Dr. Meister gegen Windkraft am Bergstraßenkamm

Bergstraße, 24.05.17 – Windkraftanlagen sind im Außenbereich als privilegierte Vorhaben grundsätzlich zulässig, solange keine planerische Bremse vorhanden ist. In Hessen sind insgesamt zwei Prozent der Landesflächen als Vorrangfläche für Windenergie auszuweisen. Als Vorgabe für die Ausweisung solcher Vorrangflächen mit Ausschlusswirkung legt der hessische Landesentwicklungsplan Kriterien für die Regionalplanung fest. Hierzu gehört beispielsweise ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1000 Metern sowie eine Mindestwindgeschwindig­keit von 5,75 m/s in 140 Metern Höhe. Die Kriterien gelten für alle drei Regierungsbezirke Hessens.

„Wo also schließlich Flächen für Windenergie ausgewiesen werden und wo keine Windkraftanlagen stehen sollen, muss über die Regionalplanung gesteuert und bestimmt werden – auch um einem Wildwuchs vorzubeugen“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Für Südhessen liegt ein regionaler Teilplan Erneuerbare Energien als Entwurf vor, um Vorranggebiete für die Windenergie auszuweisen. Die Grüne Liste Bensheim (GLB) sammelt derzeit Unterschriften für einen Einspruch gegen diesen Teilplan. So fordert die GLB mehr Vorrangflächen und wünscht sich, dass „besonders windreiche Standorte wie der Westhang des Odenwaldes bevorzugt als Vorranggebiete für Windkrafterzeugung ausgewiesen werden“. Eine für Dr. Meister unbegreifliche Positionierung. „Der für das Landschaftsbild so prägende Bergstraßenkamm muss von Windkraftanlagen verschont bleiben. Die klaren landesplanerischen Vorgaben können in Südhessen umgesetzt werden, ohne dass zusätzlich Vorranggebiete am Bergstraßenkamm ausgewiesen werden“, so der Bergsträßer Abgeordnete.

Für Dr. Meister ist bei der Diskussion über Vorranggebiete für die Windkraft – gerade mit Blick auf die Situation im Überwald – ein weiterer Punkt wichtig. Bei den Überlegungen zur Ausweisung von Vorrangflächen, die auf den Gebieten verschiedener Kommunen liegen, sollte nicht nur die jeweils einzelne Fläche gesehen werden. „Die Flächen sollten zugleich im optischen Kontext betrachtet werden, um einer 'Umzingelung' durch Windkraftanlagen entgegenzuwirken“, so Dr. Meister.

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