Wird die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2015 die Praxis aus dem Jahr 2014 fortsetzen, nach der bei den Bundesämtern die Behördenausgaben pauschal um 5 Prozent reduziert werden und eventuell nicht verausgabte Mittel den jeweiligen Ämtern zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen (bitte jeweils begründen)?
Herr Staatssekretär, bitte.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Herr Präsident! Liebe Kollegin Wilms, im Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2015, der sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet, ist eine vergleichbare Regelung nicht enthalten.
Vizepräsident Peter Hintze:
Eine Zusatzfrage, Frau Dr. Wilms? ‑ Bitte.
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. ‑ Herr Staatssekretär, es ist schön, zu hören, dass Sie diesen Fehler 2015 nicht wieder machen wollen. Zu welchen negativen Auswirkungen für die Behörden führte denn diese Praxis 2014 mit der pauschalen Begrenzung auf 95 Prozent des Haushaltsansatzes? Es interessiert mich insbesondere, welche Folgen das für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie gehabt hat; denn darüber ist ausführlich in der Presse berichtet worden.
Vizepräsident Peter Hintze:
Herr Staatssekretär.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Kollegin Wilms, es steht mir als Mitglied der Bundesregierung nicht zu, den Deutschen Bundestag für seine Entscheidungen bei der Haushaltsgesetzgebung zu kritisieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in diesem Haushaltsvermerk seitens des Bundestages eine volle Deckungsfähigkeit zwischen den Haushaltsgruppen 5 bis 8 innerhalb des jeweiligen Kapitels vorgesehen haben, sodass die Möglichkeit gegeben ist, die gegenseitige Deckungsfähigkeit herbeizuführen. Zudem besteht für jedes Ressort, das von der Sperre betroffen ist, die Möglichkeit, einen Antrag beim Bundesministerium der Finanzen zu stellen, um eine Aufhebung zu erreichen, wenn erkennbar sein sollte, dass es sachlich oder zeitlich unabweisbar zu einer Überschreitung der gesetzlichen Obergrenze kommen würde. Ein solcher Antrag liegt uns nach meiner Kenntnis bisher nicht vor.
Vizepräsident Peter Hintze:
Frau Dr. Wilms haben Sie noch eine Zusatzfrage? - Bitte.
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Was mich noch interessieren würde - in einem Artikel im Hamburger Abendblatt wurde sehr deutlich gesagt, dass ein Kapitän mit seinem Schiff nicht auslaufen konnte, weil nicht genügend Kraftstoff und auch nicht genügend Rettungsinseln da waren -: Was hat das wirklich für Auswirkungen auf die Sicherheit in der Nordsee und in der Ostsee gehabt? Gerade die Schiffe des BSH sind durchaus dem Havariekommando unterstellt. Hat man da hinsichtlich der Sicherheit nicht ein bisschen sehr nachlässig gehandelt? Insofern wundert es mich, dass Sie diesen Antrag noch nicht bekommen haben.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Ich habe in meiner vorherigen Antwort darauf hingewiesen, dass es mir als Vertreter der Bundesregierung nicht zusteht, den Deutschen Bundestag für seine Entscheidungen zu kritisieren. Insofern ist die Frage, wer nachlässig gehandelt hat, eine Frage, die Sie anderweitig adressieren müssen.
Zum Zweiten habe ich darauf hingewiesen, dass es eine Festlegung des Parlaments bezüglich dieser Haushaltssperre gibt. Jedoch gibt es die Möglichkeit, innerhalb der Haushaltsgruppen durch eigene Bewirtschaftung Schwerpunkte zu setzen. Wenn man nicht zurechtkommt und der Meinung ist, dass weitere Haushaltsmittel notwendig sind, kann außerdem durchaus ein Antrag auf Anhebung der Haushaltsmittel gestellt werden. Das ist bisher nicht der Fall.
Sehen Sie mir bitte nach, dass das Bundesfinanzministerium nicht im Einzelnen nachvollziehen kann, welches Schiff sachlich oder personell in der Lage ist, auszulaufen oder auch nicht.
Vizepräsident Peter Hintze:
Die Frage 20 des Abgeordneten Markus Kurth, die Fragen 21 und 22 des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), die Fragen 23 und 24 des Abgeordneten Richard Pitterle sowie die Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Dr. Axel Troost werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme bereit.