Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Transparenz ist ein wesentlicher Faktor in einem funktionierenden Kapitalmarkt, vor allem wenn die Komplexität in den Märkten – wie in den letzten Jahren zu beobachten – angesichts einer Vielzahl neuer Handelsplätze, neuer Produkte und nicht zuletzt immer ausgefeilterer technologischer Innovationen stetig zunimmt. Letztlich geht es um eine Stärkung des Anlegervertrauens und um die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs.
Im Bereich der börsengehandelten Wertpapiere regelt die EU-Transparenzrichtlinie die wesentlichen Transparenzvorgaben.
Erstens. EU-Transparenzrichtlinie und aktuelle Änderungsrichtlinie:
In ihrer heutigen Form trat die EU-Transparenzrichtlinie im Jahr 2004 in Kraft. Die nun zur Umsetzung in nationales Recht anstehende Änderungsrichtlinie vom 27. November 2013 baut auf der bestehenden Regelung auf und passt diese an die Marktentwicklungen der letzten Jahre an.
Beabsichtigt ist zum einen, die Kapitalmärkte zugänglicher zu machen, vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen, indem etwa Berichtspflichten vereinfacht werden. Zum anderen soll die EU-weite Harmonisierung des Transparenzregimes auf hohem Niveau weiter vorangetrieben werden, insbesondere mit Blick auf die Verhinderung des verdeckten Aufbaus wesentlicher Unternehmensbeteiligungen – sogenanntes „Anschleichen an Unternehmen“. Hierzu gehört auch die Einführung von verbindlichen Mindestvorgaben zur Schaffung wirksamer und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie.
Die Bundesregierung hat am 29. April 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beschlossen, der heute dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorliegt. Die Bundesregierung kommt damit ihrer Verpflichtung nach, die Neuerungen bei den Vorgaben der EU-Transparenzrichtlinie im deutschen Recht nachzuvollziehen. Die Richtlinie sieht eine Umsetzung bis Ende November 2015 vor.
Zweitens. Wichtigste Punkte des Gesetzes:
Zu den wichtigsten Änderungen im Gesetzentwurf gehören die folgenden:
Überarbeitung der Regeln zur Meldung von Stimmrechten zur besseren Erkennung des Aufbaus von Beteiligungen durch Einsatz von Finanzinstrumenten – „Anschleichen an Unternehmen“. In Deutschland bestehen bereits sehr wirksame Vorgaben in dieser Hinsicht, sodass hier nur punktuelle Anpassungen erforderlich sind.
Aufhebung der gesetzlichen Verpflichtung von Emittenten zur Erstellung unterjähriger Zwischenmitteilungen; dies entlastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Einführung von jährlichen Berichtspflichten für Emittenten im Rohstoffsektor über Zahlungen an staatliche Stellen, um auch in diesem Bereich größtmögliche Transparenz zu gewinnen.
Verschärfung der Sanktionen für Verstöße gegen Transparenzvorgaben. Für juristische Personen sind Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 5 Prozent des Jahresumsatzes beziehungsweise des Zweifachen der erlangten Vorteile möglich.
Verpflichtung der BaFin zur grundsätzlichen Veröffentlichung verhängter Sanktionen beziehungsweise anderer Maßnahmen bei Rechtsverstößen, wobei in Ausnahmefällen ein zeitlicher Aufschub oder eine Anonymisierung vorgesehen ist.
Drittens. Erleichterungen für Wirtschaft und Verwaltungsvereinfachung:
Die neuen Regeln werden unter dem Strich für alle Marktteilnehmer spürbare Erleichterungen bewirken, auch im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr. Nicht nur verbessern sich die Transparenz und der Zugang zu Informationen auf den Märkten noch weiter, es kommt zugleich auch zu einer deutlichen Verringerung des Verwaltungsaufwands, sowohl für die verpflichteten Unternehmen als auch die BaFin.
Auf der Kostenseite rechnen wir etwa – ungeachtet eines gewissen einmaligen Umstellungsaufwands (circa 15 Millionen Euro) – mit einer dauerhaften Entlastung der Wirtschaft um jährlich circa 31 Millionen Euro.
Hinzu kommen zahlreiche Vereinfachungen auf der Ebene der Verwaltungsverfahren, insbesondere durch die noch konsequentere Nutzung von Onlineverfahren, etwa bei der Meldung wesentlicher Unternehmensbeteiligungen. Von einzelnen Marktteilnehmern haben wir bereits gehört, dass sich der administrative Meldeaufwand infolge der geplanten Änderungen für sie voraussichtlich mindestens halbieren wird.
Viertens. Einordnung in weitere EU-Kaptialmarkt-Reformen:
Die eben dargestellten Änderungen infolge der Überarbeitung der EU-Transparenzrichtlinie stellen nur den Auftakt dar zu einer ganzen Reihe von kapitalmarktrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben, welche die Bundesregierung zusammen mit ihren europäischen Partnern auf der Ebene der EU in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hat und die in dieser Legislaturperiode zur Umsetzung in nationales Recht anstehen.
Weiter zu nennen sind hier etwa die fünfte Novellierung der Richtlinie zur Regelung offener Wertpapierfonds, OGAW V, die Überarbeitung der EU-Finanzmarktrichtlinie, MiFiD 2, die neue EU-Marktmissbrauchs-Verordnung und die EU-Zentralverwahrerverordnung. Über die aktuellen Vorhaben hinaus werden am Horizont bereits die Grundlagen für eine europäische Kapitalmarktunion gelegt, bei deren Erarbeitung Deutschland als einer der treibenden Akteure aktiv mitwirkt.
Fünftens. Schluss:
Zusammen mit den jüngsten Gesetzesänderungen im Bereich der Banken und der Versicherungen zeichnet sich eine umfassende Neuordnung des EU-Finanzmarktrechts ab, die den Lehren der Krisenjahre Rechnung trägt. – Die Zusage von Frau Bundeskanzlerin, keinen Finanzplatz, keinen Akteur und kein Produkt unreguliert zu lassen, wird damit auch auf europäischer Ebene Schritt für Schritt verwirklicht.
Deutschland hat sich auf diesem Weg stets als verlässlicher Partner im Kreis der EU-Mitgliedstaaten erwiesen; mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Transparenzrichtlinie können wir dies ein weiteres Mal unterstreichen.

Kalender – Kommende Termine

20.04.202413:00 - Uhr | WSV in Lampertheim
20.04.202415:00 - Uhr | Frühlingsfest CDU in Lampertheim
21.04.202414:00 - Uhr | Landesverbandstag Philatelisten Hessen in Bensheim
22.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
23.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
24.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

Folgen Sie mir auf X (Twitter)!

© Copyright by Dr. Michael Meister 2021

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.