Rede vom 5. Februar 2015

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in diesem Haus in den vergangenen Jahren intensiv mit der Bekämpfung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise befasst und dazu auch eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst, um die Finanzmarktstabilität wiederherzustellen.
Ein ganz zentraler Punkt ist die Stärkung der Eigenkapitalsituation der Finanzinstitute. Das haben wir im Bankenbereich mit der europäischen Bankenunion, der Schaffung einer gemeinsamen Aufsicht und eines gemeinsamen Abwicklungsmechanismus vorangebracht. Mit diesem Gesetz wenden wir uns jetzt dem Bereich der Versicherungen zu.
Dazu will ich einmal ganz deutlich sagen, Frau Kollegin Karawanskij: Die Bundesregierung arbeitet für die Versicherten in diesem Land.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD - Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber warum kriegen die das dann nicht zu sehen?)
Uns kommt es darauf an, dass die Versicherten die garantierten Leistungen am Ende der Vertragslaufzeiten auch bekommen. Das schafft Vertrauen. Damit arbeitet die Bundesregierung für die Versicherten und für Vertrauen in diesem Land.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD - Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Und später für die Versicherungen!)
Sie halten ein Plädoyer für Gewinnmaximierung von Einzelnen. Das ist ein typisch kapitalistischer Ansatz.
(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN - Gegenruf von der CDU/CSU: Ja natürlich!)
Wir werben dafür, dass die Solidargemeinschaft ihre Ansprüche erfüllt bekommt,
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
und wir leben den Solidargedanken in diesem Land.
Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus für die Banken ist seit einigen Monaten in Kraft. Heute beraten wir das analog für die Versicherungswirtschaft: stabile Rahmenbedingungen im europäischen Finanzsystem durch die Reform des Versicherungsaufsichtsrechts. An der Stelle setzen wir die europäische Richtlinie in nationales Recht um - da haben Sie recht, Herr Schick -, und wir schaffen ein modernes, europaweit einheitliches Aufsichtsrecht in Deutschland. Das sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine bessere Versicherungsaufsicht in diesem Land und in Europa insgesamt. Diese Anforderungen gelten ab dem Jahr 2016.
Jetzt wird vorgetragen - Zitat der Bundesbank; Kollege Schick hat es eben vorgelesen -: Wir lassen den deutschen Versicherern 16 Jahre Zeit, um das notwendige Eigenkapital aufzubauen. - Es ist unser Interesse, die Versichertenkollektive nicht zu zerstören, sondern sie deutlich und nachhaltig zu stabilisieren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Deshalb haben wir von dieser Übergangsmöglichkeit, Herr Schick, Gebrauch gemacht.
Mich hat überrascht, was ich gestern von Moody’s gelesen habe, und zwar in einer Stellungnahme dazu, was es im deutschen Versicherungsmarkt an Problemen gebe. Zunächst habe ich mich darüber gewundert, dass so große Experten an zwei Stellen von fehlerhaften Annahmen ausgehen. Sie haben erstens gesagt, ab dem nächsten Jahr müssten die Eigenkapitalvorschriften erfüllt sein. Nein, nach einem Übergangszeitraum von 16 Jahren!
(Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Die haben das Gesetz nicht gelesen!)
Zum Zweiten haben diese Experten darauf hingewiesen, dass der Höchstrechnungszins ab dem 1. Januar 2015 von den Versicherungsunternehmen heruntergesetzt worden sei. Nein, wir im Parlament haben entschieden, den Höchstrechnungszins herunterzusetzen! Deswegen würde ich solchen Organisationen raten, sich erst einmal mit der Sache zu befassen, bevor sie aufgrund von fehlerhaften Annahmen für Unsicherheit im Markt sorgen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir haben neben der EU-Kommission, die die Richtlinie vorgelegt hat, die europäische Versicherungsaufsicht, die EIOPA, die jetzt in den nachgeordneten Regularien dafür sorgen wird, dass wir zu einem einheitlichen Aufsichtsregime in Deutschland kommen. Neben den europäischen und nationalen Aufsehern werden wir Kollegien haben, die dafür sorgen, dass bei grenzüberschreitend tätigen Versicherungsunternehmen eine gemeinsame Aufsicht praktiziert wird - auch das ist, wie ich glaube, ein Fortschritt im Interesse der Versicherten, meine Damen und Herren.
Natürlich werden wir als Prinzip - das ist der entscheidende Punkt - einen konsequent risikobasierten Ansatz zugrunde legen, der nicht nur nach der Größe schaut, sondern auch nach dem Risiko des Geschäftsmodells, das das einzelne Versicherungsunternehmen praktiziert. Dabei werden wir jeweils die Risiken aus dem Markt genau abbilden: Wir werden versicherungstechnische Risiken abbilden, wir werden Kreditrisiken abbilden, und wir werden operationale Risiken abbilden. Damit kommen wir zu einer wesentlich höheren Qualität in der Aufsicht und der Regulierung, als wir sie in der Vergangenheit hatten. Ich glaube, das ist ein Fortschritt im Interesse der Versicherten in diesem Land.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, ich will auf das Thema Niedrigzinsumfeld eingehen. Über das Niedrigzinsumfeld müssen wir uns natürlich Gedanken machen; denn das ist die eigentliche Herausforderung, die sich den Versicherungsunternehmen und damit natürlich auch den Versicherungsnehmern in Zukunft stellt. Es geht darum: Wie können die Unternehmen das Geld verdienen, um die Ansprüche, die die Versicherten haben, in Zukunft adäquat erfüllen zu können? Man muss schon sagen, dass es einen massiven Renditeverfall bei sicheren Kapitalanlagen gibt. Die große Herausforderung wird sein: Wie können wir das in Zukunft erarbeiten? Wenn eine Bundesanleihe mit zehn Jahren Laufzeit aktuell eine Rendite von etwa 1 Prozent aufweist, gleichzeitig die Garantiezinsen bei den Lebensversicherern in etwa dreifacher Höhe liegen, muss man sich doch die Frage stellen: Wie können wir das auflösen? An dieser Stelle, Herr Schick, machen Sie es sich doch ein bisschen zu einfach, wenn Sie, wenn wir uns genau diese Frage stellen, einfach mit Polemik antworten und sagen, wir seien hier der Knecht der Versicherungswirtschaft. Nein, wir sind diejenigen, die überlegen, wie wir die Ansprüche der Versicherten auch in Zukunft sichern können. Wir arbeiten für die Versicherten, und Sie machen ein Stück weit billige Polemik an dieser Stelle.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) - Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weisen Sie doch nach, was falsch war!)
Dieser Verantwortung, Herr Schick, haben wir uns im vergangenen Jahr beim Lebensversicherungsreformgesetz gestellt. Wir haben dabei genau das, was ich vorhin gesagt habe, gemacht, nämlich die Garantieleistungen, die dem Kollektiv zustehen, für das Kollektiv zu sichern.
(Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und die Gewinne, die an die Aktionäre ausgeschüttet werden, gehen weiter hoch!)
Wir haben auch die Aktionäre beteiligt, indem in der Sekunde, wo Bewertungsreserven angegriffen werden, die Aktionäre keine Dividende bekommen. Das ist genau die ausgewogene Balance, die in diesem Land erforderlich ist, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der der SPD - Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das kam erst, nachdem wir es durchgesetzt haben! Geben Sie es doch zu!)
Wir werden nicht nur darüber nachdenken müssen, wie der Gesetzgeber, der Regulator und der Aufseher reagieren müssen, vielmehr sind durch das Niedrigzinsumfeld auch die Unternehmen gefordert. Man wird überlegen müssen, ob man mit den Produkten der Vergangenheit die Herausforderungen der Zukunft bewältigen kann. Deshalb rufe ich die Versicherer auf, darüber nachzudenken, mit welchen neuen Produkten sie dieser Herausforderung in Zukunft begegnen wollen. Ich glaube, dass die klassischen Produkte aus der Vergangenheit das, was wir in Zukunft brauchen, nicht werden leisten können. Deshalb steht dort die Wirtschaft vor einer Herausforderung.
Sie haben massiv kritisiert, dass wir die Möglichkeit schaffen, zu überlegen, ob Versicherungsunternehmen in Zukunft nicht nur in Staatsanleihen investieren können   ich weiß gar nicht, woher das große Vertrauen in Staatsanleihen kommt  , und haben gesagt, andere Anlageformen seien viel risikobehafteter. Wenn wir uns einmal Gedanken machen, ob wir nicht langfristige Investitionen in Infrastruktur tätigen müssen, die tatsächlich benötigt wird   also nicht nur die, die da ist, sondern auch die, die gebraucht wird  , und zwar Infrastruktur im umfassenden Sinne, dann müssen wir doch einmal etwas Gehirnschmalz aufwenden, wie wir es ermöglichen, dass langfristige Kapitalanlagen auf der einen Seite und die Finanzierung dieser Infrastrukturinvestitionen auf der anderen Seite vernünftig zusammenkommen. Auch das ist ein Beitrag, mit dem Niedrigzinsumfeld umzugehen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wer dagegen polemisiert und sich dem verweigert, verschließt die Augen vor den Herausforderungen, vor denen wir stehen.
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Staatssekretär, darf der Kollege Schick noch eine Zwischenfrage stellen oder eine Bemerkung machen?
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Sehr geehrter Herr Präsident, selbstverständlich darf der Kollege Schick eine Frage stellen oder eine Bemerkung machen.
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke schön.   Sie haben gerade argumentiert, dass es bei Infrastrukturinvestitionen sinnvoll sein könnte, dass man das praktisch mit Investitionsmöglichkeiten der Versicherungswirtschaft verknüpft. Jetzt gibt es sicher private Infrastrukturen, bei denen es auch eine private Finanzierung geben soll. In Bezug auf die öffentliche Infrastruktur, die letztlich immer der Nutzer oder der Steuerzahler zahlt, möchte ich Sie fragen, warum es aus Sicht der Steuerzahler sinnvoller sein soll, für 5 oder 6 Prozent Rendite das Geld von den Versicherungsunternehmen zu leihen, statt es für zurzeit sehr niedrige Zinsen   sagen wir 1 Prozent   am Kapitalmarkt aufzunehmen, also die teurere Lösung zu wählen anstatt die billigere. Warum soll das gut sein?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Sehr gute Zwischenfrage!)
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Zunächst einmal, Herr Schick: In beiden Fällen passiert dasselbe. Ob wir eine Staatsanleihe am Markt emittieren und der Versicherer sie kauft oder der Versicherer direkt das Infrastrukturprojekt finanziert, in beiden Fällen kommt das Geld vom Versicherer ins Infrastrukturprojekt. Die Frage ist nur der Weg, und die Frage ist, wer das Risiko trägt. Für mich ist ÖPP   öffentlich-private Partnerschaft; damit es auch andere verstehen   nicht einfach das, was Sie in Ihrer Frage unterstellen, ist nicht nur die Frage: Wie finanzieren wir? Das ist eine zu eindimensionale Betrachtungsweise, die Sie da haben. Die entscheidende Frage ist doch: Wer trägt das Risiko über die gesamte Laufzeit eines Infrastrukturprojekts?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Wenn wir nicht nur über Finanzierung, sondern über Risikotransfer reden, dann muss ich die Prozentzahlen, die Sie nennen, natürlich auch bezogen auf das zu tragende Risiko sehen. Dann kann das für die öffentliche Hand sehr wohl ein rentierliches Geschäft sein. Das ist die Frage, die wir gemeinsam diskutieren müssen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD - Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da bin ich einmal gespannt!)
An dieser Stelle werbe ich - das sei mein letzter Gedanke - ein Stück weit dafür, dass wir in Zukunft eine regelbasierte, aber flexible Versicherungsaufsicht benötigen. Die Regeln, die wir machen, sind das eine, wie sie angewendet werden, ist das andere. Deshalb werden wir eine risikoorientierte Aufsicht benötigen.
Damit kommen wir zur nächsten Aufgabe, die uns als Bundesregierung bevorsteht, nämlich: Wie gehen wir an dieser Stelle mit der Anlageverordnung um? Wir werden uns Gedanken machen müssen und die Anlageverordnung entsprechend anpassen müssen, um diese Infrastrukturinvestitionen möglich zu machen. An dieser Stelle werden wir Vorschläge unterbreiten.
Meine Damen und Herren, mit Solvency II gehen wir einen gewaltigen Schritt nach vorne, aber es wird nicht der letzte Schritt sein. Wir müssen es als gemeinsame Aufgabe verstehen. Wir benötigen eine Eigenverantwortung derjenigen, die das Versicherungsgeschäft machen, risikoorientierte, nah an den Unternehmen stehende Aufseher und eine klar prinzipienbasierte Regulierung. In diesem Sinne werbe ich dafür, dass Sie diesem Gesetz heute zustimmen, und hoffe, dass es auch den Bundesrat passiert.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Kalender – Kommende Termine

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20.04.202415:00 - Uhr | Frühlingsfest CDU in Lampertheim
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22.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
23.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
24.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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