Rede zum Thema: rste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister für die Bundesregierung.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vor. Wir hatten gestern früh in der Kernzeitdebatte eine ausführliche Diskussion über die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland. Heute widmen wir uns einem Baustein dieser Thematik, nämlich dem Problem der Verknappung in gewissen Ballungsräumen, und der Frage: Wie können wir durch Anregung von Neubauaktivitäten die Verknappung in Ballungsräumen beheben? Es geht nur um einen Baustein und nicht darum, eine generelle Antwort auf alle Probleme zu finden, die wir im Bereich des Wohnungsbaus und der Wohnungspolitik insgesamt haben. Nach intensiven Vorgesprächen zwischen Bund und Ländern ist es uns gemeinsam gelungen, einen gut vorbereiteten Gesetzentwurf vorzulegen, um uns in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern der vor uns liegenden Aufgabe zu stellen.
Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland eine sehr disparate Situation, was die Wohnungsmärkte betrifft. In einigen Bereichen gibt es Leerstand, in anderen Bereichen herrscht ein starker Druck auf die Wohnungsmärkte, vor allem angesichts der geringen Verfügbarkeit und der extrem hohen Preise, wodurch Zugangsbeschränkungen für die Menschen gegeben sind. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dafür sorgen, dass ein breiteres Angebot entsteht. Mit einem solchen Angebot wollen wir die von mir angesprochenen Probleme ein Stück weit lösen.
Die Bundesregierung hat allerdings nicht nur diesen Ansatz gewählt. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir uns in den Haushaltsberatungen dafür entschieden haben, im Jahr 2016, aber auch für die drei Folgejahre, die Mittel, die wir für den Bereich sozialer Wohnungsbau zur Verfügung stellen, von einer halben Milliarde Euro auf 1 Milliarde Euro pro Jahr aufzustocken. Damit wollen wir einen Impuls geben, um den sozialen Wohnungsbau anzuschieben. Wir hoffen, dass die Länder diese Mittel auch nutzen, um im Bereich sozialer Wohnungsbau neue Angebote für die Menschen zu schaffen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das reicht nicht! Es müssen mindestens 2 Milliarden Euro sein! Frau Hendricks sagt es ja selber! Da ist die Bundesregierung sich ja nicht einig!)
– Ja, Sie müssen gar nicht unruhig werden. Ich gehe davon aus, dass auch Bündnis 90/Die Grünen Redezeit zu diesem Tagesordnungspunkt haben wird.
(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weniger als Sie, Herr Meister!)
Dann können Sie sich gerne hier äußern.
Mit der steuerlichen Förderung wollen wir für einen Impuls auf den Märkten sorgen. Zu beachten ist: Die Baugenehmigung muss in der Zeit von 2016 bis 2018 gestellt worden sein. Die Abschreibung selbst kann bis maximal zum Jahr 2022 in Anspruch genommen werden. Wir werden diese Sonderabschreibung für jedes einzelne Objekt auf drei Jahre festlegen, in den ersten beiden Jahren jeweils 10 Prozent Sonderabschreibung und im dritten Jahr 9 Prozent Sonderabschreibung, was in der Summe über diese drei Jahre in Verbindung mit der linearen Abschreibung, die man zusätzlich bekommt, ein Abschreibungsvolumen von 35 Prozent ausmacht. Wir gehen davon aus, dass das tatsächlich einen Anreiz für private Investoren setzt, sich stärker im Bereich des Mietwohnungsbaus zu engagieren.
(Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU] – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mitnahmeeffekte! Mitnahmeeffekte!)
Wir machen ausdrücklich keine Bindungen bei der Frage: Wie sieht das Nutzungsverhalten aus? Die einzige Vorgabe, die wir machen, ist, dass Wohnungen gebaut werden und dass diese Wohnungen tatsächlich über einen Zeitraum von zehn Jahren als Mietwohnungen genutzt werden. Aber wir machen keine Vorgabe bei der Frage: Wer zieht dort ein? Wer ist der Mieter? Ich glaube, dass das ein richtiger Ansatz ist.
Wir haben versucht, die entsprechenden Gebiete – ich habe vorhin die Knappheit von Wohnungen in den Ballungsräumen angesprochen – objektiv bundesweit zu definieren, indem wir gesagt haben: Dort, wo die Mietenstufen IV bis VI gelten, dort, wo die Kappungsgrenze gilt oder wo die Mietpreisbremse gilt, können solche Investitionen mit Inanspruchnahme dieser Sonderabschreibung getätigt werden. Ich glaube, dass das eine Definition ist, die einigermaßen zielgenau die Problemgebiete in diesem Sinne erfasst.
Wir müssen bei der Definition sehr aufpassen, dass wir eine beihilferechtlich einwandfreie Lösung bezogen auf das Europarecht bekommen. Mit der Definition, die ich eben genannt habe, gehen wir davon aus, dass wir beihilferechtlich in keinen Konflikt kommen. Wir werden das selbstverständlich mit der Kommission noch entsprechend abklären. Es ist allerdings davor zu warnen, in irgendeiner Form Entscheidungsmöglichkeiten zu geben, die von objektiven abstrakten Kriterien abweichen, weil wir dann ganz schnell in einer beihilferechtlichen Debatte sein könnten.
Wir haben versucht, bei den Kriterien, die genannt werden, darauf zu achten, dass sie möglichst bürokratiearm sind, weil wir keinen Beitrag dazu leisten wollten – hier haben wir Erfahrungswerte aus der Vergangenheit –, dass Investoren mit einem hohen Maß an Bürokratie belegt werden und dadurch von diesen Investitionen abgehalten werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deshalb haben wir gesagt: Geprüft wird die Frist – die Baugenehmigung hatte ich schon angesprochen – für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung. Es muss Neubau sein. Das heißt, wir werden keine Sanierung oder ähnliche Dinge fördern, sondern tatsächlich Neubau. Es muss im Fördergebiet, wie ich es mit den drei Parametern skizziert habe, liegen; das kann man sehr schnell prüfen. Es muss diese zehnjährige Bindung der Nutzung für Vermietung gelten.
Wir haben dann eine intensive Diskussion mit den Ländern geführt über die Frage: Was darf denn ein Quadratmeter neue Wohnung kosten, und inwieweit fördern wir das Ganze? Wir sind an dieser Stelle der Auffassung, dass wir einen Beitrag leisten wollen, dass für die normalen Menschen ein Zugang zu Wohnungen geschaffen wird.
(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat nicht ganz geklappt! Da müssen Sie noch nachbessern!)
Deshalb werden wir eine Grenze bei 3 000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ziehen, bezogen auf die Herstellungskosten des Neubaus. Da sind die Grundstückskosten nicht mit enthalten. Das heißt, es geht an dieser Stelle um die reinen Baukosten. Wenn man oberhalb dieses Betrages ist, dann werden wir nicht fördern. Es werden maximal 2 000 Euro pro Quadratmeter als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung gewählt. Ich glaube, das ist eine Größenordnung, durch die ein entsprechender Impuls zu schnellen Entscheidungen auf dem Markt gegeben wird.
Ich bitte Sie darum, dass wir das Ganze zügig beraten, sodass der schnelle Impuls, der schnelle Anreiz an private Investoren gesetzt wird. In diesem Sinne lade ich Sie ein, etwas für die Menschen in den Ballungsräumen in Deutschland zu tun.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

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