Bundestagsabgeordneter Michael Meister (CDU) besucht das Kreiskrankenhaus Bergstraße

Berlin:
Anfang September folgt der Bundestagsabgeordnete Michael Meister der Einladung der Geschäftsleitung das Kreiskrankenhauses Bergstraße, diese zu besuchen. Unter anderem soll das neue  Krankenhausstrukturgesetz thematisiert werden.   
 
Anlässlich der Krankenhausreform 2016 sagt Dr. Michael Meister: „ Mit dem Gesetz sollen den Krankenhäusern in den kommenden fünf Jah¬ren insgesamt sechs Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln bereitgestellt werden.
 
In den letzten sieben Jahren sind die Ausgaben für die Krankenhausversorgung um 30 Prozent gestiegen. Bereits heute werden aus Versichertenbeiträgen der Gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV) für die Krankenhäuser jährlich über 68 Mrd. € aufgewendet. Die  Beitragszahler stellen immer mehr Mittel für die Krankenhäuser bereit¬, die Länder hingegen reduzieren seit Jahren ihre Investitionskostenfinanzierung sukzessive. Die Entwicklung ist von Land zu Land unterschiedlich, doch der Trend zeigt eine deutliche Reduzierung der Investitionsquote.
 
Die Krankenhausreform soll ab 2016 finanzielle Verbesserungen bringen, aber auch, strukturelle Veränderungen einer qualitativ besseren Versorgung erreichen. Auch der Patient im Krankenhaus soll von der Reform profitieren. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass die Qualitätsberichte künftig verständlicher und transparenter gestaltet werden müssen. Anreize werden geschaffen. So soll ab 2016 eine Verbesserung der Qualität mit Zuschlägen belohnt werden. Ebenso müssen die Krankenhäuser mit Sanktionen rechnen, wenn die Qualität besonders schlecht ist.
 
Ziel dieses Gesetzes ist auch, dass die stationäre Versorgung im ländlichen Raum gesichert wird. Neu eingeführt wird der sogenannte „Sicherheitszuschlag“. Dieser folgt, wenn ein bestimmtes Versor¬gungsangebot eines Krankenhauses wohnortnah erhalten werden muss.
 
Die Reform greift auch den Bereich der Notfallversorgung auf. Im Gesetz ist explizit verankert, dass es eine bessere Vergütung von Notfallversorgung über Zuschläge geben wird.
 
Beim Versorgungszuschlage setzt der Gesetzgeber auf weitere Beratungen und prüft, ob die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Häuser, insbeson¬dere auch beim Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren zielgenauer gestalten werden können, indem zum Beispiel der Versorgungszuschlag teil¬weise fortgeführt wird, um die Ziele der Reform noch besser umzusetzen.
 
Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass ein Pflegestellenförderprogramm eingerichtet wird. Hier stellt der Bund 660 Mio. Euro für drei Jahre bereit. Damit soll die allgemeine Pflege, das heißt ausschließlich die "Pflege am Bett", dauerhaft gestärkt werden. Mit diesem Programm sollen 6.000 zusätzliche Pflegekräfte zur Verfügung gestellt werden.
 
Meister sagt weiter: „Nach der parlamentarischen Sommerpause findet zum Gesetz eine öffentliche Anhö¬rung am 7. September 2015 im Ausschuss für Ge¬sundheit statt. Weitere Gespräche zwischen den Regierungsfraktionen, den Ländern und dem Bundesministerium für Gesundheit  sind geplant“.

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