Rede zum Thema: Beratung des Gesetzentwurfes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags

Als erster Redner in dieser Debatte spricht für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister. – Sie haben das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir entscheiden heute im Deutschen Bundestag über die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger um mehr als 5 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist sehr wohl ein riesiger Entlastungsbetrag, obgleich wir im Haushalt den Ausgleich und die schwarze Null weiter aufrecht-erhalten wollen. Wir stellen dabei die Entlastung der Familien in Deutschland in den Mittelpunkt. Familien sind die Keimzelle unserer Gesellschaft, und deshalb bedürfen sie der besonderen Unterstützung und Förderung.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Daneben bauen wir die Wirkung der kalten Progression ab. Ich glaube, es ist richtig, dass wir die Inflationswirkungen auf den Steuertarif an die Bürger in unserem Lande zurückgeben.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])
Was sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor? Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 8 354 Euro auf am Ende 8 652 Euro angehoben, und der Kinderfreibetrag erhöht sich von 4 368 Euro auf 4 608 Euro. Das Kindergeld wird im gleichen Verhältnis wie der Kinderfrei-betrag angehoben. Davon profitieren in Deutschland 16 Millionen Kinder. Ich glaube, das ist ein richtiger Ansatz, um die Kinder in unserem Lande zu fördern und besserzustellen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir wollen zudem dafür sorgen, dass möglichst viele Kinder in diesem Land in einer Umgebung aufwachsen, in der ihre Familien nicht auf soziale Transferleistungen angewiesen sind. Uns geht es nicht darum, möglichst viele Transferleistungen zu gewähren, sondern darum, Kinder dadurch besserzustellen, dass sie aufwachsen können, ohne auf soziale Transferleistungen angewiesen zu sein.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Deshalb werden wir auch den Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 Euro monatlich auf 160 Euro anheben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Die Familienleistungen waren bereits Gegenstand des Regierungsentwurfs; sie haben an der gesamten Summe von 5,4 Milliarden Euro pro Jahr einen Anteil von 3,7 Milliarden Euro. Dieses Geld kommt im Wesentlichen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute. Auch das ist aus meiner Sicht eine richtige Zielrichtung und Prioritätensetzung.
Eine weitere Besserstellung haben wir im Verfahren für die Alleinerziehenden beschlossen. Der jährliche Entlastungsbetrag für das erste Kind wird um 600 Euro auf jetzt 1 908 Euro erhöht. Damit sind wir einem Wunsch der Koalitionsfraktionen nachgekommen. Diese Entlastung wird bereits für das laufende Jahr gewährt werden. Für jedes weitere Kind kommt ein Zuschlag von 240 Euro hinzu.
Meine Damen und Herren, die Inflationsraten in 2014 und 2015 betragen insgesamt rund 1,5 Prozent. Wir haben uns entschlossen, die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif um diesen Inflationswert nach rechts zu -verschieben, um so dafür zu sorgen, dass die Inflationswirkung dieser beiden Jahre im Einkommensteuertarif kompensiert wird. Das führt zu einer Entlastung von gut 1,4 Milliarden Euro. Ich will allerdings deutlich machen, dass die Entlastung von der kalten Progression auch bei niedrigen Inflationsraten eine Daueraufgabe ist. Deshalb wird die Bundesregierung nach wie vor regelmäßig über die Auswirkungen der Inflation auf den Einkommensteuertarif berichten und diese Auswirkungen darstellen. Danach gilt es, aus diesem Steuerprogressionsbericht den Handlungsbedarf diskretionär abzuleiten und die sich daraus ergebenden notwendigen Entscheidungen zu treffen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Bundesregierung wird den Auftrag, den der Finanzausschuss nach den Beratungen im Bericht des Finanzausschusses formuliert hat, ernst nehmen und auch in Zukunft gemäß diesem Auftrag handeln.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Analog zum Grundfreibetrag wird auch der Unterhaltshöchstbetrag erhöht. Hiermit wird sichergestellt, dass die Zahlung von Unterhaltsleistungen steuerlich berücksichtigt werden kann.
Die rückwirkende Anhebung des Kindergeldes für 2015 wird nicht auf Sozialleistungen oder den zivilrechtlichen Kindesunterhalt angerechnet. Das ist zum einen eine einmalige Besserstellung der Kinder, für die Sozialleistungen gewährt werden. Zum anderen ist das aber auch ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung von Bürokratie in diesem Lande, weil so nicht alle bereits erstellten Bescheide und Anträge neu bearbeitet werden müssen. Ich glaube, es ist richtig, dass wir an dieser Stelle auf unnötige Bürokratie verzichten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Im Sinne der Bürokratievermeidung haben wir auch entschieden, dass die Berücksichtigung des Grundfreibetrages bei der Lohnabrechnung für Dezember 2015 erfolgt. Damit vermeiden wir, dass in den Unternehmen alle Lohnabrechnungen, die seit Januar erstellt worden sind, korrigiert werden müssen und bei den Unternehmen ein riesiger Verwaltungsaufwand entsteht. Ich glaube, mit dem Ansatz, den veränderten Grundfreibetrag in der Lohnabrechnung für Dezember zu berücksichtigen, haben wir eine Lösung gefunden, die der -Administration der Unternehmen entgegenkommt.
Ich hoffe, dass wir am Ende dieser Debatte in der namentlichen Abstimmung eine breite Unterstützung für die Förderung der Familien und zur Bekämpfung der kalten Progression bekommen und dass auch die Kollegen im Bundesrat die Idee dieses Gesetzentwurfs unterstützen und ihn gemeinschaftlich mit uns auf den Weg bringen, sodass das Gesetz möglichst bald im Bundesgesetzblatt steht und den Menschen in diesem Land zugutekommen kann.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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