Rede zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG)

Ich bedanke mich für die Möglichkeit und freue mich sehr, heute vor dem Bundesrat das Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorstellen zu dürfen.

Gemeinsames Vorhaben von Bund und Ländern -
Steuervollzug zukunftsfest machen

Mit diesem Gesetz verfolgen Bund und Länder ein wichtiges gemeinsames Vorhaben. Es wurde gründlich vorbereitet. In einem offenen Diskurs wurden auch Stimmen aus Kammern, Verbänden und der Finanzgerichtsbarkeit gehört.

Durch die Neuregelungen werden zentrale Weichen für eine zukunftsfeste Weiterentwicklung des Steuervollzugs gestellt. Das Gesetz wird ein solides rechtsstaatliches Fundament für ein ganzes Bündel an technischen und organisatorischen Maßnahmen schaffen, die im Laufe der nächsten Jahre Schritt für Schritt umzusetzen sind.
Auch wenn es etwas technisch und administrativ daherkommt, dieses Gesetz ist ein wichtiges steuerpolitisches Vorhaben in dieser Legislaturperiode, das in seinen Wirkungen weit in die Zukunft reichen wird.

Warum müssen wir das Besteuerungsverfahren modernisieren?

Deutschland hat einen gut funktionierenden Steuervollzug. Mit Fachkompetenz und Serviceorientierung werden Steuern festgesetzt und erhoben, um die finanzielle Ausstattung des Gemeinwesens zu sichern. Trotzdem besteht Reformbedarf.
        
Wir dürfen uns auf dem soliden Status Quo nicht ausruhen. Der Steuervollzug steht vor Herausforderungen, denen er sich stellen muss.

Welche sind das konkret?

Digitalisierung und Technisierung

Fast alle Lebensbereiche haben eine fortschreitende Digitalisierung und Technisierung erfahren. Auch die Sachverhalte, mit denen es die Besteuerung zu tun hat, werden dadurch schneller und komplizierter.
 
Internationalisierung und Globalisierung

Aufgrund der veränderten technischen Möglichkeiten sind die wirtschaftlichen Prozesse bis in den privaten Bereich hinein internationalisiert und globalisiert.

Immer mehr grenzüberschreitende Sachverhalte verlangen neue Herangehensweisen, um eine gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung gewährleisten zu können.


Demografische Entwicklung

Die demografische Entwicklung ist bereits jetzt in der Verwaltung und bei den steuerberatenden Berufen spürbar.

Vor diesem Hintergrund kann die Finanzverwaltung ihre komplexen Aufgaben auch in Zukunft nur meistern, wenn sie im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte als innovativer und zukunftsorientierter Arbeitgeber wahrgenommen wird.

Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger

Aufgrund der beschriebenen Veränderungen in der Lebenswirklichkeit hat sich auch die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger gewandelt.

Eine moderne Steuerverwaltung muss in einer digitalisierten und globalisierten Lebenswirklichkeit zeitgemäß aufgestellt und als Kommunikationspartner auch elektronisch erreichbar sein.

Es eröffnen sich Chancen

Sich diesen Herausforderungen in einem modernen Besteuerungsverfahren aktiv zu stellen, eröffnet die Chance einer Neuausrichtung zum Vorteil aller Beteiligten – Bürgerinnen und Bürger, steuerliche Berater und Finanzverwaltung.

Welche Zielsetzungen verfolgen wir mit der Modernisierung?
1. Der Steuervollzug soll schneller werden:

Wird die Welt digitaler, muss auch die Besteuerung digitaler werden.

Die Automatisierung hat schon seit längerem Eingang in das Besteuerungsverfahren Eingang gefunden. Wir stehen hier keineswegs bei null, müssen diesen Weg aber konsequent weiterführen. Es darf keinen Stillstand geben.

Die verstärkte Nutzung der Informationstechnik ist deshalb ein Schwerpunkt der Modernisierung. Mit dem Ausbau der Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation und zur vollständig automationsgestützten Bearbeitung der Steuererklärungen sollen sich die Bearbeitungszeiten im Massenverfahren verkürzen.

Eine Erweiterung des Personenkreises, der seine Steuererklärung elektronisch übermitteln „muss“, ist allerdings bewusst nicht vorgesehen. Wir wollen die Zahl der freiwillig elektronisch übermittelten Steuererklärungen durch Serviceverbesserungen erhöhen.


2. Der Steuervollzug soll einfacher werden:

Das Modernisierungsvorhaben zielt auf den Abbau bürokratischer Belastungen für Steuerpflichtige und Verwaltung, z.B. durch Serviceverbesserungen bei der elektronischen Steuererklärung oder der sog. vorausgefüllten Steuererklärung.

Auch der Umgang mit Belegen soll einfacher werden.

3. Der Steuervollzug soll effizienter werden:

Ein effizienterer Ressourceneinsatz ist ein zentrales Thema der Modernisierung.

Die Kapazitäten der Fachkräfte werden auf die besonders prüfungswürdigen Fälle konzentriert. Die einfachen Fälle des Massenverfahrens sollen verstärkt vollständig automationsgestützt bearbeitet werden. Ein automationsgestütztes Risikomanagementsystem wird das bei gleichbleibend hohen Qualitätsstandards ermöglichen.

So sichern wir einen gleichmäßigen und gesetzmäßigen Steuervollzug auch ohne eine Mehr an Personal. Personalabbau ist keine Zielsetzung dieses Gesetzes.

Konkrete Maßnahmenpakete zur Zielerreichung

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens setzt den nötigen rechtlichen Rahmen für den beschriebenen Modernisierungsprozess. Der Gesamtprozess besteht aus einer Vielzahl ineinander greifender, gesetzlicher und untergesetzlicher Maßnahmen.

Die wichtigsten will ich besonders hervorheben:

•    Ausbau der Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation
•    Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns
•    Ausbau der Möglichkeiten zur ausschließlich automationsgestützten Bearbeitung von Steuererklärungen
•    Erleichterungen rund um die Abgabe von Steuererklärungen
•    Harmonisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der elektronischen Datenübermittlung durch Dritte
•    Verlängerung der Steuererklärungsfristen in Berater-Fällen bei praxisgerechter Änderung der Regelungen zum Verspätungszuschlag

Inkrafttreten und praktische Umsetzung

Das Gesetz soll weitestgehend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Vielzahl der begleitenden organisatorischen und technischen Maßnahmen erfordern allerdings mehr Vorlaufzeit und entsprechende Investitionen.

Diese untergesetzlichen Maßnahmen müssen Schritt für Schritt über einen Zeitraum einiger Jahre realisiert werden. Reiht man diese Einzelschritte aneinander, führt der Weg zu einem insgesamt modernisierten und zukunftsfesten Besteuerungsverfahren

Diese Umsetzung soll bis 2022 erfolgen.

Ich bitte um Ihre Unterstützung für das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und ein erfolgreiches Gesetzgebungsverfahren.

Kalender – Kommende Termine

20.04.202413:00 - Uhr | WSV in Lampertheim
20.04.202415:00 - Uhr | Frühlingsfest CDU in Lampertheim
21.04.202414:00 - Uhr | Landesverbandstag Philatelisten Hessen in Bensheim
22.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
23.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
24.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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