CETA vollständig in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Deutschland hat das Abkommen bisher noch nicht ratifiziert. Die Bundesregierung muss zügig liefern und ihre internen Streitigkeiten zurückstellen.

Nachhaltige Impulse für Einzelhandel und Innenstädte. Mit unserem Antrag zeigen wir Maßnahmen auf, mit denen Einzelhandel und Innenstädte zukunftsfest gemacht und belebt werden. Wir brauchen jetzt die erforderlichen Impulse für einen attraktiven und zukunftsfesten Einzelhandel in den Innenstädten. Innenstädte und Fußgängerzonen sind kaum vorstellbar ohne funktionierenden und breit gefächerten Einzelhandel. Außerdem braucht es Gastronomie und Hotellerie, Dienstleistungen und Freizeit- und Kulturangebote. Kurz: Eine Umgebung des Zusammenkommens. Durch die Corona-Belastungen hat das Thema nochmals erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit dem Antrag zeigen wir: Die Union hat den Einzelhandel und die Innenstädte im Blick.           

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In erster Lesung beraten wir das von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) und Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“. Mit dem Gesetzentwurf wird die verfassungsrechtliche Grundlage für die Errichtung des vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung am 27. Februar 2022 angekündigten „Sondervermögens Bundeswehr“ geschaffen. Mittels einer Änderung des Grundgesetzes wird der Bund zur Errichtung eines Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro ermächtigt. Das Sondervermögen soll laut des Entwurfs der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen. Die einmalige Kreditermächtigung wird von der Schuldenbremse des Grundgesetzes ausgenommen. Die Errichtung des Sondervermögens und die Regelung der weiteren Aspekte soll über ein eigenes Bundesgesetz („einfachgesetzlich“) erfolgen; dieses Gesetz beraten wir ebenfalls.

Wir können den beiden Gesetzentwürfen in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Folgende Punkte für sind für eine Zustimmung relevant: Die Verteidigungsausgaben müssen dauerhaft auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen; das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro darf ausschließlich für die Stärkung der Bundeswehr verwendet werden; der Verteidigungshaushalt muss unabhängig vom Sondervermögen das Zwei-Prozent-Ziel erreichen; vor einer Verabschiedung des Sondervermögens muss klar sein, was mit dem Geld konkret für die Bundeswehr erreicht werden soll; das Beschaffungswesen muss grundlegend geändert werden; bei einer Ausnahme von der Schuldenbremse muss dem Sondervermögen auch ein Tilgungsplan hinzugefügt werden. Die Verhandlungen unserer Fraktion mit der Bundesregierung dauern noch an.

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.  Mit dem in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurf soll der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht werden. Anschließend soll wieder die Mindestlohnkommission über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheiden. Die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) soll auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch entsprechend des Mindestlohns ausgestaltet werden. Unser Ziel als Unionsfraktion für die kommenden Beratungen ist klar: Beschäftigte müssen von ihrem Einkommen ohne die Inanspruchnahme von weiteren Leistungen leben können. Der Grundsatz der Tarifautonomie und auch die schwierige aktuelle wirtschaftliche Situation müssen wir im Blick behalten. Auf dieser Grundlage werden wir uns einbringen.

In erster Lesung beraten wir das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Mit diesem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, soll ein monatlicher Sofortzuschlag ab Juli 2022 in Höhe von 20 EUR/Monat für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eingeführt werden, wenn diese bestimmte Transferleistungen beziehen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 Euro je Person erhalten. Die Koalitionsfraktionen wollen diesen Betrag per Änderungsantrag auf 200 Euro erhöhen. Unsere Haltung zu diesem Vorschlag ist differenziert: Angesichts der noch nicht abgeklungenen Corona-Pandemie und nun des Ukraine-Krieges und steigender Energiepreise ist im Grundsatz gegen Instrumente wie Sofortzuschlägen und Einmalzahlungen nichts einzuwenden. Dieses Instrument ist gegenüber einer generellen Erhöhung von Transferleistungen flexibler. Insgesamt drängt sich aber der Eindruck auf, dass die Ampel eine „Politik mit der Gießkanne“ betreiben und grundsätzlich vom System der Ermittlung der Regelbedarfe abweichen will.

Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher. Mit diesem in 2./3. Lesung zu beratenden Gesetzentwurf wird ein Vorschlag aufgegriffen, den wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits am 18. Februar 2022 mit unserem Antrag "Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – Zeitnah wirksam und gerecht entlasten“ (BT-Drs. 20/725) gefordert haben. Daher unterstützen wir die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage und die damit verbundene Entlastung. Aber: Der von der Ampel vorgesehene Mechanismus zur Absicherung der Weitergabe an die Endkunden und Verbraucher (Verrechnungsverbot) wurde in der öffentlichen Anhörung kritisiert. Hier muss die Koalition noch den Mechanismus verbessern.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • April: Frühjahrsprognose der Bundesregierung
  • April: Urteil BVerfG zu Befugnissen des bayrischen Verfassungsschutzes
  • April: Inflationsrate April (Stat. Bundesamt)
  • April: Girls‘ Day (Schülerinnen erhalten Einblick in Berufsfelder, die sie nur selten in Betracht ziehen. Motto 2022: Digitalisierung und Nachhaltigkeit.)
  1. EU/Außen:
  • April: EU-KOM Paket zu legaler Migration (u.a. Überarbeitung RL für Langzeitaufenthalte, Digitale Visa-Prozeduren)
  • April: EuGH Gutachten Generalanwalt zu Unternehmensmitbestimmung bei Umwandlung in eine SE (Fall: SAP, Vorlageverfahren Bundesarbeitsgericht)

Kalender – Kommende Termine

02.04.202411:00 - Uhr | Eröffnung der Spargelsaison in Lampertheim
08.04.202413:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
11.04.202407:30 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202419:00 - Uhr | Historische Tafel in Lorsch
17.04.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Bensheim
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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