Anlässlich der Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erklärt der Parlamentarische Staatssekretär und Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU):

Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz haben wir das Recht von Menschen mit Behinderung weiterentwickelt, wobei die Inklusion und ein selbstbestimmtes Leben im Fokus stehen. Wichtige Grundlagen sind im neuen Gesetz verankert worden, somit wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung reformiert und verbessert.

Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes beziehen sich auf die Eingliederungshilfe, die aus der Sozialhilfe herausgeführt wird und in das neugefasste Sozial Gesetz Buch IX (SGB IX) integriert wird. Damit wird das Bundesteilhabegesetz zu einem Leistungsgesetz aufgewertet. Schwerpunkte des neuen Gesetzes sind auch Umsetzungsziele der UN-Behindertenrechtskonvention. So werden die Freibeträge der Betroffenen bei Einkommen und Vermögen verbessert. Die Union hat sich insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die nicht erwerbsfähig sind, eingesetzt. Die deutliche Anhebung des aktuellen Sparbetrags von 2.600 € für Empfänger der Grundsicherung ist der Union zu verdanken. Der Vermögensschonbetrag (Ansparmöglichkeit) wird von 2.600 auf rund 5.000 Euro erhöht. Zudem wird das Arbeitsförderungsgeld von bisher 26 Euro auf künftig 52 Euro verdoppelt.


Nach wie vor ist der Personenkreis mit Behinderung, insbesondere mit hohem Unterstützungsbedarf von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen. Deshalb ist ein weiterer zentraler Punkt im Gesetz verändert worden. Die Teilhabe am Arbeitsmarkt und deren Zugänge wurden im Bundesteilhabegesetz neu geregelt. Mit einem Budget für Arbeit werden die Zugänge in die Arbeitswelt für viele Menschen mit Behinderung ermöglicht. Gleichwohl sollen Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt werden, auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln, wenn sie dies wollen. Zur Finanzierung kann das sogenannte Budget für Arbeit eingesetzt werden. Auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zeigt das Gesetz neue Wege auf, damit sie im ersten Arbeitsmarkt bleiben können. Dafür sollen sie und ihre Arbeitgeber im betrieblichen Alltag professionelle Beratung und Unterstützung erhalten, die aus dem „Budget für Arbeit“ finanziert werden kann. Zudem soll der Übergang von der Schule und von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Das Höchstalter für die Förderung mit dem Budget für Arbeit wird dahingehend flexibilisiert, dass in Einzelfällen auch eine Förderung über die Regelaltersgrenze hinaus möglich ist.

Um die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen möglichst lange zu erhalten, sollen bei den Jobcentern und der Rentenversicherung neue Instrumente erprobt werden. Ziel dieser Erprobung ist, den Leitsatz „Reha vor Werkstatt“ dauerhaft zu manifestieren. Das gilt speziell für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen wird ferner außerhalb von Einrichtungen gefördert. Der Wunsch des Betroffenen wird bei der gewünschten Wohnform besonders anerkannt.

Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz werden weitere 124 Millionen Euro für Leistungsverbesserungen zur Verfügung gestellt. Die Mehrkosten tragen der Bund und die Länder jeweils zur Hälfte. Mit den Leistungsverbesserungen wird der wichtigen Forderung der Behindertenverbände Rechnung getragen, auch solche Menschen mit dem Bundesteilhabegesetz finanziell besser zu stellen, die aufgrund schwerer Mehrfachbehinderungen nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Über das Budget für Arbeit hinaus, sind weitere Leistungen in der Eingliederung bei Pflege, Anrechnung von Einkommen und Vermögen oder Fachleistungen geändert bzw. verbessert worden.

Wenn am 01.01.2017 das Gesetz in Kraft tritt, werden 7,6 Millionen Menschen in Deutschland mit dem neuen Bundesteilhalbegesetz besser gestellt, so Dr. Michael Meister. Die intensive Beratung im Parlament und die Einbeziehung der Behindertenverbände haben sich gelohnt, denn das Ergebnis der neuen Reform ist ein Gutes, sagt Dr. Michael

Kalender – Kommende Termine

02.04.202411:00 - Uhr | Eröffnung der Spargelsaison in Lampertheim
08.04.202413:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
11.04.202407:30 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202419:00 - Uhr | Historische Tafel in Lorsch
17.04.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Bensheim
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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