Bundestagsrede zur „Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden europäische Vorgaben umgesetzt, aber auch eigene nationale Regelungen getroffen.
Im Hinblick auf die europäischen Vorgaben setzt der Entwurf zunächst die jüngsten Änderungen der sogenannten OGAW-Richtlinie um.
Unter OGAW sind Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren zu verstehen. Hierbei handelt es sich um detailliert regulierte Investmentfonds, die nur in bestimmte Arten von Wertpapieren und anderen Finanz­instrumenten investieren dürfen und sich insbesondere an Privatanleger richten.
Die neuen Vorgaben für OGAW werden zudem teilweise über den Anwendungsbereich der OGAW-Richtlinie hinaus auch auf den Bereich der alternativen Investmentfonds erweitert. Alternative Investmentfonds sind Investmentvermögen, die keine OGAW sind, zum Beispiel offene Immobilienfonds, Hedgefonds und Private-Equity-Fonds.
Zu den Vorgaben der OGAW-Richtlinie:
Die Vergütungssysteme von OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften dürfen keine Anreize für das Eingehen übermäßiger Risiken enthalten und müssen besser auf die langfristigen Interessen der Anleger und das Erreichen der Anlageziele des OGAW abgestimmt sein.
Verwahrstellen haben zwei Aufgaben. Zum einen verwahren diese die Vermögenswerte des OGAW. Zum anderen überwachen sie die Verwaltungsgesellschaften zum Schutze der Anleger. OGAW-Verwahrstellen können sich künftig nicht mehr exkulpieren, wenn sie einen Unterverwahrer in Anspruch nehmen und Finanzinstrumente bei diesem Unterverwahrer abhandenkommen.
Aufgrund der Richtlinienvorgaben werden die im Kapitalanlagegesetzbuch vorgesehenen Sanktionen bei Rechtsverstößen verschärft und insgesamt neu strukturiert.
Anpassung an weitere europarechtliche Vorgaben:
Darüber hinaus wird das Kapitalanlagegesetzbuch an die unmittelbar geltende Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds angepasst. Mit dieser Verordnung wird eine neue Kategorie von alternativen Investmentfonds geschaffen, die langfristige Finanzierungsmittel für Infrastrukturprojekte, nicht börsennotierte Unternehmen oder börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung stellen.
Nationale Regelungen zur Darlehensvergabe durch AIF:
Schließlich soll mit diesem Gesetzentwurf ein nationaler Rahmen für die Darlehensvergabe durch alternative Investmentfonds geschaffen werden. Dadurch kann diese nichtbankgestützte Finanzierungsform einen Beitrag für die Finanzierung der Realwirtschaft bilden. Gleichzeitig verhindert dieser Rahmen eine uferlose Darlehensvergabe – „Schattenbankproblematik“ – und trägt dem Anlegerschutz Rechnung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur geschlossene Spezial-AIF – das heißt: Alternative Investmentfonds, bei denen kein Rückgaberecht für Anleger besteht und die sich nicht an Privatanleger richten – Darlehen vergeben, und diese alternativen Investmentfonds dürfen auch nur begrenzt Kredite aufnehmen. Zudem müssen diese alternativen Investmentfonds ihr Risiko streuen und dürfen keine Darlehen an Verbraucher vergeben.
Gesellschafterdarlehen können unter erleichterten Bedingungen vergeben werden. Hiermit wird unter anderem das entsprechende Bedürfnis von Wagniskapitalfonds zur Darlehensvergabe an Beteiligungsunternehmen berücksichtigt.
Die Schaffung dieses nationalen Rahmens für die Darlehensvergabe durch alternative Investmentfonds soll aus unserer Sicht nur ein erster Schritt sein.
Denn man muss wissen: Alternative Investmentfonds, die Darlehen vergeben, können aufgrund des sogenannten Europäischen Passes europaweit an professionelle Anleger vertrieben werden. Auch können alternative Investmentfonds grenzüberschreitend Darlehen gewähren.
Chancen und Risiken dieser neuen Finanzierungsform sind also europäisch. Wir brauchen daher auch eine europäische Regulierung. Dies haben wir gegenüber der Europäischen Kommission deutlich gemacht.
Wir begrüßen daher, dass die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Arbeiten zur Schaffung einer Kapitalmarktunion bis Ende nächsten Jahres prüfen will, ob ein europäisches Rahmenwerk für darlehensvergebende alternative Investmentfonds notwendig ist. Wir werden dafür eintreten.

Kalender – Kommende Termine

02.04.202411:00 - Uhr | Eröffnung der Spargelsaison in Lampertheim
08.04.202413:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
11.04.202407:30 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202419:00 - Uhr | Historische Tafel in Lorsch
17.04.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Bensheim
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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