Dr. Meister stimmt für Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe

Berlin, 06.11.15 – Der Deutsche Bundestag hat heute über verschiedene Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe abschließend beraten und entschieden. Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) hatte den Entwurf, der die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen, das heißt der auf Wiederholung angelegten Förderung der Selbsttötung vorsieht, mitunterzeichnet – und heute im Parlament auch für diesen gestimmt. Der Gesetzentwurf berücksichtigt das enge Näheverhältnis in Familien, indem Angehörige und nahestehende Personen, die als Teilnehmer selbst nicht geschäftsmäßig handeln, von der Strafbarkeit ausgenommen werden.
„Das sensible Thema Suizidbeihilfe wird bei diesem Gesetzentwurf in moderater Weise geregelt, ohne auf der einen oder auf der anderen Seite zu weit zu gehen“, so Dr. Meister. Die Regelung enthält weder weitreichende neue Strafbarkeiten wie ein Totalverbot noch wird eine Öffnungsklausel für eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids zugelassen.
In Deutschland nehmen Fälle zu, in denen Vereine oder Einzelpersonen die Beihilfe zum Suizid regelmäßig beispielweise durch die Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung eines tödlichen Medikamentes anbieten. Dadurch droht eine gesellschaftliche „Normalisierung“, ein „Gewöhnungseffekt" an solche geschäftsmäßigen Formen des assistierten Suizids einzutreten. Insbesondere alte und/oder kranke Menschen – die ohne die Verfügbarkeit solcher Angebote eine solche Entscheidung nicht erwägen, geschweige denn treffen würden – können sich dadurch zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder gar gedrängt fühlen.
„Diese Entwicklungen beunruhigen mich. Ich will nicht, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen. Solchen nicht notwendig kommerziell orientierten, aber geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Handlungen ist deshalb zum Schutz der Selbstbestimmung und des Grundrechtes auf Leben auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzuwirken“, so Dr. Meister.
Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete begrüßt ferner ausdrücklich die gestern vom Bundestag beschlossene Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung: „Eine zentrale Maßnahme zur Verbesserung einer menschenwürdigen Sterbebegleitung“, so Meister. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland wird ein wichtiger Schritt hin zu einem flächendeckenden Hospiz- und Palliativangebot getan. So wird der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zu Hause und im Pflegeheim, genauso wie in Hospizen und Krankenhäusern, deutlich besser gefördert. Bei diesem Gesetz geht es darum, was für unsere Gesellschaft Menschenwürde und Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase bedeutet. Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden. Denn jeder schwerstkranke Mensch soll die Hilfe und die Unterstützung bekommen, die er in der letzten Lebensphase wünscht und benötigt.
 

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