Heppenheim: Der Entwurf des Teilhabechancengesetz ist ein teures Gesetz, insofern wäre es klug, die möglichen Wirkungen auf den Arbeitsmarkt zu bedenken.

Mit dem Teilhabechancengesetz sollen über das Programm "MitArbeit" Langzeitarbeitslose die mindestens sieben Jahre ohne Beschäftigung sind mit einem zweijährigen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Förderdauer des neuen Gesetzes soll bis zu fünf Jahre andauern und die Fördersumme ab dem dritten Jahr reduziert werden. Flankiert wird das Ganze mit einem Coaching und einer beschäftigungsbegleitende Betreuung. Das Gesetz sieht ein zweites Instrument vor, wie Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt verholfen werden soll. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant einen Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr für Menschen die seit zwei Jahren arbeitslos sind.

 

Schon heute gibt es vergleichbare arbeitsmarktpolitische Instrumente mit verpflichtende Vorgaben, die nur bedingt greifen. Arbeitgeber können mit einen Eingliederungszuschuss Langzeitarbeitslose bis zu sechs Monate beschäftigen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich allerdings den Langzeitarbeitslosen über die Förderdauer hinaus, der sogenannten Nachbeschäftigungsfrist weiter zu beschäftigen. Die Zahlen für die Landkreis Bergstraße zeigen, dass nicht alle Eingliederungsverträge eingehalten werden. So wurden zum Beispiel im Jahr 2015 172 Zuschüsse bewilligt, davon wurden 64 Verträge nicht eingehalten. Im letzten Jahr hat das kommunale Jobcenter Neue Wege 181 Eingliederungszuschüsse bewilligt, erneut wurden 66 Verträge nicht eingehalten. Im Kreis Bergstraße wird das Instrument intensiv genutzt. Jedoch verweist der CDU Politiker Meister darauf, dass nur etwa 35 bis 40 Prozent aller geförderten Beschäftigungen nachhaltig sind.
Im Mittelpunkt darf nicht die zeitweise Subvention von Arbeitsplätzen, sondern das Ziel einer dauerhaften Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt stehen. Deswegen ist der Ansatz der Nachbeschäftigungsfrist von sechs Monaten im Gesetzentwurf richtig. Meister gibt zu bedenken, ob die Nachbeschäftigungspflicht auf ein Jahr erhöht wird.

 

Das Bundesministerium für Arbeit stellt mit dem Gesetz je 1 000 Förderfälle Kosten von bis zu 18 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Insgesamt sollen rund 80 Millionen Euro auf die gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) und 20 Millionen Euro an Optionskommunen, wie zum Beispiel Neue Wege gehen. Für das Gesetz sollen insgesamt vier Milliarden Euro bereitgestellt werden.

Dr. Michael Meister ist der Auffassung, dass mit der Schaffung neuer und teurer Instrumente der Abbau von Langzeitarbeitslosen nur bedingt möglich ist. Zumal ähnliche vorhandene Instrumenten, wie der Eingliederungszuschuss auch nicht das gewünschte Ergebnis zeigt. Zumal es nicht den "Langzeitarbeitslosen" gibt, sondern jeder einzelne Fall für sich steht. Nur mit einer engen Betreuung oder Gesundheitsförderung oder der Abbau von Vorbehalten gegenüber 50Plus sowie der Schaffung von Kinderbetreuung ist neben der weiteren beruflichen Weiterbildung eine Förderbeschäftigung zu realisieren.
Um den gewünschten Abbau von Langzeitarbeitslosen zu gewähren, die sieben Jahre keiner Tätigkeit nachgegangen sind, müssen erst einmal Arbeitgeber gefunden werden die sich bereit erklären, diese Menschen einzustellen.

Kalender – Kommende Termine

26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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