Berlin, 21.05.19 - Die Bundesregierung plant radfahrerfreundliche Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Noch in diesem Jahr wird die StVO-Novelle kommen. Dies kündigte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann (CDU), im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages während der Diskussion zum "Fahrradklimatest 2018 des ADFC" an.
Ziel der Neuregelung wird es sein, den Radverkehr sicherer und damit attraktiver zu machen. Im Rahmen der Novellierung werden auch Problemstellungen aus dem Fahrradklimatest aufgegriffen. So hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine Initiative zur Strafverschärfung bei Falschparken auf Fahrradspuren angekündigt. Außerdem wird über die Breite von Radwegen und Schutzstreifen sowie über die grundsätzliche Verteilung des Straßenraums diskutiert.
Eine "Umkehr der Beweislast" ist laut Staatssekretär Ferlemann beim Bau von Ortsumgehungen geplant. Sei früher erst die Straße gebaut und dann der Bedarf nach Radwegen geprüft worden, solle künftig immer ein Radweg vorgesehen und nur in begründeten Ausnahmefällen darauf verzichtet werden dürfen.
"Es ist richtig, in der Fahrradpolitik neue Wege zu beschreiten. Dafür gibt es einen breiten Konsens", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).