Rede im Bundesrat zum Thema: Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Zuletzt hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Meister das Wort.
Dr. Michael Meister,
Parl. Staatssekretär beim Bundesminister  der  Finanzen:  Herr  Präsident  Tillich! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht offenkundig unter dem Stern des 8. Juli: Am 8. Juli 2014 fand die öffentliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts statt. Am 8. Juli 2015 hat die Bundesregierung den Kabinettsbeschluss über die Erbschaft- und Schenkungsteuer gefasst.

Am 8. Juli 2016 befasst sich der Bundesrat in zweiter Lesung mit diesem Gesetz. Das auf die mündliche Verhandlung gründende Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Auslöser dieses Gesetzgebungsverfahrens. Die Bundesregierung
hatte sich für das Gesetzgebungsverfahren zum Ziel gesetzt, die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen an die Verschonung betrieblichen Vermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer umzusetzen und dabei keine Arbeitsplätze und keine Unternehmen zu gefährden. Wir haben drei Ziele: eine aufkommensneutrale Reform, keine Modelldiskussion führen, die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes herbeiführen.
Der Gesetzentwurf, den das Kabinett heute vor einem Jahr beschlossen hat, musste in dem Spannungsfeld zwischen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und dem steuerpolitischen Ziel der
Wirtschaftsverträglichkeit einen Ausgleich suchen. Die ursprüngliche Gretchenfrage hatten wir bereits 2009 beantwortet: Wir wollen die Kultur der Familienunternehmen  in  Deutschland  erhalten.  Diese Grundsatzfrage stand nicht mehr zur Debatte. Die Bundesregierung ist an dieser Stelle – das möchte ich ausdrücklich sagen – vor einem Jahr subsidiär tätig geworden. Es gab kein Hindernis für den Bundesrat, selbst die Gesetzgebungsinitiative zu ergreifen und eine verfassungsgemäße Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorzulegen. Wenn man allerdings die Diskussion hier am heutigen Tag verfolgt, sieht man, warum eine solche Initiative nicht zustande gekommen ist. Für das Lob von allen Rednern, die vor mir gesprochen haben, an die Bundesregierung, dass wir den Versuch, eine verfassungsfeste Reform der Erbschaftsteuer vorzulegen, unternommen haben, möchte ich mich ausdrücklich bedanken.Nach intensiven Gesprächen im Parlament, dem Deutschen Bundestag, auch zwischen den Koalitionspartnern im Bundestag, konnte mühevoll unter Einbeziehung vieler Interessen eine Einigung über die Inhalte der Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer erzielt werden. Das Ergebnis liegt Ihnen heute zur Abstimmung vor. Das Ergebnis ist in mehreren Stufen zustande gekommen. Nachdem im Februar ein Zwischenergebnis vorlag, haben sich die Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der Christlich-Sozialen Union persönlich an den Verhandlungstisch gesetzt und das Ergebnis, das Ihnen heute vorliegt,
ausverhandelt. Insofern weiß ich nicht, an welcher Stelle hier Lobbyisten tätig waren. Das Gesetzgebungsverfahren kann damit, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, heute, am 8. Juli 2016, seinen Abschluss finden. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht uns eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt hat. Für die Arbeitsplätze und die Unternehmen in Deutschland ist es von zentraler Bedeutung, ob wir Rechtssicherheit und Planungssicherheit haben oder nicht. Seit dem 1. Juli 2016 sind wir an dieser Stelle in einer etwas weniger komfortablen Lage. Deshalb glaube ich nicht, dass wir beliebig viel Zeit haben, zu einer Lösung zu kommen.

Meine persönliche Zuversicht, dass wir noch zu besseren Lösungen kommen, ist, nachdem ich zwei Jahre lang an intensiven Diskussionen über die Thematik teilgenommen habe, extrem begrenzt; denn die unterschiedlichen Interessenlagen, die heute früh wieder deutlich geworden sind, werden sich natürlich auch in einer weitergeführten Diskussion zeigen. Es liegt Ihnen heute eine Ausschussempfehlung auf grundlegende Überarbeitung des Gesetzes vor. Im Bundesrat werden acht spezielle Punkte diskutiert, in denen Sie noch Verbesserungsmöglichkeiten sehen. Lassen Sie mich dazu einige Anmerkungen machen: Hinsichtlich der Verschonung betrieblichen Vermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer lässt sich in beide Richtungen – mehr oder weniger Verschonung – in den Details endlos weiterberaten. Demokratie bedeutet aber nicht nur, dass man über unterschiedliche Positionen diskutiert, sondern auch, dass man nach intensiver Diskussion einen Kompromiss findet, dass man aufeinander zugeht und am Ende des Tages eine Entscheidung mit Maß und Mitte erhält, die den Ansprüchen des undesverfassungsgerichts genügt. Durch den gefundenen Gesetzeskompromiss, der nach langen Beratungen auch an dieser Stelle gut austariert ist, wird die Freistellung von der Lohnsummenregelung von heute 20 Mitarbeitern auf fünf Mitarbeiter zurückgeführt. Wir haben für Unternehmen mit bis zu 15 Mitarbeitern eine Übergangszone geschaffen, in der wir geringere Anforderungen – durch stufenweise  Anhebung  der  einzuhaltenden  Lohnsumme – efiniert haben. Dem Wunsch der Länder aus dem ersten Durchgang im Bundesrat, die vorgesehene Abgrenzung des begünstigten Vermögens anhand des Hauptzwecks wieder herauszunehmen und zu dem Verwaltungsvermögenskatalog zurückzukehren, den er 16:0 präferiert hat, sind wir in den Beratungen nach der ersten Lesung gefolgt. Das heißt, dieser Wunsch des Bundesrates ist im vorliegenden Kompromiss berücksichtigt. Die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Fallbeileffekte  auf  Grund  der  50-Prozent-Verwaltungsvermögensquote bei der Regelverschonung haben wir abgeschafft. Das Gesetz sieht nunmehr vor, dass das Verwaltungsvermögen mit Ausnahme von
10 Prozent, gemessen am begünstigten Vermögen, stets besteuert wird und das begünstigte Vermögen entsprechend verschont werden kann. Auf Grund der vom Gesetz vorgesehenen Besteuerung des Verwaltungsvermögens wurde in das Gesetz eine Investitionsklausel aufgenommen, die eine Gefährdung von bereits vom Erblasser geplanten Investitionen durch Umschichtung von Verwaltungsvermögen in begünstigtes Vermögen verhindern soll.
Die für große Erwerbe vom Bundesverfassungsgericht geforderte Bedürfnisprüfung ist ab einem Erwerb von 26 Millionen Euro im Gesetz vorgesehen. Alternativ hierzu kann der Erwerber ein Abschmelzmodell wählen, bei dem die Verschonung mit der Höhe des Erwerbs abnimmt. Hier ist man ebenfalls auf den Wunsch der Länder eingegangen und hat die Grenze, ab der keine Verschonung mehr gewährt wird, auf 90 Millionen Euro erworbenes begünstigtes Vermögen abgesenkt. Darüber hinaus beseitigt das vorliegende Gesetz die  vom  Bundesverfassungsgericht  beanstandeten Gestaltungen. Anders als die Ausschussempfehlung dies glauben machen möchte, wird insbesondere die Gestaltung mittels der Cash-GmbH, wie es früher möglich war, mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich sein. Wir senken die begünstigten Finanzmittel auf 15 Prozent des Betriebsvermögens ab und schließen aus, dass es zu einer Verschonung bei Unternehmen kommt, die über 90 Prozent Verwaltungsvermögen haben. Letztlich wurde die Bewertung der Unternehmen im vereinfachten Ertragswertverfahren an die wohl nicht bestreitbare Niedrigzinsphase angepasst. Auf Grund der Niedrigzinsphase kommt es derzeit rechnerisch zu erhöhten Unternehmenswerten, die eine Ausrichtung der Bewertung am gemeinen Wert bezweifeln lassen. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass bereits heute jeder Erbe die Möglichkeit hat, nicht das vereinfachte Bewertungsverfahren zu nutzen, sondern ein Wertgutachten erstellen zu lassen.
Das Gleiche gilt für die vielen Familienunternehmen, die den objektiven Wert des erworbenen begünstigten Vermögens auf Grund von Verfügungsbeschränkungen nicht realisieren können. Für diese sieht das Gesetz eine Steuerbefreiung von bis zu 30 Prozent vor. All diese Änderungen bedurften eines Entgegenkommens auf allen Seiten. Sie alle waren an den seit 2014  laufenden  Gesprächen  und  Verhandlungen  über diese komplexe Materie beteiligt. Und Sie alle wissen, dass das Paket Ergebnis umfassender Beratungen ist und einen politischen Kompromiss darstellt. Ich möchte zum Abschluss auf das Thema „Verantwortungsbewusstsein“  hinweisen.  Die  Bundesregierung hat ihre Verantwortung wahrgenommen. Ich appelliere an Sie, Ihre Verantwortung in   Richtung  der  Familienunternehmen  und  der  Arbeitsplätze dort wahrzunehmen und dem Gesetz heute uuzustimmen. – Danke schön.
Präsident Stanislaw Tillich:
Vielen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Meister!

 

Diese Rede als Video ansehen

Kalender – Kommende Termine

20.04.202413:00 - Uhr | WSV in Lampertheim
20.04.202415:00 - Uhr | Frühlingsfest CDU in Lampertheim
21.04.202414:00 - Uhr | Landesverbandstag Philatelisten Hessen in Bensheim
22.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
23.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
24.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

Folgen Sie mir auf X (Twitter)!

© Copyright by Dr. Michael Meister 2021

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.