Rede zum Thema: Erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den 10. Existenzminimumbericht beschlossen. In diesem Bericht wird die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums für Erwachsene und Kinder in den Jahren 2015 und 2016 hergeleitet. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung der steuerlichen Freibeträge – also sowohl des Grundfreibetrages wie auch der Kinderfreibeträge – für die Jahre 2015 und 2016 umgesetzt.

Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben. -Außerdem wird der Kinderzuschlag erhöht. Der Kinderzuschlag wird denjenigen Eltern gewährt, die mit ihrem Erwerbseinkommen zwar den eigenen Bedarf nach dem Sozialgesetzbuch II decken, bei denen dieses Erwerbseinkommen aber nicht ausreicht, um den Bedarf ihrer Kinder hinreichend zu decken. Dieser Kinderzuschlag wird zusammen mit dem anteiligen Wohngeld und dem Kindergeld gewährt, um einen Ausgleich zu schaffen.

Durch die regelmäßig gestiegenen Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende reicht die aktuelle Höhe des Kinderzuschlags – zusammen mit dem Kindergeld und dem anteiligen Wohngeld – nach unserer Einschätzung in immer weniger Fällen aus, um den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes zu decken. -Deshalb wollen wir die Erhöhung des Kinderzuschlags vornehmen und damit einen größeren Teil der Eltern aus den Leistungen der Grundsicherung herausnehmen. Wir werden im Jahr 2016 den Grundfreibetrag von 8 354 Euro auf 8 652 Euro anheben, den Kinderfreibetrag von derzeit 7 008 Euro auf 7 248 Euro und das Kindergeld von aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind auf dann insgesamt 190 Euro. Der Kinderzuschlag wird zum 1. Juli 2016 um 20 Euro auf dann höchstens 160 Euro erhöht. Wenn wir dieses Maßnahmenpaket in seiner Gänze sehen, dann merken wir: Es hat in der vollen Jahreswirkung ein Gesamtvolumen von 3,7 Milliarden Euro, was den Steuerzahlern und insbesondere den Familien in diesem Lande zugutekommt. Ich glaube, es ist ein gutes Signal, dass wir in dieser Situation Steuerzahler und insbesondere Familien in Deutschland entlasten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sollten nicht so tun, als seien wir als Bund der -alleinige Wohltäter. Es entfallen 1,8 Milliarden Euro auf die Bundeskasse, 1,5 Milliarden Euro zahlen die Länder und eine halbe Milliarde Euro die Kommunen. Ich glaube, dass Deutschland damit im internationalen Vergleich ein hohes Niveau der Familienförderung hat. Wir haben – Frau Kollegin Schwesig ist ja anwesend – in der vergangenen Wahlperiode die Familienleistungen in Deutschland evaluiert und festgestellt, dass wir ein Volumen von rund 200 Milliarden Euro pro Jahr für Familien aufwenden. Ich glaube dennoch, dass wir hiermit ein -gutes Signal setzen, weil wir ja nicht nur über die Leistungen im Rahmen dieses konkreten Gesetzes reden, sondern darüber hinaus auch sehen müssen, was wir im Bereich der Kinderbetreuung – das geschieht außerhalb dieses Gesetzes – aufwenden oder was wir etwa beim -Elterngeld den Menschen zugutekommen lassen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir führen -damit den familienfreundlichen Kurs der Bundesregierung fort. Das dokumentiert auch der Finanzplan, den wir diskutiert und im Kabinett beschlossen haben. Dort ist für 2016 beim Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum ersten Mal die 9-Milliarden-Euro-Grenze überschritten worden. Ich will aber hier zur Vorsicht mahnen: Wir befinden uns momentan, wenn wir die Beschäftigung in diesem Lande und die Wachstumszahlen unserer Wirtschaft anschauen, in einer extrem guten Lage. Deshalb ist auch der Bundeshaushalt jetzt in einer entspannteren Situation, als wenn Beschäftigungslage und Wirtschaftswachstum nicht ganz so gut wären. Dennoch haben die Sozialausgaben einen Anteil von 52 Prozent am Bundeshaushalt. Ich glaube, wir müssen schon sehen: Wenn die Zeiten schwieriger werden, werden die Sozialausgaben mit -Sicherheit nicht sinken, sondern in absoluten Zahlen -tendenziell steigen. Das würde bedeuten, dass auch die entsprechenden Prozentzahlen im Bundeshaushalt wachsen. An dieser Stelle will ich einfach zur Vorsicht raten. Angesichts dieser 52 Prozent müssen wir nicht sagen: Hier sind Kürzungen oder Reduzierungen notwendig. – Ich glaube vielmehr, wir müssen mit Blick auf eine nachhaltige Haushaltswirtschaft auch darauf achten, dass die Balance innerhalb des Bundeshaushalts gewahrt wird. Deshalb sollten wir gerade mit Blick auf Kinder sagen: Wir müssen in Zukunft in unserer Haushaltsgesetzgebung auch auf schwierigere Zeiten vorbereitet sein.

Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende machen. Auch dazu steht etwas im Koalitionsvertrag, nämlich dass wir hier Veränderungen vornehmen wollen, allerdings nicht in dem Sinne, dass es zur Ausweitung von Leistungen kommen soll, sondern dass wir hier eine -Prioritätensetzung vonseiten der Politik vornehmen. -Prioritätensetzung vonseiten der Politik heißt nicht, dass all das, was man sich wünschen kann, gemacht wird, sondern dass man das, was man für wichtig und notwendig hält, aus dem, was man verfügbar hat, finanziert. -Deshalb ist unsere Abrede an dieser Stelle, dass wir über die Veränderungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gerne sprechen können, dass aber die Mittel hierfür aus dem Etat des Ministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend kommen müssen.

(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Sofern möglich!)

Dieser Entlastungsbetrag hat heute eine Höhe von 1 308 Euro. Diese Höhe ist seit dem Jahre 2004 unverändert. Wir müssen allerdings, wenn wir darüber debattieren, auch berücksichtigen, dass wir auf der einen Seite etwa 1,6 Millionen Alleinerziehende in diesem Land -haben, dass auf der anderen Seite dieser Entlastungs-betrag nur 1,1 Millionen Menschen zugutekommt.

Denn man muss immer daran denken: Eine Vergünstigung im Steuerrecht kommt nur demjenigen zugute, der auch Steuern zahlt. Deshalb müssen wir bei dieser Debatte aufpassen. Es kann nicht sein, dass wir alle meinen, aber an dieser Stelle nur für einige wenige etwas tun.

Ich wünsche mir, dass wir hier im Deutschen Bundestag zu konstruktiven Beratungen kommen. Ich glaube, dass wir ein gutes Gesetz für die Bürger und die Familien in diesem Land auf den Weg bringen werden.

Herzlichen Dank.

 

Kalender – Kommende Termine

20.04.202413:00 - Uhr | WSV in Lampertheim
20.04.202415:00 - Uhr | Frühlingsfest CDU in Lampertheim
21.04.202414:00 - Uhr | Landesverbandstag Philatelisten Hessen in Bensheim
22.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
23.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
24.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

Folgen Sie mir auf X (Twitter)!

© Copyright by Dr. Michael Meister 2021

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.