Rede zur 1. Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Änderung des Bausparkassengesetzes. Das aktuelle Bausparkassengesetz in Deutschland stammt aus dem Jahr 1991. Es haben sich offensichtlich zahlreiche regulatorische Veränderungen ergeben, insbesondere infolge der Finanzkrise 2007/2008. Dies sollte mit Sicherheit Anlass sein, auch das Bausparkassengesetz zu modernisieren und an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.
Außerdem erleben wir eine besondere Entwicklung am Markt: Die Niedrigzinsphase führt dazu, dass das Bausparkassengeschäft mit relativ hohen Einlagezinsen aus der Vergangenheit und gleichzeitiger Zinszusage bei Kreditaufnahme in beide Richtungen nicht mehr funktioniert, weil sehr viele zum einen die Einlagechance bei hohen Zinsen nutzen, aber die Kredite, die sie dafür einkaufen, nicht in Anspruch nehmen. Deshalb müssen wir darüber nachdenken, wie das Modell Bausparkasse auch in Zukunft funktionieren kann.
Wir legen einen Entwurf vor, der eine Modernisierung des Bausparkassengesetzes vorsieht. Es geht darum, Verfahren und Methoden so anzupassen, dass die 21 Bausparkassen, die wir heute in Deutschland haben, ihr Geschäft mit dem Grundgedanken Bausparen - im Sinne eines langfristigen Sparens mit dem Ziel der Eigentumsbildung im Bereich des Wohneigentums - fortführen können.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Wir wollen Risiken, die in diesem Geschäft liegen, durch ein vernünftiges Risikomanagement der Bausparkassen entgegenwirken. Dafür wollen wir § 25 a des Kreditwesengesetzes bezüglich der Bausparkassen präzisieren. Wir wollen den Bausparkassen auf beiden Seiten, sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Kostenseite, helfen, damit sie ihr Geschäftsmodell etwas flexibilisieren können. Wir wollen ihnen zusätzliche Handlungsoptionen an die Hand geben, zum einen, indem wir Immobilienfinanzierungen, die nicht dem klassischen Bausparkredit entsprechen, durch Bausparkassen erlauben. Über die Möglichkeit zur Vergabe solcher Kredite wollen wir weitere Einnahmemöglichkeiten für die Bausparkassen schaffen. Auf der anderen Seite wollen wir ihnen die Möglichkeit der Finanzierung über Pfandbriefe einräumen. Auch dafür brauchen wir eine entsprechende Flexibilisierung. Das heißt, wir versuchen, sowohl auf der Kostenseite als auch auf der Ertragsseite ein Stück weit für Entspannung zu sorgen. Dabei wollen wir am Spezialbankenprinzip für die Bausparkassen festhalten. Wir wollen dieses Spezialbankenprinzip nicht aufgeben.
Wir haben, wie erwähnt, 21 Bausparkassen mit über 30 Millionen Bausparverträgen. Das heißt, Bausparen trifft in Deutschland nach wie vor auf eine sehr große Akzeptanz. Wir sprechen über mehr als 150 Milliarden Euro, die sich aktuell als Ansparsumme in Bausparverträgen befinden. Das heißt, wir müssen mit dieser Frage sehr sensibel und sehr sorgsam umgehen.
Es geht - ich habe es angesprochen - um die Zinsbindungsfristen und damit um die Ertragsseite der Bausparkassen. Ich glaube, die Beantwortung der Frage, wie in Zukunft Bauspartarife gestaltet werden, ist nicht Aufgabe der Politik und nicht Aufgabe der Entscheider hier im Parlament, sondern das ist Aufgabe der Bausparkassen und deren Manager. Ich glaube, wir müssen die notwendige Flexibilität schaffen, damit Tarife auch in dem jetzigen Umfeld regulatorisch wie marktseitig angeboten werden können.
Beispiele für Regelungen, die wir treffen, habe ich genannt. Wir wollen dabei auch zulassen, dass der Sonderposten für die bauspartechnische Absicherung für Kapitalanlagemöglichkeiten flexibler genutzt werden kann. Ich glaube, es ist richtig, dass wir bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dafür sorgen, dass die Regulierung, die wir an dieser Stelle haben, genutzt wird, um sozusagen speziell auf dieses Modell einzugehen.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten. Wir würden uns wünschen, ihn zum Jahreswechsel 2015/2016 in Kraft zu setzen, um damit den Bausparkassen eine Perspektive für die Zukunft zu bieten.
Wir haben mit Absicht gesagt, dass wir bei der ganzen Geschichte nicht nur auf die Bausparkassen schauen, sondern auch die Interessen der Bausparer wahren wollen. Die Interessen der Bausparer wahren wir, indem wir als Gesetzgeber von Eingriffen in bestehende Verträge absehen. Ich glaube, das ist an dieser Stelle eine richtige Grundentscheidung und trägt dazu bei, dass bei Bausparern das Vertrauen in dieses Produkt und ihre Partner erhalten bleibt.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Ich darf Sie um eine positive Beratung dieses Gesetzentwurfs bitten und hoffe, dass er am Ende in der dritten Lesung Ihre Zustimmung findet.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

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