Rede zum Thema: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zur Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass ich zur Erhellung Ihrer Frage bei allen Beteiligten, die hier anwesend sind und zuhören, beitragen kann. Ich glaube, heute ist ein großer Tag für viele Menschen in unserem Land, denen über dieses Gesetz in Zukunft die Teilhabe am Zahlungsverkehr rechtlich abgesichert und ermöglicht wird. Insoweit ist es, glaube ich, für eine große Zahl von Menschen ein bedeutender Tag.
Die Regierung bittet den Bundestag, die sogenannte Zahlungskontenrichtlinie mit diesem Gesetzentwurf umzusetzen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag verpflichtet, eine schnelle, zügige Umsetzung dieser Richtlinie vorzunehmen. Das haben wir auch eingehalten. Deutschland ist das Land unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das bei diesem Vorhaben bisher am weitesten vorangeschritten ist. Meine Bitte wäre, dass Sie in den anstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat dafür Sorge tragen, dass wir das am Ende auch als Erste im Gesetzblatt stehen haben und umsetzen.
Der Entwurf, den das Bundeskabinett verabschiedet hat, ist sowohl auf der Seite der Verbraucher, in den Medien, aber auch von den Vertretern der Rechtswissenschaften begrüßt worden. Ich glaube deshalb, dass wir eine breite Unterstützung haben. Nicht ganz so breit ist die Unterstützung im Bereich der Kreditwirtschaft. Dort ist die Meinung der Beteiligten etwas geteilt. Allerdings zielen die kritischen Meinungsäußerungen weniger in Richtung dieses Gesetzentwurfes, den wir diskutieren, sondern mehr in Richtung des Inhalts der ihm zugrunde liegenden Richtlinie. Diese werden wir bei unseren Gesetzesberatungen allerdings nicht mehr verändern können.
Was sieht die Richtlinie vor? Die Richtlinie sieht zunächst einen Kontrahierungszwang für sogenannte Basiskonten vor. Das heißt, jeder Mensch in diesem Land hat in Zukunft den Anspruch, ein sogenanntes Basiskonto eröffnen zu können. Dieser Anspruch besteht zwar seit Jahren, aber er wird heute im Prinzip nur von den Sparkassen durch das Sparkassenrecht in Deutschland zur Umsetzung gebracht. In Zukunft wird er nicht nur für Sparkassen, sondern für alle Kreditinstitute Gültigkeit haben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir den Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union über die dafür notwendigen Konten auf zwei Ebenen verbessern:
Den ersten Pfeiler hatte ich angesprochen: den zivilrechtlichen Anspruch jedes Menschen auf ein sogenanntes Basiskonto. Was ist ein Basiskonto? Es bietet die Möglichkeit, Ein- und Auszahlungen auf ein Bankkonto vorzunehmen, an Geldautomaten Geld abzuheben und einzuzahlen, am Lastschriftverkehr teilzunehmen und Überweisungen zu tätigen - all das, wovon viele Menschen in unserem Lande bisher ausgegrenzt sind.
Es geht um die Frage: Zu welchen Preisen wird diese Leistung bzw. dieses Basiskonto angeboten? Die Transparenz der Kontogebühren wird durch diesen Gesetzentwurf erhöht, und die Vergleichbarkeit der Preise für die verschiedenen Angebote wird verbessert. Im Interesse der Kunden soll auch der Wechsel des Anbieters des Basiskontos - sprich: des Kreditinstituts - erleichtert werden.
Wir haben versucht, das Recht auf ein Basiskonto für alle Menschen als ein Thema zu betrachten, das nicht nur den Verbraucherschutz betrifft. Wir müssen, gerade in diesen Tagen, berücksichtigen, dass es auch Asylbewerber, Wohnsitzlose und Drittstaatsangehörige, die sich innerhalb der EU und damit auch innerhalb Deutschlands befinden, berührt, weil sie nicht automatisch Zugang zu einem Konto haben. Es gibt Schätzungen - natürlich kann man die Betroffenen nicht genau zählen -, nach denen bis zu 1 Million Menschen in unserem Land von diesem Problem betroffen sind. Es ist also ein Thema, das weiter zu fassen ist.
Beim zweiten Pfeiler dieses Gesetzentwurfes geht es um das Funktionieren eines harmonisierten Zahlungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt. Ein Zahlungskonto ist ja der Schlüssel, um an unbaren Zahlungsvorgängen überhaupt teilnehmen zu können. Nach der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums - das Stichwort lautet „SEPA“ - bildet die Zahlungskontenrichtlinie einen weiteren Meilenstein im Hinblick auf den europäischen Zahlungsmarkt. Es gab in diesem Zusammenhang die Empfehlung des Europäischen Parlaments, den Zugang zum Zahlungsmarkt im Privatkundengeschäft zu verbessern. Wir als Bundesregierung versuchen, diese Forderung des Europäischen Parlaments aufzugreifen.
Meine Damen und Herren, was den Kontenwechsel und in diesem Kontext auch die Vergleichbarkeit der Leistungen betrifft, wollen wir jedem Konsumenten in der Europäischen Union die Möglichkeit geben, ohne technische und bürokratische Hürden das Konto zu wählen, das für seine Bedürfnisse am besten geeignet ist. Wir hoffen, dass es entsprechende Websites geben wird, auf denen man sich relativ zügig informieren kann: „Welche Konten gibt es, und wie sehen die Konditionen dieser Konten aus?“, sodass der Verbraucher die Möglichkeit hat, Entgelte und Leistungen zu vergleichen, und Schwierigkeiten beim Wechsel des Anbieters überwinden kann. Heutzutage gibt es in diesem Bereich eine relativ geringe Mobilität. Wir hoffen, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, dass die Mobilität steigt. Auch das wäre, glaube ich, im Interesse des Verbrauchers, weil er das Ganze, wenn er die Marktgegebenheiten hinsichtlich der Entgelte und der Kosten überblickt, besser für sich nutzen kann.
Wer ist verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten? Ich habe vorhin schon erwähnt, dass es im Sparkassenrecht entsprechende Vorgaben gibt, dass andere Banken davon aber nicht betroffen sind. An dieser Stelle führen wir eine Diskussion über den Identitätsnachweis von Kunden, die ein solches Konto eröffnen wollen. Es geht um die Frage, ob es hier einen Konflikt mit der Geldwäscheprävention gibt. Natürlich ist uns die Geldwäscheprävention ein riesiges Anliegen. Wir sehen hier aber keinerlei Konfliktlage. Wir fordern zwar eine Identifikation, knüpfen sie aber nicht unbedingt an Ausweispapiere, etwa an einen Personalausweis oder Ähnliches; denn solche Papiere können zum Beispiel Drittstaatsangehörige nicht vorlegen. Nichtsdestotrotz ist eine Identifikation sehr wohl notwendig, um einen Beitrag zur Geldwäscheprävention zu leisten. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass, wenn man den Zahlungsverkehr über Konten abgewickelt, die Möglichkeiten, Geldwäsche zu betreiben, mit Sicherheit geringer sind als beim Bargeldverkehr. Insofern glauben wir, dass wir das Problem identifiziert haben, mit diesem Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung gehen und an dieser Stelle nicht kontraproduktiv handeln.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Wir versuchen, die möglichen Ablehnungsgründe für die Anbieter eines Basiskontos im Gesetzentwurf klar zu präzisieren. Eine solche Präzisierung gibt es in unserem Rechtssystem bisher nicht. Außerdem setzen wir eine Frist und sagen: Wenn abgelehnt wird, dann muss das binnen einer Frist von zehn Tagen geschehen. - Das kann sich also nicht ewig hinziehen.
Wenn die Einrichtung eines Basiskontos abgelehnt wird, muss also gesagt werden, aufgrund welchen Tatbestands im Gesetz diese Ablehnung erfolgt. Diese möglichen Ablehnungsgründe sind im Gesetz abschließend aufgezählt und klar benannt. Ein solcher Ablehnungsgrund kann zum Beispiel sein, dass der Betreffende schon an anderer Stelle über ein Basiskonto verfügt. Dann ist eine Ablehnung, glaube ich, nachvollziehbar. Ein anderer Ablehnungsgrund wäre zum Beispiel, dass jemand bei dem gleichen Kreditinstitut, bei dem er ein Basiskonto einrichten möchte, in der Vergangenheit durch strafbare Handlungen wegen Geldwäsche aufgefallen ist.
Selbstverständlich ist in einem Rechtsstaat jede Ablehnung auch vor Gerichten überprüfbar. Wir gehen hier aber den Weg, bei einer Ablehnung nicht nur auf den Gerichtsweg zu verweisen - das kann Monate oder auch Jahre dauern -, sondern unabhängig von der gerichtlichen Überprüfung eröffnen wir auch die Möglichkeit, die Ablehnung durch die BaFin überprüfen zu lassen, was schneller geht und möglicherweise auch mit weniger Kosten verbunden ist. Insofern glauben wir, dass man hier tatsächlich im Interesse der Verbraucher zügig zu einer Entscheidung kommt.
Auch für die BaFin setzen wir eine Frist von maximal einem Monat, in dem diese Ablehnungsentscheidung überprüft werden muss. Wenn man die zehn Tage und den einen Monat zusammenrechnet, dann sieht man, dass es auf jeden Fall schnell zu einer Entscheidung kommen wird. Außerdem wird es bei der BaFin keinen Anwaltszwang geben, sodass auch an dieser Stelle für einen potenziellen Kunden keine Kosten entstehen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir eine gute Beratung zu diesem Gesetzentwurf haben werden. Ich habe es eingangs bereits gesagt: Mit diesem Gesetzentwurf eröffnen wir in Zukunft für die vielen Menschen in unserem Lande, denen heute noch der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr fehlt, einen unbürokratischen und auch kostengünstigen Weg, um daran teilnehmen zu können.
Herr Präsident, ich hoffe, dass ich mit meinem Beitrag ein klein wenig zur Erhellung des Beratungsgegenstandes beigetragen habe.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

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