Kommunen und Rettungsdienste erhalten Planungssicherheit

Berlin, 10.07.15 - Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen, mit dem unter anderem die auf EU-Ebene verankerte Bereichsausnahme für das Rettungswesen – ohne Einbeziehung der reinen Krankentransporte – in nationales Recht umgesetzt wird. „Ich begrüße, dass das Bundeswirtschaftsministerium die ursprünglichen Pläne überarbeitet hat und es gelungen ist, im Hinblick auf die Bereichsausnahme beim Rettungsdienst eine rechtssichere Lösung zu finden. Dies schafft Planungssicherheit für die Kommunen und die mit dem Bevölkerungsschutz betrauten Rettungsorganisationen“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
Die Kommunen in Deutschland sind auf ein funktionierendes Bevölkerungsschutzsystem beim Zivil- und Katastrophenschutz sowie bei der Gefahrenabwehr angewiesen. Dieses basiert vor allem auf ehrenamtlichem Engagement der einschlägigen Rettungsorganisationen, die wiederum zur Sicherstellung dieser Leistung auf Einnahmen aus dem Rettungswesen angewiesen sind. Genau aus diesem Grund hat sich Deutschland 2012/2013 auf europäischer Ebene intensiv dafür eingesetzt, die Bereichsausnahme in den EU-Richtlinien zu erreichen.
Nachdem die ursprünglichen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zu Rechtsunsicherheit geführt hätten, ist die Unionsfraktion im Bundestag nachhaltig dafür eingetreten, hier eine rechtssichere Lösung herbeizuführen. Es ist gut, dass das Bundeskabinett jetzt einen Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet hat, der dem auf EU-Ebene vorgetragenen Willen der Bundesregierung auch im nationalen Recht zur Geltung verhilft und eine Bereichsausnahme für das Rettungswesen – ohne Einbeziehung der reinen Krankentransporte – im nationalen Recht etabliert.

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