Rede zum Thema - Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG)

Dann erhält jetzt für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister das Wort. – Bitte schön.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Investmentfonds sind definiert im Kapitalanlagegesetzbuch. Es gibt zwei verschiedene Arten von Investmentfonds. Es gibt Fonds, die sich an das breite Publikum wenden, das sind Publikums-Investmentfonds, in denen sehr viele Menschen ihr Kapital anlegen. Hier weiß man aufgrund der Breite nicht, wer diese Anleger sind. Daneben gibt es Spezialfonds, die sich an wenige Anleger richten, bei denen man aber genau weiß, mit wem man es im Kreis der Anleger zu tun hat.
Wir haben das Investmentsteuerrecht, das die Besteuerung dieser Fonds adressiert. Wir sehen als Bundesregierung Handlungsbedarf, das bestehende Investmentsteuerrecht zu verändern, und zwar aus drei Gründen:
Erstens. Wir glauben, dass wir es europafester machen müssen, als es ist. Wir haben heute die Situation, dass es gewisse europarechtliche Risiken gibt, weil wir im deutschen Investmentsteuerrecht an einigen Stellen inländische und ausländische Fonds unterscheiden. Hier ist die Frage zu stellen, ob dies am Ende des Tages, wenn Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht würden, tatsächlich Bestand hätte. Kollegen in Frankreich und Polen haben an dieser Stelle schlechte Erfahrungen gemacht. Wir wollen dafür sorgen, dass unser Recht rechtzeitig so EU-rechtsfest ist, dass es auch bei entsprechenden Klagen Bestand hat. Daher plädieren wir an dieser Stelle für eine Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Investmentfonds. Ich glaube, dass das ein vernünftiger Ansatz ist, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Zweitens hat insbesondere im Bereich der Publikums-Investmentfonds unser Investmentsteuerrecht heute eine sehr große Komplexität. Wenn Sie in diesem Zusammenhang eine Besteuerung für ein Jahr durchführen wollen, dann müssen Sie 33 Parameter angeben, um Ihre Steuererklärung abzugeben. Wir schlagen jetzt vor, dass wir im Bereich der Publikums-Investmentfonds einen Weg gehen, der die Anzahl der Besteuerungsgrundlagen für die Anleger deutlich reduziert, indem wir in Zukunft nur noch vier Parameter abfordern, nämlich Angaben zu den Fragen: Was ist der Fondsanteil zum Jahresbeginn wert? Welchen Wert hat er am Jahresende? Wie hoch ist die Ausschüttung an den Anleger, und um welchen Fondstyp handelt es sich?
Ich glaube, das ist immer noch nicht einfach, aber es ist wesentlich einfacher als das, was wir bisher im Bereich des Investmentsteuerrechts haben. Deshalb werben wir ein Stück weit für diesen Vereinfachungsansatz.
Bei den Fonds entstehen heute Kosten in Höhe von etwa 50 Millionen Euro allein für das Administrieren der Besteuerung. Dieses Geld, das man heute für die Verwaltung der Besteuerung aufwendet, geht den Anlegern als Ertrag verloren. Deshalb kommt, so glaube ich, über die Vereinfachung auch den Anlegern etwas zugute.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Der dritte Punkt, der uns umtreibt, richtet sich eher an die Spezialfonds, bei denen wir es mit institutionellen Anlegern zu tun haben. Hier haben wir die Vermutung, dass an der einen oder anderen Stelle Investmentfonds genutzt werden könnten, um Steuergestaltung zu betreiben. Daher ist unser Anliegen, diese Gestaltungsoptionen so weit als möglich zu reduzieren.
Ich will als ein Beispiel das Thema Kopplungsgeschäfte ansprechen, bei denen man auf der einen Seite versucht, Veräußerungsgewinne aus Aktien zu erzielen, und auf der anderen Seite, Verluste aus Termingeschäften zu organisieren. Die Veräußerungsgewinne aus Aktien sind steuerfrei, wenn es sich um Streubesitz handelt. Umgekehrt kann man aus Termingeschäften Verluste machen, und die Verluste können steuerlich anerkannt bzw. geltend gemacht werden. Wenn man diese Geschäfte gegenläufig organisiert, kann man aufgrund der steuerlichen Vorteile quasi Geld organisieren. Wir sind der Meinung, dass diese Gestaltungsoption künftig ausgeschlossen sein sollte.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ein weiterer Weg sind die sogenannten Cum/Cum-Geschäfte, bei denen man um den Dividendenstichtag herum seine Anteile veräußert und dann dafür sorgt, dass die Dividendenausschüttung nach Möglichkeit bei jemandem erfolgt, der die Dividenden steuerfrei beziehen kann. Direkt nach dem Dividendenstichtag wird der Anteil wieder bezogen, und man kann dann dafür sorgen, dass diese nicht abgeführte Besteuerung der Dividende zwischen den beiden Vertragspartnern ordentlich geteilt wird.
Das ist auch heute nicht zulässig, wenn es als solches identifiziert werden kann, wenn man also feststellen kann, dass ein solches Geschäft gemacht worden ist, ohne dass das wirtschaftliche Risiko übergegangen ist, nur um Steuergestaltung zu betreiben. Aber das ist schwer feststellbar. Deshalb haben wir an dieser Stelle gesagt: Wir nehmen Anleihe am Beispiel USA und Australien, die eine feste Zeit um den Dividendenstichtag herum verlangen, zu der die Aktie in Besitz sein muss, wenn man die Dividende beziehen will und diese Möglichkeit, den Veräußerungsgewinn sozusagen gegenzurechnen, nutzen will. Ich glaube, dass wir das mit diesem Ansatz für die Finanzverwaltung erkennbarer machen und damit dafür sorgen, dass diese Geschäfte in Zukunft unterbleiben.
Abschließend will ich noch die Bemerkung machen, dass wir nicht alles vollständig ausschließen. Das liegt daran, dass wir die Veräußerungsgewinne aus Streubesitz nicht steuerpflichtig machen. Dabei haben wir allerdings ein doppeltes Anliegen: Wir wollen junges Wagniskapital nicht treffen, aber die Veräußerungsgewinne im Allgemeinen schon. Da wir für diese Frage noch keine EU-rechtskonforme Lösung haben, haben wir in diesem Gesetzentwurf leider keinen Vorschlag dazu machen können; aber wir suchen weiter nach einer Lösung, die diese beiden Ziele zusammenbringt.
Ich würde mich freuen, wenn das sachkundige Publikum hier zu einer guten Beratung dieses Gesetzentwurfs käme.
Vielen Dank.

Kalender – Kommende Termine

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08.04.202413:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
11.04.202407:30 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202419:00 - Uhr | Historische Tafel in Lorsch
17.04.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Bensheim
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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