Bund verlängert Förderzeitraum
Berlin, 27.04.16 – Am 30. Juni 2015 trat das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) in Kraft. In dessen Rahmen gewährt der Bund Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018.
„Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, den Förderzeitraum für das KInvFG von drei auf fünf Jahre zu verlängern“, wie der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Michael Meister (CDU), mitteilt. Der CDU-geführten Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die zur Verfügung stehenden Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro auch in voller Höhe investiert werden. „Daher wird das Bundesfinanzministerium demnächst eine Gesetzesänderung zur Verlängerung des Förderzeitraums und der Umsetzungsfristen des KInvFG um jeweils zwei Jahre auf den Weg bringen“, so Dr. Meister. So können beabsichtigte Maßnahmen vor Ort auch neben der Bewältigung des Flüchtlingszustroms mit der notwendigen Sorgfalt umgesetzt werden.