Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung war und ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist in Deutschland im Wesentlichen – aber nicht nur – die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung zuständig. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode wurde vereinbart, zur Verbesserung der Bekämpfung des Sozialversicherungsbetrugs, der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung die rechtlichen Rahmenbedingungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und in der Gewerbeordnung sowie die personelle und informationstechnologische Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu verbessern und wirkungsvoller auszugestalten. Als ein erster Baustein zur Umsetzung dieses Auftrages wurden im Jahr 2014 zum Beispiel die Gewerbeämter als Zusammenarbeitsbehörden der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen. Zeitgleich wurde in der Gewerbeanzeigeverordnung eine Regelung eingeführt, die eine effektivere Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ermöglicht. Die Gewerbebehörden sind nun befugt, etwaige Anhaltspunkte auf Scheinselbstständigkeit oder sonstige Erkenntnisse auf Schwarzarbeit an den Zoll zu übermitteln.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Pflicht ist der Finanzkontrolle Schwarzarbeit übertragen worden. Vor dem Hintergrund dieses Aufgabenzuwachses sind der Zollverwaltung in einem zweiten Baustein im Bundeshaushalt 2015 insgesamt 1 600 zusätzliche Planstellen zuerkannt worden, die in den Haushaltsjahren 2017 bis 2022 zur Verfügung gestellt werden. Die personelle Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird damit an den Aufgabenzuwachs angepasst.
Im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit neu definiert. Im Fokus der Aufgabenwahrnehmung steht neben der Prüfung aller Mindestlohnpflichten die Verfolgung organisierter Formen der Schwarzarbeit. Die oftmals komplexen Prüf- und Ermittlungsverfahren erfordern ebenso wie umfangreiche Mindestlohnprüfungen einen hohen zeitlichen Aufwand.
Um diesen Weg jetzt konsequent weiterzuverfolgen, hat der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf – nunmehr als dritter Baustein – mit Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, aber auch im Vierten Buch Sozialgesetzbuch und im Straßenverkehrsgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung weiter zu verbessern. Im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz müssen vor allem die rechtlichen Grundlagen für eine zukunftsfähige informationstechnologische Ausstattung der Zollverwaltung im Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit geschaffen werden.
Ein modernes IT-Verfahren, das bei der täglichen Aufgabenerfüllung den fachlichen und technischen Ansprüchen und Anforderungen gerecht wird, ist selbstverständlich auch für die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS unerlässlich. Daneben ist es wichtig, auch anderen mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit beauftragten Stellen wirkungsvollere Instrumente an die Hand zu geben. Ich sagte es eingangs: Nicht nur die Zollverwaltung ist bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit aktiv.
Durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den in die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung involvierten anderen Bundes- und vor allem Landes- und Kommunalbehörden erhöht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bereits seit Jahren den Verfolgungsdruck. Zudem haben die nach Landesrecht zuständigen Kommunalbehörden eigene Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit fällt in ihren Zuständigkeitsbereich. Wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt und seiner Pflicht zur Anzeige seines Gewerbes nicht nachkommt, verrichtet Schwarzarbeit. Wer ein Handwerk selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, verrichtet Schwarzarbeit.
Um auf diesem Gebiet wirkungsvoller agieren zu können, erhalten die nach Landesrecht zuständigen Behörden nunmehr passend zu ihren Aufgaben im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz an dieser Stelle eigene Befugnisse. Zur Überprüfung Gewerbetreibender sind auch sie künftig befugt, Grundstücke zu betreten und dort tätige Personen zu ihrer Tätigkeit zu befragen.
Flankierend erfolgt eine Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Hier wurde ein Wunsch aus der Ermittlungspraxis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgegriffen. So sind die Zöllnerinnen und Zöllner künftig auch für die Ahndung von sozialversicherungspflichtigen Meldeverstößen zuständig, wenn die Verstöße erst in einem bereits laufenden Ermittlungsverfahren aufgedeckt werden. Dies erhöht die Effizienz des Verwaltungshandelns. Bislang mussten diese Verfahren an die Einzugsstellen der Krankenkassen zur weiteren Bearbeitung abgegeben werden.
Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zudem einen automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Den Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen wichtige Informationen künftig unmittelbar zur Verfügung. Damit werden Prüfungen und Ermittlungen besonders in für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung anfälligen Branchen schneller und vor allem zielgerichteter und wirkungsvoller.
Sie sehen, wir haben die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland in den letzten Jahren erfolgreich intensiviert. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiter gelingen wird.
Ich freue mich daher auf die Beratungen in den Fachausschüssen.

Kalender – Kommende Termine

26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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