Im Rahmen der Fragestunde im Deutschen Bundestag zum Thema Altersvorsorge

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Für die Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Dr. Michael Meister zur Verfügung.
Wir kommen zur Frage 46 des Kollegen Markus Kurth:
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund eines sinkenden Rentenniveaus den Umstand, dass von den über 35 Millionen aktiv in der Rentenversicherung Versicherten nur 6,4 Millionen Personen ausreichend im Sinne des Riester-Konzepts vorsorgen (vergleiche Antwort der Bun-desregierung auf meine mündliche Frage 20, Plenarprotokoll 18/53), und was plant die Bundesregierung in dieser Legislatur, um die Inanspruchnahme der privaten Altersvorsorge zu erhöhen?
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Herr Präsident! Herr Kollege Kurth, die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung besonders für junge Beschäftigte notwendig ist, wenn auch im Alter ein lebensstandardsicherndes Einkommen zur Verfügung stehen soll. Dafür kommen in erster Linie die betriebliche Altersversorgung und die Riester-Rente in Betracht. Daneben ist der Aufbau eines Kapitalvermögens oder die Bildung eines Immobilienvermögens möglich. Ob und, wenn ja, welche Art der Altersvorsorge der Beschäftigte wählt, obliegt seiner Entscheidung.
Angesichts dessen greift der Hinweis auf die Riester-Rente allein zu kurz. Aus dem Umstand, dass für das Beitragsjahr 2011 6,4 Millionen Personen eine ungekürzte Altersvorsorgezulage erhalten haben, kann nicht geschlossen werden, dass nur dieser Teil der Versicherten ausreichend vorgesorgt hat. Vielmehr müssen auch weitere Alterssicherungssysteme, insbesondere die betriebliche Altersversorgung, berücksichtigt werden.
 Derzeit haben etwa 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber einen Anspruch auf Betriebsrente. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass zurzeit mehr als 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entweder einen Anspruch auf eine Riester-Rente oder eine Betriebsrente haben. Diese Zahlen sind aus Sicht der Bundesregierung durchaus ermutigend.
Ungeachtet dessen beabsichtigt die Bundesregierung, die betriebliche Altersversorgung weiter zu stärken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in diesem Zusammenhang für 2015 den Entwurf für ein Betriebsrentenänderungsgesetz angekündigt. Außerdem hat der Gesetzgeber mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz zum 1. Januar 2014 bereits verschiedene Verbesserungen im Bereich der geförderten Altersvorsorge beschlossen, insbesondere bei der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie. Hierzu gehört auch die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für ein anbietergruppenübergreifendes Produktinformationsblatt, mit dem die Transparenz der begünstigten Altersvorsorgeprodukte verbessert wird.
Vizepräsident Johannes Singhammer:
Herr Kollege Kurth, Sie haben die Möglichkeit zu einer Zusatzfrage.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Zunächst vielen Dank für die umfassende Antwort. – Sie sagen, dass die 6,4 Millionen Personen, die die volle Förderung in Anspruch nehmen, nicht Gradmesser sein können, weil es noch andere, etwa ungeförderte private Altersvorsorgebemühungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.
Gleichwohl ist es notwendig, separat noch einmal nach den Absicherungen durch die Riester-Rente zu fragen, wie ich es in meiner Frage getan habe. Denn: Anders als bei der freiwilligen privaten Vorsorge über Lebensversicherungen oder Immobilien ist es so, dass die staatliche Förderung der Riester-Rente gekoppelt war mit einem Absenken des Rentenniveaus, mit der sogenannten Riester-Treppe. Darum die Frage: Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme der vollen Förderung durch nur 6,4 Millionen Personen von 35 Millionen aktiv in der Rentenversicherung Versicherten, die allesamt vom Absenken des Rentenniveaus betroffen sind, der Auffassung, dass dies ausreicht, um den ursprünglich formulierten Sicherungszielen von 2001 gerecht zu werden?
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Was habt ihr da beschlossen 2001?)
Vizepräsident Johannes Singhammer:
Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe in meiner Antwort darauf hingewiesen, Herr Kollege Kurth, dass die Zahl von 6,4 Millionen, die Sie zitieren, die Förderberechtigten umfasst, die die staatliche Förderung ungekürzt erhalten.
Ich will zunächst einmal darauf hinweisen, dass es neben den Förderberechtigten, die die staatliche Förderung ungekürzt erhalten, auch Personen gibt, die eine Förderung erhalten, die dann eben nur teilweise erfolgt. Die Begründung, warum jemand nur anteilig eine staatliche Förderung bekommt oder eine Riester-Rente abgeschlossen hat, für die es keine Altersvorsorgezulage gibt, kann sehr vielfältig sein: Ein Grund kann sein, dass zwar die Förderberechtigung fehlt, dass aber dennoch ein Riester-Vertrag besteht. Ein anderer Grund kann sein, dass das Riester-Sparen seitens des Sparers bewusst allein zum Zwecke der Sparanstrengung erfolgt. Das kann zum Beispiel dazu dienen, dass man in der Ansparphase das Zahlen der Abgeltungsteuer vermeiden will, die wegen der nachgelagerten Besteuerung in der Sparphase, also im vorgelagerten Bereich, entfällt. Es kann ferner der Fall sein, dass man mehrere Riester-Verträge bespart und dann eben nur einer gefördert wird. Auch kann es durchaus der Fall sein, dass wegen eines Berufswechsels die Förderberechtigung erlischt, der Vertrag aber sehr wohl weiter bespart wird.
Insofern kann man aus der Zahl, die Sie genannt haben, Herr Kollege Kurth, nicht auf die Anstrengungen in der Bevölkerung schließen, über eine Riester-Rente oder über andere Wege Vorsorge zu betreiben.
Vizepräsident Johannes Singhammer:
Herr Kollege Kurth, haben Sie den Wunsch, noch eine zweite Nachfrage zu stellen? Dann haben Sie die Möglichkeit dazu. Ich darf gleichzeitig ankündigen, dass wir damit nach unserer Geschäftsordnung die entsprechende Zeitdauer für die Fragestunde ausgeschöpft haben. Herr Kurth, Sie haben jetzt sozusagen die letzte Fragemöglichkeit.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Das ist schön. Danke. – Herr Staatssekretär Meister, Sie haben jetzt sozusagen die möglichen Motivlagen für die nicht vollständige Inanspruchnahme der Förderung aufgefächert. Dann will ich an dieser Stelle nicht verschweigen, dass die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen gezeigt hat, wer ohne Förderung oder mit gekürzter Förderung spart; das sind mehr als doppelt so viele Verträge. Über 12 Millionen werden bespart. Das sind gegenüber, wie gesagt, 35 Millionen aktiv Versicherten, die von der Niveauabsenkung betroffen sind, immer noch weniger als die Hälfte. Wir sehen insbesondere, dass von denjenigen, die über ein geringes Einkommen verfügen, mehr als die Hälfte gar keine Verträge haben; aber auch sie sind von der Niveauabsenkung betroffen. Wird die Bundesregierung vor diesem Hintergrund – Sie haben schon angekündigt, dass Sie das prüfen werden – Maßnahmen ergreifen, um insbesondere Geringverdienerinnen und Geringverdienern die Inanspruchnahme einer privat geförderten Altersvorsorge zu erleichtern?
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Damit sich diese Zahl von 6,4 Millionen im Bewusstsein der Öffentlichkeit nicht festsetzt,
(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die Zahl der Bundesregierung!)
möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass es im September 2014 16 Millionen Verträge gab.
(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 12 Millionen werden bespart!)
Diese Zahl von September 2014 ist die letzte mir dazu vorliegende Zahl.
Zum Zweiten. Ich habe darauf hingewiesen, dass zum 1. Januar dieses Jahres das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz in Kraft getreten ist und dass wir beabsichtigen, im Bereich der Betriebsrente im nächsten Jahr Verbesserungen herbeizuführen.
Wenn Sie sozusagen anteilig mit Blick auf alle Beschäftigten argumentieren, Herr Kollege Kurth, müssen Sie auch die von mir vorhin genannten unterschiedlichen Wege sehen: Neben der Riester-Rente haben wir die -Rürup-Rente, wir haben die betriebliche Altersvorsorge, und wir haben auch das Kapitalsparen etwa über Lebensversicherungen, um nur ein Beispiel zu nennen. Insofern muss man, glaube ich, das Gesamtportfolio sehen. Wir als Bundesregierung haben das Interesse, dass breite Kreise der Bevölkerung Altersvorsorgesparen betreiben.

Kalender – Kommende Termine

24.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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