Umschulungsförderung in der Altenhilfe geht weiter

Anlässlich der Nachfrage im Bundesministerium für Arbeit und Soziales  erklärt der Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister (CDU):

Berlin: Die bis zum 31. März 2016 befristete Sonderregelung des § 131b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zur dreijährigen Vollfinanzierung von Altenpflegeumschulun­gen durch die Bundesagentur für Arbeit hat einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesiche­rung und zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege von Bund, Ländern und Verbänden geleistet. Dies zeigt sich in der deutlich gestiegenen Zahl von Altenpflegeumschulungen.

Um bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des geplanten neuen Pflegeberufegesetzes im Januar 2018 weiterhin Eintritte in Altenpflegeumschulungen zu gewährleisten, soll die Sonderregelung nochmals verlängert werden.

Der Deutsche Bundestag hat am 28. Januar 2016 eine Verlängerung der dreijähri­gen Vollfinanzierung von Altenpflegeumschulungen durch die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31. Dezember 2017 beschlossen. „Mit diesem Gesetz unterstützen wir weiterhin die Träger der Altenhilfe bei den Bemühungen, den Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, so Dr. Michael Meister. Das Ge­setz muss nur noch den Bundesrat passieren und kann dann im März 2016 in Kraft treten.

Mit Verlängerung der Vorschrift können dann auch Teilnehmer einer Altenpflege-umschu­lung, die nach dem 31.März 2016 bis zum 31.Dezember 2017 in die Maßnahme eintreten, über den vollen dreijährigen Zeitraum der Umschulungsmaßnahme gefördert werden.

Kalender – Kommende Termine

23.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
24.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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