Medizinische Versorgung in der Fläche erhalten

Berlin, 07.03.2017 – Die medizinische Versorgung im ländlichen Raum steht bereits heute unter Druck. Darauf weist der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister hin: „Durch die von Landrat Christian Engelhardt mit den Kommunen gegründete Initiative NOVO, den Ausbau eines Medizinischen Versorgungszentrums im östlichen Teil des Landkreises und einer Kooperation der Kliniken mit den Hausärzten zur Ausbildung der Hausärzte, versuchen wir dieser Entwicklung gegenzusteuern.“


 Die Entscheidung des Europäischen Gerichtsurteils (EuGH) drohe, diese Bemühungen zu konterkarieren, so Dr. Meister in einer Pressemitteilung. „Zu einer medizinischen Grundversorgung gerade auch für ältere Mitbürger, zählt die Apotheke in erreichbarer Nähe. Die Apotheke stellt die flächendeckende Versorgung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten sicher. Zur Abgabe dieser Arzneien gehört auch ein qualifiziertes, persönliches Beratungsangebot für die Kunden.“ Diese Form der Beratung und die Ortsnähe sei beim Versandhandel nicht gewährleistet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lege mit seinem jüngsten Urteil die Axt an dieses flächendeckende Angebot, so der CDU-Politiker.
Die Entscheidung des EuGH beziehe sich auf die Arzneimittelpreisverordnung nach deutschem Recht. In Deutschland gilt bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ein fester Preis. Die Gewährung von Preisnachlässen ist somit grundsätzlich unzulässig. Diese Regelung galt bis zum Urteil des EuGH im letzten Jahr unabhängig davon, ob das Arzneimittel durch die Apotheke vor Ort oder eine Versandapotheke im In- oder Ausland abgegeben wurde. Dr. Meister: „Der EuGH hat neu entschieden, dass diese Regelung eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs für Versandapotheken aus dem europäischen Ausland darstellt. Daraus ist leicht zu erkennen, dass Versandapotheken im europäischen Ausland damit jetzt einen klaren Wettbewerbsvorteil haben, da sie Versicherten – anders als inländische Apotheken – Preisnachlässe gewähren können.“
 Für den Bergsträßer Bundestagsabgeordneten sei politischer Handlungsbedarf gegeben. „Der Zugang zu Arznei- und Hilfsmitteln, mit fachlicher Beratung für Anwohner und Bürger die in ländlichen Regionen leben, kann nur durch Vor-Ort-Apotheken erfolgen, jedoch nicht durch Versandapotheken“, erklärte Dr. Meister.

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