Rede zum Thema: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort Dr. Michael Meister für die Bundesregierung.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Worterteilung. – Wir wollen heute die Weiterentwicklung der Verlustnutzung für Unternehmen diskutieren. Was ist an dieser Stelle unser Problem? Wir leben in einer globalisierten Welt. Wir leben in einer digitalen Welt mit einer ungeheuren Innovationsgeschwindigkeit. Wir müssen dafür sorgen, dass Unternehmen am Standort Deutschland in der Lage sind, international wettbewerbsfähig zu bleiben, aber auch Innovationen zu entwickeln, diese zur Marktreife zu bringen und dafür die notwendige Finanzierung zu haben.
Man kann dafür – das ist in Deutschland möglich – eine Fremdfinanzierung nutzen. Aber wir benötigen für diese Unternehmen natürlich nicht nur Fremdfinanzierungen, sondern auch Eigenkapitalfinanzierungen. An dieser Stelle haben wir in unserem heutigen Rechtssystem eine Konfliktlage. Wer seine Eigenkapitalfinanzierung stärken will, der hat nach dem bestehenden § 8c Körperschaftsteuergesetz ein Problem: Wenn die Stärkung des Eigenkapitals, etwa durch eine Kapitalaufstockung, zu einem Anteilseignerwechsel oder zu Anteilsveränderungen führt, dann fallen die Verlustvorträge bei über 25 Prozent Anteilseignerwechsel anteilig und bei über 50 Prozent Anteilseignerwechsel vollständig weg. Das macht die Beteiligung für Investoren schwierig. Genau an dieser Stelle wollen wir ansetzen, um sinnvolle Investitionen in die Zukunft des Standorts und unserer Unternehmen möglich zu machen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Deshalb sagen wir, dass wir den § 8c KStG so bestehen lassen, wie er heute ist. Er bietet auch heute schon eine gewisse Flexibilität, etwa innerhalb von Konzernen, in denen das, was ich eben gesagt habe, bei Kapitalgabe in einen einzelnen Unternehmensteil nicht gilt, etwa im Bereich der stillen Reserven. Also, bis zur Höhe der stillen Reserven kann man heute schon Verluste weiter nutzen. Aber gerade bei jungen und neugegründeten Unternehmen ist es so, dass die stillen Reserven in diesem Umfang nicht vorhanden sind, stattdessen aber möglicherweise Verlustvorträge. Deshalb besteht an dieser Stelle die Notwendigkeit, zu einer Erweiterung zu kommen.
Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen § 8d im Körperschaftsteuerrecht anbieten. Dieser Paragraf legt den Schwerpunkt nicht mehr auf die Zusammensetzung der Anteilseigner, sondern darauf, dass der Geschäftsbetrieb weitergeführt wird.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich glaube, er ist eine sinnvolle Weiterentwicklung. Wir werden auf der einen Seite dafür sorgen, Innovation und Investition am Standort Deutschland zu ermöglichen, damit es auch in neuen Technologiebereichen zu Wachstumsentwicklungen kommt, auf der anderen Seite aber den Missbrauch, den wir vor zehn Jahren mit der Schaffung des § 8c KStG bekämpfen wollten, nicht erneut zulassen, also keinen Handel mit Verlustvorträgen. Das wollen wir eindeutig nicht.
Deshalb gibt es für ein einzelnes Unternehmen die Möglichkeit, sich auf Antrag auf § 8d KStG zu berufen. Dann muss man in dem Geschäft, das man bisher betrieben hat, bleiben. Das ist im Unterschied zu § 8c KStG kein quantitatives Kriterium, sondern ein qualitatives Kriterium. Das heißt, wir schauen genau hin: Wird das Geschäft weiterbetrieben? Es kann gerne wachsen. Es kann gerne ausgedehnt werden. Aber der Geschäftszweck kann nicht verändert werden. Wir glauben, dass man damit die beiden Anforderungen zusammenbekommt, nämlich weiter Wachstum in Deutschland zu ermöglichen, aber Handel mit Verlustvorträgen weiterhin zu unterbinden. Wir wollen kein Steuergestaltungsmodell, sondern wir wollen eine vernünftige Entwicklung unserer Wirtschaft in Deutschland. Das ist unser Ziel.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich glaube, dass wir einen Vorschlag vorgelegt haben, der diese beiden Zielsetzungen gut miteinander in Einklang bringt. Ich glaube, dass die damit verbundenen Steuerausfälle gut investiertes Geld sind, weil wir natürlich die Hoffnung haben dürfen, dass vorhandene Unternehmen stärker wachsen und dass es zu Neugründungen kommt statt zum Ausverkauf guter Ideen über die Grenzen hinweg. Wenn die Ideen am Standort Deutschland realisiert werden, dann wird das auch zu zusätzlicher wirtschaftlicher Aktivität und zu neuen Steuereinnahmen führen. Deshalb ist, glaube ich, dieses Geld eine gut getätigte Investition in den Standort Deutschland.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Da wir ein Angebot für alle Körperschaften unterbreiten, glauben wir, dass wir auch kein Problem mit dem europäischen Recht haben. In der Vergangenheit haben wir an dieser Stelle immer wieder Ideen vorgetragen, die auf spezielle Ausschnitte unserer Wirtschaft ausgerichtet waren. Diesmal wählen wir einen breiten allgemeinen Ansatz für all diejenigen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Deshalb glaube ich, dass das ein guter Vorschlag ist, und ich würde mich freuen, wenn er in der Beratung breite Unterstützung bekommt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

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26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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