Berlin/Bergstraße, 17.11.16 – Apotheken sind ein wichtiger Bestandteil einer sicheren und verlässlichen medizinischen Versorgung vor Ort. Nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen wir allerdings aufpassen, dass die Apothekenstruktur im ländlichen Raum erhalten bleibt. Gemäß dem EuGH-Urteil unterliegen ausländische Versandapotheken nicht der deutschen Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten. Konsequenz dieses Urteils: Versandapotheken des europäischen Auslands haben einen klaren Wettbewerbsvorteil, da sie Versicherten – anders als inländische Apotheken - Preisnachlässe gewähren können.
„Aus meiner Sicht müssen wir auf die Folgen des Urteils reagieren. Für alle Apotheken müssen die gleichen Wettbewerbsvoraussetzungen gelten. Dabei müssen wir dafür sorgen, dass kein ruinöser Preiswettbewerb entsteht, der insbesondere die Apothekenstruktur in ländlichen Regionen gefährdet“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
Bereits in den letzten Jahren ist ein kontinuierlicher Rückgang der Apotheken vor Ort festzustellen. „Daher sollten wir inhabergeführte Apotheken stärken, denn sie sind insbesondere für eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und akutmedizinische Arzneimittelberatung und -versorgung unverzichtbar. Denn ohne die Apotheke vor Ort sind eine zeitorientierte Notdienstversorgung und eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung an sieben Tagen in der Woche nur schwer vorstellbar“, so Dr. Meister.
Vor diesem Hintergrund beraten wir in Berlin über geeignete Maßnahmen und gesetzlichen Regelungsbedarf. „Hierbei werde ich mich für einen Interessenausgleich, aber insbesondere auch für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung zum Wohle der Patienten einsetzen“, so Dr. Meister.