Dr. Meister trifft Birkenaus Bürgermeister Morr zum Gespräch

Birkenau, 02.10.19 - Zum regelmäßigen Meinungsaustausch traf der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) Birkenaus Bürgermeister Helmut Morr. Begleitet wurde er vom Vorsitzenden der örtlichen CDU, Dr. Bernhard Klein.
Morr ging zu Beginn auf den am 27. Oktober 2019 anstehenden Bürgerentscheid zum Neubau eines Bürgerhauses in Birkenau ein. Die Gemeindevertretung hatte die Durchführung eines Bürgerentscheids einstimmig beschlossen. Der Bevölkerung bietet sich somit die Möglichkeit, unmittelbar darüber zu befinden, ob sie das Projekt Bürgerhaus mehrheitlich befürwortet oder nicht. 
Bürgermeister Morr berichtete ferner über die Situation bei der Kinderbetreuung in der Gemeinde. Der Bedarf ist hier stark gestiegen. Nachdem man in der Vergangenheit ein Überangebot hatte, ist die Nachfrage mittlerweile deutlich nach oben geschnellt. Derzeit besteht sogar Bedarf für drei weitere Gruppen. Grund für die Entwicklung ist, dass vor Ort die Zahl der Kinder gestiegen ist, die Kinder früher in die Tagesbetreuung gegeben werden und zudem mehr Integrationskinder betreut werden.
Meister und Morr unterhielten sich auch über den Weiterbau der Entlastungsstraße in Birkenau. Diese so wichtige Straße ist das größte innerörtliche Infrastrukturprojekt der letzten Jahrzehnte. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf über sechs Millionen Euro. Das Land Hessen unterstützt den Weiterbau mit rund 2,6 Millionen Euro. Die Bauarbeiten an der Straße gehen zügig voran. Morr rechnet mit einem Abschluss der Arbeiten zur Jahresmitte 2020. 
Dr. Meister berichtete seinerseits über den aktuellen Stand bei der Reform der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat hier eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019 gefordert. Die entsprechenden Gesetzentwürfe werden jetzt im Herbst intensiv im Bundestag beraten. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Das heißt: Jedes Bundesland kann dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute.

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