Rede zum Thema: Erste Beratung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der neuen europäischen Einlagensicherungsrichtlinie

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz)
Drucksache 18/3786
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Wenn die Kolleginnen und Kollegen sich gesetzt haben, eröffne ich die Aussprache.
Als erster Redner in dieser Aussprache hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im November vergangenen Jahres haben wir hier ein großes Gesetzespaket zur Umsetzung der Europäischen Bankenunion verabschiedet. Mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sind die Vorschriften für eine Eigentümer- und Gläubigerhaftung im Falle einer Bankenschieflage am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Ich glaube, dass das ein wichtiger Schritt ist, um erstens dem Haftungsprinzip in Europa zur Durchsetzung zu verhelfen und um zweitens eine bessere Trennung zwischen der Staatsfinanzierung und der Finanzierung des Finanzsektors zu gewährleisten. Das war ein wesentlicher Baustein zur Stabilisierung der Finanzsysteme in Europa.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Im November vergangenen Jahres ist auch der einheitliche Aufsichtsmechanismus in Kraft getreten. Die Europäische Zentralbank hat die Aufsicht über die größten und risikoreichsten Banken innerhalb Europas übernommen. Damit ist es, wie ich glaube, gelungen, für eine qualitativ bessere Aufsicht über diesen Sektor zu sorgen.
Wir haben im Dezember des Weiteren die Befüllung eines Fonds zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken, den sogenannten Abwicklungsfonds – er wird im nächsten Jahr in Kraft treten –, vereinbart. Es ist uns auch dabei gelungen, wie ich glaube, dafür zu sorgen, dass der Bankensektor in Zukunft selbst fair und ausgewogen an der Finanzierung von Abwicklungs- und Restrukturierungsmaßnahmen beteiligt wird.
Heute diskutieren wir über einen weiteren Baustein, um das europäische Bankensystem stabiler zu machen. Das Kabinett hat am 19. November einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neu gefassten Einlagensicherungsrichtlinie beschlossen. Es geht um einen Rechtsanspruch, damit die Sparer in Zukunft – ganz gleich, was in Europa passiert – nicht in Schlangen vor den Banken stehen müssen, sondern sich darauf verlassen können, dass ihre Ersparnisse gesichert sind und diese ihnen auch kurzfristig wieder zur Verfügung stehen. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Schritt, um Vertrauen bei den Sparern in Europa und in Deutschland zu erzeugen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Meine Damen und Herren, unser Ansatz ist es gewesen, mehr Sicherheit und mehr Vertrauen für die Sparer in Deutschland zu schaffen. Es ist uns nicht darum gegangen, eine gemeinsame Haftung in Europa zu organisieren. Ja, wir wollen gemeinsame, harmonisierte Regeln für die Einlagensicherung, aber wir wollen keine gemeinsame Haftung, weil es nicht darum gehen kann, Sparervermögen in Europa umzuverteilen. Ich glaube, auch an dieser Stelle haben wir eine grundsätzlich richtige Entscheidung getroffen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Wenn über die Einlagensicherung diskutiert wird, dann erinnern wir uns alle noch an die Bilder aus Großbritannien, als die Menschen im Zuge der großen Finanzkrise – Stichwort: Lehman – im Jahr 2008 in Schlangen vor den Banken standen. Ich will darauf hinweisen, dass dasselbe Phänomen im vergangenen Jahr aufgetreten ist, als wir uns mit der Frage „Wie liquide sind eigentlich bulgarische Banken?“ befasst haben. Deshalb geht es darum, nicht nur wegen des Phänomens Finanzkrise Vertrauen und Sicherheit aufbauen, sondern dauerhaft dieses Vertrauen und diese Sicherheit zu gewährleisten.
Wir müssen, auch um den Finanzsektor zu stabilisieren, einen massiven Abzug von Spareinlagen vermeiden. In Deutschland wird es bei den etablierten Strukturen, die wir kennen, bleiben; aber wir werden mit dem Einlagensicherungsgesetz eine größere Leistungsfähigkeit in die Systeme bekommen, weil wir dafür sorgen, dass die Einlagensicherungssysteme mit echtem Geld unterlegt sein werden. Wir werden sie krisenfester machen; wir werden dafür sorgen, dass die Sparer unbürokratischer an ihr Geld kommen; und wir werden dafür sorgen, dass sie schneller an ihr Geld kommen.
Vielleicht ein paar Bemerkungen im Einzelnen: Alle Banken müssen in Zukunft einem Einlagensicherungssystem angeschlossen sein. Jeder einzelne Sparer hat einen Rechtsanspruch auf seine Einlagen bis zu einer Höhe von 100 000 Euro pro Sparer und Bank. Wir haben in Deutschland die Sondersituation, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken Institutssicherungssysteme besitzen. Diese sollen dafür sorgen, dass solche Institute gar nicht erst in eine Schieflage kommen, weil sie von ihrer Institutsgruppe gegebenenfalls gestützt und abgesichert werden. Wir haben jetzt nicht diese Institutssicherung erhalten, sondern dafür gesorgt, dass diese Institutssicherung – die ist gut und schön – hin zu einer Einlagensicherung weiterentwickelt werden kann. Damit wird das, was sich in Deutschland bewährt hat, in dieses neue, europäische System überführt. Ich glaube, das ist ein richtiger Ansatz: Wir setzen auf den bewährten Strukturen auf und sorgen dafür, dass das System noch kundenfreundlicher und stabiler ausgestaltet wird. Das ist ein großer Schritt nach vorne, Institutssicherung und Einlagensicherung vernünftig miteinander zu verbinden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Um diese Einlagensicherungssysteme finanziell auszustatten, um eine finanzielle Unterlegung für die Einlagensicherung zu schaffen, müssen über die nächsten neun Jahre 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen angespart werden. Wir haben als Bundesregierung in Europa darauf geachtet, dass der Proportionalitätsgrundsatz auch in dieser Frage gewahrt bleibt und man sich bei der Bemessung der Höhe der Einlage in diesen Fonds an der Höhe der gedeckten Einlage und am Risiko des Geschäftsmodells des jeweiligen Instituts orientiert. Ich glaube, das sind zwei vernünftige Parameter, um die Höhe der Einlage in diesen Fonds zu bestimmen.
Der Sparer soll zukünftig statt nach 20 Arbeitstagen bereits nach 7 Arbeitstagen den Anspruch haben, seine Spareinlagen ausgezahlt zu bekommen. Wir hätten die Möglichkeit gehabt, diese Fristverkürzung über zehn Jahre zu strecken. Wir schlagen Ihnen aber vor, von dieser Option der Europäischen Richtlinie keinen Gebrauch zu machen, sondern diese Regelung bereits ab 2016 umzusetzen, sodass dieser Schutz unseren Sparern bereits ab Mitte kommenden Jahres zur Verfügung steht.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wie bisher bleiben Spareinlagen bis 100 000 Euro pro Kunde und Bank im Sinne dieser Einlagensicherung abgesichert. Wir sind aber der Auffassung, dass wir in einigen Sondersituationen über diese Grundsicherung hinausgehen sollten. Eine solche Sondersituation entsteht etwa, wenn jemand eine Immobilie veräußert und dadurch kurzfristig einen hohen Mittelzufluss hat. Wenn diese Mittel für einige Zeit auf seinem Konto stehen, müsste die Einlagensicherung greifen. In diesem Fall wäre ein Betrag von 100 000 Euro möglicherweise nicht ausreichend. Eine ähnliche Situation entsteht, wenn jemand eine größere Auszahlung aus einem Sozialversicherungssystem erhält und aus diesem Grund kurzfristig eine höhere Einlage als 100 000 Euro auf seinem Konto hat. Deshalb sind wir der Meinung, dass aus solchen Gründen bis zu sechs Monate bis zu 500 000 Euro durch die Einlagensicherung gedeckt sein sollen. Ich glaube, auch das ist ein vernünftiger Schritt, um Menschen in solchen Sondersituationen mehr Sicherheit und mehr Absicherung zukommen zu lassen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Ich glaube, dass wir mit der Konstruktion der Europäischen Bankenunion den größten Schritt – ich habe die verschiedenen Säulen vorhin vorgestellt – seit Einführung des Euros in Europa unternommen haben. Jetzt wird es darauf ankommen, dass wir die neuen Regelungen mit Leben erfüllen und glaubwürdig leben. Dazu -gehört nach meiner Einschätzung nicht nur, dass wir Regeln schaffen, sondern auch, dass diejenigen, die im Finanzsektor arbeiten, dort mit einem neuen Bewusstsein und einer neuen Philosophie ihrer Tätigkeit nachgehen.  Denn der erste Teil des Vertrauens entsteht nicht durch unsere Regeln, sondern durch die Philosophie, mit der die Verantwortlichen in den Finanzinstituten diese neue Situation leben.
Ich glaube, wir haben einen Beitrag geleistet für mehr Stabilität in Europa, für mehr Vertrauen und für die Wiedergeltung von Prinzipien – ich habe das Haftungsprinzip erwähnt –, die wir in Europa dringend benötigen. Wir haben die Ausschussempfehlung des Bundesrates zu diesem Gesetzentwurf gesehen. Der Bundesrat hat mit 16 zu 0 gesagt – das ist ein großer Vertrauensbeweis –, dass er diesen Gesetzentwurf für sinnvoll und zielführend hält. Ich würde mich freuen, wenn die heutige Diskussion und die weitere Beratung im Bundestag auch zu so viel Zustimmung zu diesem Vorschlag der Bundesregierung führen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und gute Beratungen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

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