Bahnhof Groß-Rohrheim: Bundesverkehrsministerium bestätigt Ablehnung von zusätzlichen Aufzügen

Berlin/Groß-Rohrheim, 23.06.17 – „Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Groß-Rohrheim erfolgt leider nicht so umfassend, wie es zu wünschen gewesen wäre“, kommentiert der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) das Antwortschreiben aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI). Meister hatte sich gegenüber dem BMVI für eine umfassende Barrierefreiheit am Groß-Rohrheimer Bahnhof eingesetzt – also für den Neubau von je einem Aufzug am Hausbahnsteig (Bahnsteig 1) und am Mittelbahnsteig (Bahnsteig 2) sowie für die Errichtung eines dritten Aufzugs am östlichen Ende der Personenunterführung. Dasselbe Interesse hatten auch die Gemeinde Groß-Rohrheim, der Verkehrsverbund Rhein-Neckar sowie die Deutsche Bahn, mit denen Dr. Meister hierzu in Kontakt stand.


Die Antwort des BMVI macht diesem Anliegen nun einen Strich durch die Rechnung. In dem Schreiben heißt es unter anderem:

„Die barrierefreie Ausgestaltung des Mittelbahnsteigs im Bahnhof Groß-Rohrheim wird über eine Aufzugsanlage zum Personentunnel und die barrierefreie Ausgestaltung des Hausbahnsteigs über eine kurze Rampe zum Bahnhofsvorplatz … sichergestellt. Die ablehnende Haltung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Förderung der zusätzlichen Personenaufzüge am westlichen und östlichen Zugang der im Eigentum der Gemeinde stehenden Personenunterführung hat allein zuwendungsrechtliche Gründe. Die Förderbedingungen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes (ZIP) lassen im Teilprogramm 'Herstellung der Barrierefreiheit auf kleineren Schienenverkehrsstationen' eine Förderung dieser beiden Aufzüge nicht zu. Der Standort des östlichen Aufzugs befindet sich nicht im Grundeigentum eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens. …“

Dr. Meister bedauert die Einschätzung des BMVI und des Eisenbahn-Bundesamtes. Die Ablehnung wird formal hergeleitet, indem zufällige Eigentumsverhältnisse an Unterführungen und Aufzugsstandorten im Bahnhofsbereich ausschlaggebend sein sollen. „Dies ist nicht überzeugend mit Blick auf den Zweck des ZIP-Teilprogramms 'Herstellung der Barrierefreiheit auf kleineren Schienenverkehrsstationen'“, so Dr. Meister.

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