Bund entlastet Kommunen beachtlich

Berlin, 05.06.15 – Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Dr. Michael Meister (CDU) war Anfang dieses Monats zu Gast beim Kommunalkongress des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. Dr. Meister hielt einen Vortrag, bei dem er unter anderem die zahlreichen Aktivitäten des Bundes zur Unterstützung der Kommunen ansprach. So hat der Bund im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Möglichkeiten bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Kommunen insbesondere bei den Ausgaben für Sozialleistungen zu entlasten und die Handlungsspielräume der Kommunen zu stärken. Und der Bund wird seine Unterstützung für die Kommunen auch in den kommenden Jahren fortsetzen.
Ab 2014 erhalten die Kommunen in ihrer Funktion als örtliche Sozialhilfeträger die Nettoausgaben bei der Grundsicherung im Alter vollständig durch den Bund erstattet. Die Entlastung beträgt im Zeitraum 2012 bis 2017 ca. 30 Milliarden Euro.
Auch an den Kosten für Unterbringung und Heizung für Menschen, die Arbeitslosengeldes II beziehen, beteiligt sich der Bund seit Jahren auf einem hohen Niveau – im Bundeshaushalt 2015 sind 4,9 Milliarden Euro angesetzt. Der Bund erweist sich damit hier ebenfalls als verlässlicher Partner der Kommunen.
In seinem Vortrag ging Dr. Meister auch auf den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige ein. Hier hat der Bund die Bundesländer und Kommunen allein bis 2014 mit 5,4 Milliarden Euro unterstützt. In dieser Wahlperiode wird das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsfinanzierung" auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Darüber hinaus erhöht der Bund erneut seine Beteiligung an den Betriebskosten der Kinderbetreuung neben den Investitionskosten. Der jährliche Betriebskostenzuschuss in Höhe von 845 Millionen Euro wird in den Jahren 2017 und 2018 noch einmal um jeweils 100 Millionen Euro gesteigert.
Weiterhin werden die Kommunen durch den Bund 2015 bis 2017 um eine Milliarde Euro jährlich entlastet, ab dem Jahr 2018 dann sogar im Umfang von 5 Milliarden Euro pro Jahr.
Um Länder und Kommunen finanziell bei der Aufnahme von Asylbewerbern zu entlasten, stellt der Bund überdies 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro bereit.
Abschließend ging Dr. Meister in seinem Vortrag auf die Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen ein. So sollen durch die Einrichtung eines vom Bund mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden. Zudem wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 - über die bereits ab 2015 vorgesehene eine Milliarde Euro hinaus - weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Bei der Auswahl der mit Mitteln des Sondervermögens geförderten Bereiche ist der Bund an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Förderfähig sind nur Aufgabenbereiche, in denen der Bund eine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Das sind beispielsweise Investitionen in den Bereichen Krankenhäuser, Lärmbekämpfung, Städtebau, Breitbandausbau in finanzschwachen Kommunen in ländlichen Gebieten, energetische Sanierung sonstiger Infrastruktur. Bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur sind dies etwa die energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur oder die energetische Sanierung kommunaler und gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung. Der Bund stellt sich also der Herausforderung, gerade denjenigen Kommunen Möglichkeiten zur Teilhabe an Investitionsprojekten zu eröffnen, die aufgrund ihrer finanziellen Engpässe dazu bisher kaum in der Lage sind.
Die Vielzahl der bereits vollzogenen und der zugesagten Maßnahmen macht deutlich, wo der Bund zugunsten der Kommunen gehandelt hat. Der Bund lässt die Kommunen nicht allein, sondern setzt sich intensiv für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein.

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