Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung.

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Der Zoll stellt seine Leistungsfähigkeit seit Jahrzehnten erfolgreich unter Beweis als Einnahmeverwaltung des Bundes, als Ansprechpartner und für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie als Partner der Wirtschaft. Sein Aufgabenspektrum ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Zuletzt hat der Zoll die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern und die Überprüfung des gesetzlichen Mindestlohns übernommen.
Der vom Bundeskabinett am 6. Mai 2015 beschlossene Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Zollverwaltung schafft die Rahmenbedingungen, unter denen die Zollverwaltung ihre künftigen Aufgaben weiter erfolgreich und mit hoher Effizienz erfüllen kann. Die Erfahrungen bisheriger Reformschritte werden genutzt, um die Strukturen der Zollverwaltung auch für die Zukunft optimal zukunftsorientiert zu gestalten. Mit den zu beteiligenden Verbänden und Gewerkschaften gab es im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen einen breiten Konsens.
Wesentliches Element der Neuorganisation der Zollverwaltung ist die Einrichtung einer Generalzolldirektion als neue Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn zum 1. Januar 2016.
In der Generalzolldirektion werden die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die nicht zum unmittelbaren ministeriellen Kernbereich gehörenden Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt. Hierzu werden die derzeit fünf Bundesfinanzdirektionen sowie das Zollkriminalamt in die Generalzolldirektion integriert.
Die Generalzolldirektion soll aus neun Direktionen bestehen, einschließlich des Zollkriminalamtes und des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung.
Das Zollkriminalamt bleibt dabei – innerhalb der Generalzolldirektion – als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten.
Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung wird als Einheit ebenfalls organisatorisch in die Struktur der Generalzolldirektion eingegliedert. Die besondere Stellung des Fachbereichs Finanzen als integraler Bestandteil der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung bleibt dabei unberührt.
Die Standorte der bisherigen Mittelbehörden – Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstraße und Nürnberg – sowie des Zollkriminalamtes – Köln – und des Bildungs- und Wissenschaftszentrums – Münster – bleiben bestehen. Sie sind Dienstsitze der Generalzolldirektion – neben dem Hauptdienstsitz in Bonn.
Der Generalzolldirektion werden rund 7 000 Beschäftigte angehören.
Mit der Einrichtung der Generaldirektion geht kein Stellenabbau bei der Zollverwaltung einher. Die durch Synergien zu erzielenden Effizienzgewinne sollen vielmehr der Ortsebene zugutekommen. Bereits kurzfristig lässt sich eine Rendite von rund 90 Dienstposten aufgrund der konsequenten Zentralisierung der Verwaltungssteuerung realisieren. In einzelnen Bereichen konnte darüber hinaus bereits Potenzial zur weiteren Abschichtung von Aufgaben auf die Ortsebene identifiziert werden – zum Beispiel Aufhebung von Zustimmungs- und Genehmigungsvorbehalten, Sachbearbeitung im Marktordnungsbereich, Zulassung von Steuerbürgen. Angestrebt wird mittelfristig eine Effizienzrendite von weiteren gut 300 Dienstposten.
Die Leitung der Generalzolldirektion soll mit B 9 – politisches Amt –, die Stellvertretung mit B 7 bewertet werden. Die Direktionspräsidenten sind mit B 6 bewertet – analog zu den Präsidenten der bisherigen Mittelbehörden. Die neu zu schaffenden Leitungsdienstposten sind im Haushaltsvoranschlag für die Zollverwaltung stellenwirtschaftlich kompensiert.
Die Ortsebene der Zollverwaltung mit ihren 43 Hauptzollämtern, acht Zollfahndungsämtern und 271 Zollämtern bleibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Wirtschaftsbeteiligten und den Länderverwaltungen als kompetenter Ansprech- und Kooperationspartner vollständig erhalten. Die Präsenz der Zollverwaltung in der Fläche soll künftig durch die erwähnten Effizienzgewinne noch weiter gestärkt werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die zur Umsetzung der skizzierten Neuorganisation notwendigen Änderungen von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen. Das sind im Wesentlichen: Änderungen im Finanzverwaltungsgesetz zur Einrichtung der Generalzolldirektion sowie zur Auflösung und Integration der behördlichen Mittelebene der Zollverwaltung in die Generalzolldirektion; Änderungen des Bundesbeamten- und des Bundesbesoldungsgesetzes; Änderungen von Fachgesetzen – Zollfahndungsdienstgesetz, Abgabenordnung, Marktordnungsgesetz und Außenwirtschaftsgesetz; Anpassungen sonstigen Bundesrechts.
Die Verwaltungsstrukturen der Länder werden durch das Gesetz nicht berührt. Das Gesetz betrifft ausschließlich die Bundesverwaltung.
Im Vorfeld der für den 10. Juli 2015 vorgesehenen ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat haben der federführende Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen am 26. Juni 2015 jeweils die Empfehlung ausgesprochen, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben.
Auf Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg sprach sich der mitberatende Wirtschaftsausschuss für eine differenziertere Stellungnahme des Bundesrates aus. Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zielt im Wesentlichen auf den Fortbestand des Dienstleistungsangebots der Zollverwaltung in der Fläche und auf eine gute Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten ab.
Zusammenfassend ist festzustellen: Die Präsenz der Zollverwaltung in der Fläche ist und bleibt gewährleistet. Die Ortsebene der Zollverwaltung wird – wie ausgeführt – nicht berührt. Durch die Beibehaltung der Standorte der bisherigen Mittelbehörden sowie des Zollkriminalamtes bleiben zudem regionale Kompetenz und Erfahrung auf Ebene der Generalzolldirektion erhalten. Ich bin daher überzeugt, dass auch in der neuen Struktur der bislang sehr gute Dialog mit der Wirtschaft und das gemeinsame Streben nach praxisorientierten Lösungen weiterhin fortgesetzt und ausgebaut wird.
Das Gesetz hat keine negativen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Dem Bund entsteht im Finanzplanungszeitraum, bis 2019, ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 28 Millionen Euro. Der Erfüllungsaufwand entsteht im Wesentlichen durch die Anpassung zahlreicher IT-Verfahren und die Ausstattung der Liegenschaften im gesamten Bundesgebiet mit geeigneter Kommunikationstechnik.
Parallel zur Einrichtung der Generalzolldirektion wird die bisherige Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen auf ihren ministeriellen Kernbereich reduziert und schrittweise bis Ende 2019 nach Berlin umziehen. Als verwaltungsinterne Maßnahme des BMF ist der Umzug nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs zur Neuorganisation der Zollverwaltung.
Die Vorteile der Neuorganisation liegen auf der Hand: Wir erhalten Bewährtes und entwickeln es in einem neuen organisatorischen Rahmen fort, der das Arbeiten hinsichtlich Effizienz und Effektivität optimiert. Kurze Entscheidungswege gewährleisten schnelles und zielgerichtetes Verwaltungshandeln bei der Lösung der fachlichen Aufgaben. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der Einrichtung der Generalzolldirektion als Kernstück der Neuorganisation die Erfolgsgeschichte der Zollverwaltung fortschreiben werden.

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