Bundesverkehrswegeplan 2030: Ortsumgehung Rosengarten und Ausbau der B 47 bis Lorsch für den „vordringlichen Bedarf“ vorgesehen

Berlin/Bergstraße, 16.03.16 – Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat den Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 vorgestellt. Der BVWP stellt das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes dar.
 
Die 4-streifige Ortsumgehung Rosengarten sowie die 4-streifige Erweiterung der B 47 östlich von Rosengarten bis Lorsch sind darin für den „vordringlichen Bedarf“ vorgesehen. „Das ist eine gute Nachricht“, freut sich der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Nur wenn ein Projekt mindestens im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist, besteht nämlich die Chance auf Finanzierung und damit Realisierung.
 
Eine leistungsfähige, sprich durchgängig 4-streifige B 47 zwischen Worms und der Bergstraße ist von allergrößter Bedeutung für unsere Region und darüber hinaus. Und ein entscheidender Baustein dieser Ost-West-Querspange zwischen den Autobahnen A 5, A 67 und A 61 ist die Ortsumgehung Rosengarten. Eine Umgehungsstraße, die zwingend notwendig ist, um die Ortsdurchfahrt vom Verkehr und somit die Bürger vor Ort von Lärm und Abgasen zu entlasten.
 
Hintergrund:
 
Mit dem neuen BVWP legt das BMVI eine neue Priorisierungsstrategie für die Verkehrsinvestitionen bis 2030 vor. Substanzerhalt und Projekte zur Engpassbeseitigung haben Vorrang. Zukünftig werden innerhalb der Laufzeit des neuen BVWP mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel in den Erhalt der Verkehrswege fließen. Und ein Großteil der verfügbaren Finanzmittel für Aus- und Neubau wird in überregional bedeutsame Projekte fließen.
 
Ab dem 21. März 2016 werden alle Ergebnisse der BVWP-Projektbewertungen in einem Projekt-Informationssystem auf der Internetseite des BMVI abrufbar sein. Dann beginnt auch die neu eingeführte sechswöchige Beteiligung der Öffentlichkeit. Alle Interessierten können sich innerhalb dieser Frist mit einer Stellungnahme zum BVWP-Entwurf an das BMVI wenden. Nach der Auswertung der Stellungnahmen folgt der Kabinettsbeschluss. Die letztlich verbindliche Entscheidung zu den Einzelprojekten wird durch den Deutschen Bundestag im Rahmen der sich daran anschließenden Ausbaugesetze getroffen.

Kalender – Kommende Termine

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