Rede zum Thema: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Bundesregierung dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Michael Meister das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens geht es darum, dass wir moderne IT nutzen, um das Besteuerungsverfahren einfacher, schneller und effizienter zu gestalten. Lassen Sie mich zu diesen drei Zielen etwas sagen. Wir wollen das Ganze so machen, dass wir ein sauberes und sicheres rechtsstaatliches Fundament für diese Veränderung im Besteuerungsverfahren haben.
Schneller soll es werden, indem wir die Informationstechnologie nutzen, den Menschen die Möglichkeit geben, auf elektronischer Ebene mit dem Finanzamt zu kommunizieren, und dabei Medienbrüche vermeiden. Das heißt: Wir wollen in Zukunft keine Mischung mehr zwischen Informationstechnologie und Papier. Wir wollen auch dafür sorgen, dass nicht nur die Erklärung selbst, sondern auch die Bearbeitung der Steuererklärung, die Bescheidung und möglicherweise weitere Verfahrensschritte vollautomatisiert erfolgen können. Das ist deshalb wichtig, weil es sich um ein Massenverfahren handelt, bei dem Millionen von Steuererklärungen und Bescheiden zu erstellen sind. Wir gehen davon aus, dass zukünftig die Bescheidung elektronisch erfolgt und der Bescheid per Download heruntergeladen werden kann. Ebenso wollen wir den Weg dafür öffnen, dass die vorausgefüllte Steuererklärung auf elektronischem Weg zum Steuerpflichtigen kommt.
Der Steuervollzug selbst soll einfacher werden, weil die Belege nicht mehr wie heute durch die Finanzbehörde angefordert werden, sondern es in Zukunft nur noch eine Aufbewahrungspflicht für den Steuerpflichtigen geben soll. Nur dann, wenn Belege benötigt werden, findet eine Übermittlung an die Finanzbehörde, und zwar auch auf elektronischem Weg, statt. Wir wollen das, was wir bei Elster können, durch ein einfacheres Authentifizierungsverfahren ermöglichen. So wollen wir die Authentifizierung ohne Medienbrüche durchführen; damit wird auch die elektronische Erklärung für den Steuerpflichtigen einfacher.
Wir glauben, dass es vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der knapper werdenden Zahl der Fachkräfte sinnvoll ist, die Mitarbeiter der Steuerverwaltung effizienter zum Einsatz zu bringen, sprich: nicht in den Masseverfahren, die vollautomatisiert bearbeitet werden können, sondern dort, wo es um komplexere Sachverhalte oder um solche Fälle geht, die man nicht vollautomatisiert erfassen kann. Wir werden deshalb ein Risikomanagementsystem implementieren und nach diesem Risikomanagementsystem dafür sorgen, dass auch im automatisieren Verfahren der eine oder andere Fall dennoch einer Prüfung unterzogen wird.
Insgesamt hoffen wir, dass sich die Mitarbeiter in Zukunft den komplexen Fällen zuwenden können und wir damit dafür sorgen, dass sie zielgenauer eingesetzt werden können und die Steuerverwaltung insgesamt zielgenauer wird. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Es ist nicht unsere Absicht, Personalabbau zu betreiben. Unser Ziel ist es vielmehr, von Massen- und Mengenaktivitäten zu einer qualitätsorientierten Steuerverwaltung zu kommen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Was sind die wesentlichen Teile, die wir rechtsstaatlich fundieren müssen? Ich will einige Stichworte nennen.
Das ist zum einen die elektronische Kommunikation. An der Stelle müssen natürlich die Datensicherheit und der Datenschutz für die Finanzverwaltung, für den Steuerpflichtigen, aber auch für Dritte, die gegebenenfalls Daten zuliefern, gewährleistet sein.
Wir wollen die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns steigern – das habe ich beschrieben – durch die Konzentration der Mitarbeiter auf die komplexen Fälle und die schwierigen Fragen.
Wir wollen zum Dritten dazu kommen, dass die einfacheren Fälle vollständig automatisiert bearbeitet werden.
Wir wollen dazu kommen, dass die Abgabe der Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erleichtert wird, sprich: er soll die vorausgefüllte Steuererklärung bei der Finanzbehörde abrufen können, damit er sozusagen ein elektronisches Formular bereits mit seinen Daten bekommt, in das er gegebenenfalls nur Korrekturen eintragen muss.
Wir haben das Thema „elektronische Datenübertragung an Dritte und von Dritten“, bei dem wir auch erhebliche Vereinfachungen erwarten. Ich nenne als Beispiel die Daten der Rentenversicherungsträger, Krankenversicherungsbeiträge und ähnliche Dinge.
Bei den Steuererklärungsfristen werden wir in den Fällen, in denen Steuerberater beteiligt sind, eine Ausdehnung vornehmen. Ich glaube, dass das dazu führt, dass wir zu einer gleichmäßigen Belastung der Steuerverwaltung kommen.
Das Gesetz soll nach den Beratungen am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Allerdings muss man sich darüber klar sein, dass anschließend die organisatorische Umsetzung innerhalb der Steuerverwaltung erfolgen muss. Ich weiß schon, dass Sie, Herr Pitterle, an der Stelle ein bisschen lachen.
(Richard Pitterle [DIE LINKE]: Nein, darum ging es nicht!)
Ich bin allerdings schon der Meinung, dass man dann, wenn man den Bürger ernst nimmt – wir sind hier die Vertreter der Bürger der Bundesrepublik Deutschland –,
(Richard Pitterle [DIE LINKE]: Wir nehmen die auch ernst!)
den Versuch, Menschen den Umgang mit Verwaltung zu erleichtern, nicht lächerlich machen, sondern ernsthaft diskutieren sollte. Das würde ich mir an dieser Stelle schon wünschen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU – Richard Pitterle [DIE LINKE]: Ich habe nicht deswegen gelacht! – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das war ein Missverständnis!)
– Jeder hat sein Menschen- und Bürgerbild. Da will Ihnen gar nicht widersprechen.
Wenn wir das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft setzen, dann haben wir eine Grundlage für die organisatorische und inhaltliche Umgestaltung. Es wird allerdings gemeinsam mit den Ländern Zeit brauchen, bis 2022. Das heißt, nach heutigem Stand können wir davon ausgehen, dass nach 2022 das, was ich beschrieben habe, auch im tatsächlichen Leben ankommt.
Wir haben in Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs versucht, uns nicht einfach etwas am grünen Tisch auszudenken, sondern wir haben einen sehr intensiven Dialog mit den Steuerberatern und mit weiteren Verbänden, die mit diesen Sachfragen zu tun haben, geführt, aber auch mit den Ländern. Wir sind, glaube ich, zu einem Entwurf gekommen, der im ersten Durchgang im Bundesrat durchaus positiv von den Ländern kommentiert worden ist. Natürlich gab es einige Hinweise, die sich hauptsächlich auf technische Fragen beziehen. Wir werden die Bundesratsanliegen, bei denen es um technische Fragen ging, mit Sicherheit im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen. Für mich war insgesamt jedoch positiv, dass die Länder vom Grundsatz her deutlich gemacht haben, dass sie hinter diesem Ansatz stehen und ihn auch mittragen werden.
Was ist also unser Ziel? Wir wollen neue Technologien dafür nutzen, dass der Bürger einfacher, schneller und effizienter zu seiner steuerlichen Beurteilung kommt. Wir wollen weniger Arbeit für die Steuerpflichtigen, wir wollen eine qualitative Steigerung in der Steuerverwaltung, und wir hoffen, dass wir am Ende trotzdem rechtssichere Verfahren haben. Deshalb haben wir auch die dritte Gewalt in unsere Diskussion einbezogen und ausdrücklich Finanzrichter gefragt, wie sie die gesetzlichen Regelungen, die wir hier vorlegen, beurteilen. Auch von dieser Seite war der Diskurs positiv und hat dazu geführt, dass wir einige Hinweise bekommen haben, bei welchen Punkten wir aufpassen sollen.
Ich würde mir wünschen, dass Sie diesen Gesetzentwurf entsprechend diskutieren und dass diese Diskussionen, wie vorgesehen, bis zur Sommerpause zu einem positiven Ergebnis führen, damit wir eine gesetzliche Grundlage haben, auf die sich ab 2017 alle einstellen können. Ich glaube, das ist vor dem Hintergrund, dass wir unsere Verwaltung auf eine IT-gestützte Verwaltung umstellen wollen, ein gewaltiger Schritt in Richtung Zukunft.
Es ist bedauerlich, dass diese Diskussion am Freitagmittag zu später Stunde stattfindet. Was hier geschieht, ist ein großer Schritt für die Verwaltung, aber auch für die Bürger unseres Landes. Dass die Diskussion zu einer solchen Zeit hier stattfindet, finde ich ein bisschen bedauerlich. Man hätte durchaus eine prominentere Zeit für die Diskussion dieses Vorhabens finden können. Das gilt auch für die Kollegen im Bundestag, die dies zu betreuen haben. Ich glaube, da wird die Bedeutung des Themas nicht von allen draußen wahrgenommen. Ich wünsche mir eine gute Beratung und viel Erfolg.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Kalender – Kommende Termine

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26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
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18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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