Organspenden: Dr. Meister verteidigt geltende Entscheidungslösung

Berlin, 04.09.18 - Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) verteidigt die in Deutschland geltende Entscheidungslösung bei Organspenden. Danach entscheidet jeder Einzelne für sich, ob er mit der Organentnahme nach seinem Tod einverstanden ist. Wenn im Todesfall keine Entscheidung vorliegt, wird über die Angehörigen der mutmaßliche Wille des Verstorbenen erfragt. Die Widerspruchslösung, für die sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ausgesprochen hat, lehnt Meister dagegen ab. Widerspruchslösung bedeutet, dass jeder automatisch als Organspender gilt, außer man selbst oder Angehörige widersprechen. "Ich halte dieses Lösungsmodell für einen nicht akzeptablen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper", so Dr. Meister. Ob man nach dem Tod Organe spenden will oder nicht, ist für den Bergsträßer Abgeordneten eine individuelle Entscheidung, die man bewusst treffen muss. Meister selbst besitzt einen Organspendeausweis und hat darin einer Spende von Organen zugestimmt.


"Obwohl es in der Bevölkerung grundsätzlich eine hohe Bereitschaft gibt, haben wir zu wenige Organspenden und eine lange Warteliste derjenigen, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten. Deswegen müssen wir die Zahl der freiwilligen Organspenden erhöhen", so Dr. Meister. Durch bessere Aufklärung können mehr Menschen überzeugt werden, einen Organspendeausweis auszufüllen. "Auch Vertrauen spielt bei dem Thema eine große Rolle. Nicht wenige Bürger sind durch Organspende-Skandale an Kliniken in der jüngeren Vergangenheit verunsichert worden. Hier muss verstärkt Vertrauen aufgebaut werden", so Dr. Meister. Ein wichtiger Baustein hierbei ist, durch verbindliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte die Rahmenbedingungen in den Kliniken zu verbessern.

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